Kurt Bodewig (SPD)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Kurt Bodewig
Jahrgang
1955
Berufliche Qualifikation
Wohnungskaufmann, Abteilungsleiter/Sozialpolitik DGB NRW
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Neuss I
Landeslistenplatz
13, über Liste eingezogen, Nordrhein-Westfalen
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Ich bin für den Nichtraucherschutz und unterstütze das bundesweite Gesetz zum Nichtraucherschutz. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Finanzen
21.10.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Bodewig,

Es tut mir sehr leid jedoch sind Sie keines Wegs auf meine Frage eingegangen!

Es geht mir keines Falls um das Rettungspaket des Finanzmarktes, sondern um die Frage wie es sein kann, dass für Fehler von Managern jetzt indirekt das Volk durch seine Steuern und Abgaben dafür sichert, dass es diesen Leuten wieder gut geht? Im Gegenteil jedoch das Volk keine Vorteile zieht, wenn mal wieder herrauskommt, dass ein Gewinn erzielt wurden ist, wo jeder Bürger nur im Entferntesten entfernt ist, nur einen Teil dieses Betrages zu besitzen - davon erhält der Bürger jedoch nichts doch jetzt darf er dafür bürgen?

Wie kann es sein, dass der Finanzmarktbereich solch eine Wichtigkeit für die Regierung hat? Oder erhält sonst eine Sammlung von Firmen diese Summen an Bürgschaften erhalten?

Auf eine baldige Antwort auf meine Frage

Mit freundlichen Grüßen

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Frage zum Thema Verkehr und Infrastruktur
27.11.2008
Von:

Guten Tag Herr Bodewig,

als Sie Verkehrsminister waren, kam ja das schreckliche Elbhochwasser. Frage : Stimmt es, dass Sie nicht an der Elbe waren? Stimmt es, dass Sie Verkehrsschilder an der A 57 eingeweiht haben oder war es ein Kindergarten?

Viele Grüße
Jürgen
Antwort von Kurt Bodewig
1Empfehlung
15.12.2008
Kurt Bodewig
Sehr geehrter Herr ,

während des Elbhochwassers war ich selbstverständlich vor Ort und habe wesentliche Maßnahmen zur Bekämpfung der Katastrophe in die Wege geleitet. Verkehrsschilder habe ich nicht eingeweiht, aber ich habe als damaliger Verkehrsminister für den 6-streifigen Ausbau der A57 und die Entlastung des Autobahnkreuzes Neuss-West gesorgt. Dies ist nur ein Teil der vielen Investitionen, die in meiner Zeit als Bundesverkehrsminister in den Kreis geflossen sind.
Sollten Sie weitere Rückfragen haben, so zögern Sie nicht sich an mein Berliner Büro zu wenden.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Kurt Bodewig
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
17.12.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Bodewig,

ich würde gern wissen wie Sie persönlich zur Reform des BKA-Gesetzes stehen.

Insbesondere würde mich interessieren, wie Sie zu den überall geäußerten Kritikpunkten stehen. Besonders interessieren mich die folgenden Punkte:

Wie wird mit dem neuen Gesetz sichergestellt, dass die Trennung zwischen Polizei und Geheimdiensten, die ja im Hinblick auf die Gestapo im 3. Reich im Grundgesetz verankert ist, in Zukunft gewahrt bleibt? Besteht nicht die Gefahr das sich das BKA nun verselbstständigt?

Warum darf das BKA nun Computer durchsuchen, ohne anwesende Zeugen wie beispielsweise bei einer Wohnungsdurchsuchung?

Wieso gilt das Zeugnisverweigerungsrecht nicht für Journalisten oder Ärzte? Gerade dort ist meiner Meinung nach Geheimhaltung angebracht.

Sind bei den Diskussionen z.b. Fragen erläutert worden, ob die mittels Bundestrojaner erhobenen Daten überhaupt verwendet werden dürfen? Wenn ein System "kompromittiert" wurde oder kompromittiert werden kann, hat ja prinzipiell jeder, der Ahnung von IT-Sicherheit hat, darauf Zugriff. Das gewisse Daten vorhanden sind, hieße in dem Fall ja nicht, dass der Verdächtige sie auch dort abgelegt hat?

Kann ausgeschlossen werden, dass der Bundestrojaner nur in eine Richtung funktioniert? Also, ohne etwas unterstellen zu wollen, keine Daten auf Computern abgelegt werden können?

