Lothar Binding (SPD)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Lothar Binding
Jahrgang
1950
Berufliche Qualifikation
Starkstromelektriker, Mathematiker
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Heidelberg-Weinheim
Landeslistenplatz
21, Baden-Württemberg
weitere Profile
(...) Mit den Konjunkturpaketen I und II geben wir – über die Abmilderung der ökonomischen und sozialen Folgen der Krise hinaus – deshalb auch erste Orientierungspunkte für eine Neuordnung vieler Bereiche unserer Wirtschafts-, Finanz- und Gesellschaftsordnung, die wir künftig bewältigen müssen. Wir investieren in Arbeit, Umwelt und Bildung, wir modernisieren unsere Infrastruktur, und wir stärken – mit sozialem Augenmaß – die Kaufkraft der Bürgerinnen und Bürger. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
13.03.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Binding,

ich schreibe ihnen heute im Namen der Klasse 10b des Carl-Benz-Gymnasiums Ladenburg. In Gemeinschaftskunde beschäftigen wir uns im Moment nämlich mit der Frage, wie frei das freie Mandat wirklich ist.

Anhand von Beispielen einiger politischer Konflikte, die durch das Spannungsverhältnis von Gewissensfreiheit und Fraktionsdisziplin entstanden sind, arbeiteten wir die verschiedenen Aspekte heraus. Allerdings gelangten wir zu keiner abschließenden Antwort.

Da sie sich, als Abgeordneter,mit dieser Relation regelmäßig auseinandersetzen müssen, möchten wir sie um eine persönliche Stellungnahme zum Thema "Spannungsverhältnis zwischen Gewissensfreiheit und Fraktionsdisziplin" bitten.

Wir würden uns sehr über eine Rückmeldung von ihnen freuen und danken ihnen schon im voraus.

Mit freundlichen Grüßen,
die 10b
Antwort von Lothar Binding
19Empfehlungen
18.03.2009
Lothar Binding
Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe ,

Sie stellen eine wichtige Frage zur Demokratie und ihren praktischen Konsequenzen für das Abstimmungsverhalten von Abgeordneten, auf die ich häufig angesprochen werde. Vielen Dank dafür. Leider umfasst meine Antwort fast 6 Seiten - aber gerade weil Sie schreiben, dass Sie - was ich sehr gut verstehen kann - zu "keiner abschließenden Antwort" kamen, möchte ich möglichst viele Aspekte beleuchten. Als ich noch für die Industrie und an der Universität gearbeitet habe, also bevor ich in den Bundestag kam, konnte ich mir diese Fragen auch nicht beantworten und musste einige Überlegungen, vielleicht auch Vorurteile, korrigieren.

Sie hinterfragen vorsichtig und klug das "Spannungsverhältnis von Gewissensfreiheit und Fraktionsdisziplin". Oft unterstellen einige Bürgerinnen und Bürger leider einfach: "Fraktionszwang".

Aber es gibt keinen Fraktionszwang. Wer wollte mich zwingen? Ich bin ein frei gewählter Abgeordneter, und gemäß unserer Verfassung darf und kann mich niemand zwingen.

Allerdings gibt es eine Drucksituation wie in fast jeder Gruppe. Ein Beispiel: Was wäre mit der Kraft der Gewerkschaften, wenn jeder die Beschlüsse der eigenen Gruppe missachten würde und sich nur um seine ganz privaten Interessen kümmerte oder nur seine eigene, seine einzelne Meinung gelten lassen würde? Jeder würde für sich verhandeln, vereinzelt und damit schwach - im Ergebnis würden alle Arbeitnehmer schlechter dastehen. Und ob tatsächlich am Ende jeder überhaupt Erfolge in die von ihm gewünschte Richtung erzielt hat, ist sehr fraglich.

Meine Überlegungen zum "Spannungsverhältnis von Gewissensfreiheit und Fraktionsdisziplin" erfordern einige Vorbetrachtungen über die inhaltliche Orientierung einer Fraktion und münden dann in einer Abwägung verschiedener Aspekte und Verhaltensweisen in Abstimmungen.

Ähnliche Effekte wie eben für Gewerkschaften angedeutet, gibt es im Bundestag. Dort gibt es gegenwärtig fünf Fraktionen. Die Wahl der Mitglieder dieser Fraktionen beruht auf Nominierungskonferenzen in den einzelnen Wahlkreisen. In den Wahlkreisen stellen wir uns zur Wahl auf der Grundlage eines Programms. Alle Parteien haben Programme - Grundsatzprogramme, Wahlprogramme, Regierungsprogramme - oder wenigstens Grundsätze oder einen Namen, um ihre Denk- und Arbeitsrichtung anzudeuten. Dort erkennen wir die grundsätzlichen Ziele, für die jeder kandidiert, sozusagen das Versprechen darüber, welche Gesetze nach der Wahl beschlossen werden bzw. welche Politik dann zu erwarten ist - falls man erstens gewählt ist und zweitens regieren darf. Für mich gelten in diesem Zusammenhang aktuell das Hamburger Programm der Sozialdemokratischen Partei Deutschland (SPD) und das für die auf die Wahl im September 2005 folgende Legislaturperiode erarbeitete Regierungsprogramm.

Da es fast nicht vorkommt, dass eine Fraktion allein die Kanzlermehrheit erreicht, müssen nach jeder Wahl Koalitionen gebildet werden. Damit findet sich fast kein vor der Wahl angestrebtes Vorhaben in Reinkultur nach der Wahl wieder. Manchmal wird sogar das Gegenteil verabredet, weil man in den Koalitionsverhandlungen an einer Stelle zu 100 % nachgibt, um sich an einer anderen Stelle zu 100 % durchzusetzen.

