Kerstin Tack (SPD)
Abgeordnete Bundestag

Grunddaten
Kerstin Tack
© Deutscher Bundestag, Renate Blanke
Geburtstag
11.11.1968
Berufliche Qualifikation
Diplom-Sozialpädagogin
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Hannover
Wahlkreis
Stadt Hannover I
Ergebnis
39,0%
Landeslistenplatz
27, Niedersachsen
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(...) Jegliche Art von Vorratsdatenspeicherung darf für uns nur in engen Grenzen erfolgen und muss mit den Maßgaben des Verfassungsgerichtes vereinbar sein. Wir befürworten dabei eine Verkürzung der Speicherfristen auf deutlich unter 6 Monate und wollen die Nutzung der Daten auf schwerste Straftaten beschränken. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Finanzen
10.12.2010
Von:

Sehr geehrte Frau Tack,

in der aktuellen Diskussion bezüglich der Finanzkrise wird zunehmend eine Erweiterung des 750 Mrd. Euro schweren Rettungsschirmes gefordert. Erlauben Sie mir bevor ich meine Fragen stelle, folgende Betrachtung:

Würde man die EU-Staaten als Familie betrachten, ergäbe sich analog den Vorschriften des BGB eine Unterhaltsanspruch in Bezug auf Staaten die sich nicht oder nicht ausreichend mit Finanzmitteln versorgen können.

Das BGB sieht für den Unterhaltsverpflichteten im Rahmen der Heranziehung einer Unterhaltszahlung jedoch eine Leistungsfähigkeitsprüfung vor. Ist der Unterhaltsverpflichtete nicht leistungsfähgig, z.B. weil sein eigenes Einkommen gerade zur Deckung des eigenen Lebensunterhaltes reicht, kann/muss er nicht zahlen.

Meine erste Frage an Sie, Frau Tack, wie kann es sein, dass Deutschland, das im neuen Bundes-Haushalt, eine Neuverschuldung in Höhe von 48 Mrd. Euro ausweist und eine Staatsverschuldung von 1,7 Billionen Euro angehäuft hat andere EU-Staaten unterstützen soll?

Werden Sie im Bundestag einer möglichen Ausweitung des "Rettungsschirmes" zustimmen?


Hannover
Antwort von Kerstin Tack
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15.12.2010
Kerstin Tack
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Nachricht, in der Sie nach unseren Positionen zum "europäischen Rettungsschirm" fragen.

Die globale Finanz- und Wirtschaftskrise hat vor der Europäischen Union nicht Halt gemacht. Unregulierte Finanzmärkte sind eine Hauptursache der Krise und haben immer weiter zu deren Verschärfung beigetragen. Eine wirksame und nachhaltige Stabilisierung der Eurozone muss weitreichende Regulierungsschritte für die Finanzmärkte enthalten. Zudem reichen die bestehenden Stellschrauben für die Koordinierung der Wirtschaftspolitiken innerhalb der Europäischen Union nicht mehr aus. Die Erfahrungen aus den Entscheidungen in diesem Jahr zu Griechenland und Irland zeigen, dass frühzeitiges, zügiges Handeln zwingend erforderlich ist, um Verunsicherungen und Spekulationen an den Märkten zu verhindern. Wir bekennen uns ausdrücklich zu einem starken, sozialen und demokratischen Europa, das seinen Namen auch verdient. Das ist allerdings ein anderes Europa als es Frau Merkel und ihre Regierungskoalition wollen.
Aus Sicht der SPD schadet Frau Merkel mit einer völlig verfehlten Europa-Politik auch den Interessen Deutschlands. Wie bereits bei der Griechenlandkrise führt ihr Zaudern und Zögern zu immer höheren Zinsen an den Finanzmärkten.
In dieser historischen Bewährungsprobe der Europäischen Union dürfen aber nationale Egoismen den gemeinschaftlichen Zusammenhang nicht gefährden. Kein Land wird für sich allein die Krise lösen können. In dieser Situation ist mehr Koordinierung wichtiger denn je. Die Europäische Union ist und bleibt unsere Chance, die Globalisierung gestalten zu können.

