Lothar Binding (SPD)
Kandidat Bundestagswahl 2009
Dieses Profil dient zu Archivzwecken, eine Befragung ist nicht mehr möglich. Besuchen Sie das aktuelle Profil.

Grunddaten
Lothar Binding
Jahrgang
1950
Berufliche Qualifikation
Starkstromelektriker, Mathematiker
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
-
Wahlkreis
Heidelberg
Ergebnis
29,7%
Landeslistenplatz
15, Baden-Württemberg
weitere Profile
(...) Deshalb kann nach meiner/unserer Überzeugung ein bundesweit einheitlicher gesetzlicher Mindestlohn, für den wir im Wahlkampf geworben haben, dabei helfen, die Einkommens­lücke zwischen Frauen und Männern zu verkleinern. Sicherlich werden Sie aufmerksam beobachten, was die neue Bundesregierung für die – auch finanzielle – Gleichstellung von Mann und Frau auf dem Arbeitsmarkt tut und wie sie die Arbeitgeber im sozialkaritativen Bereich, in dem viele Frauen in prekären Beschäftigungsverhältnissen tätig sind, an ihre Verantwortung für gerechte Löhne und angemessene Arbeitsverträge erinnert. (...)
Kandidaten-Check
Beim Kandidaten-Check können Sie Ihre eigenen politischen
Überzeugungen mit denen Ihrer Kandidaten vergleichen.
Lothar Binding hat sich am Kandidaten-Check beteiligt und zu allen von 32 Thesen Position bezogen.
Fragen an Lothar Binding
Auswahl der Fragen und Antworten
Nachricht an folgende Adresse schicken, sobald eine Antwort eintrifft:


An diese Adresse den abgeordnetenwatch.de-Newsletter bestellen
Bitte loggen Sie sich hier ein.
Frage zum Thema Gesundheit
12.08.2009
Von:

Stimmt es, dass an den meisten Schulen das Rauchen abgestellt ist?
Antwort von Lothar Binding
14Empfehlungen
20.08.2009
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage zum Thema Rauchverbot in Schulen. In einigen Bundesländern ist das Rauchen in den Schulen und auf dem Schulgelände bereits seit mehreren Jahren verboten. Diese Bundesländer haben die Notwendigkeit gesetzlicher Regelungen in Schulen erkannt und entsprechende Erlasse auf den Weg gebracht. Mit Wirksamkeit der Nichtraucherschutzgesetze in den Bundesländern ist das Rauchen mittlerweile an allen Schulen in Deutschland verboten. Das Rauchverbot umfasst in der Regel nicht nur die Schulgebäude, sondern auch das dazugehörige Schulgelände. Gesetzliche Regelungen sind ganz besonders wichtig, weil die Schule ein Ort ist, an dem Kinder und Jugendliche für ihr Leben prägende Erfahrungen sammeln. Lehrer und Mitschüler gelten häufig als Vorbilder. Zudem sind die Gesundheitsgefahren des Rauchens und Passivrauchens groß. Ich denke daran zurück, wie viele Schüler noch vor wenigen Jahren ganz selbstverständlich ihre Lehrer im völlig zugequalmten Lehrerzimmer aufgesucht haben. Heute sind wir einen großen Schritt weiter: Vielen Menschen sind die Gefahren des Rauchens und Passivrauchens bewusst. Ich kenne viele rücksichtsvolle Raucher, die kurz den Raum verlassen, wenn sie das unstillbare Verlangen haben, eine rauchen zu müssen. Die Rauchverbote an Schulen gelten daher als eine der wichtigsten Maßnahmen, um den Einstieg ins Rauchen zu verhindern und somit den gesundheitlichen Risiken durch den Tabakkonsum für sich selbst und für sein Umfeld vorzubeugen. Rauchverbote haben alleine allerdings noch keine nachhaltigen Wirkungen auf das Rauchverhalten der Schüler. Aus diesem Grund sind Projekte, Unterrichtseinheiten und Arbeitsgruppen zum Thema an Schulen unerlässlich. Es gibt tolle Projekte und Aktivitäten wie beispielsweise das von SmokeOut - Schule zum Durchatmen e.V., das Netzwerk Rauchfreie Schulen e.V., das Projekt "ohne Kippen" der Thorax-Klinik am Universitätsklinikum Heidelberg, um nur einige zu nennen. Es ist längst aufgedeckt: Unseren Kindern gilt die besondere Aufmerksamkeit der Tabakindustrie. Denn sie sind die Kunden der Zukunft, die für den Zigarettenkonsum und für den Unternehmensgewinn sorgen müssen. Mit zunehmendem Alter fangen bekanntlich immer weniger Menschen mit dem Rauchen an. Den jungen Menschen die Hinterlist der Tabaklobby aufzuzeigen und sie vor dem Rauchen zu schützen, indem sie stark gemacht werden zu durchschauen, wer da an ihr Taschengeld will, ist wichtig. Der schlechte Atem, die stinkenden Klamotten, die gelben Zähne, das immer klamme Portemonnaie und der starke Drang, wieder eine rauchen zu müssen, sind unangenehme Begleiterscheinungen, denen sich leider auch schon junge Menschen stellen müssen, wenn sie tabaksüchtig sind. Wir müssen dafür Sorge tragen, dass es erst gar nicht soweit kommt. In der Hoffnung, Ihre Frage konstruktiv aufgegriffen zu haben, verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen
Lothar Binding
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Soziales und Familie
25.09.2009
Von:
-

