Kerstin Andreae (GRÜNE)
Abgeordnete Bundestag

Grunddaten
Geburtstag
21.10.1968
Berufliche Qualifikation
Volkswirtin
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Freiburg im Breisgau
Wahlkreis
Freiburg
Ergebnis
21,8%
Landeslistenplatz
1, Baden-Württemberg
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(...) Die Kosten für die pastoralen Teile des Besuchs übernimmt die katholische Kirche. Allerdings hat der Bund während des gesamten Aufenthaltes des Papstes in Deutschland dessen Sicherheit gewährleistet. Das betrifft vor allem die Kosten des sicheren Transportes im Inland. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Pläne für ein Betreuungsgeld aufgeben
18.04.2012
Von:

Guten Tag,

Ich kann überhaupt nicht verstehen, wie man Menschen ein bestimmtes Lebensmodell mit ihren Kindern vorschreiben will, auch einer obersten Familienrichterin in Deutschland gestehe ich dieses Recht nicht zu. Wenn Eltern meinen, ihr Kind nicht schon, wenn es gerade 1 Jahr alt geworden ist, in eine institutionelle Betreuung zu geben, dann sollte das respektiert werden. Letztlich geht es um einen ganz kleinen wehrlosen Menschen, und wer außer den Eltern sollte über dessen Lebensituation entscheiden? Doch nicht Herr Hundt, der Frauen auf ihren ausgebeuteten (Discounter-) Arbeitsplätzen braucht, die Ideologieriege von Rot und Grün (die mit "mittelalterlich", "überholtes Familienbild" etc. geifert), oder die "oberste Familienrichterin". Und wenn Eltern sich entscheiden ihr Kind nicht in eine Krippe zu geben, bis es 3 Jahre alt ist, warum sollten sie leer ausgehen, wenn sie den gleiche Job machen, wie die Krippe, die mit hunderten Euro pro Platz und Monat öffentlich bezuschußt werden? Kann mir das jemand erklären?

von: Großvater von 4 kleinen Enkeln am: 18.04.2012
Antwort von Kerstin Andreae
bisher keineEmpfehlungen
03.05.2012
Kerstin Andreae
Sehr geehrter Herr ,

niemand möchte Ihnen vorschreiben, wie Sie Ihre Kinder oder Enkel erziehen und bilden. Diese Entscheidung sollte wirklich Privatsache sein. Es ist nicht die Aufgabe des Staates, die elterliche Entscheidung mittels Steuergeldern in eine bestimmte Richtung zu lenken.

Aber die Nicht-Inanspruchnahme einer staatlichen Leistung darf nicht Grund für eine Geldauszahlung sein. Mit derselben Begründung könnte man verlangen, Geld für das Nichtbenutzen von Schwimmbädern, Büchereien oder des ÖPNV auszuzahlen.

Abseits davon ist diese Leistung noch nicht einmal durchfinanziert. Im Eckwertebeschluss des Kabinetts (11. März 2012) zum Bundeshaushalt 2013 und zum Finanzplan bis 2016 wurden 400 Mio Euro bezogen auf 2013 für das Betreuungsgeld eingestellt, ab 2014 dann 1,2 Mrd. Euro jährlich. Finanziert werden soll das Betreuungsgeld laut Eckwertbeschluss durch eine "Globale Minderausgabe", die im Einzelplan 60 (Allgemeine Finanzverwaltung) ausgebracht ist. Diese Bezeichnung bedeutet nichts anderes, dass man an irgendeiner anderen Stelle im Haushalt weniger ausgibt, ohne zu sagen wo. Dies ist haushaltpolitische hochgradig unseriös, zeigt, dass die Bundesregierung keine Ahnung hat, wie sie das Betreuungsgeld finanzieren soll, und macht zudem deutlich,
dass völlig unklar ist, welche anderen Leistungen für die Finanzierung des Betreuungsgeldes gestrichen werden müssen. Angesichts der häufigen verbalen Attacken von Seiten der Unions-Fraktionsführung auf das Elterngeld (bspw. Kauder) und von Informationen aus dem Umfeld des Familienministeriums muss davon ausgegangen werden, dass es Kürzungen beim Elterngeld geben wird.

Sie behaupten, dass dieselbe Leistung auch zuhause erbracht wird. In den letzten Jahren wurden alle Erzieherinnen fortgebildet, teilweise arbeiten dort studierte Fachleute. Für mehr Betreuungs- und Lernqualität haben wir in Baden-Württemberg mit dem Orientierungsplan für Bildung und Erziehung einen großen Schritt nach vorne getan. Gerade die Startchancen für ein erfolgreiches Schul- und Berufsleben von Kindern mit Defiziten im Verhaltens- oder sprachlichen Bereich können durch frühkindliche Bildung deutlich verbessert werden. Natürlich geht es dabei um spielerisches und soziales Lernen, denn jedes Kind möchte seine Welt entdecken. Diese Aufgabe leisten Kitas, im Gegensatz zu denjenigen Elternhäusern, die den Erziehungsauftrag nicht wahrnehmen.

Wenn aber das Betreuungsgeld Anreize schafft, die Kinder von einer Chancengleichheit ermöglichenden Kindertageseinrichtung fern zu halten, schadet dies nicht nur den Kindern in ihrer Entwicklung. Es bürdet dem nächsten Bildungsort Schule ein soziales Problem auf, wenn der familiäre Erziehungsauftrag nicht wahrgenommen wurde. Die Kinder sind dann schwerer lernfähig und häufig verhaltensauffällig. Diese Defizite kann keine Grundschullehrkraft mehr kompensieren, weshalb dann in der Werkrealschule gerade in Großstädten das Lernniveau zwangsläufig sinken muss.

Wir finden, man muss die "Bildungssituation vom Kopf auf die Füße zu stellen", d.h. früh anfangen, sprachliche und soziale Defizite auszugleichen. Das Betreuungsgeld ist dafür jedoch kontraproduktiv.

Mit freundlichen Grüßen,

Kerstin Andreae
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