Von:


Sehr geehrter Herr Bodewig,
ich würde gern wissen wie Sie persönlich zur Reform des BKA-Gesetzes stehen.
Insbesondere würde mich interessieren, wie Sie zu den überall geäußerten Kritikpunkten stehen. Besonders interessieren mich die folgenden Punkte:
Wie wird mit dem neuen Gesetz sichergestellt, dass die Trennung zwischen Polizei und Geheimdiensten, die ja im Hinblick auf die Gestapo im 3. Reich im Grundgesetz verankert ist, in Zukunft gewahrt bleibt? Besteht nicht die Gefahr das sich das BKA nun verselbstständigt?
Warum darf das BKA nun Computer durchsuchen, ohne anwesende Zeugen wie beispielsweise bei einer Wohnungsdurchsuchung?
Wieso gilt das Zeugnisverweigerungsrecht nicht für Journalisten oder Ärzte? Gerade dort ist meiner Meinung nach Geheimhaltung angebracht.
Sind bei den Diskussionen z.b. Fragen erläutert worden, ob die mittels Bundestrojaner erhobenen Daten überhaupt verwendet werden dürfen? Wenn ein System "kompromittiert" wurde oder kompromittiert werden kann, hat ja prinzipiell jeder, der Ahnung von IT-Sicherheit hat, darauf Zugriff. Das gewisse Daten vorhanden sind, hieße in dem Fall ja nicht, dass der Verdächtige sie auch dort abgelegt hat?
Kann ausgeschlossen werden, dass der Bundestrojaner nur in eine Richtung funktioniert? Also, ohne etwas unterstellen zu wollen, keine Daten auf Computern abgelegt werden können?
Finden Sie nicht, dass mittlerweile die Freiheiten der Bürger zu sehr eingeschränkt wurden/werden? Vor allem wenn man bedenkt das allein in 3 Monaten 2200 Mal auf die Daten der Vorratsdatenspeicherung zurückgegriffen wurde, die uns Bürgern verkauft wurde als Anti-Terror Maßnahme? Es fällt mir schwer zu glauben, dass allein in 3 Monaten gegen 2200 Terror verdächtige ermittelt wurde.
Über eine Beantwortung der Fragen würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
