Lothar Binding (SPD)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Lothar Binding
Jahrgang
1950
Berufliche Qualifikation
Starkstromelektriker, Mathematiker
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Heidelberg-Weinheim
Landeslistenplatz
21, Baden-Württemberg
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(...) Eine Debatte, die sich auf das Gefahrenpotential von Computerspielen reduziert, entspricht nicht der Vielfalt unserer Lebenswirklichkeit. Computerspiele in ihrer ganzen Breite sind inzwischen nicht nur eine beliebte Beschäftigung in allen Altersgruppen und Bevölkerungsschichten, sondern sind als interaktive Medien – wie beispielsweise auch das Fernsehen – auch ein Kulturgut. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Internationales
10.11.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Binding,

in Ihrer Antwort an Herrn Kosch-Marek führen Sie aus:

"Mir tut die Einführung des Werkstorprinzips besonders weh, weil man in unserem Kulturkreis, anders als z.B. in den USA, zu Hause wohnt und zum Zwecke der Einkommenserzielung an den Arbeitsplatz fährt."

Dazu habe ich folgende Fragen:

Wohnt man in den USA nicht zu Hause?
Fährt man in den USA nicht zum Zwecke der Einkommenserzielung an den Arbeitsplatz?

Mit freundlichen Grüßen
Dr.
Antwort von Lothar Binding
5Empfehlungen
11.11.2007
Lothar Binding
Sehr geehrter Herr Dr. ,

Sie haben die kleine Ironie bemerkt. Das Werkstorprinzip definiert, was dem Privatbereich zugeordnet wird. In den USA heißt es kurz: "job inside, privacy outside".

Damit wird auch der Weg zwischen Arbeit und Wohnung als privat veranlasst aufgefasst. Also fahren wir nicht zur Arbeit um unser Einkommen zu erzielen, sondern wir fahren nach Hause um uns zu regenerieren. Diesen Gedanken habe ich auch schon bei Prof. Kirchhof, dem ehemaligen Verfassungsrichter und Steuerexperten der CDU gehört. In zweifelnder Fortführung dieses Gedankens hat das Bundesverfassungsgericht schon am 4. Dezember 2002 entschieden, dass "vor allem Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zu den im Rahmen des objektiven Nettoprinzips abzugsfähigen beruflichen Aufwendungen gehören, obwohl solche Aufwendungen wegen der privaten Wahl des Wohnorts zwangsläufig auch privat mit veranlasst sind.". Dieses "obwohl" enthält schon Gedanken die zum Werkstorprinzip führen. Aber dieses "obwohl" ist nach meinem Verständnis falsch. Jedenfalls nicht verallgemeinerbar oder als Grundsatz aufzufassen – deshalb nimmt das Gericht ja auch in der Sache selbst dieses "obwohl" nicht ernst und definiert die Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte als "abzugsfähige berufliche Aufwendungen".

Die Idee "privat veranlasst" entsteht dadurch, dass jeder Arbeitnehmer selbst entscheiden könne, ob er nah an seinem Arbeitsplatz wohne oder nicht und dass jede Arbeitnehmerin selbst entscheiden könne, ob sie nah an ihrem Arbeitsplatz wohne oder nicht. Wer also weit weg vom Arbeitsplatz wohnt und deshalb hohe Fahrtkosten hat, macht dies ja freiwillig, aufgrund einer ganz privaten Entscheidung. Auf die vielen Argumente die sich auf lange oder kurze Wege, Wohnen im Grünen oder Wohnen in der Stadt beziehen möchte ich nicht eingehen. Aber die Idee "privat veranlasst" sehe ich in einen anderen Widerspruch führend: Oft können wir uns die geografische Lage unseres Arbeitsplatzes nicht aussuchen, im Gegenteil: genau deshalb wird von den Arbeitnehmern hohe Flexibilität erwartet. Wenn nun Ehepartnern nur an zwei weit voneinander entfernten Orten eine Arbeit finden – steuerlich werden sie ja gemeinsam veranlagt – haben sie nicht beide die Möglichkeit sich für einen Wohnort nahe am Arbeitsplatz zu entscheiden. Deshalb halte ich das "obwohl" für falsch. Jedenfalls sind nicht beide Ehepartner frei in der Wahl eines kurzen Weges zu ihrem Arbeitsplatz. Sie können höchsten hinsichtlich der Summe der gemeinsamen Wegebeziehungen optimieren. Im nächsten Schritt wäre dann über die privat oder beruflich veranlasste Zweitwohnung nachzudenken.

