Klaus Uwe Benneter (SPD)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Klaus Uwe Benneter
Jahrgang
1947
Berufliche Qualifikation
Rechtsanwalt und Notar
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages, selbst. Rechtsanwalt und Notar
Wahlkreis
Berlin-Steglitz-Zehlendorf
Landeslistenplatz
3, über Liste eingezogen, Berlin
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(...) Zu ihrem Vorwurf, Europa sei nicht sozial, möchte ich nur soviel sagen: Die europäische Grundrechte Charta enthält mehr soziale Grundrechte als unser Grundgesetz. Wenn Sie der Meinung sind, dass Grundrechte keinen Wert haben, ist das bedauerlich. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
Fragen an Klaus Uwe Benneter
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Frage zum Thema Verkehr und Infrastruktur
15.04.2007
Von:

Am 04.04.07 habe ich die Polizei, Abschn.45, über ein fehlendes Verkehrszeichen (267, Verbot der Einfahrt als Gegenstück zur Einbahnstraßenregelung) im Vogelsang, Höhe Haus Nr. 10, informiert und am 13.04.07 per Fax erneut erinnert. Da es sich aus meiner Sicht um eine Maßnahme zur Gefahrenabwehr im fließenden Straßenverkehr handelt, bat ich nunmehr um ein sofortiges Handeln oder um Weiterleitung meiner Nachricht an den Herrn Polizeipräsidenten. Keine Antwort/ keine Änderung bis heute, 15.04.07. Duch das Fehlen des VZ ist von der Gegenseite die Einbahnregelung nicht erkennbar und eine Fahrt entgegen der Einbahn erlaubt.
Können Sie für eine schnelle Gefahrenbehebung sorgen?
Antwort von Klaus Uwe Benneter
1Empfehlung
16.04.2007
Klaus Uwe Benneter
Sehr geehrter Herr !

Der Polizeiabschnitt 45 hat mir die telefonische Zusage gegeben, dass das fehlende Verkehrsschild noch heute in der Straße angebracht wird. Sollten Sie weitere Verzögerungen feststellen, melden Sie sich bitte direkt bei mir unter klaus-uwe.benneter@wk2.bundestag.de

Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Klaus Uwe Benneter, MdB
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
17.04.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Benneter,

was die unterschiedlichen Dialekte im Arabischen betrifft, so sollen damals schon von den Übersetzern der USA sachliche Fehler gemacht worden sein, wie damals Monitor berichtet hatte. Gut, wenn sich dieses Problem inzwischen erledigt hat. Offen bleibt für mich, welchen Beweiswert sollen denn die Erkenntnisse haben, wenn Strafverfolger Zugriff auf Festplatten haben können.

Art.13 (1) Die Wohnung ist unverletzlich. Soll wieder ein Grundrecht beseitigt werden?

Informatiker sind bemüht, Programme möglichst sicher gegen äußere Zugriffe zu machen. Glauben Sie ernsthaft, dass das "geheime Türchen", durch das die Polizei Zugriff auf die Festplatte bekommen könnte, lange Zeit geheim bleiben wird? Es gibt nicht nur "schwarze Schafe" bei Pädagogen oder Politikern usw., sondern auch mal bei der Polizei.

Ursprünglich hatte man vorgegeben, die Maßnahme zur Terroristenabwehr zu treffen. Sind alle Deutschen jetzt Terroristen? Müssen wir deshalb alle unseren Fingerabdruck hergeben und kommen deshalb die Passbilder in eine Zentralkartei? Reicht es nicht, wenn Finanzamt, Bundesanstalt f. Arbeit, ARGE, Sozialamt u. vielleicht sogar noch die Krankenkasse Datenabgleich machen können? Nun will man auch noch die Maut-Kameras für Pkws nutzen, angeblich um Straftäter zu suchen.

Auch wer nichts zu verbergen hat, möchte wissen, wer Zugriff auf persönliche Dinge nimmt.
Antwort von Klaus Uwe Benneter
1Empfehlung
23.04.2007
Klaus Uwe Benneter
Sehr geehrte Frau ,

es geht nicht um die Abschaffung des Artikels 13 Grundgesetz, aber um den Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung. Wie Sie in den vergangenen Tagen den Medien sicher entnommen haben, bin ich strikt gegen jedwede Hysterie in der Sicherheitsdebatte und einer damit einhergehenden weiteren Aushöhlung unseres Grundrechtsschutzes, wie er bedauerlicherweise von einigen konservativen Politikern gefordert wird.