Insofern halten wir grundsätzlich den Rettungsschirm für notwendig und haben den Gewährleistungen im Rahmen eines europäischen Stabilisierungsmechanismus zugestimmt, gleichzeitig fordern wir aber viel weitergehende Maßnahmen. Nähere Informationen finden Sie auch unter www.spdfraktion.de , Themen: Europa .

Mit freundlichen Grüßen

Kerstin Tack
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Frage zum Thema Verbraucherschutz
23.01.2011
Von:
Dr.

Sehr geehrte Frau Tack,
obschon seit Wochen über die Dioxinskandale, auch gerade bezogen auf Niedersachsen, berichtet wird, habe ich von Ihnen, obschon Mitglied des Ausschusses für Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Bundestag, noch keinerlei öffentliche Stellungnahme wahrnehmen können.
Ich würde mich auch dafür interessieren, wie Sie zur Verlängerung des Afghanistanmandats Ende Januar stehen. Sie wissen, dass der Ortsverein Hannover-Bothfeld der SPD in Ihrem Wahlkreis zu dieser Frage eine sehr kritische Haltung einnimmt. Dies trifft ja auch für die eindeutige Mehrheit der Bevölkerung zu. Letztere teilt seit Jahren nicht die Meinung von Struck, am Hindukusch würde die Bundesrepublik Deutschland verteidigt.
Mit freundlichem Gruß
peter domann
Antwort von Kerstin Tack
1Empfehlung
28.01.2011
Kerstin Tack
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht.
Am 23.12.2010 wurde bekannt, dass ein skrupelloses Futtermittelunternehmen dioxinbelastetes Futter in den Umlauf gebracht hatte. In der Folge wurden erhöhte Grenzwerte in Eiern, in Geflügel- und Schweinefleisch nachgewiesen. Mehrere tausend landwirtschaftliche Betriebe wurden daraufhin gesperrt. Verbraucherinnen und Verbraucher, aber auch Landwirte sind seitdem zutiefst verunsichert.

Die SPD-Bundestagsfraktion hatte unter meiner Federführung umgehend einen 15-Punkte-Forderungskatalog vorgelegt, um aus dem Dioxinskandal Konsequenzen zu ziehen. Im Aktionsplan des Bundes wurden unsere Forderungen weitgehend übernommen.

Sämtliche Aktivitäten der SPD wurden von uns natürlich auch an die Medien übermittelt. Welche Stellungnahmen und Aussagen aber tatsächlich veröffentlicht werden, obliegt dann den Journalisten.

Meine diesbezüglichen Aussagen können Sie finden in der HAZ vom 5. + 14.01.2011, im Handelsblatt vom 12.01.2011, in der Leipziger Volkszeitung vom 13.01.2011 und natürlich auf meiner homepage www.kerstin-tack.de

Meine zweite Entscheidung zur Mandatsverlängerung in Afghanistan habe ich mir nicht leicht gemacht. Viele Diskussionen und Lektürestudium liegen hinter mir. Ich habe mich entschieden, gegen die Mandatsverlängerung zu stimmen. Bereits in 2010 habe ich eine Zustimmung nur mit großen inneren Vorbehalten gegeben. Dies nur, weil die Bundesregierung in kompletter Übernahme unserer Forderungen nach einer klaren Abzugsperspektive gefolgt ist. Ich hatte erwartet, dass die Bundesregierung das Jahr 2010 nutzt, um diesen Abzug zu konzipieren und vorzubereiten. Dieses Engagement kann ich nicht erkennen. Der Verteidigungsminister ist mehr mit seiner eigenen Inszenierung, denn mit einer notwendigen Konzipierung für einen geordneten Rückzug beschäftigt. Deshalb habe ich heute mit NEIN gestimmt.

