Klaus-Peter Flosbach (CDU)
Kandidat Bundestagswahl 2009
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Grunddaten
Klaus-Peter Flosbach
Jahrgang
1952
Berufliche Qualifikation
Diplom Kaufmann
Ausgeübte Tätigkeit
MdB, selbstständiger Wirtschaftsberater
Wohnort
-
Wahlkreis
Oberbergischer Kreis , über Wahlkreis eingezogen
Ergebnis
48,4%
Landeslistenplatz
34, Nordrhein-Westfalen
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(...) Wir befürchten, dass durch einen einheitlichen, flächendeckenden Mindestlohn Arbeitsplätze vor allem im Niedriglohnsektor verloren gingen. (...)
Kandidaten-Check
Beim Kandidaten-Check können Sie Ihre eigenen politischen
Überzeugungen mit denen Ihrer Kandidaten vergleichen.
Klaus-Peter Flosbach hat sich am Kandidaten-Check beteiligt und zu allen von 32 Thesen Position bezogen.
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Frage zum Thema Soziales und Familie
16.09.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Flosbach,

als Lindlarer Bürger seit nunmal 26 Jahren und mittlerweile auch 2facher Familienvater plagen mich einige Fragen.

Wie sehen Sie die aktuelle Situation der Familien? Sowohl in Deutschland, wie auch speziell in Ihrem Heimatwahlkreis Lindlar? Ohne jetzt hier auf Aussagen von Frau Vonderleyen einzugehen, so ist doch klar zu sagen, dass die finanzielle Situation von Familien erschütternd ist. Familien haben ganz klar 2 Probleme:
1) Entweder es geht nur ein Erziehungsberechtigter arbeiten, dadurch mindert sich natürlich das Familieneinkommen
2) Es gehen beide Erziehungsberechtigten arbeiten. Dafür muss jedoch eine Tagesmutter o.ä. angestellt werden, die auch wieder Geld kostet. Desweiteren habe ich ja keine Kinder, um die von einer Tagesmutter erziehen zu lassen.

Wie stehen Sie zu dieser Diskussion, die schon seit längerem grassiert und augenscheinlich von der Politik nicht wirklich beachtet wird?

Vielen Dank für Ihre Antwort

Antwort von Klaus-Peter Flosbach
bisher keineEmpfehlungen
21.09.2009
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Ich stimme Ihnen zu, dass die Familien in unserem Land stärker als bisher unterstützt werden müssen. Die CDU/CSU geführte Regierung hat in den in den letzten vier Jahren ein Umdenken bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf und bei der finanziellen Situation der Familien angestoßen: Mit Familiengeld, mit Kinderzuschlag, mit höherem Kindergeld und dem beschlossenen Ausbau der Betreuungsangebote. Was ist in den Regierungsjahren konkret in Gang gekommen? Nur einige Beispiele, die nach sieben Jahren rot-grüner Tatenlosigkeit immerhin ein Anfang sind:

1. Das Elterngeld ermöglicht die wirtschaftliche Sicherung von Familien und wird nach der Geburt eines Kindes bis zu 14. Monaten (das halbierte Elterngeld auf Wunsch auch bis zu 28 Monate) gewährt in Höhe von 67 % des entfallenen Nettoeinkommens. Die Partnermonate geben auch Vätern die Chance, sich um ihr Kind zu kümmern. Das Mindestelterngeld beträgt 300 Euro und der Höchstbetrag 1800 Euro. Außerdem haben wir durchgesetzt, dass die Elternzeit in eine Großelternzeit umgewandelt werden kann, wenn mindestens ein Elternteil des Kindes noch in der Ausbildung steht.

2. Niemand soll wegen seiner Kinder auf Hartz IV angewiesen sein. Deshalb haben wir die Zahl derjenigen, die den Kinderzuschlag erhalten können, ausgeweitet und das Antragsverfahren erleichtert. Das Ziel ist es, Kinderarmut zu reduzieren und gleichzeitig für die Eltern Arbeits-anreize zu setzen. Der Kinderzuschlag beträgt je Kind 140 Euro monatlich.

