Klaas Hübner (SPD)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
Dieses Profil dient zu Archivzwecken, eine Befragung ist nicht mehr möglich.

Grunddaten
Klaas Hübner
Jahrgang
1967
Berufliche Qualifikation
Bankkaufmann, Studium der Kultur- und Wirtschaftswissenschaft
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages, selbst. Unternehmer
Wahlkreis
Bernburg - Bitterfeld - Saalkreis
Landeslistenplatz
2, Sachsen-Anhalt
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(...) Unser Grundgesetz ist eine der weltweit detailliertesten Verfassungen, die auch spezifische Materien regelt, z.B. dass ein gewisser Anteil an Steuern für den Personennahverkehr aufzuwenden ist (Art. 106a GG). Die Möglichkeit – unter strengen Hürden – das Grundgesetz der Zeit anzupassen macht es zu einer modernen Verfassung.

Entscheidend dabei ist, dass sichergestellt ist, dass das Grundgesetz nicht in seinem Kern ausgehöhlt werden kann. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
08.05.2009
Von:

Mit Entsetzen habe ich in der Mitteldeutschen Zeitung die negativen Ausführungen Ihres Parteigenossen und unseres Innenministers Hövelmann zum Thema Paintballsport lesen müssen. Solche Äußerungen und Verbotsforderungen ist man ja von bayerischen Politikern aus den Reihen der CSU gewohnt, aber von einem SPD Politiker erwarte ich normalerweise doch deutlich mehr Sachlichkeit.

Wer Paintballsport aktiv betreibt, weiß, das die Vorurteile des Herrn Hövelmann nicht die Realität abbilden. Im Ursprungsland des Paintballs, den USA, werden die Spiele der Profiteams live im TV übertragen, so erscheint es mir in Anbetracht einer sich globalisierenden Welt absurd, dass zur selben Zeit deutsche Politiker aufgrund von Vorurteilen und Mutmaßungen ein Verbot eines Sports in Erwägung ziehen, der in Deutschland ohnehin nur von Erwachsenen ausgeübt werden darf.

Natürlich wird es immer Menschen geben, die gegenüber dem Paintballsport Vorbehalte haben, aber die teilen eben viele andere nicht. Es ist meine Überzeugung, dass eine freie demokratische Gesellschaft das aushalten kann und muss!

Da mich dieses Thema ganz persönlich betrifft möchte ich Sie fragen, wie Sie sich zu diesem Thema positionieren.

mit freundlichen Grüßen

M.
Paintballteam Farbrausch Halle,
Deutscher Meister 2008 der XPSL im 3Mann Format
Antwort von Klaas Hübner
4Empfehlungen
18.06.2009
Klaas Hübner
Sehr geehrter Herr ,

ein Verbot von Paintball-Spielen wird nicht Bestandteil der Modifizierung des Waffenrechts sein. Ich halte diese Entscheidung für richtig. Insbesondere bezweifele ich, dass es einen Zusammenhang zwischen Amokläufen und Paintball-Spielen gibt.

Solange nicht der Nachweis erbracht wurde, dass Paintball durch die sehr reale Simulierung einer Kampfsituation ein Gefährdungspotenzial für die Gesellschaft beinhaltet, spreche ich mich gegen ein Verbot aus. Deshalb begrüße ich es, dass der Bundestag die Bundesregierung dazu auffordern will, diesbezüglich eine wissenschaftliche Untersuchung in Auftrag zu geben.

Ich persönlich kann den Reiz des Paintball-Spiels nicht nachvollziehen, bin aber wie Sie der Meinung, dass das bloße Unbehagen einer Sportart gegenüber nicht für ein Verbot ausreicht.