Sehr geehrter Herr Binding,

die Frage könnte auch zum Bereich Finanzpolitik/Wirtschaft gezählt werden. Ich bin alleinerziehende Mutter von zwei Kindern und im August arbeitslos geworden. ich finde die Politik tut zu wenig für uns. Ich bin Erziehungswissenschaftlerin und mich regen viele Dinge auf. Wenn man Kindergeldzuschlag beantragt werden einem Prügel, wo es nur geht in den Weg gelegt. Steuerlich stehen wir meiner Meinung nach zu schlecht da. Man darf nicht vergesse, dass wir oft alles alleine schultern, deshalb finde ich Alleinerziehende müssten steuerlich besser gestellt sein, v.a. wenn sie keinen Unterhalt bekommen, was oft genug der Fall ist. Auch hier müsste die Politik die Männer mehr in die Pflicht nehmen. Arbeitspolitisch ist es v.a. für Frauen eine Katastophe, dass im sozialen Beirch nur noch mit befristeten Verträgen gearbeitet wird. Diese prekären Arbeitsverhältnisse miüssen aufhören. Da hat man dann mehr Sicherheit und in die Staatskassen kommt mehr Geld. Ich finde es, nur noch einmal zum Abschluss meiner Frage gesagt, ein Unding, dass Randgruppen, und dazu zähle ich Alleinerziehende, was zahlenmäßig ja gar nicht stimmt, so vernachlässigt werden. Es wid meist von einer vollständigen Familie ausgegangen, was leider oft der Realität nicht mehr entspricht.

Was wollen Sie bzw. ihre Partei gegen diese genannten Probleme in Zukunft tun?
Antwort von Lothar Binding
5Empfehlungen
01.10.2009
Sehr verehrte Frau -,

vielen Dank für Ihre Frage. Sie haben Recht: Die Bekämpfung von Kinderarmut und die Verbesserung der Lebensumstände alleinerziehender Elternteile ist eine der wichtigsten sozialen Fragen unserer Zeit. Um Familien und Kinder – unabhängig von deren Familienstand – besser zu unterstützen, haben wir in den vergangenen Jahren eine Reihe von Maßnahmen umgesetzt. Wir wollen verhindern, dass die Geburt von Kindern für einkommensschwache Haushalte zu einer dauerhaften finanziellen Überlastung führt, die sie ohne Hilfe der Solidar­gemeinschaft nicht tragen können.

