Kerstin Andreae (GRÜNE)
Abgeordnete Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Kerstin Andreae
Jahrgang
1968
Berufliche Qualifikation
Diplom Volkswirtin
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Freiburg
Landeslistenplatz
3, über Liste eingezogen, Baden-Württemberg
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(...) Darum ist es sinnvoll, dass Staaten wie Deutschland ihre Forderung nach einer Schließung von Guantanamo mit der Aufnahme von Häftlingen praktisch untermauern. Denn die US-Regierung hat die Verzögerung der Freilassung der Gefangenen bisher damit gerechtfertigt, dass sich kein Land bereit erklärt hat, diese Personen aufzunehmen. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
03.07.2009
Bundestagswahlrecht
nicht beteiligt
02.07.2009
AWACS-Einsatz in Afghanistan
JA
18.06.2009
Internetsperren
NEIN
18.06.2009
Patientenverfügung (Stünker-Antrag)
JA
29.05.2009
Schuldenbremse
nicht beteiligt
28.05.2009
Abgabe von künstlichem Heroin an Schwerstabhängige
nicht beteiligt
Fragen an Kerstin Andreae
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Frage zum Thema Gesundheit
01.12.2007
Von:

Sehr geehrte Frau Andreae,

embryonale Stammzellen können nur durch Tötung menschlicher Embryonen gewonnen werden. Das verstößt gegen die Menschenwürde. Deshalb bin ich gegen eine Verschiebung des Stichtags im Stammzellgesetz. Ich hoffe, dass Sie diese Auffassung teilen und gegen die Stichtagsverlegung stimmen werden. Was ist Ihre Auffassung hierzu?

Mit freundlichem Gruß
Antwort von Kerstin Andreae
8Empfehlungen
12.12.2007
Kerstin Andreae
Sehr geehrter Herr ,

ich teile Ihre Auffassung, dass wir keine Verschiebung des Stichtages im Stammzellengesetz benötigen.
Die Yamanaka-Methode ist ein weiterer Beweis dafür, dass Forscher mit adulten Stammzellen in verschiedenen Bereichen wesentliche Erfolge erringen. Dies zeigt, dass es durchaus möglich ist, erfolgreiche Forschung ohne die ethisch umstrittenen embryonalen Stammzellen durchzuführen. Damit wird erneut die Argumentation der Befürworter einer Stichtagsverschiebung in Frage gestellt, die sich auf die Alternativlosigkeit der humanen embryonalen Stammzellen berufen.

Die Forschungsergebnisse bestätigen uns darin, an der bisherigen Stichtagsregelung im Deutschen Stammzellgesetz festzuhalten. Forscherinnen und Forscher können mit den bisher in Deutschland verfügbaren embryonalen Stammzelllinien ausreichend Grundlagenforschung betreiben. Die Zukunft liegt in der adulten Stammzellforschung – nicht in der embryonalen Stammzellforschung.

Mit freundlichen Grüßen

Kerstin Andreae MdB
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Frage zum Thema Verbraucherschutz
05.12.2007
Von:

Sehr geehrte Frau Andreae,

als Hypothekenkredit-Kunde habe ich untenstehende konkrete Fragen zu dem Themenkomplex "Zwangsvollstreckung trotz Kreditbedienung bei eingetragenen Grundschulden".

Zunächst bitte ich Sie, falls nicht bekannt, sich die absolut existenzgefährdende Problemlage in folgendem Artikel des ARD-Wirtschaftsmagazins Plusminus zu vergegenwärtigen:
www.daserste.de

Zusammengefasst ist es nach gegenwärtiger Rechtslage offenbar so, dass bei einem Verkauf der Grundschuld durch den Finanzierer z.B. an einen Hedgefonds, dieser trotz ordentlicher Bedienung des Kredites in die Zwangsvollstreckung über die komplette Grundschuldsumme (auch wenn diese bereits weitestgehend abbezahlt sein sollte) gehen kann. Denn beim Darlehensverkauf ist die ursprünglich als Sicherheit für die Bank eingeräumte Grundschuld nicht mehr an das Darlehen gebunden und kann getrennt verwertet werden. Dies kann erfolgen ohne weiteres Rechtsverfahren, wenn der Vertrag die banküblich verwendete Kreditklausel "Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung in das gesamte Vermögen" enthält. Diese Kreditklausel ist auch in meinem Vertrag enthalten.

