Klaas Hübner (SPD)
Kandidat Bundestagswahl 2005
Dieses Profil dient zu Archivzwecken, eine Befragung ist nicht mehr möglich.

Klaas Hübner
Jahrgang
1967
Berufliche Qualifikation
Bankkaufmann, Studium der Kultur- und Wirtschaftswissenschaft
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages, selbständiger Unternehmer
Wohnort
-
Wahlkreis
Bernburg - Bitterfeld - Saalkreis
Ergebnis
36,1%
Landeslistenplatz
2, Sachsen-Anhalt
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www.klaas-huebner.de
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Frage zum Thema Wirtschaft
03.08.2005
Von:

Wie stehen Sie zur Lösung der Stadt-Umland-Problematik im Gebiet um Halle, insbesondere im Norden von Halle (Halle-Hafen mit Sennewitz und Morl)?

Vielen Dank!
Antwort von Klaas Hübner
1Empfehlung
01.09.2005
Klaas Hübner
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Sie sprechen jedoch ein Thema an, das im Kompetenzbereich des Landes und der Kommune liegt. Daher bitte ich Sie, sich in dieser Angelegenheit an das Land und die Kommune zu wenden.

Mit freundlichem Gruß

Klaas Hübner, MdB
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Frage zum Thema Arbeit
06.08.2005
Von:

"Mut zu Reformen?" Eine Politik vorbei an den Interessen einer großen Masse des Volkes. (5Mio)
Die Arge verschärfen die ohnehin verschärften Regelungen, indem vielfach geltendes Recht nicht bekannt ist und falsch umgesetzt wird. Arbeitsmarktreform ohne Arbeitsplätze? Reform assoziiert "Verbesserung"! Alles unzutreffend, allein dafür steht "Hartz4": höhere Kosten für den Staatshaushalt, für Betroffene völlige gesellschaftliche Ausgrenzung, kurz gesagt für Perspektivlosigkeit und sich verbreitende Verelendung! (Suppenküchen wie nach dem Krieg haben vermehrten Zulauf) Die Entscheidungsträger in Ihrer Partei lassen den geringsten Realismus vermissen- indem diese Vorgänge nicht wahrgenommen werden. Ihre Partei mit dem "S" trägt dieses völlig zu Unrecht- hat sich erst mit der Gründung der neuen Linkspartei erinnert- zu spät und unglaubhaft für viele! "Mut zu Reformen"?- derartige Wahlplakate empfinde ich als Zumutung nachdem Ihre Regierung vorzeitig das "Handtuch geworfen" hat.
Es bleibt die Frage, was sie künftig anders machen wollen wenn das alles so gut war? Besonders in einer ehemals Industrieregion Mitteldeutschlands?
Antwort von Klaas Hübner
1Empfehlung
19.08.2005
Klaas Hübner
Sehr geehrter Herr ,

mit Bezug auf Ihr Schreiben vom 6.8.2005 möchte ich Ihre darin gestellten Fragen beantworten. Sie haben eine Fülle an Themen angesprochen, so dass ich Ihnen deshalb zu jedem Thema jeweils nur eine kurze Antwort geben kann. Sie sind aber bereits schon jetzt herzlich dazu eingeladen, die Diskussion an anderer Stelle mit mir weiter zu führen.

Die derzeitigen Arbeitsmarktreformen in unserem Land sind die größten seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland. Die Zusammenführung von Bundessozialhilfegesetz und Sozialgesetzbuch hat einen klaren Systemwechsel eingeläutet. Alle erwerbsfähigen Sozialhilfeempfänger sind mittlerweile ins System integriert und bei den vorrangigen gemeinsamen Zielen, wie dem Abbau der Jugendarbeitslosigkeit und der intensiven Betreuung und Vermittlung, sind erste Erfolge sichtbar. In über 60 ARGEn wurde beispielsweise bereits mit mehr als der Hälfte aller arbeitslosen Jugendlichen eine Eingliederungsvereinbarung abgeschlossen.
Arbeitsmarktprogramme sind weitgehend erstellt und werden in operative Angebote umgesetzt.

Sicherlich, die Infrastruktur in vielen Ämtern ist noch nicht überall in einem Zustand, der eine positive Routine ermöglicht. Auch der Qualifizierungsbedarf des Personals konnte noch nicht vollständig gedeckt werden. Daran können Sie aber auch ersehen, welch enormer arbeitsmarktpolitischer Reformbedarf in unserem Land nach wie vor besteht. Insofern ist es nur nachvollziehbar und verständlich, dass in den ersten Monaten nicht alle Erwartungen erfüllt werden konnten. Wir haben allerdings bereits erhebliche arbeitsmarktpolitische Erfolge erzielt:

  • 51.600 Eintritte in Trainingsmaßnahmen

  • 3.100 Eintritte in berufliche Qualifizierungsmaßnahmen

  • 56.100 Eintritte in Zusatzjobs

  • 29.300 Personen werden durch Dritte bei der Arbeitsuche unterstützt.

