Klaus Brandner (SPD)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Klaus Brandner
Jahrgang
1949
Berufliche Qualifikation
Elektromechaniker, technischer Angestellter, 1. Bevollmächtigter
Ausgeübte Tätigkeit
MdB, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Arbeit und Soziales
Wahlkreis
Gütersloh
Landeslistenplatz
9, Nordrhein-Westfalen
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(...) Ihre Einschätzung zur Riester-Rente kann ich gar nicht teilen. Es ist ganz unstreitig, dass gerade Geringverdiener und kinderreiche Familien von der Riester-Rente profitieren. Auch Verbraucherschutzorganisationen wie der Bund der Versicherten, der einer besonderen Regierungsfreundlichkeit sonst nicht unbedingt verdächtig ist, bestätigen dies. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Soziales
09.07.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Brandner.

Wie stehen Sie heute zur Schröder Agenda 2010, der Sie bekanntlich voll zugestimmt hatten.
Halten Sie es immer noch für Sinnvoll und Richtig die Hartz IV Gesetzgebung eingeführt zu haben, die zehntausende von Menschen in die Armut getrieben hat und die den Argen erbarmungslos, bis zum Treten der Menschenwürde, im besonderen in Gütersloh ausgeliefert sind. Verteidigen Sie immer noch die Aussage von dem dortigen Argeleiter das das "Menschenrecht ein modernes Schlagwort ist".

Grüße aus Gütersloh
Antwort von Klaus Brandner
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20.08.2009
Klaus Brandner
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage vom 9. Juli 2009, in der Sie nach meiner jetzigen Haltung zur Agenda 2010 fragen.

Richtig ist, dass ich aus Überzeugung an den Gesetzgebungsprozessen der Agenda 2010 mitgewirkt habe. Mein Ziel war dabei, dass Menschen die Unterstützung brauchen, die notwendige Hilfe bekommen, um sich durch die eigene Erwerbstätigkeit ihren Lebensunterhalt verdienen zu können. Dabei habe ich mich immer für umfassende Fördermaßnahmen engagiert, die Langzeitarbeitslose in die Lage versetzt, zumutbare Arbeit leisten zu können und dauerhaft unabhängig auf eigenen Füßen zu stehen.

Aus unserem früheren Schriftverkehr weiß ich, dass Ihnen das Schicksal in der Vergangenheit stark mitgespielt hat. Sie befanden sich 2008 in einer sehr persönlichen Auseinandersetzung mit der GT-aktiv GmbH. Vor diesem Hintergrund verstehe ich Ihre Fragestellung und die darin vorgenommenen Wertungen.

Was die von Ihnen zitierte Aussage des Leiters der Gütersloher ARGE betrifft kann ich nicht Stellung nehmen, da sie mir gegenüber nie geäußert worden ist. Sollte der Leiter der Gütersloher ARGE diese oder eine ähnlich lautende Aussage jedoch getroffen haben, habe ich dafür keinerlei Verständnis. Das Menschenrecht hat Verfassungsrang und sollte von allen Bürgern - insbesondere von Menschen mit einer hohen gesellschaftlichen Verantwortung - beachtet werden.

Nun zur Agenda 2010. Ich finde, es ist mit der Umsetzung der zahlreichen wirtschafts- und sozialpolitischen Maßnahmen der Agenda 2010 gelungen, günstige Rahmenbedingungen für eine nachhaltig positive Beschäftigungsentwicklung zu setzen. Dies gilt - zumindest bis zur gegenwärtigen Finanzmarktkrise - für den Aufbau von Beschäftigung wie für den Abbau von Arbeitslosigkeit. Hier ist es seit vielen Jahren erstmals wieder gelungen, die strukturelle Arbeitslosigkeit aufzubrechen.