Da eine Veräußerung der Grundschuld ohne meine Zustimmung erfolgen kann, sehe ich hier ein existenzgefärdenes Risiko für mich als Kreditnehmer.

Hierzu meine Fragen:

1) Welche konkreten Maßnahmen haben Sie persönlich innerhalb der Fraktion ergriffen bzw. planen Sie kurzfristig , um durch Änderung dieser gefährlichen Rechtssituation die zahlreichen Grundeigentümer mit Grundschulden in Ihrem Wahlkreis zu schützen?

2) Welche gesetzgeberischen Aktivitäten zum Schutz der Grundeigentümer hat die Fraktion bzw. der Bundestag unternommen bzw. wird diese kurzfristig unternehmen?

Mit freundlichem Gruß,
J. (Freiburg)
Antwort von Kerstin Andreae
14Empfehlungen
07.12.2007
Kerstin Andreae
Sehr geehrter Herr ,

mit der Problematik der verkauften Immobilienkredite beschäftigen wir uns bereits seit einiger Zeit.
Dabei ist das Problem vielschichtig. Einerseits gibt es ein berechtigtes Interesse von Banken, zumindest notleidende Kredite auszulagern. Dadurch entlasten Banken ihre Bilanzen und können neue Kredite zu günstigen Konditionen vergeben. Andererseits muss natürlich gesichert sein, dass neue Inhaber der Kreditforderungen keine Missbrauchsmöglichkeiten haben. Dies gilt erst recht bei Kreditnehmern, wie Sie es sind, die ihre Kredite stets ordnungsgemäß bedient haben. Neben der Frage des Datenschutzes und Informationspflichten gegenüber den Kreditnehmern ist insbesondere der Schutz der Betroffenen in der Zwangsvollstreckung vor dem Hintergrund der Geschäftsgebaren der Finanzinvestoren zu überdenken.
Insbesondere durch die Berichterstattung von Plusminus in der ARD ist auf das Problem hingewiesen worden, dass die Grundschuld, die typischerweise zur Besicherung von Immobilienkrediten dient, losgelöst von der zugrunde liegenden Darlehensforderung verwertbar ist.

Der Sicherungsvertrag zwischen Bank und Kreditnehmer, der eine vorzeitige Verwertung üblicherweise verhindert, gilt nicht im Verhältnis zwischen Investor und Kreditnehmer. Wenn man über eine Schließung dieser Gesetzeslücke diskutiert, muss man allerdings bedenken, dass die Grundschuld ursprünglich als Pendant zur Hypothek umlauffähiger ausgestaltet wurde. Eine Gesetzesänderung würde also dazu führen, dass die Grundschuld in gewisser Weise der Hypothek angeglichen wird. Solche formalistischen Einwände dürfen natürlich kein Hinderungsgrund sein, wenn es um den Schutz der bürgerlichen Existenz einer Vielzahl von Bürgerinnen und Bürgern geht. Daher haben wir ähnliche Vorschläge in unserem Antrag formuliert, den wir am 13. Juni 2007 in den Bundestag eingebracht haben. Darin weisen wir darauf hin, dass die starke Besicherung in den Händen an kurzfristiger Rendite orientierter Investoren beschränkt werden muss. Die Einräumung einer Grundschuld in Verbindung mit der Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung ist ein Rechtsgeschäft, das von derart persönlichem Vertrauen gekennzeichnet ist, dass es nicht einseitig durch die berechtigte Bank veräußerbar sein kann. Unseren Antrag finden Sie im Internet unter dip21.bundestag.de .