Fast 445.000 junge Menschen wurden nach vorläufigen Zahlen Ende März mit aktiven arbeitsmarktpolitischen Hilfen gefördert. Die Maßnahmen zu verstärkten Vermittlungsaktivitäten werden flankiert durch den Nationalen Ausbildungspakt, der dazu beiträgt, Jugendarbeitslosigkeit zu vermeiden. Jährlich werden 30.000 neue Ausbildungsplätze und 25.000 Plätze für betriebliche Einstiegsqualifizierungen bereitgestellt. Insbesondere die von Ihnen konstatierte Perspektivlosigkeit und sich verbreitende Verelendung wird damit besonders unter jungen Menschen, die schließlich die Zukunft unseres Landes bilden, bekämpft werden.

Die Blockadehaltung des Bundesrates hat den Gang der Reformen in der Vergangenheit stark gebremst. Die jetzigen Neuwahlen bilden einen Neuanfang. Darüber hinaus greift unsere Wirtschaftspolitik bereits besonders in Ostdeutschland. Für dieses Jahr erwartet zum Beispiel die ostdeutsche Metall- und Elektroindustrie ein Umsatzwachstum von sechs bis acht Prozent. Bereits letztes Jahr hatten wir ein Wachstum von 9,3 Prozent! Diese Zahlen verdeutlichen mehr als genug den starken Aufbauwillen der Menschen in den neuen Ländern.

Zur Erinnerung: es war die CDU/CSU/FDP, die allein von 1991 bis 1998 die Bundesschulden um 395 Mrd. Euro erhöhte. Die rot-grüne Bundesregierung unter Bundeskanzler Schröder hat dagegen die Neuverschuldung zurückgeführt und dabei haben wir seit 1998 mit unserem Steuersenkungsprogramm insbesondere private Haushalte mit geringen bis mittleren Einkommen erheblich besser gestellt. Die untersten 20 % der Einkommen sind von der Steuer befreit. Das Steuerprogramm der neuen sog. Linkspartei würde nach neuesten Berechnungen des Ministeriums der Finanzen zu Steuerausfällen von etwa 34 Milliarden Euro führen. Insbesondere kommenden Generationen gegenüber ist eine derartig gesteigerte Neuverschuldung unverantwortlich. Darüber hinaus gilt der von der Linkspartei vorgeschlagene Grundfreibetrag in Höhe von 12. 000 Euro auch für höhere Einkommen, was einer Ungleichverteilung steuerlicher Belastungen zwischen arm und reich auch noch Vorschub leistet!

In den zurückliegenden Jahren haben die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland erhebliche Opfer gebracht und einen Beitrag zur Stärkung der deutschen Wirtschaft geleistet. Um trotz Globalisierung und Konkurrenzdruck Arbeitsplätze nicht zu gefährden und die Wettbewerbsfähigkeit zu sichern, haben Gewerkschaften und Belegschaften Erhöhungen der Arbeitszeit akzeptiert, flexiblen Arbeitszeitmodellen zugestimmt und sich mit sehr moderaten Lohn- und Gehaltserhöhungen begnügt. Das war notwendig und es hat sich gelohnt, denn wertvolle Arbeitsplätze konnten damit gehalten werden. Es wird sich weiter lohnen, wenn wir durch einen erneuerten politischen Willen diese Reformen fortführen können.

Mit freundlichen Grüßen

Klaas Hübner
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Frage zum Thema Familie
23.08.2005
Von:

Auf Plakaten werben Sie mit dem Familienthema. Sehen Sie Handlungsbedarf für die Chancengleichheit von Männern, Vätern und deren Kindern im Bezug auf:

  • die Gleichstellung nichtehelicher Kinder zu den ehelichen Kindern?
  • Vernachlässigung in der bisherigen Familienpolitik, die Männder kommen nicht einmal im Namen des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vor
(Stichworte: Jungenförderung, Männer in traditionellen Frauenberufen, Männergesundheit, ...)
Antwort von Klaas Hübner
3Empfehlungen
02.09.2005
Klaas Hübner
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Einiges haben wir bewegt. Nachfolgend möchte ich zu den verschiedenen Punkten Stellung nehmen.

