Klaus-Peter Flosbach (CDU)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Klaus-Peter Flosbach
© Bundestagsfraktion CDU/CSU
Geburtstag
08.01.1952
Berufliche Qualifikation
Diplom-Kaufmann, selbständiger Wirtschaftsberater
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Waldbröl
Wahlkreis
Oberbergischer Kreis
Ergebnis
48,4%
Landeslistenplatz
34, Nordrhein-Westfalen
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(...) Sie sprechen sich für Verbesserungen bei der Regulierung von Ratingagenturen und die mögliche Gründung einer europäischen Ratingagentur aus. (...) Um den Wettbewerb im Ratingmarkt zu stärken, wird die Gründung einer neuen, leistungsfähigen europäischen Ratingagentur begrüßt. (...) Sie muss so organisiert sein, dass das Leitungsorgan vollständig unabhängig von den Kapitalgebern ist. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
13.07.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Flosbach,

ab wann ist der Bundestag betreffend dem Meldegesetz beschlussfähig und wie wurden die Gesetzesvorlagen zum Meldegesetz ausgearbeitet bzw. zum Abstimmungstermin gebracht.

Für mich persönlich hat das Ganze ein ziemliches "Geschmäckle" und zwar nach Lobbyismus.

Es tut mir persönlich leid für jeden Abgeordneten der sich im Nachhinein diese Fragen anhören muß, aber auch für mich ist die Transparenz bzw. das Vertrauen in unser Parlament doch sehr erschüttert.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Klaus-Peter Flosbach
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30.08.2012
Klaus-Peter Flosbach
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage, die mich über das Internetportal abgeordnetenwatch.de erreichte. Das Gesetz zur Fortentwicklung des Meldewesens basiert auf dem Gesetzentwurf der Bundesregierung. Der Gesetzentwurf wurde durch einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen im parlamentarischen Beratungsverfahren verändert. Der Deutsche Bundestag hat diese Fassung in 2. und 3. Lesung am 28. Juni 2012 angenommen. Die Zustimmung des Bundesrates steht noch aus.

Der Vorwurf des Lobbyismus in Zusammenhang mit diesem Gesetz wird sehr zutreffend entkräftet in einem Artikel in der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung vom 15.7.12 mit der Überschrift: "Denn sie wussten, was sie taten." (Autor: Alard von Kittlitz) Die Abgeordneten waren sich der Änderungen sehr wohl bewusst. Es ging vielmehr um eine praxisnahe und unbürokratische Lösung.

Mit freundlichen Grüßen
Klaus-Peter Flosbach
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
15.07.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Flosbach!

Das höchste Menschenrecht ist das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit von der Zeugung bis zum Tod. Nach dem Urteil unseres Verfassungsgerichtes sind Abtreibungen zwar rechtswidrig, sie können aber straffrei bleiben, wenn der Staat alles ihm mögliche tut, dass das Bewusstsein für die Schutzwürdigkeit des ungeborenen Lebens zunimmt und dadurch die Zahl der Abtreibungen zurück geht. Nur unter dieser Prämisse hat das Gericht die Fristenlösung mit Pflichtberatung zugelassen.

Ich wollte durch die Wahl meiner Krankenkasse ein Zeichen setzen gegen die rechtswidrige Abtreibung und musste jetzt erfahren, dass die BKK IHV die Kooperation mit ProLife- Deutschland eingestellt hat: www.gloria.tv

Eine Schwangerschaft ist keine Krankheit! Warum dürfen dann die Menschen, die die Abtreibung ablehnen, sich nicht in einer Krankenkasse oder einer Gemeinschaft innerhalb einer Kasse zusammen schließen, wo wegen dem freiwilligen Verzicht auf Abtreibungen keine Folgekosten dieser Beendigung von menschlichen Leben auftreten?

Werden Sie das im Bundestag und in der Fraktion zur Sprache bringen?