Dieser Leitgedanke hat auch die sog. Konjunkturpakete geprägt, deren Schwerpunkt auch auf der Entlastung von Familien und Allein­erziehenden mit Kindern lag. Jetzt muss ich Ihnen leider einen langen Text mit der Beschreibung vieler Einzelpunkte zumuten, die wir gesetzlich für Kinder und Alleinerziehende beschlossen haben. Durch die vielen Lebenslagen in unserer Gesellschaft, durch höchstrichterliche Urteile und durch die vielfältigen sozialen Sicherungssysteme in Deutschland (Altersvorsorge, Krankenversicherung, Pflege­versicherung, Arbeitslosenversicherung, Grundsicherung, Freibeträge und Entlastungs­regelungen im Steuersystem etc.) gelingt es oft nicht, ein ganz einfaches System zu entwickeln. In manchen Ländern scheint es weniger Regeln zu geben, dort gibt es oft auch weniger Hilfe für die Menschen in schwieriger Lage. Schauen Sie etwa auf das Kurzarbeiter­geld, das es in vielen Ländern nicht gibt – dort droht sofort Arbeitslosigkeit. Ich bin gespannt, auf welche Weise die schwarz-gelbe Regierung ihre Versprechen zur Vereinfachung und zum Bürokratieabbau realisieren will.

Folgende Übersicht, für die ich auch auf Informationen der zuständigen Arbeitsgruppen in der SPD-Bundestags­fraktion zurückgreife, kann Ihnen einen Eindruck von der Bandbreite der Maßnahmen und den angestrebten Entlastungswirkungen der Konjunkturpakete vermitteln:

  • Wir senken den Eingangssteuersatz bei der Einkommensteuer auf 14 % und erhöhen den Grundfreibetrag auf 8.004 Euro. Die Entlastung beläuft sich durch diese Maßnahmen in diesem Jahr auf rund 3 Mrd. Euro und im kommenden Jahr auf rund 6 Mrd. Euro.
  • Zum 1. Januar 2010 werden wir den Steuerabzug von Vorsorgeaufwendungen für die Kranken- und Pflegeversicherung deutlich verbessern. Die Bürgerinnen und Bürger werden dadurch um rd. 7,8 Mrd. Euro entlastet.
  • Über die Familienkassen wird an alle Kindergeldbezieher ein Kinderbonus von einmalig 100 Euro je Kind ausgezahlt werden. Damit stehen Familien mit Kindern 1,8 Mrd. Euro zusätzlich zur Verfügung.
  • Für Kinder im Alter von 6 bis 13 Jahren wird der Kinderregelsatz beim Arbeitslosengeld II (ALG II) und Sozialhilfeempfängern erhöht. Er beträgt dann zum 1. Juli 2009 nicht mehr 60 %, son­dern 70 % des Eckregelsatzes. Von dieser Erhöhung um 35 Euro monatlich profitieren rund 820.000 Kinder. Die Kosten für diese Maßnahme betragen in den kommenden beiden Jahren rund 520 Mio. Euro.
  • Zum 1. Juli senken wir den paritätisch finanzierten Krankenkassenbeitrag um 0,6 Prozentpunkte. Damit werden die Beitragszahler um 6 Mrd. Euro ab kommendem Jahr entlastet.
  • Bereits seit dem 1. Januar 2009 gilt ein geringerer Beitragssatz für die Arbeitslosen­versicherung von 2,8 Prozent. Arbeitnehmer und Arbeitgeber werden so um rund 4 Mrd. Euro entlastet.
  • Ebenfalls seit dem 1. Januar erhalten Familien monatlich 10 Euro mehr Kindergeld. Auch der Kinderfreibetrag ist deutlich um 200 Euro auf nun 6.024 Euro angehoben worden. Rund 2 Mrd. Euro stehen nun mehr für Familien zur Verfügung.
  • Die SPD-Bundestagsfraktion hat in der Koalition durchgesetzt, dass auch Kinder von Arbeitslosen mehr Geld zur Verfügung haben sollen. Jeweils zum Schuljahresbeginn erhalten hilfsbedürftige Kinder für Schulranzen, Turnzeug, Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialen einen Betrag von 100 Euro bis zum Abschluss der 10. Klasse. Die Kosten be­tragen in den kommenden beiden Jahren 240 Mio. Euro.
  • Zum 1. Januar 2009 haben wir das Wohngeld von durchschnittlich 92 Euro monatlich auf 142 Euro und außerdem rückwirkend zum 1. Oktober 2008 eine Heizkostenpau­schale eingeführt. Diese Maßnahmen kosten rund 520 Mio. Euro.
  • Wir haben den Kinderzuschlag reformiert, davon profitieren rund 160.000 Kinder und Jugendliche in 75.000 Familien. Der Anteil der Alleinerziehenden, die Anspruch auf Kinderzuschlag haben, wird von 7 auf 14 Prozent erhöht. Der von der SPD entwickelte und 2005 eingeführte Kinderzuschlag unterstützt die Eltern, die aus eigener Kraft genügend für ihren eigenen Lebensunterhalt verdienen, nicht aber für den ihrer Kinder. Sie müssten ihr Erwerbseinkommen mit Leistungen der Grundsicherung nach SGB II aufstocken. Der Kinderzuschlag soll die Aufstockung nach SGB II verhindern. Er beträgt bis 140 Euro pro Monat und Kind. Unser Koalitionsbeschluss sieht einheitlich festgelegte Mindesteinkommensgrenzen für Eltern, die Anspruch auf einen Kinderzuschlag haben, vor. Diese sind mit 600 Euro für Alleinerziehende und 900 Euro für Paare niedriger als die bisher individuell errechneten Grenzen. Die bisherige Mindesteinkommensgrenze bleibt erhalten als Bemessungsgrenze, ab der Einkommen anzurechnen sind. Zusätzliches Einkommen der Eltern wird nur noch zu 50 Prozent, statt bisher zu 70 Prozent auf den Kinderzuschlag angerechnet. Außerdem dürfen Alleinerziehende in Zukunft zwischen der Inanspruchnahme von Kinderzuschlag und Leistungen der Grundsicherung nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch wählen.