Wir prüfen derzeit noch, ob und wenn ja, unter welchen Bedingungen wir die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Online-Durchsuchung schaffen. In diesem Zusammenhang werden wir nicht nur verfassungsrechtliche Gesichtspunkte erörtern, sondern auch prüfen, ob sich die erforderlichen Funktionen für eine heimliche Durchsuchung überhaupt technisch umsetzen lassen. Die Frage nach den schwarzen Schafen spielt dabei eher eine untergeordnete Rolle. Darüber hinaus sind schwarze Schafe kein Grund, Dinge zu tun oder zu lassen. Denn zum einen wird man ihr Aufkommen nicht verhindern können und zum anderen darf man nicht vergessen, dass die große Masse der "Herde" weiß ist.

Was das neue Passgesetz betrifft, so folgen wir insoweit verbindlichen, zwingenden europäischen Vorgaben, die eine Aufnahme des biometrischen Fingerabdruckes im Pass vorsehen. Sie können jedoch sicher sein, dass ich mich weiterhin gegen eine dauerhafte Speicherung dieser Daten bei den Meldebehörden einsetzen werde.

Mit freundlichen Grüßen

Klaus Uwe Benneter, MdB
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Frage zum Thema Familie
18.04.2007
Von:

Sehr geehrte Herr Benneter

Ich habe die neuen Unterhaltsregelungen gelesen und bin der Meinung, daß auch diese Regelung keinesfalls das Gründen von Zweitfamilien unterstützt.

Im Grundgesetz ist der besondere Schutz von Ehe und Familie verankert, folglich wird das Ehegattensplitting der neuen Familie zugestanden und gehört einzig und Allein in diese Familie. Der Unterhaltsleistende bekommt nach der Trennung die Stkl.I und durch die erneute Heirat die Stkl.III,während ich durch die Heirat die Stkl.II verlor.Es liegt doch ganz klar auf der Hand,wieso das so ist. Dafür hat ja die erste Ehefrau,wenn unverheiratet,die Stkl.II und bekommt das Kindergeld.Wenn sie wieder verheiratet ist,profitiert sie ebenfalls vom Ehegattensplitting und mit ihr auch die Kinder. Aber auch die Zweitfamilie muß leben können. Ebenso ist es mit den Kinderfreibeträgen. Den hälftigen KFB erhält der Unterhaltspflichtige, solange er Unterhalt zahlt. Im anderem Fall kann die erziehende Person diese Hälfte beanspruchen. Wenn in der neuen Familie z.B. Kinder des Partners leben, wird auch auf deren KFB´s keine Rücksicht genommen. Warum also werden Zweitfamilien auf diese hinterhältige Weise bestohlen?

Eine faire Regelung wäre:

1.Der Abzug des Ehegattensplittings vor der Verteilung des unterhaltsrelevanten Einkommens.

2.die prozentuale Aufteilung nach vorhandenen KFB´s des Unterhaltpflichtigen. Vorallem auch, weil gemeinsame Kinder der neuen Familie mit 1KFB, Stiefkinder mit 0,5KFB und die unterhaltsberechtigten Kinder auch nur mit 0,5KFB steuerlich berücksichtigt werden.

Es ist nicht Sinn der Sache, die Kinder der 1.Ehe besser zu stellen. Ich als Zweitehefrau fühle mich zu Unterhaltszwecken regelrecht missbraucht. Denn ohne mich gäbe es das Ehegattensplitting nicht. Mir kommt es so vor, als würde nur darauf gewartet, daß Unterhaltspflichtige wieder heiraten, damit man diese Ehe zu Unterhaltszwecken ausbeuten kann.

MfG Y,
Antwort von Klaus Uwe Benneter
1Empfehlung
23.05.2007
Klaus Uwe Benneter
Sehr geehrte Frau ,

es ist schwierig, Fragen zu einem künftigen Unterhaltsrecht zu beantworten, das noch in den parlamentarischen Beratungen steckt. Nach dem jetzigen Stand der Dinge kann ich aber Ihre Bewertung nicht nachvollziehen, wonach Zweitfamilien "auf hinterhältige Weise bestohlen" werden sollen und das neue Recht Zweitehen "zu Unterhaltszwecken ausbeuten" will. Ganz im Gegenteil strebt der Gesetzgeber eine möglichst faire Berücksichtigung auch der, einer gescheiterten Ehe nachfolgenden, neuen Familie an.