Adenauer hat das Modell der Rentenversicherung nur zur Hälfte umgesetzt und auf die Kinderrente verzichtet, die erst zur vollen Generationengerechtigkeit führt. Wie stehen Sie dazu, alle Leistungen an die Familie in einem steuer- und rentenwirksamen Erziehungeghalt zu bündeln?

Denn solange dieser Fehler der Renetnversicherung nicht behoben wird, das Kindererziehung nur Kosten und Rentenkürzung bringt, während kinderlose Erwerbsarbeit künftig die höchsten Renten bringt, wird das weiter zum Kindermangel, zur Kinderarmut und zu mehr Abtreibungen beitragen. de.wikipedia.org

Mit bestem Gruß,

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Frage zum Thema Finanzen
19.07.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Flosbach,

1. Die Bundesbank hat via dem sogenannten Target2 System Forderungen in Höhe von 800 Mrd€ gegen andere Zentralbanken. Die Target-Forderungen steigen jeden Monat dramatisch an und könnten meinen Berechnung zu Folge in einem Jahr auf gigantische 1600 Mrd€ anschwellen. Welche Sicherheiten hierfür genau bestehen konnte mir die Bundesbank nicht beantworten und das Bundesfinanzministerium schweigt sich hierzu aus. Warum gibt es zu den Risiken im Euro-System keine Anhörung und Aussprache im Bundestag? Es kann doch nicht sein, dass im schlimmsten Fall es hier zu einem Forderungsausfall kommt und die gesamten Ersparnisse der Deutschen bedroht sind.

2. Die Bilanzsumme der EZB ist seit Anfang des Jahres von 2000 Mrd€ auf 3000 Mrd€ angewachsen. Gleichzeitig spricht der ehemalige Chefs-Volkswirt der EZB von "erschreckender" Bilanzqualität. Die EZB hat zudem nach der Schätzung von Openeurope einen drohenden Verlust von 440 Mrd€ im SMP Programm. Wann kehrt die EZB zu ihrem Mandat der Geldwertstabilität zurück?

3. Die Größe des spanischen Bankensystems ist 4000 Mrd€. Das spanische Bankensystem hat fast kein Eigenkapital mehr und eine Rettung würde ca. 10-20% davon betragen, also 400-800 Mrd€. Ist es nicht offensichtlich, dass Spanien die gleiche Entwicklung wie Griechenland nehmen wird? Bisher lagen alle Stresstests des IWFs voll daneben und jedes Versprechen wurde gebrochen. Es ist schlicht unmöglich, dass Deutschland Spanien "rettet".

4. Wann kehrt die Regierung und der Bundestag und die EZB zu geltendem Recht zurück (§125 AEUV, keine Notprogramme (SMP, LTROs, ELAs) über EZB)? Wenn es so weiter geht könnte Deutschland sich selbst nur noch über eine Hyperinflation retten. Ist es das wenn Hr. Kauder meint man müsse den Euro um jeden Preis verteidigen? Die Linken fordern bereits heute schon die Staatsfinanzierung mit der Notenpresse. Unabhängige Geldpolitik gibt es nicht mehr. EZB Direktoren werden heutzutage vom Finanzministerium besetzt.

MfG

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Frage zum Thema Internationales
27.07.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Flosbach,

wie lange lassen es sich alle Volksvertreter im Euro-Raum noch gefallen, dass von den U.S.-Ratingagenturen (Moodys & Konsorten) die Finanz- und Wirtschaftskraft der Europa-Mitgliedsstaaten im wahrsten Sinne des Wortes "kaputtanalysiert" werden?

Wer hat aus Ihrer Sicht ein Interesse daran, den Euro zu schwächen und den schwachen Dollar zu stärken, dazu mit dem Ziel, die Zinslast für die angeschlagenen Südeuropäer zu erhöhen!

Ist es nicht daher an der Zeit, dass sich Europa geschlossen gegen diese skandalösen Bewertungen wehrt und diese für den Euro-Raum konsequenterweise für die Zukunft verbieten!!!

