Kurt Bodewig (SPD)

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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
14.06.2007
Von:

Warum schaffen Sie es nicht in einem überregional bekannten Portal zu antworten?
Viele Ihrer Kollegen sind da deutlich bürgernaher... Als Neusser schäme ich mich ob der Arroganz...
Es bemüht sich freundlich zu grüßen
Antwort von Kurt Bodewig
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25.06.2007
Kurt Bodewig
siehe letzten Satz der Antwort an Herrn Krützen.
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
21.06.2007
Von:

Hallo Herr Bodewig.

Zum Thema EU- Verfassung und Grundgesetz folgende Fragen? Wir haben ein Verfassungsgericht, Verfassungsbehörden und Ämter, aber keine Verfassung in Deutschland. Ich warte seit 16 Jahren auf die Erfüllung des Artikel 146 des Grundgesetses.Artikel 146 [Geltungsdauer des Grundgesetzes]

Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung im Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
Werden wir Europäer jetzt auch mit der EU- Verfassung betrogen. Es genügt einfach nicht, das Volk mit dubiosen 2+2 Verträgen das Volk von seiner Souveränität abzuhalten.
Antwort von Kurt Bodewig
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25.06.2007
Kurt Bodewig
Sehr geehrter Herr ,

das Grundgesetz hat Verfassungscharakter und Deutschland hat die volle völkerrechtliche Souveränität.

Mit freundlichen Grüßen
Kurt Bodewig
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Frage zum Thema Arbeit
09.07.2007
Von:

Wieso darf ein Ottonormalmensch nur 400 Euro Steuerfrei durch Nebeneinkünfte erwerben (kann ich ja schon gar nicht, da ich als Busfahrer über 240 Stunden im Monat arbeiten muss, und das bei 9 Euro Stundenlohn!), aber die gewählten Vertreter des Volkes scheffeln sich reich?

Werden Ihre Nebeneinkünfte auch versteuert, oder bezahlt Ihr Arbeitgeber die Steuerpflichtigen Einnahmen zusätzlich?
Antwort von Kurt Bodewig
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09.08.2007
Kurt Bodewig
Sehr geehrter Herr ,

Die Einkünfte aus Nebentätigkeiten von Bundestagsabgeordneten werden durch diese selbst nach dem Höchststeuersatz vollversteuert.

Mit freundlichen Grüßen
Kurt Bodewig
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Frage zum Thema Antidiskriminierungsgesetz
13.08.2007
Von:
van

Sehr geehrter Bodewig,

als in eingetragener Partnerschaft lebende Frau, empfinde ich das bislang geltene Erbschaftssteuerrecht als sehr ungerecht.
Ich erfuhr nun , dass die SPD eine Initiative zur Gleichstellung von Schulen und Lesben im Erbrecht plant. Deshalb möchte ich Sie heute fragen, ob Sie sich für die Beendigung der Diskriminierung der Lebenspartner im Erbschaftssteuerecht einsetzen werden?

Mit freundlichen Grüßen
Dpl. Ing. Vera van Hazebrouck
Antwort von Kurt Bodewig
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26.09.2007
Kurt Bodewig
Sehr geehrte Frau van Hazebrouk,

Sie haben mich um eine Stellungnahme meinerseits zum Thema Gleichberechtigung homosexueller Paare bezüglich des deutschen Erbrechts gebeten. Ich kann meiner Kollegin Bundesjustizministerin Brigitte Zypries in diesem Fall nur zustimmen, dass dieses Thema weiterer rechtlicher Behandlung bedarf. Wie Sie vielleicht wissen wurde am 31.01.2007 vom Bundesverfassungsgericht das Gesetz zur Erbschaftssteuer, wie es bislang Geltung hatte, für verfassungswidrig erklärt. Die Bundesregierung hat vom BVG bis zum 31.08.2008 eine Frist gesetzt bekommen, die Mängel des deutschen Erbrechts zu beheben. Hinsichtlich dieser Aufgabe kann ich Ihnen versichern, dass die SPD mit der Einführung der eingetragenen Lebenspartnerschaften, eingeschlagenen Weg fortsetzen wird. Zurzeit laufen intensive rechtliche Prüfungen dazu.

