Kathrin Vogler (DIE LINKE)
Abgeordnete Bundestag

Grunddaten
Kathrin Vogler
Geburtstag
29.09.1963
Berufliche Qualifikation
Geschäftsführerin
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wohnort
Emsdetten
Wahlkreis
Steinfurt III
Ergebnis
6,4%
Landeslistenplatz
11, Nordrhein-Westfalen
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(...) Die von Ihnen beklagte ablehnende Haltung der Ärzteverbände zeigt, dass auch nach intensiven Debatten in Arbeitsgruppen über mehr als zwei Legislaturperioden hinweg die Fundamental-Opposition der Ärzteschaft keinem rationalen und die Arbeits-Realität bei einem Notfall wahrnehmenden Verständnis gewichen ist. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Gesundheit
13.03.2013
Von:

Sehr geehrte Frau Vogler,

ich mache dieses Jahr mein Abitur und meine Präsentationsprüfung beschäftigt sich mit dem Thema "Organspende in Deutschland - Inwieweit hebelt der Manipulationsskandal das Transplantationsgesetz von 2012 aus?". Ich habe einige Fragen.
1. Kann man durch das erweiterte Gesetz (TPG) nun auch seine Stimme für oder gegen Organspende auch auf der elektronischen Gesundheitskarte speichern?
2. Warum fordert DIE LINKE noch mehr Vertrauen und Transparenz für die Organspende?
3. Wo sind die Skandale zeitlich einzuordnen? (Wie viele wurden aufgedeckt?)
4. In den Manipulationsskandalen heißt es ja, dass Patienten als Dialyse- Patienten ausgegeben wurden, damit sie kränker erscheinen sollten. Wie konnte dies geschehen, obwohl das Vieraugenprinzip bereits seit 1997 existierte?
Ich hoffe, dass Sie mir schnellst möglich antworten können. Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Kathrin Vogler
bisher keineEmpfehlungen
29.04.2013
Kathrin Vogler
Sehr geehrter Herr ,

in Ihren Fragen sprechen Sie verschiedene Sachverhalte und mehrere im letzten Frühjahr verabschiedete Gesetzesänderungen an. Zunächst zu Ihrer ersten Frage: Zusammen mit anderen Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE habe ich mich dafür eingesetzt, die Verquickung von Organspende und elektronischer Gesundheitskarte aus dem Gesetzentwurf zu entfernen. In einem Änderungsantrag
www.kathrin-vogler.de )
haben wir deutlich gemacht, warum die Speicherung der Organspendebereitschaft nicht auf der eCard erfolgen darf. Obwohl unser Antrag keine Mehrheit fand, ist die Speicherung der Organspendebereitschaft auf der eCard derzeit noch nicht möglich, da die dazu notwendigen technischen Voraussetzungen fehlen. Um eine Speicherung zu ermöglichen, müssten zuvor alle elektronischen Gesundheitskarten, die derzeit im Umlauf sind, wieder eingezogen und durch ein Nachfolge-Modell ausgetauscht werden. Mehr Information dazu finden Sie auf meiner Homepage unter anderem hier:
www.kathrin-vogler.de

Ihre zweite Frage bezieht sich auf die Durchführung von Organtransplantationen und die Organisation des deutschen Transplantationswesens. DIE LINKE hatte schon vor einem Jahr, also bevor die Organtransplantationsskandale mit dem Bekanntwerden der Manipulationen in Göttingen ans Licht kamen, gefordert, Einrichtungen, die für die Durchführung, die Richtlinien und die Verteilung der Organspende zuständig sind, stärker zu kontrollieren und unter staatliche Aufsicht zu stellen
www.kathrin-vogler.de )

Vor zwei Monaten habe ich mit meiner Fraktion einen Antrag vorgelegt, der weitergehende Forderungen zur Reorganisation des deutschen Transplantationswesens enthält (Bundestags-Drucksache 17/12225), um die erforderliche Transparenz herzustellen und das Vertrauen der Bevölkerung in das Organspendesystem wieder zu gewinnen.
(vgl. www.kathrin-vogler.de )