Mit freundlichen Grüßen
Kerstin Tack
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Frage zum Thema Finanzen
24.02.2011
Von:

Sehr geehrte Frau Tack,

es geht aktuell um die Rückzahlungen der Steuergelder bzw. Bürgerschaften von Bankhäuser im Zuge der Wirtschaftskrise.
Derzeit hat die Commerzbank jüngst wieder Gewinne erwirtschaftet, Bonuszahlungen an die Mitarbeiter sind die Folge. Allerdings die EuroHypo - gehört vereinfacht gesagt zur Commerzbankengruppen-ist verlustig.
Bilanztechnisch hat die Commerzbank die Verluste der EuroHypo verrechnet, d.h. bilanziell hat nun auch die Commerzbank keine Gewinne gemacht.
Nun meine Frage: Warum wurden Banken im Allgemeinen nicht verpflichtet, die Rettungsgelder bei Gewinne zurückzuzahlen und zwar losgelöst von irgendwelche bilanztechnischen Tricks?
  • Ich weiß, gnädigerweise, erklärt sich die Commerzbank bereit 2011, eventuell 10% der Rettungsmilliarden zurückzuzahlen. Aber verpflichtend ist es eben durch den Bilanztrick nicht.
Und zudem, die Bonuszahlungen werden nun wieder ausbezahlt.

Wurde hier handwerklich in der Zeit als die Rettungsgelder verteilt wurden, Fehler gemacht, hätte es nicht einen verpflichtenden Rückzahlungsplan geben müssen.

Freue mich auf die Antwort,

Antwort von Kerstin Tack
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15.04.2011
Kerstin Tack
Sehr geehrter Herr ,
vielen Dank für Ihre Nachricht.

Wie Sie ja wissen, wurde der sogenannte Schutzschirm für die Finanzindustrie als Konsequenz aus der Wirtschafts- und Finanzkrise im Oktober 2008 beschlossen. Es wurde damit dafür gesorgt, dass Banken nicht zusammenbrachen und dass Spareinlagen der Bürgerinnen und Bürger gesichert waren.

Banken, die um staatliche Garantien bzw. Unterstützung nachsuchten, mussten sich mit erheblichen Auflagen bzw. Vorbedingungen abfinden. Dazu zählen u. a.: Einschnitte bzw. Restriktionen bei den Managervergütungen, Überprüfung der geschäftspolitischen Ausrichtung und natürlich Rückzahlung mit einer Verzinsung von 9%. Das Rettungspaket für die angeschlagene Finanzbranche umfasste rund 480 Mrd. Euro. Davon wurden ca. 220 Mrd. Euro von den verschiedensten Banken, auch der Commerzbank, in Anspruch genommen.

Zu den jetzigen Berichten über die Commerzbank kann ich Ihnen nur zustimmen: es kann nicht sein, dass die Commerzbank trotz hoher Gewinne plant, Boni an ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auszuschütten, aber die umfangreiche staatliche Unterstützung aufgrund von Bilanzspielereien nicht ausreichend verzinst. Dass die Bank trotz Konzerngewinns keine Zinsen auf die umfangreiche staatliche Unterstützung zahlt, hat jedoch einen einfachen Grund: Nur nach den internationalen Bilanzregeln des IFRS (International Financial Reporting Standards) schreibt sie schwarze Zahlen. Doch Zinszahlungen an den Staat sind an die Bilanz nach dem deutschen Handelsgesetzbuch (HGB) gebunden. Nach dessen Vorgaben fährt die Commerzbank aber nach wie vor Verluste ein. Grund dafür ist die von der Bank vorgenommene Abschreibung auf ihre Immobilientochter Eurohypo. Hier werden national und international unterschiedliche Wertansätze zugrunde gelegt. Diese in sich absolut unschlüssige und auch schädliche Berechnungsgrundlage hat die SPD schon damals bei der Aushandlung der nach wie vor geltenden Verträge kritisiert.

Unterdessen hat die Commerzbank bekannt gegeben, die Stillen Einlagen des SoFFin (Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung) in Höhe von 16,2 Mrd. Euro um rund 14,3 Mrd. Euro zurückzuführen. Diese Rückführung soll durch eine Kapitalmaßnahme von 11 Mrd. Euro und durch Eigenmittel i. H.v. 3,27 Mrd. Euro finanziert werden. Das ist eine grundsätzlich positive Nachricht.

Die SoFFin erhält im Zusammenhang mit der Rückführung der Stillen Einlagen zwar zusätzlich eine freiwillige Einmalzahlung der Bank i.H.v. 1,03 Mrd. Euro. Die Verzinsung der Stillen Einlage mit den vereinbarten neun Prozent hätte aber deutlich mehr Einnahmen für den Bund bedeutet.