3. Wir haben zum Januar 2009 das Kindergeld und den Kinderfreibetrag erhöht. Der Kinderfreibetrag liegt nun bei 6.024 Euro statt 5.808 Euro. Für das erste und zweite Kind wurde das Kindergeld um 10 Euro auf 164 Euro, für das dritte Kind um 16 Euro auf 170 Euro und für alle weiteren Kinder auf 195 Euro. Diese Staffelung war uns ein besonders Anliegen, um den Mehrkinderfamilien zu helfen. Das Kindergeld leistet einen wichtigen Beitrag für die wirtschaftliche Stabilität von Familien.

4. Das Betreuungsangebot für Kinder zwischen 1 und 3 Jahren wird bis 2013 ausgebaut, so dass ein Betreuungsplatz in der Kindertagespflege oder in einer Einrichtung zur Verfügung steht. Qualität der Kinderbetreuung und Tagespflege soll gestärkt werden. Der Bund trägt mit vier Milliarden Euro ein Drittel der Ausbaukosten von insgesamt zwölf Milliarden Euro. Die übrigen Aufwendungen übernehmen Länder und Kommunen. Gleichzeitig wird es ab 2013 einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz geben. Dadurch verbessern wir die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und sorgen dafür, dass der Wunsch nach Kindern nicht an dieser Frage scheitert. Kein Familienmodell wird bevorzugt. Durch die Einführung des Betreuungsgeldes ab 2013 wird die Wahlfreiheit gestärkt und die Erziehungsleistung, der Eltern honoriert, die ihre Kinder zu Hause betreuen. Eltern, die keinen Krippenplatz in Anspruch nehmen, erhalten dann ein monatliches Betreuungsgeld.


Wie wollen wir den eingeschlagenen Weg weiter gehen?

Wir wollen das Ehegattensplitting im Steuerrecht - im Gegensatz zur SPD - voll erhalten. Den Freibetrag für Kinder wollen wir weiter anheben und auch das Kindergeld insbesondere für das Dritte und jedes weitere Kind erhöhen.

Eine besonders wichtiger Aspekt: Wir wollen das Elterngeld weiterentwickeln und mehr Flexibilität durch ein Teilelterngeld erreichen, das bis zu 28 Monaten neben einer Teilzeitbeschäftigung bezogen werden kann.

Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist ein ganz entscheidendes Thema. Es geht um die Zukunftsfähigkeit Deutschlands. Ein Umdenken zu mehr familiengerechten Teilzeit-Arbeitsplätzen muss sich allerdings auch in der Wirtschaft durchsetzen.

Mit freundlichen Grüßen
Klaus-Peter Flosbach
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Frage zum Thema Soziales und Familie
18.09.2009
Von:
Ute

Seit 14 Jahren leite ich die Betreuung von Grudschulkindern von 8-1 . Jedes Jahr haben wir eine sehr lange Warteliste, so dass viele Eltern nicht in den Genuss dieser Betreuung kommen. Leider stellt sich für den Träger jedes Jahr wieder die Frage, ob wir noch weiter finanziert werden können. In der heutigen Zeit müssen viele Frauen arbeiten und sind auf eine gewissenhafte und gute Betreuung angewiesen, ohne sich direkt bis Nachmittags von ihren Kindern zu trennen.
Meine Frage lautet, warum werden Fördergelder nicht auch für die Betreuung 8-1 verwendet, um auch eine Gleichstellung aller Kinder bzw Eltern zu erreichen.
Leider sieht es in Einzelfällen im Moment so aus, dass Eltern sich entweder für eine Betreuung bis 16 Uhr entscheiden, oder gar kein Platz bekommen.
Mir sind sogar Fälle bekannt, wo Eltern eine andere Schule gewählt haben, da sie dort mit Sicherheit eine Betreuungsplatz 8-1 erhalten hatten.

Mit freundlichen Grüßen
Ute
Antwort von Klaus-Peter Flosbach
bisher keineEmpfehlungen
25.09.2009
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Bitte schreiben Sie mir doch etwas ausführlicher über Ihre Institution und Ihr Betreuungsmodell und teilen Sie mir mit, wie ich Sie erreichen kann. Dann kann ich nach dem Wahlkampf dazu recherchieren und mich mit Ihnen in Verbindung setzen.