Die Bundesregierung und die Bundesärztekammer spielen jedoch auf Zeit und wollen trotz der erschütternden Skandale möglichst wenig am derzeitigen System ändern, bei dem die DSO – eine Stiftung des Privatrechts – die Koordinierungsfunktion und die Bundesärztekammer – ein nicht eingetragener Verein, der nicht gesellschaftlich legitimiert und kontrolliert ist – die Richtlinienkompetenz für die Organzuteilung übertragen bekommen haben.
Zu Ihrer dritten und vierten Frage: Bundesärztekammer und DSO versprechen nach den Vorfällen in Göttingen, Regensburg oder München zwar verbal Transparenz, doch in der Realität wird noch nicht einmal den Angeordneten des zuständigen Fachausschusses Einblick in die Berichte von Kontroll- und Überwachungskommission gewährt. Die von der Bundesärztekammer ins Internet gestellten Jahresberichte von Prüfungs- und Überwachungskommission haben leider keinerlei Detailtiefe und sind für die Aufarbeitung der Skandale ungeeignet.
Seit Sommer 2012 versuche ich, mit Anfragen an die Bundesregierung und Bitten an die Bundesärztekammer um Einsichtnahme in die entsprechenden Detailberichte, mehr Erkenntnisse zu den Hintergründe der Skandale sowie zu notwendigen Änderungen des Transplantationsgesetzes zu erhalten. Doch die öffentlichen Versprechungen umfassender Transparenz von Minister Bahr und Ärztekammerpräsident Montgomery erweisen sich bislang nur als Hinhaltetaktik und Vernebelung. Mehr als das, was die Presse ohnehin schon zugespielt bekam, habe ich in den mittlerweile acht verstrichenen Monaten nicht erhalten. Darum kann ich Ihnen auf Ihre dritte und vierte Frage leider keine detaillierten Informationen geben. (mehr Informationen dazu u.a. hier: www.kathrin-vogler.de )

Ich bedanke mich für Ihr Interesse an diesem gesellschaftlich und für jeden Einzelnen von uns so wichtigem Thema.

Kathrin Vogler, MdB
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Frage zum Thema Gesundheit
13.03.2013
Von:

Sehr geehrte Frau Vogler,

ich mache dieses Jahr mein Abitur und meine Präsentationsprüfung beschäftigt sich mit dem Thema "Organspende in Deutschland - Inwieweit hebelt der Manipulationsskandal das Transplantationsgesetz von 2012 aus?".Meine Fragen lauten:
1. Kann man durch das erweiterte Gesetz (TPG) nun auch seine Stimme für oder gegen Organspende auch auf der elektronischen Gesundheitskarte speichern?
2. Warum fordert DIE LINKE noch mehr Vertrauen und Transparenz für die Organspende?
3. Wo sind die Skandale zeitlich einzuordnen? (Wie viele wurden aufgedeckt?)
4. In den Manipulationsskandalen heißt es ja, dass Patienten als Dialyse- Patienten ausgeben wurden, damit sie kränker erscheinen sollten. Wie konnte dies geschehen, obwohl das Vieraugenprinzip bereits seit 1997 existierte?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Kathrin Vogler
2Empfehlungen
22.04.2013
Kathrin Vogler
Sehr geehrter Herr ,

