Von:


Grüß Sie, Frau Lühmann.
Gemäß dem Entwurf des Sekretariats des Geschäftsordnungsausschusses soll es künftig dem Bundestagspräsidenten erschwert werden, Vertreter von Meinungen zu Wort kommen zu lassen, die von der Fraktionsmeinung abweichen: Er soll das Wort nur noch Rednern erteilen können, die von der Fraktion eingeteilt wurden, andere nur ausnahmsweise höchstens 3 Minuten und nur im "Benehmen mit den Fraktionen", wie u. A. die Süddeutsche Zeitung berichtet.
Ich bin der Auffassung, dass die Diskussion im Parlament die öffentliche Diskussion wiederspiegeln sollte. Das erfordert, dass der Bundestagspräsident nach eigenem Ermessen auch Rednern das Wort erteilen darf, die anderer Auffassung sind als ihre Fraktion.
Zudem sind Bundestagsabgeordnete lauf Grundgesetz nur ihrem Gewissen verantwortlich; meiner Ansicht nach eine wichtige Stütze zur sachgerechten Meinungsbildung im Parlament. Auch daher verbietet sich jede Einschränkung ihrer Redefreiheit.
Was sind Ihrer eigenen Einschätzung nach die Probleme, die durch das Procedere der Worterteilung entstanden, wie der Bundestagspräsident sie bislang handhabt?
Welche Möglichkeiten sehen Sie, diese Probleme anders zu lösen, als es der Entwurf des Sekretariats des Geschäftsordnungsausschusses vorsieht?