1. Stichwort Gleichstellung nichtehelicher Kinder zu den ehelichen Kindern

Seit 1998 ist das Kindschaftsrecht umfassend reformiert worden. Das Kindschafts-rechtsreformgesetz und das Beistandschaftsgesetz ist am 01. Juli 1998, das Erbrechts-gleichstellungsgesetz am 01. April 1998 in Kraft getreten. Mit dem Reformpaket und den nachfolgenden Gesetzen wurden zwei Hauptzielrichtungen verfolgt:

Kinder dürfen nicht unter der Entscheidung ihrer Eltern für oder gegen eine bestimmte Lebensform leiden. Die noch vorhandenen unterschiedlichen Regelungen für eheliche und nichteheliche Kinder wurden daher in weitem Umfang vereinheitlicht. Die Begriffe "nichteheliche Kinder" und "eheliche Kinder" und die damit ausgedrückten Statusunterschiede wurden aus der Gesetzessprache getilgt.

Die Rechte von Kindern und Eltern wurden gestärkt, staatliche Eingriffe in die Elternautonomie auf das erforderliche Maß beschränkt. Die eigenständige Konfliktlösung durch die Eltern in den die Kinder betreffenden Verfahren wurde gefördert.

Im Zentrum des Kindschaftsrechtsreformgesetzes steht die Neuregelung der elterlichen Sorge und des Umgangsrechts.

Das Erbrechtsgleichstellungsgesetz hebt die Sondervorschriften für nichteheliche Kinder über den Erbersatzanspruch und den vorzeitigen Erbausgleich auf. Nichteheliche Kinder sind damit künftig gleich ehelichen Kindern erbberechtigt.

Im Beistandschaftsgesetz wird die zwingende gesetzliche Amtspflegschaft für nichteheliche Kinder abgeschafft und durch eine freiwillige Beistandschaft des Jugendamtes - als Angebot an alle Alleinerziehenden - ersetzt.

Für Eltern, die sich noch vor In-Kraft-Treten des Kindschaftsrechtreformgesetzes getrennt haben, wurde das Gesetz zur Einführung einer Übergangsregelung zum Kindschaftsrechts-reformgesetz verabschiedet.

Das Gesetz zur Änderung der Vorschriften über die Anfechtung der Vaterschaft und das Umgangsrecht von Bezugspersonen des Kindes, zur Registrierung von Vorsorgeverfügungen und zur Einführung von Vordrucken für die Vergütung von Berufsbetreuern stärkt die Rechtsposition des leiblichen Vaters.

Stichwort Jungenförderung

Das Kinder- und Jugendhilfegesetz KJHG enthält seit 1991 die Forderungen, "die unterschiedlichen Lebenslagen von Mädchen und Jungen zu berücksichtigen, Benachteiligungen abzubauen und die Gleichberechtigung von Mädchen und Jungen zu fördern." (in § 9 Abs. 3). Hieraus ergibt sich ein Auftrag an geschlechtsbezogene Jungenarbeit, die in Landesjugendplänen der Länder als Förderschwerpunkt ausdrücklich vorgesehen ist.

Ende 2000 hat das SPD-geführte Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend die Richtlinien für den Kinder- und Jugendplan ergänzt, Gender Mainstreaming ist darin als Leitprinzip verpflichtend vorgegeben. Dies bedeutet, dass in der Kinder- und Jugendhilfe danach zu fragen ist, wie sich Maßnahmen und Gesetzesvorhaben jeweils auf Mädchen und Jungen auswirken und ob und wie sie zum Ziel der Chancengleichheit der Geschlechter beitragen können. Diese Vorgabe ist Grundlage für die Maßnahmen, die aus dem Kinder- und Jugendplan finanziert werden.

Gender Mainstreaming in der Kinder- und Jugendpolitik soll u. a . dazu beitragen, tradierte patriarchalische Wahrnehmungsmuster, Werthaltungen und Vorgehensweisen und in der Folge vorherrschende Geschlechterrollen bei Jungen und Mädchen zu verändern.

