Klaus Stöttner (CSU)
Abgeordneter Landtag Bayern

Grunddaten
Jahrgang
1963
Berufliche Qualifikation
Bankfachwirt
Ausgeübte Tätigkeit
Teilhaber der Allianz Generalvertretung Teicher & Co. OHG, MdL
Wohnort
-
Stimmkreis
Rosenheim-Ost
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(...) Da also über die staatlichen Behörden leider keine Korrektur der fehlerhaften Streckenführung zu erreichen war, habe ich mich direkt an den Navigationsgerätehersteller TomTom gewandt und dort Ihr Anliegen platziert. (...)
Parlamentarische Arbeit
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Frage zum Thema Integration
09.04.2010
Von:

Merkur-online.de am 08.04.10

Pressemeldung:" © APBayerns Kultusminister Ludwig Spaenle will vor allem Schüler mit Migrationshintergrund dafür begeistern, Kompetenzen in ihrer Muttersprache zu erwerben. Dadurch ließe sich das Sprachgefühl für Deutsch verbessern. Nun wirbt der Politiker um Lehrer, die an Gymnasien einsetzbar sind.Durch die Vermittlung von Sprachkompetenz und Landeskunde verspricht sich das Kultusministerium positive Auswirkungen auf die Wirtschaftsbeziehungen zwischen Deutschland und der Türkei sowie für zwischenmenschlichen Beziehungen und die Persönlichkeit junger Menschen. "Wenn ich weiß, woher ich komme, weiß ich, wohin ich gehe", zitierte Spaenle Bayerns ehemaligen Ministerpräsidenten Strauß. "Wer Türkisch kann, findet den Weg in die Gesellschaft." Das Beherrschen der Muttersprache stifte nicht nur Selbstbewusstsein und Identität, sondern trage dazu bei, besser Deutsch zu sprechen."
Zitat Ende.

Ich kann’s nicht glauben wie tief die CSU gesunken ist. Ich empfinde diese dummdreiste Äußerung des CSU-Kulturministers als Landesverrat. Damit leistet er volle Unterstützung für den türkisch-nationalistischen Ministerpräsidenten Erdogan, der Assimilierung als "Völkermord" brandmarkt und eine Integration seiner Landsleute in westliche Gesellschaften nur insoweit begrüßt, als dadurch eine politische Einflussnahme im Sinne der Türkei und einer weiteren Islamisierung Europas Vorschub geleistet wird. Keine Zuwanderergruppe integriert sich in Deutschland annähernd so schlecht wie die türkische und das mit voller Absicht. Am besten integriert - auch was das Bildungsniveau betrifft - sind Zuwanderer aus Fernost wie z.B. Vietnamesen, Chinesen und zwar auch gerade deshalb, weil Sie eben kaum die Möglichkeit haben, weiter ihre Muttersprache zu erlernen und zu pflegen. Türkisch ist für Türken hierzulande allgegenwärtig in Familie und Freundeskreis.

Wie ist Ihre Einstellung zu Spänles Auffassung?
Antwort von Klaus Stöttner
1Empfehlung
06.07.2010
Klaus Stöttner
Sehr geehrter Herr ,

Vielen Dank dass sie mich durch ihre Anfrage auf diesen wichtigen Sachverhalt eingehender aufmerksam gemacht haben.
Zunächst ist festzustellen, dass Herr Spaenle dem türkischen Ministerpräsidenten keineswegs "volle Unterstützung" zukommen lässt. Vielmehr hat er sich ausdrücklich gegen den Vorschlag Erdogans ausgesprochen, Türkische Gymnasien in Deutschland zu eröffnen. Auch die Aussage des bayerischen Kultusministers über den Türkischunterricht ist anders zu deuten. Der Vorschlag von Herrn Spaenle sieht vor, Türkisch flächendeckend als Fremdsprache anbieten, was keineswegs eine Alternative zum Deutschunterricht bedeutet. Deutsch als Muttersprache ist weiterhin eine unabdingbare Vorraussetzung für den Zugang zum Deutschen Schulsystem. Sie werden mir also sicher zustimmen dass es somit möglich ist das eine zu tun ohne das andere zu lassen.
Im Sinne einer nachhaltigen Integrationspolitik kann es sicherlich nicht unser Ziel sein, dass die Integration der türkischen Zuwanderergruppe in die deutsche Kultur durch Unterdrückung ihrer Muttersprache vonstatten geht. Integration bedeutet wie sie sicher wissen, auch aufeinander zugehen. Durch die Möglichkeit weiterhin Kompetenzen in ihrer Muttersprache zu erwerben, ist die türkisch-deutsche Gemeinschaft in der Lage ihre eigene Identität zu bewahren und sich gleichzeitig leichter in sie zu integrieren.. Ich denke sie stimmen mir in diesem Punkt zu, dass eine erfolgreiche Integrationspolitik nur möglich ist, wenn uns die Einbindung anderer Kulturen in die deutsche gelingt. Dass dazu im Gegenzug auch nicht nur die Akzeptanz, sondern auch die Einbringung in eben diese von Seiten der Immigranten von Nöten sind, steht außer Frage.
Des Weiteren liegen uns für ihre Aussage über das Aufgeben ihrer Sprache durch Einwanderer aus dem Asiatischen Raum leider keine Belege vor. Es kann des Weiteren doch auch nicht in ihrem Interesse sein durch Aussagen wie "dummdreist" und "Landesverrat" eine sachliche Diskussion zu erschweren.
Abschließend ist also zu sagen, dass ich den Versuch von Herrn Minister Spaenle, die Integration von türkischen Immigranten durch optionalen Türkischunterricht zu verbessern, aus den genanten Gründen unterstütze.