Mit freundlichen Grüßen

Klaas Hübner, MdB
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Frage zum Thema Finanzen
04.06.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Hübner.
Wieso gehen insbesondere sie, als gelernter Bankkaufmann, nicht einer der Hauptursachen der Finanzkrise nach? Nämlich die Aufhebung des Glass-Steagall Act durch den Vorsitzenden der amerikanischen Notenbank Alan Greenspan und Präsident Bill Clinton im Jahre 1999. Dadurch wurde die Trennung von Investmentbanken und Geschäftsbanken aufgehoben wurde, was als Lehre aus der letzten Weltwirtschaftskrise im Jahre 1932 eingeführt wurde. Warum wird dieses Gesetz nicht wieder in Kraft gesetzt? Durch die Aufhebung wurde den Banken ja die wilde Spekulation und die enorme Ausweitung der Finanzblasen erst wieder ermöglicht, was letztendlich die Überschuldungskrise verursachte.
Es ist mir natürlich klar, daß weder Sie noch andere in unseren Volksparteien die internationalen Finanzzentren beeinflussen können. Jedoch Frage ich mich warum die tieferen Ursachen der Finanzmarktkrise, die sich jetzt langsam zu einer Wirtschaftskrise entwickelt, nicht öffentlich von Politikern debattiert werden?
Die Art und Weise wie die Krise bekämpft wird stößt bei mir auf weiteres Unverständnis. Es ist für mich nicht nachvollziehbar, daß man eine platzende Schuldenblase mit neuen Schulden bekämpft. Wie rechtfertigt die Politik die stetig steigende Staatsverschuldung, die als Hypothek Nachfolgegenerationen ab der Geburt tragen müssen?

Herzlichst

Antwort von Klaas Hübner
4Empfehlungen
19.06.2009
Klaas Hübner
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich stimme Ihnen zu. Die laxe Regulierung der internationalen Finanzmärkte war ein Auslöser für die Finanzmarkt- und Wirtschaftskrise. Hinzu kamen weitere Faktoren wie zum Beispiel die Politik des billigen Geldes der US-amerikanischen Notenbank, die lange mit sehr niedrigen Leitzinsen operiert und somit zum Entstehen der Blase im Markt für Häuserkredite beigetragen hat.

Sie sprechen die Investmentbanken als Akteur auf den Finanzmärkten direkt an. Sicherlich waren sie in erheblichem Maße an der Verbriefung von Häuserkrediten und ihrem Weiterverkauf beteiligt. Aber auch die anderen Finanzmarktakteure wie normale Geschäftsbanken, Hedgefonds oder Deutsche Landesbanken haben in Papiere investiert, die sich im Nachhinein als überbewertet herausgestellt haben. Die Banken haben sich zu einseitig auf die Bestnoten der Ratingagenturen für diese Papiere verlassen und ihre eigenständige Bewertungskompetenz vernachlässigt. Eine neue Finanzmarktarchitektur muss deshalb alle unterschiedlichen Akteure regulatorisch berücksichtigen.

Als Reaktion auf die Finanzmarktkrise hat die SPD mit dem Steinmeier-Steinbrück-Papier ein Programm zur Regulierung des Finanzmarktes vorgelegt. Wir wollen folgende Kernpunkte durchsetzen:

* Eine Finanzmarktaufsicht, die keinen Markt, keinen Akteur, keinen
Staat und kein Territorium unbeaufsichtigt lässt. Besonders
wichtig ist hierbei die internationale Verzahnung der nationalen
Aufsichtsbehörden.
* Anreiz- und Vergütungssysteme für Manager im Finanzsektor, die
nicht auf kurzfristige Spekulationsgewinne, sondern auf
langfristigen Unternehmenserfolg ausgerichtet sind.
* Das Verbot von Zweckgesellschaften. Alle Geschäfte müssen in der
Bilanz transparent abgebildet werden.
* Wir wollen die Verbriefung von Krediten, d.h. ihre Verarbeitung zu
Derivaten und ihren Weiterverkauf, einschränken. Die Banken müssen
einen Teil der Kredite selbst behalten, so dass sie nur
kalkulierbare Risiken eingehen und nicht, wie geschehen, das
Risiko auf Dritte abwälzen.
* Banken sollen Kredite mit mehr Eigenkapital unterlegen müssen.
Damit wären die Banken im Krisenfall nicht mehr so anfällig, wie
sie sich in der Krise gezeigt haben.

