Kerstin Westphal (SPD)
Abgeordnete EU

Grunddaten
Kerstin Westphal
© SPD Europa
Jahrgang
1962
Berufliche Qualifikation
Erzieherin
Ausgeübte Tätigkeit
Erzieherin
Wohnort
-
Bundesland
Bayern
Bundeslistenplatz
15
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(...) Ich persönlich bin sehr für Transparenz bei Nebeneinkünften, und finde unser Stufenmodell ebenso wie jenes im Bundestag zu unpräzise. Ob die Offenlegung - wie von Ihnen formuliert - "cent-genau" sein muss, mag eine Frage des bürokratischen Aufwandes und des schutzwürdigen Interesses Dritter sein. (...)
Parlamentarische Arbeit
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
30.01.2012
Von:

Liebe Genossin Kerstin,

nachdem wir vom geplanten "Handelsabkommen" ACTA erfahren haben, waren wir sehr schockiert über die weitreichenden Zensurmöglichkeiten dieses Vertrages, sowie die sehr undemokartische Enstehungsgeschichte. Damit kann ja jeder unbescholtene Bürger plötzlich und ohne dass er es weiß zum "Straftäter" werden. Zudem müssten die Provider "Internetpolizei" spielen.
Deswegen möchten wir wissen, WAS DU ÜBER DAS ACTA-ABKOMMEN WEISST, WIE DU ES BEWERTEST UND wie DU SELBST DANN bei der bevorstehenden Abstimmung über diesen Vertrag abstimmen wirst.

Ich bedanke mich schon heute für deine baldige Antwort.

Mit solidarischen Grüßen


stv. UV-Vorsitzender Landshut
Mitglied im SPD-Bezirksvorstand Ndb
Mitglied im BTWO-Vorstand
Bildungsbeauftragter im Kreisvorstand LA
stv. AfB-Landesvorsitzender BY
stv. AfB-Bezirksvorsitzender Ndb.
Vorsitzender AfB im UB Landshut
Mitglied im AfB-Bundesausschuss
Antwort von Kerstin Westphal
1Empfehlung
08.02.2012
Kerstin Westphal
Lieber Genosse ,

vielen Dank für Deine Frage zum ACTA-Abkommen, über das es zur Zeit viele Diskussionen gibt.

Ich stimme Dir zu: Die Entstehungsgeschichte (also das Bestreben einiger Verhandlungspartner, das Abkommen im Geheimen auszuhandeln), ist nicht in Ordnung. Auch in internationalen Verhandlungen muss der Grundsatz der Transparenz gelten. Auf massiven Druck des Europäischen Parlaments hat die EU-Kommission nun den Text des Abkommens auf ihre Website gestellt, und zwar in allen Sprachversionen ( ec.europa.eu ).

Das Europäische Parlament wird das Thema offen, transparent und demokratisch bearbeiten. Die Debatten des federführenden Handels-Ausschusses werden live im Internet übertragen. Am 1. März wird ein öffentliches Hearing zu ACTA stattfinden, an dem jede/r teilnehmen kann. Ich stehe in engem Kontakt mit dem Genossen Bernd Lange, der im Handelsausschuss sitzt - und ich habe ihn schon für April nach Würzburg zu einer Veranstaltung zu ACTA eingeladen.

Zum Inhalt des Abkommens:
In der Debatte werden gelegentlich Sachverhalte geschildert, die sich im nicht (oder nicht mehr) im Text wiederfinden, daher muss man den Text genau prüfen. Wir SozialdemokratInnen haben aber eine klare Linie: Regelungen gegen Produkt- und Markenpiraterie dürfen nicht dazu führen, dass Grundrechte eingeschränkt werden oder der Datenschutz aufgeweicht wird!

Zentral ist für uns als SozialdemokratInnen, dass das ACTA-Abkommen bestehendes EU-Recht nicht verletzen darf, oder über EU-Recht hinausgeht. Grundrechte und europäische Standards der Freizügigkeit und des Datenschutzes müssen auch in Zukunft unangetastet bleiben! Außerdem finde ich, dass ein Internet-Provider Inhalte transportieren und nicht bewerten sollte. Während der Verhandlungen konnten schon einige sozialdemokratische Forderungen durchgesetzt werden: Pläne der USA, Internet-Provider dazu zu verpflichten, Internetangebote einzuschränken oder Nutzern den Netzzugang zu sperren, wurden abgewehrt.