Mit allen Maßnahmen zusammen entlasten wir die Bürgerinnen und Bürger um rund 30 Mrd. Euro. Im Anhang finden Sie zwei Schaubilder, die eine Übersicht über die finanziellen Erleichterungen für Alleinerziehende bieten.

Sicherlich haben Sie in Ihrer Arbeit als Erziehungswissenschaftlerin die sozialdemo­kratische Prägung der Familien-, Kinder- und Jugendpolitik der vergangenen Jahre aufmerksam verfolgt; ich erinnere daher nur kurz an das Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG), das bis 2010 die Einrichtung von 230.000 zusätzlichen Betreuungsplätze in Kindertagesstätten, in Kinderkrippen und bei Tagesmüttern für Kinder im Alter unter 3 Jahren vorsieht. Unser Ganztagsschulprogramm stellt insgesamt 4 Mrd. Euro für die Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie zur Verfügung und ergänzt damit den schon bestehenden Rechts­anspruch für die 3-6-Jährigen auf einen Betreuungsplatz um Maßnahmen zum Ausbau der Betreuungsinfrastruktur für die jüngeren bzw. älteren Kinder. Der Ausbau der Ganztags­angebote an Schulen, von der auch und gerade alleinerziehende Eltern profitieren, bringt deutliche Verbesserungen bei der Bildung und Betreuung von Schulkindern.

Mit dem Kinderförderungsgesetz wollen wir die Zahl der Kinderbetreuungsplätze bis 2013 um das Dreifache erhöhen und schaffen für alle Kinder ab einem Jahr den Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz ab 2013. Damit Kommunen und Länder den Ausbau der Kinderbetreuung auch tatsächlich bewältigen können, beteiligt sich der Bund dauerhaft an den Betriebskosten. Bis 2013 gibt es 1,85 Mrd. Euro aus dem Bundeshaushalt, ab 2014 fließen Jahr für Jahr 770 Millionen Euro vom Bund an die Länder. Möglich gemacht hat dies Bundesfinanzminister Peer Steinbrück.

