Kerstin Müller (GRÜNE)
Abgeordnete Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Kerstin Müller
Jahrgang
1963
Berufliche Qualifikation
Volljuristin
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Köln III
Landeslistenplatz
5, über Liste eingezogen, Nordrhein-Westfalen
weitere Profile
(...) Nach unserer Auffassung darf Integrationspolitik aber nicht nur rein ordnungspolitisch - also aus der Brille von Ausländerbehörden - betrachtet werden. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
Fragen an Kerstin Müller
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Frage zum Thema Land- und Forstwirtschaft
15.01.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Müller,
in Ihrer Antwort an Hern Borgmann schrieben Sie zum Thema betäubungsloses Schlachten
"Der Gesetzentwurf liegt seit langem im zuständigen Agrarausschuss des Bundestages "auf Eis" - wir haben deshalb einen Zwischenbericht der Bundesregierung zum Beratungsstand des Gesetzentwurfs angefordert."
Könnten Sie uns bitte mitteilen wann Sie diesen Zwischenbericht angefordert haben und ob Sie schon Antwort erhielten, bzw wann Sie damit rechnen?
Mit freundlichem Gruß
und Dank für Ihre Bemühung
Antwort von Kerstin Müller
2Empfehlungen
16.01.2009
Kerstin Müller
Sehr geehrte Frau ,

den Bericht hat die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Dezember
vergangengen Jahres beantragt, die zuständigen Abgeordneten im Ausschuss
für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz warten auf das
Ergebnis.
Gerne können Sie sich erneut an die Grüne Fraktion wenden, oder es auf
der Homepage verfolgen:

www.gruene-bundestag.de

Mit freundlichen Grüßen

i.A. Yvonne Linne
(MdB-Mitarbeiterin)
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
27.01.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Kerstin Müller,

ich bin eine tamilische Studentin, die aus lauter Verzweiflung und nach Hilfe für meine Schwestern und Brüder auf Sri Lanka suchend, die Email verfasse.

Aktuelle Nachrichten von heute berichten von mindestens 300 tote Tamilen und über 1000 verletzte Zivilisten, darunter viele Frauen und Kinder. Das von der Armee angerichtete Blutbad hat keine 24 Stunden beansprucht. Die Leichen sollen auf den Straßen herumliegen und können aufgrund des andauernden Beschusses durch die srilankische Artillerie nicht geborgen werden.

Es fällt mir sehr schwer zu glauben wie ungerecht doch diese Welt ist. Wie viele der Weltbevölkerung erfahren diese Nachrichten? Warum handeln die Politiker oder die EU nicht sofort für einen Waffenstillstand? Wenn Israels Armee im Gaza-Streifen Zivilisten tötet, dann sehen wir die Bilder auf allen Kanälen! Aber in Sri Lanka werden täglich hunderte unschuldige Tamilen getötet. Leider will die Welt davon nichts wissen! Niemand will die Realität erfahren.

Wo bleiben die kritischen Journalisten? Wo sind die Wahrheitssucher? Mutige Journalisten werden mit ihrem Tod bezahlt.

Über eine Rückmail würde ich mich sehr freuen und stehe Ihnen für weitere Fragen gerne zur Verfügung.

Vielen Dank im Voraus!

Mit freundlichen Grüßen,
Antwort von Kerstin Müller
bisher keineEmpfehlungen
20.03.2009
Kerstin Müller
Sehr geehrte Frau ,

es ist sehr verständlich, dass Sie die Situation in Sri Lanka bewegt. Vergangene Woche wurde die aktuelle Situation in Sri Lanka im Auswärtigen Ausschuss debattiert.

Wir, die Bundestagsfraktion von Bündnis90/Die Grünen, teilen Ihre Besorgnis und Betroffenheit über die andauernde humanitäre Katastrophe in Sri Lanka. Allein in den ersten Monaten dieses Jahres forderte dieser blutige Bürgerkrieg den Tod von 2000 Zivilisten. Als Bundestagsfraktion haben wir uns des Themas schon seit langem angenommen und darauf hingewirkt, dass dieses Thema in den Ausschüssen des deutschen Bundestages diskutiert wurde, um die Bundesregierung immer wieder dazu aufzufordern.