Sie merken, dass ich das Werkstorprinzip ablehne, und die Fahrt zwischen Wohnung und Arbeit als beruflich veranlasste Aufwendungen, also als Werbungskosten auffasse. Mir ist dies auch wichtig um die guten versicherungsrechtlichen Regelungen rund um den Wegeunfall zu erhalten.

Mit freundlichen Grüßen, Ihr Lothar Binding
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Frage zum Thema Finanzen
12.11.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Binding,

zu Ihrer Antwort vom 12.11. betr. Staatsverschuldung an Herrn Lindhorst:
Sie erwähnten, daß Ihnen Sparvorschläge fehlen. Deshalb lenke ich Ihre Aufmerksamkeit auf die Subventionierung der Kirchensteuer. Laut Grundgesetz - Text: Es gibt keine Staatskirche - ist Religion Privatsache und keine Staatsaufgabe. Entstehen durch die steuerliche Absetzbarkeit der Kirchensteuer - steuerliche Subvention - dem Staat jährliche Einnahmeverluste von rund 3 Milliarden Euro?

Werden nur rund 10 % der Kirchensteuer für soziale Dienste verwendet? Wurde zum Beispiel im Hamburger Staatskirchenvertrag der völlige Wegfall des ohnehin geringen kirchlichen Finanzierungsanteils bei Kindertagesstätten vereinbart?

Unter www.kirchensteuern.de hat der Verein zur Umwidmung von Kirchensteuern Informationen zu diesem Thema veröffentlicht.

Muß man sich damit abfinden, daß die Kirchensteuersubvention nur durch Kirchenaustritte sehr langsam abgebaut werden kann?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Lothar Binding
7Empfehlungen
15.11.2007
Lothar Binding
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage. Sie sprechen

1.einerseits die Abzugsfähigkeit der gezahlten Kirchensteuer an eine innerstaatliche Religionsgemeinschaft als Sonderausgabe an und denken dabei an eine Subvention,
2.andererseits fragen Sie nach der Verwendung der Kirchensteuer selbst, und
3.fragen Sie nach einem Staatskirchenvertrag in Hamburg.

Zunächst möchte ich die Steuer selbst vom Anrechnungsergebnis trennen. Die Abzugsfähigkeit erleichtert natürlich die Kirchensteuerzahlung zu Lasten des Einkommensteuerergebnisses. Diese – wie Sie sagen Subvention – induziert nach meinem Verständnis bürgerschaftliches und soziales Engagement, die für unsere Gesellschaft von unschätzbarem Wert sind. Die Kirchensteuer dient außerdem der Finanzierung wichtiger Teile der Infrastruktur für Kinder- und Seniorenbetreuung, die Pflege alter und kranker Menschen, von Krankenhäusern und sozialkaritativen Einrichtungen wie der Caritas oder des Diakonischen Werks.

Dabei rechne ich nicht die hauptamtlich und professionell betriebene soziale Versorgungsstruktur allein; ich meine auch nicht in erster Linie die Kosten, die auf dem Staat lasten würden, wollte er diese Gesamtleistung in seinen Strukturen erbringen. Es geht mir um eine ethisch- moralische Dimension, die mit der Kirchensteuer verbunden ist. Der eigentliche Ertrag ist nicht das Steueraufkommen, sondern die indirekte, monetär nicht messbare Stärkung der Zivilgesellschaft. Ich bin froh, dass es zwischenmenschliche Beziehungen und Lebenszusammenhänge gibt, die sich nicht berechnen lassen.

Im Bundestag sind Sie ja als Spezialist für kritische Kirchensteuerfragen bekannt und engagieren sich in diesen Fragen außerparlamentarisch schon geraume Zeit. Vielleicht wäre es für Sie zielführend, sich in Ihrer Heimatgemeinde und in Ihrem Bundesland politisch zu engagieren. Mit politischem Engagement gehen Erkenntnisse einher, die es erlauben, das gesamte Spektrum von gesellschaftlichen Interessen und Zielen in den Blick zu nehmen. Dann wird auch schnell deutlich, dass es sich "lohnt", zivilgesellschaftliche Strukturen zu stärken. Die Gefährdung solcher Strukturen kann schon mittelfristig zu Verwerfungen führen – deshalb zahlt sich die Suche nach konstruktiven Ansätzen aus.

