Kurt Beck (SPD)

Kurt Beck
Geburtstag
05.02.49
Berufliche Qualifikation
Ausbildung zum Elektro-Mechaniker der Fachrichtung Elektronik
Ausgeübte Tätigkeit
Ministerpräsident des Landes Rheinland-Pfalz, Landesvorsitzender der SPD
Wohnort
Steinfeld
Wahlkreis
Südliche Weinstraße , Stimmen (Wahlkreis): 23.848, 53,3%, über Wahlkreis eingezogen
Landeslistenplatz
1
(...) Inklusion bedeutet, allen Menschen die gleichen Chancen auf Teilhabe zu ermöglichen. Bei der Auswahl der Veranstaltungsorte unserer Wahlkampfveranstaltungen ist die Barrierefreiheit auch deshalb ein zentrales Kriterium. Den Einsatz von Gebärdendolmetschern werden wir auf Nachfrage selbstverständlich ermöglichen. (...)
 
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Frage zum Thema Gesundheit
24.02.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Beck,

ich gehe davon aus, dass Ihnen Kinder am Herzen liegen.

Wie können Sie es dann verantworten, dass nur in Rheinland-Pfalz Kinder nicht ausreichend vor dem Krebs erregenden Tabakrauch geschützt werden.

Es gibt kein Zutrittsverbot für Kinder und Jugendliche

  • für Raucherkneipen

  • für Raucherräume

  • für geschlossene Veranstaltungen, auch denen geraucht werden darf

  • für Festzelte

Es dürfen unter 18-Jährige in Einrichtungen der Jugendhilfe rauchen, obwohl das Jugendschutzgesetz das verbietet.

Siehe --> Landesgesetz zur Änderung des Nichtraucherschutzgesetzes Rheinland-Pfalz vom 26.Mai 2009 veröffentlicht im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Rheinland-Pfalz vom 5.Juni 2009

Werden Sie diese inakzeptablen Zustände bei einer Novellierung des Nichtraucherschutzgesetzes bei einer erneuten Regierungsbeteiligung ändern?

Warum gibt kein Landesgesetz für rauchfreie Spielplätze wie im Saarland, in Bayern und in Brandenburg?

Siehe --> Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens (Nichtraucherschutzgesetz) des Saarlandes vom 21.11.2007 §2 Nr.4

Siehe --> Gesetz zum Schutz der Gesundheit (Gesundheitsschutzgesetz – GSG) von Bayern vom 1.8.2010 Art. 2

Siehe --> Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens in der Öffentlichkeit von Brandenburg vom 14.12.2007 §3 Nr.6

Sind Ihnen die KInder nicht genauso wichtig wie in anderen Bundesländern?

Da ich ständig von Beschwerden über die Nichteinhaltung der Rauchreglungen höre, wären Sie bereit, ein ausnahmsloses Rauchverbot wie in Bayern zu beschließen?

Es gab laut Statistischem Landesamt sogar Umsatzsteigerungen, nachzulesen auf den Seiten der Nichtraucher-Initiative Deutschland mit dem Thema

"Nichtraucherschutz fördert Umsatz in Gaststätten"

vom 28.Juni 2010

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Kurt Beck
8Empfehlungen
28.02.2011
Kurt Beck
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage!

Ich halte das vorliegende Nichtraucherschutzgesetz in Rheinland-Pfalz für gut und zum jetzigen Zeitpunkt sehe ich keinen Veränderungsbedarf, weil sich alle Regelungen in der Praxis bewährt haben.

Die Politik kann Eltern nicht die komplette Verantwortung für Kinder entziehen. Ich kann nur an den gesunden Menschenverstand aller Erwachsenen appellieren, dass sie Kindern keinem Rauch aussetzen. Dies gilt übrigens auch für die eigene Wohnung.

