Klaas Hübner (SPD)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
Dieses Profil dient zu Archivzwecken, eine Befragung ist nicht mehr möglich.

Grunddaten
Klaas Hübner
Jahrgang
1967
Berufliche Qualifikation
Bankkaufmann, Studium der Kultur- und Wirtschaftswissenschaft
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages, selbst. Unternehmer
Wahlkreis
Bernburg - Bitterfeld - Saalkreis
Landeslistenplatz
2, Sachsen-Anhalt
weitere Profile
(...) Mit dem Vertrag von Lissabon soll die Demokratie in der Europäischen Union gestärkt werden. Erstmalig könnten die Bürger der EU mit einem Bürgerbegehren (Voraussetzung dafür sind 1 Millionen Unterschriften von EU-Bürgern) ein Gesetzgebungsverfahren initiieren. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
12.11.2007
Von:
-

Sehr geehrter Herr Hübner,

Für mich stellt sich immer wieder die Frage, warum wird jemand Abgeordneter. Warum sind Sie Abgeordneter geworden? Was tun Sie für das deutsche Volk, das es rechtfertigt, gut belohnt zu werden. An welchen guten Vorhaben waren Sie zuletzt beteiligt? Welchen Auftrag des Volkes und Ihrer Wähler haben Sie in deren Interesse umgesetz?
War es der Krieg in Afganisthan?
War es die Vorratsdatenspeicherung?
War es die Rente mit 67?
War es das SGBII-Schandgesetrz?

Keines der ausgewählten Gesetze war je im Interesse der Mehrheit des Volkes? Warum stimmten Sie diesen Gesetzen zu?

Die neueste Debatte über den "Entwurf eines siebenundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Abgeordnetengesetzes". -hier Diätenerhöhung genannt - zeigt deutlich die Unverschämtheit der Auslegung Ihrers Abgeordnetendaseins. Ich finde es schlimm, jemanden zu sagen er solle Maß halten und selber frönt man der Völligkeit. Ich bin für den Volksentscheid, der entscheidet was "Volksvertreter” bekommen sollen. Nicht verdienen, denn Sie sollen ja dienen und nicht verdienen.

Ich höre oft in den Antworten der Abgeordneten, man wolle gute Abgeordnete, deshalb müsse man sie gut bezahlen und versorgen, sonst würde niemand in den Bundestag einziehen. Es gibt Menschen in diesem land die müssen mit dem 10ten Teil dessen was die Abgeordneten sich in die Tasche stecken Es zwingt Sie ja keiner Abgeordneter zu sein. Ihre Privilegien als Abgeordneter gehören abgeschafft.

Halten Sie die Rentenregelung der Abgeordneten etwa für in Ordnung, während ich meine Altersversorgung mit 55 aufbrauchen muss, Sie sind Beauftragter des Volkes,. wenn sie mit der Bezahlung nicht einverstanden sind, fragen sie den Auftraggeber - sprich Ihre Wähler, lassen Sie diese entscheiden, was sie wert sind. dann gibt es diese schlechte Gewisseensfrage nicht, oder? f
Für die Beantwortung nach Ihrem Sinn des Abgeordnetenseins werde ich auch diesmal nicht Ihr Wahlbüro behelligen.

mit freundlichem Gruss
Antwort von Klaas Hübner
9Empfehlungen
11.12.2007
Klaas Hübner
Sehr geehrter Herr ,

glauben Sie, die Bürgerinnen und Bürger Deutschland haben kein Interesse an
• einer Stabilisierung Afghanistans nach der Beendigung der Taliban-Herrschaft,
• an einem effektiven Schutz gegen Kriminalität und Terrorismus,
• an einer Nachhaltigkeit der gesetzlichen Rentenversicherung – damit unser Sozialstaat auch noch für nachfolgenden Generationen als eine soziale Absicherung existiert – und
• an einem Abbau der Arbeitslosigkeit?

Ich bin der Überzeugung, dass die Bürgerinnen und Bürger vor terroristischen und kriminellen Attacken geschützt werden wollen. Weiterhin glaube ich, die große Mehrheit in unserem Volk hat eingesehen, dass schmerzhafte Einschnitte in den Sozialstaat notwendig sind, um ihn auf ein gesundes Fundament zu stellen. Deshalb haben wir Sozialdemokraten in der Rot-Grünen Bundesregierung und in der Zeit der Großen Koalition die von Ihnen angesprochenen Gesetzespakete beschlossen.