Gerne können Sie mich dazu auch direkt per E-Mail anschreiben unter klaus-peter.flosbach@bundestag.de

Mit freundlichen Grüßen
Klaus-Peter Flosbach
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Frage zum Thema Soziales und Familie
21.09.2009
Von:

Warum gibt es eine Beitragsmessungsgrenze für Sozialabgaben und müßte diese abgeschafft werden?

Grund der Frage:
Ich bin 57 Jahre, verh. und liege mit dem Einkommen und dem meiner Frau über der Beitragsbemessungsgrenze.
Meine Kinder sind berufstätig, haben Familie und liegen unter der Beitragsbemessungsgrenze.

Ich zahle, in Bezug zu meinem Enkommen, prozentual weniger an Sozialabgaben wie z. b. Krankenkasse, Arbeitslosenvers. usw. Meine Kinder zahlen den vollen Beitragssatz.

Das halte ich für unsozial.

Warum wird höheres Einkommen über die Beitragsbemessungsgrenze freigestellt? Warum zahlt der Kleinverdiener bis zur Beitragsbemessungsgrenze voll?

Wenn Sie diese beiden Fragen beantworten, hätte ich gern gewusst, ob Sie für die Abschaffung dieser Beitragsbemssungsgrenze sind.

Ich kann mir höhere Beiträge leisten; meine Kinder haben mit den vollen Abzügen ihr Problem.

Gruß

Antwort von Klaus-Peter Flosbach
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22.09.2009
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Da Sie mir schon per E-Mail geschrieben haben, habe ich Ihre Frage bereits per E-Mail beantwortet.

Mit freundlichen Grüßen

Klaus-Peter Flosbach MdB
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Frage zum Thema Arbeit
24.09.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Flosbach,

Sie vertreten, wie ich las, die Grundlinie Ihrer Partei, wonach es ein Verbot sittenwidriger Löhne geben sollte. Wie sehen Sie die praktische Umsetzung dieses Vorhabens? Was ist im Einzelnen ein sittenwidriger Lohn? Besteht nicht die Gefahr, dass im Zweifel ein Arbeitnehmer erst ein Gericht bemühen muss, um die Sittenwidrigkeit feststellen zu lassen? Was vermuten Sie, wieviele Arbeitnehmer in prekärer Situation so vorgehen werden?
Wäre es nicht einfacher, durch einen flächendeckenden Mindestlohn die Grenze zur Sittenwidrigkeit zu markieren?

Mit freundlichem Gruß
K.U.
Antwort von Klaus-Peter Flosbach
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12.11.2009
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage, die mich über das Internet-Portal abgeordnetenwatch erreichte.

Laut Definition besteht ein sittenwidriger Lohn dann, wenn der Lohn mehr als ein Drittel unter dem des Tariflohnes liegt. Hierfür ist maßgebend der Vergleich mit den tariflichen Stunden- und Monatslöhnen, jeweils ohne Zuschläge. Löhne können auch sittenwidrig werden, wenn sich der Tariflohn ändert.

Ein Arbeitnehmer hat die Möglichkeit, die Sittenwidrigkeit seines Lohns mit Hilfe der Gewerkschaft festzustellen. Der Klageweg steht jedem Einzelnen natürlich genauso offen.

Warum tritt die CDU gegen sittenwidrige Löhne aber nicht für einen einheitlichen, flächendeckenden Mindestlohn ein?

Wir befürchten, dass durch einen einheitlichen, flächendeckenden Mindestlohn Arbeitsplätze vor allem im Niedriglohnsektor verloren gingen. Ein einheitlicher Mindestlohn würden den differenzierten Bedingungen des deutschen Arbeitsmarktes nicht gerecht.

Aus unserer Sicht ist es richtig, die Tarifautonomie zu stärken und über den Weg des Arbeitnehmerentsendegesetzes für tarifliche Lohnuntergrenzen in jenen Branchen zu sorgen, die diese benötigten.

Mit freundlichen Grüßen
Klaus-Peter Flosbach
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