Bei der Beurteilung der geplanten Unterhaltsrechtsreform sollten Sie deshalb auch folgende Neuregelungen in den Blick nehmen, die die Zweitfamilie gegenüber dem bisherigen Recht deutlich besser stellen: Der Grundsatz der Eigenverantwortung nach der Scheidung soll ausdrücklich im Gesetz verankert werden. Die Anforderungen an die Wiederaufnahme einer Erwerbstätigkeit nach der Scheidung sollen auch bei Kinderbetreuung deutlich verschärft werden. Alle Unterhaltsansprüche können aus Billigkeitsgründen herabgesetzt und zeitlich befristet werden. Schließlich wird klargestellt, dass eine neue verfestigte Lebensgemeinschaft des Unterhaltsberechtigten die nacheheliche Solidarität des bislang Unterhaltsverpflichteten aufhebt. Vor allem aber soll die neue Ehefrau und Mutter der Erstehefrau, soweit diese ebenfalls Kinder betreut oder aber langjährig verheiratet war, im Unterhaltsrang gleichgestellt werden; bisher waren die Unterhaltsansprüche der neuen Frau gegenüber den Ansprüchen der Ex-Frau nachrangig. Die neue Ehefrau gehört damit zu den klaren Gewinnern der geplanten Reform.

Sie meinen, das Ehegattensplitting dürfe wegen des Schutzes von Ehe und Familie ausschließlich der neuen Familie zugute kommen. Dies ist geltendes Recht. Das Bundesverfassungsgericht hat dies in seinem Beschluss vom 7. Oktober 2003 - 1 BvR 246/93 und 1 BvR 2298/94 - (zu finden unter www.bundesverfassungsgericht.de) klargestellt. Daran soll nichts geändert werden. Steuerliche Vorteile, die in Konkretisierung des Schutzauftrags des Art. 6 Abs. 1 GG gesetzlich allein der bestehenden Ehe eingeräumt sind, dürfen danach nicht an die geschiedene Ehe weitergegeben werden.

Wie das Bundesverfassungsgericht weiter ausführt, steht den geschiedenen Ehegatten vielmehr die Möglichkeit des Realsplittings offen. Danach kann ein geschiedener Ehegatte Unterhaltsleistungen an den anderen Ehegatten mit dessen Zustimmung bis zu einer bestimmten Höhe als Sonderausgaben geltend machen. Der unterhaltsberechtigte Ehegatte hat dann die Unterhaltsleistungen zu versteuern und ist in Höhe der gegebenenfalls erhöhten Steuerlast freizustellen.

Was Sie mit der Forderung nach "prozentualer Aufteilung nach vorhandenen Kinderfreibeträgen des Unterhaltspflichtigen" meinen, weil es nicht "Sinn der Sache sei, die Kinder aus erster Ehe besser zu stellen" ist mir nicht klar. Ich denke, die im Reformentwurf vorgesehenen Regelungen zum Mindestunterhalt und zur bedarfsmindernden Berücksichtigung des Kindergeldes sind einsichtig, einfacher als das bisherige Recht und gerecht.

Mit freundlichen Grüßen

Klaus Uwe Benneter, MdB
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Frage zum Thema Verkehr und Infrastruktur
19.04.2007
Von:

Herzlichen Dank für Ihre schnelle Hilfe in Sachen Verkehrssicherheit. Es ist nur bedauerlich, daß man a) erst Politiker bemühen muß, um Selbstverständlichkeiten zu erreichen und b) daß die erheblich reduzierte Polizei offensichtlich gar nicht mehr in der Lage ist, ihren originären Aufgaben zeitnah nachzukommen.
Sollten hier nicht die Meldewege bis zur Ausführung deutlich verkürzt werden?
Danke nochmals
Antwort von Klaus Uwe Benneter
1Empfehlung
23.04.2007
Klaus Uwe Benneter
Sehr geehrter Herr !

Sie haben Recht, aber Hauptsache ist, dass das Problem behoben werden konnte.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Klaus Uwe Benneter, MdB
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Frage zum Thema Soziales
01.05.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Benneter,

Sie sind m.E. auf die Kritikpunkte von Uwe Varnhorn nur sehr unzureichend eingegangen bzw. versuchten, sie zu umschiffen.

