Kerstin Griese (SPD)
Abgeordnete Bundestag

Grunddaten
Jahrgang
1966
Berufliche Qualifikation
Historikerin
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Ratingen
Wahlkreis
Mettmann II
Ergebnis
35,6%
Landeslistenplatz
14, über Liste eingezogen, Nordrhein-Westfalen
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Es gibt durchaus Gespräche zum Verhältnis von Kirche und Staat und auch zu den Staatsleistungen an die Kirchen. Namens der SPD-Bundestagsfraktion haben mein Kollege Dieter Wiefelspütz und ich unlängst ein Gespräch mit den Kirchen geführt. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
27.03.2013
Von:
Dr.

Sehr geehrte Frau Giese,

wo soll denn im Reichsdeputationshauptschluss etwas zur Entschädigung der Kirchen stehen? Das eigentümliche Kirchengut wird ausdrücklich nicht angetastet, und ansonsten ging es um die Umwidmung von Einkommensquellen, die von den Kirchen, nachdem ihnen staatliche Leistungen (Justiz, Finanzverwaltung etc.) abgenommen waren, nicht mehr in Anspruch genommen werden mussten.

Mit freundlichen Grüßen
Theo
Antwort von Kerstin Griese
1Empfehlung
09.04.2013
Kerstin Griese
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für diesen Hinweis. Als Historikerin finde ich diese Diskussion sehr spannend, muss aber ergänzend klarstellen, dass dies für die heutige gesellschaftliche Realität nur begrenzt weiterhilft.

Mit dem Reichsdeputationshauptschluss sind die Kirchen für die Enteignung
und Säkularisierung kirchlicher Güter entschädigt worden. Sie sind für eine
Quelle entschädigt worden, die ihnen regelmäßig die Finanzierung ihrer
Arbeit sicherte. Deshalb ging es damals nicht um eine einmalige Zahlung,
sondern um einen Ersatz für die wirtschaftliche Grundlage, die es den
Kirchen ermöglichte, Strukturen und Personal zu finanzieren.

Die Weimarer Reichsverfassung, deren Artikel wir ins Grundgesetz übernommen
haben, hat als einen wichtigen Schritt zur Trennung von Staat und Kirche
diese Leistungen genau so gesetzlich verankert, wie wir es jetzt vorfinden.
Dabei handelt sich nicht um eine Privilegierung oder Bevorzugung der
Kirchen, sondern um geltendes Recht und um geltende Verträge.

Mit freundlichen Grüßen

Kerstin Griese
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Frage zum Thema Soziales
09.04.2013
Von:

Warum wird für die steuerliche Besserstellung (Benachteiligung) von Ehrenamtlichen nichts getan? Ich kann nicht nachvollziehen, warum ein ehrenamtl.GF eines Vereins, der wenn auch nicht üppig bezahlt, steuerlich besser gestellt wird als ein "normaler Ehrenamtler". In Zeiten steigender Benzinpreise etc. kann ich z.B. steuerlich kein KM-Geld gegenüber dem FA geltend machen!Oder auch andere Auslagenerstattungen?Als Ehrenamtler wollen wir keine Bezahlung, aber doch aufgrund der steigenden Kosten einen kleinen Ausgleich. Ab und an werden bei Projekten KM-Gelder gezahlt aber auch nicht in dem Maße wie es erforderlich sind. Die Städte/Landkreise streichen zunehmend die Zuschüsse an Vereine, karikative Einrichtungen etc. Zweiter Punkt oder Frage wäre: Die Ehrensamtskarte ist eine gute Sache, aber warum erhält der Ehrenamtler diese nicht bereits nach einem halben Jahr befristet bis zur Beendigung seiner Ehrenamtstätigkeit? Auf diese Weise würde die Tätigkeit mehr gewürdigt und ich glaube es würden auch mehr Ehrenamtliche geben. Ich hoffe Sie nehmen sich dieses Themas an, oder vielleicht können Sie auch dem Kanzleraspiranten dieses Thema andienen.

MfG D.
Antwort von Kerstin Griese
1Empfehlung
26.04.2013
Kerstin Griese
Sehr geehrter Herr ,

ihrem Wunsch, das Ehrenamt deutlicher zu fördern, kann ich uneingeschränkt zustimmen. Leider bleibt das von der CDU/CSU/FDP-Koalition unlängst beschlossene "Gemeinnützigkeitsentbürokratisierungsgesetz" weit hinter dem zurück, was ich unter einer nachhaltigen Förderung des bürgerschaftlichen Engagements verstehe. Zwar hebt das Gesetz die "Übungsleiterpauschale" wird von 2.100 Euro auf 2.400 Euro an, wovon vor allem Sporttrainer profitieren. Die Aufwandsentschädigungen für die Mitglieder der freiwilligen Feuerwehr, des THW und anderer Rettungsdienste bleiben jedoch außen vor, was ich für ungerechtfertigt halte. Insgesamt ist das von der schwarz-gelben Bundesregierung vorgelegte Gesetz mutlos und lässt viele Chancen aus. Den Entschließungsantrag der SPD-Fraktion, der eine Verbesserung der strukturellen Rahmenbedingung für das bürgerschaftliche Engagement fordert, finden Sie unter dip21.bundestag.de .