Nicht nur bei der quantitativen Erweiterung und qualitativen Verbesserung der Betreuungs­infrastruktur ist die sozialdemokratische Handschrift gut zu erkennen, sondern auch bei den staatlichen Geldleistungen zugunsten von Eltern und Kindern. Anfang 2007 trat das Eltern­geld an die Stelle des bisherigen Erziehungsgelds und unterstreicht unsere Zielsetzungen der besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie und der Gleichstellung von Mann und Frau. Unseren sozialen Ziele kommen wir durch das pauschale Mindestelterngeld sowie die Geringverdiener­komponente näher, bei der die Einkommensersatzrate von den allgemeingültigen 67% auf bis zu 100% angehoben wird. Alleinerziehende, die das Elterngeld zum Ausgleich wegfallenden Erwerbseinkommens beziehen, erhalten 14 Monate lang Elterngeld.

Abschließend erwähne ich die Reform des Unterhaltsrechts und des Unter­halts­vorschussgesetzes im November 2007 – ein großer Erfolg für die Familienpolitikerinnen und -politiker unserer Fraktion gegen starken Widerstand beim Koalitionspartner. Diese Reformen stellen einen rechts- und familienpolitischen Durchbruch zu mehr Verteilungs­gerechtigkeit und Eigenverantwortung der Ehegatten nach der Ehe dar.

Von dem neuen Unterhaltsrecht profitieren in erster Linie die Kinder, die insbesondere im Falle einer Tren­nung ihrer Eltern besonders schutzbedürftig sind. Deshalb sollen sie auch im Falle einer Trennung keine Nachteile wegen der Entscheidungen der Eltern haben. Sie sollen künftig beim Unterhalt an erster Stelle stehen. Ist nicht genügend Geld vorhanden, sollen Kinder Vor­rang vor allen anderen Unterhaltsberechtigten haben. Damit wird der Unterhalt minderjähriger Kinder sehr viel häufiger auch tatsächlich geleistet werden. Bei Unterhalts­verpflichteten besteht eine größere Akzeptanz für die Unterhaltszahlung an Kinder als an den ehemaligen Partner. Diese Regelung wird außerdem durch eine Übergangsregelung flankiert, die den Mindestunter­halt so festschreibt, dass er in keinem Fall sinkt.

Bei der Dauer des Betreuungsunterhalts sollen Mütter und Väter, die ihr Kind betreuen, gleich behandelt werden – unabhängig davon, ob sie verheiratet waren oder nicht. Betreuungsunter­halt ist während der ersten drei Lebensjahre des Kindes zu zahlen. Eine Verlängerung ist mög­lich, wenn das der Billigkeit entspricht. Maßgeblich dafür sollen in erster Linie die Belange des Kindes sein. Zusätzlich soll die Möglichkeit geschaffen werden, den Betreuungs­unterhalt aus Gründen der nachehelichen Solidarität zu verlängern. Damit wird das Vertrauen geschützt, das in einer Ehe aufgrund der Rollenverteilung und der Ausgestaltung der Kinderbetreuung ent­standen ist.

Bei einer "Ehe von langer Dauer" steht der Ex-Ehepartner ebenfalls im zweiten Rang. Nach der allgemeinen Rechtsprechung geht man von einer "langen Dauer" ab 8 bis 10 Jahren aus. Die Umstände des Einzelfalls sind hierbei entscheidend. Darüber hinaus gibt es auch hier eine Billigkeitsklau­sel: Hat der Ehepartner im Einvernehmen mit dem Partner sein Leben vor allem der Kinderer­ziehung gewidmet und sich fest auf die Sicherheit ihrer Ehe verlassen, können Richter einen längeren Unterhaltsanspruch zusprechen. Allerdings soll mit der Reform auch der Druck auf alle Unterhaltsberechtigten steigen, nach der Trennung zügig wieder einen Job anzunehmen und selbst für den Lebensunterhalt zu sorgen. Die Unterhalts­dauer soll daher grundsätzlich auf drei Jahre befristet werden. Eine Lebensstandardgarantie wird es dann nicht mehr geben. Wo keine ehebedingten Nachteile fortwirken, soll der Unterhalt zeitlich und der Höhe nach begrenzt werden.