Wesentliche Punkte dieses Konzepts sind auch Bestandteil der nun von Präsident Obama eingebrachten Vorschläge zur Regulierung der US-amerikanischen Finanzinstitute. Ich begrüße die Pläne von Präsident Obama und hoffe, dass er sich gegen Widerstände auf nationaler Ebene durchsetzen wird. Nach den Beschlüssen des Londoner G20-Gipfels ist dies ein weiterer Schritt, der mich hoffen lässt, dass die Abstimmungen für einen internationalen Regulierungsrahmen für den Finanzsektor erfolgreich abgeschlossen werden können. Sofern wir national bereits Einzelschritte vornehmen können, tun wird dies, wie die Beschließung eines Gesetzes zur Managervergütung in dieser Woche beweist. Fortan müssen sich die Managergehälter am langfristigen Unternehmenserfolg ausrichten.

Ich kann nachvollziehen, dass Sie die steigende Verschuldung der öffentlichen Hand kritisch sehen. Auch ich halte es für enorm wichtig, dass die Staatsverschuldung mittelfristig wieder zurückgefahren wird, damit wir nachkommende Generationen nicht aller finanziellen Spielräume berauben. In dieser Situation ist es dennoch richtig, dass der Staat Konjunkturpakete auflegt, um den Einbruch in der Wirtschaft abzufedern, und weitere Bankenpleiten durch Stützungsmaßnahmen verhindert. Eine weitere Bankenpleite im Ausmaß von Lehman Brothers würde das Finanzsystem endgültig in den Abgrund stoßen. Deshalb ist der Staatseinstieg bei der Hypo Real Estate richtig. Es ist richtig, durch Kurzarbeit Massenentlassungen zu verhindern, die erhebliche Belastungen für die Sozialversicherungen und den Bundeshaushalt bringen würden. Es ist richtig, Unternehmen zu retten, die eigentlich gesund und nur durch die Krise in Turbulenzen geraten sind. Auch Opel zähle ich hierzu. Ich trete aber auch in aller Deutlichkeit dafür ein, den Staat nicht erpressbar werden zu lassen und jedes Unternehmen zu retten. Es ist nicht Aufgabe des Staates Managementfehler auszugleichen.

Ihren Appell für eine öffentliche Debatte über die Ursachen der Finanzmarktkrise nehme ich gerne auf. Das politische System ist derzeit in hohem Maße mit dem Krisenmanagement beschäftigt. Dies darf uns aber nicht von einer Debatte über die Ursachen der Finanzmarktkrise abhalten. Die Bürgerinnen und Bürger können von uns verlangen, dass wir aus der Krise lernen und die richtigen Schlüsse aus ihr ziehen.

Mit freundlichen Grüßen

Klaas Hübner, MdB
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Frage zum Thema Finanzen
19.06.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Hübner,

auch ich möchte das Thema Finanzkrise ansprechen.
Wie sie wissen ist ein großes Problem in unserem Finanzsytem die Differenz zwischen Buchgeld und vorhandenem, realem, physischem Geld.
Also das heißt, es gibt ca.90% virtuelles Geld und nur ca. 10% an Geld das durch Münzen oder Scheine hinterlegt ist, wenn dann aus irgendeinem Grund (Angst vor Bankenbankrott) eine überdurchschnittliche Anzahl an Kunden, sein Geld abheben will, gibt es Probleme, da nicht genügend Geld vorhanden ist!
Wie schon das Beispiel der Northern Rock Bank in Großbritanien zeigt.
Wie wollen Sie solche Probleme verhindern?
Ist es nicht am einfachsten das sogenannte "Einhundertprozentgeld" einzuführen?
Apropos "sogenannte", warum bezeichnen Sie und Ihre mitstreiter, die Linke eigentlich immer als "sogenannte Linke"? Sieht sich die SPD noch als linke?.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Klaas Hübner
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25.06.2009
Klaas Hübner
Sehr geehrter Herr ,

die Abschaffung von Buchgeld und ein Ersetzen durch Papiergeld verhindert nicht die von Ihnen geschilderte Problematik, die entsteht, wenn ein Großteil der Einlagen bei einer Bank in kurzer Zeit abgezogen wird.

