Sehr geehrter Herr

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niemand möchte Ihnen vorschreiben, wie Sie Ihre Kinder oder Enkel erziehen und bilden. Diese Entscheidung sollte wirklich Privatsache sein. Es ist nicht die Aufgabe des Staates, die elterliche Entscheidung mittels Steuergeldern in eine bestimmte Richtung zu lenken.
Aber die Nicht-Inanspruchnahme einer staatlichen Leistung darf nicht Grund für eine Geldauszahlung sein. Mit derselben Begründung könnte man verlangen, Geld für das Nichtbenutzen von Schwimmbädern, Büchereien oder des ÖPNV auszuzahlen.
Abseits davon ist diese Leistung noch nicht einmal durchfinanziert. Im Eckwertebeschluss des Kabinetts (11. März 2012) zum Bundeshaushalt 2013 und zum Finanzplan bis 2016 wurden 400 Mio Euro bezogen auf 2013 für das Betreuungsgeld eingestellt, ab 2014 dann 1,2 Mrd. Euro jährlich. Finanziert werden soll das Betreuungsgeld laut Eckwertbeschluss durch eine "Globale Minderausgabe", die im Einzelplan 60 (Allgemeine Finanzverwaltung) ausgebracht ist. Diese Bezeichnung bedeutet nichts anderes, dass man an irgendeiner anderen Stelle im Haushalt weniger ausgibt, ohne zu sagen wo. Dies ist haushaltpolitische hochgradig unseriös, zeigt, dass die Bundesregierung keine Ahnung hat, wie sie das Betreuungsgeld finanzieren soll, und macht zudem deutlich,
dass völlig unklar ist, welche anderen Leistungen für die Finanzierung des Betreuungsgeldes gestrichen werden müssen. Angesichts der häufigen verbalen Attacken von Seiten der Unions-Fraktionsführung auf das Elterngeld (bspw. Kauder) und von Informationen aus dem Umfeld des Familienministeriums muss davon ausgegangen werden, dass es Kürzungen beim Elterngeld geben wird.
Sie behaupten, dass dieselbe Leistung auch zuhause erbracht wird. In den letzten Jahren wurden alle Erzieherinnen fortgebildet, teilweise arbeiten dort studierte Fachleute. Für mehr Betreuungs- und Lernqualität haben wir in Baden-Württemberg mit dem Orientierungsplan für Bildung und Erziehung einen großen Schritt nach vorne getan. Gerade die Startchancen für ein erfolgreiches Schul- und Berufsleben von Kindern mit Defiziten im Verhaltens- oder sprachlichen Bereich können durch frühkindliche Bildung deutlich verbessert werden. Natürlich geht es dabei um spielerisches und soziales Lernen, denn jedes Kind möchte seine Welt entdecken. Diese Aufgabe leisten Kitas, im Gegensatz zu denjenigen Elternhäusern, die den Erziehungsauftrag nicht wahrnehmen.
Wenn aber das Betreuungsgeld Anreize schafft, die Kinder von einer Chancengleichheit ermöglichenden Kindertageseinrichtung fern zu halten, schadet dies nicht nur den Kindern in ihrer Entwicklung. Es bürdet dem nächsten Bildungsort Schule ein soziales Problem auf, wenn der familiäre Erziehungsauftrag nicht wahrgenommen wurde. Die Kinder sind dann schwerer lernfähig und häufig verhaltensauffällig. Diese Defizite kann keine Grundschullehrkraft mehr kompensieren, weshalb dann in der Werkrealschule gerade in Großstädten das Lernniveau zwangsläufig sinken muss.
Wir finden, man muss die "Bildungssituation vom Kopf auf die Füße zu stellen", d.h. früh anfangen, sprachliche und soziale Defizite auszugleichen. Das Betreuungsgeld ist dafür jedoch kontraproduktiv.
Mit freundlichen Grüßen,
Kerstin Andreae