Wenn Sie sich unter diesen Gesichtspunkten Ihren Vorschlag anschauen, mit der Vermeidung der Abzugsfähigkeit der Kirchensteuer den Staatshaushalt zu entschulden, wird schnell deutlich, dass sich auf der Ausgabeseite unkalkulierbare Ausgabeverpflichtungen aufbauen können. Darüber hinaus steht es jedem Bürger und jeder Bürgerin frei, Kirchensteuer zu bezahlen oder nicht. Ob man also die Finanzierung der gesellschaftlich relevanten Arbeit der Kirchen durch einen eigenen Beitrag unterstützen möchte, ist natürlich Privatangelegenheit. Hier mischt sich der Staat nicht ein.

Ihre Frage zu dem Staatskirchenvertrag in Hamburg kann ich nicht beantworten – mein Wahlkreis ist Heidelberg- Weinheim und so kümmere ich mich nur im Einzelfall um spezielle regionale Substrukturen – wenn es meine Zeit erlaubt.

Mit freundlichen Grüßen, Ihr Lothar Binding
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Frage zum Thema Vorratsdatenspeicherung
13.11.2007
Von:
Tim

Sehr geehrter Herr Binding,

mit Entsetzen habe ich in der Erklärung des Abstimmungsverhaltens einiger SPD-Abgeordneten, unter anderem auch Ihnen, den folgenden Satz entdeckt:

"Eine Zustimmung ist auch deshalb vertretbar, weil davon auszugehen ist, dass in absehbarer Zeit eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts möglicherweise verfassungswidrige Bestandteile für unwirksam erklären wird."
dip.bundestag.de

Bedeutet dies, dass Sie und einige Kollegen diesem Gesetz zugestimmt haben, obwohl Sie davon überzeugt sind, dass Teile davon verfassungswidrig sind?

Falls ja, so bin ich schockiert. Ich habe Abgeordneten ja bisher einiges zugetraut, aber die vorsätzliche Verabschiedung von verfassungswidrigen Gesetzen überbietet alles.
Art. 1 Abs. 3 GG bindet den Gesetzgeber an das Grundgesetz. Dies steht in krassem Gegensatz zu Ihrer Stimmabgabe.

Ich bitte Sie, zu diesem Thema Stellung zu nehmen und verbleibe

mit freundlichen Grüßen
Tim
Antwort von Lothar Binding
7Empfehlungen
15.11.2007
Lothar Binding
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage. Ihre Wortwahl ist aber wohl ein wenig zu gewaltig, gemessen an der mageren inhaltlichen Bestimmtheit Ihrer Kritik und der falschen Ableitung Ihrer Überlegung. "Mit Entsetzen" haben Sie entdeckt, Sie sind "schockiert", formulieren "vorsätzliche Verabschiedung". Dieser Stil erinnert mich an die vielen Massenmails, die leicht variiert von irgendeiner Website übernommen und hundertfach an Abgeordnete geschickt wurden. Diese Art der Kommunikation behindert den sachlichen und politischen Meinungsaustausch erheblich. Gerne erläutere ich Ihnen daher die Gründe für mein Abstimmungsverhalten.

Die Verfassungsfestigkeit von Gesetzen, die im Bundestag verabschiedet werden, stellen die sog, Verfassungsressorts, die Bundesministerien des Inneren und der Justiz, sicher. Kein Gesetzentwurf, der nach dieser Prüfung als nicht verfassungskonform eingestuft wird, erreicht die zweite und dritte Lesung. Nun gibt es tatsächlich gelegentlich Meinungsunterschiede über die Verfassungsfestigkeit. Ich meine damit nicht das stereotype Muster der politischen Auseinandersetzung: willst Du ein Gesetz verhindern, behaupte zunächst einmal seine Verfassungswidrigkeit.

