Klaas Hübner (SPD)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
Dieses Profil dient zu Archivzwecken, eine Befragung ist nicht mehr möglich.

Grunddaten
Klaas Hübner
Jahrgang
1967
Berufliche Qualifikation
Bankkaufmann, Studium der Kultur- und Wirtschaftswissenschaft
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages, selbst. Unternehmer
Wahlkreis
Bernburg - Bitterfeld - Saalkreis
Landeslistenplatz
2, Sachsen-Anhalt
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(...) Da die Ausübung meines Mandates jedoch meine volle Arbeitskraft bedarf, habe ich 2002 externe Geschäftsführer bestellt, die meine Firmen seitdem leiten. Natürlich bin ich als Eigentümer weiterhin Mitglied der Geschäftsleitung und in die strategisch wichtigen Entscheidungen meiner Firmen mit eingebunden. Das Tagesgeschäft wird jedoch nun von meinen Geschäftsführern bestritten. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Finanzen
13.12.2006
Von:

Sehr geehrter Herr Hübner,
Wieviel von ihrer Diät haben Sie im laufenden Jahr der Partei gespendet?
Gibt es offizielle Richtlinien in Partei und Fraktion dazu wieviel Abgeordnete an die Partei abzuführen haben?
Wurden Sie in dieser Frage unter Druck gesetzt?
Wieviel Prozent der Einnahmen ihrer Partei stammen aus Mitgliedsbeiträgen, Personenspenden und wieviele von juristischen Personen(Verbände, Vereine, Unternehmen)?
Wieviel staatlicher Zuschuss wurde ihrer Partei gewährt?
Gibt es Höchstgrenzen für Parteispenden?
Vielen Dank für die Beantwortung dieser Fragen
Standard-Antwort von Klaas Hübner
4Empfehlungen
17.07.2007
Klaas Hübner
Liebe Bürgerin, lieber Bürger,

ich möchte Sie bitten, sich mit Ihren Fragen direkt an eines meiner Büros zu wenden:

Wahlkreisbüro
Klaas Hübner, MdB
Leipziger Straße 60
06766 Wolfen
Tel: 03494/621226
klaas.huebner@wk.bundestag.de

Wahlkreisbüro
Klaas Hübner, MdB
Karlstraße 19
06406 Bernburg
Tel: 03471/625075
klaas.huebner@wk.bundestag.de

Deutscher Bundestag
Klaas Hübner, MdB
Platz der Republik 1
11011 Berlin
klaas.huebner@bundestag.de
030/22770188

Bitte geben Sie Ihre Kontaktdaten an, damit wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen können.

Mit freundlichen Grüßen
Klaas Hübner, MdB
Ergänzung vom 12.10.2007
Sehr geehrter Herr ,

gerne nehme ich zu Ihrer Frage hinsichtlich der Parteispenden durch Bundestagsabgeordnete Stellung. Es ist in der Tat üblich als Bundestagsabgeordneter einen Teil der Diäten an die eigene Partei zu spenden. Insgesamt entfielen im Jahr 2005 12,98 % der Einnahmen der SPD auf Spenden von Mandatsträgern. Diese Spenden sind meiner Meinung nach auch gerechtfertigt. Schließlich gelangt ein Abgeordneter nur durch Unterstützung seiner Partei in dieses Amt. Hierbei sind nicht nur die professionellen Strukturen einer Partei, sondern auch die vielen einfachen Parteimitglieder gemeint, die in den Wahlkämpfen oftmals einen großen Einsatz bringen.

Den Parteien kommt in unserem politischen System eine zentrale Rolle im Willensbildungsprozess zu. In unserer individualisierten Gesellschaft wollen sich jedoch immer weniger Menschen in großen Organisationen als Mitglied binden. Den Parteien fehlt so zunehmend der ehrenamtliche Beitrag, welcher früher einen wichtigen Beitrag zur Politikvermittlung erbrachte. Die Anforderungen an die (vor allem mediale) Präsenz der Parteien im öffentlichen Raum bleibt jedoch hoch. So stehen die Parteien insgesamt heute unter einem vermehrten Finanzierungsdruck. Es ist in unser aller Interesse, dass die Parteien weiterhin vital bleiben. Deshalb spende ich gerne einen Teil meiner Diäten.