Wir beobachten auch in diesen Tagen die Entwicklungen mit großer Aufmerksamkeit und teilen die Ansicht der EU-Außenminister, dass nur eine politische Lösung dauerhaften Frieden in Sri Lanka bringen kann. In diesem Zusammenhang steht auch die von uns vertretene Ansicht, dass Schutz vor Diskriminierung, Garantien für die Bewahrung der kulturellen Identität und ein gewisses Maß an Autonomie im Norden und Osten der Insel unbedingt erforderlich sind, wenn es für den blutigen Konflikt eine wirkliche Lösung geben soll. Voraussetzung für den Frieden ist die sofortige Erklärung eines Waffenstillstands, die Einstellung aller kämpferischen Handlungen und die Aufnahme von Verhandlungen um den Tod weiterer Zivilisten zu verhindern.

Frieden und Versöhnung setzen aber auch einen angemessenen Umgang mit den zahlreichen Binnenflüchtlingen voraus, deren zwangsweise Unterbringung und Festhalten in Auffanglagern durch die Regierung bereits von John Holmes, dem Untergeneralsekretär für humanitäre Angelegenheiten bei der UN, kritisiert wurde.

Es ist bedauerlich, dass die Menschenrechtssituation in Sri Lanka wie auch in vielen anderen Orten der Welt durch die Medien und in der Öffentlichkeit so wenig wahrgenommen werden. Die Regierung Sri Lankas muss internationalen sowie lokalen Organisationen und Journalistinnen und Journalisten wieder Zugang und Schutz gewähren, damit diese Hilfe leisten und die Weltöffentlichkeit auf die Situation in Sri Lanka aufmerksam machen können.

Mit freundlichen Grüßen

Kerstin Müller, MdB
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Frage zum Thema Mindestarbeitsbedingungen
05.02.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Müller,

welche Argumente haben Sie an der Zustimmung zu Mindestarbeitsbedingungen und Mindeslohn gehindert ???

Mit freundlichem Gruß
W.
Antwort von Kerstin Müller
1Empfehlung
11.02.2009
Kerstin Müller
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage vom 06. Februar 2009. Ich werde Ihnen gern einige Grüne Argumente zum Thema Mindestlohn nennen.

Lohndumping und Unterbietungskonkurrenz zu Lasten von Löhnen und Arbeitsbedingungen von Beschäftigten sind ein wachsendes Problem in Deutschland. 3,6 Mio. Menschen haben 2004 für einen Niedriglohn Vollzeit gearbeitet. Nach neuesten Studien ist ihre Zahl in 2006 auf 6,5 Mio. angewachsen. Die Folgen sind dramatisch. So beziehen aktuell mehr als 600.000 Menschen ergänzend zu ihrem sozialversicherungspflichtigen Job Arbeitslosengeld II, um ihre Existenz zu sichern.

Wir Grünen sind der Auffassung, dass Deutschland schon längst zu verbindlichen Regelungen für Mindestarbeitsbedingungen hätte kommen müssen, um die Lohnspirale nach unten zu stoppen. Seit 2004 liegen unsere Vorschläge dazu vor. Wiederholt haben wir seit 2005 parlamentarische Initiativen dazu gestartet. Tarifverträge und die Regelungskraft der Sozialpartner bieten keinen hinreichenden Schutz gegen Fehlentwicklungen mehr. In den vergangenen Jahren haben tariflich organisierte Branchen mit sehr niedrigen Entgelten genauso zugenommen wie tariflich nicht organisierte Bereiche mit Niedriglöhnen.

Nur durch umfassende Regelungen für Mindestarbeitsbedingungen, die alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einbeziehen, sowohl tariflich organisierte wie tariflich nicht organisierte Wirtschaftsbereiche erfassen und die Tarifautonomie wieder stärken, können weiteres Lohndumping verhindert und alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zuverlässig vor Armutslöhnen geschützt werden.

*Konkret fordern wir: *

Eine Mindestlohn-Kommission muss eingerichtet werden, die unter Beteiligung von Sozialpartnern und Wissenschaft Empfehlungen für die Höhe von Mindestlöhnen erarbeitet. Die Empfehlungen werden vom Bundesarbeitsminister für verbindlich erklärt. Sie müssen maßgebliche Unterschiede zwischen Regionen und Branchen berücksichtigen, um Arbeitsplatzvernichtung und die Flucht in die Schwarzarbeit zu vermeiden. Alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die keine tariflichen und allgemeinverbindlich erklärten Mindestlöhne erhalten, sollen auf diesem Weg vor Dumpinglöhnen geschützt werden.

