Lothar Binding (SPD)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Lothar Binding
Jahrgang
1950
Berufliche Qualifikation
Starkstromelektriker, Mathematiker
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Heidelberg-Weinheim
Landeslistenplatz
21, Baden-Württemberg
weitere Profile
(...) Deshalb schlagen wir zum Schutz der Sparer strengere Regeln zur Bildung dieser Rücklagen bzw. die Verstärkung von Eigenkapital vor. Auch das erhöht die Vorsicht bei der Vergabe von Krediten und beim Handel mit Wertpapieren ohne klare Risikoabschätzung. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Gesundheit
04.06.2009
Von:

Sehr geehrter Hr Binding,

Sie werfen den Ärzten in der gegenwärtigen Diskussion über Arzthonorare Unredlichkeit vor.

In Ihrer Rechnung unterstellen Sie einen Praxisunkostenanteil von ca. 55,6%, d. h. 43,4% Gewinn aus kassenärztlicher Tätigkeit.

Es ist Ihnen genau so klar wie mir, dass bei seit Jahren Budgetdeckelung, steigender Nachfrage und hierdurch sinkendem Fallwert der Gewinn nicht einer Konstanten entsprechen kann, welche ggf. in einem normalen, nicht planwirtschaftlich gesteuerten Wirtschaftsbereich gilt bzw. unter den genannten Bedingungen gegen Null tendiert, vielerorts, bzw. im Regressfall sogar ein Zuschußgeschäft ensteht.

In meinem Fall kann man dies ziemlich genau vorraussagen, nämlich im 2. Quartal 2009 ein RLV Volumen von ca. 30.000 Euro bei Praxisunkosten von 33.000 Euro, zu > 90 % aufgewendet zur Behandlung von gesetzlich Krankenversicherten. Weiterhin ergibt sich ein persönlicher Arbeitseinsatz von 65 Std. im kassenärztlichen Bereich, sowie für Privatleistungen und zusätzliche Tätigkeiten (irgendwo von muß ich leben) nochmals 15 Std./Woche.

Warum belügen Sie ihre Wähler? Warum rufen Sie "haltet den Dieb", wenn Sie selbst unredlich argumentieren?

Ich hätte geren Ihre Antwort darauf!!!!

mit freudlichem Gruß

S.Puls
Antwort von Lothar Binding
33Empfehlungen
10.06.2009
Lothar Binding
Sehr geehrter Herr Dr. Puls,

vielen Dank für Ihre Fragen. Ihre Frage wird von einigen falschen Behauptungen begleitet. Dafür habe ich Verständnis, denn solche Fehler passieren schnell, weil Sie sich bestimmt wenig Zeit für Lobbyarbeit nehmen und sich stattdessen auf Ihre Patienten konzentrieren. Nur einen Punkt möchte ich schon hier korrigieren: Sie schreiben: "Sie werfen den Ärzten … Unredlichkeit vor." Das ist falsch.

Ich kenne viele Ärzte. Exzellente Mediziner die sehr fleißig sind, ihre Praxen lange geöffnet haben, ihre Patienten ernst nehmen und korrekt informieren, seriös argumentieren, qualifiziert kritisieren etc. etc. Eigentlich verfügen die meisten Mediziner die ich kenne über solche Eigenschaften. Die Gesellschaft hat ein teures Studium bezahlt und freut sich über das Ergebnis. Die Ärzte haben eine lange Wegstrecke ihres Lebens studentisch gelebt – das verdient einen Ausgleich im späteren Leben. Das hat auch ein wenig mit dazu beigetragen, dass es heute viermal mehr Ärzte gibt als vor zwei oder drei Jahrzehnten. Deshalb entspricht das Einkommen der Ärzte heute nicht mehr immer den Erwartungen die man zu Beginn des Studiums hatte. Den eben beschriebenen Ärzten bin ich unendlich dankbar dass sie sich um die Gesundheit der Menschen kümmern. Und um meine Gesundheit auch.

Es gibt auch Ärzte, denen ich "Unredlichkeit" vorwerfe. Einem Arzt der seine Patienten mit falschen – schriftlichen – Informationen verunsichert, einem Arzt, der die knappe Zeit des Patientengesprächs für politische Agitation verwendet, einem Arzt, der mehr abrechnet als er geleistet hat, einem Arzt der auf dem Rücken seiner im Wartezimmer und im Behandlungszimmer wartenden Patienten und nicht durch gute Planung und Organisation die Anzahl seiner Patienten zu optimieren versucht, einem Arzt, dessen Einkommen höher ist als er Glauben machen möchte, einem solchen Arzt werfe ich Unredlichkeit vor.

Ich bitte Sie in unserem Dialog auf solche Differenzierungen zu achten, denn Pauschalurteile und Unterstellungen stehen einer Problemlösung oft im Weg. Für weitere in Frageform gekleidete falsche Behauptungen werden wir einen Weg finden, noch zu einer korrekten Darstellung zu finden.

Nun zu den von Ihnen genannten bzw. geschätzten Zahlen und offenen Fragen: In einem Schreiben, das auf meiner Internetseite zu finden ist, habe ich ausgeführt: "… Statistiken belegen, dass ein Arzt durchschnittlich 200.000 Euro im Jahr erwirtschaftet und dass ihm bei einem unterstellten Praxiskostenanteil von rund 55,6 Prozent ein jährlicher GKV-Überschuss in Höhe von rund 88.000 Euro verbleibt. Geht man davon aus, dass der Arzt 20 Prozent seiner Einnahmen mit Privateinnahmen erzielt, so kommt er auf ein Gesamteinkommen von rund 110.000 Euro. Andere Berechnungen führen ein durchschnittliches Einkommen von 120.000 Euro an. Mit diesem Einkommen gehört er zu den Spitzenverdienern in Deutschland."

Die von mir angeführte Prozentzahl der durchschnittlichen Praxiskosten beruht auf einer Angabe, die regelmäßig durch das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in sog. Kostenstrukturerhebungen ermittelt und veröffentlicht wird. Den gleichen Zahlenwert finden Sie auf der Internetseite des Bundesgesundheitsministeriums unter dem Stichwort Honorarreform.

Die verkürzte Darstellung Ihrer Praxiskosten im 2. Quartal 2009 ist für mich aufgrund der dünnen Datenbasis nicht nachvollziehbar. Sie schreiben, dass Ihr Regelleistungsvolumen im 2. Quartal 2009 ca. 30.000 € betragen wird. Das von Ihnen erwähnte Regelleistungsvolumen entspricht nicht Ihrem tatsächlichen Honorar, das Sie für die Behandlung Ihrer Patienten im Quartal bekommen. Das Regelleistungsvolumen definiert einen Schwellenwert, bis zu dem Sie Leistungen nach der Eurogebührenordnung zu festen Preisen abrechnen können. Bis zu einem Honorarvolumen von 30.000 Euro im Quartal erhalten Sie für alle Leistungen, welche der Mengensteuerung über Regelleistungsvolumina unterliegen, immer den vollen Euro-Preis aus der Euro-Gebührenordnung.

Um Ihre wirtschaftliche Lage besser einschätzen zu können und um ggf. entsprechende durch die Honorarreform auftretende Probleme an das Bundesgesundheitsministerium weiterzugeben, habe ich einige Fragen an Sie:

1. Welche weiteren Einnahmen in Euro erzielen Sie durch Leistungen, die über das Regelleistungsvolumen hinausgehen und unter Umständen zu abgeschichteten Preisen vergütet werden?

2. Wie hoch beziffern Sie Ihre Vergütung durch weitere sog. freie Leistungen, für die immer der volle Euro-Preis vergütet wird und die nicht durch das Regelleistungsvolumen definiert sind?

Dazu zählen beispielsweise:
  • Hautkrebsscreening
  • Sämtliche Präventionsmaßnahmen
  • Ambulante Operationen
  • Belegärztliche Leistungen
  • Neue Leistungen
  • Dringende Hausbesuche
  • Leistungen im Notfall
  • Akupunktur.

