Krista Sager (GRÜNE)
Abgeordnete Bundestag

Grunddaten
Geburtstag
28.07.1953
Berufliche Qualifikation
Politikerin
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Hamburg
Wahlkreis
Hamburg Eimsbüttel
Ergebnis
25,9%
Landeslistenplatz
1, Hamburg
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(...) Ich bin ausgesprochen froh darüber, dass die Versuche der Bundeskanzlerin und Teilen der Bundesregierung, den wissenschaftlichen Betrug von zu Guttenberg in der Öffentlichkeit zu bagatellisieren, gescheitert sind. Es ging ausdrücklich nicht darum, ob jemand promoviert haben muss, um Minister zu sein, sondern um den Plagiats- u. (...)
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
21.09.2011
Von:
May

Sehr geehrter Frau Saga,

wie werden Sie sich bezüglich des ESM verhalten? Wie werden Sie verhindern, dass wir durch Übertragung aller Macht auf den ESM unsere Demokratie verlieren? Hat der ESM erst einmal die Möglichkeit uneingeschränkt Geld zu fordern, haben weder Regierungen noch das Volk ein Mitspracherecht. Das ist nicht demokratisch!!
Wie verhindern Sie den Verlust unsrer Demokratie

Mit freundlichem Gruß, May
Antwort von Krista Sager
bisher keineEmpfehlungen
22.09.2011
Krista Sager
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihre Frage. Nächste Woche geht es im Bundestag erst einmal um die Aufstockung des Europäischen Stabilisierungsmechanismus (EFSF), also den zwischenzeitlichen Rettungsschirm. Die Abstimmung über den ESM, das heißt den dauerhaften Mechanismus, wird nach den aktuellen Planungen der Bundesregierung erst im ersten Quartal 2012 stattfinden.

Für die grüne Bundestagsfraktion war von Anfang an klar: die Euro-Rettungsschirme, sowohl die EFSF als auch der ESM, dürfen kein Fässer ohne Boden sein – und das sind sie auch nicht. Die maximale Höhe der deutschen Beiträge wird per Gesetz geregelt. Im Umsetzungsgesetz zur Aufstockung des EFSF ist klar festgelegt, dass Deutschland Gewährleistungen in Höhe von maximal rund 211 Milliarden Euro bereitstellt. Dieses Gesetz wird dem Bundestag am 29. September 2011 zur Abstimmung vorgelegt und dann entscheiden die Abgeordneten, ob sie diesem Gesetz zustimmen. Das Budgetrecht des Parlamentes bleibt also gewahrt.

Soll sich die Höhe der deutschen Garantien ändern, kann dies nur mit vorheriger Zustimmung des Bundestages geschehen: weil dafür das Gesetz geändert werden muss. Der Bundestag muss auch zustimmen, wenn einem Land aus dem Rettungsschirm ein Hilfsprogramm gewährt werden soll. Außerdem wollen wir, dass der Bundestag grundsätzlich zustimmen muss, bevor sich Deutschland an einem Kreditpaket beteiligt. Allerdings wird es spezielle Verfahrensregeln für die Fälle geben, in denen schnell entschieden werden muss. Gleichzeitig fordern wir, dass die Bundesregierung den Bundestag frühzeitig und umfassend informiert. Diese Balance ist wichtig, denn die grüne Bundestagsfraktion will beides: ein starkes Parlament und einen handlungsfähigen Rettungsschirm.

Trotz einiger Kritiken im Detail werde ich der Aufstockung des EFSF nächste Woche zustimmen, da er hilft, die Eurozone zu stabilisieren und die derzeitige Krise zu bewältigen. Diese Kriterien werden auch mein Abstimmungsverhalten zum ESM bestimmen, vorbehaltlich einer Prüfung des Umsetzungsgesetzes, das die Bundesregierung noch nicht vorgelegt hat.