Zur Erhöhung der Abgeordnetendiäten. Im Jahr 1977 legte der Gesetzgeber fest, dass sich die Diäten der Bundestagsabgeordneten an den Einkommen von Funktionsträgern orientieren sollen, die eine vergleichbare Verantwortung tragen und einer vergleichbaren Belastung unterliegen. Als vergleichbar mit den Abgeordneten – die Wahlkreise mit 200 bis 300 Tausend Wahlberechtigten vertreten – wurden Bürgermeister kleiner Städte und von Gemeinden mit 50 bis 100 Tausend Einwohnern angesehen. Zudem wurden die einfachen Richter bei einem obersten Gerichtshof des Bundes (Bundesgerichtshof, Bundesarbeitsgericht, etc.) als eine geeignete Vergleichsgruppe genannt.

Es war ein richtiger Schritt, dass in den letzten Jahren in Deutschland die Diäten der Bundestagsabgeordneten aufgrund der wirtschaftlichen Schwierigkeiten nicht gestiegen sind. Mit der nun beschlossenen Erhöhung der Diäten in zwei Schritten von 7.009 auf 7.668 Euro erreichen die Bundestagsabgeordneten exakt die Löhne der Bürgermeister kleiner Städte und die der Bundesrichter.
Der Beruf des Bundestagsabgeordneten stellt eine sehr anspruchsvolle Tätigkeit mit einer hohen Arbeitsbelastung dar. In den Sitzungswochen – in denen sich die Abgeordneten in Berlin aufhalten – gibt es kaum einen Tag, der nicht bis in die späten Abendstunden mit Terminen gespickt ist. In ihren Wahlkreisen und an den Wochenenden lässt die Arbeitsbelastung nicht nach. Hier müssen die Bundestagsabgeordnete vielerlei Veranstaltungen besuchen, Sprechstunden abhalten und den Kontakt zu gesellschaftlichen Organisationen pflegen. Die Bundestagsabgeordneten leisten somit einen unverzichtbaren Dienst in unserer Demokratie, die Repräsentanz ihrer Bürger im Deutschen Bundestag und die Politikvermittlung zurück in die Wahlkreise. Ich denke die große Mehrheit der Bundestagsabgeordneten verdient aufgrund ihres hohen Einsatzes die Diäten in der nun beschlossenen Höhe.

Bei der Altersversorgung der Abgeordneten werden mit der Anhebung der Diäten Einschnitte vorgenommen. Ich habe Verständnis dafür, dass die Höhe der Altersversorgung von vielen Menschen als unverhältnismäßig eingeschätzt wird. Es ist jedoch für viele Abgeordnete ein Risiko aus einem bestehenden Berufsverhältnis heraus sich für ein politisches Mandat zu bewerben. Schließlich gibt es nur im Falle der Beamten ein gesichertes Rückkehrrecht in den alten Job. Die Möglichkeit des frühen Bezugs einer Altersversorgung federt das Risiko des Abgeordnetenberufs teilweise ab. Es gibt nur wenige Abgeordneten, die so lange Mitglied des Deutschen Bundestages sind, dass sie den Höchstsatz der Altersentschädigung von 67,5 % der Abgeordnetenentschädigung erreichen. Dieser Höchstsatz wird erst nach 27 Jahren erreicht. Oft wird in der Presse die Altersentschädigung von langjährigen Abgeordneten und von ehemaligen Ministern als Beweis angeführt, dass die Politiker des Landes unverhältnismäßig entlohnt werden. Ich denke es handelt sich hierbei um ein Zerrbild, mit dem man den tatsächlichen Gegebenheiten nicht gerecht wird. Es gibt auch viele Abgeordnete, die nur kurz Mitglied des Bundestages sind, und Probleme bei der Wiedereingliederung in den alten Beruf haben. Eine Berichterstattung über diese Fälle wecken medial weniger Interesse.