Für die nächste Zukunft bedeutet diese teilweise Wandlung der Stillen Einlage in Aktien, dass der Bund über den SoFFin auch nach der Kapitalmaßnahme mit 25 % plus 1 Aktie an der Commerzbank beteiligt ist. Es verbleibt außerdem eine Stille Einlage des SoFFin i.H.v. 1,9 Mrd. Euro.

Für mich hat nun Priorität, dass der Bund auch diese Anteile sehr schnell wieder gewinnbringend veräußert, und die Commerzbank im Interesse aller Steuerzahlerinnen und Steuerzahler endlich auf eigenen Beinen steht.

Mit freundlichen Grüßen
Kerstin Tack
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Frage zum Thema Unverzügliche Abschaltung aller deutschen AKW
27.03.2011
Von:

Sehr geehrte Frau TAck,
ich habe Fragen zur Haftung von größeren atomaren Ereignisse in Deutschland und in Europa.
1.) Wie ist die Haftung in Deutschland bei einem atomaren GAU bzw. Super-GAU geregelt?
2.) Viele europäischen Nachbarländer haben AKWs in Betrieb- Deutschland ist umzingelt von AKWs.
Da eine atomare Verseuchung nicht vor Ländergrenzen halt macht, ist die Frage, wie ist die Haftung international geregelt? Kommt z.B. Frankreich oder Tschechien für Schäden auf, bis zu welcher Höhe?
3.) Egal ob national oder international, die Schäden eines Unfalls sind doch so groß, zahlt am Ende nicht die Gesellschaft bzw. der Steuerzahler?
4.) Zum Rückbau von AKWs. Wie lange dauert es ein AKW sicher zurüchzubauen, welche Firmen machen das? Wer bezahlt soche Rückbauten? Werden diese Kosten auch auf den Steuerzahler umgeschichtet?
5.) Warum sind diese wahren Kosten der Atomkraft (Haftungsrisken, Rückstellungen für Rücbau) nicht eingepreist?

Freue mich auf Ihre Antworten,
Antwort von Kerstin Tack
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13.04.2011
Kerstin Tack
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihr Interesse an der Atomproblematik.
Erst in dieser Woche haben wir zum wiederholten Mal innerhalb der SPD-Bundestagsfraktion über die von Ihnen angesprochenen Thematiken und Probleme diskutiert. In diesem Rahmen hatten wir auch einige Experten zu Besuch, die uns über die derzeitige Haftungssituation ausführlich berichtet haben.

Nun zur Beantwortung Ihrer Fragen:
1.Prinzipiell gilt in Deutschland eine unbegrenzte Betreiberhaftung. D.h.,sollte die Summe, mit dem ein AKW versichert ist, im Falle eines Unfalls nicht ausreichen, muss der Betreiber den Rest des Schadens zahlen. Zieht man in Betracht, dass die Deckungssumme deutscher AKWs im Schadensfall gerade einmal 2,5 Mrd.€ beträgt, so wird sehr schnell klar, dass diese kaum ausreichen würde, die tatsächlich verursachten Kosten zu decken. Es ist allerdings ebenfalls unwahrscheinlich, dass der Betreiber nach einem GAU überhaupt zahlungsfähig wäre, insbesondere vor dem Hintergrund der sehr hohen Schadenssumme sowie der dann drohenden Insolvenzgefahr für das Unternehmen.

2.Generell gilt auch in anderen Ländern, die das Pariser Übereinkommen über die Haftung gegenüber Dritten oder das Wiener Übereinkommen über die zivilrechtliche Haftung für nukleare Schäden mitunterzeichnet haben, dass die Betreiber der AKWs für alle verursachten Schäden aufkommen müssen, sollte die Versicherungssumme diese nicht abdecken. Hat ein Staat keines dieser beiden Übereinkommen unterschrieben, so wird das allgemein außervertragliche Deliktsrecht angewendet, das nach den Regeln des internationalen Privatrechts bestimmt wird. Im Klartext heißt dies, dass am Ende wohl auch die anderen Staaten zahlen und die Bundesrepublik sich im Zweifelsfalle die Frage stellen müsste, ob sie bereit wäre, einzelne Länder bei einer Katastrophe auf Schadensersatz zu verklagen.

