Kerstin Müller (GRÜNE)
Abgeordnete Bundestag

Grunddaten
Geburtstag
13.11.1963
Berufliche Qualifikation
Juristin
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Köln
Wahlkreis
Köln III
Ergebnis
17,0%
Landeslistenplatz
9, Nordrhein-Westfalen
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(...) Die israelische Blockade von Gaza ist inhuman, völkerrechtswidrig und politisch kontraproduktiv und muss endlich beendet werden. Zwar gibt es in Gaza keine humanitäre Krise im engeren Sinne, jedoch wird die Bevölkerung, zur Hälfte Kinder, systematisch daran gehindert, sich zu entwickeln. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Kinder und Jugend
05.08.2012
Von:

Sehr geehrte Frau Brenner,

in Folge des vielbeachteten BGH-Urteils bzgl. der Tätigkeit einer Kölner Tagesmutter in einem Mehrfamilienhaus (V ZR 204/11) zeichnet es sich nun ab, dass nun immer mehr Tagesmütter Probleme bekommen.

Kinder im Haus gelten häufig als Störquelle und auf Grund des Urteils sehen viele (endlich?) eine Handhabe, die ungeliebten Tagesmütter, welche bisher in dieser Beziehung relativ unproblematisch ihre Tätigkeit ausüben konnten, aus den Häusern/Wohnungen zu klagen bzw. diese Tätigkeit zu untersagen.

Was wird nun von Seiten der Politik unternommen, um den Tagesmüttern wieder Rechtssicherheit und eine Perspektive zu geben? Tagesmütter sind unverzichtbar und es wird eine noch viel größere Zahl benötigt. Aber naturgemäß gehören diese in die Städte und nicht in Gewerbegebiete. Auch das Anmieten von externen Räumen - falls überhaupt möglich - erhöht deutlich die Kosten - entweder für die bezuschussende Kommune, die Eltern oder beiden.

Wie stehen Sie zu dieser Problematik und was wird von Seitens der Politk unternommen?

Danke !

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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
04.10.2012
Von:
B.

Sehr geehrter Frau Müller,
die Koalition hat sich auf einen Gesetzentwurf für die Beschneidung von nicht einwilligungsfähigen Knaben geeinigt. Meine Frage: Wie stehen Sie zu diesem Gesetzentwurf?

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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
06.11.2012
Von:
Tim

Hallo Liebe Frau Müller,

ich wende mich heute in Fragen der Medienaufsicht an Sie.

In den vergangenen Wochen hatte ich erstmals Kontakt mit dem Verein "Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen". ( blog.fsf.de ) Diese Vereinigung bietet Ihren Mitgliedern an, TV-Programm vor dessen Ausstrahlung auf seine Gesetzeskonformität und Jugendschutz zu prüfen und eine Sendeempfehlung auszusprechen. Im Einzelfall kann auch eine Untersagung der Aussendung bzw. eine Schnittvorgabe ausgesprochen werden.

Aktuell gibt es zwischen diesem Verein und den Deutschen Anhängern einer amerikanischen Serie fiktiven Inhalts ("The Walking Dead") Auseinandersetzungen.

Und zwar setzt sich auf Anforderung des Senders Fox Deutschland GmbH dieses Gremium zusammen und begutachtet jede Episode der vorgenannten Serie. Inzwischen bereits in der dritten Staffel. Bisher gab es keinerlei Grund an der Einschätzung dieser Organisation zu zweifeln, da die Folgen stets ausgestrahlt werden konnten.

Das hat sich geändert. In der dritten Staffel wurde bisher jede Episode aus "Jugendschutzgründen" zensiert, sprich dem Sender wurden diverse Schnittvorgaben gemacht bevor die Episode NACH 22.00 ausstrahlungsfähig wäre.

Und hier setzt mein Unverständnis an. Erwachsene Menschen in Deutschland; fähig Fiktion und Realität auseinander zu halten; werden von einer Organisation die sich dem Jugendschutz verpflichtet fühlt, mit einer direkten Zensur künstlerischer Inhalte konfrontiert.

Man mag ja über das Thema in "The Walking Dead" persönlich denken was man will. Ich bin der Meinung diese persönliche Ansicht darf in einem Gremium wie der FSF nicht zu einer direkten Zensur führen unter dem Deckmäntelchen des Jugendschutzes.

Nach 22:00 muss es keinen Jugendschutz mehr geben. Das Pay TV verfügt sogar über die Technologie des Jugendschutz-PIN. Warum reicht das nicht aus, warum werde ich hier aktiv in meiner Entscheidung für eine spezielle Kunstform durch Zensur gehindert?

Wie schätzen Sie dieses Thema ein?

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