Mit freundlichen Grüßen
Kurt Bodewig
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
30.10.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Bodewig,

ich würde gerne Ihre Meinung zur geplanten Vorratsdatenspeicherung hören. Ausserdem möchte ich bereits jetzt an Sie appelieren, dass Gesetz bei der Abstimmung abzulehnen.

Für mich ist es absolut unverständlich, wie die privatesten Daten von 82 Millionen Deutschen auf Vorrat, bzw Verdacht gespeichert werden. Dadurch, dass diese auch an 52 andere Staaten weitergereicht werden sollen, ist die geplante Begrenzung auf 6 Monate doch nur Augenwischerei, oder?

Als normaler Bürger der BRD bekomme ich leider kein abhörsicheres Telefon von der Bundesregierung. Es macht mir Angst, wenn der Staat weiss, mit wem ich wann Kontakt hatte und wo ich mich dabei befunden habe.

Da dieses Gesetz aus Brüssel kommt, interessiert mich auch, ob es in Deutschland überhaupt umgesetzt werden kann - verstößt es doch klar gegen geltendes Recht? Da Sie ja auch stark mit den europäischen Institutionen und Arbeitskreisen befasst sind, hoffe Ich dass Sie mir hier eine Antwort geben können.

Ich würde mich sehr freuen, Ihre Meinung zu diesem Thema zu hören. Ausserdem appeliere ich nochmals als Neusser Bürger - und SPD-Mitglied - an Sie, diesen brandgefährlichen Gesetzentwurf abzulehnen - und wenn Möglich, auch andere Parlamentarier davon zu überzeugen.

Herzlichen Dank schon im Vorraus und beste Grüße aus Neuss

A.
Antwort von Kurt Bodewig
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16.11.2007
Kurt Bodewig
Sehr geehrter Herr ,

leider ist es mir erst jetzt möglich, auf Ihre Frage zum "Gesetz zur Novelle der Telekommunikationsüberwachung und zur Umsetzung der europäischen Richtlinie zur sogenannten Vorratsdatenspeicherung" zu antworten.

Bevor ich Ihnen erkläre, warum ich mich trotz einiger vorhandener politischer Problemstellungen schließlich dazu entschieden habe, dem Gesetzentwurf zuzustimmen, möchte ich Ihnen kurz Einiges zum Gesetzentwurf selbst erläutern.

Das Gesetz setzt die EU-Richtlinie zur sogenannten Vorratsdatenspeicherung in deutsches Recht um. Es novelliert die geltenden Vorschriften der Strafprozessordnung zur Telekommunikationsüberwachung und anderen verdeckten Ermittlungsmaßnahmen und verleiht ihnen durch eine rechtsstaatliche Eingrenzung einen Charakter, der die Grund- und Bürgerrechte der Menschen mehr schützt. Denn für die Anordnung dieser Maßnahmen gelten ausgesprochen strenge Vorraussetzungen und sehr hohe Hürden.

Im Bewusstsein der Verantwortung für eine wirksame Kriminalitätsbekämpfung haben die Mitglieder der SPD-Bundestagfraktion ihre Verpflichtung für Bürgerrechte ernst genommen und dafür Sorge getragen, dass die EU-Vorgaben so grundrechtsschonend wie möglich gestaltet wurden. Gegen den Widerstand vieler anderer Mitgliedsstaaten ist es Deutschland dann auch gelungen, dass die Mindestspeicherdauer auf sechs Monate – statt der ursprünglich auf EU-Ebene diskutierten 36 Monate – beschränkt wurde. Dies ist ein vom Deutschen Bundestag wirksam unterstützter Verhandlungserfolg der Bundesregierung auf EU-Ebene.