Zukunftstag auch für Jungen

Seit 2001 findet in Deutschland der "Girls’ Day" – Mädchen-Zukunftstag statt. Er wird u. a. vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und vom Bundesministerium für Bildung und Forschung unterstützt und finanziell gefördert. Es handelt sich, wie schon der Begriff sagt, um einen Tag, der sich an Mädchen, an Schülerinnen der Klassen 5 bis 10 richtet. Er erlaubt ihnen Einblicke in die Arbeitswelt, insbesondere in technische und naturwissenschaftliche Berufe, in denen sie bislang unterrepräsentiert sind. Wir wollen die Mädchen motivieren, stärker als bisher "frauenuntypische" Berufe zu ergreifen und damit ihre Chancen am Arbeitsmarkt verbessern. Es handelt sich um ein spezifisches, bewusstseinsbildendes Förderinstrument für Mädchen, nicht um einen generellen Berufsorientierungstag an Schulen. Die Idee des Girls’ Day kommt aus den USA, dort fand er bereits 1993 statt. Ursprünglich nahmen Eltern ihre Töchter mit an ihren eigenen Arbeitsplatz. Die Idee wurde inzwischen erweitert.

Gleichzeitig mit dem "Girls’ Day" startete im April 2005 auch das Modellprojekt "Neue Wege für Jungs" mit einer gleichnamigen Internetplattform. Dort sollen Schüler einen Einblick bekommen in Berufe, die vorwiegend von Frauen ausgeübt werden. Es soll Jungen neue Perspektiven in Berufswahl und Lebensplanung eröffnen. Das Projekt "Neue Wege für Jungs" wird ebenfalls gefördert vom SPD-geführten Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds. Mit der Koordination des Projektes ist das Kompetenzzentrum Frauen in Informationsgesellschaft und Technologie beauftragt. Es gibt dort u. a. Informationen, die das eingeschränkte Berufswahlspektrum bei Jungen erweitern helfen, die eine Aus- einandersetzung mit männlichen Rollenbildern fördern und die Jungen in ihrer Sozialkompetenz stärken sollen.

Anlässlich des Internationalen Frauentages am 8. März 2005 brachten die Bundestagsfraktionen von SPD und Bündnis 90 / Die Grünen gemeinsam einen Antrag (Bundestagsdrucksache 15/5030) in den Bundestag ein mit dem Titel "Frauen in Wissenschaft und Forschung stärken – Chancengleichheit auch als Wettbewerbsfaktor erhöhen".

Darin wurde betont, dass "Gleichberechtigung und Sicherstellung gleicher Chancen für Frauen und Männer eine zentrale gesellschaftspolitische Zielsetzung und ein Gebot der sozialen Gerechtigkeit" sind. Um konkurrenzfähig zu sein, werden sehr gut ausgebildete Frauen und Männer gebraucht, die in der Lage sind Spitzenleistungen zu erbringen.

Da die gleichberechtigte Beteiligung von Frauen und Männern vor allem an Führungspositionen in Wissenschaft und Forschung noch nicht gewährleistet ist - so sind z.B. nur 13 Prozent Professuren mit Frauen besetzt, ergo 87 Prozent mit Männern - sind Maßnahmen zur Förderung von Frauen erforderlich, welche gemäß Artikel 3,2 Grundgesetz auch zulässig zum Ausgleich bestehender Nachteile sind.

Stichwort Männergesundheit

Männer haben ein Anrecht auf Krebsfrüherkennungsuntersuchungen. Leider nimmt nur jeder fünfte Mann Früherkennungsuntersuchungen in Anspruch. Zur Frage Männergesundheit ist nachfolgend eine Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung vom 22.3.2005 beigefügt:

Krebs-Vorsorge: Nur jeder fünfte Mann nimmt Früherkennungsuntersuchung in Anspruch Krebsfrüherkennungsuntersuchungen werden vor allem von Männern nur in geringem Maße wahrgenommen. Das bestätigt eine aktuelle Auswertung des Zentralinstitutes für die kassenärztliche Versorgung Deutschlands. Danach nahmen 2003 nur 19,7 Prozent aller teilnahmeberechtigten Männer – etwa jeder fünfte – die von den gesetzlichen Krankenkassen finanzierten Untersuchungen in Anspruch.

Das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung weist darauf hin, dass Männer ab 45 Jahren das Anrecht auf jährliche Krebsfrüherkennungsuntersuchungen der Prostata, des Genitales und der Haut haben. Männer ab 50 Jahren können bis zum Alter von 55 jährlich einen Test auf verborgenes Blut im Stuhl in Anspruch nehmen. Er dient zur Früherkennung von Dickdarm- und Enddarmkrebs. Seit Oktober 2002 wird zudem eine Darmspiegelung als Früherkennungsmaßnahme finanziert. Männern und Frauen ab 55 Jahren stehen zwei Darmspiegelungen zu, die im Abstand von zehn Jahren stattfinden. Falls sie davon keinen Gebrauch machen, können sie stattdessen den Test auf verborgenes Blut im Stuhl alle zwei Jahre in Anspruch nehmen.