Das freiwillige Engagement halte ich für ein sehr wichtiges Thema, um das ich mich kontinuierlich kümmere. Bereits 2008 habe ich das Forum Ehrenamt für Niederberg und Ratingen – kerstin-griese.de – initiiert, in dem mir Freiwillige aus meinem Wahlkreis wertvolle Hinweise geben. Die Möglichkeiten der Weiterentwicklung der Ehrenamtskarte werden in diesem Kreis ein Thema sein, wobei ich auch ihre Vorschläge ansprechen werde.

Mit freundlichen Grüßen

Kerstin Griese
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Frage zum Thema Senioren
28.04.2013
Von:

Da ich weiß Sie sind nicht für meinen Wahlkreis zuständig,wende ich mich trotzdem an Sie,da sonst scheibar keiner zur Verfügung steht.
Bitte nennen Sie mir doch einen Grund, warum ich die SPD wählen soll? Wir haben alle noch die Zeit Ihrer Regierung im Gedächnis als H.Schröder dran war.Heute soll das alles vergessen sein?
Sollten wir Bürger wirklich so dumm sein,daß wäre schön für die SPD. bin eine alte Wählerin Ihrer Partei,schon seit dem Elternhaus.Warte immer noch auf Ihre Empörung über die 0,25 Rentenerhöhung,weder von der SPD noch von den Grünen hört man ein Wort,wo sie doch sonst gegen alles sind und in Oposition gehen !Mindestlöhne von 8 oder 9 Euro sind ja auch keine Lösung! Wenn man weiß wie Preise gestiegen sind.Von Mieten ganz zu schweigen.
Mit freundlichen Grüßen

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Frage zum Thema Kinder und Jugend
29.04.2013
Von:

Frage zum Entwurf, die weibliche Beschneidung als Straftat zu werten: Sie haben §1631 d BGB zugestimmt.
Die Beschneidung der m/w Vorhaut ist eine alte Tradition. Propheten kamen beschnitten zur Welt. Ibn Qudamah: "Beschneidung ist eine Pflicht für den Mann und eine Ehre für die Frau, aber es ist für sie keine Pflicht. Die Beschneidung der Frau ist grundsätzlich nicht haram, jedoch EMPFOHLEN."
Im Judentum ist Beschneidung Pflicht. Ein unbeschnittener Jude ist ein Paradoxon. Rabbis Morsiano oder Teichtal machen sich für den Erhalt der Metzitzah B´peh stark. Rabbi Goldschmidt erklärt, das Aussaugen sei Tradition. Rabbi Metzger erklärt, dass es nicht ohne Betäubung stattfinden darf. Die Beschn., sei ein "Stempel auf dem Körper eines Juden, von dem man sich nie verabschieden kann." Es ist also wichtig, Kinder zu beschneiden, um sie in Gemeinschaften aufzunehmen. (Kindeswohl!)
Irrtümlicherweise wird die weibl. und männl. Beschneidung als Verstümmelung gesehen. Bei der leichten Form wird nur die (Klitoris-)vorhaut entfernt/nur angeritzt! Genitalien bleiben intakt!
Im Islam ist die weibl. Beschneidung nicht negativ: Mohammed:"Aber ja, es ist erlaubt. Komm näher, damit ich dich unterweisen kann: Wenn du schneidest, übertreibe nicht, denn es macht das Gesicht strahlender und es ist angenehmer für den Ehemann".
Laut Art. 3 GG dürfen Mädchen nicht im Empfangen von Ritualen benachteiligt werden! Bundestag: bit.ly
Die Gefahr beim Verbot weiblicher Beschn. ist, dass diese illegal stattfindet!
Würden Sie das religiöse Leben befürworten, indem Sie der Mädchenbeschneidung (wie bei der männlichen) zustimmen, so diese lege artis durchgeführt wird damit der Beschneidungstourismus aufhört? Ihre Zustimmung NUR, wenn das Genital nicht verändert, analog zur männlichen Beschn., völlig intakt bleibt. Wenn nicht die Klitorisvorhaut entfernt werden darf, würden Sie stattdessen KONSEQUENTERWEISE dem symbolischem Anritzen als Alternative zustimmen?

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