Gegenwärtig scheint sich die Bundesregierung durch den politischen Druck dahin zu bewegen, in einem so genannten Risikobegrenzungsgesetz auf die Problematik zu reagieren. Das Gesetz wird erstmalig am 13. Dezember 2007 im Bundestag beraten. Wir werden uns im Verlauf der parlamentarischen Debatte dafür einsetzen, dass die Missbrauchs- möglichkeiten verhindert werden und der Kreditnehmerschutz angemessen ausgestaltet wird.

Mit freundlichen Grüßen
Kerstin Andreae MdB
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Frage zum Thema Rente mit 67
01.01.2008
Von:
de la

Sehr geehrte Andreae,

Ihre Argumentation, weniger Kinder, längere Lebenszeit höre ich immer wieder sind der Grund dieser nicht mehr zu verhindernden Massnahme (Rente mit 67).

Ich frage mich nur, bei derzeit mehr als 3 Mio leicht fallender Arbeitslosenzahl, hätte es für mehr Kinder Ihrer Meinung nach auch Arbeitsplätze gegeben? Arbeitsplätze, die es erlauben Beiträge in die Sozialkassen zu zahlen?

Jeder zusätzlich in den 70/80 er Jahren geborenen Mensch wäre aus heutiger Sicht ein zusätzlicher Arbeitsloser.
Die sozialen Systeme wären doch nur höher belastet worden.

Mit freundlichem Gruß

de la
Antwort von Kerstin Andreae
10Empfehlungen
28.01.2008
Kerstin Andreae
Sehr geehrte Frau de la ,

meine Argumentation für die Rente mit 67 bezog sich auf die demographischen Begebenheiten. Die gesetzliche Rentenversicherung ist in den letzten Jahren nachhaltig reformiert worden. Jetzt gilt es, auf die längeren Rentenlaufzeiten der Rentnerinnen und Rentner zu reagieren, auch um eine Stabilisierung der Beitragssätze und des Rentenniveaus zu erreichen. Bis zum Jahr 2030 wird die durchschnittliche Lebenserwartung von Männern und Frauen um weitere drei Jahre steigen. Die bisherige Regelaltersgrenze von 65 Jahren gilt aber bereits seit neunzig Jahren und wurde bisher nicht an die längere Lebenserwartung und die ausgedehnte Rentenbezugsdauer angepasst.

Wir Grünen bemühen uns um einen Ausgleich zwischen den verschiedenen Generationen. Wir gehen deshalb davon aus, dass nur eine Verlängerung der Lebensarbeitszeit dazu beitragen kann, die nachkommende Generation der Jüngeren nicht über Gebühr zu belasten. Dies setzt allerdings eine bessere Erwerbsbeteiligung von älteren Beschäftigten voraus.

Wir haben die Bundesregierung in einem Antrag (Drucksache 16/3812) aufgefordert:

· ein Konzept vorzulegen, aus dem hervorgeht, wie die Erwerbsintegration von Älteren schrittweise verbessert wird, so dass ältere Beschäftigte, die gesundheitlich dazu in der Lage sind, bis 2029 tatsächlich bis 67 Jahre arbeiten können,

· dazu in den Rentenversicherungsberichten ab 2008 alle zwei Jahre über die Erwerbstätigenquote von Beschäftigten ab dem 55. Lebensjahr zu berichten, eine Bewertung über den Stand der Zielerreichung vorzunehmen und ggf. weitergehende Maßnahmen vorzuschlagen,

· gemeinsam mit der Wirtschaft alles dafür zu tun, um zukünftig eine deutlich verbesserte Erwerbsbeteiligung von älteren Beschäftigten zu erreichen,

· die Rahmenbedingungen für lebenslanges Lernen in Deutschland zu verbessern, um die Weiterbildungsbeteiligung älterer Beschäftigter und damit auch die Erwerbsintegration zu erhöhen,

· die gemeinsamen Anstrengungen vor allem auf ältere Beschäftigte mit geringer Qualifikation und unterbrochenen Erwerbsverläufen zu konzentrieren.

