Klaus Uwe Benneter (SPD)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Klaus Uwe Benneter
Jahrgang
1947
Berufliche Qualifikation
Rechtsanwalt und Notar
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages, selbst. Rechtsanwalt und Notar
Wahlkreis
Berlin-Steglitz-Zehlendorf
Landeslistenplatz
3, über Liste eingezogen, Berlin
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(...) Möglicherweise müssen wir das geltende Gesetz hier sogar noch einmal korrigieren. Das Bundesverfassungsgericht hatte in seiner einstweiligen Anordnung bestimmt, dass die auf Vorrat gespeicherten Telekommunikationsverbindungsdaten zur Verfolgung von Straftaten, die mittels Telekommunikation begangen wurden und solchen Straftaten, die nicht generell sondern nur im Einzelfall von erheblicher Bedeutung sind, nicht herangezogen werden dürfen. Sollte das Gericht diese Rechtsprechung in seinem endgültigen Urteil bestätigen, werden wir den Verwendungszweck entsprechend einschränken. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Verwaltung und Föderalismus
05.09.2007
Von:

Wie stehen Sie als Wahlkreisabgeordneter zu der Initiative, den traditionellen Grenzbahnhof Griebnitzsee/Kohlhasenbrück mit der VBB-Tarifzone Berlin B / Potsdam B zu versehen, wie es auch bei den Bushaltestellen in Berlin-Babelsberg ( Steinstücken ) der Fall ist?
Antwort von Klaus Uwe Benneter
3Empfehlungen
25.09.2007
Klaus Uwe Benneter
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage auf abgeordnetenwatch.de.

Wie Sie vielleicht wissen, wohne ich seit nun bald 30 Jahren in Steinstücken und bin daher mit den Besonderheiten dieser früheren Enklave oder Exklave (je nachdem, von welcher Seite aus das gesehen wurde) bestens vertraut. Auch wenn aus heutiger Sicht die Abgrenzung der VBB-Tarifzonen B und C im Bereich Steinstücken-Babelsberg antiquiert erscheinen mögen, entspricht diese Abgrenzung dem tatsächlichen Verlauf der Grenze zwischen Berlin und Potsdam.

Der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) hat die Grenze des Tarifgebiets B entlang der Berliner Stadtgrenze definiert, weshalb die Steinstückener Bushaltestellen "Stahnsdorfer Brücke" und "Steinstücken" tatsächlich im Tarifgebiet B liegen. Sie können also – wie vor der Wende – mit dem Bus 118 im Tarifgebiet B bis zum S-Bahnhof Wannsee kommen.

Aber Sie haben vollkommen Recht, es bleibt für uns Steinstückener ärgerlich, dass beispielsweise die Bushaltestelle "Am Gehölz" und der S-Bahnhof Griebnitzsee bereits im Tarifgebiet C liegen. Ich habe mich deshalb schon vor Jahren noch als Abgeordneter im Berliner Abgeordnetenhaus an den VBB gewandt. Ich hatte damals nämlich festgestellt, dass auch für den S-Bahnhof Flughafen-Schönefeld eine Ausnahme gemacht wurde. Meiner damaligen Bitte, eine solche Ausnahme auch für den S-Bahnhof Griebnitzsee vorzusehen, wurde nicht entsprochen.

Ich habe nun Ihre Initiative zum Anlass genommen, beim Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg nochmals anzufragen, ob hier nicht eine fahrgast- und Berlin-Brandenburg-freundliche Einbeziehung des S-Bahnhof Griebnitzsee in das Tarifgebiet B möglich ist.

Mit freundlichen Grüßen
Klaus Uwe Benneter, MdB
Ergänzung vom 19.10.2007
Sehr geehrter Herr ,

Sie hatten mich gebeten zu prüfen, ob ich eine Möglichkeit zur Einbeziehung des S-Bahnhofes Griebnitzsee in das Tarifgebiet Berlin AB des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg (VBB) sehe. Wie in meinem Antwortschreiben vom 25. September zugesagt, habe ich mich mit dieser Frage umgehend sowohl an die Geschäftsführung als auch an den Aufsichtsrat des VBB gewandt, da auch ich in dieser Zuordnung der Tarifgebiete eine Benachteiligung der Bürgerinnen und Bürger von Steinstücken und Kohlhasenbrück sehe.