Der von Ihnen vorgeschlagene Modus, die Abgeordnetendiäten in einer Art Volksbefragung festlegen zu lassen, ist aufgrund verfassungsrechtlicher Festlegungen nicht möglich. Im Rahmen des geltenden Grundgesetzes ist es nicht möglich, die Entscheidung über die Höhe der Diät auf andere zu übertragen, obwohl auch viele Abgeordnete angesichts der meist kritischen Öffentlichkeit eine solche Übertragung der Entscheidung befürworten.

Sie haben sich bereits mehrmals über Abgeordnetenwatch an mich gewendet. Mir ist bewusst, dass die Arbeitslosigkeit viele Härten mit sich bringt. Ob Ihnen damit geholfen ist, pauschal und undifferenziert gegen Abgeordnete zu polemisieren, ist fraglich.
Ich betrachte mein Mandat als Bundestagsabgeordneter als eine ehrenvolle Aufgabe, die ich mit Freude ausübe und sehr ernst nehme. Als meine Hauptaufgabe in der Politik sehe ich es an, den Reformprozess in Deutschland so zu gestalten, dass wirtschaftliche Prosperität mit sozialer Gerechtigkeit und einer Gerechtigkeit den nachkommenden Generationen gegenüber erreicht werden kann. Ich halte es für eines der größten Probleme, dass unsere Gesellschaft durch Defizite in unserem Bildungssystem sozial auseinander driftet. Das ist sozialer und wirtschaftlicher Sprengstoff.

Da Sie mich auch danach gefragt haben, an welchen guten Vorhaben ich zuletzt beteiligt war, möchte ich darauf verweisen, dass der neue Bundesarbeitsminister Olaf Scholz den tiefsten Stand der Arbeitslosigkeit seit 14 Jahren verkünden konnte. Darauf darf man als Politiker stolz sein. Die Arbeitsmarktforschung hat übrigens erforscht, dass Aufschwünge sich wellenartig auf dem Arbeitsmarkt bemerkbar machen. Erst kommt es zur vermehrten Nachfrage nach Überstunden. Wenn die Belegschaft den Arbeits-Mehrbedarf nicht mehr decken kann, kommt es zu Neueinstellungen. Langzeitarbeitslose profitieren erst nach einer gewissen Zeit von der verbesserten Arbeitsmarktsituation. Ich möchte deshalb dafür kämpfen, dass wir alles dafür tun, den Aufschwung zu verstetigen. Ich hoffe, dass auch bei Ihnen der Aufschwung ankommt und Sie bald wieder eine Arbeit finden. Die Erreichung der Vollbeschäftigung muss eines der ersten Ziele unserer Politik bleiben.

Mit freundlichen Grüßen

Klaas Hübner, MdB
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
10.12.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Hübner,

im Gegensatz zu vielen meiner Vorredner auf dieser hochinteressanten Internetseite bin ich durchaus nicht der Meinung, Politiker verdienten zu viel. Immerhin ist mit der Bezahlung der Auftrag verbunden, an der Lenkung eines gesamten Staates in nicht unerheblichen Maße mitzuwirken.
Dies ist mit hohen Anforderungen an Engagement und Arbeitsbereitschaft verbunden. Allerdings sind in Ihrem hiesigen Profil vier Nebentätigkeiten aufgeführt, die Ihnen, verwendet man jeweils die untere Grenze des Spielraums, zusätzlich 10000 Euro pro Monat einbringen, was, wenn ich richtig informiert bin, recht gut in der Größenordnung ihres Gehalts als Abgeordneter inklusive Kostenpauschale (Quelle: SZ). Für diese zusätzlichen Einnahmen muss es natürlich auch eine Gegenleistung Ihrerseits in Form von Arbeitsaufwand geben.
Die Frage, die ich mir schon seit geraumer Zeit stelle, ist nun:
Wie ist es Ihnen, bzw einem Bundestagsabgeordneten allgemein, möglich, Ihrem Bundestagsmandat in vollem Umfang gerecht zu werden, wenn gleichzeitig eine nicht unerhebliche Nebentätigkeit ausgeführt wird?
Des Weiteren frage ich mich, wie unabhängig ein Bundestagsabgeordneter sein kann, der gleichzeitig die Interessen eines privaten Unternehmens wahrnehmen muss. Hierbei möchte ich ausdrücklich darauf hinweisen, dass hiermit nicht direkte Korruption o.ä. gemeint ist, sondern die zwangsläufige Bindung der Entscheidungsfreiheit bei bestimmten, das jeweilige Unternehmen betreffenden Sachfragen.
Vielen Dank für Ihre Bemühungen, meine Fragen zu beantworten

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Klaas Hübner
16Empfehlungen
17.12.2007
Klaas Hübner
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die es mir erlaubt, Ihnen meine veröffentlichungspflichtigen Angaben zu erläutern.