Alle genannten Früherkennungsuntersuchungen sind in den Richtlinien zur Krebsfrüherkennung enthalten. Sie werden daher von den gesetzlichen Krankenkassen finanziert und sind von der Praxisgebühr befreit. Auch die anschließende Beratung ist Teil der Früherkennungsuntersuchungen, somit nicht praxisgebührenpflichtig.

Über die Aufnahme von Früherkennungsuntersuchungen in die Richtlinien, entscheidet der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA). Der G-BA ist ein Gremium der Selbstverwaltung, mit Vertretern von Ärzten, Krankenkassen und Patienten. Seine Beurteilung erfolgt auf der Basis von gesetzlich festgelegten Kriterien und gemäß dem Stand der Wissenschaft. Danach gehört zum Beispiel der so genannte PSA-Test nicht zu den Regelleistungen der Krebsfrüherkennung, da sein bevölkerungsbezogener Nutzen bislang nicht nachgewiesen ist. Das heißt: Es gibt bisher keinen verlässlichen Beweis, dass eine regelmäßige Früherkennungsuntersuchung mit dem PSA-Test bei allen Männern ab einem bestimmten Alter zu einer Verringerung der Sterblichkeit an Prostatakrebs führt. Diesen Beweis gibt es zum Beispiel für das Mammographie-Screening bei Frauen, das Anfang 2004 in die Richtlinien aufgenommen wurde.

Früherkennungsuntersuchungen sind Teil der Prävention. Sie werden von den Krankenkassen angeboten, damit Erkrankungen in einem möglichst frühen Stadium erkannt und die Behandlungs- und Heilungschancen erhöht werden. Männer und Frauen können neben der Krebsfrüherkennung alle zwei Jahre einen so genannten Gesundheits-Check-up (ab 35 Jahren) in Anspruch nehmen. Er dient vor allem zur Früherkennung von Herz-Kreislauf- und Nierenerkrankungen sowie von Diabetes mellitus. Zur Prävention gehören auch die Zahnvorsorge-Untersuchungen, die ab 18 Jahren einmal je Kalenderhalbjahr finanziert werden.

Eine detaillierte Übersicht aller Früherkennungsuntersuchungen – auch für Frauen und Kinder – gibt es im Internet unter www.die-gesundheitsreform.de .

Eine Übersicht der Früherkennungsuntersuchungen für Männer findet sich im Anhang.

Früherkennung von Krebs

Untersuchung
Alter
Häufigkeit
Anmerkungen

Prostatauntersuchung, Genitaluntersuchung, Hautuntersuchung ab dem Alter von 45 jährlich

  • gezielte Anamnese

  • Inspektion und Abtasten der äußeren Geschlechtsorgane

  • Abtasten der Prostata

  • Tastuntersuchung der regionären Lymphknoten


Dickdarm- und Rektumuntersuchung von 50 bis 55 jährlich

  • gezielte Beratung

  • Tastuntersuchung des Enddarms

  • Test auf verborgenes Blut im Stuhl


Darmspiegelung ab dem Alter von 55 zwei Untersuchungen im Abstand von 10 Jahren

  • gezielte Beratung

  • zwei Darmspiegelungen im Abstand von 10 Jahren oder alle zwei Jahre Test auf verborgenes Blut im Stuhl


Gesundheits-Check-up

Untersuchung
Alter
Häufigkeit
Anmerkungen

Check-up ab dem Alter von 35 alle zwei Jahre

  • Früherkennung häufig auftretender Erkrankungen wie Herz- Kreis-lauferkrankungen, Nierenerkrankungen, Zuckerkrankheit (Diabetes mellitus)

Der Check-up umfasst:

  • Anamnese, insbesondere die Erfassung des Risikoprofils

  • klinische Untersuchungen (körperliche Untersuchung einschließlich Blutdruckmessen)

  • Blut- und Urinuntersuchungen

  • Beratung über das Ergebnis

Zahnvorsorge

Untersuchung
Alter
Häufigkeit
Anmerkungen

Zahnvorsorge ab dem Alter von 18 einmal je Kalenderhalbjahr

  • eingehende Untersuchung

  • Untersuchung im Rahmen des Bonushefts

  • dies gilt auch, wenn in derselben Sitzung eine Zahnsteinentfernung (aber nur einmal zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung), Röntgenuntersuchung, Sensibilitätsprüfung durchgeführt werden oder der PSI-Code erhoben wird

Mit freundlichem Gruß

Klaas Hübner, MdB
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