Mit freundlichen Grüßen

Kurt Beck
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Frage zum Thema Bildung und Forschung
24.02.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Beck,

im letzten Jahr unterzeichnete das Kultusministerium des Landes Rheinland-Pfalz ein Kooperations¬abkommen mit der Bundeswehr. Durch diesen Vertrag wird der Zugang der Bundeswehr zu Schülerinnen und Schülern weiter verbessert. Dabei wird auch das umstrittene Simulationsspiel Pol&IS ange¬boten und es werden ganze Unterrichtsstunden von den Bundeswehrsoldaten übernommen. Zudem sind Jugendoffiziere der Bundeswehr berechtigt, LehrerInnen fort- und ReferendarInnen auszubilden. Diese Kooperationsvereinbarung lehnen wir strikt ab.
Mit der landesweiten Kampagne "Schulfrei für die Bundeswehr" setzen wir uns für eine Rück¬nahme dieser unterzeichneten Vereinbarung ein. Wir wenden uns nicht gegen politische Auf¬klärung, da diese essentiell notwendig ist, um gerade jungen Menschen eine umfassende und differenzierte Sicht auf politische Vorgänge zu ermöglichen. Bildungsarbeit gehört aber in die Hände von PädagogInnen und nicht von SoldatInnen, da so die Ansichten der Bundeswehr in den Rang regulärer Lehrinhalte erhoben werden und viele SchülerInnen und ReferendarInnen nicht mehr kritisch distanziert mit den vermittelten Informationen um¬gehen. Den Widerspruch des Abkommens zu Schul¬gesetz, Beutelsbacher Konsens und UN-Kinderschutzkonvention haben wir unter anderem dem Petitions¬ausschuss des Landes und in unseren Materialien ausführlich dargelegt.
Ihre Position zum Kooperationsabkommen mit der Bundeswehr stellt für uns einen wichtigen friedenspolitischen Wahlprüfstein für die Landtagswahl am 27. März 2011 dar. Daher unsere Frage: Welche Meinung vertreten Sie zum Thema Bundeswehr an Schulen? Sind Sie bereit unsere Kampagne zu unterstützen?
Weitere wichtige friedenspolitische Fragen sind für uns Ihre Positionen zu den Atomwaffen in Büchel und den Kriegsflughäfen Ramstein und Spangdahlem. Wir fordern den Abzug der Atomwaffen und eine aktive Abrüstungs- und Konversionspolitik. Wie stehen Sie dazu?

Mit freundlichen Grüßen


AG Frieden Trier
Antwort von Kurt Beck
bisher keineEmpfehlungen
17.03.2011
Kurt Beck
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage!

Ihre Skepsis gegenüber der Bundeswehr teile ich nicht. Die Bundeswehr zeigt sich stets aufgeschlossen gegenüber anderen Positionen und ist deshalb in der Lage, auch an Schulen offen über Fragestellungen zu diskutieren. Die Streitkräfte sind fest in unserer freiheitlich-demoratischen Grundordnung verankert. Sie leisten einen unverzichtbaren Dienst an unserer Gesellschaft und für unser Land, für unsere Freiheit und im Rahmen internationaler Missionen auch für die Freiheit anderer Völker in der Welt. Ich sehe daher keine Veranlassung das Kooperationsabkommen aufzukündigen.

Auch die amerikanischen Streitkräfte in Rheinland-Pfalz sind unsere Partner, denen Deutschland nicht viel zu verdanken hat. Die Landesregierung pflegt ein freundschaftliches Miteinander mit den Amerikanern und unterstützt ihren Verbleib in Rheinland-Pfalz. Wir halten gleichzeitig an unserem Ziel fest, dass unser Land frei von Atomwaffen ist. Dieses Anliegen verfolgen mit Nachdruck, jedoch im freundschaftlichen Dialog und nicht im Sinne eines Konfrontationskurses, so wie wir dies bislang immer getan haben. Die Umwandlung ehemals militärisch genutzter Liegenschaften brachte in den vergangenen beiden Jahrzehnten herausragende Erfolge. Hunderte von früheren militärischen Liegenschaften bildeten und bilden die Grundlage für prosperierende Unternehmen, Fachhochschulen und viele weitere Nutzungen. Es seien die Flughäfen Hahn und Zweibrücken genannt, die Fachhochschulen in Birkenfeld und Pirmasens der PRE-Park in Kaiserslautern und viele andere. Tausende neuer Arbeitsplätze sind auf diese Weise entstanden. Dies ist unser Weg, Rheinland-Pfalz zukunftsorientiert aufzustellen. Daran werden wir festhalten und diesen Weg weiter gehen.