Mit freundlichen Grüßen

Klaus Stöttner, MdL
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Frage zum Thema Finanzen
18.09.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Stöttner

Herr Beckstein sowie auch Herr Seehofer drohen seit Jahren Klagen gegen den Länderfinanzausgleich an, reichen aber diese nicht ein, wissend darum das die Gelder von den Nehmerländern zweckentfremdet werden und eigentlich kein Anreiz für diese besteht Einsparungen vorzunehmen oder Schulden abzubauen oder deren Bevölkerung an Leistungen zu beteiligen sondern rechnen fest das Geld in ihren Haushalt um

Warum müssen wir in Bayern z.B. Studiengebühren zahlen, die Reduzierung von Haupzschulen, oder erhöhte Kindergartengebühren, hinnehmen auf staatliche Bauprojekte warten während solche Leistungen in den Nehmerländern weitgehend durchgeführt sowie kostenfrei ist. Auch müssen unsere Beamten mehr und länger arbeiten und auch Gehaltsanpassungen verzichten mit dem Hinweis das der Staatshaushalt saniert werden muss, während wir mehr Geld in den Länderfinanzausgleich führen und andere Länder davon profitieren und politisieren insbesondere Berlin.

Hat die Regierung Angst den anderen Ländern auf die Füße zu treten, oder ist das koalitionstreuen ?

Faktisch wird durch Akzeptierung des Verhaltens der Nehmerländer die Rechtsbeugung geduldet und wissentlich deren Schuldenpolitik gefördert.

Warum steigern wir nicht unsere sozialen Leistungen die aus den Länderfinanzen gezahlt werden und reduzieren dadurch das Geld das wir abtreten müssen haben aber eine bessere Infrastruktur und soziale Leistungen und ein besseres Bildungssystem auch zufreiedene Beamte

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Klaus Stöttner
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06.10.2011
Klaus Stöttner
Sehr geehrter Herr ,

Aus bayerischer Sicht hat sich an der Kritik, die wir am geltenden Länderfinanzausgleich haben, überhaupt nichts geändert. Vor dem Hintergrund, dass Baden-Württemberg immer in den Länderfinanzausgleich eingezahlt hat, sehe ich es deshalb als einen zentralen Lackmustest für die neue grün-rote Landesregierung in Stuttgart. Es wird sich zeigen, ob sie Anwalt der baden-württembergischen Interessen ist oder nur parteipolitisch denkt. Denn bisher sind es ja die rot-grünen Landesregierungen in den anderen Bundesländern, die sich stets einer Reform des Länderfinanzausgleichs verschlossen haben.

Bayern, Hessen und Baden-Württemberg hatten Anfang des Jahres bei ihrer gemeinsamen Kabinettssitzung in Stuttgart beschlossen, dass vor der Klage nochmals Gespräche mit den Nehmerländern geführt werden. Die für den Fall, dass eine gütliche Einigung nicht möglich ist, geplante Klage war und ist gut begründet. Es muss endlich erreicht werden, dass wir drei Geberländer nach dem Finanzausgleich nicht schlechter dastehen als vorher. Die Leistungsgerechtigkeit muss hergestellt werden und die Sonderregelungen für die Stadtstaaten müssen überprüft werden.