Mit freundlichen Grüßen
Krista Sager
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Frage zum Thema Bildung und Forschung
21.10.2011
Von:

Sehr geehrte Frau Abgeordnete Sager

folgende Gegebenheit mit sowohl bildungs- als auch rechtspolitischem Bezug möchte ich gerne über Abgeordnetenwatch.de an Sie herantragen und versuche mich dabei bewusst kurz zu fassen:

Im gesamten Bildungssystem der Bundesrepublik gibt es das Rechtsinstitut (ich nenne es einfach mal so) des "endgültigen Nicht-Bestehens". Demnach gibt es für die Kandidaten nur eine begrenzte Anzahl von Prüfungsversuchen (meist 2), um zu einem bestimmten Bildungsabschluss zu gelangen. Das gilt praktisch durchgehend von Schul- über Berufs- bis hin zu Studienabschlüssen. Wer "endgültig" nicht besteht, kann den betreffenden Abschluss in Deutschland lebenslang nicht mehr erwerben.

Worin liegt aber der "Grund", die (dogmatische) Berechtigung einer solchen Regelung? Ist es politisch richtig bzw. vertretbar, dass jemand wegen gescheiterten Prüfungen Berufswege (im Extremfall gar grundlegende Schulabschlüsse!) für immer versperrt werden, obwohl zu späterem Zeitpunkt die erforderlichen Voraussetzungen vielleicht vorhanden sein könnten?

Es erscheint zwar einleuchtend, von Seiten des Gesetzgebers verhindern zu wollen, dass jemand mehrfach unbedarft in Prüfungen hineingeht, bis irgendwann zufällig ein bestimmter Teil des Prüfungsstoffes abgefragt wird – aber wäre da nicht eine Sperrfrist die bessere Lösung (ich denke da an ca. 5 bis 10 Jahre)?

Dem Normalbürger in der Laiensphäre ist es jedenfalls nur schwer plausibel zu machen, dass selbst zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilte Schwerverbrecher aus verfassungsrechtlichen Gründen eine Bewährungschance nach regelmäßig 15 Jahren erhalten, ein negatives Prüfungsurteil aber tatsächlich lebenslänglich gilt.

Mich würde dazu einfach mal Ihre Meinung als Fachpolitikerin interessieren!

Mit freundlichen Grüßen


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Frage zum Thema Internationales
27.10.2011
Von:
-

Sehr verehrte Frau Sager,

Deutschland ist eines der weniger Länder, die die UN-Konvention gegen Korruption nicht ratifiziert hat. Hoch peinlich ! Der Hauptgrund liegt in der zu laxen gesetzlichen Handhabung der Abgeordnetenbestechung. Wie stehen Sie dazu ? Was gedenken Sie zu unternehmen ?
Antwort von Krista Sager
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19.12.2011
Krista Sager
Sehr geehrte Frau -,

vielen Dank für Ihre Anfrage auf www.abgeordnetenwatch.de zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption (UNCAC).

Genau wie Sie halte ich es für falsch, dass Deutschland diese UN-Konvention bislang nicht ratifiziert hat. Dies hätte längst geschehen müssen, denn bereits am 9. Dezember 2003 hat die damalige rot-grüne Bundesregierung sie unterzeichnet. Das UN-Übereinkommen trat am 14. Dezember 2005 in Kraft. Zu diesem Zeitpunkt war bereits die Große Koalition aus CDU/CSU und SPD an der Regierung. In der schwarz-gelben Nachfolge-Koalition gab es offenbar keine Mehrheit dafür, das Abkommen dem Parlament zur Ratifizierung vorzulegen.
Wir Grünen halten es für notwendig, dass das UN-Übereinkommen ratifiziert wird. Deshalb haben wir im Mai 2011 einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht, den Sie unter diesem Link finden: dipbt.bundestag.de .


Mit freundlichen Grüßen,

Krista Sager MdB
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Frage zum Thema Umwelt
07.11.2011
Von:

Sehr geehrte Frau Sager,

kürzlich habe ich von Reform der Mülverwertung gelesen, die u.a. die Biotonne bundesweit verpfichtend machen soll.

Ist dieser Weg von immer neuen Tonnen und noch komlizierter Trennung nicht genau der falsche angesichts der Tatsache, dass Maschinen heutzutage deutlich besser sortieren können als Menschen.
Sind Systeme mit zwei Tonnen, recyclebarer Müll und Restmüll, oder gar nur einer Tonne in Zusammenarbeit mit modernen Sortierungsanlagen nicht besser geeignet mehr Recycling zu fördern.

