Lothar Binding (SPD)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Lothar Binding
Jahrgang
1950
Berufliche Qualifikation
Starkstromelektriker, Mathematiker
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Heidelberg-Weinheim
Landeslistenplatz
21, Baden-Württemberg
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(...) Eine Idee, die ich schon fast 20 Jahren vortrage, hat lange gebraucht, bis sie auf breiterer Basis zur Anwendung kam: Contracting. Contracting ist auch eine sehr gute Möglichkeit, konjunkturell gewünschte Effekte mit ökologischen Zielen zu verbinden: Energetische Sanierung schafft Arbeit, Aufträge also Arbeitsplätze, spart fossile Energieträger und künftige Betriebskosten in den öffentlichen und auch privaten Haushalten. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Finanzen
07.12.2008
Von:
Dr.

Sehr geehrter Herr Binding,

In Hinblick auf die neue Abgeltungssteuer wollte ich unser Depot umstellen und hatte dabei vor allem an breit gestreute Fonds - auch Dachfonds - gedacht.

Jetzt lese ich in einem Heft des "Der Steuerzahler", daß bei Dachfonds hinsichtlich der Abgeltungssteuer Änderungen geplant sind.

Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir sagen könnten, ob das stimmt und wie wir uns am besten verhalten sollte.

Vielen Dank im Voraus!

Herzliche Grüße

Dr.
Antwort von Lothar Binding
16Empfehlungen
08.12.2008
Lothar Binding
Sehr geehrter Herr Dr. ,

vielen Dank für Ihre Frage zu den Auswirkungen der Abgeltungsteuer auf Fonds und Dachfonds. Es handelt sich bei diesem Thema um einen komplexen und zugleich komplizierten Sachverhalt. Ich schicke meinen Ausführungen deshalb einige Informationen voraus, die diese Regelungen in den Gesamtzusammenhang einordnen.

Unser zentrales Lenkungsziel bei der Abgeltungsteuer ist die einheitliche und umfassende Besteuerung sämtlicher Kapitaleinkünfte. Sie fasst ab 2009 die laufenden Erträge aus Kapitalvermögen – Zinsen, Dividenden, Erträge aus Investmentfonds, Vorteile aus Zertifikaten – und die Gewinne aus der Veräußerung und Einlösung von Kapitalvermögen als Einkünfte aus Kapitalvermögen zusammen. Dafür gilt künftig ein einheitlicher Steuersatz von 25%. Bemessungsgrundlage sind die gesamten Kapitalerträge und in Veräußerungsfällen der Unterschied zwischen dem erzielten Veräußerungspreis und den Anschaffungskosten.

Die Rendite einer privaten Kapitalanlage soll sich künftig in erster Linie nach betriebswirtschaftlichen Maßstäben richten und nicht mehr durch unterschiedliche Steuerbelastungen überlagert werden. Die Mehrheit der Anleger, aber auch der Finanzplatz Deutschland, wird somit von der Einführung einer einheitlichen Steuer auf Kapitalerträge profitieren.

Die Einführung einer Abgeltungsteuer bedeutet eine Abkehr von dem bisher geltenden Grundsatz einer steuerlichen Gleichbehandlung sämtlicher Einkunftsarten. Ein Blick auf die tatsächliche Besteuerungspraxis zeigt aber, dass heute von einer gleichmäßigen Besteuerung der Kapitaleinkünfte im Vergleich zu den anderen Einkunftsarten nicht mehr gesprochen werden kann. Denn insbesondere bei im Ausland zufließenden Kapitaleinkünften bestehen nach schwerwiegende Besteuerungslücken, die auch durch einen effizienteren Steuervollzug auf nationalstaatlicher Ebene nicht geschlossen werden kann. Aufgrund der Gleichbehandlung der unterschiedlichen Kapitalerträge und des Steuerabzugs an der Quelle führt die Abgeltungsteuer nun zu einer Vereinheitlichung und Vereinfachung des Besteuerungsverfahrens.

Der Werbungskostenabzug wird pauschaliert durch einen sog. Sparer-Pauschbetrag in Höhe von 801 €/ 1.602 € bei Ledigen/ zusammen veranlagten Ehegatten, in dem der Sparer-Freibetrag und der Werbungskosten-Pauschbetrag aufgehen. Damit sind alle Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalanlagen abgegolten. Die Abgeltungsteuer wird lediglich auf Kapitaleinkünfte erhoben, die diesen Sparer-Pauschbetrag übersteigen. Um die höhere Belastung von Bezieher niedrigerer Einkünfte durch die Abgeltungsteuer zu vermeiden, besteht eine Veranlagungsoption. Steuerpflichtige können – zu ihrem Vorteil – die Veranlagung ihrer Einkünfte aus Kapitalanlagen wählen, wenn ihr persönlicher Steuersatz unter 25 % liegt. Anleger mit Zinserträgen, die diese bisher mit einem persönlichen Steuersatz von mehr als 25 % versteuern mussten, werden durch den Abgeltungsteuersatz hingegen entlastet.

Die Kreditinstitute können die bei ihnen im gleichen Jahr entstandenen Verluste und Erträge aus Kapitalanlagen miteinander verrechnen. Verluste aus Aktienverkäufen können allerdings nur mit Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechnet werden. Soweit am Ende des Kalenderjahres ein Verlustüberhang besteht, ist dieser auf das folgende Kalenderjahr übertragbar. Auf Verlangen des Steuerpflichtigen stellt das Kreditinstitut über die Höhe der Verluste eine Bescheinigung aus, damit die Verluste eventuell bei einer Veranlagung berücksichtigt werden können.

Nach diesen einführenden Bemerkungen nun zum Kern Ihrer Frage nach Besteuerungsregeln bei indirekten Kapitalanlagen wie etwa einem Investmentfonds, einem Dachfonds oder einem zertifizierten Altersvorsorgeprodukt. Durch die Einführung der Abgeltungsteuer ergeben sich für den Anleger je nach Art der Kapitalerträge unterschiedliche finanzielle Konsequenzen gegenüber dem geltenden Recht. Die Besteuerungsregelungen für Anteile an langfristig ausgerichteten Dachfonds, die in andere Aktien- oder Rentenfonds investieren, oder an Investmentfonds sind grundsätzlich gleich. Eine Änderung der Besteuerungsregeln für Dachfonds, die der Bund der Steuerzahler in seiner Ausgabe angedeutet hat, ist nicht vorgesehen. Dieses "Gerücht" hat somit keine Substanz.

Bei einer Kapitalanlage über ein Investmentvermögen erzielt dieses auf einer gesonderten Fondsebene laufende Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne. Das inländische Investmentvermögen ist ein eigenes Ertragsteuersubjekt, das allerdings von der Körperschaft- und Gewerbesteuer befreit ist. Die Besteuerung findet als "Ausgleich" also lediglich beim Anleger statt.

Bei einem Dachfonds liegen zwischen dem einzelnen Anlageobjekt, dem sog. Zielfonds, und dem steuerpflichtigen Anleger nicht nur eine, sondern zwei Besteuerungsebenen. Diese Finanzprodukte eignen sich in erster Linie für langfristig orientierte Anleger, die an einer breiten Risikostreuung interessiert sind. Ein Dachfonds darf nicht mehr als 20 % seines Vermögens in einem einzelnen Investmentfonds anlegen – und auch nicht mehr als 10 % dieses Fonds erwerben. Sie bieten verschiedene Anlagestrukturen mit unterschiedlichen Risikoverteilungen und Ertragsaussichten.