3.Wie bereits in Antwort 1 erläutert, wären die Schäden eines GAUs in der Tat so hoch, dass der Betreiber sie wohl nicht decken könnte. D.h., letzten Endes müsste wohl ein staatlicher Rettungsfonds herhalten, um die Schäden auszugleichen und das wiederum bedeutet, die Kosten würden dem Steuerzahler auferlegt.

4.Der Rückbau eines AKWs kann bis zu 20 Jahre dauern, die Brennelemente können daraufhin allerdings noch weitere 40 Jahre auf dem Kraftwerksgelände zwischengelagert werden. Zuständig für den Rückbau sind die Kraftwerksbetreiber, die auch die Kosten tragen. Um die 400 bis 500 Mio.€ sind dafür zu veranschlagen, eine Summe, die die Betreiber laut Gesetz selbst während der Laufzeiten zurücklegen müssen. Die Kosten dieser Rückstellungen spiegeln sich jedoch im Strompreis wieder, d.h. letztlich zahlt auch hier der Verbraucher und Steuerzahler.

5.Wären AKWs für den vollen Schadensumfang versichert, so müssten die Betreiber die zusätzlich für eine solche Versicherung anfallenden Kosten natürlich irgendwie ausgleichen. Letztlich hieße das, ansteigende Strompreise mit Mehrkosten von 2,70€/kWh und somit eine Weitergabe der Kosten an den Verbraucher. Dies wäre wirtschaftlich kaum verkraftbar für die Betreiber von AKWs und würde Atomkraftwerke sowie Atomstrom schlicht unrentabel machen.

Zusätzlich möchte ich Sie noch auf einen Beitrag der Sendung "Panorama" vom 31.03.2011 aufmerksam machen, der sich ebenfalls mit genau jenem Thema beschäftigt hat. Sie können diesen in der ARD Mediathek finden unter www.ardmediathek.de .

Mit freundlichen Grüßen
Kerstin Tack, MdB
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Frage zum Thema Finanzen
08.05.2011
Von:

Hallo Frau Tack,

nun sollen ja die Renten etwas erhöht werden, und ich weiß nicht wie oft ich in dieser Frage schon an Politiker geschrieben habe.
Es ist mir unverständlich wieso nur prozentual erhöht wird. Kann sich nicht mal jemand überlegen, was das für jemanden mit 500 Eur Rente bedeutet oder wenn er oder sie 3000 Eur Rente erhält.D.h.für die kleinen
Renten kann man diese Erhöhungen vergessen und gerade bei denen wäre es angezeigt.
Die Frage stand noch nie zur Debatte - keine - Lobby.....

MfG

B.
Antwort von Kerstin Tack
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30.05.2011
Kerstin Tack
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihre Frage zur Rentenanpassung.

Zum 1. Juli 2011 soll der aktuelle Rentenwert in den alten Bundesländern von gegenwärtig 27,20 Euro um 0,99 Prozent auf 27,47 Euro steigen.

Seit 2005 orientiert sich die Berechnung der Rentenanpassung an der Entwicklung der beitragspflichtigen Bruttolohn- und –gehaltssummen und werden nach bestimmten Formeln berechnet. Die Anpassung der Renten ist dadurch nicht immer gleich und unterliegt Schwankungen, denn auch die Lohnentwicklung ist ja nicht in jedem Jahr gleich. Diese Anpassungen können insofern nur prozentual erfolgen, und auch die verfassungsgemäß garantierte Gleichbehandlung lässt keine anderen Regelungen zu.

Wir halten das System der Koppelung der Rentenanpassung an die Lohnentwicklung für richtig. Eine Schutzklausel stellt sicher, dass es nicht zu sinkenden Renten kommt, wenn sich in der Beschäftigungslage etwas verändert.

Für die SPD ist und bleibt die Gesetzliche Rentenversicherung die wichtigste Säule der Alterssicherung in Deutschland. Dazu braucht die Rentenversicherung ein stabiles wirtschaftliches Fundament. Die Rente ist dann sicher und zukunftsfest, wenn sie finanzierbar ist. Eine sichere Rente setzt einen hohen Beschäftigungsstand voraus. Gerade um einen hohen Beschäftigungsstand zu erhalten und auch in Zukunft zu sichern, sind bezahlbare Beiträge unerlässlich.

Mit freundlichen Grüßen
Kerstin Tack
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