Ein schönes Beispiel ist das Versprechen der Kandidaten der SPD vor der Bundestagswahl 2005: "Keine Mehrwertsteueranhebung". Nach der Wahl gab es praktisch nur die Möglichkeit, eine große Koalition zu bilden. Die CDU/CSU wollte die Arbeitnehmerrechte dramatisch verschlechtern, z.B. den Kündigungsschutz. Die Verhandlungen umfassten viele verschiedene Punkte und führten zu Ergebnissen, die oft nicht mehr mit den ursprünglichen Zielen der beiden Fraktionen in Übereinstimmung gebracht werden können. Aber der erzielte Kompromiss - die Zustimmung der SPD zur Mehrwertsteueranhebung, um im Gegenzug die Unionsfraktion zur Zustimmung zum Erhalt des Kündigungsschutzes zu bewegen - ist gleichwohl sehr gut, denn das Volk hat diese beiden vor der Wahl konkurrierenden Parteien durch die Wahl zusammengeschweißt. Auch wenn man über einzelne Punkte des Kompromisses streiten kann - gut ist ein solcher Kompromiss schon deshalb, weil er die Regierungsfähigkeit sicher stellt und damit dem Fortbestand unserer Demokratie dient.

Die Politik der Oppositionsfraktionen orientiert sich auch wesentlich an Programmen, die die jeweiligen Parteien vor der Wahl erarbeitet haben. Da jede Oppositionspartei bzw. die dazugehörige Fraktion im Bundestag glaubt, das bessere Programm zu haben und deshalb besser regieren zu können, stellt die Opposition mit wenigen Ausnahmen die Regierungspolitik in schlechtem Lichte dar - und zwar auch jene Entscheidungen, die für das Volk wirklich gut sind. Aber wenn die Opposition die Regierung für gute Politik loben würde, würden die Oppositionsfraktionen kaum eine Chance haben, bei künftigen Wahlen die Regierung stellen zu dürfen.

Hier liegt eine der Ursachen, warum sich jedes Mitglieder einer "Regierungsfraktion" gut überlegt, mit der Opposition gemeinsam abzustimmen - hier spreche ich aber nur von den strittigen, wichtigen und medial auffälligen Abstimmungen

Für mich war interessant zu erleben, dass die Mehrzahl aller Entscheidungen im Bundestag ohne Gegenstimme oder sogar einstimmig getroffen wird. Wenn ich mich richtig erinnere, sind dies ungefähr 80 % aller Entscheidungen. Sehr viele Entscheidungen finden eine breite Mehrheit, nur ganz wenige Entscheidungen sind sehr strittig. Oft empfinden wir die wenigen strittigen als die Wichtigsten, weil in Presse, Web, Fernsehen und Funk, darüber besonders viel berichtet wird. Wie überhaupt viel mehr über die strittigen Diskussionen berichtet wird als über die Gemeinsamkeiten, obwohl für unsere Gesellschaft Entscheidungen, die mit breiter Mehrheit getroffen werden, ebenso wichtig sind.

Ihre Frage zielt auf die wenigen sehr strittigen und wichtigen Fragestellungen. Ich denke aktuell dabei etwa an den Einsatz der Atomenergie, an die Frage, ob sich Deutschland am Irakkrieg beteiligen soll, ob wir genveränderte Pflanzen anbauen und essen sollen, in welchem Maße die Gemeinschaft den Schwachen in unserer Gesellschaft helfen soll, ob wir in Deutschland PID (Pränatale Implantationsdiagnostik) erlauben sollen, ob die Bahn privatisiert werden soll, ob die Bildungschancen für alle Kinder gleich sein sollen oder ob die Steuern nach mehrfacher Absenkung weiter gesenkt werden sollen oder nicht. Es gibt auch Fragestellungen ganz anderer Art, etwa beim Umzug des Bundestags nach Berlin: Sollte er dann Reichstag heißen, weil er doch im Reichstag tagt? Sollte der Reichstag künftig Bundestag heißen? Wolfgang Thierse hatte dann die Idee: Bundestag im Reichstag.

Schon bei diesen wenigen Beispielen fällt auf, dass die Fragestellungen sehr unterschiedliche Qualität haben. Ich unterscheide Geschmacksfragen von Sachfragen mit und ohne grundsätzlicher Bedeutung und Gewissensfragen.

Nun möchte ich zunächst Fraktionsdisziplin in einer Weise betrachten, wie Sie an den Begriff vermutlich nicht gedacht haben:

Ich verwende bevorzugt den Begriff: Gruppendruck. Ihn gibt es auf zweifache Weise: Wenn z.B. ein Dutzend Kolleginnen und Kollegen die Abstimmungsmehrheit einer ganzen Fraktion oder Koalition dominieren. Stellen Sie sich einmal folgende Konstellation vor: Die Mehrheit in der Fraktion ist für ein Gesetz; der Fraktionsvorsitzende Peter Struck fragt, wer dagegen ist, und 12 Hände gehen hoch. Das muss zu denken geben, denn es könnte ja sein, dass dieses Gesetz in 12 Wahlkreisen oder Regionen Deutschlands zu größeren Problemen führt, die von der Mehrheit bisher nicht gesehen wurden. Die Entscheidungsfindung in der Fraktion wird unterbrochen. Dann sollten sich die 12 mit den Fachleuten für das Gesetz treffen und es so verändern, dass die Probleme gelöst sind - wir hoffen dann natürlich, dass dann nicht 12 andere Fraktionskolleginnen oder -kollegen mit der neuen Formulierung Probleme haben. Jedenfalls führt dieser Prozess dazu, dass unsere Gesetze fast immer von 100% aller Fraktionsmitglieder getragen werden. Solche Ergebnisse sehen stark nach "Fraktionsdisziplin" aus, wenn man die Entstehungsgeschichte der Entscheidung nicht kennt.

Bei der Meinungsbildung und Abstimmung in der Fraktion erleben wir natürlich auch häufig Gruppendruck in die andere Richtung, wenn die Mehrheit sich gegenüber der Minderheit durchsetzt. Vertritt man in der Aussprache in der Fraktion eine abweichende Meinung, wird man tausendfach gefragt, ob man sich das wirklich gut überlegt habe; warum man keinen Antrag gestellt habe; warum man das nicht eher gesagt habe, warum man zuerst im Fernsehen und dann mit der Fraktion geredet habe etc. etc.

Das erzeugt Druck, sich der Mehrheit in der Fraktion anzuschließen. Diesen Druck gibt es allerdings nicht nur in der Fraktion, sondern an wahrscheinlich fast jedem Arbeitsplatz, etwa wenn ein Vertriebsbeauftragter das Produkt der eigenen Firma schlecht macht, aber nicht bereit ist zu kündigen. Allerdings gilt auch dort: das Lob der Konkurrenz ist diesem Mitarbeiter sicher. Dennoch wird er nur in den seltensten Fällen ein Angebot der Konkurrenz erhalten, denn auch dort sind solche Verhaltensweisen nicht wirklich erwünscht.