Das Europäische Parlament wird nun die Verhandlungen aufnehmen. Da das Abkommen rechtliche Fragen aufwirft, will unsere Fraktion auch dafür sorgen, dass der Europäische Gerichtshof die Vereinbarkeit von ACTA mit EU-Recht prüft. Wie Du vielleicht weißt, können wir das Abkommen nicht im Inhalt verändern, das heißt wir können nur zustimmen, oder ablehnen (womit das Abkommen gescheitert wäre). Eine solche Ablehnung haben wir beim SWIFT-Abkommen schon einmal erlebt. Wann ACTA im Plenum zur Abstimmung steht, ist noch nicht abzusehen.

Deine Frage, wie ich am Ende abstimmen werde, kann ich Dir also noch nicht definitiv beantworten, aber ich denke es ist klar geworden, dass ich (ebenso wie meine sozialdemokratischen KollegInnen) bei manchen Aspekten durchaus Bedenken habe.

Falls Du das Thema weiterverfolgen möchtest, lade ich Dich natürlich gerne nach Würzburg ein!


Mit solidarischen Grüßen
Kerstin
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Frage zum Thema Verbraucherschutz
25.10.2012
Von:

Sehr geehrte Frau Westphal,

Morgen wird über das Thema Provisionen für Finanzprodukte im Plenum des Europaparlaments abgestimmt.
Konkret geht es um die Frage, ob Provisionen für den Verkauf von Finanzprodukten verboten bzw. an die Kunden weitergereicht werden sollen, was zum Vorteil der Bankkunden wäre, da sie dann eine neutralere Beratung erwarten können. Die Verbände der Sparkassen, Volks- und Raiffeisenbanken räumen ein, dass sie gegen die Weitergabe von Provisionen Lobbyarbeit gemacht haben. Eine englische Labour-Abgeordnete will morgen noch mal einen Antrag auf ein Verbot der Provisionen einbringen. Ich hätte gerne gewusst, wie Sie sich zu der Frage der Provisionen positionieren, warum und mit welchen Lobbyisten Sie in dieser Sache Kontakt hatten.

Mit freundlichen Grüßen
U.
Antwort von Kerstin Westphal
bisher keineEmpfehlungen
05.11.2012
Kerstin Westphal
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Meine Position zu der Frage der Provisionen stimmt mit derjenigen der SPD-Gruppe im Europäischen Parlament überein. Wir haben - ebenso wie die gesamte sozialdemokratische S&D-Fraktion - den zwischen Berichterstatter Markus Ferber (EVP) und den Schattenberichterstattern Robert Goebbels (S&D) und Olle Schmidt (Liberale) verhandelten Kompromiss unterstützt. Dieser basiert auf dem einstimmigen Abstimmungsergebnis des Wirtschafts-Ausschusses vom 26. September, wurde aber im Vorfeld der Plenarabstimmung aus sozialdemokratischer Sicht an entscheidenden Stellen verbessert.

In den Verhandlungen um ein Provisionsverbot oblag uns die Aufgabe, Reformschritte zu definieren, die nicht nur in der Theorie, sondern auch in der Praxis VerbraucherInnen ein Mehr an Transparenz, Wahlfreiheit und Schutz bieten. Eine in den Beratungen erwogene Möglichkeit wäre die vollständige Abschaffung von Provisionszahlungen gewesen. Ich fände diese Idee durchaus sympathisch, wenn sie sich in der Praxis verbraucherfreundlich umsetzen ließe. Die Beratung und der Vertrieb von Finanzprodukten müssen grundlegend reformiert werden, Finanzberatung muss aber besser und transparenter und nicht einfach teurer werden. Der Einstieg in eine reine Honorarberatung, wie von Grünen und britischen Konservativen gewünscht, gefährdet das flächendeckende Angebot professioneller Beratung für alle. Wenn aus der Anlageberatung für alle exklusive Vermögensverwaltung für wenige wird, entsteht ein System der reinen Honorarberatung mit dem Ergebnis eines Zwangshonorars für Kleinsparer. Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten lehnen dies als unsozial ab.

Zu Ihrer zweiten Frage: Da der Schwerpunkt meiner Arbeit nicht im Wirtschafts- und Finanzbereich liegt, habe ich mich zu diesem Thema nicht mit Lobbyisten getroffen.