in Ihren Fragen sprechen Sie verschiedene Sachverhalte und mehrere im letzten Frühjahr verabschiedete Gesetzesänderungen an. Zunächst zu Ihrer ersten Frage: Zusammen mit anderen Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE habe ich mich dafür eingesetzt, die Verquickung von Organspende und elektronischer Gesundheitskarte aus dem Gesetzentwurf zu entfernen. In einem Änderungsantrag
( www.kathrin-vogler.de )
haben wir deutlich gemacht, warum die Speicherung der Organspendebereitschaft nicht auf der eCard erfolgen darf. Obwohl unser Antrag keine Mehrheit fand, ist die Speicherung der Organspendebereitschaft auf der eCard derzeit noch nicht möglich, da die dazu notwendigen technischen Voraussetzungen fehlen. Um eine Speicherung zu ermöglichen, müssten zuvor alle elektronischen Gesundheitskarten, die derzeit im Umlauf sind, wieder eingezogen und durch ein Nachfolge-Modell ausgetauscht werden. Mehr Information dazu finden Sie auf meiner Homepage unter anderem hier:
www.kathrin-vogler.de

Ihre zweite Frage bezieht sich auf die Durchführung von Organtransplantationen und die Organisation des deutschen Transplantationswesens. DIE LINKE hatte schon vor einem Jahr, also bevor die Organtransplantationsskandale mit dem Bekanntwerden der Manipulationen in Göttingen ans Licht kamen, gefordert, Einrichtungen, die für die Durchführung, die Richtlinien und die Verteilung der Organspende zuständig sind, stärker zu kontrollieren und unter staatliche Aufsicht zu stellen
( www.kathrin-vogler.de )

Vor zwei Monaten habe ich mit meiner Fraktion einen Antrag vorgelegt, der weitergehende Forderungen zur Reorganisation des deutschen Transplantationswesens enthält (Bundestags-Drucksache 17/12225), um die erforderliche Transparenz herzustellen und das Vertrauen der Bevölkerung in das Organspendesystem wieder zu gewinnen.
(vgl. www.kathrin-vogler.de )

Die Bundesregierung und die Bundesärztekammer spielen jedoch auf Zeit und wollen trotz der erschütternden Skandale möglichst wenig am derzeitigen System ändern, bei dem die DSO – eine Stiftung des Privatrechts – die Koordinierungsfunktion und die Bundesärztekammer – ein nicht eingetragener Verein, der nicht gesellschaftlich legitimiert und kontrolliert ist – die Richtlinienkompetenz für die Organzuteilung übertragen bekommen haben.
Zu Ihrer dritten und vierten Frage: Bundesärztekammer und DSO versprechen nach den Vorfällen in Göttingen, Regensburg oder München zwar verbal Transparenz, doch in der Realität wird noch nicht einmal den Angeordneten des zuständigen Fachausschusses Einblick in die Berichte von Kontroll- und Überwachungskommission gewährt. Die von der Bundesärztekammer ins Internet gestellten Jahresberichte von Prüfungs- und Überwachungskommission haben leider keinerlei Detailtiefe und sind für die Aufarbeitung der Skandale ungeeignet.
Seit Sommer 2012 versuche ich, mit Anfragen an die Bundesregierung und Bitten an die Bundesärztekammer um Einsichtnahme in die entsprechenden Detailberichte, mehr Erkenntnisse zu den Hintergründe der Skandale sowie zu notwendigen Änderungen des Transplantationsgesetzes zu erhalten. Doch die öffentlichen Versprechungen umfassender Transparenz von Minister Bahr und Ärztekammerpräsident Montgomery erweisen sich bislang nur als Hinhaltetaktik und Vernebelung. Mehr als das, was die Presse ohnehin schon zugespielt bekam, habe ich in den mittlerweile acht verstrichenen Monaten nicht erhalten. Darum kann ich Ihnen auf Ihre dritte und vierte Frage leider keine detaillierten Informationen geben. (mehr Informationen dazu u.a. hier: www.kathrin-vogler.de )

Ich bedanke mich für Ihr Interesse an diesem gesellschaftlich und für jeden Einzelnen von uns so wichtigem Thema.
Mit freundlichen Grüßen

Kathrin Vogler, MdB
Stellvertretende Vorsitzende des Gesundheitsausschusses
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