Natürlich wird der Fraktionsvorsitzende vor der Abstimmung alles tun, um die Fraktion von einer einheitlichen Meinung zu überzeugen. Das ist seine Aufgabe. Andernfalls würde eine Regierung ihre Regierungsfähigkeit in kürzester Zeit verlieren. Aber zwingen kann er kein einziges Mitglied der Fraktion. Das versucht er auch nicht wirklich. Deshalb ärgern mich auch Äußerungen, die den Anschein erwecken, der Fraktionsvorstand hätte solche Druckmittel.

Aber es gibt Abstimmungen in der Fraktion, in denen sich Mehrheiten für bestimmte Gesetzesentwürfe abzeichnen und durchgesetzt werden. Gehört man selbst zur Minderheit und glaubt die besseren Argumente auf seiner Seite zu haben, ist das vielleicht enttäuschend oder sogar ärgerlich. Im Allgemeinen ist die Entscheidungsfindung per Mehrheitsbeschluss für den Unterlegenen allerdings leicht zu ertragen, denn wir wissen: wenn die Meinungen auseinandergehen und sich keine Seite von den Argumenten der Gegenseite überzeugen lässt, ist es in einer Demokratie der einfachste und gerechteste Weg zu einer Entscheidung, den Willen der Mehrheit zu akzeptieren. Dieses Verfahren beruht im Kern darauf, dass jede einzelne Stimme gleich viel zählt - ein Kernelement jedes demokratischen Regierungssystems. Demokratie ist der Wettstreit unterschiedlicher Positionen, der häufig mit einer Mehrheit in einer Abstimmung entschieden wird.

Mit seiner eigenen Meinung in einer Abstimmung zu unterliegen bedeutet daher nach meinem Verständnis auch, sich später der Mehrheit anzuschließen und deren Entscheidung zu respektieren. Sonst bräuchte ich ja an der Abstimmung nicht teilzunehmen, weil sowieso klar wäre, dass ich unabhängig von der Mehrheitsentscheidung machte, was ich will. Das gilt auch in einer Fraktion.

Nun kommt das in der Fraktion beschlossene Gesetz ins Plenum des Deutschen Bundestages. Dort stimme ich im Regelfall so ab, wie die Mehrheit in der Fraktion beschlossen hat. Andernfalls würde ich mit der Opposition stimmen, also eine Gruppe stärken, deren Vorschläge meistens noch weiter entfernt sind von meinen eigenen Vorstellungen als die der Mehrheitsmeinung in der eigenen Fraktion. Abgesehen davon ist auch ein Restzweifel über die eigenen Erkenntnisse und Meinungen erlaubt, wenn diejenigen, mit denen ich die grobe Richtung, wie Gesellschaft zu entwickeln ist, teile, mit 245 zu 5 Stimmen anders entscheiden als ich. Es könnte ja auch sein, dass die Mehrheit meiner Fraktion das Richtige denkt und ich das Falsche.

Der Gruppendruck, der im Mehrheitsprinzip angelegt ist, ist nicht nur wichtig, damit eine Fraktion - oder jede andere soziale Gruppe - überhaupt verbindliche Entscheidungen treffen kann. Er dient auch als Ansporn, die Regierungsfähigkeit, Glaubwürdigkeit und Berechenbarkeit der eigenen Fraktion bzw. der gesamten Koalition zu unterstreichen. Regierungen und die sie tragenden Fraktionen brauchen häufig einen langen Atem, um ihre Ziele zu formulieren, Gesetze zu beschließen, Verwaltungsvorschriften zu erlassen, die Anwendung des Gesetzes zu überwachen und die Ergebnisse zu überprüfen.

Der Abgeordnete einer Fraktion, die heute so, morgen so entscheidet, wird große Probleme haben, diesen Wankelmut im Wahlkreis zu begründen. Schließlich hat er von seinen Wählern einen demokratischen Gestaltungsauftrag erhalten; damit wird ihm auch sehr viel Verantwortung anvertraut. Diesem Vertrauen wird er allerdings meiner Einschätzung nach nicht gerecht, wenn er sich ohne aufrichtigen, ernst gemeinten Grund der Mehrheit seiner Fraktion entgegenstellt und ihre Entscheidungsfindung leichtfertig behindert oder sogar blockiert. Letztendlich schadet er damit nur "seiner" Regierung, die er ja selbst gewählt hat und die sich nun auf seine Unterstützung nicht verlassen kann.

Gelegentlich beschleicht mich dann der Verdacht, dass die Beschädigung der eigenen Regierung, der Ministerinnen und Minister, der Fraktionskolleginnen und - kollegen, vor allem aber der eigenen Wählerinnen und Wähler aus einem ganz bestimmten Grund wissentlich in Kauf genommen wird: um in die Presse zu kommen, in die Medien, um den Bekanntheitsgrad zu erhöhen. Leider ist für das Wahlverhalten vieler Manschen die Bekanntheit wichtiger als die Leistung.

Verdächtig finde ich es etwa, wenn jemand ganz fest gegen die Mehrheit steht, ohne einen eigenen Antrag, d.h. Gegenvorschlag, eingebracht zu haben. Ohne eigenen Antrag ist die bloße Ablehnung doch recht einfallslos. Oder doch nicht? Stimmt. Es gibt nämlich allzu oft ganz andere Motive, sich gegen die Mehrheit der Fraktion zu stellen. Gewissen? Einsatz für Gerechtigkeit? Pazifismus? - Von wegen!

Wie schon kurz erwähnt: Es gibt für die Fernsehsender, viele Zeitungen und Rundfunksender nichts Spannenderes, als über "Abweichler" zu berichten. Auch wenn kein eigenes Konzept vorliegt, ist alleine schon die Tatsache, dass man Streit im eigenen Haus erzeugt, eine Nachricht wert. Und leider wird dies dann in der Öffentlichkeit oft mit Mut, Eigenständigkeit und dem wahren Kampf um Gerechtigkeit übersetzt. Dabei ist es nicht nur im Wahlkreis sehr einfach, überall für sein Engagement gegen die eigene Fraktion gelobt zu werden, weil man ja sein Konzept nicht unter Beweis stellen muss. Ein nicht vorgelegtes Konzept tut auch niemandem weh.