Soziale Sicherheit und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit gehören für mich untrennbar zusammen. Wir können uns unsere im internationalen Vergleich sehr gute soziale Sicherung leisten, weil unsere Volkswirtschaft leistungsfähig und wettbewerbsfähig ist. Wir erreichen dies, in dem wir unsere wirtschaftliche Stärke auch dazu nutzen, soziale Sicherheit auf hohem Niveau zu verwirklichen. Dazu war es erforderlich, das System der sozialen Sicherung neuen Herausforderungen anzupassen. Mit der Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe ist die Grundsicherung für Arbeitssuchende mit der klaren Ausrichtung auf Aktivierung und Förderung zu einem grundlegend neuen Schwerpunkt bei der Fürsorge für Erwerbsfähige geworden. Ich weiß, dass der hier begonnene Prozess dabei vielfach noch nicht zufriedenstellend abgeschlossen ist. Die Umsetzung eines derart umfassenden Wandels benötigt Zeit, sowohl bei den handelnden Akteuren wie auch bei den Betroffenen.

Es hat sich gezeigt, dass das vielfach strapazierte Motto des "Förderns und Forderns" bedeutende Effekte gezeitigt hat. Die grundlegende Ausrichtung an der Idee des aktivierenden und fördernden Sozialstaates findet nach gut vier Jahren Grundsicherung für Arbeitsuchende ihre Bestätigung in der Praxis. Dennoch gilt es, an weiteren Verbesserungen - insbesondere im Bereich des Fallmanagements, an den Schnittstellen zu anderen Sozialleistungen (Kinder- und Jugendhilfe, Gesundheitsförderung) und zum Bildungssystem (Sprachförderung) - zu arbeiten.

Ich bin sicher, dass sich die Arbeitsmarktpolitik in der gegenwärtigen Krise bewähren wird. Soweit mir bekannt ist, haben Sie auch persönliche Erfahrungen mit Maßnahmen, die aus diesem Bereich heraus finanziert werden, gemacht.

Ich hoffe sehr, dass Sie recht bald eine zufriedenstellende Beschäftigung finden und wünsche Ihnen alles Gute und viel Erfolg.

Mit freundlichen Grüßen

Klaus Brandner
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
14.07.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Brandner,

ich möchte Sie ebenfalls darauf Hinweisen – wie bereits andere Abgeordnete- , dass nach den Aussagen von Experten eine gezielte Internetsperre schwer möglich ist.

Sie antworteten auf das Schreiben von Herrn Eustergerling folgendes:
"Eine Sperrung erfolgt bei einzelnen, einschlägigen Internetseiten durch die Umleitung auf eine eigens dafür eingerichtete Stopp-Seite."

Mein Hinweis bezieht sich auf die Aussagen im Wirtschaftsausschusses vom 27.05.09 ( Quelle: www.bundestag.de ). Die BITKOM, Prof. Dr. Sieber, Prof. Bäcker und Dr. Frey wiesen mehrmals darauf hin, dass sie vor Kollateralschäden vieler Unbeteiligter warnen.

Auszug von Prof. Dr. Sieber:
"Solche Zwangssperrungen ... verursachen auch häufig schädliche Nebenwirkungen und "Kollateralschäden"" und weiter heißt es "Ein solches Overblocking ergibt sich vor allem bei der Sperrung von IP-Adressen. Es ist allerdings auch bei DNS-Sperrungen leicht möglich, vor allem wenn unter einer Domain umfangreiche Verzeichnisse mit einer Vielzahl von Daten gespeichert sind. …... Durch die Sperrmaßnahme wurde auch der Zugriff auf mehrere tausend legale Angebote unmöglich gemacht."

und von Prof. Bäcker
"Problematisch ist daran vor allem, dass in vielen Fällen über eine IP-Adresse zahlreiche Domain-Namen erreichbar sind. So soll die IP-Sperre dreier pornographischer Websites durch einen deutschen Access Provider mehrere Millionen weiterer Webseiten blockiert haben, ... Die IP-Sperre eines niederländischen Host Providers soll neben einer extremistischen Publikation die Web-Auftritte von mehr als 6000 Anbietern betroffen haben"

Meine Fragen auch an Sie:
  • Wie würden sie reagieren, wenn ihre Webseite www.klausbrandner.de mit einem Stopp-Schild versehentlich geblockt wird?
  • Wie hilft die Bundesregierung unschuldigen Webseitenbetreibern; damit diese ihre Reputation wieder erlangen können (keine Geldentschädigung)?