Die künftig zu speichernden Daten sind im Wesentlichen die Verkehrsdaten, die von den Telekommunikationsunternehmen üblicherweise schon heute zu Abrechnungszwecken gespeichert werden. Das sind insbesondere die genutzten Rufnummern und Kennungen sowie Uhrzeit und Datum der Verbindungen. Neu hinzu kommt nur, dass bei Mobilfunktelefonaten auch der Standort (Funkzelle) bei Beginn der Mobilfunkverbindung gespeichert wird. Daten, die Aufschluss über den Inhalt der Kommunikation geben, dürfen dagegen nicht gespeichert werden.

Zu den Telekommunikationsverkehrsdaten gehören neben den Daten über Telefonverbindungen auch solche Daten, die bei der Kommunikation über das Internet anfallen. Diese müssen nach der EU-Richtlinie künftig ebenfalls gespeichert werden. Auch in diesem Bereich werden nur Daten über den Internetzugang und die E-Mail-Kommunikation gespeichert. Dabei speichert das Telekommunikationsunternehmen lediglich, welchem Teilnehmeranschluss eine bestimmte Internetprotokoll-Adresse (IP-Adresse) zu einem bestimmten Zeitpunkt zugewiesen war sowie die Daten über die E-Mail-Versendung, nicht dagegen, welche Internetseiten besucht wurden oder welchen Inhalt eine E-Mail hatte.

Die Daten werden – wie bisher – nur bei den Telekommunikationsunternehmen gespeichert. Wie bisher können Polizei und Staatsanwaltschaft grundsätzlich nur dann auf die Daten zugreifen, wenn dies zuvor durch einen richterlichen Beschluss erlaubt wurde. In diesem Beschluss legt der Richter genau fest, welche Daten das Unternehmen aus seinem Bestand herausfiltern und den Strafverfolgungsbehörden übermitteln muss.

Meine persönliche Entscheidungsfindung basiert auf der Überlegung, dass die insbesondere durch den internationalen Terrorismus und dessen Folgeerscheinungen entstandene labile Sicherheitslage auch in Deutschland neue Antworten braucht. Insbesondere durch die rasante Entwicklung der Telekommunikation sind auch in diesem Bereich Maßnahmen zur Verhinderung schwerster Straftaten notwendig.
Andererseits finde ich es wichtig, zu beachten, dass Freiheitsrechte wie das Recht auf informationelle Selbstbestimmung konstitutiven Charakter für die Existenz unseres Gemeinwesens haben. Es ist schwierig, dass in der hier zur Diskussion stehenden Frage Freiheit und Sicherheit gegeneinander aufgewogen werden müssen, zumal niemand eine absolute Sicherheit gegen jede Form der Gefährdung durch kriminelles Handeln geben kann.

Selbstverständlich ist es ein gravierender Unterschied, die Telekommunikationsunternehmen nun zu etwas zu verpflichten, das ihnen zuvor lediglich gestattet war. Es ist meiner Ansicht nach nicht von der Hand zu weisen, dass mit der Speicherung der im Gesetz aufgeführten Daten zum Zwecke der Strafverfolgung ein Generalverdacht gegen alle Bürgerinnen und Bürger entsteht, die solche Kommunikationsmittel benutzen.

Der Grund, warum ich trotz dieser Überlegungen dem Gesetzentwurf zugestimmt habe, ist, dass es den Rechtspolitikern der SPD-Bundestagsfraktion gelungen ist, hohe Hürden für die Umsetzung dieser problematischen Restriktionen darin zu implementieren. Die generell erforderliche Anordnung der Maßnahmen durch einen Richter, das ausdrückliche Verbot des Rückgriffs auf Informationen, die zum Kernbereich der privaten Lebensgestaltung gehören, die Beschränkung des Zugriffs und der Verwertung der Daten auf "Straftaten von erheblicher Bedeutung" machen die anstehenden Veränderungen meiner Ansicht nach akzeptabler und meine Zustimmung vertretbar. Darüber hinaus gehe ich davon aus, dass das Bundesverfassungsgericht möglicherweise verfassungswidrige Bestandteile für unwirksam erklären würde.

Mit freundlichen Grüßen

Kurt Bodewig
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