Sehr geehrter Herr

,
vielen Dank für Ihre E-Mail-Anfrage. Sie bitten um Klärung ihrer Fragen zum
Nichtraucherschutz in Baden-Württemberg, insbesondere im Hinblick auf die
konsequente Umsetzung der geltenden rechtlichen Regeln.
Ich darf Ihnen versichern, dass wir der Beachtung unserer gesetzlichen
Bestimmungen im Nichtraucherschutz höchste Priorität einräumen. Verstöße und
Beschwerden über die Nichteinhaltung des Nichtraucherschutzgesetzes gehen
wir, sobald uns diese bekannt werden, konsequent nach. So werden z.B. alle
Beschwerden von den Regierungspräsidien an die zuständigen Ordnungsämter
weitergeleitet und bei Verstößen mit entsprechenden Bußgeldern geahndet.
Ich stimme mit Ihnen überein, dass der Nichtraucherschutz, insbesondere der
Schutz unserer Kinder vor den Gefahren des Tabakrauches, eine hohe Priorität
haben muss. Das Ziel des Landesnichtraucherschutzgesetzes (LNRSchG) besteht
aber nicht darin, das Rauchen zu verbieten, sondern die Bevölkerung vor dem
Passivrauchen zu schützen. Dies wird mit den im Gesetz vorgegebenen
Ausnahmetatbeständen umgesetzt. In Baden-Württemberg konnte durch die
Umsetzung bereits ein hohes Maß an Nichtraucherschutz etabliert werden.
Wir werden uns auch weiterhin nach Kräften dafür einsetzen, dass die im
LNRSchG enthaltenen Rauchverbote eingehalten werden. Außerdem werden wir die
weitere Entwicklung kritisch begleiten. Dabei behalte ich mir weitergehende
Maßnahmen vor, um, falls erforderlich, die gesetzlichen Regelungen zum
Nichtraucherschutz an die Notwendigkeiten anzupassen.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Altpeter MdL