Mit freundlichen Grüßen
Kerstin Westphal
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Frage zum Thema Verbraucherschutz
26.10.2012
Von:

Sehr geehrte Frau Westphal,

"Dieses Vertrauen ist im Zuge der Finanzkrise verloren gegangen, weil die Menschen nicht glauben, die Politik könnte etwas verändern," schreibt Peer Steinbrück in seinem Vorschlag zur Finanzmarktregulierung. Er möchte das Vertrauen zurückgewinnen - das Vertrauen in die Finanzbranche, aber auch in die Politik. Dazu gehört natürlich auch das Vertrauen der
Bürgerinnen und Bürger in eine unabhängige, nicht von Gewinnaussichten beeinflusste Finanzberatung.

Im EU-Ausschuss für Wirtschaft und Währung ECON ging es am 26. September 2012 im Rahmen der Ãnderung der Finanzmarktrichtlinie Mifid II um den Verbraucherschutz am Finanzmarkt. Der Kompromiss im Ausschuss war es zunächst, dass die Provisionen, die an Finanzberaterinnen und -berater beim Verkauf von Finanzprodukten gezahlt werden, offen gelegt werden und an die Verbraucher weitergegeben werden müssen.

Während der Ausschusssitzung brachten die europäischen Sozialdemokraten allerdings überraschend mündlich einen Vorschlag ein, nach dem die Provisionen entweder offen gelegt oder an die Verbraucher weitergegeben werden müssen. Dieser Vorschlag wurde anschließend mit den Stimmen der Konservativen, Liberalen und Sozialdemokraten angenommen. Dem Verbraucherschutz und dem Rückgewinn des Vertrauens der Verbraucherinnen und Verbraucher in Finanzbranche und Politik scheint mir damit nicht gedient zu sein, zumal da die Offenlegung bereits vorher verpflichtend war.

Deshalb möchte ich Sie gerne um Ihre Meinung bitten.

Wie lautet ihre Position zu den Provisionen? Sind Sie für eine Weiterleitung der Provisionen an die Kunden?

Sind Sie der Meinung, dass angesichts der Provisionszahlungen die Finanzberatung unabhängig sein kann und von unterschiedlichen Provisionszahlungen bei mehreren zur Auswahl stehenden Produkten unbeeinflusst bleibt?

Wie werden Sie sich bei der Abstimmung im EU-Parlament entscheiden?

Danke für Ihre Antwort und
mit freundlichen Grüßen

Antwort von Kerstin Westphal
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05.11.2012
Kerstin Westphal
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Meine Position zu der Frage der Provisionen können Sie in der Antwort an Frau Schüren (über Ihrer Frage) entnehmen. Da Sie zusätzlich auf die Ausschuss-Sitzung am 26. September anspielen, möchte ich hier für Aufklärung sorgen.

Leider ist in der Berichterstattung zu den Beratungen über das MiFID II-Paket und der Frage des Provisionsverbots von Mitbewerbern vereinzelt auch der Eindruck erweckt worden, die sozialdemokratische Fraktion habe sich in letzter Minute wider besseres Wissen gegen eine Neuregulierung der Anlagemärkte für Finanzprodukte gewendet und einer nur halbherzigen Reform zur Durchsetzung verholfen. Dieser Darstellung möchte ich widersprechen. Die Berichterstatter haben bis zuletzt nach einem möglichst kundenfreundlichen, in der Praxis wirkungsvollen Kompromiss gesucht, der nicht in einer ausschließlichen Elitenberatung endet. Der Kompromissantrag hierzu wurde vom EVP-Berichterstatter mit den Schattenberichterstattern von S&D sowie Liberalen verhandelt und technisch durch den S&D-Schattenberichterstatter eingebracht. Zwischenzeitliche, am britischen Modell der Honorarberatung orientierte Übereinkünfte zwischen britischen Konservativen und Grünen wurden leider vielfach als bereits abgeschlossene Positionsbestimmung des Wirtschafts-Ausschusses missverstanden und als Abschaffung des Provisionsmodells gefeiert. Dabei wird jedoch verschwiegen, dass eine Umstellung auf reine Honorarberatung ohne erhebliche sozialstaatliche Begleitung und Ausweitung öffentlicher oder öffentlich garantierter Beratungsleistungen zum Zwangshonorar für alle führt, insbesondere für Kleinsparer, unabhängig davon ob sie ein Produkt abschließend erwerben oder nicht. Tatsächlich gab es unter den Berichterstattern der Fraktionen im Ausschuss keine Mehrheit für einen solchen sofortigen Systemwechsel. Angesichts der schon oben skizzierten Auswirkungen und reell im Markt existierenden Bedingungen ist dies auch einleuchtend.