Sollte die Gesetzgebung nicht eher das Ziel, z.B. in Form von Wiedeverwertungsraten, vorgeben als den Weg dahin? Ist nicht die private Wirtschaft besser darin durch Kostensenkung zur Gewinnmaximierung und durch Wettbewerb den effektivsten Weg zu finden, solange die richtigen gesetzlichen Anreize geschaffen werden?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Krista Sager
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23.11.2011
Krista Sager
Sehr geehrter Herr ,


die Sammlung von Bioabfall in getrennter Erfassung funktioniert in der Regel gut und ist ökologisch sinnvoll. Zwar können moderne Abfalltrennungsanlagen, auf die Sie sich in Ihrer Frage beziehen, auch schon sehr viel. Doch gerade die Trennung von nassen Abfällen - also insbesondere von Bioabfällen - und anderen trockenen Abfällen ist deutlich besser bei Trennung in den Haushalten.

Nur so ist z.B. gewährleistet, dass Bioabfälle (organische Abfälle) möglichst vollständig Biogasanlagen zugeführt werden können, um aus diesen Abfallstoffen Energie zu gewinnen. Bei nicht getrennter Erfassung ist hingegen die Gefahr zu groß, dass sie z.B. in Müllverbrennungsanlagen landen. Dort wäre die Energiebilanz deutlich schlechter, die Gärsubstrate würden für die Düngung verloren gehen etc.

Außerdem haben wir bei nicht getrennter Erfassung das Problem von durch Bioabfälle verschmutzten Wertstoffen: Sie müssten dann, um die Wertstoffe zurückzugewinnen, in einem aufwendigen Verfahren gereinigt werden.

Die "private Wirtschaft" ist mit Blick auf nachhaltige Lösungen für die Abfallentsorgung nicht per se immer "besser" und effektiver. Jedenfalls nicht dort, wo z.B. Wettbewerbsfähigkeit vorrangig durch Lohndumping und "Rosinenpickerei" erreicht wird. Es kann nicht das Ziel einer Abfallwirtschaft sein, nur die Gebiete zu entsorgen, in denen sich die Abfallentsorgung "lohnt".

Uns Grünen geht es darum, Abfallpolitik in Deutschland zukunftsfähig umzugestalten. Abfallwirtschaft muss, um nachhaltig zu sein, Ressourceneffizienz, Umweltverträglichkeit und Klimaschutz zum Ziel haben. Wenn Sie mehr über grüne Ansätze für eine nachhaltige Abfallentsorgung und -verwertung erfahren möchten, empfehle ich unseren Fraktionsbeschluss von April 2011 unter www.gruene-bundestag.de

Mit freundlichen Grüßen
Krista Sager
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Frage zum Thema Integration
28.11.2011
Von:

Sehr geehrte Frau Sager,

ich habe mich kürzlich mehr mit dem Thema Integration beschäftigt. Leider sieht man oft wie Flüchtlinge aus Krisengebieten in Flüchtlingslager gesteckt werden, wo sie wie Kriminelle behandelt werden. Ein Beispiel hierfür ist das Flüchtlingslager Horst in der Nähe von Hamburg. Die Menschen die hier leben haben keine Chance auf Bildung, Integration und Gerechtigkeit. Das Wort Integration wird hier falsch verwendet. In diesen Lagern geht es nämlich nicht darum, die Flüchtlinge zu integrieren, sondern sie dort warten zu lassen, bis man sie wieder abschieben kann. Sie Leben dort unter ihrer Würde. Aber wie war das noch mal? Die Würde des Menschen ist unantastbar!? Diese Flüchtlinge haben ein Recht auf Integration. Sie haben ein Recht auf Freiheit, welches ihnen allerdings verwehrt bleibt.