MfG,
.
Antwort von Klaus Brandner
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03.09.2009
Klaus Brandner
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage vom 14. Juli 2009, in der Sie die Möglichkeit zur Sperrung von Internetseiten durch das Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen (Zugangserschwerungsgesetz) ansprechen.

Mit dem Zugangserschwerungsgesetz sollen, wie ich dies in meiner von Ihnen angeführten Antwort auf die Frage von Herrn Eustergerling ausgeführt habe, einzelne einschlägige Internetseiten durch die Umleitung auf eine eigens dafür eingerichtete Stopp-Seite gesperrt werden.

Was Ihre erste Frage anbelangt, so sehe ich die Gefahr eines Overblocking in Deutschland und in Europa nicht. Hier ist es schon heute rechtlich möglich und gängige Praxis, dass der Provider wegen strafrechtlich-relevanter Inhalte direkt kontaktiert wird und dieser die entsprechenden Inhalte zielgenau von seinen Servern nimmt. Ähnlich schätze ich diese Situation bei seriösen Hostprovidern auch außerhalb der Europäischen Union ein, die bei entsprechenden Hinweisen derartige Inhalte löschen. Es gibt aber eben Länder, bei denen derartige Versuche regelmäßig ins Leere laufen - und vor allem hierfür wurde dieses Gesetz gemacht.

Ich stimme aber mit Ihnen überein, dass mögliche negative Nebenwirkungen wie das von Ihnen angesprochene Overblocking weitgehend ausgeschlossen werden müssen und ich kann Ihnen versichern, dass diese Fragen bei der Erarbeitung des Gesetzes und im parlamentarischen Verfahren sehr intensiv diskutiert wurden. Von daher sind mir natürlich auch die Aussagen der Sachverständigen bei der Anhörung des federführenden Wirtschaftsausschusses durchaus bekannt.

Gestatten Sie mir vor diesem Hintergrund zunächst darauf zu verweisen, dass wir als SPD-Fraktion nicht zuletzt auch vor diesem Hintergrund denkbarer Kollateralschäden den Grundsatz "Löschen vor Sperren" durchgesetzt haben. Dies bedeutet, dass zunächst alle anderen Mittel und Wege versucht werden müssen, ehe ein Angebot auf die Sperrliste gesetzt wird. Das bedeutet beispielsweise, dass bei Anbietern wie Google oder dem Google-Tochterunternehmen Youtube zunächst der Versuch unternommen werden muss, den Anbieter direkt zu kontaktieren und um Löschung zu bitten - zumal Google in Deutschland ein eigene Landesgesellschaft unterhält.

Richtig ist zweifelsfrei, dass ein solches Overblocking vor allem beim Sperren auf Ebene der IP-Adresse zu erwarten ist. Auch auf der Ebene der DNS-Sperre kann ein mögliches Overblocking letztlich nicht gänzlich ausgeschlossen werden, vor allem wenn unter einer Domain umfangreiche Verzeichnisse mit einer Vielzahl von Daten oder auch Anbietern gespeichert sind - Beispiel youtube.com.

