Sehr geehrter Herr

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vielen Dank für Ihre Anfrage.
Ich stimme Ihnen zu, dass die Familien in unserem Land stärker als bisher unterstützt werden müssen. Die CDU/CSU geführte Regierung hat in den in den letzten vier Jahren ein Umdenken bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf und bei der finanziellen Situation der Familien angestoßen: Mit Familiengeld, mit Kinderzuschlag, mit höherem Kindergeld und dem beschlossenen Ausbau der Betreuungsangebote. Was ist in den Regierungsjahren konkret in Gang gekommen? Nur einige Beispiele, die nach sieben Jahren rot-grüner Tatenlosigkeit immerhin ein Anfang sind:
1. Das Elterngeld ermöglicht die wirtschaftliche Sicherung von Familien und wird nach der Geburt eines Kindes bis zu 14. Monaten (das halbierte Elterngeld auf Wunsch auch bis zu 28 Monate) gewährt in Höhe von 67 % des entfallenen Nettoeinkommens. Die Partnermonate geben auch Vätern die Chance, sich um ihr Kind zu kümmern. Das Mindestelterngeld beträgt 300 Euro und der Höchstbetrag 1800 Euro. Außerdem haben wir durchgesetzt, dass die Elternzeit in eine Großelternzeit umgewandelt werden kann, wenn mindestens ein Elternteil des Kindes noch in der Ausbildung steht.
2. Niemand soll wegen seiner Kinder auf Hartz IV angewiesen sein. Deshalb haben wir die Zahl derjenigen, die den Kinderzuschlag erhalten können, ausgeweitet und das Antragsverfahren erleichtert. Das Ziel ist es, Kinderarmut zu reduzieren und gleichzeitig für die Eltern Arbeits-anreize zu setzen. Der Kinderzuschlag beträgt je Kind 140 Euro monatlich.
3. Wir haben zum Januar 2009 das Kindergeld und den Kinderfreibetrag erhöht. Der Kinderfreibetrag liegt nun bei 6.024 Euro statt 5.808 Euro. Für das erste und zweite Kind wurde das Kindergeld um 10 Euro auf 164 Euro, für das dritte Kind um 16 Euro auf 170 Euro und für alle weiteren Kinder auf 195 Euro. Diese Staffelung war uns ein besonders Anliegen, um den Mehrkinderfamilien zu helfen. Das Kindergeld leistet einen wichtigen Beitrag für die wirtschaftliche Stabilität von Familien.
4. Das Betreuungsangebot für Kinder zwischen 1 und 3 Jahren wird bis 2013 ausgebaut, so dass ein Betreuungsplatz in der Kindertagespflege oder in einer Einrichtung zur Verfügung steht. Qualität der Kinderbetreuung und Tagespflege soll gestärkt werden. Der Bund trägt mit vier Milliarden Euro ein Drittel der Ausbaukosten von insgesamt zwölf Milliarden Euro. Die übrigen Aufwendungen übernehmen Länder und Kommunen. Gleichzeitig wird es ab 2013 einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz geben. Dadurch verbessern wir die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und sorgen dafür, dass der Wunsch nach Kindern nicht an dieser Frage scheitert. Kein Familienmodell wird bevorzugt. Durch die Einführung des Betreuungsgeldes ab 2013 wird die Wahlfreiheit gestärkt und die Erziehungsleistung, der Eltern honoriert, die ihre Kinder zu Hause betreuen. Eltern, die keinen Krippenplatz in Anspruch nehmen, erhalten dann ein monatliches Betreuungsgeld.
Wie wollen wir den eingeschlagenen Weg weiter gehen?
Wir wollen das Ehegattensplitting im Steuerrecht - im Gegensatz zur SPD - voll erhalten. Den Freibetrag für Kinder wollen wir weiter anheben und auch das Kindergeld insbesondere für das Dritte und jedes weitere Kind erhöhen.
Eine besonders wichtiger Aspekt: Wir wollen das Elterngeld weiterentwickeln und mehr Flexibilität durch ein Teilelterngeld erreichen, das bis zu 28 Monaten neben einer Teilzeitbeschäftigung bezogen werden kann.
Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist ein ganz entscheidendes Thema. Es geht um die Zukunftsfähigkeit Deutschlands. Ein Umdenken zu mehr familiengerechten Teilzeit-Arbeitsplätzen muss sich allerdings auch in der Wirtschaft durchsetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus-Peter Flosbach