Wer aus gesundheitlichen Gründen bzw. wegen einer Behinderung nicht bis zum Rentenalter arbeiten kann, muss weiterhin die Möglichkeit erhalten vorzeitig in Rente gehen zu können. Die Regelaltersgrenze für eine abschlagsfreie Erwerbsminderungsrente darf nach unseren Vorstellungen nicht angehoben werden.

Rentenpolitik benötigt Vertrauensschutz. Dieses Vertrauen kann aber nur dann entstehen, wenn klare Vorstellungen über den Weg dahin entwickelt und konsequent umgesetzt werden. Die Menschen müssen sich bei ihrer Lebensplanung auf existentielle Situationen einstellen können, damit sie planen und handeln können.

Mit freundlichen Grüßen

Kerstin Andreae MdB
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Frage zum Thema Finanzen
07.01.2008
Von:
- Dr.

Sehr geehrte Frau Andreae,

die gefühlte Inflation des gemeinen Volkes ist keine Einbildung. Sie, die Abgeordneten, erhöhten sich Ihre Diäten um rund 900, -- € = 1800. -- DM. Wirtschaftsbosse haben ihre Gehälter in unanständige Höhen geschraubt. MP Oettinger will neuen Ministern in seinem Kabinett das Salär erhöhen.

Ich als Pensionär habe 2006 allein über 1200.-- € = 2.400.-- DM durch teilweise Streichung des Weihnachtsgeldes verloren. 2007 sind mir vom Weihnachtsgeld gerade noch 274.-- € geblieben. Durch die Pensionierung im April 2007 habe ich nochmals 1800.-- € = 3.600.-- DM eingebüßt. Der Bund hat mir 2007die Miete um 120.--€ = 240,-- DM erhöht. Dann die Mehrwertsteuererhöhung um 3 %. Bei mir ist kein Aufschwung angekommen!
Die Inflationsrate liegt nicht bei ca. 3 %, in Wirklichkeit liegt sie bei 100 %! Ein Gericht, das vor der Umstellung der DM auf EURO z.B. 10.-- DM gekostet hat, kostet jetzt 10.-- € = 20.-- DM! Z.B. eine Pizza "Marguerita" 11,50 € = 23.-- DM, eine Crêpe 6.-- € = 12.-- DM? Und so ist es in fast allen Bereichen! Z.B. ein 50 W Halogenbirnchen im Einzelhandelsgeschäft 6.-- € = 12.--DM!.

Mit meiner zwei zu eins (ca. 2.-- DM = 1. -- €) halbierten Pension für mich und meine Frau (6400.-- DM = 3200.-- €) kann ich mir auf Dauer diese Preise nicht mehr leisten.

Ich fühle mich daher in klassischer Weise enteignet und bitte, mich zu entschädigen!

Was gedenken Sie gegen dieses Unrecht zu unternehmen?
Mit freundlichen Grüssen
Antwort von Kerstin Andreae
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10.01.2008
Kerstin Andreae
Sehr geehrter Herr Dr. ,

meine Fraktion und ich sehen ebenfalls einen erheblichen Nachbesserungsbedarf in der Rentenpolitik zur Vermeidung von Armut im Alter. Anlass unserer Einschätzung sind die Verwerfungen auf dem Arbeitsmarkt, die wir seit Beginn der 90er-Jahre erleben. Sie wirken sich natürlich besonders dramatisch in den ostdeutschen Bundesländern aus. Eine Anpassung der Rentenpolitik an die veränderten Erwerbsverläufe und Familienformen ist absolut überfällig. Die vorhandene Grundsicherung im Alter, auf die stets verwiesen wird, ist für uns keine Lösung; denn wer seine Arbeitskraft ein Leben lang zur Verfügung gestellt hat, muss ein Einkommen oberhalb der Bedürftigkeit erzielen können.