Wieso werden die Guthaben auf den Bankkonten nicht in Papierform hinterlegt? Die Bank hortet die Einlagen nicht, sondern verleiht sie an private oder institutionelle Kunden weiter. Dieser Prozess ist sinnvoll, da mit den Krediten neue Investitionen angeschoben werden, die den Wohlstand unserer Gesellschaft mehren (z.B. in Form eines privaten Hausbaus oder eines Anlagenbaus bei einem Unternehmen). So kommt das Kapital dort an, wo es gebraucht wird. Ohne diesen Prozess, mit dem die Banken ihren Gewinn erwirtschaften, gäbe es zudem überhaupt keine Zinszahlungen auf Spareinlagen.

Wie Sie richtig beschrieben haben, wird ein Großteil des Geldes nur als Buchgeld, heute als gespeicherte Information in Computern, gehalten. Papiergeld ist in der Bank nur soviel vorhanden, um die täglichen Abhebungen von Girokonten bedienen zu können. Die Bank garantiert ihren Kunden, dass sie die Einlagen auf den Konten im Bedarfsfall erhalten, obwohl sie in diesem Moment nur in der Lage wäre einen Teil der Einlagen auszuzahlen. Dies ist im Regelfall auch nicht nötig, da naturgemäß immer nur ein Teil der Kunden konkret Mittel benötigt.

Kommt es in einem Ausnahmezustand zu der Situation, dass sehr viele Kunden ihre Einlagen zurückfordern, kommt es zu einer Zahlungsunfähigkeit der Bank. Es ist jedoch unerheblich, ob dieser Vorgang nun in Form von Papiergeld oder in Form von Buchgeld vonstatten geht. Ob die Auszahlung von Einlagen nun in Papierform oder durch eine Buchung (z.B. durch Online-Banking) vollzogen wird, macht im Ergebnis keinen Unterschied.

Im Falle einer Bankenpleite schützen sogenannte Einlagensicherungsfonds die Kunden vor einem Verlust ihrer Gelder. Diese Fonds werden durch die beteiligten Banken mit Mitteln gespeist. Die Pleite einer Großbank übersteigt jedoch die Mittel der Einlagensicherung. Auch deswegen verhindert in diesem Fall der Staat eine Pleite von Großbanken, wie wir es auch in der aktuellen Finanzkrise erlebt haben.

Zu Ihrer zweiten Frage: Die SPD ist die Partei der linken Mitte. Wir sind eine Volkspartei und haben für uns den Anspruch formuliert, mit unserer Politik alle Schichten der Bevölkerung anzusprechen. Wir verpflichten uns dem Allgemeinwohl und sprechen uns gegen eine populistische Symbolpolitik, wie sie von der Linkspartei vertreten wird, aus. Der Populismus der Linkspartei ist interessanterweise dort am stärksten, wo sie nicht an Regierungsverantwortung beteiligt ist. Wir als SPD erkennen die Realitäten in unserem Land an, wollen diese aber zum Besseren verändern. Das zeichnet in meinen Augen eine verantwortungsvolle Politik der linken Mitte aus.

Mit freundlichen Grüßen

Klaas Hübner, MdB
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
21.06.2009
Von:
M.

Sehr geehrter Herr Abgeordneter Hübner,
Ihre Partei hat dem Internet-Zugangserschwerungsgesetz unter dem Vorwand, Kinderpornografie verhindern zu wollen, zugestimmt.

Ich bin entsetzt, wie sehr Sie und Ihre Partei auf sachliche Argumentationen verzichten und Sie sich des Totschlagarguments Kinderpornografie bedienen, damit genau mittels diesen Gesetzes in Zukunft allein die Interessen von Lobbyisten, und das auch noch auf Kosten der Privatwirtschaft, durchgesetzt werden können.

1. Warum haben Sie und Ihre Partei nicht mit einem Antrag den Erlaß des Zugangserschwerungsgesetzes verhindert? Es ist bekanntlich mit unseren rechtsstaatlichen Prinzipien unvereinbar, dass eine Behörde (das Bundeskriminalamt) ohne jede Kontrolle einen geheimen Eingriff führt?

2. Warum haben Sie und Ihre Partei keine Kontrollinstanz vorgesehen, also beispielsweise gefordert, dass eine Sperranordnung durch das BKA innerhalb einer vorgegebenen Frist richterlich geprüft und bestätigt wird? Dies widerspricht doch eindeutig unserem Rechtsstaatprinzip.