Folgende Konstellationen lassen sich in Abhängigkeit vom Zeitpunkt des Erwerbs für die Besteuerung von Erträgen und Gewinnen aus Investment- und Dachfondsanteilen unterscheiden.

Der Anleger kann Veräußerungsgewinne aus dem Verkauf des gesamten Dachfonds-
oder Investmentanteils erzielen. Für die Besteuerung dieser Einkünfte gelten
folgende Regelungen:

• Bei Erwerb des Anteils vor dem 1.1.2009 kann der Anleger die Differenz zwischen Anschaffungskosten und Veräußerungserlös steuerfrei vereinnahmen, wenn die Haltedauer länger als ein Jahr beträgt. Der Anleger kann seinen Anteil also auch erst in einigen Jahren verkaufen, ohne der Abgeltungsteuer zu unterliegen.

• Bei nach dem 31.12.2008 angeschafften Anteilen unterliegt das Ergebnis aus der Veräußerung oder Rückgabe hingegen – unabhängig von der Haltedauer – der Abgeltungsteuer. Diese Regelung gilt auch für Dachfondsanteile.

Gewinne können dem Anleger auch durch Veräußerungen von Wertpapieren durch das Investmentvermögen selbst zufließen. Für die Besteuerung von Gewinnen, die ein Investmentfonds aus einer Veräußerung von Teilen seines Portfolios – etwa Aktien, Aktienfonds sowie festverzinsliche Anleihen – erzielt, ist entscheidend, ob sie ausgeschüttet oder einbehalten werden.

• Bei Thesaurierung oder Einbehaltung wird der Veräußerungsvorgang in Parallele zum Ertragssteuerrecht als Wertsteigerung des Wirtschaftsguts Investmentanteil eingestuft und beim privaten Anleger weiterhin nicht besteuert. Wie lange dieses sog. thesaurierende Investmentvermögen den Veräußerungsgewinn hält, spielt dabei keine Rolle. Erst beim späteren Verkauf des Investmentanteils führen diese zwischenzeitlich steuerfrei bezogenen Ausschüttungen dann zu einer Wertsteigerung, die sich in einer Erhöhung der Bemessungsgrundlage, d.h. des Investmentanteils, abbildet.

Für Dachfonds gelten analoge Regelungen: Gewinne aus der Veräußerung von Zielfondsanteilen, die thesauriert und zum Erwerb anderer Zielfondsanteile eingesetzt werden, führen – im Unterschied zu einer Direktanlage in einem Aktienfonds – nicht zu einer Besteuerung beim Anleger. Gleiches gilt auch für Gewinne, die Zielfonds aus der Veräußerung von Wertpapieren erzielen und die dem Dachfonds zufließen. Positionen im Portfolio können also auch nach Ende 2008 ausgetauscht werden, ohne den Steuervorgang auszulösen. Diese Gewinne unterliegen erst bei Ausschüttung an den Anleger der Abgeltungsteuer.

• Auch die Ausschüttung von Gewinnen aus der Veräußerung von Wertpapieren kann unter bestimmten Bedingungen steuerfrei bleiben. Wenn der Investmentfonds Veräußerungsgewinne ausschüttet, geht das Finanzamt für die Bemessung der Steuerbelastung beim Anleger davon aus, dass zuerst erworbene Anteile auch zuerst als veräußert gelten. Die so genannte "First in first out"-Methode ist für den Anleger vorteilhaft. Denn Veräußerungsgewinne aus Wertpapieren, die der Fonds vor dem 1.1.2009 angeschafft hat, bleiben beim Privatanleger endgültig steuerfrei. Voraussetzung dafür ist, dass der Anleger seine Anteile am Investmentvermögen vor dem 1.1.2009 erworben hat. Für bis Ende 2008 abgeschlossene Verträge gilt also Bestandsschutz.

Die Ausschüttung von Gewinnen des Investmentvermögens aus der Veräußerung von Wertpapieren, die der Fonds nach dem 31.12.2008 angeschafft hat, unterliegt beim Privatanleger hingegen künftig dem Abgeltungsteuersatz von 25 % – unabhängig davon, wann er seinen Investmentanteil angeschafft hat. Liegt der persönliche Steuersatz unter 25 %, kann der Anleger im Zuge seiner Veranlagung in der Einkommensteuererklärung auch die günstigere Besteuerung wählen.

• Für Zertifikate besteht ebenfalls eine Sonderregelung: Sie können bis zum 30. Juni 2009 abgeltungsteuerfrei veräußert werden, wenn sie vor dem 14. März 2007 erworben wurden. Laufende Erträge aus Investmentanteilen, etwa Zinsen und Dividenden, werden beim Anleger zeitnah besteuert. Das bisher bei Dividendeneinkommen gültige Halbeinkünfteverfahren entfällt. Die Besteuerung dieser Kapitalerträge gilt unabhängig davon, wann die Anteile erworben wurden und ob sie auch tatsächlich ausgeschüttet werden. Dazu wird eine Ausschüttung durch das Investmentvermögen an den Anleger jeweils zum Ende des Geschäftsjahres simuliert, auch wenn die Erträge beim Fonds verbleiben. Laufende Kapitalerträge, die über dem Sparer-Pauschbetrag in Höhe von 801 Euro für Ledige bzw. 1.602 Euro für Verheiratete unterliegen somit künftig der Abgeltungsteuer.

Um allerdings eine doppelte Besteuerung der Wertentwicklung eines Investmentanteils beim Anleger zu vermeiden – zum einen durch die Besteuerung seiner Kapitalerträge aus dem Investmentanteil, zum anderen durch die Gewinnbesteuerung beim Verkauf des Anteils – kann der Anleger seinen Veräußerungsgewinn beim Verkauf um die bis dahin entstandenen Thesaurierungsbeträge bereinigen. Diese Berechnung übernimmt die depotführende Stelle, in der Regel eine Bank oder Fondsgesellschaft.

Erträge in Dachfondskonstruktionen fallen auf der Ebene des Zielfonds, auf der Ebene des Dachfonds selbst und schließlich beim Anleger, dem Eigentümer des Dachfondsanteils, an. Die Erträge der einzelnen Zielfonds fließen dem Dachfonds zu, dessen Erträge wiederum dem Anleger zufließen – allerdings ebenfalls erst bei Gewinnausschüttung oder Verkauf des Fondsanteils. Solange sie hingegen im Dachfonds verbleiben, also reinvestiert werden, fällt keine Steuer an. Diese steuerliche Behandlung war ein zentrales Argument für die offensive Vermarktungsstrategie vieler Vermögensverwalter zugunsten von Dachfondsprodukten.

Das Bundesministerium der Finanzen warnt allerdings vor einer Anlageentscheidung zugunsten eines Dachfonds – wie auch bei jedem anderen Anlageprodukt – lediglich auf Basis eines Kriteriums, der Belastung mit Abgeltungsteuer. Umschichtungen eines Depots von einer Anlageform zu einer anderen sollten sorgfältig erwogen werden, da sie häufig mit Spesen oder Ausgabeaufschlägen bei neu erworbenen Investmentanteilen verbunden sind. So sind beispielsweise die steuerlichen Möglichkeiten beim Erwerb von Dachfondsanteilen mit Kosten für die Depotverwaltung sowohl auf der Ebene des Dachfonds als auch der Zielfonds verbunden. Zudem kann ein Dachfondsmanager keinen Einfluss auf die Wertentwicklung eines Zielfonds in seinem Portfolio nehmen. Der Anleger ist damit nicht nur von der Erfahrung und dem Geschick des Dachfondsverwalters, sondern auch jedes Zielfondsmanagers abhängig.

