Sehr geehrter Herr

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in Ihren Fragen sprechen Sie verschiedene Sachverhalte und mehrere im letzten Frühjahr verabschiedete Gesetzesänderungen an. Zunächst zu Ihrer ersten Frage: Zusammen mit anderen Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE habe ich mich dafür eingesetzt, die Verquickung von Organspende und elektronischer Gesundheitskarte aus dem Gesetzentwurf zu entfernen. In einem Änderungsantrag
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haben wir deutlich gemacht, warum die Speicherung der Organspendebereitschaft nicht auf der eCard erfolgen darf. Obwohl unser Antrag keine Mehrheit fand, ist die Speicherung der Organspendebereitschaft auf der eCard derzeit noch nicht möglich, da die dazu notwendigen technischen Voraussetzungen fehlen. Um eine Speicherung zu ermöglichen, müssten zuvor alle elektronischen Gesundheitskarten, die derzeit im Umlauf sind, wieder eingezogen und durch ein Nachfolge-Modell ausgetauscht werden. Mehr Information dazu finden Sie auf meiner Homepage unter anderem hier:
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Ihre zweite Frage bezieht sich auf die Durchführung von Organtransplantationen und die Organisation des deutschen Transplantationswesens. DIE LINKE hatte schon vor einem Jahr, also bevor die Organtransplantationsskandale mit dem Bekanntwerden der Manipulationen in Göttingen ans Licht kamen, gefordert, Einrichtungen, die für die Durchführung, die Richtlinien und die Verteilung der Organspende zuständig sind, stärker zu kontrollieren und unter staatliche Aufsicht zu stellen
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Vor zwei Monaten habe ich mit meiner Fraktion einen Antrag vorgelegt, der weitergehende Forderungen zur Reorganisation des deutschen Transplantationswesens enthält (Bundestags-Drucksache 17/12225), um die erforderliche Transparenz herzustellen und das Vertrauen der Bevölkerung in das Organspendesystem wieder zu gewinnen.
(vgl.
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Die Bundesregierung und die Bundesärztekammer spielen jedoch auf Zeit und wollen trotz der erschütternden Skandale möglichst wenig am derzeitigen System ändern, bei dem die DSO – eine Stiftung des Privatrechts – die Koordinierungsfunktion und die Bundesärztekammer – ein nicht eingetragener Verein, der nicht gesellschaftlich legitimiert und kontrolliert ist – die Richtlinienkompetenz für die Organzuteilung übertragen bekommen haben.
Zu Ihrer dritten und vierten Frage: Bundesärztekammer und DSO versprechen nach den Vorfällen in Göttingen, Regensburg oder München zwar verbal Transparenz, doch in der Realität wird noch nicht einmal den Angeordneten des zuständigen Fachausschusses Einblick in die Berichte von Kontroll- und Überwachungskommission gewährt. Die von der Bundesärztekammer ins Internet gestellten Jahresberichte von Prüfungs- und Überwachungskommission haben leider keinerlei Detailtiefe und sind für die Aufarbeitung der Skandale ungeeignet.
Seit Sommer 2012 versuche ich, mit Anfragen an die Bundesregierung und Bitten an die Bundesärztekammer um Einsichtnahme in die entsprechenden Detailberichte, mehr Erkenntnisse zu den Hintergründe der Skandale sowie zu notwendigen Änderungen des Transplantationsgesetzes zu erhalten. Doch die öffentlichen Versprechungen umfassender Transparenz von Minister Bahr und Ärztekammerpräsident Montgomery erweisen sich bislang nur als Hinhaltetaktik und Vernebelung. Mehr als das, was die Presse ohnehin schon zugespielt bekam, habe ich in den mittlerweile acht verstrichenen Monaten nicht erhalten. Darum kann ich Ihnen auf Ihre dritte und vierte Frage leider keine detaillierten Informationen geben. (mehr Informationen dazu u.a. hier:
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Ich bedanke mich für Ihr Interesse an diesem gesellschaftlich und für jeden Einzelnen von uns so wichtigem Thema.
Mit freundlichen Grüßen
Kathrin Vogler, MdB
Stellvertretende Vorsitzende des Gesundheitsausschusses