Das Arbeitnehmer-Entsendegesetz muss in Stufen auf alle Branchen ausgeweitet werden. Außerdem müssen in Zukunft nicht nur bundesweite, sondern auch regionale Tarifverträge im Rahmen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (für die jeweilige Region) allgemeinverbindlich erklärt werden können. Damit können Tariftreueregelungen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge künftig rechtssicher und zum Schutze der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor Lohndumping eingesetzt werden. Auch für den Schutz von entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern aus dem Ausland ist diese Regelung erforderlich.

Branchenintern vereinbarte Mindestlöhne müssen leichter allgemeinverbindlich erklärt werden können. Dann profitieren alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Branche von diesen Mindestlöhnen und nicht nur die, deren Arbeitgeber Mitglied der Tarifgemeinschaft sind. Bisher scheitert dies am Veto branchenübergreifender Arbeitgeberverbände. Wir wollen, dass die Tarifvertragsparteien umfassende Verantwortung für ihre Branche übernehmen können. Schließlich bewahren Mindeststandards auch die Unternehmen vor unfairem Preiswettbewerb, der meist über die Lohnkosten ausgetragen wird.

Auf diese Weise wird ein verbindliches Schutzsystem für alle
Beschäftigten und eine Verbesserung der Situation für die Beschäftigten
erreicht, die schon heute unterhalb der Niedriglohnschwelle beschäftigt
sind.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen unsere Argumente für die Notwendigkeit von Mindestarbeitsbedingungen in Deutschland verständlich machen.

Mit freundlichen Grüßen

Kerstin Müller
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Frage zum Thema Internationales
25.03.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Müller,

Wie Sie sicherlich wissen droht in der sudanesischen Krisenregion Darfur eine humanitäre Katastrophe. Nachdem der Internationale Strafgerichtshof am 4. März 2009 einen Haftbefehl gegen den sudanesischen Präsidenten Omar al-Bashir wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen in der sudanesischen Region Darfur erlassen hat, reagierte die sudanesische Regierung mit der Ausweisung von 13 humanitären Hilfsorganisationen, unter anderem Oxfam, Ärzte ohne Grenzen und Care. Die im Sudan verbliebenen Organisationen sind mit der Situation überfordert, eine humanitäre Katastrophe bahnt sich an. Es fehlt an Wasser, Nahrungsmitteln, sanitären Anlagen und ausreichender medizinischer Versorgung. Die Vereinten Nationen sprachen kurz nach der Ausweisung der Organisationen von ca. 1.1 Millionen Darfuris, die ohne Nahrung und Gesundheitsfürsorge auskommen müssen, und von einer weiterer Millionen ohne Zugang zu Wasser. Die Situation kann zu neuen Flüchtlingsströmen vor allem in den benachbarten Tschad führen, wo schon ca. 200000 vertriebene Darfuris leben. Die Arbeit der im Sudan verbliebenen humanitären Hilfsorganisationen wird wahrscheinlich bald beendet werden, da Präsident Bashir angekündigt hat, dass alle internationalen Hilfsorganisationen ihre Arbeit im Sudan innerhalb eines Jahres einstellen müssen.

Über Ihre Aussage zu folgenden Fragen wäre ich dankbar:

1) Welche Maßnahmen ergreifen Deutschland und die EU, um eine humanitäre Katastrophe abzuwenden?
2) Wie werden Deutschland und die EU mit dem Regime in Khartum nach dem Haftbefehl gegen Bashir wegen Massenverbrechen in Darfur umgehen?
3) Die EU27 ist nach China der zweitgrößte Exporteur in den Sudan. Sind Sie für gezielte Sanktionen gegen das Regime in Khartum?

Mit freundlichen Grüßen,


(Vorsitzender Genocide Alert)
Antwort von Kerstin Müller
1Empfehlung
16.09.2009
Kerstin Müller
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Fragen und Ihr Engagement in der Darfurkrise. Wie Sie wissen sind Bündnis90/Die Grünen derzeit leider nicht in der Regierungsverantwortung. Daher ist unsere Gestaltungsmacht auf die deutsche Darfur-Politik beschränkt. Ich möchte Ihnen deshalb mit unserer Sicht der Dinge und unseren Forderungen an die amtierende schwarz-rote Regierung antworten.