3. Wie hoch beziffern Sie darüber hinaus Ihre Einnahmen aus individuellen Gesundheitsleistungen, Igel-Leistungen, die von der Gesetzlichen Krankenversicherung nicht bezahlt werden, da sie nicht zum Leistungskatalog der GKV gehören?

4. Welche finanziellen Aufwendungen treffen Sie für die Behandlung von Privatpatienten, die Sie den Praxiskosten zurechnen? Hiezu zähle ich beispielsweise den Einsatz von medizinischen Geräten, die Vorhaltung von extra Warteräumen, Getränken, Zeitungen, Personal usw.

Gerne setze ich den Dialog mit Ihnen in einer konstruktiven öffentlichen Form fort. Bitte beantworten Sie dafür meine Fragen detailliert.

Mit freundlichen Grüßen
Lothar Binding
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Frage zum Thema Gesundheit
04.06.2009
Von:

Sehr geehrter Herr MdB Binding,

ich bitte um Ihre Meinung der Ursachen zum Thema Ärztemangel.

In jedem Bundesland stehen nachweislich mittlerweile hunderte Arztpraxen ohne Nachfolger da. Glauben Sie, dass das an der finanziellen Ausstattung liegt, oder sehen Sie andere Ursachen?

Auch die Krankenhäuser haben tausende freie Stellen.

Allein im letzten Jahr haben nach offiziellen Quellen über 3000 Ärzte Deutschland verlassen.

Gibt es tatsächlich einen Ärztemangel? Wenn ja, was ist zu tun um den Mangel zu beseitigen?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Lothar Binding
30Empfehlungen
10.06.2009
Lothar Binding
Sehr geehrter Herr ,

herzlichen Dank für Ihre Fragen. Sie schreiben "nachweislich" und "nach offiziellen Quellen" – ohne jedoch den Nachweis zu erbringen oder die offiziellen Quellen zu nennen. Deshalb gebe ich in meiner Antwort einige Quellen an… mit denen sich jedoch Ihre Behauptungen nicht bestätigen lassen:


Gelegentlich erhalte ich Zuschriften zu der sich scheinbar immer mehr zuspitzenden Situation im Arztberuf. Mir wird geschrieben, dass tausende Praxen geschlossen werden müssten, weil das Budget nicht mehr ausreiche, um die Praxen aufrechtzuerhalten. Mitarbeiter müssten entlassen werden. Patienten könnten nicht mehr ausreichend behandelt werden. Viele junge gut ausgebildete Ärzte würden ins Ausland abwandern, immer weniger junge Menschen würden sich für ein Medizinstudium entscheiden etc.

Es macht den Eindruck, dass diese in der Öffentlichkeit kursierenden Informationen gezielt von einer sehr starken Lobby gestreut werden. Denn Datenmaterial bezüglich der von Ihnen ausgeführten bundesweiten Nachfolgerproblematik in Arztpraxen ist mir nicht bekannt. Es lässt sich lediglich ein Hausärztemangel in ländlichen Gebieten Ostdeutschlands erkennen. Die Bereitschaft der Ärzteschaft, Praxen in diesen Gebieten zu übernehmen, scheint gering zu sein. Ich möchte Ihnen ein Beispiel geben: In der Region um Heidelberg kommen auf einen Arzt 60 Bürger. Das ist ein Verhältnis, das wir fast nirgendwo in Deutschland finden. Die hohe Arztdichte in der Rhein-Neckar-Region hat sicher auch die Ursache darin, dass sich viele Mediziner lieber in Heidelberg niederlassen als in anderen, dünner besiedelten Gebieten. Hier zeigen sich die Spätfolgen der Strukturplanungsfehler in den ersten Jahren nach der Vereinigung.

Ursächlich für die schwache medizinische Versorgung in strukturschwachen Gebieten könnte deshalb auch sein, dass sich Ärzte nicht gerade dort niederlassen wollen wo die Verdienstmöglichkeiten schlechter und die Belastungen höher sind. Wer wollte das nicht verstehen? Angebote für Übernahme von Praxen bestehen gerade in den neuen Bundesländern im ausreichenden Maße. Ich denke, darüber muss offen gesprochen werden und daraus darf den Ärzten kein Vorwurf gemacht werden – dies darf aber auch nicht zur Pauschalkritik an der Politik missbraucht werden.

Um diesem Mangel in – wie es technisch manchmal heißt: Dünnsiedlergebieten – zu begegnen, haben wir die Möglichkeit zur Gründung medizinischer Versorgungszentren geschaffen. Mit Einführung der Medizinischen Versorgungszentren, MVZ, im Jahr 2004 können lokale Versorgungslücken geschlossen werden. Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen, dass die Versorgung der Patientinnen und Patienten an einem Standort sinnvoll sein kann, manchmal notwendig ist. Denn die enge Zusammenarbeit von Ärzten, Therapeuten und anderen Heilberuflern, die Verständigung über Krankheitsverlauf, Behandlungsziele und Therapie, kommt den Patientinnen und Patienten unmittelbar zugute. Durch den fachübergreifenden Zusammenschluss der Leistungserbringer unter einem Dach sind die Wege kurz, teure Doppeluntersuchungen können vermieden werden. Die Versorgungszentren bieten jungen Ärzten den Einstieg in die vertragsärztliche Versorgung ohne wirtschaftliches Risiko einer Praxisgründung.

Ebenso große Synergieeffekte sehen Krankenhäuser bei der Kooperation mit Medizinischen Versorgungszentren. Ende 2008 waren 5.536 Ärztinnen und Ärzte in Medizinischen Versorgungszentren tätig. Die Zusammenarbeit mit räumlich angegliederten ambulant tätigen Ärzten hat sich für Krankenhäuser als wirtschaftlich herausgestellt. Ende 2008 betrug die Anzahl der Zulassungen der Medizinischen Versorgungszentren 1.206. Davon befinden sich 37,2 Prozent in Trägerschaft eines Krankenhauses (Vgl. www.kbv.de ).


Darüber hinaus wurde im vergangenen Jahr die so genannte "68-Jahre-Grenze" aufgehoben. Ärztinnen und Ärzte über 68 Jahre können nun wieder Kassenpatienten behandeln. Die früher geltende Altersgrenze wurde mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisationsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-OrgWG) rückwirkend zum Oktober 2008 aufgehoben. Beschlossen wurde die Altersgrenze im Jahr 1993, unter Bundesgesundheitsminister Horst Seehofer. Sie galt seit 1. Januar 1999. In Zeiten der Überversorgung ging es darum, jungen Ärzten Möglichkeiten zur Niederlassung zu schaffen. Dafür sollten die Älteren mit 68 in den Ruhestand gehen. Die Zeiten haben sich geändert. Für ländliche Regionen in Ostdeutschland wurde die Altersregelung bereits im Jahr 2007 gelockert: Bei festgestellter Unterversorgung durften Ärzte dort wieder so lange in der Praxis arbeiten, bis die Unterversorgung behoben werden konnte.

