Katherina Kokot (ÖDP)
Kandidatin Europawahl 2009
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Katherina Kokot
Jahrgang
1969
Berufliche Qualifikation
Dipl.-Geoökologin
Ausgeübte Tätigkeit
Umweltamt der Stadt Frankfurt am Main
Wohnort
-
Bundesland
Hessen
Bundeslistenplatz
14
(...) Nicht um unser Territorium zu erweitern, sondern zur "Konfliktverhütung" und "Krisenbewältigung". Hierfür erlaubt der Vertrag von Lissabon sogar Angriffskriege. Auch zur "Wahrung der Werte der Union und im Dienste ihrer Interessen", z.B. zur Sicherung von Ölquellen, kann eine militärische "Mission" durchgeführt werden. (...)
 
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Frage zum Thema Bürgerrechte, Datenschutz und politische Teilhabe
10.05.2009
Von:

Guten Tag Frau Kokot,

wo sehen Sie die wesentlichen Unterschiede Ihrer Partei zu Bündnis 90/Die Grünen im Hinbilck auf die Europawahl?

Herzlichst

, Frankfurt/Main
Antwort von Katherina Kokot
13Empfehlungen
21.05.2009
Katherina Kokot
Sehr geehrter Herr ,
abgesehen von Unterschieden in diversen Themen, die wir als bundespolitische Themen wahrnehmen ohne zu merken, dass die Gesetze hierzu auf EU-Ebene gemacht werden, gibt es einen ganz entscheidenden Unterschied: die Haltung zum Lissabon-Vertrag. Bündnis 90/Die Grünen haben dem Vertrag von Lissabon zugestimmt - die ödp klagt dagegen vor dem Bundesverfassungsgericht!

Das heißt keineswegs, dass die ödp antieuropäisch wäre. Ganz im Gegenteil. Ich halte die EU für etwas ganz großartiges und ich bin glücklich darüber, in Italien mit dem Euro zahlen zu können und ohne Grenzkontrolle nach Polen reisen zu können. Und wir werden keine Kriege mehr gegen unsere Nachbarländer führen!
Aber da sind wir auch schon bei dem aus meiner Sicht wichtigsten Punkt: Zukünftig werden wir höchstwahrscheinlich wieder Kriege führen. Nicht um unser Territorium zu erweitern, sondern zur "Konfliktverhütung" und "Krisenbewältigung". Hierfür erlaubt der Vertrag von Lissabon sogar Angriffskriege. Auch zur "Wahrung der Werte der Union und im Dienste ihrer Interessen", z.B. zur Sicherung von Ölquellen, kann eine militärische "Mission" durchgeführt werden. Der EU-Ministerrat entscheidet hinter verschlossenen Türen über Kriegseinsätze und militärische Aufrüstung. Kein Parlament, weder das der EU, noch der Bundestag, können diese Entscheidungen ändern!
Dies allein ist Grund genug, diesen Vertrag abzulehnen. Keine noch so dringende Veränderung der "Spielregeln" der Europäischen Union kann es rechtfertigen, einem Vertragswerk zuzustimmen, das uns zu Aufrüstung zwingt und uns in neue Kriege führt!

Es gibt aber leider noch mehr Punkte im Vertrag von Lissabon, die ich mit blankem Entsetzen zur Kenntnis nehme:
1. Keine Volksabstimmung. Der Vertrag von Lissabon wirkt wie eine Verfassung für Europa, auch wenn er nicht mehr so heißt. Trotzdem wird darüber nicht vom Volk abgestimmt, wie es für eine Verfassung nötig wäre.
2. Keine Gewaltenteilung. Die EU-Kommission hat das alleinige Recht, Entwürfe für Verordnungen und Richtlinien ("Gesetze") zu formulieren. Sie ist außerdem das ausführende Organ ("Regierung") und die erste Instanz in wichtigen Bereichen der Rechtsprechung. Sie wird nicht gewählt, sondern nur vom EU-Parlament bestätigt. Sie ist in allen Fachbereichen außer der reinen Verwaltung auf die Zuarbeit von Wirtschaftsverbänden angewiesen.
3. Ende der sozialen Marktwirtschaft. Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen und der sozialen Sicherheit können nur durchgeführt werden, wenn sie die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft nicht beeinträchtigen. Also nie. Die Wirtschaft steht über allem.

So einem grauenvollen Vertrag haben die Grünen zugestimmt. Ebenso CDU, SPD, FDP. Niemand, der nicht gerade Waffen produziert oder sonst ein Wirtschaftsboss ist, kann diese Parteien noch guten Gewissens wählen!

Freundliche Grüße,
Katherina Kokot
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Frage zum Thema Bürgerrechte, Datenschutz und politische Teilhabe
30.05.2009
Von:
Dr.

Sehr geehrte Frau Kokot,

der bekannte Verfassungsrechtler Hans Herbert von Arnim kritisiert scharf das Wahlsystem bei der Europawahl, insbesondere die starren Kandidatenliste, deren Reihenfolge vom Wähler nicht beeinflusst werden kann. Befürworten Sie eine Reform dieses Wahlsystems? Wenn ja, welche Rechte sollte der Wähler zukünftig ausüben können?

Mit freundlichen Grüßen,

Dr.
Antwort von Katherina Kokot
3Empfehlungen
04.06.2009
Katherina Kokot
Sehr geehrter Herr Dr. ,

auch ich finde das Europawahlrecht nicht sonderlich demokratisch. Einerseits, weil der Einfluss einer einzelnen Wählerstimme auf die Zusammensetzung des Parlaments in den verschiedenen EU-Mitgliedsstaaten unterschiedlichgroß ist und andererseits, weil die Wählerinnen und Wähler nur vorgefertigte Listen abnicken können.

Ich halte es für sehr wichtig, dass die Möglichkeit des Kummulierens eingeführt wird. Das gilt übrigens für sämtliche Wahlen. Dann könnten einzelne Kandidatinnen und Kandidaten von vermeintlich sicheren Listenplätzen abgewählt werden und umgekehrt. Wie man das konkret ausgestaltet, ob so vielseitig - und kompliziert - wie bei Kommunalwahlen in Hessen oder in irgendeiner einfacheren Form, ist dabei nicht so entscheidend. Auch das Panaschieren ist zwar nett, wäre mir aber nicht ganz so wichtig.

Mir ist klar, dass Stimmzettel mit vielleicht 32 Parteien à 100 Kandidaten nicht sonderlich praktikabel sind. Bei der Kommunalwahl 2001 hatten wir in Frankfurt 15 Parteien, d.h. zukünftige EU-Wahl-Stimmzettel wären dann womöglich doppelt so groß wie 2001 in Frankfurt mit 93 Sitzen. Schwer vorzustellen. Aber Demokratie sollte nicht an mangelnder Vorstellungskraft scheitern.

Allerdings, noch wichtiger als mehr Rechte für Wählerinnen und Wähler wären mehr Rechte für das Parlament. Eine echte Gewaltenteilung mit einem Parlament, das wirklich für die Gesetzgebung zuständig ist. Ein Parlament, das die Exekutive kontrolliert und nicht nur abnickt, was sich EU-Bürokraten und Lobbyisten ausgedacht haben...

Mit freundlichen Grüßen

Katherina Kokot
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