Mit freundlichen Grüßen

Kurt Beck
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
25.02.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Beck,

mit Interesse habe ich diese Woche die Redebeiträge Ihrer Parteifreunde Oppermann, Dr. Wiefelspütz und Ihres Parteivorsitzenden Gabriel in der Debatte des Deutschen Bundestages zum "Fall" zu Guttenberg, teils auch in Talk-Shows und anderen Medien verfolgt, die mit hohem moralischen Anspruch vorgetragen wurden.
Da wir nun in RLP kurz vor der Landtagswahl stehen, frage ich Sie - wenn Sie denn als Demokrat den endgültigen, höchstrichterlichen Spruch in der Causa Bamberger akzeptieren, wissend, dass Ihr Justizminister in Kenntnis der Rechtslage aus 2005 die fragwürdige Ernennung vorgenommen und also vorsätzlich gehandelt hat - ob Sie nicht doch noch mal in sich gehen und Herrn Bamberger vor der Wahl entlassen.
Ansonsten erwarten Sie, dass die WählerInnen einer Partei die Stimme geben sollen, deren Ministerpräsident samt Kabinett und Landtagsfraktion einem durch Verfassungs- und Rechtsbruch belasteten Justizminister zujubelt - das wäre mit Verlaub eine ganz dicke Kröte!

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Kurt Beck
bisher keineEmpfehlungen
03.03.2011
Kurt Beck
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage!
Aufgrund des Wechsels des damaligen OLG-Präsidenten Heinz Georg Bamberger in das Amt des Ministers der Justiz war die Stelle des Präsidenten des Oberlandesgerichts im Mai 2006 frei geworden. Im Juni 2007 konnte sie mit dem damaligen Präsidenten des Landessozialgerichts, Ralf Bartz, besetzt werden. Gegen diese Entscheidung klagte ein Mitbewerber. Sowohl das Verwaltungsgericht als auch das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz bestätigten die Auswahlentscheidung des Justizministeriums, zunächst im beantragten Eilverfahren, später auch im Hauptsacheverfahren. Der Mitbewerber legte Beschwerde im Eilverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht ein. Dies hatte nach damaliger herrschender Rechtsauffassung keine aufschiebende Wirkung, das heißt, die Urkunde konnte an den ausgewählten Herrn Bartz vergeben werden.
Im November 2010 hat das Bundesverwaltungsgericht nun die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts aufgehoben. Das Gericht begründet sein Urteil im Wesentlichen damit, dass nicht nur eine Entscheidung des Verwaltungs- und des Oberverwaltungsgerichts, sondern auch die Bundesverfassungsgerichts im Eilverfahren abgewartet werden muss, bevor die Ernennungsurkunde ausgehändigt werden kann. Damit hat das Bundesverwaltungsgericht in beamten- und richterrechtlichen Konkurrentenstreitigkeiten eine neue vollwertige dritte Instanz im Eilverfahren geschaffen, die es bisher nicht gab. Das Gericht ist damit von seiner bisherigen Rechtsprechung abgewichen. Dies wird im Urteil auch mehrmals zum Ausdruck gebracht.
Diese Entwicklung war natürlich nicht vorhersehbar. Noch in seinem Urteil vom August 2003 hatte das Bundesverwaltungsgericht die genau gegenteilige Rechtsauffassung vertreten. An diese damals geltende Rechtsprechung hat sich das Justizministerium bei der Übergabe der Ernennungsurkunde an den ausgewählten Bewerber gehalten. Dies war im Übrigen ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sowie gängige Verwaltungspraxis – nicht nur in Rheinland-Pfalz.
Es ist ein normaler Vorgang, dass Rechtsfragen von einem höchsten Gericht anders bewertet werden als von einer Verwaltung. Es ist ja gerade Aufgabe der Gerichte, Entscheidungen zu bestätigen oder zu verwerfen. Auch in anderen Bundesländern ist dies in Personalentscheidungen bereits der Fall gewesen. Nur wird dort nicht der Rücktritt eines Ministers gefordert.
Der Vorwurf, Justizminister Heinz Georg Bamberger habe vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt, ist völlig haltlos. Das folgt bereits daraus, dass das Verwaltungsgericht und das Oberverwaltungsgericht Koblenz die Besetzungsentscheidung im Eil- und im Hauptsacheverfahren bestätigt haben.
Selbstverständlich wäre im Juni 2007 die Ernennungsurkunde zum Präsidenten des Oberlandesgerichts Koblenz nicht ausgehändigt worden, wenn bereits damals die neue Rechtsprechung bestanden hätte. Es wird nun ein neues Auswahlverfahren unter Beachtung der neuen Rechtslage durchgeführt. Es ist durch Ausschreibung der Stelle im aktuellen Justizblatt eingeleitet. Ich bin davon überzeugt, dass das Amt des Präsidenten des Oberlandesgerichts am Ende des Verfahrens wiederum mit einem tadellos arbeitenden Juristen besetzt werden wird, so wie auch Herr Bartz in der Zeit seiner Amtsführung die Geschäfte ausgeübt hat.