Die Einnahmen der SPD strukturierten sich im Jahr 2005 wie folgt: 29,11% entfielen auf Mitgliedsbeiträge, wie oben bereits angegeben 12,98 % auf Mandatsträgerspenden, 6,44 % auf Spenden natürlicher Personen und 1,94 % auf Spenden juristischer Personen. Der staatliche Zuschuss belief sich im Jahr 2005 auf 25,89 %. Die restlichen 23,64 % der Einnahmen generierte die SPD in erster Linie aus ihren Unternehmensbeteiligungen und aus eigenem Vermögen.

Die SPD erhält verhältnismäßig wenig Spenden von juristischen Personen (z.B. Unternehmen, Verbände, Kirchen). Im Jahr 2005 erhielt die SPD 3,28 Millionen Euro in Form von Spenden juristischer Personen. Die CDU lag bei 15 Mio. Euro, die CSU bei 4,25 Mio. Euro, die FDP kam auf 3,91 Mio. Euro, Die Grünen auf 948.000 Euro und die Linkspartei auf 35.400 Euro.

Es gibt keine Höchstgrenzen für Parteinspenden. Größere Spenden sind jedoch veröffentlichungspflichtig. Dies ist der Fall, wenn eine natürliche oder eine juristische Person in einem Kalenderjahr mehr als 10.000 Euro spendet. Spendet eine Person einmalig über 50.000 Euro muss dies zudem dem Bundestagspräsidenten mitgeteilt werden. Alle Spenden, die im Einzelfall die Höhe von 50.000 Euro übersteigen, werden seit dem 1.Juli 2002 auf der Internetseite des Deutschen Bundestags ( www.bundestag.de ) veröffentlicht.

Mit freundlichen Grüßen

Klaas Hübner, MdB
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Frage zum Thema Verwaltung und Föderalismus
13.12.2006
Von:

Sehr geehrter Herr Hübner,

bitte geben Sie an wie intensiv Sie Gesetze lesen über die Sie abstimmen, die nicht in Ihrem speziellen Ausschuss behandelt wurden?
  • Folge den Fraktionsvorgaben
  • Lasse mich nur durch Fachkollegen informieren
  • Überfliege es soweit es geht
  • Lese intensiv und prüfe juristische Querverweise
Bitte gehen Sie kurz auf einzelne Gestze ein(ALGII, Antidiskriminierung,..)?
Sind Sie dafür Mindestzeiträume für das Lesen eines Gesetzesvorschlages einzuräumen?
Welches Gesetz würden Sie abschaffen wollen?
Standard-Antwort von Klaas Hübner
4Empfehlungen
17.07.2007
Klaas Hübner
Liebe Bürgerin, lieber Bürger,

ich möchte Sie bitten, sich mit Ihren Fragen direkt an eines meiner Büros zu wenden:

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Klaas Hübner, MdB
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Mit freundlichen Grüßen
Klaas Hübner, MdB
Ergänzung vom 12.10.2007
Sehr geehrter Herr ,

im Jahr 2006 wurden 156 Gesetze im Deutschen Bundestag beschlossen. Dazu kommt noch einmal eine große Anzahl an Gesetzesnovellen. Bei einer Gesetzesnovelle wird ein bereits bestehendes Gesetz in Teilbereichen verändert und weiterentwickelt. Um den Inhalt und die Auswirkungen eines Gesetzes verstehen zu können, muss ein Abgeordneter die Entstehungsgeschichte des jeweiligen Gesetzes begleiten. Am Anfang steht ein Referentenentwurf. Dieser wird dann in Beratungen der Fraktions-Arbeitsgruppen und der Fachausschüsse im Bundestag sowie durch die Bundesministerien und die Bundesregierung bearbeitet. Auch die Bundesländer wahren über den Bundesrat ihre Interessen. Zudem werden externe Beteiligte wie Experten, Interessenvertreter, Verbände oder gesellschaftliche Gruppen wie die Kirchen, die Gewerkschaften und NGOs (Nicht-Regierungs-Organisationen) angehört und ihre Stellungnahmen berücksichtigt. Sie sehen an dieser Aufzählung wie viele Beteiligte in den Gesetzgebungsprozess eingebunden sind. In den meisten Fällen sind die Stellungnahmen und Änderungswünsche der beteiligten Institutionen ähnlich aufschlussreich wie der Gesetzestext selbst. Nur wer die Interessen der beteiligten und betroffenen gesellschaftlichen Gruppen kennt, kann ein Gesetz in seiner ganzen Bedeutung verstehen.