Trotz vieler Proteste und Forderungen für einen besseren Umgang mit Flüchtlingen und allgemein dem Thema Integration hat sich bisher nicht viel verändert. Meine Frage zu diesem Thema wäre, ob und wie sie versuchen dieses riesige Problem zu lösen? Was denken sie, wie man dieses Problem besser angehen kann? Was werden die nächsten Schritte sein um dieses Problem zu beheben? Hier geht es nämlich nicht um eine unwichtige Sache, sondern um die Menschenrechte, die Basis der Demokratie. Jeder Mensch hat das Recht auf die Menschenrechte zurückzugreifen und respektvoll und ehrlich behandelt zu werden.

Hier noch ein Link zu einem Video mit Interviews der in Horst lebenden Flüchtlinge:

www.youtube.com

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Krista Sager
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30.01.2012
Krista Sager
Sehr geehrter Herr ,

Danke für Ihr Interesse an diesem wichtigen Thema und an meiner Meinung dazu. Die grüne Bundestagsfraktion teilt Ihre Auffassung, dass die Lage der Flüchtlinge in Deutschland dringend und an vielen Stellen verbessert werden muss. Bündnis 90/Die Grünen fordern im Bundestag die Abschaffung der Residenzpflicht (Bundestagsdrucksache 17/3065) sowie die Aufhebung des Asylbewerberleistungsgesetzes (Bundestagsdrucksache 17/1428). Gemeinsam mit den Wohlfahrtsverbänden, Pro Asyl und den vielen Unterstützern aus der Zivilgesellschaft setzen wir uns ferner für eine stichtagsunabhängige bundesgesetzliche Bleiberechtsregelung (Bundestagsdrucksache 17/7463) ein. Damit soll zum einen Ausländer/innen, die bisher lediglich eine Aufenthaltserlaubnis auf Probe nach § 104a Absatz 1 Satz 1 AufenthG erhalten haben, eine gesicherte Perspektive eröffnet werden. Zum anderen gilt es, die Zahl der Kettenduldungen für Personen, die sich seit mehreren Jahren hier aufhalten, deutlich zu reduzieren.

Was die Situation der Flüchtlinge in Horst anbelangt, habe ich mich bei der GAL Bürgerschaftsfraktion erkundigt, die darauf wie folgt geantwortet hat:

"In Horst sind dem 1. Oktober 2006 Flüchtlinge untergebracht. Die Außenstelle wurde damals eingerichtet, weil die ebenso schlechte, aber immerhin auf Hamburger Stadtgebiet liegende Unterbringung auf den sogenannten Wohnschiffen in Neumühlen mietvertraglich auslief.

Die Situation in Horst ist –so sehen wir Grüne in Hamburg es – ist nicht tragbar, weshalb im Koalitionsvertrag der Regierung GAL/CDU die Vereinbarung getroffen wurde, zum nächst möglichen Zeitpunkt den Mietvertrag mit dem Land Mecklenburg-Vorpommern, dem das Gelände gehört, zu kündigen und adäquaten neuen Raum zu suchen, der es ermöglicht, Flüchtlinge, insbesondere Familien mit Kindern zu besseren Bedingungen unterzubringen. Bis zu diesem Zeitpunkt sollte nur die Mindestbelegung genutzt werden.
In der Praxis wurden dann aber tatsächlich mehr Menschen dort untergebracht. Grund waren die steigenden Flüchtlingszahlen. Die Unterbringungsmöglichkeiten in Hamburg waren ausgeschöpft und es gelang nicht, schnell genug Ersatz zu finden. Seit dem Regierungswechsel in Hamburg hat sich nichts getan. Inzwischen wurde aber von Seiten des Landes Mecklenburg-Vorpommern der Vertrag gekündigt. Bis Ende 2012 kann Horst noch genutzt werden, dann muss Schluss sein."

Hamburg ist schon lange in der Pflicht, für eine "würdige Unterbringung" seiner Flüchtlinge zu sorgen, durch die Vertragsbeendigung nun auch ganz praktisch. Die GAL wird sich weiter dafür einsetzen. Ich hoffe, mit Erfolg.

Ebenso hoffe ich, dass es der grünen Bundestagsfraktion gelingt, bei der Verbesserung der schwierigen Situation von Flüchtlingen in Deutschland einiges voranzubringen.

Mit freundlichen Grüßen
Krista Sager

Krista Sager MdB
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