Finden Sie nicht, dass mittlerweile die Freiheiten der Bürger zu sehr eingeschränkt wurden/werden? Vor allem wenn man bedenkt das allein in 3 Monaten 2200 Mal auf die Daten der Vorratsdatenspeicherung zurückgegriffen wurde, die uns Bürgern verkauft wurde als Anti-Terror Maßnahme? Es fällt mir schwer zu glauben, dass allein in 3 Monaten gegen 2200 Terror verdächtige ermittelt wurde.

Über eine Beantwortung der Fragen würde ich mich sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Kurt Bodewig
1Empfehlung
18.12.2008
Kurt Bodewig
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Einige Bedenken zum BKAG teile ich zum Teil ebenfalls.

Ich sehe aber auch, dass die Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus eine gesamtstaatliche Aufgabe mit internationalen Bezügen ist, die effektiv nur von einer zentralen Bundesbehörde wirksam bekämpft werden können.
Durch die Reform des BKA-Gesetzes erhält das Bundeskriminalamt erhält nun die entsprechenden operativen Kompetenzen zur Gefahrenabwehr. Durch das neue Gesetz wird es für das BKA in Zukunft möglich sein, bei länderübergreifenden Gefahren, unklaren Landeszuständigkeit oder auch auf Bitten eines Landes schnell und wirksam einzugreifen. Besonders aus dem Ausland eingehende Informationen über terroristische Gefahren können so unmittelbar in Abwehrmaßnahmen umgesetzt werden.

Die wichtige Trennung von Polizei, Militär und Geheimdiensten bleibt aber durch diese Gesetzesänderung unberührt. Das BKA ist ja bereits jetzt eine bundesweite Kommunikationsstelle der Polizei, die mit der Änderung weitere Aufgaben erhält. Es handelt sich jedoch weder um einen Geheimdienst noch um eine militärische Einrichtung. Durch die strenge verfassungsrechtliche Kontrolle sehe ich auch keine Gefahr einer "Verselbstständigung" des BKA.

Das Instrument der Online-Durchsuchung wird zur Zeit im Vermittlungsausschuss zwischen Bundestag und Bundesrat behandelt. Kommunikation ist der Kern eines international planenden und international agierenden Terrorismus. Diese Kommunikation wird mit modernster Technik geführt. Es ist daher evident, dass die Sicherheitsbehörden zur Bekämpfung dieses Terrors in diese Kommunikationswege eindringen müssen, um den Schutz der Bevölkerung weiterhin zu gewährleisten.

Durch elektronische Aufzeichnungsprozesse ist die Anwesenheit von Zeugen nicht notwendig. Es ist aber wichtig, dass Online-Durchsuchungen nur unter strikten Auflagen durchgeführt werden können.

Das Zeugnisverweigerungsrecht im Journalismus und in der Medizin ist zu Recht umstritten. Ich persönlich gehe davon aus, dass hier ein Mittelweg gefunden wird, der die Interessen der Berufsgruppen und ihrer Mandanten und das Interesse der Inneren Sicherheit gleichermaßen berücksichtigen.

Ich habe selber nach zähen Debatten in der Fraktion und im Plenum für die Ausweitung der Kompetenzen des Bundeskriminalamtes gestimmt. Nach langem Abwägen der Vor- und Nachteile und nach reichlicher Überlegung stand für mich am Ende fest, dass die Gründe für ein neues BKA-Gesetz überwiegen. Zentral ist dabei aber eine strikte Einhaltung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen einige Ihrer Fragen beantworten.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Kurt Bodewig MdB
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Frage zum Thema Kinder und Jugend
28.01.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Bodewig

eine Frage die mich sehr bewegt . Wie kann es sein das im 20 Jahrhundert mit den geltenden Rechten sich immer noch Väter der Unterhaltspflicht entziehen können . Wie kann es sein das die Gesetzte dahingehend geändert werden das man mit diesen Problemen allein dasteht. Das sich sogar die die es angehen sollte sich aus allem raushalten und behaupten das ist nun einmal so . Nur weil der Vater sich im Europaischen Ausland befindet wird trotz einigermaßen genauer Ortsangabe nichts gemacht . Man verläßt sich in meinem Fall auf meinen jetztigen Ehemann der nicht der Vater ist aber so Aussage vom Amt "so doof war mich zu heiraten ", er darf nun für die KInder aufkommen die nicht seine sind .Für mich ist das ein Abwälzen auf andere die sich nicht wehren können .
Für eine mir nachvollziehbare Erklärung wäre ich Ihnen dankbar .