Außerdem wurde das von Budgets und schwankenden Punktwerten geprägte Honorarsystem seit 2009 durch eine Euro-Gebührenordnung abgelöst. Die Euro-Gebührenordnung enthält Pauschalvergütungen in überschaubarer Zahl sowie Einzelvergütungen für besonders förderungswürdige Leistungen, zum Beispiel Hausbesuche. Für Haus- und Fachärzte gelten dabei unterschiedliche Kriterien, die den Unterschieden der hausärztlichen und fachärztlichen Versorgung Rechnung tragen. Im Rahmen der Euro-Gebührenordnung kommt es in den einzelnen Regionen dabei zu einer Preisangleichung, von der insbesondere die KV-Regionen profitieren, beispielsweise im dünner besiedelten Osten, in denen bislang deutlich unterdurchschnittliche Preise gezahlt wurden. Dem Argument der schlechten Verdienstmöglichkeit in diesen Gebieten wurde entgegengetreten.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat im Jahr 2007 eine Studie zur Altersstruktur- und Arztzahlentwicklung veröffentlicht. Die Studie weist aus, dass der Anteil der unter 35 jährigen Ärztinnen und Ärzte im Jahr 2006 15,9 Prozent betrug. Der Anteil der 60 jährigen oder älter lag im Jahr 2006 bei 11,4 Prozent. Im Durchschnitt waren im Jahr 2006 die Krankenhausärzte 40,9 Jahre, die Vertragsärzte 51,1 Jahre alt. Die Studie können Sie auf folgender Seite einsehen: www.bundesaerztekammer.de . Eine außergewöhnlich hohe Pensionierungswelle steht derzeit nicht an. Im Jahr 2007 waren im gesamten Bundesgebiet insgesamt 314.912 Mediziner ärztlich tätig, diese Zahl können Sie einsehen unter www.baek.de . Laut einer Statistik der Deutschen Krankenhausgesellschaft stieg die Zahl der Krankenhausbeschäftigten im Jahr 2007 um 0,3 Prozent auf 1.074.883 an; für die Zahl der Vollkräfte konnte ein leichter Anstieg auf 792.299 verzeichnet werden, siehe www.dkgev.de . Weitere Daten liefert auch die Fachserie 12 Reihe 6.1.1, 2007 vom Statischen Bundesamt.

Laut Bundesarztregister der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, KBV, ist nicht zu erkennen, dass die Anzahl der Vertragsärzte in der Zeit zwischen 1998 und 2007 abgenommen hat. Im Gegenteil: Im Jahr 1998 betrug die Anzahl der Ärzte, die an der vertragsärztlichen Versorgung teilgenommen haben 125 071. Im Jahr 2007 betrug sie 134 172. Es ist eine deutliche Zunahme um 9101 zu erkennen; sie variiert allerdings unter den verschiedenen Arztgruppen. Es gibt immer mehr Ärzte pro Einwohner. Im internationalen Vergleich gehört Deutschland damit nach wie vor zu den Ländern mit überdurchschnittlicher Ärztedichte. Andere Länder versorgen ihre Bevölkerung mit deutlich weniger Ärzten.

Die von Ihnen angesprochenen Zahlen deutscher auswanderungswilliger Ärzte lassen sich ebenso in keiner mir bekannten Statistik nachweisen. Die Zahl der abwandernden Ärzte ist im Verhältnis zur Gesamtzahl der in Deutschland tätigen Ärzte gering. In der Realität nehmen jedes Jahr zudem etwa gleich viele deutsche Ärzte eine Tätigkeit im Ausland auf, wie ausländische Ärzte in Deutschland. Die Attraktivität des deutschen Gesundheitssystems scheint für Mediziner mit nichtdeutscher Herkunft recht groß zu sein. Denn die Zuwanderungsrate nach Deutschland bleibt hoch. Von den Neuzugängen, die die Ärztekammern in den letzten Jahren verzeichneten, waren 1404 ausländische Ärztinnen und Ärzte, das sind 15 Prozent aller Erstmeldungen im Jahr 2006. Im Jahr 2007 wanderten etwa 2.400 Ärzte ins Ausland ab. Die Zahlen sind in den letzten Jahren relativ konstant. Wanderungsbewegungen in einem zusammenwachsenden Europa sind völlig normal. Die Tatsache, dass Ärzte aus Deutschland abwandern, ist kein Hinweis auf dramatische Zustände. Viele kommen sicherlich mit wertvollen Erfahrungen nach Deutschland zurück. Bitte schauen Sie sich im Internet auf www.bmg-bund.de die Informationen zur Honorarreform an.

Im Gesundheitsbereich werden jährlich circa 260 Mrd. € umgesetzt. Der Anteil der Gesetzlichen Krankenversicherung betrug im Jahr 2006 147,6 Mrd. €. In Deutschland geht etwa jeder neunte Beschäftigte einer Tätigkeit im Gesundheitswesen nach, das sind 4,2 Millionen Personen. Der Gesundheitsbereich ist eine Wachstumsbranche. Im Gegensatz zu anderen Branchen steigt die Beschäftigtenzahl stetig. www.gbe-bund.de . Die finanzielle Ausstattung im Gesundheitswesen ist sehr gut.

Weitere Informationen zu der Situation der deutschen Ärzte finden Sie auf meiner Internetseite www.lothar-binding.de .

In der Hoffnung, dass ich Ihre Fragen konstruktiv aufgegriffen habe,
verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen
Lothar Binding
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Frage zum Thema Gesundheit
08.06.2009
Von:
Dr.

Sehr geehrter Herr Binding,

sehr gefreut habe ich micht darüber, dass es in der SPD noch Abgeordnete gibt, die ernsthaft an einem Dialog mit Vertragsärzten interessiert sind. Vielen Dank dafür. Ich glaube, die politik hat nicht verstanden, worüber wir Ärzte so maßlos erbost sind: es geht nicht um unser Gesamteinkommen, obwohl der Stundenlohn für die Arbeitsdichte und Verantwortung nicht üppig ist. Es geht um die Wertschätzung dessen, was uns wichtig ist: die engagierte und verantwortliche Betreuung von Kranken und Schwerkranken. Natürlich finde ich Prävention wichtig und mache gern Kindervorsorgen. Aber es kann nicht sein, dass das Honorar, dass ich für die Betreuung eines schwer Kranken über drei monate bekomme, nur gut 10% über den knapp € 30.- liegt, die ich für die 3/4 Stunde mit dem insgesamt gesunden 5 Jährigen bekomme. Da finde ich die Diskussion um Redlichkeit der Ärzte, ob sie vielleicht das Honorar für die anderen Dinge (die im Übrigen ja auch Zeit und Kosten brauchen) erwähnen oder nicht. Am Ende ist es für den kranken entscheidend, ob er noch einen Arzt für sein Problem interessieren kann, und da sind Einkommensquellen des Arztes für (ja, böses Wort) Schnickschnack wie IGEL etc. irrelevant.
Vor vielen Monaten habe ich die Einkommens- und Kostenzahlen unserer 15 Jahre alten Dreier- Gemeinschaftspraxis von 2007 ans das Statistische bundesamt gemeldet (pflichtgemäß) Es ergab sich aus der Versorgung der GKV- Patienten für jeden von uns ein Gewinn von € 25 000,- aus dem wir unsere komplette Sozialversicherung, Kranken- Pflege-, Unfall- und Rentenversicherung inclusive des Arbeitgeberanteils und die Tilgung der Praxisinvestitionen zahlen müssen. Meine Frage: inzwischen könnten die Zahlen des Statistischen Bndesamtes etwas frischer sein als die bislang diskutierten; ist es Ihnen möglich, an diese daten heranzukommen, damit wir auf einer aktuellen Diskussionsgrundlage arbeiten können?

Mit freundlichen Grüßen
Dr. , Kinder- und Jugendarzt
Antwort von Lothar Binding
26Empfehlungen
18.06.2009
Lothar Binding
Sehr geehrter Herr Dr. ,

herzlichen Dank für Ihre Frage bezüglich der aktuellen Zahlen zur Kostenstruktur in Arztpraxen, speziell im Bereich der Kinder- und Jugendärzte.

Mit diesem Anliegen habe ich mich an das Statistische Bundesamt gewandt. Mir wurde mitgeteilt, dass die von Ihnen erwähnten "Zahlen zur Einkommenssituation von Kinderärzten" mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit mit der Erhebung zur Kostenstruktur in Arztpraxen, Zahnarzt- und Tierarztpraxen sowie den Praxen von Psychologischen Psychotherapeutinnen und –therapeuten im Zusammenhang stehen. Diese Erhebung unterliegt einer vierjährigen Periodizität und stellt derzeit noch das Datenmaterial für das Berichtsjahr 2003 dar. Diese Zahlen können Sie auf der Internetseite des Statistischen Bundesamtes unter der Bezeichnung "Die Kostenstrukturstatistik bei Arzt-, Zahnarzt- und Tierarztpraxen 2003, Fachserie 2, Reihe 1.6.1" einsehen und auch downloaden.