Bündnis90/Die Grünen weisen schon lange darauf hin: Darfur ist eine der größten humanitären Katastrophen weltweit und der erste Völkermord des 21. Jahrhunderts. Obwohl alle seit dem Genozid in Ruanda wissen, was passiert, wenn die internationale Gemeinschaft tatenlos zusieht -über 800.000 Tote in nur 3 Monaten -, ist die internationale Gemeinschaft in Darfur die Einlösung ihres Versprechens "Nie wieder Ruanda!" noch immer schuldig geblieben.

In der rot-grünen Regierungszeit haben wir Grüne und ich in meiner damaligen Funktion als Staatsministerin im Auswärtigen Amt bereits 2004 im UNO-Sicherheitsrat die schweren Menschenrechtsverletzungen in Darfur zum Thema gemacht und uns damit frühzeitig für eine politische Deeskalation der Lage im Sinne ziviler Krisenvorbeugung eingesetzt. Mit dem Regierungswechsel 2005 konnten wir leider unseren Einsatz für die Menschen im Sudan innerhalb der UNO und EU nicht fortsetzen und weiter verstärken.

Stattdessen haben wir aus der Opposition heraus die schwarz-rote Regierungskoalition mit etlichen Anträgen und Anfragen im Bundestag - etwa zur deutschen Beteiligung an den UNO-Friedensmissionen UNMIS (im Südsudan) und UNAMID (in Darfur) - immer wieder zu Kurskorrekturen gedrängt (bspw. Drucksache 16/5144, Drucksache 16/10247), damit sie sich umfassender und aktiver für die Menschen und den Frieden im Sudan einsetzt. Dabei haben uns Menschenrechts-NGOs wie Amnesty International oder Human Rights Watch stets unterstützt. Gemeinsam haben wir auch in zahlreichen Veranstaltungen die Öffentlichkeit mobilisiert. Dieses Engagement werden wir - ganz gleich ob nun in der Regierungsverantwortung oder der Opposition - auch künftig unermüdlich fortsetzen und nicht nachlassen, bis unsere Forderungen auch durchgesetzt sind.

*1. **Wir wollen eine starke Friedensmission mit angemessener internationaler und deutscher Unterstützung*. Klar ist: Soldatinnen und Soldaten können keinen dauerhaften Frieden schaffen. Das kann nur ein ausgleichender, von allen Seiten getragener Friedensprozess. Allerdings kann eine ausreichend ausgestattete Friedensmission die Menschen vor allem in den Flüchtlingslagern vor weiteren Gewaltexzessen schützen und die Voraussetzungen für eine sichere und umfassende humanitäre Versorgung in der Region schaffen. Dabei muss die Bundesregierung sich gegenüber der sudanesischen Regierung auch für die uneingeschränkte Wiederzulassung internationaler Hilfsorganisationen einsetzen, die die sudanesische Regierung aus dem Land geworfen hat und hierdurch die Versorgung der Flüchtlinge an vielen Orten zusammengebrochen ist.

Die Afrikanerinnen und Afrikaner sind bei Friedensmissionen auf die internationale Unterstützung angewiesen, weil sie derzeit nicht in der Lage sind, eigene umfangreiche Friedensmissionen zu entsenden. Trotzdem ist die Solidarität vor allem der westlichen UNO-Mitgliedstaaten gering, die Beiträge zu leisten, die für den Erfolg der UNO-Friedensmission UNAMID notwendig sind. Noch immer fehlen Hubschrauber für Transporte und für den Schutz der humanitären Versorgung. Von 250 zugesagten deutschen Unterstützungskräften für die UNAMID sind gerade einmal 6 Soldaten im Sudan angekommen. Die EU und Deutschland müssen UNAMID endlich mit mehr Personal und Material unterstützen.

Die Tatsache, dass DIE LINKE UN-Friedensmissionen im Sudan und eine deutsche Beteiligung grundsätzlich ablehnt, ist völlig unverantwortlich. Sie verdonnert damit allein arme UN-Mitgliedstaaten, das Leben ihrer Soldaten aufs Spiel zu setzen. Das ist eine höchst imperialistische Politik. Auch sagt sie nicht, wer die Menschen im Sudan vor Menschenrechtsverbrechen schützen soll, wenn die sudanesische Regierung selbst ihrer eigene Bevölkerung drangsaliert.