Mit Schreiben vom 9. Oktober habe ich vom VBB die zwischen den beteiligten Verkehrsunternehmen (S-Bahn Berlin GmbH, DB Regio AG und Verkehrsbetrieb Potsdam) abgestimmte Entscheidung erhalten. In seiner Antwort weist der VBB noch einmal auf die Entscheidung der Bundesländer Berlin und Brandenburg aus dem Jahr 1999 hin, die Tarifgrenze Berlin AB entlang der Landesgrenze zu definieren und hierbei lediglich im Bereich des zukünftigen Berliner Hauptstadtflughafen BBI in Schönefeld eine Ausnahme zu machen.

Die letztendliche Ablehnung einer Einbeziehung des S-Bahnhofes Griebnitzsee in das Tarifgebiet Berlin AB begründet der VBB zum einen mit wirtschaftlichen und organisatorischen Argumenten, zum anderen mit der Lage des Bahnhofes außerhalb des Berliner Stadtgebietes und der Notwendigkeit der Gleichbehandlung der Berliner Umlandgemeinden. Hier eine Ausnahme zu machen würde sicherlich zu ähnlichen Begehrlichkeiten weiterer Gemeinden am Berliner Stadtrand und schließlich zu einer gesamten Infragestellung der Tarifgebiete führen (z.B. Mahlow, Erkner, Hennigsdorf usw.).

Ich bedauere, Ihnen in dieser Angelegenheit keine für uns Bürgerinnen und Bürger von Steinstücken und Kohlhasenbrück zufriedenstellende Antwort geben zu können.

Mit freundlichen Grüßen

Klaus Uwe Benneter, MdB
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Frage zum Thema Schulen
12.09.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Benneter,

Ich gehe in die 9. Klasse eines Gymansiums und habe die Aufgabe bekommen die Abgeordneten des Wahlkreises Steglitz- Zehlendorf zu informieren. Deswegen wollte Ich Sie bitten, mir Informationen darüber zu geben, was sie in nächster Zeit im Themenbereich Lehrermangel unternehmen werden.

Ich danke im Vorraus, mit freundlichen Grüßen

Antwort von Klaus Uwe Benneter
2Empfehlungen
25.09.2007
Klaus Uwe Benneter
Liebe ,

herzlichen Dank für Deine Frage zum Thema Bildungspolitik. Besonders wichtig in diesem Zusammenhang ist erst einmal zu erwähnen, dass die Bildungspolitik, also auch alle Fragen, die die Ausstattung der Schulen mit Sachmitteln und LehrerInnen betreffen, in der Kompetenz der Bundesländer liegt. Für Dich bedeutet das, dass nicht ich als Bundestagsabgeordneter, sondern die Mitglieder des Abgeordnetenhauses Berlin darüber bestimmen, wie dem Lehrermangel entgegengewirkt wird. (Sprecherin für die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus zur Bildungspolitik ist Dr. Felicitas Tesch, die Du unter www.spdfraktion-berlin.de/abgeordnete/sz/teschfelicitasdr kontaktieren kannst).

Ich kann Dir allerdings schon einmal sagen, dass der Schulsenator Prof.Dr. Jürgen Zöllner bekannt gegeben hat, dass bis Anfang Oktober 101 neue LehrerInnen in Berlin eingestellt werden sollen und der Einsatz einiger LehrerInnen neu geplant wird, um eine bessere Ausstattung der Schulen sofort zu ermöglichen. Ich hoffe, dass auch Deine Schule davon profitieren wird.

Viel Erfolg bei der weiteren Recherche.

Mit freundlichen Grüßen
Klaus Uwe Benneter, MdB
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
24.09.2007
Von:
Dr.