Die Statistik weist aus, dass den Praxen für Kinderheilkunde Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit im Durchschnitt in Höhe von 287.438 € Ausgaben für Aufwendungen von Arztpraxen für das Jahr 2003 in Höhe von 141.756 € gegenüber stehen. Diese Werte beziehen sich auf das Jahr 2003 und es handelt sich um das arithmetische Mittel.

Bei der Einzelfallbewertung der Kosten und des zu versteuernden Bruttoverdienstes nach Abzug aller Praxiskosten, spielen viele Parameter, wie beispielsweise die Öffnungszeiten der Praxis eine wichtige Rolle. Ärzte, die ihre Praxen beispielsweise nur 20 Stunden in der Woche geöffnet haben, können nicht so hohe Einnahmen erzielen wie Ärzte, die für ihre Patienten doppelt so viel Zeit aufwenden. Aus diesem Grund ist eine abschließende Bewertung über die Finanzsituation auf dieser geringen Datenbasis nicht möglich.

Die Erhebung für das Berichtsjahr 2007, für die Sie Ihre Zahlen zur Verfügung gestellt haben, ist abgeschlossen, und die Daten werden derzeit überprüft und aufbereitet. Das Statistische Bundesamt wird voraussichtlich im August oder September 2009 die aktuellen Ergebnisse an gleicher Stelle als Fachserie im kostenfreien Downloadportal veröffentlichen.

In der Hoffnung, dass ich Ihre Frage konstruktiv aufgegriffen habe, verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen
Lothar Binding
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
10.06.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Binding,

leider muss ich ein Thema ansprechen, dass mir und vielen anderen, schwer im Magen liegt.
Die deutschen Waffenexporte!
Das schwedische Friedensforschungsinstitut (SIPRI) errechnete das Deutschland seid dem Jahr 2008, weltweit der dritt größte Waffenexporteur ist.
Hienter den USA und Russland
Es gab eine Steigerung von 1,5 Milliarden(2005) -
3,8 Milliarden(2008).
Die Berliner Zeitung berichtete, am 28. April 2009, über ein dramatisches ansteigen der Waffenexporte( 70% Steigerung zwischen 2004- 2008) im Wert won 8,5 Milliarden €.
Des weiteren berichtete der Spiegel am, 18. Mai 2009 über den Tabu- bruch der deutschen Kanzlerin. Im geheimen wurden letztes Jahr schon beschlossen 36- "Leopard 2" Kampfpanzer an das Emirat Katar
zu verkaufen. Eine staatliche Ausfuhrbürgschaft von über 1 Milliarde€, für 3 Brennstoffzellenboote wurde auf- nach der Wahl verschoben.
Desweiteren wurde 2006 eine Petition" Gegen deutsche Waffenexporte nach Nahost, direkt nach dem Libanon Krieg eingereicht; die im März 2009, nach dem Gaza Krieg vom deutschen Bundestag abgelehnt??? Isral hat nachweißlich Uran Munition benutzt in beiden Kriegen. Warum geben wir einem, mittlerwilen stark nach rechts gerückten Parlament, Waffen?? Wie können wir Deutschen uns erlauben Waffen zu verkaufen nachdem der 2. Weltkrieg mit all seinen Verbrechen un Greultaten, beendet war.
Schockiert und traurig sind die Tatsachen und ich möchte wissen wie es weiter gehen soll. Kinder laufen Amok, Kriege weltweit, Hunger und die verarmung der Menschen. Was wird geschehen in Zukunft?
Man kann doch nicht über Frieden und Gleichheit aller Menschen sprechen und im geheimen Waffen verkaufen.
Was wird die Bundersregierung und Sie tun?