Eine Anlageentscheidung sollte nach meiner Einschätzung daher in erster Linie aufgrund der Renditeaussichten eines Produktes oder einer Anlageform erfolgen. Die steuerliche Belastung stellt dabei nur einen nachrangigen Erfolgsfaktor dar. Leider wird dies in der öffentlichen Wahrnehmung und Darstellung nicht immer ausreichend gewürdigt – etwa bei einem sog. steueroptimierten Geldmarktfonds.

Die Besteuerung dieser steueroptimierter Geldmarktfonds wird im Jahressteuergesetz 2009 neu geregelt. Es handelt sich bei dieser kurzfristigen Geldanlagemöglichkeit um eine Konstruktion, die auf eine möglichst geringe Steuerbelastung beim Anleger abzielt. Dazu werden – über den Austausch von Zahlungsströmen, sog. Swaps – steuerpflichtige Zinserträge in steuerfreie thesaurierte Kursgewinne, d.h. Termingeschäfts- bzw. Wertpapierveräußerungsgewinne, umgewandelt. Diese Geldmarktfonds nutzten dabei bislang eine Besteuerungslücke, die sich aus dem Zusammenwirken der Übergangsregelungen bei der Einführung der Abgeltungsteuer und der Nichtsteuerbarkeit einbehaltener Veräußerungsgewinne aus Termin- oder Wertpapiergeschäften.

Diese Lücke wird mit dem Jahressteuergesetz allerdings geschlossen. Werden Anteile an Geldmarktfonds nach dem 19. September 2008 erworben, gilt für diese Anteile bereits die zeitlich ungeschränkte Besteuerung sämtlicher Wertzuwächse, insbesondere also auch von Veräußerungsgewinnen. Für vorher erworbene Anteile an solchen Investmentvermögen, die über den 10. Januar 2011 gehalten werden, wird eine Veräußerung und eine Erwerb am 10. Januar 2011 fingiert und lediglich der danach entstehende Wertzuwachs bei der Rückgabe und Veräußerung besteuert.

Nicht betroffen von der Abgeltungsteuer sind alle Anlageformen, die ausschließlich der Altersvorsorge dienen. Dazu gehören etwa zertifizierte Fonds- und Banksparpläne, betriebliche Vorsorgepläne, private Rentenversicherungen und Kapitallebensversicherungen, sofern die Verträge vor dem 1.1.2005 abgeschlossen wurden und die Haltedauer mindestens 12 Jahre beträgt, sowie Immobilien. Wertsteigerungen von Immobilien bleiben steuerfrei, sofern sie nicht innerhalb der Spekulationsfrist von zehn Jahren veräußert werden.

Die Leistungen aus diesen zertifizierten Altersvorsorgeverträgen werden erst in der Auszahlungsphase nachgelagert besteuert. Während der Ansparphase erfolgt keine Besteuerung von Erträgen und Wertsteigerungen. Wichtig ist hierbei: auch nach der Einführung der Abgeltungsteuer wird bei der Besteuerung der Riester- und Rürup- Verträge der persönliche und nicht der Abgeltungsteuersatz angewendet.

Hoffentlich konnte ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Lothar Binding
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Frage zum Thema Finanzen
09.12.2008
Von:

Herr Binding, guten Morgen.
Ich habe eine weitere Frage zum Thema Abgeltungssteuer. Wenn ich mich professionell auf den An- und Verkauf von Aktien konzentrieren will, werde ich dann doppelt oder dreifach besteuert?
Einmal mit der Abgeltungssteuer wenn Kursgewinne erzielt werden, das zweite Mal wenn die zu gründende Investment-GmbH Gewinne schreibt und ein drittes Mal wenn ich als Gesellschafter diese Gewinne ausschütte?
Wie sieht es aus mit Kapitalertragsvermögen das einer GmbH gehört? Auch wenn diese nicht als primäres Geschäftsziel die Kapitalanlage in Aktien haben sollte?
Danke
gruss,
joel hurley
Antwort von Lothar Binding
11Empfehlungen
19.12.2008
Lothar Binding
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Fragen zum Thema Abgeltungssteuer. In meiner Antwort greife ich auch auf Informationen aus dem Bundesfinanzministerium zurück und bitte Sie, mein Schreiben unter dem Vorbehalt zu lesen, dass es mir nach dem Rechtsberatungsgesetz nicht erlaubt ist, rechtsverbindliche Aussagen zu treffen oder rechtsberatend tätig zu sein.

Sie erwähnen, dass bei einer Tätigkeit im Bereich An- und Verkauf von Aktien eine doppelte bzw. dreifache Besteuerung greifen könnte. Das deutsche Steuerrecht sieht vor, dass in Ihrem Beispiel für die Kursgewinnen nur dann die Abgeltungsteuer anfällt, wenn Sie die GmbH-Anteile veräußern. Solange Sie dies nicht tun, ist der Tatbestand des § 20 Abs. 2 Nr. 1 EStG nicht erfüllt. Im Paragrafen heißt es: "Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gehören auch

1. der Gewinn aus der Veräußerung von Anteilen an einer Körperschaft im Sinne des Absatzes 1 Nr. 1.2Anteile an einer Körperschaft sind auch Genussrechte im Sinne des Absatzes 1 Nr. 1, den Anteilen im Sinne des Absatzes 1 Nr. 1 ähnliche Beteiligungen und Anwartschaften auf Anteile im Sinne des Absatzes 1 Nr. 1", soweit das Zitat.

Sie finden den vollständigen Paragrafen unter www.gesetze-im-internet.de

Die Gewinne der GmbH unterliegen der Körperschaftsteuer. Erst wenn die Gewinne ausgeschüttet werden, liegt der Tatbestand des § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG vor. Dies bedeutet, dass zwei Steuertatbestände erfüllt sein können – allerdings ist dies keine(!) Doppelbesteuerung, denn zum einen geht es um die Besteuerung der Rendite, Dividende, aus einer Kapitalanlage also um die "Früchte" einer Kapitalanlage, bei dem anderen Sachverhalt geht es um die Besteuerung der "Veräußerung" der Kapitalanlage selbst.

Werden die GmbH Erträge aus einer Kapitalanlage erzielt, handelt es sich um betriebliche Einkünfte dieser GmbH und es gelten die Regelungen des Körperschaftsteuergesetzes.