Mit freundlichen Grüßen

Kerstin Westphal
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Frage zum Thema Verkehr und Infrastruktur
24.11.2012
Von:

Guten Tag Frau Westphal

Betreff: ABS bei Motorräder

Da ich Luxemburger bin höre ich auch luxemburgisches Radio. Ihre Aussage wurde gestern am 23 .09.12 auf RTL ausgestrahlt. In der Aussage sprechen Sie, dass ab 2016 alle neuen Motorräder mit ABS ausgerüstet sein müssen und (jetzt kommt mein Anliegen) ab 2017 alle existierende Motorräder ausgerüste werden müssen! Wo kann ich das bitte nachlesen? Zur Ihrer Info: Ich habe ein Motorrad von 1949 wo die Bremsen nur durch Gestängel resp. Seilzug betätigt werden. Ein umrüsten hier auf ABS ist unmöglich! Auf eine Antwort wo und bei wem ich genauere Informationen erhalten würde ich mich sehr erfreuen.

Mit freundlichen Grüssen
Antwort von Kerstin Westphal
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27.11.2012
Kerstin Westphal
Sehr geehrter Herr ,

recht herzlichen Dank für Ihre Anfrage und Ihr Interesse an dem Thema Typengenehmigung und Motorradsicherheit.

Die Verordnung zur Typengenehmigung und Marktüberwachung von 2-, 3- und 4rädrigen Fahrzeugen, so der etwas sperrige Titel, fordert von den Herstellern von motorisierten Zweirädern mit einem Hubraum von mehr als 125ccm, dass sie ab 2016 alle neuen Fahrzeug"typen" und ab 2017 alle existierenden Fahrzeug"typen", die bisher noch nicht registriert oder auf den Markt gebracht wurden mit Anti-Blockiersystemen ausstatten. Die Verordnung richtet sich also zum einen nahezu ausschließlich an Fahrzeugherstller - nicht an Verbraucher, so wie sie. Zum anderen geht es ausschließlich um Neufahrzeuge, also Fahrzeuge die noch nicht auf den Markt gebracht wurden. Ihr Motorrad von 1949 ist davon nicht betroffen.

Ich hoffe, Ihnen damit weitergeholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Kerstin Westphal, MdEP
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
14.12.2012
Von:

Sehr geehrte Frau Westphal,

als Student der Politikwissenschaft bin ich sehr an der Arbeit von Politikern interessiert und möchte nach dem Studium selbst in der Bundespolitik aktiv werden. Daher ist die aktuell diskutierte Frage der cent-genauen Offenlegung von Nebeneinkünften für mich persönlich sehr relevant.

Wie ist Ihre Meinung zu diesem Vorschlag? Wie würden Sie im Falle einer eingebrachten Gesetzesvorlage abstimmen?

Ich freue mich über eine Antwort!

Mit freundlichen Grüßen

T.
Antwort von Kerstin Westphal
bisher keineEmpfehlungen
18.12.2012
Kerstin Westphal
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage. Auch wenn diese sich in erster Linie auf die Bundespolitik bezieht, antworte ich Ihnen gerne, soweit ich kann.

Wir Europaabgeordneten haben einen Verhaltenskodex und klare Regeln in unserer Geschäftsordnung. Wir müssen sowohl aktuelle Nebeneinkünfte angeben, als auch Einkünfte aus Unternehmens- oder Verbandsarbeit aus den letzten drei Jahren. Ab 500 Euro pro Monat muss dies veröffentlicht werden - dann gibt es ein Stufenmodell (ab 500 Euro, 1.000-5.000 Euro, 5.000-10.000 Euro, mehr als 10.000 Euro). Diese Angaben finden Sie auf der Homepage des Europaparlaments, bei den Profilen der jeweiligen Abgeordneten - manche machen detailliertere Angaben, manche eher allgemeinere.

Ich persönlich bin sehr für Transparenz bei Nebeneinkünften, und finde unser Stufenmodell ebenso wie jenes im Bundestag zu unpräzise. Ob die Offenlegung - wie von Ihnen formuliert - "cent-genau" sein muss, mag eine Frage des bürokratischen Aufwandes und des schutzwürdigen Interesses Dritter sein. Daher würde ich, wäre ich Bundestagsabgeordnete, einen entsprechenden Gesetzesvorschlag unter Berücksichtigung dieser Erwägungen unterstützen. Grundsätzlich sollte, wer viel Geld mit Nebentätigkeiten verdient, dies auch offenlegen.

Mit freundlichen Grüßen
Kerstin Westphal
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