Sind Sie bereit, sich mit Ihren Kollegen dafür einzusetzen und ggf. die Einrichtung einer eigenständigen Rating-Agentur für Europa den Regierungschefs nicht nur zu empfehlen sondern nachdrücklich zu fordern?

Mit freundlichem Gruß


Gummersbach
Antwort von Klaus-Peter Flosbach
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13.09.2012
Klaus-Peter Flosbach
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie Dank für Ihren Beitrag in diesem Forum. Sie sprechen sich für Verbesserungen bei der Regulierung von Ratingagenturen und die mögliche Gründung einer europäischen Ratingagentur aus.

Grundsätzliches Ziel einer Regulierungsinitiative zu Ratingagenturen sollte in erster Linie sein, die automatische Verwendung externer Ratings sowohl durch öffentliche Stellen als auch im privatwirtschaftlichen Bereich zu verringern. Die Verpflichtungen bzw. Anreize für Investoren zu einer eigenständigen Risikobeurteilung sollten verstärkt und von den entsprechenden Aufsichtsstellen regelmäßig auf ihre Angemessenheit und Einhaltung hin analysiert werden. Darüber hinaus müssen weitere Maßnahmen geprüft werden, die darauf abzielen, die Ratingqualität zu verbessern, den Wettbewerb im Ratingmarkt zu stärken, zivilrechtliche Haftungsregelungen für Ratingagenturen einzuführen sowie Interessenkonflikte bei Ratingagenturen zu mindern.

Das Ziel der CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist, die Entwicklung konkreter gesetzlicher Maßnahmen voranzutreiben. Dazu wurde im November 2011 ein Kongress zum Thema Ratingagenturen veranstaltet (Link zur Homepage und Informationsbroschüre: veranstaltungen.cducsu.de ), der von einem ergänzenden Antrag im Deutschen Bundestag begleitet wurde ( Link zum Antrag: dserver.bundestag.btg ).

Auch auf europäischer Ebene werden die Regulierungsbestrebungen forciert. Wir haben die Absicht der Europäischen Kommission, die Regulierung der Rating-Agenturen weiter zu entwickeln, unterstützt. Mit der EU-Verordnung über Rating-Agenturen (Nr. 1060/2009) hat die Europäische Union bereits einen großen Schritt unternommen, um die Rating-Agenturen einer staatlichen Aufsicht zu unterwerfen und Mindestanforderungen aufzustellen. Aufgrund der grenzüberschreitenden Aktivitäten der Agenturen war es folgerichtig, mit der Änderungsverordnung der Rating-Verordnung (Nr. 513/2011) die Aufsicht auf die europäische Wertpapieraufsicht ESMA zu übertragen. Dazu gehört auch die Registrierung von Ratingagenturen in der EU bei der ESMA (siehe dazu folgenden Link der BaFin: www.bafin.de

Dass die Regulierung von Ratingagenturen weiter entwickelt werden muss, erscheint sinnvoll. Dazu hat das Europäische Parlament einen Richtlinien-Vorschlag erarbeitet (Link: www.europarl.europa.eu ), der sich aktuell in den Verhandlungen befindet. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion unterstützt diesen Vorschlag und wir stehen diesbezüglich in engem Kontakt mit unseren Kollegen aus dem Europäischen Parlament.

Um den Wettbewerb im Ratingmarkt zu stärken, wird die Gründung einer neuen, leistungsfähigen europäischen Ratingagentur begrüßt. Es ist aber nichts davon zu halten, wenn sie mit öffentlich-rechtlichen Geldern gefördert wird oder sich der Bund bzw. die EU an ihr beteiligen und Bewertungsvorgaben gemacht werden. Sie muss so organisiert sein, dass das Leitungsorgan vollständig unabhängig von den Kapitalgebern ist. Nur so kann ein Beitrag dazu geleistet werden, dass Interessenkonflikte verringert werden und Ratingbewertungen unabhängig geleistet werden.