Sehr geehrter Herr Benneter,
der Gesetzentwurf über die geplante Einführung der Vorratsdatenspeicherung aller Telefon- und Internetverbindungen wurde in der Anhörung des Bundestages am vergangenen Freitag in großer Mehrheit von den Sachverständigen als verfassungswidrig und wirtschaftlich kostenintensiv abgelehnt.
Insbesondere stellt er die gesamte Bevölkerung der Bundesrepublik unter Generalverdacht. Diese Umkehrung der Unschuldsvermutung ist mit meinem Rechtsverständnis und wohl auch mit dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland nicht vereinbar.
Im einzelnen wurde in der Anhörung festgestellt:
1. Die dem Gesetz zugrunde liegende Europäischen Richtlinie ist evtl. rechtwidrig zustande gekommen. Eine Klage Irlands liegt vor.
2. Die Vorratsdatenspeicherung ist unverhältnismäßig und damit verfassungswidrig. Sie verstößt gegen das national durch Art. 10 GG sowie europarechtlich durch Art. 8 EMRK geschützte Fernmeldegeheimnis und gegen das Verbot der Speicherung "nicht anonymisierter Daten auf Vorrat zu unbestimmten oder noch nicht bestimmbaren Zwecken" (BVerfGE 65, 1, 47).
3. Ein zivilrechtlicher Auskunftsanspruch eröffnet beliebige Mißbrauchsmöglichkeiten.
4. Die technische Einführung der Vorratsdatenspeicherung kostet die Unternehmen und letzlich den Verbraucher jährlich 2-stellige Millionenbeträge ( Schätzung Bitcom).
Als Mitarbeiter in einem deutschen Telekommunikationsunternehmen befürchte ich auch, dass evtl. mein Arbeitsplatz durch diese staatlich erzwungenen Mehrkosten gefährdet wird. Die breite Ablehnung des Gesetzes wurde Ihnen auch am 22.9. von 15.000 Teilnehmern auf einer Demonstration gegen den zunehmenden Überwachungswahn dargelegt.
Ich möchte anfragen, ob Sie dem geplanten Gesetzentwurf ihre Zustimmung verweigern?
In jedem Fall sollte keine Entscheidung über das Gesetz erfolgen bevor der Europäische Gerichtshof die Klage Irlands über die Rechtmäßigkeit der zugrundeliegenden Europäischen Richtlinie beurteilt hat.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Klaus Uwe Benneter
5Empfehlungen
02.10.2007
Klaus Uwe Benneter
Sehr geehrte Herr ,

die beabsichtigte Vorratsdatenspeicherung ist unbestritten ein Novum im Umgang mit den Telekommunikationsdaten und wirft viele Fragen auf. Nicht umsonst wird das Thema im Bundestag schon seit langem sehr kontrovers diskutiert.
Gerade im Zuge der aktuellen Sicherheitsdebatte liegt mir die Wahrung unserer Freiheitsrechte besonders am Herzen. Ich habe mich deshalb bei der Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung intensiv mit der Kritik der Datenschützer und den verfassungsrechtlichen Bedenken auseinandergesetzt.

In Ihrer E-Mail geben Sie einige der Bedenken, die im Rahmen der öffentlichen Anhörung geäußert wurden, zutreffend wieder. Ich möchte sie dennoch nicht unkommentiert stehen lassen.

1. Deutschland ist - zumindest was die Telekommunikationsbranche betrifft - mit der Umsetzung der Richtlinie in Verzug. Daran ändert auch die Klage Irlands nichts, da sie keine aufschiebende Wirkung hat. Selbstverständlich ist das erst einmal nur die juristische Betrachtungsweise. Diese hat aber durchaus politische Bedeutung. Denn man muss sich darüber im Klaren sein, dass Europa ohne die Einhaltung gemeinsamer Verbindlichkeiten nicht funktionieren kann. Deshalb sehe auch ich mich in der Umsetzungspflicht.

2. Zwar ist richtig, dass eine anlasslose Datensammlung zu nicht bestimmbaren Zwecken verfassungswidrig ist. Hier erfolgt die Vorratsdatenspeicherung jedoch zu einem definierten Zweck. In seiner Entscheidung zur Düsseldorfer Rasterfahndung hat das Bundesverfassungsgericht noch einmal deutlich gemacht, dass die hinreichende Zweckbestimmung bei entsprechender Gefahrenlage nicht erfordert, die betroffene Person oder Straftat zum Zeitpunkt der Speicherung genau benennen zu können. Deshalb gehen wir bisher davon aus, dass die jetzt gefundene Regelung unter Berücksichtigung der Bundesverfassungsgerichtsrechtsprechung verfassungsmäßig ist.

3. Der Gesetzentwurf sieht keinen zivilrechtlichen Auskunftsanspruch vor. Er wurde von den Ländern zwar ergänzend gefordert, die Bundesregierung steht dem angesichts der Schwere des Grundrechtseingriffes jedoch ablehnend gegenüber.

4. Angesichts der zu erwartenden hohen finanziellen Belastung der Telekommunikationsunternehmen und der Internetverbände wird auf ministerieller Ebene derzeit ein Gesetzentwurf ausgearbeitet, der entsprechende Entschädigungsregelungen vorsieht. Erst vor wenigen Wochen haben wir uns mit Vertretern der Ministerien und der Telekommunikations- sowie Internetbranche getroffen, um eine befriedigende Lösung zu finden.