*2. **Wir wollen neue Friedensinitiativen: *Nur ein nachhaltiger Friedensprozess kann das Morden stoppen und zu einem Leben in Frieden führen. Ohne Friedensprozess ist jede Friedensmission nichts. Friedensmissionen machen nur Sinn als Teil einer politischen Gesamtstrategie zur Absicherung eines politischen Friedensprozesses.

Wiederholt haben wir darauf hingewiesen, wie wichtig neue kraftvolle Friedensinitiativen für Darfur sind, weil das Darfur Friedensabkommen von 2006 nicht akzeptiert wird und auch die jüngsten Friedensgespräche in Doha (Katar) auf der Stelle treten.

Die Bundesregierung hat sich viel zu einseitig und nur halbherzig auf die Unterstützung der UNAMID und der UNMIS im Südsudan zurückgezogen. Auch auf neue Initiativen der Obama-Regierung zur Rettung des Nord-Süd-Friedens reagiert sie nicht. Deshalb haben wir im Bundestag immer wieder deutliche Kritik an den Mandaten der Bundesregierung geübt.

*Wir fordern* einen neuen Friedensimpuls, den Deutschland aktiv vorantreiben und mitgestalten muss. Dazu ist eine neue internationale Friedenskonferenz erforderlich, die an die Friedensgespräche in Doha und das diplomatische Engagement der Regierung Obama anknüpft und zu einer koordinierten Unterstützung des politischen Dialogs in Darfur (sogenannter Darfur-Darfur-Dialog) führt. Zu diesem Zweck fordern wir auch von der Bundesregierung die Ernennung eines Sudan-Sonderbeauftragten.

3. *Ohne Gerechtigkeit keinen Frieden: *In Darfur wurden und werden schwerste Menschenrechtsverbrechen begangen. Wenn niemand zur Rechenschaft gezogen wird, kann es keine Aussöhnung und keinen dauerhaften Frieden geben. Der UNO-Sicherheitsrat hat 2005 den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) mit der Verfolgung der Menschenrechtsverbrechen in Darfur beauftragt. Dennoch verweigert der UNO-Mitgliedstaat Sudan die Auslieferung der Beschuldigten und unternimmt auch sonst nichts, um die Verbrecher zu verfolgen. Der Erlass des Haftbefehls durch den IStGH gegen den sudanesischen Präsidenten al-Baschir im März 2009 stellt eine politische Zäsur dar. Nach Ansicht des IStGH soll der amtierende Präsident al-Baschir für Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit, für Mord, Folter und Vergewaltigung verantwortlich gemacht werden. Den Völkermord-Vorwurf hat das Gericht noch nicht bestätigt. Es wartet auf weitere Ermittlungsergebnisse.

Wir Grüne begrüßen den Haftbefehl des Internationalen Strafgerichtshofs. Er ist ein Meilenstein im Einsatz für Gerechtigkeit und Menschenrechte. Wir haben uns zu Zeiten der rot-grünen Regierung vehement für einen funktionsfähigen Strafgerichtshofs eingesetzt - mit Erfolg wie sich jetzt zeigt.

Dass DIE LINKE den Haftbefehl ablehnt, ist skandalös. Damit stellt sich DIE LINKE nicht nur über international geltendes Recht (Beschluss des Sicherheitsrates zur Überweisung an IStGH, Statut des IStGH und dessen Unabhängigkeit), sondern verhöhnt auch die abertausend Opfer in Darfur, für die der IStGH letzte Hoffnung auf Gerechtigkeit ist.

Die internationale Gemeinschaft muss sich jetzt aber auch für die Vollstreckung des Haftbefehls einsetzen, wie es der UNO-Sicherheitsrat verlangt. Dazu gehört auch die Verhängung weiterer Sanktionen, um den Druck auf das Regime in Khartum zu erhöhen, damit es mit dem IStGH und der internationalen Gemeinschaft endlich kooperiert.

Die von der EU schon verhängten gezielten Sanktionen vor allem gegenüber Einzelpersonen (Waffenembargo, Einfrieren ausländischer Vermögen und Reisebeschränkungen) sind aber bislang wirkungslos geblieben. Sie haben nicht den erforderlichen Handlungsdruck auf das sudanesische Regime aufgebaut. Einerseits setzen die EU-Staaten ihre Sanktionen nicht wirkungsvoll um. Andererseits sind die Sanktionen aber auch nicht ausreichend scharf, um den gewünschten Handlungsdruck zu erzeugen. Schließlich können die EU-Sanktionen aber auch nur dann wirken, wenn auch die UN-Mitgliedstaaten - vor allem im Sicherheitsrat - sich auf ein geschlossenes Sanktionsregime einigen. China ist dabei der Schlüssel. Seine Einbindung bedarf einer enormen diplomatischen Kraftanstrengung, die die Bundesregierung bislang schuldig geblieben ist.