Bei den vom Bundestag veröffentlichen zusätzlichen Einkünften handelt es sich bei mir um Einkünfte, die ich ausschließlich aus mir selbst gehörenden Unternehmen beziehe. Diese Unternehmen habe ich seit 1991 schrittweise aufgebaut und in dieser Zeit deutlich über 200 Arbeitsplätze geschaffen. Ich war bereits vor meiner Wahl in den Deutschen Bundestag unternehmerisch tätig und habe aus den Gewinnen der Unternehmen schon damals mein Einkommen bezogen. Um die Arbeitsplätze auch dauerhaft in Sachsen-Anhalt zu halten, investiere ich einen Großteil der anfallenden Gewinne wieder in den Unternehmen in Sachsen-Anhalt.

Nach meiner Wahl in den Deutschen Bundestag war es für mich selbstverständlich, diese Unternehmen und die damit verbundenen Arbeitsplätze aufrecht zu erhalten. Da die Ausübung meines Mandates jedoch meine volle Arbeitskraft bedarf, habe ich 2002 externe Geschäftsführer bestellt, die meine Firmen seitdem leiten. Natürlich bin ich als Eigentümer weiterhin Mitglied der Geschäftsleitung und in die strategisch wichtigen Entscheidungen meiner Firmen mit eingebunden. Das Tagesgeschäft wird jedoch nun von meinen Geschäftsführern bestritten.

Ich bin seit meinem 16. Lebensjahr aktiv in der SPD und betrachte mein Mandat als Bundestagsabgeordneter als eine ehrenvolle Aufgabe, die ich mit Freude ausübe und sehr ernst nehme. Der Änderung des Abgeordnetengesetzes, wodurch die Abgeordneten verpflichtet werden, ihre Nebeneinkünfte offenzulegen, habe ich selbstverständlich im Sinne einer größeren Transparenz zugestimmt. Mehr Transparenz erlaubt den Bürgern mitzuentscheiden, was für ein Parlament sie haben möchten. Ich würde mich sehr freuen und zwar nicht aus persönlichen Gründen sondern weil dies meine politische Auffassung ist, wenn dies nicht bedeutete, dass einer Neiddiskussion folgend in Zukunft Unternehmer nicht mehr im Bundestag vertreten sein werden.

Unsere Verfassung basiert in starkem Maße auf dem Prinzip des Pluralismus, in dem die verschiedenen Interessen zu einem Ausgleich gebracht werden sollen. Meine Erfahrung als Politiker ist, dass im Deutschen Bundestag alle Interessen angehört und angemessen berücksichtigt werden.

Mit freundlichem Gruß

Klaas Hübner, MdB
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Frage zum Thema Verwaltung und Föderalismus
18.05.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Hübner,

als Demokratin und CSU Wählerin besorgt mich die politische Entwicklung in den 5 ostdeutschen Bundesländern sehr.
Was können Sie und die SPD konkret und abrechenbar bis zur nächsten Bundestagswahl machen, dass die Linke nicht stärkste politische Kraft in Sachsen Anhalt wird?

Mit freundlichem Gruß

Berchtesgaden
Antwort von Klaas Hübner
4Empfehlungen
04.07.2008
Klaas Hübner
Sehr geehrte Frau ,

das Erstarken der populistischen Linkspartei ist kein Phänomen, welches sich auf Ostdeutschland beschränkt. Der Souverän – die Wählerinnen und Wähler – entscheidet mit seiner Stimmabgabe über den Einzug der Linkspartei auch in westdeutsche Parlamente. Sie haben demnach bei der anstehenden Landtagswahl in Bayern die Chance dazu beizutragen, den Einzug der Linkspartei in den bayrischen Landtag zu verhindern.