In der Hoffnung, dass Ihnen meine Antwort weiterhilft, verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen, Lothar Binding
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Frage zum Thema Finanzen
21.12.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Binding,
ich konstatiere, dass sich Politiker aller Parteien sehr engagieren, um der Finanzkrise Herr zu werden. Mich bewegen aber auch Fragen, die von offizieller Seite kaum thematisiert werden:
Was unternehmen die Regierungen konkret, um die Ursachen der Bankenkrise zu beseitigen? Ist z. B. der Handel mit allen die Krise verursachenden Finanzprodukten verboten worden? Was wurde oder wird gemacht, um die Finanzaufsicht zu stärken? Sind Gesetze in Vorbereitung oder verabschiedet, welche die persönliche Haftung der verantwortlichen Personen sicherstellen? Ich bin mir bewusst, dass die erforderlichen Änderungen nicht über Nacht verabschiedet werden können, aber eine zeitliche Vorgabe ist wohl das mindeste, um diese Krise nachhaltig zu lösen.
Last, but not least: Werden diejenigen Personen (in den USA)juristisch verfolgt, welche Schrott-Anleihen zu 1A-Anleihen deklariert oder bewusst in Umlauf gebracht haben oder tut man weiter so, als wäre die Katastrophe unvermeidbar gewesen, etwa so, als wäre ein großer Meteorit auf die Erde gestürzt?
Wieso werden Allerweltsbetrüger oder grob fahrlässig handelnde Personen, die einen vergleichsweise geringen Schaden anrichten, juristisch bestraft, aber Bangster nicht, welche die Weltwirtschaft in ungeheuerlicher Weise in die Krise stürzen?

Mit weihnachtlichem Gruß
Antwort von Lothar Binding
20Empfehlungen
31.12.2008
Lothar Binding
Sehr geehrter Herr .

Vielen Dank für Ihre Mail. Sie schreiben: "Was unternehmen die Regierungen konkret, um die Ursachen…" und führen damit schnell zu einer der Hauptaufgaben. Selbst wenn ein Land die besten Regulierungen, die besten Aufsichtssysteme und Aufsichten und die verantwortungsvollsten Finanzdienstleistungen und Finanzberater hätte, wäre damit den Ursachen der Finanz- oder wie Sie schreiben "Bankenkrise" nicht zu begegnen. Denn hier geht es um eine internationale Aufgabe.

Politische Vorbemerkung:
Während Peer Steinbrück in seiner hoch kompetenten, nicht immer sanftweich diplomatischen Art, noch vor wenigen Jahren für seine Vorschläge zur Regulierung der Finanzmärkte neoliberal ausgelacht wurde, gibt es heute international eine größere Bereitschaft die Selbstzerstörungskräfte des Kapitalismus in den Blick zu nehmen. Ein erster Schritt. Auffällig ist dabei, dass neoliberale Ideologen und liberale Spaßpolitiker abgetaucht sind. In der Not scheint der Staat sich einmischen zu dürfen. Gibt es Probleme oder Verluste, dürfen also alle bezahlen, gibt es Gewinne, sind auch noch so geringe Steuern des Teufels, müssen gesenkt werden; die Privaten bedienen sich der Selbstregulierungskräfte des freien Marktes. Mir hat das mal jemand so erklärt: Angenommen, es gäbe tatsächlich "schlechte" Produkte im Markt. Beispielsweise am Markt der Finanzprodukte. Dann würde doch keiner so dumm sein, solche Produkte zu kaufen. Und wenn niemand ein Produkt kaufe, verschwinde es wie von selbst vom Markt. Deshalb sei der Markt ein sich selbst reinigendes System und brauche keine staatliche Regulierung. Staatliche Regulierung sei der Wunsch von sozialistischen oder kommunistisch orientierten Ideologen, um den freien Bürger zu gängeln.

Handel, Aufsicht, Haftung, die Vorschläge der SPD:
Sie fragen hauptsächlich nach Ursachenbekämpfung bzw. Krisenprävention in den Bereichen Handel mit Finanzmarktprodukten, nach Finanzaufsicht und persönlicher Haftung. Deshalb nachfolgend in Kurzfassung die vierzehn Vorschläge der SPD, die von unserer Arbeitsgruppe "Mehr Transparenz und Stabilität auf den Finanzmärkten" erarbeitet wurden.

1. Höhere Liquiditäts- und Eigenkapitalvorsorge der Finanzinstitute
2. Strengere Bilanzierungspflichten der Finanzinstitute
3. Mindestens 20 Prozent Selbstbehalt bei Verbriefungen
4. Verbot schädlicher Leerverkäufe
5. Anpassung der Anreiz- und Vergütungssysteme
6. Persönliche Haftung der verantwortlichen Finanzmarktakteure (vergleiche unten: Kapitalmarktinformationshaftungsgesetz, KapInHaG)
7. Stärkung der Europäischen Aufsicht
8. Verbesserte Ratings
9. Zentrale und neue Rolle für den IWF
10. Straffere Regulierung von Hedge-Fonds und Private Equity-Fonds
11. Mehr Transparenz bei Staatsfonds
12. Stärkung der Beteiligungsrechte für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
13. Austrocknung von Steueroasen
14. Erhaltung des Deutschen Drei-Säulen-Modell – Konsolidierung der Landesbanken

Ich hoffe sehr, dass sich diese Vorschläge inzwischen leichter international vereinbaren und in der nationalen Gesetzgebung möglichst vieler Länder verankern lassen.

Viele Vorschläge klingen allerdings einfacher als sie sind, wenn es zu einer international abgestimmten nationalen Gesetzgebung kommen soll. Ich versuche, die Komplexität und unsere Lösungsansätze an ein oder zwei Beispielen (Transparenz, Verbote) zu verdeutlichen.

Die Hauptverantwortlichen am Finanzmarkt sind Vorstände, Aufsichtsräte, Ratingagenturen und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften. Viele privatrechtliche Verträge stehen kurzfristigen Lösungen im Weg, ein Geflecht von Verantwortlichkeiten und grenzüberschreitenden Vorgängen macht die Lage unübersichtlich. Deshalb steht im Mittelpunkt unserer Forderungen auch der Begriff Transparenz.

Aber wenn Sie sich die Sprache z.B. vieler Banker anhören, dann ist schnell zu erkennen, dass es nicht um Beratung, sondern um Verschleierung geht. Ich meine nicht die Fachsprache untereinander, ich meine die Sprache, die mit Kunden gesprochen wird, mit einer alten Dame im Alter von 87, der ein Zertifikat aufgeschwatzt werden soll, mit einem Elektromeister, der 20.000 Euro anlegen möchte oder einem Familienvater, der eine Anlage für die Ausbildungsrücklage für seine Kinder sucht. Fragen sie genauer nach, wird schnell eine Atmosphäre erzeugt, in der sie sich ziemlich dumm vorkommen: "Zertifikate" und "Triple A", ABS, "CDS" und "CDO" und "Broad Index Secured Trust Offering" – "das kennt man doch. Das weiß doch jedes Kind…" ist die Botschaft. Und die Botschaft ist: "Kaufen Sie!"

Bei Versicherungen oder anderen Wertpapierhändlern sieht es oft nicht besser aus.

Ich möchte aber differenzieren. Es gibt auch gute Berater, gute Institute, seriöse und seriös erklärte Produkte.

Allerdings ist es auch mit "Verboten" ist es nicht so einfach, wie es aussieht.

Geben wir Sparer unser Geld einer Bank, erwarten wir Zinsen, haben aber das Risiko, dass wir im Insolvenzfall der Bank, das Geld nicht zurückbekommen. Die Bank ihrerseits gibt unser Geld gegen Zinszahlung an Kreditnehmer, z.B. für Investitionen in Unternehmen, für einen Hausbau, ein Auto oder eine neue Küche. Nun hat die Bank das Risiko, "ihr" Geld nicht zurück zu bekommen. Wir haben also Forderungen an die Bank, die Bank hat Forderungen an ihre Kreditnehmer.