Mit freundlichen Grüßen
Klaus-Peter Flosbach MdB
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Frage zum Thema Dauerhafter Euro-Rettungsschirm ESM
05.08.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Flosbach,

ich wende mich an Sie, weil ich davon ausgehe, dass Sie finanzpolitischer Sprecher der CDU sind und sich als solcher mit der ESM-Thematik intensiv beschäftigen. Sollte dies nicht der Fall sein, bitte ich Sie meine Fragen an einen/eine CDU-Kollegen/-Kollegin weiterzureichen, welcher/welche die Fragen beantworten kann.

Die Presse (u.a. FOCUS v. 31.07.12) gibt in jüngster Zeit häufig folgende Hinweise:

"Das Bundesfinanzministerium sprach sich erneut strikt gegen eine Banklizenz für den permanenten Euro-Rettungsschirm ESM aus ........ Die Regularien des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) sehen keine Banklizenz vor, mit der eine Refinanzierung bei der Europäischen Zentralbank möglich wäre,......."

Hierzu einige Fragen.

Warum hat man den ESM ausdrücklich von der Zulassungs- und Lizenzierungspflicht für Kreditinstitute usw. befreit, wenn man nunmehr gegen eine Banklizenz für den ESM ist?
Wenn man gewollt hätte, dass der ESM nicht als Bank tätig werden soll, wäre dann ein entsprechendes Verbot oder ein entsprechender Hinweis (z.B. der ESM erhält keine Lizenzierung und darf nicht als Bank agieren) nicht zwingend gewesen?
Wurde mit der Befreiung von der Zulassungs- und Lizenzierungspflicht nicht ausdrücklich auf eine Banklizenz verzichtet und gilt diese Befreiung nicht gerade dann, wenn sich der ESM als Bank betätigt?
Was für einen Sinn hätte die Befreiung von der Zulassungs- und Lizenzierungspflicht wenn für den ESM eine Betätigung als Bank ausgeschlossen wäre?
Hat nach der Befreiung des ESM von der Lizenzierungspflicht, eine nachträgliche Äusserung für oder gegen eine Banklizenz irgendeine Bedeutung?
Würden Sie die Aussage "eine Tätigkeit sei nicht vorgesehen" mit der Aussage "man befreit von einer Voraussetzung für eine Tätigkeit" gleichsetzen?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Klaus-Peter Flosbach
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13.09.2012
Klaus-Peter Flosbach
Sehr geehrter Herr ,

ich danke Ihnen für Ihre interessante Frage bezüglich einer möglichen Banklizenz für den Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM). Die aktuelle Diskussion über die angeblich schon vorhandene Banklizenz ist irreführend: Die Bestimmung des ESM-Vertrages, wonach der ESM von einer nationalen Zulassungs- und Lizenzierungspflicht befreit ist, ist eine Standardvorschrift. Sie trägt dem Umstand Rechnung, dass der ESM eine durch völkerrechtlichen Vertrag gegründete internationale Finanzinstitution ist, die typischerweise nicht nationalen Vorschriften wie den nationalen Bankengesetzen und der nationalen Bankenaufsicht unterliegen. So bedarf der ESM etwa keiner Lizenz, um Kredite an ESM-Mitglieder vergeben zu können. Der ESM ist als internationale Finanzinstitution konzipiert. Er darf Kredite vergeben und auf dem Kapitalmarkt Anleihen begeben. Da der ESM eben keine Bank ist, kann er sich auch nicht bei der Europäischen Zentralbank refinanzieren. Das Bundesfinanzministerium hat nochmals bestätigt, dass keine Banklizenz vorliegt (Link des Bundesfinanzministeriums: www.bundesfinanzministerium.de ).

Mit freundlichen Grüßen
Klaus-Peter Flosbach MdB
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