Mit freundlichen Grüßen

Klaus Stöttner, MdL
 
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Frage zum Thema Verkehr und Infrastruktur
01.10.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Stöttner,

wir leben in dem kleinen Weiler Vordergschwendt, im Gemeindegebiet Aschau i. Chiemgau. Neben der unbeschränkt nutzbaren Gemeindestrasse nach Hintergschwendt, Kampenwandparkplatz Aigen, Vordergschwendt etc. führt eine auf land- und forstwirtschaftlichen Verkehr beschränkte, schmale Strasse direkt nach Vordergschwendt und von da wieder unbeschränkt nach Hintergschwendt.
Der Großteil der Autofahrer hat Hintergschwendt und den Kampenwandparkplatz als Ziel.
Es werden jedoch diejenigen Fahrer, die ein Navigationssystem nutzen auf die nur für land- und forstwirtschaftlichen Verkehr beschränkte Strasse über Vordergschwendt geleitet. Bleiben diese Verkehrsteilnehmer auf der zulässigen und übersichtlicheren Strasse werden sie vom Navigationsgerät zum Umkehren und somit zu einem Verstoss gegen die Strassenverkehrsordnung aufgefordert. Da wir in einem Tourismus- und Naherholungsgebiet leben, ist der Verkehr entsprechend und für die Anlieger sowie für die Gäste (Urlaub auf dem Bauernhof) ein zunehmendes Ärgernis.
Ist es möglich, auf die Betreiber der Navigationssysteme generell in dem Sinne einzuwirken, dass bei der Routenplanung auch die Strassenverkehrsordnung beachtet wird oder muss in jedem Einzelfall Einwand erhoben werden? Letzteres kann doch nicht Sinn der Sache sein, da die Hersteller der Navigationssysteme unternehmerisch tätig sind und neben legitimen Gewinnstreben auch einer Sorgfaltspflicht unterliegen.
Ich frage Sie daher, ob das Vorgehen der einschlägigen Unternehmen gesetzeskonform ist und bitte Sie, zumindest in dem geschilderten Fall um Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen

.
Antwort von Klaus Stöttner
bisher keineEmpfehlungen
03.11.2011
Klaus Stöttner
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihren Hinweis. Es hat etwas gedauert um eine kompetente Antwort geben zu können.

Ich haben den Sachverhalt in Abstimmung mit der Gemeinde Aschau überprüfen lassen und mussten feststellen, dass tatsächlich die Autofahrer, die nach Hintergschwendt wollen, über die mit Zeichen 260 "Verbot für Kraftfahrzeuge" und dem Zusatzschild 1026-38 "Land- und forstwirtschaftlicher Verkehr frei" gesperrte Straße nach Vordergschwendt umgeleitet werden.

Ich werde diese falsche Streckenführung an das Innenministerium weitergeben um auf diesen Mißstand hinzuweisen.

Nochmals herzlichen Dank für Ihre sehr hilfreiche Anmerkung.

Ihr

Klaus Stöttner, MdL
Ergänzung vom 06.02.2012
Sehr geehrter Herr ,

ich habe Ihr Anliegen in den zuständigen Ministerien (Innenministerium und Finanzministerium) prüfen lassen und von dort die Rückmeldung erhalten, dass die Bayerische Vermessungsverwaltung leider keinerlei Einfluss auf die Darstellung der Verkehrslenkung in Navigationssystemen hat.

Das Landesamt für Vermessung und Geoinformation stellt den Kunden, so auch den Herstellern von Navigationsgeräten, Geobasisdaten zur Verfügung, zum Beispiel Daten aus dem Amtlichen Topographischen Informationssystem (ATKIS) und Hauskoordinaten. Die beiden betreffenden Navigationssysteme (TomTom, System im VW Eos) haben die Daten aus ATKIS erworben.

Die ATKIS-Daten geben den Straßenverlauf zwar als Geometrie wieder, nicht aber verkehrsregelnde Maßnahmen wie z.B. Verkehrszeichen, Geschwindigkeitsbegrenzungen etc.

Diese zusätzlichen Daten beschaffen sich die Hersteller von Navigationsgeräten aus verschiedenen Quellen, z.B. durch eigene örtliche Erkundung und anschließende Auswertung, durch Kundenmeldungen etc.

Daher rührt auch die Unterschiedlichkeit der Qualität der in den Navigationssystemen enthaltenen Daten.

Da also über die staatlichen Behörden leider keine Korrektur der fehlerhaften Streckenführung zu erreichen war, habe ich mich direkt an den Navigationsgerätehersteller TomTom gewandt und dort Ihr Anliegen platziert.

Ich hoffe, dass dieser die Korrekturen übernehmen wird und Sie als Bewohner von Vordergschwendt baldigst eine Verkehrsentlastung spüren werden.