3. Warum haben Sie und Ihre Partei nicht eingewendet, dass die gesperrten Seiten regelmäßig überprüft und nach Entfernen der beanstandeten Inhalte wieder freigeben werden müssen?

4. Warum überlassen Sie und Ihre Partei die technische Ausgestaltung (Umsetzung) eines Gesetzes Unternehmen der Privatwirtschaft?

Und letzlich die wichtigste Frage an Sie, Herr Hübner:

Warum setzen Sie und Ihre Partei die Internet-Sperre als allzu bequemes Werkzeug ein, wogegen das Löschen kinderpornografischer Inhalte aus dem Netz und das damit verbundene Ermitteln der Täter viel wirkungsvoller und nachhaltiger wäre und Sie das von Ihnen gewollte Ziel auch wirklich erreichen?

Ich stelle damit für mich fest, dass Sie und Ihre Partei in Ihrem Wahlkampffieber gegen alle Vernunft ein populistisches Gesetz durchgeboxt haben, das zwar sicherlich vom Verfassungsgericht gestoppt werden wird, aber auch bis dahin schon großen Schaden angerichtet haben wird.

MfG
M.
Antwort von Klaas Hübner
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25.06.2009
Klaas Hübner
Sehr geehrter Herr ,

zum Thema "Bekämpfung von Kinderpornographie in Kommunikationsnetzwerken" erreicht mich derzeit eine Reihe von Zuschriften. Ich will deshalb die Gelegenheit nutzen, einige allgemeine Anmerkungen zu dieser Diskussion zu machen, bevor ich Ihre Fragen konkret beantworte.

Viele Absender dieser Zuschriften unterstellen der Politik, Sperrungen von Internetseiten mit kinderpornographischen Inhalten als Einstieg in eine weitergehende Zensur des Internets zu missbrauchen. Ich halte diese Unterstellung für irreführend und geradezu hanebüchen. Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Jeden Schritt zur Abschreckung von strafrechtlich relevanten Handlungen als Zensur zu diskreditieren, halte ich für problematisch. Jeder Eingriff des Staates in die Bürgerrechte zur Kriminalitätsbekämpfung muss wohl abgewogen werden und im Verhältnis zur Tragweite des potentiellen Fehlverhaltens stehen. Ich begrüße es deshalb, dass es in Deutschland viele Bürger gibt, die Eingriffe des Staates kritisch hinterfragen. Dennoch sollten wir als Gesellschaft in der Lage sein, eine nüchterne und rationale Debatte zu führen. Die aktuelle Debatte um die Sperrung von Internetseiten mit kinderpornographischem Inhalt lässt meiner Meinung nach bei vielen Diskutanten jegliches Maß vermissen.

In der Tat hat eine Anhörung im Bundestag zum ersten Gesetzentwurf aus dem Bundesfamilienministerium teilweise starke Kritik gezeitigt. Wir als SPD haben diese Kritikpunkte aufgegriffen und Änderungen durchgesetzt.

Zu Ihrer 1. Frage: Es handelt sich nicht um ein "Internet-Zugangserschwerungs-Gesetz", allenfalls um ein "Kinderpornographie-Zugangserschwerungs-Gesetz". Wir wollen verhindern, dass Internetseiten mit kinderpornographischen Inhalten erreichbar sind. Andere Bereiche des Internets werden nicht tangiert.

Zudem hat die SPD durchgesetzt, dass der Grundsatz "Löschen vor Sperren" in das Gesetz aufgenommen wurde. Danach kommt eine Sperrung nur dann in Betracht, wenn eine Verhinderung der Verbreitung der kinderpornographischen Inhalte durch strafrechtliche Maßnahmen gegenüber dem Verantwortlichen nicht möglich oder nicht in angemessener Zeit Erfolg versprechend ist. Bereits nach bisheriger Rechtslage werden Kinderpornographie-Seiten, die sich auf deutschen Servern befinden, von den Internetprovidern gelöscht. Die meisten dieser Seiten befinden sich jedoch auf Servern anderer Länder. Den Zugriff auf diese Seiten sollen die Sperrungen verhindern.