Zu den von Ihnen angesprochenen Erhöhungen der Abgeordnetendiäten:

Die Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat die von der großen Koalition kürzlich beschlossenen Änderungen bei den Abgeordnetendiäten und zur Abgeordnetenaltersversorgung abgelehnt. Die große Koalition hat die Chance vertan, das System der Altersversorgung von Abgeordneten grundlegend zu reformieren. Stattdessen wurden nur die Diäten erhöht und die Regelungen für die Altersversorgungen von Abgeordneten leicht verändert. Während die Koalition weder beim Mindestlohn noch bei der Pendlerpauschale noch an irgendeiner anderen Baustelle ihre Blockaden überwindet, scheint sie allein an diesem Punkt handlungsfähig zu sein.

Es ist bezeichnend für die politische und moralische Verfassung von Union und SPD, dass sie sich weiterhin beim Mindestlohn streiten, parallel dazu aber in der Frage einer neuerlichen Diätenerhöhung sofort Einigkeit erzielt wird. Das fatale Signal in die Gesellschaft heißt: das Eigene zuerst. Wo schon auskömmlich verdient wird, kommt noch was drauf - um die Niedriglöhne und Niedrigrenten kümmert man sich später oder gar nicht.

Mit freundlichen Grüßen

Kerstin Andreae MdB
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
14.01.2008
Von:
-

Als Nichtbürger Ihres Bundeslandes und auch Nichtwähler Ihres Wahlkreises wundert es mich dennoch oder ganz besonders, dass an Sie gerichtete Fragen besorgter bzw. interessierter Bürger unbeachtet und unbeantwortet bleiben.
Bestätigt derartiges Verhalten nicht die generell geäußerte Vermutung, dass Abgeordnete nur immer kurz vor der anstehenden Wahl den Eindruck vermitteln wollen, den Bürgern zuzuhören und sich um sie zu kümmern, dass aber direkt nach der Wahl alles vergessen ist und sich die Gewählten nur noch um ihre eigenen Belange kümmern, sei es Diätenerhöhung, sei es Nebentätigkeiten?
Dass Sie nicht allein von dieser Kritik betroffen sind, darf ich gern konstatieren. Auch ich habe aus meinem Bundesland NRW an Politiker aller Coleur gezielte Anfragen gerichtet, die leider teilweise bei ihnen Interessenkonflikte wegen ihrer Nebentätigkeiten ausgelöst haben müssen und deshalb unbeachtet und unbeantwortet blieben.
Warum also gehen nicht Sie mit einem besseren Beispiel voran?
Eine Nebentätigkeit weniger und Sie könnten die Fragen der Bürger sicherlich während Ihrer überstrapazierten Zeit beantworten und damit den Bürgern das trügerische Gefühl vermitteln, dass Sie vom Wähler abgeordnet wurden, seine Interessen auf politischer Ebene zu vertreten, wohlgemerkt, abgeordnet vom Bürger !

H.P.
Antwort von Kerstin Andreae
11Empfehlungen
28.01.2008
Kerstin Andreae
Sehr geehrter Herr ,

Bürgeranfragen haben bei mir einen hohen Stellenwert. Daher bin ich stets darum bemüht, diese zeitnah zu beantworten. Ihre Kritik kann ich insofern nicht nachvollziehen, als dass mir von Ihnen keine konkrete Anfrage vorliegt. Bitte teilen Sie mir doch einfach mit, welches Anliegen Sie haben und ich werde versuchen adäquat und schnell darauf zu antworten.

Ansonsten verweise ich auf die Statistik von abgeordnetenwatch.de - ich finde sowohl ich als Abgeordnete als auch meine Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen sind durchaus auskunftsfreudig.

Mit freundlichen Grüßen

Kerstin Andreae MdB
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