Kerstin Tack (SPD)
Abgeordnete Bundestag

Grunddaten
Kerstin Tack
© Deutscher Bundestag, Renate Blanke
Geburtstag
11.11.1968
Berufliche Qualifikation
Diplom-Sozialpädagogin
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Hannover
Wahlkreis
Stadt Hannover I
Ergebnis
39,0%
Landeslistenplatz
27, Niedersachsen
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(...) Der Salzstock Gorleben wurde von 1979 bis 2000 auf die Eignung als Endlager für radioaktive Abfalle aller Art geprüft. Die Entscheidung für den Standort Gorleben war allerdings politisch und nicht wissenschaftlich begründet und die Eignung als Endlager für hochradioaktiven Atommüll wird seit Jahrzehnten angezweifelt. Die rot-grüne Bundesregierung hat die Erkundung Gorlebens im Jahr 2000 vorerst eingestellt. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Soziales
18.05.2011
Von:

Sehr geehrte Frau Tack,

ich bin 54 Jahre alt, und seit fast zwei Jahren arbeitslos. Die Agentur für Arbeit hat bislang so gut wie nichts für mich getan um mich wieder in Arbeit zu bringen. Seit März bin ich dem Projekt 50+ der Agentur für Arbeit Vechta angeschlossen. Die Agentur hat dafür eigens eine sogenannte Unternehmensberatung geordert die sich um die Personengruppe kümmern soll. Aber auch da tut sich nichts. Ich werde nun des Öfteren angerufen und man macht mich auf diverse Stellenangebote in den hiesigen Zeitungen aufmerksam auf die ich mich bewerben soll, als wenn man selbst nicht lesen könnte. Aber das diese sogenannte Unternehmensberatung selbst in die Betriebe geht um Leute in Arbeit zu bringen, habe ich noch nicht gehört. Ich finde, das ist eine unverschämte Steuergeldverschwendung und gehört verboten. Die Mitarbeiter der Agentur sollten angehalten werden die Jobsuchenden in Arbeit zu bekommen und meines Erachtens dementsprechend auf Prämienbasis bezahlt werden. Denn sonst wird dort nichts getan.

Eine Frage habe ich noch. Wie schon erwähnt bin ich seit fast zwei Jahren arbeitslos und beziehe ALG II. In meiner Bedarfsgemeinschaft leben zurzeit 3 Personen. Meine Frau hat einen 400€ Job. Wir bekommen von der Agentur für Arbeit 906€. Also haben wir 1306€ monatlich zur Verfügung. Nun fallen monatlich schon 100€ für Fahrtkosten für meinen Sohn weg, da die Agentur diese Kosten nicht übernehmen will obwohl ein Gerichtsurteil des Bundessozialgerichts besteht wonach diese Kosten von der Agentur übernommen werden müssen, der eine Schule in Osnabrück besucht um sein Abitur zu machen. Bleiben uns also 1206€. Nun habe ich aus den Medien erfahren das die Armutsgrenze bei einem Haushalt mit drei Personen bei einem Einkommen von 1600€ liegt. Die Regierung hat doch bei der Letzten Änderung des ALG II gesagt, dass niemand unter der Armutsgrenze leben braucht. Wie ist denn das nun zu verstehen?

Mit freundlichen Grüßen

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Frage zum Thema Verbraucherschutz
01.09.2011
Von:

Sehr geehrte Frau Tack,

ich hoffe, dass ich einigermaßen korrekt das Thema ausgewählt habe, da es unter verschiedenen Republiken fallen kann.

Meiner Auffassung nach verstößt die geplante, bzw. ausgeführte Vorratsdatenspeicerung der Bundesregierung gegen Artikel 10 Grundgesetz.

Zwar hatte das Bundesverfassungsgericht am 02.03.2010 soweit für nichtig erklärt, aber unsere Grundrechte müssen nicht immer so weit abgebaut werden, wie es die Verfassung eben noch zulässt.

Weiterhin vertrete ich die Ansicht, dass die Vorratsdatenspeicherung die Wirtschaft und Verbraucher unnötig mit Millionen von Euro belastet, die an anderer Stelle wirklich wirksam in Kriminalprävention investiert werden könnten.

Ein zusätzlicher Punkt währe noch, dass diese Vorratsdatenspeicherung alle 80 Mio. Menschen in Deutschland betrifft, auch alle Abgeordneten.

Wie sehen Sie, bzw. die SPD das Thema "Vorratsdatenspeicherung"?