Wir haben auch die Regelungen des Unterhaltsvorschussgesetzes geändert. Der Staat springt ein, wenn der Unterhaltspflichtige seiner Verantwortung gegenüber seinem Kind nicht nachkommen kann oder will. In einer Broschüre des Bundesfamilienministeriums heißt es dazu:
"Der ausfallende Unterhalt soll zumindest zum Teil ausgeglichen werden, ohne den unterhaltspflichtigen Elternteil aus der Verantwortung zu entlassen. Mit der Leistung nach dem Unterhaltsvorschussgesetz soll jedoch nicht nur die finanzielle Belastung von Alleinerziehenden gemildert werden, sondern auch die schwierige Erziehungs­situation. Gerade Alleinerziehende von jüngeren Kindern (unter 12 Jahren) haben es besonders schwer, die Aufgaben der Haushaltsführung, Betreuung des Kindes und Erwerbstätigkeit allein zu bewältigen."

Die Unterhaltsleistung nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) knüpft bislang an die Beträge nach der Regelbetrag-Verordnung für den Unterhalt eines minderjährigen Kindes an. Durch die Unterhaltsrechtsreform wird die Regelbetrag-Verordnung aufgehoben. An ihre Stelle tritt eine an den einkommensteuerrechtlichen Kinderfreibetrag angelehnte, bundesweit einheitliche Definition des gesetzlichen Mindestunterhalts im Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 1612a Abs. 1 BGB).

Hoffentlich konnte Ihnen dieser Überblick einen guten Eindruck der familienpolitischen Erfolge der SPD-Bundestagsfraktion in der zu Ende gehenden Legislaturperiode vermitteln. Ich bin auf die Akzente der kommenden neoliberalen Bundesregierung in diesem wichtigen Politikfeld gespannt; hoffentlich werden sich meine Befürchtungen nicht bewahrheiten, dass bei den vollmundig angekündigten finanziellen Entlastungen für die "Leistungsträger in unserer Gesellschaft" getreu dem Motto "Arbeit muss sich wieder lohnen" wichtige sozial-, bildungs- und familienpolitische Aufgaben aus dem Blickfeld geraten.

Auch die Arbeitsmarktpolitik wird zu einem echten Prüffeld für die neue Bundesregierung werden. Frauen haben noch immer schlechtere Chancen als Männer, durch Erwerbsarbeit ein existenzsicherndes Einkommen zu erzielen. Unfreiwillige Teilzeitarbeit sowie aus der Not geborene Selbständigkeit können kein Ersatz für ein sozialversicherungsrechtlich abgesichertes Erwerbsarbeitsverhältnis sein. Die Lohn­diskriminierung besteht unverändert fort. Denn Frauen sind immer noch über­proportional in strukturell gering bezahlten Bereichen – etwa in sozialen Berufen – beschäftigt.

Deshalb kann nach meiner/unserer Überzeugung ein bundesweit einheitlicher gesetzlicher Mindestlohn, für den wir im Wahlkampf geworben haben, dabei helfen, die Einkommens­lücke zwischen Frauen und Männern zu verkleinern. Sicherlich werden Sie aufmerksam beobachten, was die neue Bundesregierung für die – auch finanzielle – Gleichstellung von Mann und Frau auf dem Arbeitsmarkt tut und wie sie die Arbeitgeber im sozialkaritativen Bereich, in dem viele Frauen in prekären Beschäftigungsverhältnissen tätig sind, an ihre Verantwortung für gerechte Löhne und angemessene Arbeitsverträge erinnert.

Mit freundlichen Grüßen, Ihr Lothar Binding
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Soziales und Familie
26.09.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Binding,

seit vielen Jahren sagen Politiker und Rentenexperten, dass die Menschen immer älter werden, die Renten kleiner. Deshalb sollte jeder zusätzlich für sich eine private Altersversorgung schaffen, z. B. Riester-Rente oder Direktversicherung.
Ich habe dies gemacht und bei Beginn meiner Altersrente auch meine private Ruerup-Rente beantragt. Da war ich doch sehr überrascht und verärgert, dass ich von einem fiktiv errechneten monatlichen Betrag, 10 Jahre lang einen Krankenkassenbeitrag in voller Höhe (z. Zt. 14,9 %) zahlen muss.
Hätte ich also während meiner Arbeitszeit, mein ganzes Geld ausgegeben und nicht fürs Alter gespart, müsste ich nicht noch extra Krankengeld entrichten.
Was würden Sie tun, um diese Regelung vom Dez. 2003 wieder rückgängig zu machen, so dass sich Sparen fürs Alter auch wirklich lohnt?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Lothar Binding
4Empfehlungen
06.10.2009
Sehr verehrte Frau ,