Ich versichere Ihnen, dass für uns Grüne das humanitäre Desaster im Sudan/Darfur ein zentrales menschenrechtliches Anliegen unserer Außenpolitik ist und es auch in Zukunft sein wird, solange es keinen stabilen Frieden im Sudan gibt.

Mit freundlichen Grüßen

Kerstin Müller, MdB
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
06.05.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Müller,

als Bewohner Ihres Wahlkreises interessiert mich, wie Sie zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzesvorschlag "zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen" abzustimmen gedenken.

Ich möchte Ihnen in einigen Worten meine Position darlegen:
Jeder Missbrauch von Schutzbefohlenen gehört meiner Meinung nach massiv bestraft, Kinderpornographie, als solcher Missbrauchs, dementsprechend auch.
Allerdings sehe ich keinen Sinn darin, leicht zu umgehende Websperren - es ist nur eine Frage von wenigen Minuten, Google und Youtube, bis man die Liste und die Mechanismen, die dem BKA anvertraut werden sollen, umgangen hat - als Mittel zu installieren, um den Zugriff auf Kinderpornographische Seiten zu verhindern.

Seiten, die bekannt sind, sonst wären sie nicht in der Liste, und oft in Staaten gehosted werden, in denen ebenfalls derartige Verbrechen unter Strafe stehen. Als Beispiel seien die USA genannt und meines Wissens sind auf skandinavischen Sperrlisten auch einige hundert Server, die in Deutschland beheimatet sind, aufgeführt.
Hier stellt sich die Frage: Warum werden diese Server nicht abgeschaltet und die Betreiber empfindlich bestraft?

Ich bin allerdings nicht nur Bürger Ihres Wahlkreises, sondern betrachte mich ebenfalls als Netizen, der seit 15 Jahren im Internet unterwegs ist und für den die schrankenlose Kommunikation eine Art Globalisierung des Bürgers darstellt.

Insofern stellt der Versuch der Installation eines unkontrollierten(!) Regulierungsmechanismus, der den Bürgern vorschreibt, welche Seiten er nicht besuchen darf, ohne dass diese Sperrlisten einer demokratischen Prüfinstanz vorgelegt wurden - so wie dies der derzeitige Gesetzesentwurf vorsieht.
Im Gegenteil, die Art und Weise, wie IT-Experten von Politikern abgekanzelt werden, erzeugt nicht nur bei mir Misstrauen ggü. der Politik.

MfG,

PS: Bei Interesse lasse ich Ihnen gerne eine Liste mit Internetseiten zum Thema Sperrungen von Webseiten zukommen.
Antwort von Kerstin Müller
bisher keineEmpfehlungen
14.09.2009
Kerstin Müller
Sehr geehrter Herr ,

die Enthaltung zu dem Gesetz zur "Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsstrukturen" von 15 grünen Bundestagsabgeordneten hat für einige Diskussionen gesorgt. Das Gesetzvorhaben bewegt sich schließlich in einem letztlich nicht aufzulösenden Spannungsverhältnis zwischen Schutzpflichten und Freiheitsrechten. Nach intensiver Abwägung des Für und Wider war für mich persönlich eine Ablehnung des Gesetzes mit meinem Gewissen nicht vereinbar.

Auch wenn ich dabei (ausnahmsweise) mal eine andere Auffassung als meine Partei vertrete.

Bei meiner Gewissensabwägung haben die Argumente, die sämtliche Kinderschutzorganisationen anführen, letztlich den Ausschlag für meine Entscheidung gegeben.

Wie andere Abgeordnete der Fraktion, die sich an der Stelle enthalten haben, bin ich in einer Kinderschutzorganisation aktiv, vertrete die Fraktion offiziell im UNICEF-Komitee und habe gemeinsam mit Ekin Deligöz, Tom Königs, Marianne Birthler u.a. intensiv an den Reformen der letzten Monate gearbeitet. UNICEF wie auch sämtliche andere Kinderschutzorganisationen (siehe auch Stellungnahme von UNICEF, Deutsches Kinderhilfswerk, Action Innocence, ECPAT, Save the children, Lobby für Kinder) befürworten klar solche Internetsperren. Meines Erachtens mit überzeugenden Argumenten. Gerade UNICEF hat in seinem kürzlich veröffentlichten international hoch angesehenen Bericht 2009 "Stoppt sexuelle Ausbeutung" (siehe: www.unicef.de gleich an mehreren Stellen solche Internetsperren gefordert.

