Sehr geehrter Herr

,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Zu Ihrer ersten Frage: Sicherlich haben Sie Verständnis dafür, dass ich Ihnen an dieser Stelle keine klare Antwort auf Ihre Frage - schon gar nicht über ein öffentliches Forum wie www.abgeordnetenwatch.de - geben möchte. Politik im Kreise Gleichgesinnter kann nach meiner Überzeugung nur dann erfolgreich sein, wenn man gemeinsam über verschiedene Lösungsansätze streitet, zu einer Abwägung kommt und letztlich die Entscheidung findet. Dieses sollte aber immer zuerst einmal hinter verschlossenen Türen stattfinden und grundsätzlich nicht in der Öffentlichkeit ausgetragen werden.
Zu innerparteilicher Demokratie gehört eben auch, den Entscheid der Mehrheit, der darüber hinaus auf den Voten von Experten in einem jeden Politikfeld beruht, in der Regel zu akzeptieren. Darüber hinaus kann es zu Fällen kommen, in denen sich ganze Gruppen von Abgeordneten geschlossen gegen ein politisches Vorhaben richten. Als Beispiel könnte ich hier Regelungen zur Verstromung der deutschen Braunkohle anführen, gegen die sich u. a. die CDU-Landesgruppe Sachsen im Jahre 2007 wandte, da sie gerade in Ostdeutschland Arbeitsplätze gefährdet sah.
Zu Ihrer zweiten Frage: Sie haben Recht, dass die Erfolge auf dem Arbeitsmarkt in der Zeit nach 2005 auch auf die Reformen zurückzuführen sind, die die Regierung Schröder mit Unterstützung der Union in ihrer Regierungszeit auf den Weg gebracht hat. Allerdings hätte ich mir durchaus gewünscht, dass man in der Großen Koalition diese im Kern richtigen Reformen noch beherzter fortentwickelt hätte.
Zu Ihrer dritten Frage: Die Finanzmarktkrise hat ohne jeden Zweifel gezeigt, dass von kurzfristig ausgerichteten Vergütungsinstrumenten fehlerhafte Verhaltensanreize ausgehen können, die das nachhaltige Wachstum von Unternehmen gefährden und zum Eingehen unverantwortlicher Risiken verleiten. Künftig dürfen kurzfristige Renditen bei den variablen Bestandteilen der Vergütung von Geschäftsleitern und von Mitarbeitern, die hohe Risikopositionen begründen können, keine Rolle mehr spielen. Mit dem Vorstandsvergütungsgesetz und den Auflagen des Finanzmarktstabilisierungsgesetzes hat die Große Koalition bereits erste Maßnahmen getätigt. Mit dem Mitte Juni dieses Jahres im Deutschen Bundestag verabschiedeten Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung wurde ein wichtiger Schritt vollzogen, um eine gesetzliche Grundlage für nachhaltige Gehälter in Unternehmen einiger Banker, bei den Boni zu etablieren. Mit dem Gesetz werden Aufsichtsräten, welche die Gehälter der Vorstände festlegen, Regeln an die Hand gegeben, die bei der Vergütung des Vorstands zu beachten sind. Gleichzeitig erhöht die Bundesregierung mit dem Gesetz die Transparenz der Vergütungsfestlegung und stärkt die Kontrollmöglichkeit der Aktionäre und der Öffentlichkeit. Ein weiteres Ziel ist es, die Bezüge von Vorständen nicht mehr nur an kurzfristigen Erfolgsparametern auszurichten, sondern das auf nachhaltigen Erfolg des Unternehmens ausgerichtetes Handeln stärker zu belohnen. Der Staat sollte die Höhe von Abfindungen aber nicht per Gesetz begrenzen. Er darf nur bei den Firmen eingreifen, die staatliche Hilfe bekommen. Ob es mit der Vertragsfreiheit und den Vorgaben der sozialen Marktwirtschaft vereinbar ist, weitere gesetzliche Maßnahmen zu erlassen, werden wir unmittelbar mit Beginn der neuen Legislaturperiode prüfen.
Zu Ihrer vierten Frage: Die zukünftige wirtschaftliche Entwicklung unseres Landes ist von vielen Faktoren abhängig, auf die die Politik nur begrenzt Einfluss nehmen kann. In einem System der Sozialen Marktwirtschaft sollte dies auch so sein. Aus diesem Grund kann und werde ich Ihnen keine festen Kennzahlen nennen, an Hand derer ich zu gegebenen Zeitpunkt entscheiden werde, ob ich mich auch künftig politisch betätigen werde. Als Mitglied des Deutschen Bundestages kann ich mich zwar dafür verwenden, dass beispielsweise den Anliegen regionaler Wirtschaftsunternehmen durch eine erneute Prüfung durch Banken oder Behörden nach Möglichkeit Rechnung getragen wird, um Arbeitsplätze in der Region zu erhalten oder zu schaffen. Die Kompetenz, verbindliche Anweisungen in irgendeiner Art und Weise zu geben, hat ein Abgeordneter nicht.
Mich an der Entwicklung unserer Region aktiv politisch beteiligen zu können, ist mir seit meinem Einzug in den Deutschen Bundestag im Jahre 1990 eine große Ehre. Dies wird auch in Zukunft der Fall sein, und ich werde mich auch künftig mit vollem Engagement für die weitere Entwicklung der Sächsischen Schweiz, des Osterzgebirges und unseres Freistaates Sachsen einsetzen, wo immer mir dies möglich ist. Wir können stolz sein auf das, was seit der friedlichen Revolution von 1989/90 in unserer Heimat erreicht werden konnte. Dieses muss allerdings täglich neu errungen und gesichert werden. Für ein persönliches Gespräch stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Brähmig, MdB