Solche Forderungen, einmal im Markt, können verkauft werden. Die Bank A fasst die Forderungen zusammen, sie bildet ein Bündel solcher Forderungen und verkauft diese Forderungen an die Bank B – dann hat die Bank B die Forderungen übernommen und die ursprünglichen Kreditnehmer zahlen nun bei dieser Bank B ihren Kredit ab. Weil aber Bank B das Risiko dieses Kreditbündels eigentlich scheut, schließt sie eine Versicherung gegen den Ausfall der Kreditrückzahlungen ab. Die Versicherung übernimmt also das Risiko der Bank B für den Fall, dass Bank B nicht alles Geld aus den Krediten zurück erhält. Nun lassen sich – einmal am Markt – die Risiken aus Kreditgeschäften und die Risiken aus Versicherungsgeschäften wiederum bündeln und anschließend verkaufen. Der Käufer kann sich gegen das damit eingegangene Risiko natürlich versichern…

Und es stellt sich die Frage, an welcher Stelle die Verbote greifen müssten und wie noch zulässige Transaktionen von nicht mehr zulässigen abgegrenzt werden können.

In dem eben beschriebenen Prozess werden handelbare Wertpapiere aus der Bündelung von Forderungen erzeugt – das wird Verbriefung genannt.

Es bleibt die Frage, woher der Käufer solcher Forderungen eigentlich das Geld hat, um diese Wertpapiere zu kaufen. Die Antwort: durch die Emission von Wertpapieren auf dem Kapitalmarkt. (Oft werden diese Käufer extra gegründet, so genannte Einzweckgesellschaften (Special Purpose Vehicle, SPV).

Soll das Verbriefungsgeschäft funktionieren, muss es natürlich einen kontinuierlichen Geldfluss geben, um die Kosten des Käufers abzudecken. Diese Geldquelle sind die Kreditschuldner, die über die gesamte Kreditlaufzeit durch Zins- und Tilgung dem Gläubiger einen Geldzufluss sichern. Fallen Kreditschuldner aus, bricht das System zusammen.

Deshalb ist es so wichtig zu wissen, wie die Risiken (d.h. die Zuverlässigkeit der Schuldner auf jeder Stufe) aussehen. Diese Frage untersuchen die Ratingagenturen. (Der Name kommt von dem englischen Wort "to rate" "urteilen, einschätzen, bewerten".) Ich wollte in einer Anhörung des Finanzausschusses etwas über die Vorraussetzungen und die mathematischen Verfahren zur Bestimmung von Ausfallwahrscheinlichkeiten erfahren – aber leider war keine der Agenturen bereit, ihre Verfahren und Rechnungen offen zu legen. Es sei viel zu kompliziert, mathematisch eben… ich habe dann erklärt, dass ich Mathematik studiert habe und keine Scheu vor einer guter Erklärung. Es half nichts.

Sie fragen nach "Schrott-Anleihen". Hier ist die Geschichte, wie aus hoch risikoreichen Verbriefungsgeschäften etwas ganz anderes wurde. Das Zaubermittel heißt Tranchierung: Bündel von Forderungen, oder ein Bündel von Bündeln von Forderungen werden "tranchiert". Tranchierung (franz.: tranche = Scheibe) funktioniert beispielsweise so: Eine Anzahl ("Bündel") von Forderungen, z.B. Darlehen, wird zu einem so genannten Darlehensportfolio zusammengefasst, um es weiterverkaufen zu können.

Stellen Sie sich eine Metzgerei vor, die Gammelfleisch mit gutem Fleisch mischt und daraus Wurst herstellt…

Dieses Darlehensportfolio wird nicht als kompaktes Einzelstück, als ein einheitliches Wertpapier verkauft, sondern in einzelnen Scheiben zerlegt –die "Experten" sprechen von einer "Struktur von Wertpapiertranchen".

Im Regelfall werden drei Tranchen gebildet. Diese Tranchen werden in eine Rangfolge gebracht: "gut", "mittel", "schlecht" bzw. "Senior", "Mezzanine", "Equity".

Darlehensrückzahlungen sind unterschiedlich sicher, manche Darlehnsnehmer zahlen zuverlässig Zinsen und Tilgungsraten, andere sind weniger zuverlässig, einige zahlen nicht zurück. Die Tranchierung ermöglicht nun Tilgungen, Zinsen, natürlich auch Verluste aus den Darlehen auf die Tranchen des Wertpapiers unterschiedlich zu verteilen.

Denn die Tranchen werden bei der Rückzahlung unterschiedlich behandelt. Alles Geld, das die ursprünglichen Kreditnehmer als Zinsen oder Tilgung einzahlen, bekommen zunächst die Käufer der Senior Tranche. Erst wenn sie alle das ihnen zustehende Geld erhalten haben, wird an die Käufer der Mezzanine-Tranche ausgeschüttet und erst danach an die der Equity-Tranche. Man spricht daher auch vom Wasserfall-Prinzip.

Umgekehrt erhält die unterste, die nachrangige Tranche als erste die Verluste. Bis zu ihrem Nominalbetrag schützt die unterste Tranche (First Loss Piece) auf diese Weise alle über ihr stehenden Tranchen vor Verlusten.

In der Praxis wird der Geldrückfluss (Zins und Tilgung) so gesteuert, dass eine Ratingagentur die oberste Tranche in ihrem Rating mit Triple-A bewerten kann, denn mittels der Verlustabschirmung durch die unteren Tranchen ist die oberste Tranche – sagen wir mal – ohne Ausfallrisiko. Man sagt: Es findet eine Strukturierung der Cashflows statt.

Im Ergebnis gab es dann z.B. einen großen Teil Senior-Produkte, also ganz tolle Wertpapiere, einen weiteren Teil Mezzanine Produkte, also nicht ganz so tolle Papiere und einen kleinen Rest, der Equity genannt wird und hoch risikoreich und verlustverdächtig war und nur mit großen Abschlägen verkäuflich.

Heute werden solche schlechten Papiere toxisch genannt, also giftig und toxische Papiere können den ganzen Markt vergiften. Sie machen alles unsicher, weil keiner genau weiß, wie viele toxische Papiere im Markt sind und wie sie sich verteilen. Kein Wunder, dass sich die Banken gegenseitig nicht mehr vertrauen.

Nun fragen Sie, ob "diejenigen Personen (in den USA)juristisch verfolgt (werden), welche Schrott-Anleihen zu 1A-Anleihen deklariert…" haben? Das wünsche ich mir sehr. Aber wahrscheinlich wird es darauf hinaus laufen, dass ja nur auf der Grundlage der Angaben z.B. der Bank geratet werden konnte. Und die Angaben waren nun mal so. Der Vorstand der Bank wird in der Hierarchie nach unten blicken, der Aufsichtsrat hat das Geschäftsmodell ganz anders verstanden und die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft prüft ja nur in engen gesetzlichen Grenzen… Sie bemerken, warum wir uns immer wieder um Transparenz kümmern müssen und warum bestimmte Leute genau diese Forderung besonders ärgert.

Ein Vorschlag der SPD Finanzpolitiker ist nun, bei jeder Transaktion auf jeder Ebene den Verkäufer zu verpflichten, einen bestimmten Anteil des (unkalkulierbaren) Risikos bei sich, also in seiner eigenen Bilanz zu behalten. Damit wird der Verkäufer vorsichtiger sein müssen bei der Beurteilung von Risiken.