Hier möchte ich nochmals auf den Grundsatz Löschen vor Sperren und die Begründung des Gesetzes verweisen. Dort heißt es zu § 1 Abs. 2: "Die Regelung kodifiziert den Grundsatz "Löschen vor Sperren". Danach kommt eine Sperrung durch die nicht verantwortlichen Internet-Zugangsvermittler nur dann in Betracht, wenn eine Verhinderung der Verbreitung der kinderpornographischen Inhalte durch Maßnahmen gegenüber dem Verantwortlichen nicht möglich oder nicht in angemessener Zeit Erfolg versprechend ist. [...] Eine Aufnahme eines Angebotes in die Sperrliste und die Veranlassung von Maßnahmen durch den Internet-Zugangsvermittler ist nur dann erforderlich und damit verhältnismäßig, wenn dessen Verbreitung auf anderem Wege nicht verhindert werden kann. Gegen Daten, die in Deutschland gespeichert werden, können Behörden direkt Maßnahmen ergreifen. Vor Aufnahme eines in Deutschland ansässigen Angebotes in die Sperrliste, haben die zuständigen Behörden daher die geeigneten Maßnahmen gegen den Inhalt zu ergreifen. In der Regel wird dies auch zu einer weitaus effizienteren Verhinderung der Verbreitung führen."

Das bedeutet, dass die Aufnahme eines Angebots auf die Sperrliste – wie auch die Begründung zu § 1 des Gesetzes ausdrücklich unterstreicht - nur unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit erfolgt kann. Dadurch ist gewährleistet, dass mögliche "Kollateralschäden" ausgeschlossen oder auf ein Minimum reduziert werden können.

Bezug nehmend auf Ihre Fragen möchte ich schließlich auch nochmals auf das beim Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (BfDI) einzurichtende Kontrollgremium verweisen. Nach § 9 wird beim BfDI ein unabhängiges Expertengremium gebildet, das aus fünf Mitgliedern besteht, wobei die Mehrheit der Mitglieder die Befähigung zum Richteramt haben muss. Die Mitglieder sind berechtigt, die Sperrliste beim Bundeskriminalamt jederzeit einzusehen und prüfen darüber hinaus mindestens quartalsweise die Sperrliste stichprobenartig. In der Begründung zu § 9 heißt es: "Die Regelung nimmt den Wunsch nach mehr Transparenz auf und etabliert ein unabhängiges Expertengremium beim Bundesbeauftragten für den Datenschutz und Informationsfreiheit. Mit Blick auf die vornehmlich juristischen Aufgaben, nämlich zu bewerten, ob Inhalte die Voraussetzungen des § 184 b StGB erfüllen, muss die Mehrheit der Mitglieder des fünfköpfigen Gremiums die Befähigung zum Richteramt haben. Die Mitglieder sind berechtigt, die Sperrliste jederzeit einzusehen. Mindestens einmal im Quartal erfolgt auf der Basis einer relevanten Anzahl von Stichproben eine Prüfung, ob die

Einträge auf der Sperrliste den Voraussetzungen des Paragraphen 1 Satz 1 erfüllen. Sollte die Mehrheit des Gremiums zu der Auffassung kommen, dies sei nicht der Fall, hat das Bundeskriminalamt den Eintrag bei der nächsten Aktualisierung von der Liste zu streichen."

Es ist zu erwarten, dass das Gremium im Rahmen seiner Prüftätigkeit auch überprüfen wird, ob dem Grundsatz Löschen vor Sperren und damit dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz hinreichend Rechnung getragen wurde. Eine sinnvolle Überprüfung der Sperrliste durch das Gremium schließt auch die Frage ein, ob es möglicherweise zu einem versehentlichen Overblocking oder den angesprochenen Kollateralschäden kommt.

Denjenigen, deren Internetseiten zu Unrecht durch dieses Overblocking gesperrt wurden, steht selbstverständlich der Rechtsweg offen.

Mit freundlichen Grüßen

Klaus Brandner
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Frage zum Thema Arbeit
22.07.2009
Von:

Hallo Klaus,

als Wähler in deinem Wahlkreis und damit Besitzer einer Erststimme am 27.09. interessiert mich bezüglich der von der Bundesbank ins Spiel gebrachten "Erhöhung der Erhöhung" des Renteneintrittsalters nicht deine in der NW geäußerte Reaktion, sondern die Antwort auf eine Sonntagsfrage:
Wenn nächsten Sonntag die schrittweise Erhöhung des Renteneintrittsalters auf 69 Jahre im Bundestag zur Debatte stünde, wie würdest du abstimmen?
Eine ehrliche Antwort würde mich beeindrucken.