Die Fraktionsmeinung zu Hause zu vertreten, ist dagegen nicht immer ein Zuckerschlecken, weil damit möglicherweise alte Gewohnheiten, Vorteile, Sonderzuwendungen etc. aufgehoben werden müssen. Man muss erklären, warum diese Einschnitte erforderlich sind, warum man selbst nicht ganz der gleichen Meinung wie die Mehrheit ist, aber gleichwohl die Mehrheitsmeinung in der Plenumsabstimmung stützt - alles lästig, ärgerlich, kompliziert. Es lohnt sich also anscheinend immer, ein "Abweichler" zu sein. Man kommt in die Bundesmedien, wird überwiegend gelobt und braucht nichts zu beweisen, weil die eigene Position ja nicht mehrheitsfähig ist. Dies funktioniert auch deshalb auf diese Weise, weil die persönlichen Vorteile durch ein Gesetz viel schwächer wahrgenommen werden, als die evtl. damit verbundenen Nachteile.

Der Hauptvorteil dieses Verfahrens liegt darin, dass die Bekanntheit im Wahlkreis steigt, sich damit die eigenen Wahlchancen verbessern, aber die Chancen der eigenen Gruppe, der man ursprünglich das Mandat verdankt, weil man dort zur Wahl aufgestellt wird und auch im Wahlkampf großartige Unterstützung erhält, vermindert werden. Ich empfinde es als sehr unfair, auf diese Weise und auf Kosten anderer seine eigene Position zu verbessern.

Allerdings stört mich dabei das oben erwähnte Wort "Abweichler". Abweichler klingt so, als ob die Abweichung einem Fehler, einer Fehlentscheidung entspräche. Aber das ist eben auch nicht immer der Fall. Manchmal liegt die Fehlentscheidung auch bei der Mehrheit. In einem Fall, der mich persönlich betrifft, war ich mit einer kleinen Minderheit gegen die Abschaffung der Pendlerpauschale und habe später durch das Bundesverfassungsgericht Recht bekommen. Dies war für mich eine Sachfrage ohne grundsätzliche Bedeutung, denn in einem anderen steuerlichen Bezugssystem, könnte ich mir sogar vorstellen die Pendlerpauschale aus ökologischen Gründen abzuschaffen - allerdings gäbe es in diesem System eine anderen Ausgleich für die Wegekosten der Arbeitnehmer.

In diesem Fall ist es noch etwas komplizierter: Ich habe ein "Erklärung nach § 39 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages" abgegeben, dass ich für die Beibehaltung der Pendlerpauschale bin. Damit war meine Meinung dokumentiert - solche Erklärungen dienen manchmal dem Gericht bei der Entscheidungsfindung und sind deshalb wichtiger als es auf den ersten Blick aussieht. Außerdem kennen dann die Bürgerinnen und Bürger meine Meinung bzw. mein Abstimmungsverhalten in der eigenen Fraktion. Im Plenum des Bundestages habe ich aber einheitlich mit der großen Koalition gestimmt, weil dieses Abstimmungsverhalten mehrheitlich in den Fraktionen beschlossen worden war. Eine Erklärung nach § 39 hilft also, wenn man sich nur schweren Herzens der Mehrheitsmeinung in der Abstimmung anschließt.

Wäre die Entscheidung über die Pendlerpauschale eine Gewissensentscheidung gewesen, hätte ich auch im Plenum mit Nein gestimmt, dann hätte ich allerdings keine Erklärung nach § 39 abgegeben, weil im Protokoll ja mein Abstimmungsverhalten direkt ablesbar gewesen wäre. Allerdings gibt es bei Gewissensentscheidungen keine (Vor-)Entscheidungen in der Fraktion - und es ist ein kleines Wunder, dass es sich fast immer von selbst versteht, was eine Gewissensentscheidung ist. Die Entscheidung über die Zulassung der PID oder auch Fragen zur Patientenverfügung sind z.B. Gewissensentscheidungen.

In diesen Fällen sagen wir: "die Abstimmung wird frei gegeben". Ich denke, dass aus dieser Formulierung "frei gegeben" abgeleitet wird, dass wenn eine Abstimmung nicht "frei gegeben" ist, sei sie "erzwungen", ein Fraktionszwang. Tatsächlich bedeutet diese Formulierung aber nur, dass die Fraktion bzw. der Fraktionsvorsitz nicht versucht, eine einheitliche Meinung herzustellen. Interessanterweise verhalten sich praktisch alle Fraktionen in diesen Fällen ähnlich und fast immer gibt es eine Konsens darüber wann eine Gewissensentscheidung vorliegt.

Sich auf Kosten anderer seine eigene Position zu verbessern gilt selbstverständlich häufig auch nicht. Hier ein Beispiel für eine Entscheidung über einer Sachfrage mit grundsätzlicher Bedeutung: Mit einigen anderen habe ich gegen die Gesundheitsreform der rot/grünen Koalition gestimmt, aber ohne viel Aufhebens davon zu machen Es gibt Überzeugungen, die mit der Mehrheitsmeinung einfach nicht in Einklang zu bringen sind. Damals ging es um die Budgetierung ("Deckelung") der Arzthonorare, eine Grundüberlegung die ich für falsch halte. Weil mir die Begründung für meine Abstimmung sehr wichtig war, habe ich auch hier eine Erklärung nach § 39 der Geschäftsordnung abgegeben. Darin habe ich erläutert, dass ich keine Mehrheit in der Fraktion fand und deshalb gegen meine Überzeugung mit der Mehrheit der Fraktion stimme, weil die Demokratie ja nicht teilbar ist und die Mehrheitsentscheidung in der Fraktion ebenso von Bedeutung ist wie die Mehrheit im Plenum. Die Erklärung kam ebenfalls in das Protokoll der Bundestagssitzung und ist als Ausgangsbasis für die künftige Politikentwicklung verfügbar.