Normalerweise gibt man einen Kredit doch nur aus, wenn man denkt, dass man den Kredit zurück bezahlt bekommt. Wenn Sie einen Kredit für ein Haus mit einer Laufzeit von 25 Jahren möchten, wird Ihre finanzielle Lage genau geprüft, Sicherheiten müssen her, eine Hypothek auf das Haus, eine Unterschrift von Ihrer Tante als Bürgin etc. etc. Jedenfalls sichert sich die Bank gut ab. Wenn aber die Bank Ihnen den Kredit schon mit der Absicht gibt, diese Forderung in Kürze an jemand zu verkaufen, kann es der Bank eigentlich fast egal sein, ob Sie die nächsten 25 Jahre Ihren Kreditverpflichtungen nachkommen. Die Bank prüft Ihre finanzielle Lage schlechter, scheint großzügiger. Damit geht sie aber auch leichtsinniger mit den Spareinlagen ihrer anderen Kunden um, deren Spargelder sie ja nur an Sie verleihen darf, wenn die Bank sicher sein kann, dass die Gelder zurück fließen.

Zur Absicherung solcher Risiken müssen die Banken Rücklagen bilden. Wenn ein Kredit nicht zurück bezahlt wird, bekommt der Sparer seine Einlage aus dieser Rücklage zurück.

Deshalb schlagen wir zum Schutz der Sparer strengere Regeln zur Bildung dieser Rücklagen bzw. die Verstärkung von Eigenkapital vor. Auch das erhöht die Vorsicht bei der Vergabe von Krediten und beim Handel mit Wertpapieren ohne klare Risikoabschätzung.

Wie weit gesetzliche Regelungen dabei greifen können ist z.B. an der jüngsten Gesetzgebung und den Verwaltungsvorschriften zur Finanzmarktstabilisierung zu sehen:


Worauf die SPD Fraktion stolz ist Rettungsmaßnahme - Finanzmarktstabilisierungsgesetz: Im Rahmen des Finanzmarktstabilisierungsgesetzes (FMStG) wurden im § 10 bereits folgende Bedingungen für Stabilisierungsmaßnahmen durch Rechtsverordnung der Bundesregierung möglich – wobei ein spezielles Gremium des Haushaltsausschusses zum Finanzmarktstabilisierungsfonds Kontrollaufgaben wahrnimmt und als Bindeglied zwischen Regierung und Parlament fungiert.

Nachfolgend sind die wesentlichen Punkte aus dem Gesetz zitiert:

(1) Unternehmen des Finanzsektors, die Stabilisierungsmaßnahmen des Fonds nach den §§ 6 bis 8 dieses Gesetzes in Anspruch nehmen, müssen die Gewähr für eine solide und umsichtige Geschäftspolitik bieten.
(2) Die Bundesregierung kann durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, nähere Bestimmungen erlassen über die von den begünstigten Unternehmen des Finanzsektors zu erfüllenden Anforderungen an die geschäftspolitische Ausrichtung, bei Kreditinstituten insbesondere die Versorgung kleiner und mittlerer Unternehmen mit Krediten, und die Nachhaltigkeit des verfolgten Geschäftsmodells,

1. die Verwendung der aufgenommenen Mittel,
2. die Vergütung ihrer Organe, Angestellten und wesentlichen Erfüllungsgehilfen,
3. die Eigenmittelausstattung,
4. die Ausschüttung von Dividenden,
5. den Zeitraum, innerhalb dessen diese Anforderungen zu erfüllen sind,
6. Maßnahmen zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen,
7. die Art und Weise, wie dem Fonds Rechenschaft zu legen ist,
8. eine von dem vertretungsberechtigten Organ mit Zustimmung des Aufsichtsorgans abzugebende und zu veröffentlichende Verpflichtungserklärung zur Einhaltung der in Nummer 1 bis 8 einzuhaltenden Anforderungen,
9. sonstige Bedingungen, die zur Sicherstellung des Zweckes dieses Gesetzes nach Absatz 1 erforderlich sind.


Was in Deutschland schon vor der Krise Gesetz war
Aus Platzgründen möchte ich hier nur einige wichtige Gesetze, Regeln und
Einrichtungen nennen, wobei es mir wichtig ist zu erwähnen, dass bestimmte
Ursachen der Finanzkrise nicht aufgetreten wären, hätten die USA und die
Finanzinstitute in den USA ähnliche Regeln eingehalten, wie sie in
Deutschland gelten, dies gilt insbesondere für Eigenkapitalvorschriften
gemäß Basel II - unter Einschluss der Zweckgesellschaften.

Zunächst möchte ich auf die EU-Finanzmarktrichtlinie (Markets in Financial
Instruments Directive – MiFID) hinweisen. Sie verbessert den Anlegerschutz,
regelt und harmonisiert die Bedingungen für den Wertpapierhandel in Europa.

Nun zur Gesetzgebung in Deutschland, mit der unser Finanzplatz in den
vergangenen Jahren auf vielfältige Weise reguliert wurde.

• Basel II, die neue Eigenkapitalvereinbarung
• Finanzmarktrichtlinien-Umsetzungsgesetz (FRUG)
• Gründung einer Allfinanzaufsicht, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
• Finanzmarktförderungsgesetz (FFG)
• Kreditwesengesetz (KWG)
• Wertpapierhandelsgesetz (WpHG)
• Börsengesetz (BörsG)
• Transparenzrichtlinien-Umsetzungsgesetz (TUG)
• Risikobegrenzungsgesetz
• Investmentgesetz (mit der Regulierung von Hedge Fonds und Anlegerschutzbestimmungen) (InvG)

Darüber hinaus wurden für Belegschaften - im Fall einer Übernahme - Informations- und Beteiligungsrechte im Betriebsverfassungsgesetz festgeschrieben und der Schutz für Kreditnehmer - im Fall von ungerechtfertigten Zwangsvollstreckungen – verbessert.


Weitere Vorschläge
Kürzlich habe ich in Kooperation mit einem Landtagskollegen, der sich um eine ältere Dame in seinem Wahlkreis kümmert, den Vorstand der "Beraterbank" angeschrieben, weil die Mitarbeiter in einer der Bankfilialen den Dialog mit mir gescheut hatten.

Diese Mitarbeiter hatten sich um das für den Pflegenotfall langjährig gesparte Guthaben einer, Sie lesen richtig, 92jährigen Frau, gekümmert. Wenige Monate später waren aus den 200.000 Euro 40.000 Euro geworden, obwohl die Frau nach "risikoarmen" Anlagen gefragt hatte.

Der Vorstand hatte es bis heute nicht nötig zu antworten.

Vor diesem Hintergrund denke ich an weitere Maßnahmen:

• Berater in Banken und Versicherungen müssen Beratungsprotokolle erstellen und von den Kunden abzeichnen lassen.
• Berater in Banken und Versicherungen müssen eine Sachkundeprüfung ablegen.
• Bank- und Versicherungsmitarbeiter müssen persönlich haften – für sie wird eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung abgeschlossen.
• Für Falschberatung muss die Verjährungsfrist von drei auf mindestens 10 Jahre verlängert werden.
• Freie und angestellte Finanzdienstleister müssen ihre Umsatzziele und Provisionen transparent machen.
• Berater für bestimmte Produkte müssen ihre Umsatzbeteiligung bzw. Provision für diese Produkte transparent machen, damit der Anleger erkennt, ob das konkrete Beratungsmotiv in der Provision des Beraters liegt oder beim Anlagevorteil für die Kundin oder den Kunden.
• Berater müssen ihrem Kunden nachweisen, wie sie die Werthaltigkeit der Finanzdienstleistungsprodukte geprüft haben.