mit freundlichen Grüßen

M.
Antwort von Kurt Bodewig
2Empfehlungen
24.02.2009
Kurt Bodewig
Sehr geehrte Frau ,

nach intensiver Recherche und Rücksprachen mit den wissenschaftlichen Mitarbeitern der Bundestagsfraktion kann ich Ihnen leider nur mitteilen, dass die entsprechenden Zuständigkeiten alleine in Hand der Kommune liegen und dort keine allgemeinen Aussagen, sondern nur spezifische, auf jeden Einzelfall zutreffende Lösungen gefunden werden können. In Ihrem Fall ist das Jugendamt des Rhein-Kreises Neuss (Am Kirsmichhof 2, 41352 Korschenbroich) der zuständige Ansprechpartner. Wenden Sie sich doch bitte an die Abteilung Amtsvormund- und Amtspflegschaft, Unterhaltsvorschuss des Jugendamtes, zu erreichen unter 02161 6104-5140.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr

Kurt Bodewig
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Frage zum Thema Verkehr und Infrastruktur
30.01.2009
Von:

Elektronisches Notrufsystem: "eCall" oder per Handy.
Mein Informationsstand. Die EU plant die Einführung eines automatischen Notrufsystems. Über die beste Lösung wird noch diskutiert.
1) Wie oder wo finden interessierte Verkehrsteilnehmer Informationen zum aktuellen (EU) Gesetztesentwurfsstand?

Zur Zeit gibt es zwei Lösungsansätze: a) Elektronische Notrufsysteme die in Neuwagen ab 2010 integriert werden und eine teure Nachrüstung der Notrufzentralen erfordern.
b) Notruf und Ortung per Handy, das sich preisgünstiger einführen lässt und auch anderen Verkehrsteilnehmern wie motorisierten Zweiradfahrern, Fahrradfahrern oder Fußgänger/Wanderer eine Notrufortung und Rettung ermöglichen würde.
2) Welches der beiden Systeme favorisieren sie und warum?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Kurt Bodewig
bisher keineEmpfehlungen
15.04.2009
Kurt Bodewig
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 31.01.2009 zum Elektronischen Notrufsystem.

Nicht nur als Abgeordneter, auch in meiner Funktion als Präsident der Deutschen Verkehrswacht ist die Straßenverkehrssicherheit stets eines meiner Hauptanliegen. Die europaweite Einführung eines automatischen Notrufs gehört ebenso dazu, wie die Verbesserung bereits bestehender Rettungsleitsysteme. So könnten zahlreiche Menschenleben gerettet und die Verletzungsfolgen deutlich gemindert werden.

Der aktuelle Stand der Gesetzgebung zu eCall ist auf der Internetpräsenz der Europäischen Kommission ersichtlich. Die von Ihnen beschriebenen Systeme unterscheiden sich in Technik und Kostenabschätzung weniger als von Ihnen angenommen. Denn neben einer zentralen Leitstelle ist bei beiden Lösungen eine Nachrüstung des Fahrzeugs nötig, um die Unfalldaten zu sammeln und weiterzuleiten bzw. mit einem Mobiltelefon weiterzusenden. Die technische Umsetzung zur genauen Ortung und Weiterleitung auch bei schwerer Beschädigung sind bei beiden Systemen unterschiedlich fortgeschritten, z.B. durch fehlende GPS Ortung und Schnittstellen bei älteren Handymodellen. Auch die zusätzlichen Kosten für die Notrufweiterleitung relativieren sich, da für beide Varianten die Rettungsleitstellen aufrüsten müssten, was eine finanzielle Abschätzung schwierig macht.

Vor allem die Flexibilität spricht zunächst für die vordergründig preiswertere Handyvariante. Insgesamt könnte sich die sogenannte In-Band-Variante aber als zukunftsweisender herausstellen.

So wird eine abgewogene Lösung erstrebenswert, bei der vor allem die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer im Mittelpunkt des Interesses stehen sollte. Das wird nur erreicht durch einen einheitlichen europaweiten Standard, der schnelle Hilfe ermöglicht. Denn bei einem Unfall zählt jede Sekunde.

Mit freundlichen Grüßen

Kurt Bodewig MdB
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