Zu Ihrer 2. und 3. Frage: Es wird ein Kontrollgremium geben. Die SPD hat durchgesetzt, dass ein unabhängiges Expertengremium mit Mitgliedern, die die Befähigung zum Richteramt haben müssen, beim Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit etabliert wird. Dieses Gremium ist berechtigt, die Sperrliste jederzeit einzusehen und zu überprüfen und bei Bedarf Eintragungen in der Sperrliste zu revidieren. Stichproben werden vorgenommen um fälschliche Eintragungen in die Sperrliste zu identifizieren und aufzuheben.

Zu Ihrer 4. Frage: Ich nehme an, dass Sie mit Ihrer Frage darauf anspielen, dass letztlich die Internetprovider die Sperrungen vornehmen werden. Eine andere Lösung ist nicht möglich, da nur die Internetprovider die technische Kapazität dazu haben. Das Internet wird ja gerade nicht staatlich verwaltet, sondern durch private Hand bereitgestellt. Dies dürfte eigentlich in Ihrem Sinne sein.

Internetnutzer, die eine dieser betroffenen Seiten anwählen, werden auf eine Seite mit einem "Stoppschild" umgeleitet, um sie auf den problematischen Charakter dieser Seite hinzuweisen. Damit wird ein gesellschaftliches Zeichen der Ablehnung gesetzt, welches die Hemmschwelle zum Herunterladen kinderpornographischer Inhalte heraufsetzen soll.

Abschließend möchte ich betonen, dass die Sperrung von Kinderpornographie-Seiten im Internet nur ein Instrument unter vielen ist, diesem dramatischen Missbrauch von Kindern zu begegnen. Als SPD ist unsere Kernforderung, dass die Strafverfolgungsbehörden dauerhaft personell und technisch gut ausgestattet sind und die internationale Zusammenarbeit der Strafverfolgungsbehörden weiter gestärkt wird. Das aktuelle Gesetz soll einen Beitrag zum Schutze von Kindern leisten. Es ist als Spezialgesetz konzipiert und bleibt im Zuständigkeitsbereich des Wirtschaftsministeriums. Ausschließliches Ziel des Gesetzes ist die Erschwerung des Internetzugangs zu kinderpornographischen Inhalten. Eine Ausweitung auf weitere Inhalte ist durch die Konzeption als Spezialgesetz ausgeschlossen. Das Gesetz ist zudem bis zum 31. Dezember 2012 befristet. Eine Evaluierung wird Grundlage für eine Überprüfung und Anpassung des Gesetzes sein.

Das Gesetz dient ausschließlich der Prävention. Verkehrs- und Nutzungsdaten, die aufgrund der Zugangserschwerung bei der Umleitung auf die Stopp-Meldung anfallen, dürfen nicht für Zwecke der Strafverfolgung verwendet werden. Damit wird ausgeschlossen, dass sich durch Spam-Mails fehlgeleitete Nutzer einem Ermittlungsverfahren ausgesetzt sehen könnten. Zudem ist keine Speicherung personenbezogener Daten bei den Internetprovidern mehr vorgesehen.

Mit freundlichen Grüßen

Klaas Hübner, MdB
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Frage zum Thema Wirtschaft
22.06.2009
Von:

Sehr geehrte Herr Abgeordneter!
Sie haben ja am 15.06 im DLF an einer interessanten Diskussion mit dem Insolvenzrechtler Prof. Haarmeyer teilgenommen.
Bemerkenswert fand ich die dort, von diesem geäußerte Tatsache, dass in Deutschland etwa 20-30 fähige Insolvenzverwalter vorhanden sind und der Rest nicht durch fachliche Kompetenz an diesen Job gekommen ist, sondern durch Richterentscheidung ( man könnte auch Beziehungen sagen).
Warum hat man also ein halbwegs verbessertes nun extrem wichtiges Insolvenzrecht auf den Weg gebracht, ohne daran zu denken, dass ein Gesetz nur so viel wert ist, wie seine Umsetzung?
Es ist ja kein Einzelfall, dass in einem hochreguliertem Land wie Deutschland, wo dem Bürger vor gesetzlichen Fallstricken manchmal kaum die Luft zum atmen bleibt, selbst wichtige Bereiche der Gesellschaft dem "Wildwuchs" überlassen werden. Siehe auch Betreuer(un)wesen in der Justiz, Finanz- und Vermögensverwaltung etc. pp.
Auch für wichtige Bereiche wie Steuer- und Wirtschaftskriminalität scheint dem Staat Geld und Interesse zu fehlen, um fähige Leute auszubilden und adäquate Stellenzahlen zu unterhalten.
Muss man hier nicht eine schwere Schieflage konstatieren , zwischen der Verfolgung Kleinkrimineller (Schwarzfahrer z.B.) und Leuten, deren Straftaten einen hohen Aufwand und Kompetenz bei der Ermittlung erfordern?
Lohnende Fälle (auch finanziell) wären z.B. die IKB und HRE, CoBa, deren Verantwortliche in Haft unbedingt eine Resozialisierungsmaßnahme benötigen, sonst machen sie danach wieder da weiter, wo sie aufgehört haben!
Wie gedenkt die SPD die Auswirkung der Öl/Spritpreise im Krisenjahr 2009 in den Griff zu bekommen, wenn man an die realwirtschaftlichen Auswirkungen der hohen Preise 2008 denkt?
Spekulationsprobleme und das mit Steuergeldern Dank Bailout...
MfG
Antwort von Klaas Hübner
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03.07.2009
Klaas Hübner
Sehr geehrter Herr ,

meines Wissens stammt die Aussage, dass in Deutschland nur 20-30 fähige Insolvenzverwalter vorhanden seien, nicht von Prof. Haarmeyer, sondern von Herrn Josef Schlarmann (CDU), welcher ebenfalls an der vom Deutschlandfunk ausgestrahlten Diskussion teilnahm. Diese Aussage ist so nicht haltbar. Beim Verband der Insolvenzverwalter Deutschlands (VID) allein sind 437 Insolvenzverwalter zusammengeschlossen. Um Mitglied werden zu können, muss man mindestens 5 Jahre Berufserfahrung als Insolvenzverwalter aufweisen. Es sind sicherlich weitaus mehr professionell arbeitende Insolvenzverwalter in Deutschland tätig, als dies durch Herrn Schlarmann suggeriert wurde.

Auch Herr Prof. Haarmeyer äußerte sich in der Sendung des Deutschlandfunks zu der von Ihnen angesprochenen Problematik. Er forderte in diesem Zusammenhang präzise Zulassungskriterien für Insolvenzverwalter. Zu viele Insolvenzverwalter seien nur als Gelegenheitsverwalter tätig und würden somit höheren Qualitätsansprüchen nicht genügen können, so Prof. Haarmeyer.

In der Tat wird auf politischer Ebene über die Etablierung einer Berufsordnung für Insolvenzverwalter nachgedacht, die präzise Vorgaben formuliert, welche Qualifikationen ein Insolvenzverwalter zur Ausübung seines Amtes vorweisen muss. Dies würde insbesondere den Insolvenzgerichten helfen, kompetente Verwalter auszuwählen. Es muss jedoch vermieden werden, dass eine Berufsordnung als Markteintrittsbarriere für neue Insolvenzverwalter wirkt. Zudem ist es fraglich, inwiefern eine Berufsordnung mit europäischem Recht kompatibel wäre. Das Thema befindet sich aber auf der Agenda der rechtspolitischen Institutionen und Fachpolitiker und wird in der nächsten Legislaturperiode sicherlich behandelt.

Insolvenzverwalter sind keine Beamten. Es handelt sich meist um eigenständige Rechtsanwälte, Betriebswirte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, die sich diesbezüglich beruflich spezialisiert haben. Staatliche Aufgabe ist es, geeignete Rahmenbedingungen zu setzen, in denen Gerichte, Insolvenzverwalter und die betroffenen Firmen zusammenarbeiten können. Mit dem neuen Insolvenzrecht aus dem Jahr 1999 hat die Rot-Grüne Bundesregierung das damalige, auf Zerschlagung statt auf Erhaltung ausgerichtete Insolvenzrecht abgelöst und damit die Rahmenbedingungen erheblich verbessert. Auch Herr Prof. Haarmeyer hat dies im Deutschlandfunk bestätigt. Er sprach davon, dass Deutschland eines der besten Insolvenzrechte weltweit habe.