Vielen Dank im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Kerstin Tack
bisher keineEmpfehlungen
26.09.2011
Kerstin Tack
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage zum Thema Vorratsdatenspeicherung.
Wie Sie wissen ist die Bundesregierung nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes aufgefordert, die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland neu zu regeln. Auch auf europäischer Ebene finden zur Zeit Beratungen zur Überarbeitung der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung statt. Bisher hat sich die Bundesregierung allerdings nicht positioniert, da es zwischen den zuständigen Ministerien der Justiz und Inneres noch Differenzen gibt, ob die Beratungen zur europäischen Richtlinie abgewartet werden sollen oder eine Regelung in Deutschland sofort erfolgen sollte. Auch über die inhaltliche Ausgestaltung wird noch diskutiert.
Die SPD-Bundestagsfraktion hat in den Gremien des Deutschen Bundestages, die darüber beraten haben, die Bundesregierung aufgefordert sofort tätig zu werden und unsere eigenen Positionen vorgebracht:
Jegliche Art von Vorratsdatenspeicherung darf für uns nur in engen Grenzen erfolgen und muss mit den Maßgaben des Verfassungsgerichtes vereinbar sein.
Wir befürworten dabei eine Verkürzung der Speicherfristen auf deutlich unter 6 Monate und wollen die Nutzung der Daten auf schwerste Straftaten beschränken.
Jeder Abruf von Verbindungsdaten muss nach unserer Auffassung unter Richtervorbehalt stehen. Für Berufsgeheimnisträger soll ein absolutes Verwertungsverbot gelten. Zur Aufklärung von Straftaten können IP-Adressen innerhalb einer kurzen Frist von wenigen Tagen ab Speicherung abgerufen werden. Die von einem Datenabruf Betroffenen sollen darüber unterrichtet werden. Auch die Bestimmungen zum technischen Datenschutz müssen entsprechend den verfassungsgerichtlichen Vorgaben deutlich ausgebaut werden. Dazu gehören namentlich eine getrennte Speicherung, die sichere Verschlüsselung von Daten,
das Vier-Augen-Prinzip verbunden mit fortschrittlichen Verfahren zur Authentifizierung
für den Zugang zu den Schlüsseln und eine revisionssichere Protokollierung von Zugriff und Löschung. Eine effektive Kontrolle muss gewährleistet werden, Verstöße müssen wirksam sanktioniert werden.

Ich bin der Meinung, dass wir mit diesen Vorschlägen die Vorratsdatenspeicherung differenziert genug betrachten, um Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger zu sichern und andererseits auch dem Sicherheitsbedürfnis bei der Kriminalitätsbekämpfung entsprechen.

Mit freundlichen Grüßen

Kerstin Tack
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Frage zum Thema Euro-Stabilisierungsfonds EFSF
07.10.2011
Von:

Sehr geehrte Frau Tack,

Müssen wir als Gesellschaft nun schon wieder aufkommen?
Was spricht gegen das Modell der Zwangskapitalisierung der Banken.
Nach einem nicht bestandenem Streßtest werden Aktienpakete an die Bürger verteilt.
Die Bürger werden also Miteigentümer und haben Anspruch auf Dividende, sobald das Unternehmen wieder Gewinne macht. Die Bürger haben langfristig die Chance, von einer Gesundung der Geldhäuser zu profitieren. In Schweden und der Schweiz hat sich das wohl bewährt.
( www.sueddeutsche.de ).

Wäre das auch ein Modell für Deutschland bzw. der EU?

Danke und Grüße,
Antwort von Kerstin Tack
1Empfehlung
20.10.2011
Kerstin Tack
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage mit der Sie mich bitten zum Thema Zwangskapitalisierung von Banken Stellung zu nehmen.

Derzeit sind verschiedene Ansätze zur Lösung des von Ihnen angerissenen Problemkreises in der Diskussion. Ich bin der Auffassung, dass die Banken nicht unerheblich zur aktuellen Staatsschuldenkrise beigetragen haben. Die Banken müssen ihre Verantwortung für die Gesellschaft übernehmen und einen substantiellen Anteil an der Lösung der Krise tragen. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen die bestehenden Möglichkeiten abgewogen werden. Insbesondere – und dies steht auch in dem von Ihnen übersandten Artikel noch vor der Zwangskapitalisierung – fordern wir schärfere Eigenkapital- und Liquiditätsanforderungen für Banken sowie Hedge- und Private-Equity-Fonds. Auch die Vernetzung der Banken wollen wir durch die Begrenzung des Eigenhandels und der Vergabe von Großkrediten reduzieren. Insbesondere die systemisch relevanten Banken bedürfen in diesem Rahmen einer besonders strengen Regulierung.

Ein weiteres Mittel um den Finanzsektor angemessen an den Kosten der von ihm verursachten Krise zu beteiligen ist die von der SPD-Fraktion geforderte Finanztransaktionssteuer. Hierdurch werden extrem kurzfristige Transaktionen verteuert und der spekulative Handel damit unattraktiver.