Ich verbleibe mit freundlichen Grüssen / Weinheim
Antwort von Lothar Binding
23Empfehlungen
18.06.2009
Lothar Binding
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage. Zunächst bitte ich Sie den aktuellen Rüstungsexportbericht der Bundesregierung für das Jahr 2007 zu beachten, der über die Exportpolitik für konventionelle Rüstungsgüter informiert. Ich erwähne an dieser Stelle lediglich, dass das Bundeswirtschaftsministerium auf einer anderen Datenbasis und mit anderen Berechnungsmethoden als das schwedische Forschungsinstitut zu einer abweichenden Reihenfolge bei Rüstungsexporten kommt. Ungeachtet dieser Unterschiede in den Größenordnungen unterstütze ich allerdings alle sinnvollen Bemühungen, die Ausfuhrmengen an Rüstungsgütern und Kriegswaffen zu reduzieren. Da ich den Kriegsdienst - wie wir damals formulierten - verweigert habe, können Sie sich vorstellen, was ich von Rüstungsproduktion und Rüstungsexport halte. Leider lassen sich meine Vorstellungen nicht mit allen Staaten verhandeln, manchmal gibt es auch keine Mehrheiten im Parlament. Also hilft nur eine Politik der kleinen Schritte und der großen Kompromisse.
Mit unserem Ansatz wurden in wichtigen Bereichen schon Fortschritte erreicht; ich denke dabei etwa an die Verbesserung der internationalen Waffenkontrolle und bei Dual-Use-Gütern, an die Eindämmung von Streumunition oder an die Überprüfung von Empfängerländern unter Menschenrechtsgesichtspunkten. Manche Entwicklungen und Verhandlungen verlaufen langsam und zäh; aber jeder Fortschritt - sei er auch noch so klein -, ist besser als Stillstand.
Sie finden unter folgendem Link viele Informationen zum Exportkontrollsystem für Rüstungsgüter, zum internationalen Rahmen der Rüstungsexportpolitik und zu Genehmigungen von Rüstungsgütern sowie Kriegswaffenausfuhren: dip21.bundestag.de . Der Bundestag hat diesen Bericht am 26. März 2009 beraten. Mit diesem Verweis kann ich mich darauf konzentrieren, Ihnen einen Eindruck von meiner persönlichen Einstellung zu Rüstungsexporten zu vermitteln. Ich hoffe, Sie haben für dieses Vorgehen Verständnis.
Sie haben recht: Waffenlieferungen ins Ausland sind ein Thema, bei dem viele Bürgerinnen und Bürger, aber auch viele meiner Fraktionskolleginnen und -kollegen "moralische Bauchschmerzen" bekommen. Diese Bedenken teile ich, auch weil ich in meinem ganzen Leben ohne Waffe ausgekommen bin und in meinem persönlichen Umfeld viele Menschen mit einer pazifistischen Grundeinstellung kenne. Willy Brandt hat Rüstungsgeschäfte einmal als "Export des Todes" bezeichnet. Die Existenz von Waffen ist immer dann schwierig zu beurteilen, wenn Waffen helfen ihren Einsatz zu vermeiden oder z.B. Aufbauarbeit ermöglichen.
Meine Schwierigkeiten mit Waffenlieferungen liegen darin, dass dabei verschiedene Bewertungskategorien in Widerspruch zueinander stehen. Ich denke dabei an unseren unverzichtbaren moralischen Anspruch in der Politik; an außenpolitische Verpflichtungen und internationale Einflussnahme, an unsere Selbstverpflichtung zu einer zivilgesellschaftlichen Entwicklungspolitik, manche Kolleginnen und Kollegen stellen auch Überlegungen hinsichtlich der Wirtschaftsförderung an etc. etc.. Jede dieser Positionen hat ihre Unterstützer und ihre jeweils eigene Berechtigung.
Einerseits bedarf die deutsche Wirtschaft der staatlichen Absicherung gegen betriebswirtschaftliche Risiken, die ihnen im Ausland bestehen. Es geht hier um die Gewährleistung betrieblicher Existenzen, die Sicherung der internationalen Konkurrenzfähigkeit und nicht zuletzt um die Bewahrung oder Schaffung von inländischen Arbeitsplätzen. Andererseits sind berechtigte wirtschaftliche Interessen natürlich auch immer eingehegt durch rechtliche Schranken und moralische Prinzipien, die den Normen des Völkerrechts und des Grundgesetzes Geltung verschaffen und einen Grundpfeiler der deutschen Außenpolitik darstellen. Eine klare Abwägung, eine saubere Trennung, gar ein zweifelsfreies Urteil ist in der Praxis daher häufig schwer.
Deshalb bin ich froh, dass wir in der Rüstungskontrollpolitik viele gute Regelungen gefunden haben, die die Berücksichtigung wichtiger moralischer Kategorien nicht nur ermöglichen, sondern vorschreiben. Wir haben hohe Hürden für die Exportgenehmigung von Rüstungsgütern errichtet, die von Bundesregierung und Bundestag restriktiv und unter Anlegung strenger Prüfkriterien ausgelegt werden. Rüstungsexporte sind nach dem Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen grundsätzlich genehmigungspflichtig. Gleiches gilt für sonstige Rüstungsgüter, die unter das Außenhandelsgesetz fallen.
Gemäß der im Jahr 2000 vom Bundeskabinett beschlossenen "Politischen Grundsätze" ist die Beachtung der Menschenrechte für jede Exportentscheidung von hervorgehobener Bedeutung ist. Dies gilt unabhängig davon, um welches mögliche Empfängerland es sich handelt. Sie können die folgenden Informationen im Achten Bericht der Bundesregierung über ihre Menschenrechtspolitik in den auswärtigen Beziehungen und in anderen Politikbereichen, Seite 97f nachlesen. So werden Rüstungsexporte, d. h. Ausfuhren von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern, grundsätzlich nicht genehmigt, wenn "hinreichender Verdacht" besteht, dass das betreffende Rüstungsgut - etwa Waffen, Munition, Fahrzeuge, aber auch Software - zur internen Repression oder zu sonstigen fortdauernden und systematischen Menschenrechtsverletzungen missbraucht wird. Für diese Frage spielt die Menschenrechtssituation im Empfängerland eine wichtige Rolle. Die Grundsätze gehen hier weiter als der EU-Verhaltenskodex, wonach erst bei insofern bestehendem "eindeutigem Risiko" keine Ausfuhrgenehmigung erteilt werden soll.
Zur Beurteilung der Menschenrechtssituation kommt es vor allem darauf an, ob das Empfängerland eine rechtsstaatliche Struktur besitzt und ob demokratische und menschenrechtliche Grundprinzipien beachtet werden, z. B. das Verbot von Folter und Misshandlungen. Die Verhältnisse in einem Land, egal ob NATO-, NATO-gleichgestelltes oder Drittland, darstellen, werden auf der Grundlage vieler Berichte und Quellen bewertet. Dazu gehören internationale Organisationen wie die VN, die OSZE, Europäische Union und Europarat, aber auch deutsche Auslandsvertretungen und internationale Menschenrechtsorganisationen.
Dieses Kontrollregime lenkt unsere Rüstungsausgaben in vielen Bereichen auf einen vertretbaren Weg: Die effektiven Ausfuhren von Kriegswaffen betrugen im Jahr 2007 1,1 Milliarden Euro, nach 1,3 Milliarden Euro im Jahr 2006. Der Anteil der Ausfuhren in EU-, NATO- und NATO-gleichgestellten Länder, in denen wir von der demokratischen Kontrolle der Rüstungsgüter ausgehen können, belief sich auf ca. 75 Prozent. Der Anteil der klassischen Entwicklungsländer ist 2007 hingegen auf ca. 1,1 Prozent zurückgegangen.
Die SPD-Bundestagsfraktion setzt sich schon lange für ein umfassendes Verbot von Streumunition ein. Leider hatten sich die Staaten mit den größten Munitionsbeständen - darunter die USA, Russland, China, Indien, Pakistan, Brasilien und Israel - in der Vergangenheit kaum an internationalen Verbotsverhandlungen beteiligt.
Die Bundesregierung hat daher eine Initiative für einen schrittweise universellen Verzicht auf Streumunition ergriffen und verfolgt dabei eine Verhandlungsstrategie, die möglichst viele Staaten in die Verbotsverhandlungen einbezieht. Sie berücksichtigt neben den übergeordneten humanitären auch militärische Belange. Die deutsche Verhandlungsposition orientiert sich an Empfehlungen des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz wie auch an Vorgaben des Waffenübereinkommens der Vereinten Nationen. Dieser Ansatz hat sich als erfolgreich erwiesen und viel Bewegung in die lange Jahre blockierten Verhandlungen gebracht.
Bei den Verhandlungen wurde mittlerweile ein wichtiger Durchbruch erzielt. Über hundert Staaten haben sich auf ein umfassendes Verbot von Streumunition geeinigt. Der Vertragstext sieht ein umgehendes Moratorium für diese Waffen vor, ohne weitere Übergangsfristen. Diese Vereinbarung ist ein wichtiges Etappenziel bei der Weiterentwicklung des humanitären Völkerrechts und ein starker Impuls zur Wiederbelebung internationaler Abrüstungs- und Rüstungskontrollpolitik. Die Einigung erhöht den Druck auf Staaten, die bislang skeptisch waren gegenüber einem weltweiten Verbot von Streumunition. Sie wird von wichtigen NATO-Staaten wie Großbritannien, Frankreich, Kanada, Spanien und Deutschland mitgetragen. Aber auch Japan sowie zahlreiche afrikanische und lateinamerikanische Länder haben sich der Vereinbarung angeschlossen. Dies ist ein wichtiges Signal für die angestrebte Universalisierung dieses Abkommens.
In Deutschland selbst ist das Verbot von Streumunition bereits weitgehend umgesetzt. Die Bundeswehr hat diese Munition noch nie zum Einsatz gebracht und nimmt keinerlei Neubeschaffungen mehr vor. Mehr als 50% der Bestände von 2001 wurden bis heute schon außer Dienst gestellt.
Fortschritte bei der Rüstungskontrolle gab es auch bei sog. Dual-Use-Gütern, deren Ausfuhr seit 1997 genehmigungspflichtig ist. Darunter sind Güter mit doppeltem Verwendungszweck gemeint, die sowohl zivil und defensiv wie auch zu Menschenrechtsverletzungen genutzt werden können. Seit 2006 besteht eine EU-weite Genehmigungspflicht (Verordnung 1236/2005). Aufgrund von EU-Sanktionen ist der Export solcher Güter in bestimmte Länder verboten. Am Beispiel der Dual-Use-Gütern lassen sich allerdings auch die moralischen Konflikte und politischen Schwierigkeiten verdeutlichen, die sich aus dem Spannungsverhältnis von strenger Rüstungskontrolle und effektiver Exportförderung ergeben.
Hermes-Exportkreditgarantien dienen dazu, deutsche Exporteure sowie Kreditinstitute, die Exporte aus Deutschland finanzieren, gegen Fabrikations- und Zahlungsrisiken abzusichern. Diese Absicherung bezieht sich auf die Ausfuhrdeckung, d.h. die Absicherung eines Geschäfts ab Versand bzw. Lieferung, die Fabrikationsrisikoabdeckung, d.h. eine staatliche Garantie für die Deckung der Herstellungskosten der Lieferung, und die Absicherung des Kreditrisikos. Die Bundesregierung hat zwischen 1990 und 2005 Hermes- Bürgschaften für Rüstungsexportgeschäfte im Gesamtauftragswert von etwa 6,27 Mrd. Euro genehmigt.
Gegenstand der Bürgschaften sind auch ausfuhrgenehmigungspflichtige Exportgütergeschäfte mit militärischen Bestellern oder Endabnehmern. Bei diesen Waren muss es sich allerdings nicht unbedingt um Rüstungsgüter handeln; darunter fallen auch zivile oder Güter mit doppeltem Verwendungszweck. Es erfolgt für diese Aufteilung zwischen Gütern mit militärischem und nicht-militärischem Verwendungszweck leider keine getrennte statistische Erfassung durch die Bundesregierung. Wenn man also auf dieser Informationsbasis Exportgütergeschäfte mit militärischen Bestellern oder Endabnehmern von der Anspruchsberechtigung auf Hermes- Bürgschaften ausnimmt, läuft man Gefahr, einheimische Produzenten ziviler Exportgüter von den Förderungsmöglichkeiten auszuschließen und damit dem Sinn der Ausfuhrförderungspolitik zuwiderzuhandeln.
Auch die Alternative, nicht den militärischen oder zivilen Status des Empfängers oder Bestellers zum Prüfkriterium für die Gewährung einer Hermes- Bürgschaft zu machen, sondern den Charakter und die konkrete Verwendung der für den Export produzierten Ware zum Maßstab zu nehmen, ist meines Erachtens nicht gut möglich, gerade hinsichtlich der Dual-Use-Güter. Eine Hermes-Bürgschaft erlöschen zu lassen oder sie zu widerrufen, wenn ein Dual-Use-Gut von einem zivilen Empfänger für militärische Zwecke genutzt wird, ist meines Erachtens nicht praktikabel. Denn damit würde das betriebswirtschaftliche Risiko, das sich dann aus der Verwendung der gelieferten Ware durch den Besteller oder Empfänger ergibt, ja wieder auf den Produzenten zurückverlagert, ohne dass dieser auf die Verwendung seines Produktes Einfluss nehmen kann, was mit dem Grundgedanken der staatlichen Exportgeschäftförderung ebenfalls nicht vereinbar wäre.
Die Genehmigung eines Rüstungsexportgeschäftes als Grundlage der Gewährung einer Hermes- Bürgschaft durch die Bundesregierung steht also am Ende eines langen und sorgfältigen Konsultations- und Entscheidungsprozesses, in dem neben außen- und wirtschaftspolitischen Interessen insbesondere auch humanitäre Prüfkriterien angelegt werden. Das Verfahren wird zudem durch völkerrechtliche und grundgesetzliche Prinzipien überwacht und abgesichert.
In der Gesamtbetrachtung haben wir ein stabiles und recht feinmaschiges Netz der staatlichen Rüstungskontrolle geknüpft. Gleichwohl gibt es Verbesserungsbedarf; ich denke dabei etwa an kürzere Intervalle der parlamentarischen Kontrolle. Und der wirksamste Schutz gegen den Einsatz von Kriegsgerät und Rüstungsgütern aus Deutschland ist sicherlich der Verzicht auf ihren Export. Ich würde mir daher wünschen, dass der zivile Ausfuhranteil und moralische Erwägungen bei den Exportunternehmen weiter wachsen.