Außerdem bin ich dafür, den schon im Jahr 2004 erarbeiteten Gesetzentwurf zu "Verbesserung der Haftung für falsche Kapitalmarktinformationen", das Kapitalmarktinformationshaftungsgesetz (KapInHaG) wieder auf die Tagesordnung zu nehmen, um Regelungen für die persönlichen Haftung von Managern in Leitungs-, Verwaltungs- und Aufsichtsorganen beschleunigt gesetzgeberisch auf den Weg zu bringen.

Darüber hinaus müssen wir erneut über den Wertschöpfungsbegriff nachdenken. Dabei stoßen wir schnell auf die Frage, ob es sich nicht lohnt, zwischen Finanzprodukten zu unterscheiden, die der Realwirtschaft dienen und solchen, die lediglich dem Selbstzweck dienen, durch Spekulation Geld mit Geld zu scheffeln…

Jetzt ist meine Antwort mal wieder sehr lang geworden und trotzdem noch nicht vollständig. Aber mit Blick auf das zu Ende gehende Jahr mache ich hier Schluss und wünsche Ihnen einen guten Rutsch und alles Gute in 2009.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Lothar Binding
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Frage zum Thema Gesundheit
29.12.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Binding,

ein halbes Jahr nach Inkrafttreten des Nichtraucherschutzgesetzes in NRW verstoßen zahlreiche Restaurants, Kneipen und Discotheken massiv gegen die schon sehr "laschen" gesetzlichen Vorgaben. Kontrollen scheinen gar nicht stattzufinden!?
Beispielsweise ernennt eine der angesagtesten Discotheken in NRW www.butanclub.com in Wuppertal ihren größten Tanzbereich einfach zum Raucherbereich und trennt diesen nur durch Vorhänge von den restlichen Räumlichkeiten ab. Eine Kennzeichnung fehlt jedoch völlig. Des Weiteren wird die Einhaltung des Rauchverbots in keinster Weise überprüft, so dass ab 12 Uhr einfach im gesamten Gebäude geraucht wird. Obwohl die Discothek über große Außenflächen und einige kleinere Nebenräume verfügt werden die gesetzlichen Vorgaben vorsätzlich nicht eingehalten.

Dies ist nur ein Beispiel von Vielen in NRW daher meine Frage:

1.Wie ist der Stand bezüglich einer bundesweiten Regelung, "wann" kann man "was" erwarten?
2.Welche Möglichkeiten sehen sie EFFEKTIV gegen solche Verstöße vorzugehen?

Vielen Dank für ihr bisheriges Engagement in diesem Bereich, machen Sie bitte weiter so!

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Lothar Binding
24Empfehlungen
02.01.2009
Lothar Binding
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Mail. Leider kann ich Ihre konkreten Fragen nur mit der Darstellung von Hoffnungen, Planungen und der Darstellung allgemeiner Aufgaben beantworten.

Mit dem Verfassungsgerichtsurteil (1 BvR 3262/07 - 1 BvR 402/08 - 1 BvR 906/08) zum Thema Gefahren durch Rauchen und Passivrauchen vom 30 Juli 2008 wurde eine Übergangszeit definiert, in der der Gesetzgeber verpflichtet ist, bis zum 31. Dezember 2009 verfassungskonforme Regelungen zu erlassen. Das Urteil bezieht sich auf die Gesetzgebung der Länder und wägt zwischen Berufsfreiheit und Gesundheitsschutz sehr klug ab – zugunsten des Gesundheitsschutzes.

Mit der Erfahrung, dass sich die Länder nicht auf eine vernünftige und einheitliche Gesetzgebung verständigen und mit dem Wissen, dass Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz in der Zuständigkeit des Bundes liegen, streben wir - jene Parlamentarier, denen der Gesundheitsschutz hinreichend wichtig ist - ein Bundesgesetz an. Auf meiner Website, auf den Websites meiner Kolleginnen Dr. Carola Reimann und der Drogenbeauftragten der Bundesregierung, Sabine Bätzing, auch in meinem Buch "Kalter Rauch" finden Sie dazu ausführliche Darlegungen. Mit Blick auf den Termin der Bundestagswahl am 27. September 2009 und die erwähnte Frist, bis zu der die Länder eine neue Regelung schaffen müssen, wird es nicht gelingen, noch in diesem Jahr eine gute Regelung auf Bundesebene in Kraft zu setzen.

Es bleibt eine wichtige Aufgabe, die Sensibilität für Gesundheit in unserer Gesellschaft zu stärken, denn in unserer Regierung, insbesondere im Innenministerium, hat der Gesundheitsschutz im Verhältnis zu den Möglichkeiten, Suchtverhalten zu schützen, einen noch zu geringen Stellenwert. Das erklärt sich sicher auch durch die extrem hohen Gewinne der wenigen Zigarettenkonzerne – leider überwiegend auf Kosten der sozial schwächeren Menschen. Mit den Einnahmen der Konzerne werden Werbekampagnen, Anzeigenserien und Veranstaltungen finanziert, die eine ungeheure Manipulationsmacht darstellen.

Zu Ihrer zweiten Frage: In letzter Konsequenz bleibt bei Gesetzesverstößen nur der Rechtsweg. Uns wundert natürlich die Dreistigkeit, mit der sich Menschen über Gesetze hinwegsetzen, die an anderer Stelle vehement auf (ihrem) Recht bestehen. Ich denke, Sie sollten zunächst mit der zuständigen städtischen Stelle, ich vermute dem Ordnungsamt oder der Polizei, Kontakt aufzunehmen.

Ich wünsche Ihnen ein gutes 2009, vor allem Gesundheit…
Mit freundlichen Grüßen, Ihr Lothar Binding
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Frage zum Thema Umwelt
02.01.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Binding,

Die Debatte um Reaktionen auf die Wirtschaftskrise scheint mir geprägt von Maßnahmen wie Konsumgutscheinen und Straßenbau. Ich frage mich, ob staatliches Geld nicht sinnvoller ausgegeben werden kann, um fundamentalen Problemen zu begegnen, die uns bevorstehen, wenn wir fossile Energieträger nicht mehr im heutigen Umfang nutzen können.

Einen klugen Kommentar möchte ich hierzu zitieren (Quelle: www.boell.de

"Wenn es richtig ist, dass […] zentrale Herausforderungen unserer Zeit darin bestehen, den Klimawandel in tolerierbaren Grenzen zu halten [und] die Ressourcenbasis für eine rasch wachsende Weltbevölkerung zu sichern, […] dann müssen die Milliardenprogramme, die jetzt aufgelegt werden, diesen Aufgaben gerecht werden. Kredite zur Erhaltung des status quo sind herausgeworfenes Geld.

[…] Wir müssen die Krise nutzen, um [...] die Fundamente für eine "grüne industrielle Revolution" zu legen. Investitionen in [...] Ressourceneffizienz, erneuerbare Energien und umweltfreundliche Technologien sind das Gebot der Stunde. Wenn die Europäische Union jetzt unter dem Druck der Wirtschaftskrise ihre klimapolitischen Ziele verwässert, verfehlt sie die zentrale Herausforderung: die Hunderte von Milliarden Euro, die gegenwärtig in Europa für Konjunkturprogramme mobilisiert werden, für strukturelle Innovationen zu nutzen."

