Sehr geehrter Herr

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recht herzlich bedanke ich mich für Ihre Anfrage zu dem Thema Druckerpatronen bzw. deren eingebauten Chips und einer Befassung damit seitens des europäischen Gesetzgebers. Bitte sehen Sie es mir nach, dass ich Ihnen erst jetzt dazu antworte. Durch einen technischen Fehler (falsche Emailadresse bei abgeordnetenwatch) ist mir Ihre Nachricht erst jetzt zugegangen.
Zur volkswirtschaftlichen Einordnung des von Ihnen beschriebenen Problems: Das Umweltbundesamt geht davon aus, dass allein in Deutschland jährlich über 40 Millionen Tintenpatronen und etwa 4 Millionen Tonerkartuschen als Abfall entsorgt werden. Durch mehrfache Nutzung insbesondere von solchen Modulen, die neben dem Behälter weitere funktionelle Bestandteile haben - so wie von Ihnen angemerkt - lässt sich das Abfallaufkommen deutlich reduzieren. Damit wird ein Beitrag zum Ressourcenschutz geleistet.
Für die Relation dieser bereits sehr beeindruckenden Zahlen, erlaube ich mir noch auf folgende Mitteilung des Umweltbundesamt: sowie einem Artikel auf Spiegel-Online zu verweisen.
In umweltrechtlicher Hinsicht fallen Druckerpatronen als Verbrauchsgüter unter WEEE, "Richtlinie der EU über Elektro- und Elektronik-Altgeräte´ - in Deutschland unter das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (ElektroG).
Ihre Bitte für einen "Verzicht von überflüssiger, belastender Elektronik" zu sorgen, finde ich gerade vor dem Hintergrund der oben genannten Zahlen eine wunderbare Idee. Dies sollte tatsächlich gesellschaftlicher Auftrag sein. Schwierig ist allerdings dafür eine rechtlich feste Definition in WEEE zu schaffen. Vorstellbar ist aber daneben etwas über preisliche Anreize zu machen, z.B. höhere Abfallgebühren für die Hersteller, je nach dem wie viel Elektronik ein Gerät enthält und wie gut es recycelbar ist. Im Augenblick findet eine Differenzierung der Kosten nur nach sehr groben Gerätekategorien statt - alles andere wurde im Rahmen der WEEE-Neufassung von den Mitglieder der Europäischen Volkspartei abgelehnt. Meine Fraktion hätte sich dies anders gewünscht. Allerdings fordert die neugefasste WEEE-Richtlinie die Kommission auf, eine Studie dazu anzufertigen: "Die Kommission ist aufgefordert, bis zum 14. August 2015 Bericht über die Möglichkeit der Ausarbeitung von Kriterien, durch die die tatsächlichen Kosten am Ende der Nutzungsdauer in die Finanzierung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten durch die Hersteller internalisiert werden, zu erstatten, und gegebenenfalls ... einen Legislativvorschlag vorzulegen." Hier könnte man nun erneut ansetzen, um das von Ihnen angeführte Problem der Druckerpatronen zu regulieren.
Zu der genannten Richtline WEEE möchte ich Sie an dieser Stelle noch auf ein Dokument der EU-Kommission, in englischer Sprache, welches sich mit häufigen Fragen und Antworten zu WEEE beschäftigt verweisen, das Dokument wird regelmäßig überarbeitet. In einer der nächsten Fassungen wird auch auf das Thema Druckerpatronen eingegangen.
Neben den umweltrechtlichen Belangen beschäftigt das Thema Druckerpatronen die Europäische Union auch in wettbewerbsrechtlicher Hinsicht. Hierzu hat der Europäische Gerichtshof in einem kürzlich ergangenen Urteil der European Federation of Ink and Ink Cartridge Manufacturers gegen die Kommission wegen marktbeherrschender Stellung der Druckerhersteller Hewlett Packard, Canon und Epson die Klage abgewiesen. In dem Verfahren ging es im Wesentlichen darum, ob die Druckerhersteller durch zahlreiche Patente oder Absprachen den Markt für Tintenpatronenhersteller abschotten. Der Ansicht der Klägerin, dass dies so sei, ist der EuGH aber nicht gefolgt.
Sollten Sie weitere Anmerkungen zu diesem Thema haben, können Sie mich gerne erneut dazu kontaktieren.
Mit freundlichen Grüßen
Kerstin Westphal, MdEP