Aus dem Umfang der Stellungnahmen ergibt sich, dass ein Abgeordneter unmöglich in allen Politikbereichen die Gesetzgebung im Detail verfolgen kann ohne seine eigenen Fachbereiche zu vernachlässigen. Dies wäre der Qualität des Gesetzgebungsprozesses im Deutschen Bundestag abträglich. Daher ist die Arbeitsteilung im Parlament in Form der Ausschüsse zwingend erforderlich.

Natürlich gibt es Fälle, in denen man sich auch über seinen eigenen Ausschuss- und Arbeitsbereich hinaus intensiv mit einem Gesetzgebungsprozess auseinandersetzt. Ist ein Gesetz von übergeordneter Bedeutung – z.B. die mit der Agenda 2010 verbundenen Gesetzespakete – befasst sich ein weit größerer Teil des Parlaments auch im Detail mit dem Gesetz. Dies geschieht in erster Linie innerhalb der Fraktionen und in fraktionsinternen Gruppierungen. In diesen Fällen wird natürlich auch der jeweilige Gesetzestext zur Beratung herangezogen.

Mindest- oder Maximalzeiträume für die Beschäftigung mit Gesetzen festzulegen wäre schlicht unmöglich. Die Komplexität eines Gesetzes lässt sich schließlich nicht an seinen Seitenzahlen messen. Das Parlament muss sich die notwendige Zeit nehmen, die es für einen sorgfältigen Gesetzgebungsprozess benötigt.

Beiden Gesetzen, die Sie in Ihrer Anfrage genannt haben, habe ich zugestimmt. Sofern Sie spezielle Nachfragen zu den Gesetzen haben, bitte ich Sie um eine Kontaktaufnahme mit meinem Büro im Deutschen Bundestag.

Hier die Kontaktdaten:
Klaas Hübner, MdB
Platz der Republik 1
11011 Berlin
klaas.huebner@bundestag.de
Tel. 030/22770188

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit meiner Antwort weiterhelfen konnte und
verbleibe mit freundlichen Grüßen

Klaas Hübner, MdB
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Frage zum Thema Erhöhung der Mehrwertsteuer
30.12.2006
Von:
Dr.

Sehr geehrter Herr Hübner,

ich möchte Sie bitten, mir folgende Fragen kurz zu beantworten:
1. Unterstützen (unterstützten) Sie das Steuererhöhungspaket der Regierung?
2. Welche Position beziehen Sie zur Verlängerung der Legislaturperiode von 4 auf 5 Jahre
3. Welche Anstrengungen unternehmen Sie persönlich, um die Pensionsüberversorgung von Abgeordneten / Regierungsmitgliedern (Bund und Länder) zu vermindern.

Ich bedanke mich im Voraus

Uwe
Standard-Antwort von Klaas Hübner
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17.07.2007
Klaas Hübner
Liebe Bürgerin, lieber Bürger,

ich möchte Sie bitten, sich mit Ihren Fragen direkt an eines meiner Büros zu wenden:

Wahlkreisbüro
Klaas Hübner, MdB
Leipziger Straße 60
06766 Wolfen
Tel: 03494/621226
klaas.huebner@wk.bundestag.de

Wahlkreisbüro
Klaas Hübner, MdB
Karlstraße 19
06406 Bernburg
Tel: 03471/625075
klaas.huebner@wk.bundestag.de

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Klaas Hübner, MdB
Platz der Republik 1
11011 Berlin
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030/22770188

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Mit freundlichen Grüßen
Klaas Hübner, MdB
Ergänzung vom 12.10.2007
Sehr geehrter Herr Dr. ,

zu Ihrer Frage bezüglich der Mehrwertsteuer-Erhöhung. Im Jahr 2005 stand der Gesetzgeber vor der Entscheidung – um das 3 %-Neuverschuldungs-Kriterium der Europäischen Währungsunion einzuhalten – entweder gesetzliche Leistungen zu kürzen oder die Mehrwertsteuer zu erhöhen. Eine Kürzung der Renten war jedoch mit uns Sozialdemokraten nicht zu machen, so dass wir letztlich der Mehrwertsteuererhöhung zugestimmt haben. Der aktuelle Wirtschaftsaufschwung zeigt, dass Befürchtungen die Erhöhung der Mehrwertsteuer würde die Konjunktur schwächen, sich nicht bewahrheitet haben.

In der Frage der optimalen Länge einer Legislaturperiode hege ich grundsätzlich Sympathie für einen 5-Jahres-Rhythmus. Im vierten Jahr einer Legislaturperiode findet in der Regel eine Art Vorwahlkampf statt, in dem größere politische Vorhaben nicht mehr möglich sind. Die meisten Bundesländer haben daher schon eine 5-jährige Legislaturperiode eingeführt. Ich wünsche mir diese Änderung auch für den Bund.