Nein, manchmal gibt es berechtigte Zweifel, oft auch von Nicht-Juristen. Auch im aktuellen Kontext der Vorratsdatenspeicherung haben mir einige Bürgerinnen und Bürger ernsthafte Briefe geschrieben, in denen sie Vermutungen über die Verfassungsfestigkeit des Gesetzes anstellten. Auch ich hege einen Restzweifel, ob das Gesetz in all seinen Teilen verfassungskonform ist. Gerade deshalb habe ich dem Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG zugestimmt, denn eine Klärung der Verfassungsmäßigkeit kann nur das Bundesverfassungsgericht leisten. Der Hüter der Verfassung kann allerdings nur auf Grundlage eines konkreten Gesetzes tätig werden – denn wo kein Gesetz, da kein Kläger und erst recht kein Richter.

Diese Gewaltenteilung zwischen Exekutive, Legislative und Judikative hat sich als großer Vorteil für die Stabilität unserer Demokratie erwiesen. Regierung und Parlament regeln über Gesetze und Verordnungen die Lebenszusammenhänge aller Bürgerinnen und Bürger, das Verfassungsgericht prüft die Verfassungsmäßigkeit dieser Rechtsakte. Diese Zusammenarbeit ist ein zentraler Mechanismus der sorgsamen Weiterentwicklung und des Schutzes unseres Rechtssystems. Sie erleichtert mir die Zustimmung zu diesem Gesetz, denn verfassungswirksame Teile werden mit einer entsprechenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts unwirksam – eben ohne Wirkung.

Sie ziehen in Ihrem Schreiben einen voreiligen Schluss, der sich aus meiner Erklärung logisch nicht ableiten lässt. Aus meiner Aussage "möglicherweise verfassungswidrige Teile" wird bei Ihnen die Formulierung "davon überzeugt sind, dass Teile davon verfassungswidrig sind". Im nächsten Schritt generieren Sie daraus dann die Behauptung einer "vorsätzliche[n] Verabschiedung von verfassungswidrigen Gesetzen…". Sie leiten aus meinen öffentlich vorgetragenen, vorsichtigen Überlegungen Ihr eigenes Vorurteil – eine Vorverurteilung – ab. Diese Irreführung der Öffentlichkeit finde ich nicht fair und nicht korrekt.

Auch Ihre Wortwahl ist einer sachlichen Auseinandersetzung nicht angemessen. Ihre Formulierung "Mit Entsetzen habe ich […] entdeckt" deutet an, Sie hätten etwas Verborgenes gefunden. Meine Kolleginnen und Kollegen und ich haben unser Abstimmungsverhalten aber begründet und im Bundestagsprotokoll öffentlich zugänglich gemacht.
Ich denke, wer sich wie Sie in solcher Art mit der Gesetzgebung – gerade in solch sensiblen Bereichen wie dem Schutz der Persönlichkeitsrechte – befasst, erweist allen Bürgerinnen und Bürgern in einem freiheitlichen Rechtsstaat einen Bärendienst.

Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Lothar Binding
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Frage zum Thema Arbeit
15.11.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Binding,

Ich kann mich erinnern, dass Sie sich sehr stark gemacht haben für den Nichtraucherschutz in Gaststätten.
Ich finde es gut, dass Sie sich für die Gesundheit der Menschen einsetzen, aber warum beteiligt sich der Staat nicht an diesem Gesundheitsschutz z.B mit einem niedrigerem Mehrwertsteuersatz für die Gastronomie?
Ich bin Gastronom in Heidelberg, ich betreibe unter anderem auch das Café Restaurant Merlin in der Bergheimer Straße (ist Ihnen vielleicht bekannt), die Umsätze sind um 20% zurückgegangen wegen dem Rauchverbot im Merlin!