Abschließend möchte ich noch einen Gedanken zu Solidarität in einer Fraktion beitragen. So wie ich vielleicht in einem speziellen Fall darauf angewiesen bin, dass alle in meiner Fraktion einem bestimmten Vorschlag der mir wichtig ist im Plenum zustimmen, so muss ich auch bereit sein im Regelfall der Mehrheitsmeinung zu folgen, wenn ein Kollege oder eine Kollegin eine Vorschlag einbringt, der mehrheitlich in der Fraktion beschlossen wird, mir aber eigentlich nicht gefällt.

Von großer Bedeutung sind diese Überlegungen bei knappen Mehrheiten. Angenommen, die Regierungskoalition hat im Plenum eine Mehrheit von nur 6 Stimmen: Die Regierungskoalition hätte zusammen 309 Stimmen, die Opposition zusammen 303 Stimmen Wenn in der eigenen Fraktion nur 3 Mitglieder gegen einen Gesetzesentwurf der Koalitionsfraktionen oder der Regierung sind - und gemäß dieser Ablehnung in der Fraktion auch im Plenum abstimmen würden, dann hätte der Regierungsvorschlag 306 Stimmen und der Ablehnungsvorschlag der Opposition ebenfalls 306 Stimmen, das Gesetz wäre abgelehnt, weil es keine Mehrheit gefunden hat. Bei knappen Mehrheiten können also sehr wenige Abgeordnete die Mehrheiten im Bundestag gegen die Regierung wenden und die Regierungsfähigkeit gefährden. Auch deshalb ist die Solidarität in einer Fraktion so wichtig.

Falls Sie in Ihrer Klasse meine Antwort in einem Gespräch erörtern möchten, komme ich auch gern in die 10b des Carl-Benz-Gymnasiums nach Ladenburg.

Viele Grüße, Ihr und Euer Lothar Binding
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Frage zum Thema Land- und Forstwirtschaft
15.03.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Abgeordneter Lothar Binding
Als Landwirt in Deutschland stehe ich zunehmend offenen Agrarmärkten im vollen Wettbewerb vor allem mit meinen Kollegen in anderen Eu-Ländern. Doch stelle ich fest,dass wir deutschen Bauern seit Jahren einmalig hohe Steuern auf den Agrardiesel bezahlen müssen.Große Teile der Landwirtschaft sind sogar von einer Begünstigung ausgeschlossen.Diese nationale Benachteiligung kostet uns jährlich pro Betrieb einen Betrag, der meist in drei-bis vierstelliger Höhe liegt. Gerade in schwierigen konjunkturellen Zeiten wie heute wird diese Kostenbelastung zu einer Bürde für die Wirtschaftsleistung aller Betriebe in Deutschland und wirft uns im im Vergleich zu unseren Mitkonkurrenten zurück. Selbst bei allen
Anstrengungen zur Kostensenkung können wir eine solche
Benachteiligung als Landwirte nicht auffangen.
Deshalb muss jetzt der deutsche Agrardieselsteuersatz auf das
Niveau unserer Kollegen in Frankreich,Dänemark oder Niederlande
gesenkt werden. Wir zahlen im Durchschnitt 40 Cent je Liter
Agrardiesel,diese Hauptkonkurrenten unter 1Cent,andere EU-Länder
unter 10 Cent.Warum hat es im Koalitionsauschuss am 4.3.2009
keine Entscheidung im Sinne aller deutschen Lanwirte gegeben.
Warum behebt die Politik diese eklatante Wettbewerbsbenachteiligung der deutschen Landwirte nicht?

MfG
Antwort von Lothar Binding
14Empfehlungen
17.03.2009
Lothar Binding
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage. Ich verstehe Ihre Überlegungen gut, weil die grenzüberschreitende Betrachtung der Steuersätze hilfreich ist um die Wettbewerbssituation einer Branche oder eines Wirtschaftszweiges zu beschreiben. Das geschieht recht häufig: So möchten die Apotheker oder die Gastwirte einen niedrigeren Mehrwertsteuersatz, wie ihn bestimmte Nachbarländer haben. Konzerne möchten eine Körperschaftsteuersatz wie z.B. in Irland, Erben möchten die Erbschaftsteuerregelung von Österreich und so fort.

Diese Betrachtungen sind aus der jeweiligen Sicht verständlich - und doch nicht zielführend, weil bei Ländervergleichen stets der gesamte Steuerstrauß und die Gesamtleistung des Staates verglichen werden sollte. Folgen wir diesem Grundsatz, wird schnell deutlich, dass die Landwirtschaft steuerlich in einer mit den Nachbarn vergleichbaren Situation ist. Gleichwohl sind Vergleiche auf dem Felde der Landwirtschaft noch immer nicht einfach, weil kaum ein Markt unter solchen Verwerfungen in Folge jahrzehntelanger Subventionierung leidet wie der Agrarmarkt. Die schlimmste Folge dieser Landwirtschaftspolitik ist dabei für mich, dass wir als Verbraucher überhaupt nicht wertschätzen, was eine gute landwirtschaftliche Versorgung wert ist und kosten muss. Ganz abgesehen davon, dass die Pflege der Kulturlandschaft ohne unsere Landwirtschaft nicht denkbar ist.

Noch mal zurück zur Steuer: ich bevorzuge eine allmähliche Anpassung der Steuersätze in Europa in einem nach oben und unten begrenzten Band bei einheitlichen Bemessungsgrundlagen. Nur so lassen sich die Steuern grenzüberschreitend vergleichen und in ein gerechtes System überführen.

Ich freue mich darauf, wenn sich unsere Wege hoffentlich demnächst einmal in Laudenbach kreuzen.

Viele Grüße, Ihr Lothar Binding
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Frage zum Thema Soziales
26.03.2009
Von:
-

Sehr geehrter Herr Lothar Binding

Im Datenreport 2008 des Statistischen Bundesamtes findet man auf Seite 146, Tabelle 1 das "Haushaltsnettoeinkommen nach sozialer Stellung 2006".
In der Spalte "Anteile der Haushalte in %" erscheinen im Monatlichen Haushaltsnettoeinkommen von 2.600,00 € und mehr, die Beamtinnen und Beamten in absoluter Spitzenposition mit 68,6 % gegenüber dem Angestellten mit 38,5 % und den Arbeiterinnen und Arbeitern mit 22,3 %.
Da auch die staatlichen Pensionäre im Durchschnitts-Jahresnettoeinkommen mit 28.600,00 € im Vergleich zum Rentner mit 20.900,00 € weit über dem Empfinden für Gerechtigkeit liegen, frage ich Sie ob diese Überversorgung bzw. Besoldung der Beamtinnen und Beamten einer kritischen Prüfung und entsprechender Reduzierung unterzogen werden sollte. Bei diesen überdurchschnittlichen Besoldungen und Pensionen muss sich doch der Angestellte und Arbeiter jeden Tag fragen ob sein Beitrag zum Bruttosozialprodukt so wenig wert ist.