Ich bin der Überzeugung, dass die Entzauberung der Linkspartei nur durch eigene, gute Politikkonzepte stattfinden kann und nicht dadurch, dass wir in einen Aktionismus und einen nacheifernden Populismus verfallen. Die Sozialdemokratie trägt nun seit 10 Jahren Regierungsverantwortung in Deutschland und hat hierbei eine gute Bilanz vorzuweisen. Wir haben den Sozialstaat reformiert, eine verantwortliche Außenpolitik betrieben und den Aufbruch in der Forschungs-, Bildungs- und Familienpolitik organisiert. Die Gesellschaft in Deutschland ist in den letzten 10 Jahren weltoffener und liberaler geworden. Wir haben dazu beigetragen, dass sich die Wirtschaft modernisieren konnte und die Chancen der Globalisierung nutzt.

Wir blicken auf 10 erfolgreiche Regierungsjahre zurück. Ich bin der Überzeugung, dass wir auch in den nächsten Jahren Vertrauen in unsere Politik gewinnen werden.


Mit freundlichen Grüßen

Klaas Hübner, MdB
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
10.06.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Klaas Hübner,

als Bürger und Mitglied von Transparency International Deutschland e.V.(TID) frage ich Sie nach Ihrer persönlichen Auffassung und zu Ihren bisherigen Aktivitäten zur erforderlichen Änderung des Strafgesetzbuches, damit die Umsetzung der UN-Konvention gegen Korruption auch in Deutschland vorankommt.
Die diesbezüglichen Eckpunkte, die kürzlich durch die Arbeitsgruppe Korruption in der Politik zur Anpassung des § 108 e StGB erstellt wurden, können Sie über die Homepage von TID (www.transparency.de) erfahren.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Klaas Hübner
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04.07.2008
Klaas Hübner
Sehr geehrter Herr ,

zur Umsetzung internationaler Rechtsinstrumente im Zuge der Korruptionsbekämpfung – unter anderem auch des VN-Übereinkommens gegen Korruption – liegt dem Deutschen Bundestag ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Beratung vor. Die Umsetzung der Vorgaben sieht auch eine Neuregelung hinsichtlich der Abgeordnetenbestechung vor. Die entsprechenden Änderungen sind in dem Gesetzesentwurf noch nicht enthalten, weil die gesetzgerberische Arbeit hierzu direkt durch die Abgeordneten des Deutschen Bundestages erfolgen soll.

Für die SPD-Bundestagsfraktion steht die Notwendigkeit einer grundsätzlichen Erweiterung des Straftatbestandes der Abgeordnetenbestechung außer Zweifel. Wir wollen den Tatbestand der Abgeordnetenbestechung sowohl zur Umsetzung der internationalen Vorgaben als auch hinsichtlich der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) ausdehnen.

Nach dem geltenden Recht sind die Bestechlichkeit und Bestechung von Volksvertretern nur in den Formen des Stimmenkaufs und -verkaufs bei Abstimmungen als Abgeordnetenbestechung nach § 108e Strafgesetzbuch (StGB) und der Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem geschäftlichen Verkehr nach Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung strafbar. Die auf der Ebene des Europarats und der Vereinten Nationen entstanden Konventionen (Strafrechtsübereinkommen des Europarats über Korruption vom 27.1.1999 und das Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption vom 31.10.2003) enthalten Vorgaben zu einer weiteren Erfassung von Korruptionstaten von und gegenüber Abgeordneten und führen daher zu einem Umsetzungsbedarf im deutschen Strafrecht. Umsetzungsbedarf besteht außerdem aufgrund der BGH-Rechtsprechung (Wuppertaler Korruptionsskandal und Kölner Müllskandal), da beim Umgang mit Korruptionshandlungen auf der Ebene der kommunalen Mandatsträger eine erhebliche Gesetzeslücke besteht. Der BGH entschied im sog. "Wuppertaler Korruptionsskandal", dass kommunale Mandatsträger keine Amtsträger i.S.v. § 11 Abs.1 Nr.2 StGB sind, soweit sie nicht mit konkreten Verwaltungsaufgaben betraut sind. In der letzten Wahlperiode hatte die rot–grüne Koalition bereits einen ersten Anlauf unternommen, die bislang straflose Annahme oder Forderung von Vorteilen im Zusammenhang mit mandatsbezogenen Handlungen unter Strafe zu stellen. Durch die vorgezogene Neuwahl kam es jedoch nicht zum Abschluss. Eine Einigung mit unserem Koalitionspartner CDU/CSU auf diesem Gebiet steht noch aus.