Herzlichst,
Antwort von Klaus Brandner
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18.08.2009
Klaus Brandner
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 22. Juli 2009 in der Sie nach meiner Auffassung zur aktuellen Diskussion einer weiteren Anhebung des Renteneintrittsalters fragen.

Gern möchte ich Ihnen zunächst kurz auf Ihre "Sonntagsfrage" antworten:

Wenn nächsten Sonntag die schrittweise Erhöhung des Renteneintrittsalters auf 69 Jahre zur Debatte stünde, würde ich mit "Nein" stimmen. Darüberhinaus halte ich eine Diskussion zu diesem Thema für wenig hilfreich, da sie unnötig Angst und Verunsicherung auslöst.

In ihrem jüngsten Monatsbericht erhebt die Deutsche Bundesbank die Forderung, die Alters­grenze bis zum Jahr 2060 auf 69 Jahre anzuheben. Dabei hat die Anhebung der Altersgrenze auf 67 Jahre, die erst bis zum Jahr 2029 abgeschlossen sein wird, noch nicht einmal begonnen. Die Forderung ist entsprechend kurios.

Aufhänger für diese Forderung der Bundesbank ist ein Bericht der Europäischen Kom­mission, der Modellrechnungen der alterungsabhängigen Staatsausgaben bis zum Jahr 2060 enthält, also u. a. der Alterssicherungsausgaben. In diesem Bericht werden die in den letzten Jahren erreichten Reformerfolge im Bereich der Alterssicherung ausdrücklich gewürdigt und spiegeln sich auch in den Modellrechnungen wider, nach denen in Deutsch­land bis zum Jahr 2060 nur ein moderater Ausgabenanstieg in Relation zum Bruttoinlandsprodukt von 2,3 Prozentpunkten erwartet wird. Damit liegt Deutschland im Euroraum im oberen Mittelfeld.

Klar ist, dass in Bezug auf die ergriffenen Reformen Kurs gehalten werden muss. Bei allen Maßnahmen zur Ausgabendämpfung muss aber auch immer die Angemessenheit der Renten im Blick behalten werden. Dies wird in Deutschland mit den gesetzlich ver­ankerten Beitragssatzzielen, nicht über 20 % bis zum Jahr 2020 und nicht über 22 % bis zum Jahr 2030, und den Niveausicherungszielen, nicht unter 46 % bis zum Jahr 2020 und nicht unter 43 % bis zum Jahr 2030 gewährleistet. Damit wurde eine solide Basis für die Rentenversicherung geschaffen, die sowohl die Finanzierungsseite als auch die Leistungsseite umfasst. Eine solche Vertrauensbasis ist für jedes Alterssicherungssystem essentiell. Spekulationen über eine angeblich erforderliche Anhebung der Altersgrenze auf 69 Jahre bis zum Jahr 2060 sind dagegen wenig hilfreich.

Mit freundlichen Grüßen

Klaus Brandner
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Frage zum Thema Mindestlöhne (Antrag Die Linke.)
11.09.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Brandner,

es ist für mich nicht nachvollziehbar, warum Sie gegen den Mindestlohn gestimmt (Antrag " die Linke ") haben. Die Begründung, dass im Koalitionsvertrag vereinbart ist nicht gegen den K-Partner zu stimmen könnte ich auch umgekehrt auslegen. Die Ablehnung wird auch damit ad absurdum geführt, da Ihre Partei diesen Mindestlohn angeblich selbst fordert. Ich zitiere:

Gute Löhne für gute Arbeit - und zwar für alle!