Mit freundlichen Grüßen
-
Antwort von Lothar Binding
15Empfehlungen
01.04.2009
Lothar Binding
Sehr geehrter Herr ,

für Ihre Frage nach einer "kritischen Prüfung und entsprechender Reduzierung" der Beamtenbesoldung danke ich Ihnen recht herzlich. Ihre Überlegungen sind grundsätzlich und auch in anderem Zusammenhang bedenkenswert. Aus vielen Gesprächen mit Bürgerinnen und Bürgern sowie meiner parlamentarischen Arbeit kenne ich Einkommensvergleiche von Beamten, Angestellten und Arbeitern in ihrem Erwerbsleben bzw. im Ruhestand – wie auch die daran anknüpfenden Argumentationen und Gerechtigkeitsvorstellungen.

Dabei tritt oft in den Hintergrund, dass es viele Beamte gibt, deren Einkommen recht bescheiden ist. Nehmen Sie z.B. einen Hausmeister in einer Schule oder Polizeibeamte in einer unteren Laufbahn. Aber es gibt auch hoch bezahlte Beamte, z.B. einen Staatssekretär im Bundesinnenministerium. Die Spreizung ist enorm. Ähnliches gilt für Angestellte und Arbeiter. Insofern ist der Einzelvergleich schwierig – aber Ihre Frage nach den Unterschieden im durchschnittlichen Einkommen natürlich berechtigt.

Zusätzlich müssen wir berücksichtigen, ob Ausbildung, Art der Tätigkeit und so weiter dieser beiden Gruppen vergleichbar sind. Angenommen, in der Gruppe der Beamten haben alle studiert und starten ihre Beamtenlaufbahn im Alter von 25, und in der Gruppe der Angestellten und Arbeiter haben alle Hauptschulabschluss und beginnen (wie ich) schon im Alter von 15 oder 16 eine Lehre bzw. mit 19 Jahren, Arbeitseinkommen zu erzielen. So ist es natürlich nicht – ich wollte nur andeuten, dass bei solchen Vergleichen mehr zu berücksichtigen ist als das durchschnittliche Einkommen.

Oder betrachten wir einen weiteren Parameter: die Besteuerung. Das Verfassungsgericht hat geurteilt, dass es verfassungswidrig ist, die Pensionen voll zu versteuern, bei der gesetzlichen Rente aber nur den Ertragsanteil. Deshalb wird nun gesetzlich geregelt bis zum Jahr 2040 von der vorgelagerten auf die nachgelagerte Versteuerung umgestellt. Außerdem sollen die Pensionen nach und nach "wirkungsgleich" der gesetzlichen Rente angepasst werden.

Die folgenden, eher grundlegenden Ausführungen sollen andeuten, welche Aspekte mir anlässlich Ihrer frage noch wichtig sind – ohne dabei auf Fragen etwa der Tarifautonomie, der Preisbildung am Arbeitsmarkt oder der international beachtlichen Leistungsfähigkeit unserer Beamtinnen und Beamten einzugehen.

Ihre Frage einer gerechten Entlohnung einer beruflichen Tätigkeit ist vielschichtig:

Die Gehaltsstrukturen und Anreizsysteme vieler Banken und Investmentgesellschaften haben Aufsichtsräten, Fondsmanagern oder Wertpapierhändlern Einkommen ermöglicht, die das Vielfache eines "normalen" Arbeitslohns oder Angestelltengehalts betrugen – und auch die Besoldung eines Aufsichtsbeamten der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bei weitem in den Schatten gestellt haben. Angesichts der enormen Bonuszahlungen allerdings auf einen langfristig produktiven "Beitrag zum Bruttosozialprodukt" zu schließen, ist mit Blick nicht nur auf die aktuelle internationale Wirtschaftskrise, die ihren Ursprung auch in diesen Gehaltsstrukturen hatte, nicht zulässig; wir sind uns in dieser Bewertung sicher einig. Diese Gehälter, die schnelllebiges Renditestreben und riskantes Verhalten im Management vieler Kreditinstitute begünstigt haben, sind nach meinem Empfinden ungerecht. Sie sind darüber hinaus auch unmoralisch, weil offensichtlich immer noch Bonuszahlungen im Millionenbereich und üppige Dividendenzahlungen an Aktionäre möglich sind, während Gesellschaften, Unternehmen und Arbeitnehmer weltweit mit der Bewältigung der Managementfehler in vielen Kreditinstituten kämpfen müssen.
Auch die sittenwidrigen Löhne in bestimmten Branchen und Regionen Deutschlands von unter drei Euro verstoßen gegen mein Gerechtigkeitsempfinden; deshalb ist die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns nach meiner Einschätzung ein wichtiger Hebel, um der Einkommensarmut vieler Menschen, insbesondere auch von Familien, zu begegnen. Eine gerechtere Verteilung von Einkommen und Vermögen und damit von Chancen zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ist eine der zentralen Herausforderungen unserer Gesellschaft. Die statistischen Kennziffern, die Sie in Ihrem Schreiben genannt haben, bieten dabei wichtige Positionsbestimmungen und Hinweise, ob unsere Arbeitsrichtung stimmt.

Ihre Aussagekraft darf allerdings auch nicht überschätzt werden. Es stellt meiner Einschätzung nach eine Verkürzung in der Argumentation dar, wenn wir unser Gerechtigkeitsempfinden lediglich an Vergleichen zwischen stark verdichteten Daten wie dem Monatlichen Haushaltsnettoeinkommen oder dem durchschnittlichen Jahreseinkommen ausrichten. Wir können zwar aus personenbezogenen Daten einer beliebig großen Zahl an "Merkmalsträgern" Erkenntnisse über die dahinter stehenden, statistisch homogenen Gruppen gewinnen – der Umkehrschluss von diesen Kennziffern auf den Beitrag des Einzelnen zum Bruttosozialprodukt, seine gesellschaftliche oder persönliche Wertschätzung oder seinen sozialen Status ist allerdings nicht sinnvoll.