Die Fragen von Herrn Varnhorn, die im Übrigen auch mich brennend interessieren, beschäftigten sich weniger mit der allgemeinen Kürzung der Rentenleistungen, sondern kritisieren die ungleiche Behandlung von Rentennehmern in Bezug auf die Voraussetzungen für Rentenzahlungen und den Umfang ihrer Leistungen wenn man Beamte/ Bundestagsabgeordnete mit "normalen" Arbeitnehmern vergleicht. Dass Abgeordnete obendrein noch Pensionen kassieren, ist für mich ein unverständlicher Zustand. Ich denke, dass deren Rente auch ohne zusätzliche Pensionen mehr als gut abgesichert ist.

Ich verstehe nicht, weshalb nicht alle gleichermaßen in den Rententopf einzahlen (die Rentner ausgenommen, denn die wurden bereits ihr ganzes Leben zur Kasse gebeten) und zumindest annähernd die gleichen Leistungen erhalten.
Die Rede ist immer vom solidarischen Prinzip wenn es um unser Sozialprinzip geht. Das kann ich aber bspw. unter den vorherrschenden Umständen nicht erkennen.

Mit freundlichen Grüßen,

Antwort von Klaus Uwe Benneter
2Empfehlungen
23.05.2007
Klaus Uwe Benneter
Sehr geehrte Frau ,

Die Ursprünge des Berufsbeamtentums liegen im alten Ägypten. Man kann sich deshalb heutzutage zu Recht fragen, ob die Geschichte die Beamten nicht mittlerweile schlicht weg überholt hat. Tatsächlich war die Wiedereinführung des Beamtentums in der frühen Nachkriegszeit umstritten. Letztlich einigten sich die Länder jedoch darauf, das Berufsbeamtentum – erneut - in der Verfassung festzuschreiben. Demnach darf es - und seit der Föderalismusreform soll es das auch! - zwar gesetzlich weiterentwickelt werden, strukturelle Veränderungen sind jedoch durch die Verfassung verboten. Hierzu zählt das Bundesverfassungsgericht auch den Grundsatz, dass die Versorgungsbezüge eines Beamten auf der Grundlage der ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge seines letzten Gehaltes berechnet werden. Dies bedeutet, dass auch die Beamten von Kürzungen betroffen sind. So wurde z.B. die Rentenreform 2001 auch auf die Beamtenversorgung übertragen.

Abgeordnete erhalten weder eine Pension noch eine Rente, sondern eine Altersentschädigung, die sich an der Höhe der monatlichen Abgeordnetenentschädigung bemisst. Der Anspruch auf diese Entschädigung entsteht, wenn der Abgeordnete mindestens acht Jahre dem Bundestag angehört. Dies ist zugegebenermaßen eine günstige Regelung. Hierbei muss aber berücksichtigt werden, dass Abgeordnete aus allen Schichten der Bevölkerung kommen und auch kommen sollen. Denn nur so ist gewährleistet, dass im Parlament tatsächlich die Interessen aller Wähler vertreten werden. Natürlich sollte Geld kein Argument sein, in die Politik zu gehen. Es sollte aber auch keins sein, nicht in die Politik zu gehen.
Die Tatsache, dass es jemand in den Bundestag geschafft hat, heißt auch nicht zwangsläufig, dass er in seinem vorangegangenen Arbeitsleben Gelegenheit hatte, auf eine üppige Rente zu sparen. Hinzu kommt, dass Menschen, die ihren eigentlichen Beruf acht Jahre oder länger nicht mehr ausgeübt haben, auf dem normalen Arbeitsmarkt nur noch schwer vermittelbar sind. Dies gilt auch für Abgeordnete. Für die meisten von ihnen ist es deshalb ganz entscheidend, dass sie für ihre Zeit im Bundestag auch eine Altersentschädigung erhalten.

Aktuell werden verschiedenen Modelle diskutiert, wie Fehlentwicklungen bei der Altersversorgung der Abgeordneten im Vergleich zur Dauer ihrer Zugehörigkeit zum Deutschen Bundestag korrigiert werden können. Wann diese Reform kommt und wie sie letztlich aussehen wird, kann ich Ihnen im Moment leider noch nicht sagen. Unser derzeitiger Koalitionspartner CDU/CSU sperrt sich noch.

Mit freundlichen Grüßen

Klaus Uwe Benneter, MdB
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