Nichts desto frage ich mich auch, ob die Vorratsdatenspeicherung zur Verbrechensbekämpfung tatsächlich erforderlich ist.

Jetzt steht aber erst einmal die Auswertung der öffentlichen Anhörung zum Gesetzentwurf an. Ich kann Ihnen versichern, dass wir uns dabei noch einmal intensiv mit allen, auch Ihren, Bedenken auseinandersetzen werden.

Mit freundlichen Grüßen
Klaus Uwe Benneter, MdB
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Frage zum Thema Integration
05.10.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Benneter,

in Tagesspiegel vom 4.10.07 ( www.tagesspiegel.de ) musste ich lesen, dass während eines Besuches am Tag der offenen Moschee auf den Büchertischen offen auch Bücher des Begründers der Muslimbruderschaft Sayyid Qutb, der blinden Hass auf den Westen und die "Ungläubigen" propagierte und Moslems zum Kampf gegen diese aufforderte, ausgelegt sind.

Was Herr Kesici mit den Worten entschuldigte, die Bücher werden ja ohnehin gelesen, auch wenn sie verboten seien, da könne man sie ja auch gleich auslegen.

Sehen Sie hier irgendeinen Handlungsbedarf? Und wenn nicht (was ich nach Ihrem "aufschlussreichen" Auftritt in der Sendung "Hart aber fair" vermuten muss), warum nicht?

Stellen Sie sich bitte folgendes Szenario vor:
In einer Parteizentrale einer (leider!) nicht verbotenen Partei liegt offen das Buch "Mein Kampf" aus. Der Parteisekretär rechtfertigt dies mit den Worten, das Buch werde ohnehin gelesen, auch wenn es verboten sei, da könne man es ja auch auslegen....

Klingelt es??

Mit halbwegs freundlichen Grüßen
Antwort von Klaus Uwe Benneter
4Empfehlungen
15.10.2007
Klaus Uwe Benneter
Sehr geehrte Frau ,

wenn ich bei "Hart aber fair" gesagt habe, dass wir auf die Muslime in Deutschland zugehen müssen, meinte ich nicht, dass wir vor sämtlichen radikalen Strömungen dieser Glaubensrichtung die Augen verschließen dürfen.

Natürlich finde ich es nicht in Ordnung, wenn in der Mevlana-Moschee eine Schrift von Mohammad Qutb unkommentiert ausliegt. Mir ist durchaus bekannt, dass Mohammad Qutb Lehrer von Osama bin Laden war und dass die Schriften seines Bruders Sayyid in den afghanischen Ausbildungslagern bin Ladens sowie in den palästinensischen Ausbildungszentren der Hamas zur Pflichtlektüre gehören.
Dem Tagesspiegel-Artikel war jedoch zu entnehmen, dass der Mann am Büchertisch anscheinend überhaupt nicht wusste, was er da liegen hatte. Deshalb sollte dieser Vorgang nicht überbewertet werden. In welchem Zusammenhang Herr Kesici seine zumindest missverständliche Äußerung zu dieser Buchlektüre getan hat, geht aus dem Tagesspiegel-Artikel nicht hervor.

Die Zahl der hier lebenden Anhänger radikal-muslimischer Gruppen reduziert sich auf ca. 30.000. Insgesamt leben um die 3.300.000 Muslime in Deutschland. Es ist bekannt, dass mangelnde Integration die Bereitschaft der Radikalisierung erhöht. Was wir deshalb brauchen, ist ein positiver und offener Dialog mit der großen Mehrheit der in Deutschland lebenden Muslime. Noch immer beherrschen zu viele Vorurteile die gegenseitige Wahrnehmung. Auch dies ist bei "Hart aber Fair" mehr als deutlich geworden. Wenn wir einen solchen Dialog führen, wird auch die Muslimbrüderschaft Qutb in ihrer Bedeutung zurückgedrängt. Für mich selbst kann ich sagen, dass ich in regelmäßigem Kontakt zu Vertretern verschiedener muslimischer Gruppierungen Berlins stehe.

Zu Ihrem "Szenario" möchte ich nur folgendes anmerken: Das Bundesverfassungsgericht hat die Verbreitung von "Mein Kampf" verboten. Der Vergleich mit den Qutb-Schriften ist deshalb nicht haltbar. Dass die NPD derzeit nicht verboten ist, heißt nicht, dass es bei dieser Situation bleiben wird. Damit ein zweites Verbotsverfahren Erfolg hat, muss es jedoch sorgfältig vorbereitet werden. Hieran wird in meiner Partei aktiv gearbeitet. Nichts wäre ein größerer Triumph für die NPD, als ein weiteres gescheitertes Verbotsverfahren.