Ein Beispiel kann Ihnen vielleicht verdeutlichen, warum ich mich mit einfachen Zusammenhängen nach dem Prinzip "Das statistische Haushaltseinkommen definiert individuelle Reputation, sozialen Status und Beitrag zum Bruttosozialprodukt" schwer tue: Das Gehalt eines Zugführers oder Busfahrers liegt deutlich unter dem eines Piloten; aber ist das nicht ungerecht, da ja auch Busfahrer große Verantwortung für das Wohlergehen ihrer Passagiere tragen? Der Pilot wird zur Rechtfertigung seines höheren Gehalts allerdings darauf verweisen, dass er mehr Zeit und Geld in seine Ausbildung investiert habe und andere Qualifikationen und Voraussetzungen mitbringen müsse. Ist er deshalb aber auch gleich mehr "wert" als der Zugführer oder Busfahrer – dies wird wohl niemand vernünftigerweise behaupten wollen.

Diese Argumentation gilt in ähnlicher Weise auch für die Einkommensunterschiede zwischen Beamten, Angestellten und Arbeitern. Diese Unterschiede spiegeln als statistische und empirische Verhältnisgrößen viele Einflussfaktoren wider, die ihrerseits allerdings – wenn überhaupt – nur bedingt sozialen Regelmäßigkeiten unterliegen. Den persönlichen Lebensumständen der Menschen, die sich hinter diesen Daten "verstecken", können sie nicht gerecht werden. Ich denke an individuelle Entscheidungen der Lebensplanung, an Bildungsgrad und Leistungsbereitschaft, an persönlichen Ehrgeiz oder familiäre Unterstützung. Es bleibt Jedem und Jeder selbst überlassen, welchen beruflichen Weg er oder sie einschlägt; die Entlohnung ist dabei sicherlich nur einer von vielen Parametern. Darüber hinaus spielen auch persönliche Neigungen und Interessen, individuelle Voraussetzungen und fachliche Qualifikationen, sowie familiäre Traditionen eine Rolle. Ich selbst habe mich etwa bewusst dafür entschieden, nicht die Beamtenlaufbahn einzuschlagen.

Die Daten des Statistischen Bundesamtes liefern meiner politischen Arbeit für eine Verbesserung persönlicher Lebensumstände der Bürgerinnen und Bürger und für eine gerechtere Gesellschaft nur wenige neue Erkenntnisse, die ich nicht schon durch direkte Erfahrung eindrücklicher gewonnen habe. Meine Gerechtigkeitsvorstellungen knüpfen daher an konkreten Lebenssituationen und persönlichen Erfahrungen an, die ich in Gesprächen mit vielen unterschiedlichen Menschen kennengelernt habe.

Ich hoffe, Ihr Verständnis für meine Einschätzung in dieser Frage gewonnen zu haben und verbleibe

mit freundlichem Gruß, Ihr Lothar Binding.
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
26.04.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Binding!

In der derzeitigen Debatte um das Gesetz "zur Bekämpfung der Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen" verlangt das Familienministerium inzwischen offenbar nicht mehr nur eine Sperrung von Webseiten, die Kinderpornografie verbreiten, sondern sogar, dass Zugriffe darauf eine strafrechtliche Untersuchung nach sich ziehen könnten, durch Nutzung der IP-Adresse des Nutzers.

Ich bin definitiv gegen Verbreitung von Kinderpornografie und würde ein strenges Vorgehen gegen die Verteiler (und Produzenten!) von solchem Material sehr gerne sehen, aber in meinen Augen unterhöhlt eine Überwachung des Internet, in welchem Teil auch immer, das Fernmeldegeheimnis.

Besonders bedenklich wird all das, wenn man bedenkt, dass das Geld der Branche nicht, wie Frau von der Leyen behauptet, aus dem Internet kommt, sondern dort häufig kostenlos getauscht wird. Der Plan, der Industrie den "Geldhahn abzudrehen" läuft also ins Leere.

Dieses und andere Argumente des Familienministeriums werden im Artikel "Die Argumente für Kinderporno-Sperren laufen ins Leere" der Zeitschrift c’t (www.heise.de) genauer geprüft.

Eine Sperrung der Seiten würde auch nur die Symptome bekämpfen, dem wahren Problem kommt das noch nicht nahe. Das weiß auch sicherlich das Familienministerium. Wozu also eine so praktische Zensurmöglichkeit schaffen? Nennen Sie mich paranoid, aber ich glaube nicht, dass Verbrechensbekämpfung alles sein wird, das damit gemacht wird.

Was denken Sie zu diesem Thema? Wie werden Sie abstimmen, falls es soweit kommt?
Antwort von Lothar Binding
49Empfehlungen
27.04.2009
Lothar Binding
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage. Und vielen Dank für den Hinweis auf den Artikel: "Die Argumente für Kinderporno-Sperren laufen ins Leere" in der c’t 9/2009.

Über weite Strecken trifft der Artikel meine Abwägungen sehr gut. Frau Ministerin von der Leyen ist schlecht beraten.

Ich teile die Bedenken gegen die Wirksamkeit der im Artikel erwähnten Sperren: DNS-Sperre und Zugriffssperre auf bestimmte IP-Adressen. Auch die Probleme mit weltweit verteiltem Hosting werden deutlich. Mit einem Blick nach China, wo die Sperren aus Gründen, die mir nicht gefallen, halbwegs funktionieren und mit einem Blick nach Norwegen oder Schweden, wo sie nicht wirksam funktionieren, sind meine Zweifel selbsterklärend.

Zu der Idee, das Bundeskriminalamt zu "ermächtigen", Sperranordnungen zu verfügen und zu der Frage, der Eingriffe in die Grundrechte, hat die Justizministerin Brigitte Zypries das Notwendige gesagt.

Als Mitglied der Gesellschaft für Informatik e.V. bin ich der Meinung, dass die Kinder nur durch eine effektive Strafverfolgung geschützt werden können.