Zu Ihrer dritten Frage bezüglich der Altersversorgung von Bundestagsabgeordneten. Dieser Themenkomplex ist ein gutes Beispiel dafür, dass die Bundestagsabgeordneten von öffentlichen Sparmaßnahmen nicht ausgenommen sind. Im Jahr 1995 wurde das Abgeordnetengesetz geändert und hierbei Einschnitte bei der Altersversorgung der Bundestagsabgeordneten vorgenommen. Nun kommt ein Bundestagsabgeordneter erst nach acht Jahren Mitgliedschaft im Parlament in den Genuss einer Altersversorgung. Die Höhe der Versorgung richtet sich nach der Dauer der Parlamentszugehörigkeit, wobei die durchschnittliche Verweildauer im Parlament 12 Jahre beträgt. Mit 12 Jahren Mitgliedschaft erhält ein Abgeordneter nach der Reform nur noch 34 % seiner Diäten als Altersversorgung im Gegensatz zu 51 % vor der Reform. Im Jahr 2004 wurden weitere Einschnitte vorgenommen. Auch die Verkleinerung des Bundestages zur 15 ten Legislaturperiode spart weitere Mittel ein. Zuletzt möchte ich darauf verweisen, dass die Diäten von Bundestagsabgeordneten in den letzten 30 Jahren deutlich hinter der allgemeinen Einkommensentwicklung zurückgeblieben sind.

Mit einem Engagement in der Politik ist in der Regel ein Ausscheiden aus dem eigentlichen Beruf verbunden, eine Rückkehr in den erlernten Beruf nach vielen Jahren Abstinenz erweist sich jedoch als schwierig. Im Vergleich zu Gehältern in der freien Wirtschaft ist die Entlohnung von Politikern eher bescheiden.

In wirtschaftlich schwachen Zeiten ist es auch Politikern geboten, einen Beitrag zur Gesundung der öffentlichen Haushalte zu leisten. Die Entschädigung und Altersversorgung von Bundestagsabgeordneten sollte jedoch attraktiv bleiben, damit sich aus möglichst vielen Berufsfeldern Menschen für ein politisches Engagement entscheiden. Deshalb halte ich weitere, tiefe Einschnitte in die Entlohnung und die Altersversorgung von Bundestagsabgeordneten für nicht sinnvoll.

Auch bei Regierungsmitgliedern halte ich die Höhe der Einkommen für gerechtfertigt. Gemessen am zeitlichen Aufwand und an der Verantwortung, die ein Minister oder die Bundeskanzlerin zu tragen haben, fallen die Einkommen meiner Meinung nach nicht zu hoch aus. Mit dem Gesetz zur Neuregelung der Altersversorgung wurden im letzten Jahr auch für die Regierungsmitglieder in Deutschland Einschnitte vorgenommen. So werden – wie bei Abgeordneten – zusätzliche Einkommen auf die Pensionen der ehemaligen Regierungsmitglieder angerechnet. Auch der Eintritt in die Alterversorgung wurde nach hinten verschoben und die Bezugsdauer des Übergangsgeldes gekürzt.

Mit freundlichen Grüßen

Klaas Hübner, MdB
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
27.01.2007
Von:

halten sie das urteil gegen peter hartz für gerechtfertigt? wie gehen sie in ihrem unternehmen mit unterschlagung, bestechung usw. um? werden ihre mitarbeiter auch mit milde, fetten abfindungen und renten belohnt?
Standard-Antwort von Klaas Hübner
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17.07.2007
Klaas Hübner
Liebe Bürgerin, lieber Bürger,

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Mit freundlichen Grüßen
Klaas Hübner, MdB
Ergänzung vom 12.10.2007
Sehr geehrter Herr Fendel,

ohne Frage, ein striktes Vorgehen gegen Korruption ist von herausgehobener Bedeutung. Korruption untergräbt das Vertrauen in die Demokratie und in marktwirtschaftlich organisierte Wirtschaft. Aus unternehmerischer Sicht würde ich anfügen, dass durch Korruption oftmals auch betriebswirtschaftlich schädliche Entscheidungen zu Stande kommen. Natürlich toleriere ich in meinen Unternehmen keinerlei rechtswidriges Verhalten.