Wir haben also noch einen langen Weg vor uns.

Mit freundlichem Gruß

Ihr Lothar Binding.
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Frage zum Thema Internetsperren
21.06.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Binding,

mich interessiert, warum Sie am 18.06.2009 dem Gesetzentwurf ueber Web-Sperren im Kampf gegen die Verbreitung von Kinderpornographie ueber das Internet (Zugangserschwerungsgesetz) zugestimmt haben.

Sowohl die teils hanebuechenen Argumentation von Fr. von der Leyen und Hrn. Guttenberg im Vorfeld zur o.g. Abstimmung als auch der offene Brief der Kandidatinnen und Kandidaten an die SPD-Bundestagsfraktion spdnet.sozi.info sollte - meines Erachtens nach - genuegend Gruende geliefert haben, den Gesetzentwurf noch einmal kritisch zu hinterfragen. Dennoch hat die SPD-Bundestagsfraktion mit Ausnahme der Herren Reiche, Tauss und Wodarg zugestimmt.

Halten Sie die von der SPD eingebrachten Aenderungen gegenueber dem urspruenglichen Gesetzentwurf für ausreichend, die fachlichen Maengel des Gesetzestextes zu kompensieren und die beabsichtigte Wirkung zu entfalten?

Vielen Dank im Voraus für die Beantwortung der Frage.

Mit freundlichen Gruessen
R.
Antwort von Lothar Binding
11Empfehlungen
12.09.2009
Lothar Binding
Sehr geehrter Herr ,

für Ihre Frage zum Zugangserschwerungsgesetz gegen die Verbreitung von Kinderpornographie danke ich Ihnen recht herzlich. Bitte entschuldigen Sie meine späte Antwort. In den vergangenen Wochen und Monaten habe ich viele Zuschriften dazu erhalten – leider war darunter häufig kopierte Massenpost. Auf meiner Homepage habe ich ein Schreiben veröffentlicht, das meine Überlegungen zusammenfasst, die einzelnen Reglungen des Gesetzes beleuchtet und die Gründe für mein Abstimmungsverhalten nennt; Sie finden diesen Brief unter folgendem Link: www.lothar-binding.de . Anliegend sende ich Ihnen außerdem eine Erklärung meiner Fraktionskollegin Monika Griefahn nach § 31 der Geschäftsordnung des Bundestages, der ich mich bei der Abstimmung gemeinsam mit weiteren Kolleginnen und Kollegen angeschlossen habe.

Auf diese Texte möchte ich Sie gerne verweisen; dies ermöglicht es mir, einige andere Aspekte aufzugreifen, auf die Sie in Ihrer Frage hingewiesen haben, ohne Ihnen einen zu langen Brief zumuten zu müssen. Ich hoffe, Sie können für dieses Verfahren Verständnis aufbringen. Zugleich bitte ich Sie um Nachsicht, dass Sie so lange auf meine Antwort warten mussten. Dies hat – neben der hohen Arbeitsbelastung – noch einen anderen Grund.

Ich beobachte seit einiger Zeit eine Entwicklung, die mir Sorgen bereitet, weil sie eine zentrale Form unseres demokratischen Dialogs – die ernsthafte und ehrliche Auseinandersetzung mit den Sachargumenten, Einstellungen und Entscheidungen des Anderen – beschädigt. In manchen Blogs, Diskussionsforen oder Chatrooms wird unsere Diskussionskultur sehr strapaziert, wenn Gedanken aus dem Zusammenhang gerissen und als Fragmente zitiert werden, um sie danach in böser Absicht lächerlich zu machen. Dabei werden Unverschämtheiten, Halbwahrheiten und persönliche Angriffe unter dem Deckmantel jugendlich-lockerer Formulierungen getarnt – in Wahrheit werden andere Menschen und Meinungen mit autoritären Mitteln diskreditiert. Der Verweis auf das häufig jugendliche Alter der Diskutanten und dem "anderen Umgangston" in Internet-Diskussionsforen kann hier nur in einem ersten Reflex als Entschuldigung oder Rechtfertigung dienen. Ich bezweifle, dass sich die Personen aus der Internet-Community, die sich gerne auf diese Position zurückziehen möchten, sich und ihrem Anliegen damit einen Gefallen tun; denn wer ernst genommen werden möchte, muss sich auch ernsthaft verhalten. Seinen Argumenten Gehör verschaffen zu wollen, indem man den anderen oberflächlich, desinteressiert oder ahnungslos erscheinen lässt, gehört sicherlich nicht dazu. Es werden leider häufig Methoden verwendet, die man vorgibt, im Namen der totalen Informationsfreiheit zu bekämpfen.