Sicherlich würde auch ich mir an manchen Stellen besser ausgebildetes Personal in staatlichen Einrichtungen wünschen. Ich würde aber verneinen, dass der Staat Steuer- und Wirtschaftskriminalität nicht ausreichend verfolgt. Denken Sie zum Beispiel an den Erwerb einer Datei mit Informationen zu Privatpersonen, die Gelder vor dem deutschen Fiskus nach Lichtenstein hinterzogen haben, durch deutsche Behörden. Am heutigen Tage hat zudem der Bundestag ein Gesetz beschlossen, welches den Strafverfolgungsbehörden größere Kompetenzen bei der Verfolgung von Steuerhinterziehung zuspricht. Auch gegen Großkonzerne geht der Staat vor, wenn sie gegen Recht und Gesetz verstoßen, wie Ermittlungen im Zusammenhang mit Schmiergeldzahlungen im Ausland durch deutsche Konzerne beweisen. Diese Fälle aus der jüngeren Vergangenheit zeigen, dass der deutsche Staat die Verfolgung von Steuer- und Wirtschaftskriminalität ernst nimmt.

Es obliegt den Strafverfolgungsbehörden zu ermitteln, ob im Rahmen der Finanzkrise strafrechtlich relevante Handlungen festzustellen sind. In den meisten Fällen handelt es sich wohl eher um Managementfehler. Die deutschen Banken sind zu hohe Risiken eingegangen und haben oftmals in Finanzpapiere investiert, ohne konkret zu wissen, mit welchen Werten diese hinterlegt waren. Unsere Antwort auf die Finanzkrise ist das Steinmeier-Steinbrück-Papier zur Regulierung der Finanzmärkte. Vor allem ist es wichtig, funktionierende Aufsichtsbehörden zu etablieren, die sich mit den anderen Behörden weltweit abstimmen. Ein weiteres Element sind Veränderungen im Bereich der Managerentlohnung. Kurzfristig ausgerichtete Anreiz- und Vergütungssysteme haben viele Bankmanager dazu verleitet, massiv in die angesprochenen Papiere zu investieren. Bis zum Ausbruch der Finanzkrise wurden erhebliche Gewinne mit der Erstellung und dem Handel dieser Papiere erzielt. Mit dem inzwischen vom Bundestag beschlossenen "Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung" soll sichergestellt werden, dass Verhaltensanreize zur nachhaltigen Unternehmensentwicklung gesetzt werden. Aktienoptionen können zukünftig erst nach vier und nicht wie bisher nach zwei Jahren eingelöst werden. Die Herabsetzung von Vorstandsvergütungen durch den Aufsichtsrat wird erleichtert und die Haftungsbestimmungen für die Aufsichtsratsmitglieder wegen unangemessener Vergütungsfestsetzung unterstrichen. Diese und viele weitere Einzelregelungen werden helfen, ein verantwortungsvolleres Handeln von Managern zu unterstützen.

Die Preisentwicklung der Öl- und Spritpreise war bedingt durch die Wirtschaftskrise in diesem Jahr sehr moderat. Nicht nur die Preise für Benzin, sondern auch für Heizöl und Gas waren im Zuge der Wirtschaftskrise erheblich gesunken. Leider handelt es sich hierbei nur um eine vorübergehende Erholung. Die weltweite Ressourcen-Nachfrage ist stark steigend. Zudem sind wichtige Investitionen in die Ölförderung im Zuge der Wirtschaftskrise unterlassen worden. Es ist somit mittelfristig mit einem erneuten Anstieg der Ölpreise zu rechnen. Es wird nicht möglich sein, dies für die Bürger im nächsten abzufedern, da die Haushaltslage Steuersenkungen für die nächsten Jahre ausschließt. Langfristig gibt es nur eine gangbare Lösung: Die Strategie "Weg vom Öl". Deshalb ist es so wichtig, dass wir die Förderung der Erneuerbaren Energien fortsetzen.

Mit freundlichen Grüßen

Klaas Hübner, MdB
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Ihre Frage an Klaas Hübner
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