Man mag zwar der CDU und von der Leyen Wahlkampfgetöse mit dem Gesetzesentwurf unterstellen. Auch ich finde, dass der Gesetzesentwurf sehr schlecht das Anliegen umsetzt.(s.u.)

Aber all diesen Organisationen die Redlichkeit der Argumentation abzusprechen, nach dem Motto, es ginge ja nur um "Zensur" (v. der Leyen wurde als Zensursula im Netz diffamiert) und nicht um den Schutz der Kinder, halte ich schlicht für inakzeptabel.

Für mich ist dieses Gesetz vielmehr ein Schritt in Richtung eines digitalen Rechtsraums, der nicht hinter die Errungenschaften des Rechts außerhalb des Internets zurückfallen darf auch wenn es einige Defizite aufweist.

Kindern gebührt jeder Schutz, den eine Gesellschaft bieten kann. Kinderpornografie ist eine der widerlichsten Formen von Kriminalität. Die Herstellung und Verbreitung von Bildern und Filmen über Vergewaltigung und anderen schweren Missbrauch von Kindern sowie der Besitz solchen Materials ist zu Recht strafbar. Deshalb ist in diesem Rahmen die Diskussion um Zensur, die unter dem Stichwort "Zensursula" stattfand, völlig fehl am Platz.

Gerade diese Kampagne im Netz hat bei mir den Verdacht genährt, dass es vielen Gegnern der Netzsperre in keinster Weise um taugliche Wege zum bestmöglichen Schutz von Kindern vor sexueller Gewalt geht, sondern sie ausschließlich die Internet-Freiheit im Blick haben.

Eine solche Position, die erst gar keine Rechtsgüterabwägung vornimmt, kann in einer solchen Sachlage fatale Folgen haben.

Die Verbreitung kinderpornographischen Materials hat mit zunehmender Nutzung des Internets enorm zugenommen. Es ist daher meines Erachtens an der Zeit, dass der *Gesetzgeber handelt.* Das Internet darf gerade in dieser Frage kein rechtsfreier Raum sein.

Allerdings hat das Gesetz viele Defizite in der Schlagkraft und Wirksamkeit. Dies ist der Grund, weshalb ich gemeinsam mit 14 anderen Kolleginnen und Kollegen aus meiner Fraktion dem Gesetz auch nicht zugestimmt sondern habe mich enthalten. Ich habe es aber auch nicht abgelehnt, da es eine klare Botschaft sendet: Es hat eine *Signalwirkung* an die Gesellschaft, dass jede Verbreitung von Kinderpornografie und Gewalt gegen Kinder von der Gesellschaft geächtet wird.

Auch das Strafrecht ist nicht immer direkt wirksam. Dennoch haben wir als Grüne uns bei Gesetzesinitiativen wie der gegen "die Vergewaltigung in der Ehe" von solchen Argumenten nicht abhalten lassen. Und auch wenn heute nicht jede Vergewaltigung angeklagt wird – die Signalwirkung ist unübersehbar: Vergewaltigung ist kein Kavaliersdelikt mehr, die Zahlen sind insgesamt zurückgegangen, der Staat kann auch der "Ehefrau" helfen und muss nicht tatenlos zusehen. So wie es damals immer hieß, der Staatsanwalt habe im Ehebett nichts zu suchen, so heißt es auch jetzt in vielen Blogs und Chats: der Staatsanwalt hat im Netz nichts zu suchen – Das kann angesichts schwerster Rechtsgüterverletzungen an kleinen Kindern wohl nicht sein.

Und auch wenn die IT-Sperre die Vergewaltigung an den Kindern nicht verhindert, so erweitert sie doch das Instrumentarium der Ermittlungsbehörden auf die Täter dahinter zuzugreifen und signalisiert von der Gesellschaft klar: wir lassen nichts unversucht, die Täter zu verfolgen und die Netzwerke der Pädophilen und Menschenhändler zu zerstören.

Auch die IT-Sperre ist daher für mich ein Baustein im Kampf gegen Kinderpornografie.