Diese Erfahrungen bewusster persönlicher Diskreditierung lassen mich gelegentlich daran zweifeln, ob es den Verfassern hier in erster Linie – oder überhaupt noch – um die Sache geht. Meine Skepsis wächst noch, wenn ich wie kürzlich im Gespräch mit Sympathisanten der Piratenpartei feststelle, dass sie zwar heftig gegen meine Zustimmung zu diesem Gesetz protestierten, die wichtigen Unterschiede zwischen dem ursprünglichen Ministeriumsentwurf und den im parlamentarischen Verfahren vorgenommenen Änderungen allerdings gar nicht kannten.

Vielleicht hat es auch mit dieser Unkenntnis zu tun, dass in der öffentlichen Debatte die Bewertungsmaßstäbe gelegentlich verloren gegangen zu sein scheinen und sich manche Befürchtungen und Sorgen weitgehend vom konkreten Gesetzestext und der Zielsetzung des Gesetzgebers gelöst haben. Ich habe Verständnis für harte, aber sachliche Kritik, für begründete Zweifel und nachvollziehbare Befürchtungen; allerdings betrachte ich es mit Sorge, dass sich durch bewusste Übertreibungen und Verfremdungen Einzelner die Debatte verändert. Diese Vorwürfe erschweren die Wahrnehmung unseres politischen Handlungsauftrags und der parlamentarische Verantwortung, an die uns viele Bürgerinnen und Bürger erinnern. Die pauschalen und unspezifischen Anschuldigungen bringen uns in eine "Verteidigungshaltung", in der wir begründen müssen, dass wir zwar die Verbreitung von Kinderpornographie verhindern, nicht aber zugleich einen "totalen Überwachungsstaat" errichten wollen – eine absurde Verkehrung unserer gesetzgeberischen Zielstellungen. Nach meiner Einschätzung ist es daher sinnvoll und wichtig, sich gelegentlich der Maßstäbe und Bezugspunkte der eigenen Werturteile zu vergewissern.

An dieser Stelle eine kurze Zwischenbemerkung: Ich erinnere mich an die Auseinandersetzungen bei der Entwicklung und Implementierung der Übertragungsprotokolle in Netzwerken. Die Frage war: TCP/IP (Transmission Control Protocol/Internet Protocol) oder ISO/OSI (Open System Interconnection), das Modells der International Organization for Standardization (ISO). Damals wurden sogar Überlegungen angestellt, Elemente des Headers im TCP für Geheimdienstzwecke zu nutzen; damit wäre ein Eingriff in die Kommunikationsfreiheit der Internetnutzer möglich gewesen, der sehr viel weit reichender und gefährlicher gewesen wäre als alle Befürchtungen und "Schreckensszenarien", die in der derzeitigen Diskussion um die Errichtung von Zugangshürden zu kinderpornographischen Seiten entwickelt werden. Dies gilt umso mehr, als es sich beim mittlerweile akzeptierten TCP/IP um einen Industriestandard handelt, dessen Entwicklung, Genehmigung, Implementierung und Überwachung keiner demokratischen, staatlichen oder zivilgesellschaftlichen Kontrolle unterliegt. Es ist doch eine interessante Frage, wer eigentlich den gesamten Datenverkehr, jegliche web-basierte Kommunikation steuert und kontrolliert, wer eigentlich eine Infrastruktur betreibt, die als Basis für die große Freiheit verteidigt wird – und warum das eigentlich nicht in Wahrheit eine Infrastruktur zur weltweiten Kontrolle und Zensur des Datenverkehrs ist.

Oder wie steht es mit HTTP- bzw. Browser-Cookies? Wie leicht landet jemand auf einem anderen Rechner der dann "clientseitig" weitere Server mit Informationen via Hypertext-Transfer-Protocol-Header versorgt, die Auskunft über mein Verhalten geben? Hier handelt es sich um persistent gespeicherte Daten. Auch Referrer URLs oder Referrer Spam (siehe RFC 2616 HTTP/1.1) liefern den Betreibern von Webservern Daten über die es sich nachzudenken lohnt. In welchem Verhältnis stehen hier eigentlich private Kontrolle und die gefeierte Freiheit?

Diese Fragen stelle ich nicht oft – aber angesichts der Befürchtungen und Spekulationen, mit denen viele einer gesetzlich befristeten und eng begrenzten Regelung begegnen, muss ich diese Frage stellen dürfen. Diese Manipulationsmöglichkeiten einzelner Entscheider über ein Imperium von Suchmaschinen sind um ein Vielfaches größer – dabei geht es ja nicht um Suchen, sondern darum, was ich finden kann und soll und darf – als die eines Trios wie von der Leyen, Tauss und Schäuble. Diese haben uns in eine Diskussion getrieben, aus der man ohne Kollateralschaden nicht herauskommt, ohne sich dem Verdacht auszusetzen, Kinderpornographie sei vielleicht doch nicht ganz so schlimm.

Beim Beschluss über die Vorratsdatenspeicherung wurde in ähnlicher Weise aus einer verkürzten Wahrnehmung der vollkommen überzogene Vorwurf des "Überwachungsstaates" konstruiert. Man könnte zwar einwenden, dass das Bundesverfassungsgericht in der Einführung der Datenspeicherung einen "schwerwiegenden Eingriff in das Fernmeldegeheimnis" sieht (BVerfG (100, 313, 392)); diese Einwände sind bedenkenswert, können allerdings angesichts des innenpolitischen und europarechtlichen Kontextes der damaligen Entscheidung des Bundestags entkräftet werden. Zur Erinnerung: viele europäische Staaten hatten für eine Speicherungsfrist von mindestens zwei Jahren plädiert; Justizministerin Zypries konnte erreichen, dass die Entscheidung über die Speicherdauer bei den Mitgliedstaaten liegt und sich in einem Zeitfenster von 6 Monaten bis zwei Jahren bewegen muss. Bei der Umsetzung dieses Vorhabens haben wir uns verbindlich auf die untere Grenze festlegt. Schon zuvor haben Telefonanbieter in Deutschland diese Daten drei Monate lang für Rechnungslegungszwecke vorgehalten. Die dreimonatige Verlängerung dieser Aufbewahrungsfrist ist nach meiner Einschätzung angemessen und verhältnismäßig. Aus diesem Verhandlungserfolg auf europäischer Ebene, der für die möglichst "grundrechtsschonende" Umsetzung der EU-Richtlinie sorgt, den Einstieg in einen "Unrechtsstaat" herauszulesen, ist eine unhaltbare Übertreibung, die leider häufig dem grundsätzlich richtigen und wichtigen Anliegen des Datenschutzes schadet. In einer bestimmten Szene wird dann kritisiert, Deutschland habe kein Veto eingelegt und damit die Gesetzgebung nicht verhindert. Aber abgesehen davon, dass Politik und die Kooperation mit 26 Staaten nicht digital funktioniert – nach dem Motto: alle 26 Staaten machen, was Deutschland will, oder es geht gar nichts – wäre auch die Frage zu beantworten, was es bedeutet hätte, keine Regelungen zu treffen. Das wäre ja auch ein möglicher Ausgang der Verhandlungen gewesen. Welche Rechtslage hätte denn dann den Unternehmen verwehrt zu speichern, was sie wollen und so lang wie genehm? Natürlich hätte Deutschland, da wäre sicher ein prima Entwurf aus dem Hause Schäuble möglich gewesen, eine eigene Regelung treffen können – für den deutschen Rechtsraum.

Ich habe längere Zeit über den richtigen Umgang mit diesem Diskussionsstil nachgedacht, der anonym sachfremde Behauptungen und persönliche Anfeindungen hervorbringt und im digitalen Gedächtnis des Internets dauerhaft verankert wird – ohne dass der Betroffene sich wirksam dagegen wehren könnte. Öffentliche Korrespondenz macht nur dann Sinn, wenn man sich wechselweise eines fairen und korrekten Umgangs miteinander sicher sein kann.