Mit freundlichen Grüßen

Klaus Stöttner, MdL
 
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Frage zum Thema Umwelt
27.12.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Stöttner,

auch in Bayern soll ja die Energiewende kommen. Sie sieht vor, dass auch in Bayern verstärkt Windräder installiert werden dürfen. Das mag grundsätzlich gut ein, ich befürchte aber unsere schöne Landschaft wird dadurch verunstaltet. Entscheidet eigentlich jede Gemeinde selbst, ob Windräder aufgestellt werden dürfen, oder kann jeder Investor zusammen mit dem jeweiligen Grundstückseigentümer eine Erlaubnis verlangen.

Mit freundlichen Grüßen

F.
Antwort von Klaus Stöttner
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28.12.2011
Klaus Stöttner
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage zu dem Umsetzung der Energiewende in unserem Landkreis.
Ich möchte gerne hierzu Stellungnehmen:

Windkraftanlagen (WKA) sind im Außenbereich privilegiert und damit dort grundsätzlich zulässig. Über ein planerisches Gesamtkonzept kann innerhalb eines Planungsgebietes (einer Gemeinde, einer Region) genauer gesteuert werden, an welchen Stellen sich für diese Nutzungsart positiv geeignete Standorte befinden und an welchen Stellen sich ungeeignete Standorte befinden bzw. auch ausgeschlossen sind.

Im Regionalplan 18, zu dem auch Rosenheim gehört, gibt es derzeit ein Ausschlussgebiet für hohe Windkraftanlagen. Außerhalb des Ausschlussgebiets sind WKA im Außenbereich privilegiert, d.h. ihre Zulässigkeit bestimmt sich nach den Regeln des § 35 BauGB.

Es wird derzeit für die Region ein Gesamtkonzept erarbeitet, die den aktuellen Anforderungen mit Ausschlussgebiet und Positivflächen gerecht wird. Hierzu erwarte ich aus dem Planungsverband in einigen Monaten ein Ergebnis.

Ich bin der festen Überzeugung und ich werde mich dafür einsetzten, dass alle Beteiligten sehr sorgsam mit der Natur umgehen müssen und unserer Heimat umgehen müssen.


Mit freundlichen Grüßen

Klaus Stöttner, MdL
Abgeordneter des Bayerischen Landtags
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
15.02.2012
Von:

Hallo Herr Stöttner,

ich verfolge mit Besorgnis die Berichtersattung um die Gewalttätigkeit der Polizei Rosenheim. Da Sie diesen Landkreis als Teil der Regierungsfraktion im Landtag vertreten, wende ich mich an Sie.

Natürlich kann ich durch Presseberichte keinem unabhängigen Gesamtbild der Situation in Rosenheim kommen, aber die exemplarische Berichterstattung rund um den Fall der Familie E. (z.B.: www.sueddeutsche.de ) und dem unverhältnismäßigen Polizeieinsatz dort lässt einen schaudern.

Auch ohne neutrale Berichterstattung und Information ist jedem klar, dass es keine 10 Polizeibeamten braucht, um diese Situation zu klären. Es drängt sich mit aller Macht geradezu der Verdacht auf, dass hier seitens der Polizei Rosenheim unverhältnismäßig vorgegangen wurde.
Man kann mit gesundem Menschenverstand nur vermuten, dass hier Korpsgeist der allerschlimmsten Sorte zwischen Polizei (und auch innerhalb) und Staatsanwaltschaft dazu führt, dass in unerträglicher Weise Recht gebeugt und gebrochen wird.

Als Mitglied der Legislative haben Sie die Kontrollfunktion über die hier verdächtigten Exekutivorgane:
  • Können Sie Licht ins Dunkel bringen, warum die Ermittlungsverfahren gegen die Polizisten eingestellt wurden?
  • Können Sie darauf hinwirken, dass die hier zuständige Staatsanwaltschaft aufgrund möglicher Befangenheit gewechselt wird?
  • Können Sie sagen, ob es aus Ihrer Sicht bei der Polizei Rosenheim zu (gehäuften) Akten unverhältnismäßiger Gewalt gegenüber Bürgern kommt (Verhaftung eines 11 Jährigen durch 3(!) Polizisten und in Handschellen, der Fall der Familie E. etc.) und was Sie zu Ihrer Erkenntnis bringt?
  • Wenn es Ihre Meinung ist, dass in Rosenheim die Polizei zu unverhältnismäßiger Gewaltanwendung neigt, was wollen und was können Sie dagegen tun?

Ich danke Ihnen schon jetzt, dass Sie sich mit dieser Angelegenheit befassen und freue mich auf Ihre Antworten und Taten.

Vg


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