Ein weiterer kritischer Punkt ist die Frage nach der *Kontrolle* des BKAs beim Erstellen der Sperrlisten. Hier haben die kritischen Stimmen bereits bewirkt, dass Daten von Nutzern, die beim Anklicken gesperrter Seiten auf das "Stoppschild" umgeleitet werden, nicht gespeichert werden und auch nicht zur Strafverfolgung genutzt werden. Es ist zu begrüßen, dass es ein unabhängiges Kontrollgremium geben soll, dass die Sperrlisten in regelmäßigen Abständen überwacht. Ob diese Aufgabe beim Datenschutzbeauftragten, der seine Rolle hier zurecht kritisch sieht, richtig angesiedelt ist, muss noch geklärt werden. Auch ich meine, eine richterliche Anordnung wäre der rechtsstaatlich sauberere Weg.

Die von GegnerInnen des Gesetzes zur Sperrung von Internetseiten mit kinderpornographischem Inhalt oftmals beschriebene Alternative zwischen *Sperren und Löschen* teile ich nicht. Es geht vielmehr darum zu sperren, wenn Löschen nicht greift – also Löschen vor Sperren.

Insbesondere an dieser Stelle wurde in der letzten zur Abstimmung gestellten Fassung nach den Ausschussberatungen noch entscheidende Veränderungen vorgenommen. Es heißt jetzt wie von unserer Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gefordert: Sperren erst und nur solange, eine Löschung nicht oder nicht zügig möglich ist, z.B. weil der Server in Ländern steht, die zu solchen Maßnahmen nicht bereit sind.

Die sinnvolle Verknüpfung beider Maßnahmen bietet einen weiteren Baustein im Kampf gegen Kinderpornographie. Die Wirksamkeit dieser Maßnahme werden durch eine Evaluation nach zwei Jahren bewertet . In den skandinavischen Ländern, wo es bereits heute ähnliche Internetsperren gibt, sind die Zugriffszahlen massiv zurückgegangen.

Eines der Hauptargumente der Gegner ist, das Gesetz diene ja nur als Türöffner für die Sperrung anderer Bereiche. Es solle eine Sperr-Infrastruktur aufgebaut werden, die dann leicht ausgebaut werden könne.

Es mag sein, dass die CDU und Frau von der Leyen dies vorhaben Aber zur Umsetzung müssten sie ein neues Gesetz in den Bundestag einbringen, da es sich hier um eine spezialgesetzliche Regelung handelt und diese klar nicht den Zugriff auf andere Bereiche ermöglicht.

Es gibt dann die Möglichkeit für jede/n Parlamentarier/in diese neuen Regelungen ggf. abzulehnen.

Ich persönlich lehne weitere gesetzliche Sonderregelungen für andere Bereiche ab, weshalb es verfehlt ist, denjenigen, die sich enthalten haben, zu unterstellen, sie wären generell für Zensur und eine "Zensur-Infrastruktur" für das Internet.

Im Internet wie in allen anderen Bereichen des Lebens muss immer eine Abwägung zwischen der Freiheit des Einzelnen und anderen Rechtsgütern erfolgen. Erst recht, wenn es um solch schwerwiegende Rechtsgüter wie das Kindeswohl und die kindliche Unversehrtheit geht wie hier.

Ich stehe dazu, dass für mich Schutzrechte von Kindern über der Freiheit im Netz stehen. Ich sehe dieses Gesetz auch nicht als Einfallstor für weitere Maßnahmen zur Einschränkung der "Freiheit im Internet". Es ist für mich vielmehr eine wichtige Gestaltung des bislang eher *rechtsfreien Raumes Internet*. Jede weitere Maßnahme muss erneut einer strengen Rechtsgüterabwägung unterzogen werden.

Darüber hinaus dürfen wir nicht ruhen, andere Bausteine wie den *Nationalen Aktionsplan* zum "Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung" weiter zu fordern. Dieser sollte den Schwerpunkt der Aufdeckung und Vermeidung von sexuellem Missbrauch und Ausbeutung, sowie die Identifizierung der Opfer und entsprechende staatliche Angebote für deren Schutz und Betreuung beinhalten. Denn nicht nur die Täter müssen verfolgt werden, vor alle die Opfer brauchen umfassenden Opferschutz. Und da gibt es noch viel zu tun.

Mit freundlichen Grüßen

Kerstin Müller
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