Ich möchte allerdings an meinem Grundsatz: "Kein (erster) Brief ohne Antwort" festhalten und den Dialog mit den vielen ernsthaften Fragen und Anschreiben von Bürgerinnen und Bürgern fortsetzen. Nach dieser – zugegebenermaßen etwas längeren, aber notwendigen Vorbemerkung – nun zum eigentlichen Thema:

Häufig weisen mich Bürgerinnen und Bürger darauf hin, das Zugangserschwerungsgesetz sei wegen der leichten Umgehbarkeit der Stoppschilder oder wegen Lücken und Unklarheiten bei den Aufgaben und Befugnissen des BKA nicht hilfreich. Dieser Einwand ist berechtigt und wird z.B. auch von der Internet Society e.V (ISOC) geteilt. Holger Bleich und Axel Kossel stellen in einem Beitrag die technischen Schwierigkeiten und Unzulänglichkeiten bei der Errichtung von DNS-Sperren und Zugriffssperren auf bestimmte IP-Adressen sehr gut dar. Sie finden diesen Artikel unter folgendem Link: www.heise.de .

Auch die Probleme mit weltweit verteiltem Hosting werden deutlich. Mit einem Blick nach China, wo die Sperren aus Gründen, die mir nicht gefallen, halbwegs funktionieren und mit einem Blick nach Norwegen oder Schweden, wo sie nicht wirksam funktionieren, sind meine Zweifel selbsterklärend. Aber warum dann die vielen Ängste vor der – wie die FAZ vom 2. Juli 2009 aus einem Internetforum zitiert – "staatlichen Vollüberwachung", der "Internet-Kontrolle" im "digitalen Faschismus"? Eine Sperre, die – wie ich vermute – nicht wirkt, ist auch nicht gefährlich und braucht niemanden zu ängstigen, so könnte man doch erwidern. Wenn man diesen Gedanken fortführt, so stellt sich dann auch bald die Frage, warum man solche eine Sperre dann überhaupt beschließen sollte.

Meine folgenden Ausführungen können Ihnen hoffentlich einen Eindruck von der Entscheidungssituation im Vorfeld der Abstimmung im Bundestag vermitteln und Ihr Verständnis dafür wecken, warum ich wie die meisten meiner Fraktionskolleginnen und -kollegen dem Gesetz zugestimmt habe.

Das Zugangserschwerungsgesetz ist auch ein rechtlicher Schutzmechanismus gegen eine unkontrollierte und intransparente Ausweitung von Internetsperren, der angesichts der überstürzten Handlungen der Bundesfamilienministerin notwendig wurde. Denn die größten Internetprovider hatten mit Frau von der Leyen Verträge abgeschlossen, die Erweiterungen der Sperren ohne einen demokratischen Gesetzgebungsprozess zugelassen hätten. Die Unternehmen standen dabei unter dem starken Druck einer öffentlichen Debatte, die durch Frau von der Leyen und Jörg Tauss geprägt worden war. Die Internetsperren erfolgten damit auf einer unkontrollierbaren und höchst fragwürdigen Basis. Wegen der Bindewirkung der abgeschlossenen Verträge hätten diese Vereinbarungen ohne nachträgliche gesetzliche Regelung gleichwohl eine Handlungsgrundlage für beide Vertragspartner dargestellt. Mehrere Provider wie beispielsweise Vodafone hatten bereits angekündigt, Internetsperren aktivieren zu wollen. Dies hätte ohne gesetzliche Regelung völlig unüberprüfbar und unbegrenzt geschehen können. Deshalb ist für mich das Gesetz die deutlich bessere zweier schlechter Alternativen – auch um sich vor Fehlinterpretationen zu schützen. Nach Abschluss der Verträge wurde somit eine geordnete, entschärfte, rechtsstaatliche Lösung erforderlich, wollte man sich nicht dem Verdacht des Zauderns und Zögerns im Kampf gegen Kinderpornographie aussetzen.

Ich hoffe, Sie können nachvollziehen, in welches Dilemma uns die Vertragsabschlüsse von Frau von der Leyen mit den Providern gebracht haben. Nur mit diesem Gesetz konnte die negative Wirkung der Verträge noch eingedämmt werden. Angesichts der lauthals vorgetragenen Proteste gegen die angebliche Errichtung des Überwachungsstaats und der aufgeheizten Diskussionskultur mit ihrer holzschnittartigen Gegenüberstellung von "Zensur" und "Freiheit" konnten sich leider gemäßigte Stimmen auch aus der SPD, die für eine sachorientierte Auseinandersetzung und einen Ausgleich der Positionen warben, in der öffentlichen Wahrnehmung nicht durchsetzen. Deshalb bin ich froh, dass wir unsere Positionen im Gesetzgebungsverfahren erläutern und wichtige Änderungen vornehmen konnten.

Das Zugangserschwerungsgesetz ist ein für das konkrete Ziel der Bekämpfung der Verbreitung von Kinderpornographie im Internet entwickeltes, zeitlich begrenztes Spezialgesetz. Der Entwurf des Wirtschaftsministeriums hatte lediglich eine entsprechende Änderung des Telemediengesetzes vorgesehen. Mit der spezialgesetzlichen Regelung, die wir erst im parlamentarischen Verfahren durchgesetzt haben, wird die rechtliche Grundlage unseres Vorhabens in seinen Inhalten deutlich verbessert. Es geht – eng begrenzt – um die Sperrung von Internetseiten mit Kinderpornographie, ausdrücklich nicht um die Sperrung anderer Inhalte. Diese rechtliche Begrenzung des Anwendungsbereiches kann auch nicht durch eine Rechtsverordnung der Bundesregierung per Beschluss geändert werden. Damit können wir verhindern, dass die Sperrinfrastruktur des Gesetzes auch für andere Aufgaben eingesetzt werden kann – an Vorschlägen und Forderungen, etwa für Strafverfolgungszwecke oder zum Schutz des geistigen Eigentums im Netz, fehlt es nicht.

Bereits vor der Verabschiedung des Gesetzes hatten mehrere CDU-Abgeordnete angekündigt, Internetsperren ausweiten zu wollen. Auch in den letzten Tagen sind diese reflexhaften Forderungen erneut laut geworden, Hinweise darauf finden sich nicht zuletzt prominent im Regierungsprogramm der Union. Im Rahmen des jetzt verabschiedeten Gesetzes ist eine Erweiterung um so genannte "Killerspiele" (eine Bezeichnung die ich nicht für richtig halte), Glücksspiele oder urheberrechtliche Bereiche nicht möglich. Ganz im Gegenteil: sie wird sogar deutlich ausgeschlossen. Sollte die Union dennoch eine Ausweitung wollen, müsste sie ein formelles Gesetzgebungsverfahren einleiten. Dies stellt allerdings eine hohe Hürde für eine Ausweitung von Internetsperren dar. Allerdings können Gesetze geändert oder beschlossen werden, sobald die parlamentarischen Mehrheiten es erlauben. Insofern lohnt es sich auch, über die anstehenden Wahlen nachzudenken.

Ich finde die Regierungsbeteiligung der SPD-Bundestagsfraktion wichtig, um zu verhindern, dass sich die Union mit ihrer Forderung nach einer Ausweitung der Sperrverfügungen im Internet durchsetzen kann. Dass wir im Gesetzgebungsverfahren so viele Verbesserungen durchsetzen konnten, ist auch der überaus großen, teils sehr fundierten und leidenschaftlichen Kritik und dem damit verbundenen öffentlichen Druck, auch der von über einhunderttausend Bürgerinnen und Bürgern unterzeichneten Petition, zu verdanken. Mich wundert es, dass der Erfolg der Petition nicht gefeiert wird. Der Entwurf kam nicht durch. Das Gesetz unterscheidet sich stark vom Entwurf – in Richtung der Petition. Die Petition hatte also Erfolg. Wer allerdings seine Wahrnehmung auf Alles oder Nichts reduziert, kann den Erfolg nicht sehen.

Ich hoffe, Ihnen einen Einblick in meine Überlegungen vermittelt zu haben,
und verbleibe

mit freundlichem Gruß, Lothar Binding
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