In diesem Sinne begrüße ich, dass die Öffentlichkeit in Deutschland sehr sensibel mit diesen Delikten umgeht und auch große Konzerne wie Siemens oder VW nicht vor den Ermittlungen der Staatsanwaltschaften gefeit sind.

Im Verfahren gegen Peter Hartz haben die Richter auf der Grundlage aller Details entschieden. Ich kann mir aus der Ferne keine Stellungnahme zu diesem Urteil anmaßen.

Mit freundlichen Grüßen

Klaas Hübner, MdB
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Frage zum Thema Anpassung u. Veränderung von Hartz IV
10.07.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Hübner,
Mir ist schon klar, warum alle hier gestellten Fragen nicht von Ihnen beantwortet werden können. Ihr Tag hat ja wenigstens 36 stunden, bei den vielen Nebentätigkeiten ( oder soll man Hauptverdienste sagen). Da bleibt keine Zeit für eine Abgeordnetentätigkeit.

Stimmen Sie mir zu, das ab einer gewissen Einkunftshöhe, es der Abgeordnetenaufwandsentschädigung nicht bedarf, und wäre es da nicht das Gebot der Gerechtigkeit, nicht auf der Tasche der Allgemeinheit zu liegen, .".solange man noch über Vermögen verfügt, dieses zu seiner Bedarfsdeckung einsetzt bevor die Allgemeinheit in Anspruch genommen wird..." (Ihre eigenen worte).

Wäre es nicht sinnvoller die nicht benötigten Diäten einem Fond zuzuführen, der z.B wirklich Bedürftige zukommen könnte, z.B im rahmen von Hartz4 . Setzen sie sich doch mal dafür ein, aber Ihre Zeit wird es nicht zulassen über den wahren zustand von 8 Millionen Arbeitslosen nachzudenken, bleiben Sie weiter so fleissig bei Ihren arbeiten und Nichtantworten ist auch eine Antwort !

mfg
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20.07.2007
Klaas Hübner
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Mit freundlichen Grüßen
Klaas Hübner, MdB
Ergänzung vom 12.10.2007
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die es mir erlaubt, Ihnen persönlich meine veröffentlichungspflichtigen Angaben zu erläutern.

Bei den vom Bundestag veröffentlichen zusätzlichen Einkünften handelt es sich bei mir um Einkünfte, die ich ausschließlich aus mir selbst gehörenden Unternehmen beziehe. Diese Unternehmen habe ich seit 1991 schrittweise aufgebaut und in dieser Zeit deutlich über 200 Arbeitsplätze geschaffen. Um diese Arbeitsplätze auch dauerhaft in Sachsen-Anhalt zu halten, investiere ich einen Großteil der anfallenden Gewinne wieder in den Unternehmen.

Nach meiner Wahl in den Deutschen Bundestag war es für mich selbstverständlich, diese Unternehmen und die damit verbundenen Arbeitsplätze aufrecht zu erhalten. Da die Ausübung meines Mandates jedoch den Großteil meiner Arbeitskraft bedarf, habe ich 2002 externe Geschäftsführer bestellt, die meine Firmen seitdem leiten. Natürlich bin ich als Eigentümer weiterhin Mitglied der Geschäftsleitung und in die strategisch wichtigen Entscheidungen meiner Firmen mit eingebunden.

Ich bin seit meinem 16. Lebensjahr aktiv in der SPD und betrachte mein Mandat als Bundestagsabgeordneter als eine ehrenvolle Aufgabe, die ich mit Freude ausübe und sehr ernst nehme. Der Änderung des Abgeordnetengesetzes, wodurch die Abgeordneten verpflichtet werden, ihre Nebeneinkünfte offenzulegen, habe ich selbstverständlich im Sinne einer größeren Transparenz zugestimmt. Mehr Transparenz erlaubt den Bürgern mitzuentscheiden, was für ein Parlament sie haben möchten. Ich würde mich sehr freuen und zwar nicht aus persönlichen Gründen sondern weil dies meine politische Auffassung ist, wenn dies nicht bedeutete, dass einer Neiddiskussion folgend in Zukunft Unternehmer nicht mehr im Bundestag vertreten sein werden.

Ich glaube nicht, dass Arbeitslosen durch einen Diätenverzicht von Bundestagsabgeordneten geholfen wäre. Vielmehr hilft eine mutige Reformpolitik Menschen wieder in Arbeit zu bringen. Der aktuelle, wirtschaftliche Aufschwung zeigt, dass der mit der Agenda 2010 eingeschlagene Weg richtig ist.

Mit freundlichem Gruß

Klaas Hübner, MdB
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