Mit rundum freundlichen Grüßen

Klaus Uwe Benneter, MdB
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Frage zum Thema Verkehr und Infrastruktur
14.10.2007
Von:

Hallo Herr Benneter,

Welche Position haben Sie hinsichtlich der Bahnprivatisierung? Es muss doch möglich sein, diesen wahren Raub am Volksvermögen aufzuhalten. Wir haben uns die Bahn geleistet, wir wollen sie auch behalten!
Antwort von Klaus Uwe Benneter
13Empfehlungen
17.10.2007
Klaus Uwe Benneter
Sehr geehrter ,

mit Ihrem "Raub am Volkseigentum" machen Sie es sich ein bisschen einfach, wenn es um die Zukunft der Deutschen Bahn geht.

Denn zu Beginn dieses Jahres wurde der europäische Güterverkehr liberalisiert, mit dem Jahre 2010 soll diese europäische Liberalisierung auch für den Personenverkehr gelten. Das setzt den deutschen Schienenverkehr unter Druck. Zwar haben wir mit der Deutschen Bahn AG ein starkes Unternehmen, das nicht zuletzt durch die Bahnreformen Anfang der 90er Jahre seinen betriebswirtschaftlichen Erfolg und seine Wettbewerbsfähigkeit steigern konnte. Erinnern Sie sich bitte noch an den Zustand von Deutscher Reichsbahn und Deutscher Bundesbahn vor der Umwandlung in die DB AG! Da war das eine unattraktive Behörden- und Staatsbeamtenbahn. Jetzt ist sie ein moderner Konzern mit modernen Unternehmensteilen. Das soll so bleiben und sich für unsere Gemeinschaft möglichst vorteilhaft weiterentwickeln.

Eine Stärkung der Bahn ist zudem nicht nur aus ökonomischer, sondern auch aus ökologischer Sicht sinnvoll. Wir wollen damit die Schiene attraktiver gegenüber der Straße und dem Flugverkehr machen und dadurch die Umwelt entlasten.

Um diese Stärkung erreichen zu können, benötigt die Bahn Investitionskapital, das weder Bund noch Länder mit ihren klammen Kassen zur Verfügung stellen können. Eine Idee dazu ist die Teilprivatisierung, denn es werden maximal 49,9% der Anteile privatisiert, weil das Grundgesetz vorsieht, dass die Mehrheit der Anteile beim Bund verbleiben muss.

Dem Vorwurf, der Bund gebe durch die Teilprivatisierung seine Einflussmöglichkeiten auf, wurde bereits im laufenden Gesetzgebungsverfahren begegnet. Die Bahn wird ihre zukünftigen Nutzungsrechte an der Infrastruktur nicht ohne Kontrolle des Bundes ausüben können. Durch einen jährlichen Netzzustands- und Entwicklungsbericht und klare gesetzliche sowie vertragliche Regelungen, soll der Bund die Qualität der Infrastruktur nachprüfen und kontrollieren. Die Gefahr von Streckenstilllegungen, die sicher ernst genommen werden muss, soll durch ein klar festgelegtes Verfahren unter maßgeblicher Mitbestimmung durch die jeweils betroffenen Länder gebannt werden.

Die Diskussion über diese Privatisierungsvorstellung ist noch nicht abgeschlossen. Meine Partei hat eine Arbeitsgruppe aus Befürwortern und Kritikern zusammengestellt und prüft aktuell unter anderem das so genannte "Volksaktienmodell".

Ziel muss eine Balance zwischen einer kapitalstarken und wettbewerbsfähigen, aber auch kundenfreundlichen und flächendeckenden Bahn sein. Die Bahn ist Volksvermögen und wird nicht nur aus ökologischen Gründen gebraucht. Ich werde mich deshalb weiter dafür einsetzen, dass diese dargelegte Balance nicht zum Nachteil der Fahrgäste und des Bundes aufgegeben wird. Es muss gewährleistet sein und bleiben, dass der Bund auch künftig seine grundgesetzliche Verpflichtung für einen flächendeckenden, bezahlbaren und kundenfreundlichen Schienenverkehr in Deutschland wahrnehmen kann und auch – anders als derzeit - tatsächlich wahrnimmt.

Mit freundlichen Grüßen
Klaus Uwe Benneter, MdB
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