Ich muss die Pacht trotzdem bezahlen und mein Personal auch, auch muss ich die 19 % Mehrwertsteuer abführen, wobei ich nur 7% der Lebensmittel absetzen kann (um 12% wird jeder Gastronom vom Staat betrogen, dies ist in den meisten EU Staaten anders), seit 1.7.2006 werden die 400 Euro Jobs (ohne die geht es in der Dienstleistung Gastronomie nicht) mit 30 % anstatt vorher 25% besteuert.
Kann mir jemand oder besonders Sie sagen wie man so was bewältigen soll???
Haben Sie eine Ahnung, wie viele Gastronomen bald ihre Geschäfte schließen können und zu HARTZ IV Empfängern werden?
Gesundheit ist das wichtigste, richtig.....aber ist es gesund den Hals vom Staat abgeschnürt zu bekommen?
Sie lassen den Gastronomen keine Luft zum Atmen und dies ist viel schlimmer als der Zigarettenrauch in Gaststätten, ist dies gesund?
Oder werden Gastronomen als minderwertige Berufler angesehen mit denen man alles machen kann?
Ich hätte einige Vorschläge an Sie, damit auch wir Gastronomen saubere und gesunde Luft einatmen könnten....wären Sie bereit einem Gastronom (der auch Arbeitsplätze schafft) etwas Ihrer knappen und wertvollen Zeit zu schenken?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Lothar Binding
6Empfehlungen
16.11.2007
Lothar Binding
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Mail. Natürlich kenne ich das Merlin. Da ich keine guten Erfahrungen mit einer festen Bürgersprechstunde gemacht habe, treffe ich mich mit jedem Bürger, jeder Bürgerin, die ein Anliegen besprechen möchte. Und fast immer treffe ich mich in einem Cafe oder Restaurant in Heidelberg oder im Wahlkreis. Und deshalb bin ich auch gelegentlich im Merlin, mal in der Außenbestuhlung, mal im Inneren – und war bisher immer sehr zufrieden…

Eine dauerhafte Umsatzeinbuße, wie von Ihnen angegeben, sollte sich nicht mit dem Gesetz zum Schutz vor Passivrauchen begründen lassen. Jedenfalls ist eine solche Umsatzeinbuße ein absolutes Drama. Vielleicht gibt es andere Gründe, mit denen sich diese Entwicklung erklären lässt. In anderen Ländern hat sich gezeigt, dass der in Folge des Rauchverbots festzustellende Umsatzrückgang nur von kurzer Dauer ist. In Häusern, in denen Speisen angeboten werden, hatte sich der Umsatz schon nach wenigen Monaten über das vor dem Rauchverbot liegende Maß entwickelt. Hoffentlich stellen wir das auch in Ihrem Haus fest. Natürlich haben Sie große Umsatzanteile auch im Außenbereich erzielt, was ich mit einer gewissen Regelmäßigkeit selbst feststellen konnte, sodass nun, da es auch in Heidelberg kälter wird, mit Umsatzrückgang zu rechnen ist, denn der Außenbereich ist ja bei Ihnen sehr groß. Insofern ist die Ursachenanalyse des Umsatzrückgangs nicht ganz einfach, und eine monokausale Betrachtung führt uns fehl.

Sie sprechen den Mehrwertsteuersatz und die Abgabenanhebung bei den 400 Euro Jobs an. Sie haben hohe Kosten. Gemildert wird dies einerseits dadurch, dass Lohnkosten als Betriebsausgabe abzugsfähig sind, andererseits dadurch, dass wir die Gewinnsteuern in den vergangenen sieben Jahren deutlich gesenkt haben. Steuersenkung – ein gutes Stichwort, um ein verbreitetes Fehlurteil über unsere Steuerpolitik zu korrigieren. Für Unternehmen, die sich auf Steuergestaltung spezialisiert haben – etwa durch Gewinnverlagerungen ins Ausland – wurden zwar auch die Steuersätze gesenkt, dafür aber die Steuerzahlung angehoben. Viele Steuerschlupflöcher wurden geschlossen. Darüber hinaus haben wir auch die Einkommensteuer deutlich gesenkt – sowohl durch Anhebung des Existenzminimums, als auch durch eine 10prozentige Absenkung des Eingangssteuersatzes und der Progressionszone insgesamt.

Sie schlagen vor, dass sich der Staat, also wir alle, mit einem niedrigen Mehrwertsteuersatz für die Gastronomie am Gesundheitsschutz beteiligen soll. Von weiteren Ausnahmen in der Mehrwertsteuer rate ich allerdings ab. Auch die Mineralwasserwirtschaft möchte einen niedrigen Satz und viele andere Branchen auch. Nein, ich bin dafür, auch alle existierenden Ausnahmen abzuschaffen und nur Lebensmittel, Bücher und den Nahverkehr aus sozialen Gründen auszunehmen. Denn Ausnahmen machen die Gesetze kompliziert, den Vollzug unübersichtlicher – und alle, die spezielle Ausnahmen nicht in Anspruch nehmen können, fühlen sich benachteiligt.