Mit freundlichen Grüßen
Kurt Beck
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Frage zum Thema Arbeit
27.02.2011
Von:

hallo herr beck,

schreiben Sie eigentlich die antworten selbst oder haben Sie einen ghostschreiber?

mir klingen die antworten soo"ausdrucksstark" wie in der wahlwerbung!!
Antwort von Kurt Beck
1Empfehlung
01.03.2011
Kurt Beck
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage!

Da ich viel im Land unterwegs bin, kann ich nicht immer alle Antworten persönlich formulieren, aber ich schaue mir alle Fragen und Antworttexte an, bevor sie ins Internet gestellt werden. Deshalb dauert die Beantwortung der Fragen auch schon mal etwas länger, weil ich mir dafür ausreichend Zeit nehmen will.

Mit freundlichen Grüßen

Kurt Beck
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Frage zum Thema Gesundheit
28.02.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Beck,

Ich habe folgende Nachfrage.

Sie wollen also nur diejenigen Kinder schützen, die verantwortungsbewußte Eltern haben. Kinder von verantwortungslosen Eltern haben Pech und dürfen weiterhin in ihrer Gesundheit geschädigt werden.

Was ist der Grund, dass Sie sich so vehement wehren, das Zutrittsverbot für Kinder und Jugendliche - wie übrigens alle anderen Bundesländer - ins Gesetz zu schreiben?

Nachzulesen in den Nichtraucherschutzgesetzen der einzelnen Bundesländer.

Welche Nachteile befürchten Sie dadurch?

Wären Sie im Analogieschluss auch dafür, Strafen für Geschwindigkeitsüberschreitungen beim Autofahren abzuschaffen, schließlich kann die Politik den Autofahrern nicht die komplette Verantwortung für ihr Fahrverhalten entziehen.

Es könnte doch besser an den gesunden Menschenverstand aller Autofahrer appelliert werden, Geschwindigkeitsbeschränkungen einzuhalten. Das sollte für Autobahnen und Landstraßen gleichermaßen gelten.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Kurt Beck
4Empfehlungen
03.03.2011
Kurt Beck
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage!
Ein generelles Zutrittsverbot würde sich  auch auf geschlossene Gesellschaften, wie Familienfeiern auswirken. Das wollten wir nicht. Eltern mit Kindern können sich in allen Restaurants in Nichtraucherräumen aufhalten, die vorhanden sein müssen. Ich wiederhole: Die Intention des Gesetzgebers, Schutz vor Passivrauch, wird in Rheinland-Pfalz mit den vorhandenen Regelungen erreicht.
Das Gesetz ist übrigens in einem breiten Konsens unter den Parteien entstanden, denn die jetzige Regelung wurde von allen Fraktionen beschlossen. Es hat sich in der Praxis bewährt.

Mit freundlichen Grüßen
Kurt Beck
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