Mit freundlichen Grüßen

Klaas Hübner, MdB
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
18.06.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Hübner,

warum haben Sie etwas zugestimmt, dessen Inhalt Sie nicht kennen?

Bei einem Interview von Panorama in der ARD konnten Sie nicht einmal die einfachsten Fragen beantworten.

Warum also, frage ich Sie, stimmen Sie etwas zu, dessen Ausmaße für Deutschland für Sie unbekannt sind?

Ich bin gerne bereit mit Ihnen einen neuen Termin auszumachen, um Sie erneut nach Ihren Kenntnissen über den Lissabonner Vertrag zu befragen.

Würden Sie sich dieser Aufgabe stellen?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Klaas Hübner
3Empfehlungen
29.07.2008
Klaas Hübner
Sehr geehrter Herr ,

ich habe Panorama kein Interview zum Lissabon-Vertrag gegeben.

Dem Lissabon-Vertrag habe ich zugestimmt und ich stehe auch nach dem Nein der Iren zur Intention des Vertrages. Der Lissabon-Vertrag soll die Handlungsfähigkeit der Europäischen Union auch nach der Erweiterung auf 27 Mitgliedstaaten sicherstellen. Künftig könnten mehr Entscheidungen als bisher mit einer qualifizierten Mehrheit gefällt werden. Langfristig soll das System der Doppelten Mehrheit etabliert werden, nachdem mindestens 15 Mitgliedstaaten, die mindestens 65 % der EU-Bevölkerung repräsentieren, für einen Beschluss stimmen müssen. Ohne einen solchen Modus ließen sich in einer EU mit 27 Mitgliedstaaten künftig kaum noch Entscheidungen fällen.

Die Einführung eines hauptamtlichen Präsidenten des Europäischen Rates und die deutliche Aufwertung des Hohen Vertreters für Außen- und Sicherheitspolitik würde das Führungs- und Koordinationsdefizit der EU verringern.

Mit dem Vertrag von Lissabon soll die Demokratie in der Europäischen Union gestärkt werden. Erstmalig könnten die Bürger der EU mit einem Bürgerbegehren (Voraussetzung dafür sind 1 Millionen Unterschriften von EU-Bürgern) ein Gesetzgebungsverfahren initiieren.

Das EU-Parlament würde weiter gestärkt, da das bisherige Mitentscheidungsverfahren – bei dem Ministerrat und Europaparlament gleichberechtigte Gesetzgeber sind – künftig bei rund 95 Prozent der EU-Rechtsvorschriften angewendet werden soll. Auch eine Stärkung des EU-Parlaments im Rahmen der EU-Haushaltspolitik ist vorgesehen. Die Grundrechtscharta sieht eine Verbesserung und Ausweitung des Grundrechtsschutzes der Bürger vor. Wenn sich Bürger durch EU-Rechtsvorschriften oder EU-Organe in ihren Grundrechten verletzt sehen, können sie sich demnach vor dem Europäischen Gerichtshof und nationalen Gerichten (mit der Ausnahme der polnischen und britischen) auf die Charta berufen. Die sechs Kapitel der Grundrechtscharta enthalten neben klassischen Bürgerrechten wie Rede-, Meinungs- oder Versammlungsfreiheit auch moderne Rechte – etwa den Datenschutz, Rechte von Kindern und das Recht auf eine gesunde Umwelt sowie das Recht auf sichere und würdige Arbeitsbedingungen.

Nun gilt es, schnell eine Lösung für die aktuelle Krise zu finden, in der sich die Europäische Union nach dem Nein der Iren zum Lissabon-Vertrag befindet.


Mit freundlichen Grüßen

Klaas Hübner, MdB
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