Ob ein verminderter Mehrwertsteuersatz in der Gastronomie dem Gesundheitsschutz dient, hängt sicher stark vom Einzelfall ab. Als allgemeines Instrument sollten wir unmittelbar auf Gesundheitsschutz orientierte Instrumente entwickeln.

Die anderen von Ihnen angesprochenen Aspekte würde ich sehr gern mit Ihnen besprechen. Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit meiner Mitarbeiterin in meinem Büro… schräg gegenüber in der Bergheimer Strasse 88. Üblicherweise bitte ich meine Gesprächspartner, ein Cafe als Treffpunkt vorzuschlagen. In Ihrem Fall möchte ich selbst einen Vorschlag machen: Wie wäre es mit dem Merlin in Heidelberg/Bergheim?

Mit freundlichen Grüßen, Ihr Lothar Binding
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Frage zum Thema Vorratsdatenspeicherung
15.11.2007
Von:
Uwe

Sehr geehrte Herr Binding,

mit Interesse habe ich Ihre Antwort zu der Nachfrage von Herrn Mutscher gelesen und bin ebenfalls entsetzt, wie Abgeordnete Ihr Abstimmungsverhalten mit einer Anlage 4 begründen wollen. Das deute ich so als wenn jemand sagt: Eigentlich wollte ich für Nein stimmen, habe aber Angst gehabt, ich bekomme Ärger mit meiner Fraktion, und schiebe die Verantwortung lieber auf das Bundesverfassungsgericht. Wer macht den jetzt die Gesetze? Das Parlament allgemein oder das Bundesverfassungsgericht?
Wenn bei den meisten Ihrer Entscheidungen das Bundesverfassungsgericht angerufen wird, stellt sich mir die Frage: Warum gehen wir denn noch wählen und geben Geld für Abgeordnete aus? Das Bundesverfassungsgericht ist doch bestimmt billiger.
Herr Bindung, Sie sind ihren Gewissen und der Ihrer Wähler gegenüber für Ihre Stimmabgabe verantwortlich. Mit dieser Zusatzerklärung haben Sie sich aber politisch ins Abseits gestellt, da Sie Ihre politische Verantwortung nicht wahrgenommen haben. Wer guten Gewissens ist, der stimmt anders und braucht sich nicht zu entschuldigen. Sollte das Bundesverfassungsgericht anderer Auffassung sein als Ihr Abstimmungsverhalten, so sollte Sie Ihr Mandat zurückgeben, da Sie "vorsätzlich" gegen das Grundgesetz gestimmt haben.
Ich habe meine Worte extra hart gewählt, damit Sie sehen können, dass eine Zusatzerklärung kein "Persilschein" für Sie ist.

Mit "freundlichen" Gruß

Uwe

PS.: Ich bedauere, dass immer mehr Abgeordnete auf Fragen mit vorbereiteten Textbausteinen antworten, die den Eindruck erwecken, der Bürger benötigt Aufklärung, da er den Sinn eines Gesetzes nicht versteht. Individuelle Antworten sind verständlicher und erwünscht.
Antwort von Lothar Binding
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16.11.2007
Lothar Binding
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Bemerkungen.

Sie schreiben "… deute ich so, als wenn jemand sagt: Eigentlich wollte ich für Nein stimmen, habe aber Angst gehabt, ich bekomme Ärger mit meiner Fraktion, und schiebe die Verantwortung lieber auf das Bundesverfassungsgericht."

Deutung hat ja etwas mit dem Prozess des Erkennens einer Bedeutung zu tun. In meiner Antwort lassen sich Ihre Vermutungen aber nicht erkennen, ohne Ihre eigenen Vorurteile und Fehlinterpretationen hinzuzufügen.

Deshalb bitte ich Sie, meine Antwort nochmals vorurteilsfrei zu lesen und vielleicht zusätzlich in den Blick zu nehmen, dass sich unsere Gesellschaft nicht digital organisieren lässt.

Mit freundlichen Grüßen, Ihr Lothar Binding
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