Im "Fazit" verlassen die beiden Autoren Holger Bleich und Axel Kossel leider die zuvor fachlich sehr gute Abwägung und schreiben: "Was steckt also wirklich hinter all diesen Hirngespinsten? Wenn es nicht die Bekämpfung von Kinderpornos ist, dann kann es nur um die Installation der Sperren selbst gehen. Das würde bedeuten, …" Dieses Zitat steht in krassem Widerspruch zu dem ansonsten guten Artikel.

Ich unterstelle Frau von der Leyen, dass es ihr tatsächlich um die Bekämpfung von Kinderpornografie und Kindsmissbrauch geht und nicht um "…die Installation der Sperren selbst…". Um Ihre Ziele zu formulieren, wäre mehr technischer, weborganisatorischer und webstruktureller Sachverstand bzw. eine bessere Beratung notwendig. Aus einer unterstellten Annnahme, über deren Wahrheitsgehalt nichts gesagt werden kann, Schlüsse abzuleiten, ist logisch unsauber – damit konterkarieren die Autoren am Ende ihren eigenen Artikel.

Sie fragen auch nach meinem Abstimmungsverhalten. Ich weiß noch nicht genau, wie ich abstimmen werde. Das hängt von der Formulierung der Gesetzesvorlage in der Beschlussfassung des Ausschusses ab. Nach meiner kurzen Antwort auf Ihre Frage ist meine Denkrichtung sicher deutlich geworden. Ich werde zum Schluss abzuwägen haben, ob eine Zustimmung zum Regierungsentwurf tatsächlich Schaden verursachen kann, oder ob lediglich die Wirkung gering bleibt.

Es gibt noch eine weitere Abwägung: Aus "Angst in die böse Ecke" gestellt zu werden, bevor mir vorgeworfen werden kann, ich hätte nicht alles Menschenmögliche auf der gesetzgeberischen Seite getan, würde ich auch Maßnahmen zustimmen, die ich für wirkungslos halte, von denen sich aber große Teile der Bevölkerung gute Wirkungen versprechen. Wie Holger Bleich und Axel Kossel in ihrem Artikel eingangs vermuten, wird das auch der Grund sein, warum die Provider "mitmachen". Der Vorteil, sich so zu verhalten, besteht daran, dass später deutlich werden kann, ob solche Maßnahmen wirken, oder – wie ich vermute – nicht wirken.

Mit freundlichen Grüßen, Ihr Lothar Binding
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Frage zum Thema Internationales
28.04.2009
Von:

Sehr geehrter Lothar Binding,

ich habe mir Ihre Antworten hier durchgelesen und finde Sie offen und ehrlich, das gefällt mir, dafür zu Anfang ein kleines Lob.

Ich habe in meinem Bekanntenkreis leider ein kleines Problem, was sehr in die Politik geht und wollte mir diesbezüglich eine Meinung einholen. Der besagte Bekannte ist vor über 20 Jahren von Mazedonien hier nach Deutschland eingereist. Damals vor über 20 Jahren hat er dort mal Mist gebaut und wurde zu einer 3-jährigen Bewährungsstrafe verurteilt. 1994 wurde der Prozess neu aufgerollt ohne seine Anwesenheit und er sollte die Haft antreten, seine Schwester die dort noch wohnt, hat einen 4 stelligen Betrag bezahlt woraufhin die Strafe auf 1 Jahr reduziert wurde. Nun ist er ein wenig unvorsichtig gewesen und hat seinen Pass nicht rechtzeitig verlängert, die logische Konsequenz aufgrund des bestehenden Haftbefehls war natürlich Abschiebehaft. Dort verbrachte er 8 Monate, die Justiz in Deutschland verlangte einen neuen Prozess, da keinerlei Beweise vorliegen für seine Taten. Nach 6-maligem Auffordern einen neuen Prozess anzusetzen, hat man ihn wieder freigelassen.

Nun hat er seine Arbeit verloren, die er seit gut 20 Jahren hatte, seine Wohnung wurde leer geräumt und neu vermietet und sein Auto musste er verkaufen damit er wieder nen guten Start hat.

Meine Frage jetzt, was passiert, wenn er einen neuen Pass beantragen geht, da der Haftbefehl noch offen ist?

Auch frage ich mich, wie man einen Menschen derart behandeln kann, der hier über 20 Jahre brav seine Steuern zahlt und man sich in Mazedonien denkt, man könne Geld für die Aufhebung der Strafe verlangen.

Was kann man da machen damit er wieder ganz normal hier in Deutschland leben kann, ohne Angst vor weiterer Abschiebeschaft?

Meine Meinung dazu ist, das man in Mazedonien denkt, der junge Mann hat Geld und soll sich freikaufen, denn wie kann man ne Strafe mildern durch Geldzahlung, da ist was gehörig Faul.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Lothar Binding
20Empfehlungen
30.04.2009
Lothar Binding
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihr Schreiben. Ihr Engagement für Ihren Bekannten aus Mazedonien schätze ich sehr. Ich möchte diese sensible, über einen Dritten vermittelte Angelegenheit allerdings nicht in einem öffentlichen Forum diskutieren. Denn es handelt sich nach meiner ersten Einschätzung um einen Sachverhalt, dessen juristischen Implikationen und dessen Komplexität ich anhand der vorliegenden Informationen kaum seriös beurteilen kann.

Zudem halte ich die Vorschriften des Rechtsberatungsgesetzes ein, nach denen es mir nicht erlaubt ist, rechtsverbindliche Aussagen zu treffen oder rechtsberatend tätig zu sein.

Ich schlage Ihnen daher vor, dass Ihr Bekannter aus Mazedonien sich direkt mit mir in Verbindung setzt. Unter folgenden Adressen bin ich erreichbar:

Bürgerbüro Lothar Binding
Bergheimerstr. 88
69115 Heidelberg
06221 /182928
lothar.binding@wk.bundestag.de

Berliner Büro Lothar Binding
Platz der Republik 1
11011 Berlin
030/ 22773144
lothar.binding@bundestag.de

In der Hoffnung, dass Sie meine Beweggründe für weitere Nachfragen und direkter Kommunikation verstehen können, verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen,
Lothar Binding
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