vielen Dank für Ihre Frage. Ein Blick in die Geschichte der Krankenversicherung: Nach ihrer ursprünglichen Konzeption war die gesetzliche Krankenversicherung im Wesentlichen eine Versicherung der abhängig Beschäftigten, bei der sich die Beiträge allein am Arbeitsverdienst orientierten. Arbeitgeber und Arbeitnehmer brachten die Beiträge jeweils zur Hälfte auf. Durch die Schaffung der Krankenversicherung der Rentner hat sich dieses in sich aus-gewogene System verändert. Dadurch sind Personen sehr unterschiedlicher beruflicher Herkunft in die Versicherungspflicht einbezogen worden.
Mit Inkrafttreten der Gesundheitsreform 2004 ist seit dem 1. April 2004 auf alle Versorgungsbezüge wie Renten aus der betrieblichen Altersversorgung einschließlich der Direktversicherungen, Pensionen und Bezüge aus der Abgeordnetenversorgung der volle allgemeine Beitragssatz von derzeit 14,9 Prozent zu zahlen. Damit werden sämtliche Einkünfte aus Versorgungsbezügen mit dem heute einheitlichen Beitragssatz der Krankenkassen in die Beitragsbemessung einbezogen.

Im Verlauf der Jahre entstand die Situation, dass die Einnahmen durch die Beiträge der Rentnerinnen und Rentner ihre Gesundheitsausgaben nicht einmal zur Hälfte decken können. Der Solidartransfer an die ältere Generation ist den berufstätigen Versicherten bekannt, er wird auch weitestgehend akzeptiert. Aus diesem Grund ist Ihre Überlegung "Hätte ich also während meiner Arbeitszeit, mein ganzes Geld ausgegeben und nicht fürs Alter gespart, müsste ich nicht noch extra Krankengeld entrichten", mit dem Gedanken der Generationengerechtigkeit nicht vereinbar.
Einziges Kriterium für die heutige Beitragsbemessung für die Rentnerinnen und Rentner ist die finanzielle Leistungsfähigkeit des Einzelnen. Das bedeutet, dass die gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit berücksichtigt wird. Das ist somit auch bei den Rentnerinnen und Rentnern der Fall, die zusätzlich zu ihrer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung weitere Einkünfte bzw. Rentenauszahlungen beziehen. Eine niedrige gesetzliche Rente bedeutet nicht automatisch eine entsprechend geringe wirtschaftliche Leistungsfähigkeit.
Ein besonderer Beitragssatz für Rentnerinnen und Rentner ist nicht praktikabel und auch nicht gerecht. Dieser würde Menschen mit zusätzlichen Einnahmen einseitig entlasten und die Solidargemeinschaft belasten. Bei gleichem Leistungsspektrum wäre eine Beitragssatzanhebung für alle die Konsequenz.
Mir ist sehr bewusst, dass die Aufwendungen für die Kranken- und Pflegekasse eine finanzielle Belastung für einen langen Zeitraum darstellen. Ich habe großes Verständnis für Ihre Situation. Sie haben sich vor einiger Zeit für eine Zusatzaltersversicherung entschieden. Die Voraussetzungen bei Ihrer Entscheidung waren andere. Aus diesem Grund bedauere ich es sehr, Ihnen keine positive Antwort geben zu können.

Sie können sich sicher vorstellen, dass es unser sozialdemokratisches Ziel war, die finanziellen Möglichkeiten der Menschen zu verbessern. Wir waren durch die Rahmenbedingungen gezwungen, die erwähnten Entscheidungen mit zu treffen – zum Wohle und zur Zukunftsfähigkeit der Solidargemeinschaft und damit des gesamten Systems.

In der Hoffnung, Ihre Frage konstruktiv aufgegriffen zu haben, verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen

Lothar Binding
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Ihre Frage an Lothar Binding
Die Fragefunktion wurde inzwischen geschlossen.