Ein konkreter Vorschlag ist "Ein großangelegtes Förderprogramm für die Wärmedämmung von Altbauten und den Einbau energieeffizienter Heizungen". Solche Gedanken finden meines Erachtens noch zu wenig Gehör. Werden solche Maßnahmen in Berlin diskutiert? Wenn nein, würde ich mir wünschen, dass sich das ändert. Wenn ja, würde ich in der öffentlichen Debatte in den Medien gerne mehr davon mitbekommen.

Ihre Meinung als Bundestagsabgeordneter meines Wahlkreises hierzu interessiert mich sehr.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Lothar Binding
11Empfehlungen
21.01.2009
Lothar Binding
Sehr geehrter Herr ,

für Ihr Schreiben zu umweltpolitischen Weichenstellungen und Schwerpunkten des Konjunkturprogramms danke ich Ihnen recht herzlich. Sie schreiben: " Die Debatte um Reaktionen auf die Wirtschaftskrise scheint mir geprägt …". Das ist sehr gut beobachtet, denn oft verselbständigt sich die Schwerpunktbildung in Debatten auch dann, wenn die Wirklichkeit schon längst weiter entwickelt wurde.

Ihre Grundaussagen teile ich; auch die SPD-Bundestagsfraktion arbeitet, orientiert an den programmatischen Aussagen der SPD, in die gleiche Richtung. Die Bewältigung der auf den internationalen Finanzmärkten oft durch Leichtfertigkeit verursachten Wirtschaftskrise wird unsere politische Arbeit auf allen Ebenen – international, im Bund, in den Ländern und in den Städten und Gemeinden – in den nächsten Monaten, vielleicht Jahren beeinflussen. Es fällt nicht leicht, in diesen stürmischen Zeiten die Übersicht über die Konsequenzen unseres politischen Handelns – oder Nicht-Handelns – für den Erhalt von Arbeitsplätzen und Unternehmen, für den Schutz von Natur und Umwelt, für eine gerechte Verteilung der Lasten oder für die Verschuldung kommender Generationen zu bewahren.

Ein "Kompass" der sozialen Gerechtigkeit und ökologischen Stabilität, um eine Formulierung von Bundesfinanzminister Steinbrück aufzugreifen, ist für das eigene Handeln und für meine Einschätzung unserer Handlungsoptionen und Zielsetzungen daher unverzichtbar. Dies gilt umso mehr, als die – leider oft bitteren – Erfahrungen der letzten Wochen und Monate gelehrt haben, dass die neoliberalen Positionslichter auf den internationalen Finanz- und Wirtschaftsmärkten viele Menschen in die Irre geführt haben. Deregulierung und Entstaatlichung, ein blindes Vertrauen auf die Regulierungs- und Selbstheilungskräfte des Marktes, die Ökonomisierung individueller Lebensentwürfe und gesellschaftlicher Leitvorstellungen haben die derzeitige Krise mitverschuldet.

Mit den Konjunkturpaketen I und II geben wir – über die Abmilderung der ökonomischen und sozialen Folgen der Krise hinaus – deshalb auch erste Orientierungspunkte für eine Neuordnung vieler Bereiche unserer Wirtschafts-, Finanz- und Gesellschaftsordnung, die wir künftig bewältigen müssen. Wir investieren in Arbeit, Umwelt und Bildung, wir modernisieren unsere Infrastruktur, und wir stärken – mit sozialem Augenmaß – die Kaufkraft der Bürgerinnen und Bürger.

Meine folgenden Ausführungen sollen Ihnen einen Eindruck insbesondere von den umweltpolitischen Akzenten des ersten und des – allerdings noch nicht verabschiedeten – zweiten Wachstums- und Stabilitätspakets vermitteln.

Ein Schwerpunkt des gemeinsamen Investitionsprogramms von Bund, Ländern und Gemeinden, für das insgesamt 19 Mrd. Euro bereitstehen, liegt im Bereich des Klimaschutzes. Für die Steigerung der Energieeffizienz von Gebäuden werden die Mittel des CO2-Gebäudesanierungsprogramms um 3 Mrd. Euro für 2009 bis 2011 aufgestockt. Darin eingeschlossen ist eine Investitionsvereinbarung zwischen Bund, Ländern und Gemeinden zur energetischen Sanierung von Kindergärten, Schulen, Krankenhäusern, Sportanlagen oder Großsiedlungen, deren Kohlendioxidemissionen reduziert werden sollen. Kommunale Straßen werden einer Lärmsanierung unterzogen.

Für die Erforschung umweltfreundlicherer und energiesparender Fahrzeugantriebe mit Brennstoffzellen- oder Wasserstofftechnologie werden bis 2010 500 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.
Private Autohalter erhalten künftig eine Umweltprämie in Höhe von 2.500 €, wenn sie ein mindestens 9 Jahre altes Altfahrzeug verschrotten und gleichzeitig einen verbrauchsarmen und klimafreundlichen Neu- oder Jahreswagen kaufen. Dieser Wagen muss mindestens die Anforderungen der Abgasnorm Euro 4 erfüllen. Diese Regelung mit einem finanziellen Volumen von 1,5 Mrd. Euro hilft der Umwelt und den Arbeitsplätzen. Zusätzlich haben wir schon eine Steuerbefreiung für Neuwagen für ein Jahr beschlossen. Diese Ansatzpunkte bei der Kfz-Steuer markieren den Einstieg in die Umstellung der Besteuerung auf Kohlendioxid-Ausstoß, die wir ab dem 1. Juli 2009 umsetzen wollen.

Das Konjunkturpaket II setzt wie schon sein Vorgänger gewaltige Finanzströme in Bewegung: in diesem und im nächsten Jahr gibt der Staat – Bund, Länder, Kommunen und Sozialversicherungen – etwa 50 Mrd. Euro aus, um die Folgen der Wirtschaftskrise für Arbeitnehmer und Unternehmen sowie die Empfänger staatlicher Transferleistungen abzumildern. Die Gesamtsumme der beiden Pakete entspricht 1,5 % des Bruttoinlandsproduktes (BIP); diesen in der EU anvisierten Richtwert zur Stützung der Konjunktur haben wir frühzeitig, mit Augenmaß und klugen Akzenten umgesetzt.

In der Gesamtbetrachtung treten diese Schwerpunkte deutlich zutage: der Erhalt von Arbeitsplätzen und Betrieben sowie Investitionen in Bildung, Umweltschutz und Infrastruktur. Dieses politische Engagement war angesichts des eklatanten Versagens im freien Markt unverzichtbar – der Preis allerdings, den wir und kommende Generationen in Form einer hohen Schuldenlast zu zahlen haben werden, ist enorm. Ein kluger und praktikabler Umgang mit der wachsenden Staatsverschuldung wird daher ein wichtiger Aspekt der parlamentarischen Beratungen und unserer künftigen politischen Überlegungen sein.

Mit diesen Konjunkturprogrammen haben wir nicht alles erreicht, was ich mir vorstelle. Aber mit dem Wissen, dass erst eine Mehrheit reale Politik ermöglicht, haben wir sehr viel erreicht. Sie erkennen das auch daran, wenn Sie den 10 Punkte-Vorschlag von Frank-Walter Steinmeier mit dem Verhandlungsergebnis der Koalitionsfraktionen vergleichen.

In der Hoffnung, Ihnen einen Eindruck von meinen Überlegungen gegeben zu haben, verbleibe ich

mit freundlichen Gruß,

Lothar Binding
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