Ich zitiere die Website der SPD:

Wir wollen den gesetzlichen Mindestlohn durchsetzen. Und eine Arbeitsversicherung, die schon im Job hilft, Arbeitslosigkeit zu vermeiden - zum Beispiel durch Weiterbildung.

Ich zitiere Ottmar Schreiner, MDB SPD

"Von mir kann niemand verlangen, dass ich im Bundestag gegen meinen eigenen Text stimme - Mätzchen hin oder her", sagte er. Es komme nicht darauf an, wer den Antrag eingebracht habe.

Sie haben vor den Gewerkschaftern versprochen: Ich stimme für den Mindestlohn und gegen die Rente mit 67. Warum haben Sie das Gegenteil gemacht ?


Bitte erklären Sie mir Ihr Abstimmungsverhalten und das bitte möglichst noch vor der Bundestagswahl.

Vielen Dank
mit freundlichem Gruß
Antwort von Klaus Brandner
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01.10.2009
Klaus Brandner
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 11. September 2009 zu meinem Abstimmungsverhalten zum Antrag der Fraktion "Die Linke" zum Mindestlohn.

Das Ergebnis nach der Abstimmung bei der Bundestagswahl 2005 ergab, dass nur die große Koalition die einzig mögliche stabile Regierung für die kommenden vier Jahre werden konnte. In langen und zähen Verhandlungen zwischen der SPD und der CDU/CSU-Fraktion wurde trotz der völlig gegensätzlichen Ansichten die stufenweise Einführung eines branchenspezifischen Mindestlohns beschlossen. In vielen Sektoren, wie bei den Gebäudereinigungskräften, den Wach- und Sicherheitsdiensten und den Postzustellern konnten so dank der SPD erste Mindestlöhne auf den Weg gebracht werden. Dies ist ein guter Anfang gewesen, der jedoch langfristig einen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn nicht ersetzen kann.

Auch wenn der Antrag der Linken wortgleich von dem Positionspapier der SPD übernommen wurde, habe ich in der von Ihnen angesprochenen Abstimmung mit "Nein" gestimmt. Meine Gründe hierfür werde ich Ihnen gern erläutern.
Mit dem Koalitionsvertrag wurde 2005 ein Kompromiss gefunden, dem sich beide Koalitionsfraktionen verpflichtet haben. Ein Kompromiss beinhaltet, dass beide Seiten Zugeständnisse machen müssen, um gemeinsam etwas bewegen zu können. Auch wenn die Kompromisse teilweise schmerzlich waren, kann ich es mit mir persönlich nicht vereinbaren, Verpflichtungen nicht nachzukommen und vertragsbrüchig zu werden.

Mein Ziel war es immer, durch meine Arbeit in Berlin in unserem Land etwas für die Menschen bewegen zu können. Regierungsverantwortung mitzutragen und so den Einfluss aktiv geltend zu machen ist aus meiner Sicht besser, als innerhalb der Opposition die Freiheit zu haben, Luftschlösser zu bauen. Dies hilft uns allen nur sehr wenig. Einen Versuch, die Regierungskoalition jenseits aller Erfolgsaussichten zu spalten, kann ich nicht durch meine Stimme mittragen. Tatsächlich wäre es auch bei der Zustimmung der SPD zu dem Mindestlohnantrag der Linken nicht zu einem Mindestlohn gekommen, da dieser spätestens im Bundesrat an der schwarz-gelben Mehrheit gescheitert wäre.

Ich werde auch in dieser Legislaturperiode in Berlin weiterhin für einen gesetzlich geregelten Mindestlohn kämpfen.

Mit freundlichen Grüßen
Klaus Brandner
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Frage zum Thema Arbeit
18.09.2009
Von:

seit 26 märz 2009 ist das übereinkommen der vereinte nationen für menschen mit behinerung in deuschland verbindlich. im artikel 27 haben behinderte menschen das recht auf frei gewälte arbeit zu machen. wie sollen die behinderten arbeit kommen. gibt es ein programm wie denn menschen geholfen werden kann?

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