Mit freundlichen Grüßen

Kerstin Tack
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Frage zum Thema Familie
20.10.2011
Von:

Sehr geehrte Frau Tack,

ich wollte gerne von ihnen wissen, warum im Bereich Sorgerecht, Umgangsrecht, Aufenthaltsbestimmungsrecht, Unterhalt usw. kein Gesetz geschaffen wird, was wirklich Gleichberechtigt für Kind (ehelich & unehelich), Mutter, Vater ist. Es steht zwar im Grundgesetz das alle Menschen vorm Gesetz gleich sind, aber in Behörden, Gerichten usw. werden die Grundgesetze nicht beachtet. Ansonsten hätten wir ja mehr Wechselmodelle / Doppelresidenzmodelle. Ein z.b. im durchschnitt 2 wöchiges Umgangsrecht, steht ja nicht grad für Gleichberechtigung,

Es ist momentan leider so das Mütter in allen dingen wenn es um die o.g. Rechte geht, klar bevorzugt werden und Väter kämpfen müssen, bis sie Psychisch und Physisch an ihre grenzen gehen müssen um überhaupt Rechte zu bekommen die auch dem Kindeswohl entsprechen (er lebe ich grad am eigenen Leib).

Leider nicht Umsonst wird Deutschland vom EUGH so oft gerückt. Oder ist es im Sinne der Bundesrepublick Deutschland das Väter und Frauen unterschiedlich behandelt werden?

Um ein Antrwort würde ich mich sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Kerstin Tack
bisher keineEmpfehlungen
22.11.2011
Kerstin Tack
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihr Schreiben zum rechtlichen Umgang mit dem Kindeswohl bei Trennung der Eltern oder bei nicht verheirateten Paaren.

Sorgerechtsauseinandersetzungen sind für die Betroffenen immer mit hohen seelischen Belastungen verbunden und ich kann verstehen, dass sich ein Partner ungerecht behandelt fühlen kann. Für mich gilt aber, nur auf das Kindeswohl zu schauen und die Gesetze daraufhin auszurichten.

Die elterliche Sorge umfasst die Personen- und Vermögenssorge. Wesentliche Elemente der Personensorge sind Pflege, Erziehung, Beaufsichtigung und Aufenthaltsbestimmung. Die Vermögenssorge zielt auf Erhaltung, Vermehrung und Verwendung des Vermögens im Kindesinteresse. Die elterliche Sorge endet mit der Volljährigkeit des Kindes.

Vom Sorgerecht zu unterscheiden und davon völlig unabhängig ist das Umgangsrecht. Jeder Elternteil ist grundsätzlich zum Umgang mit dem Kind berechtigt. Im Rahmen des Umgangs entscheidet der umgangsberechtigte Elternteil über Angelegenheiten des täglichen Lebens.

Gemeinsame Sorge: Nach bisher geltendem Recht stand die elterliche Sorge für ein Kind beiden Eltern nur dann gemeinsam zu, wenn die Eltern verheiratet waren oder übereinstimmende Sorgeerklärungen abgegeben haben.
Bei nicht verheirateten Eltern war die gemeinsame Sorge also nur mit Zustimmung der Mutter möglich. Verweigerte die Mutter ihre Zustimmung, hatte sie die Alleinsorge. Bisher hatten die Familiengerichte nicht die Möglichkeit, die fehlende Zustimmung der Mutter zu ersetzen, und zwar selbst dann nicht, wenn die gemeinsame Sorge dem Kindeswohl gedient hätte.

Durch Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) ist der Gesetzgeber nun aufgefordert, die Frage des gemeinsamen Sorgerechts neu zu regeln. Bis zum Inkrafttreten einer Neuregelung hat das Familiengericht den Eltern auf Antrag eines Elternteils die elterliche Sorge oder einen Teil der elterlichen Sorge gemeinsam zu übertragen, soweit zu erwarten ist, dass dies dem Kindeswohl entspricht.

Von vielen Seiten wird jetzt eine Regelung gefordert, die eine automatische gemeinsame Sorge ab Vaterschaftsanerkennung vorsieht (Regellösung). In besonders gelagerten Fällen soll die Mutter die Möglichkeit des Widerspruchs haben. Das Bundesjustizministerium hat sich für eine solche Regelung ausgesprochen. Diese Position teile ich nicht.

Nach meiner Auffassung sollte eine Neuregelung wie folgt aussehen:

Die elterliche Sorge für ein Kind steht beiden Eltern gemeinsam zu, wenn die Eltern verheiratet sind, übereinstimmende Sorgeerklärungen abgeben oder das Gericht die fehlende Zustimmung der Mutter ersetzt, wenn die gemeinsame Sorge dem Kindeswohl dient. Dies ist in der Regel der Fall, wenn der angestrebten Entscheidungsbefugnis eine verlässliche und dauerhafte Verantwortungsübernahme vorausgegangen ist und die Eltern nicht, z.B. aufgrund völlig unterschiedlicher Wertvorstellungen, außerstande sind, gemeinsame Entscheidungen zu treffen.

Der Idealfall für mich ist gemeinsam Verantwortung und Sorge für das Kind zu übernehmen, dazu müssen aber auch beide Elternteile in der Lage und willens sein.

Mit freundlichen Grüßen
Kerstin Tack
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