Katharina Landgraf (CDU)
Kandidatin Bundestagswahl 2005
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Grunddaten
Katharina Landgraf
Jahrgang
1954
Berufliche Qualifikation
Diplom Ingenieurin
Ausgeübte Tätigkeit
Wissenschaftliche Mitarbeiterin Konrad Adenauer Stiftung
Wohnort
-
Wahlkreis
Leipziger Land - Muldentalkreis
Ergebnis
34,9%
Landeslistenplatz
9, Sachsen
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Frage zum Thema Kultur
05.09.2005
Von:

Sehr geehrte Frau Landgraf,

Sie haben sich sehr durchsichtig vor einer Beantwortung meiner Frage gedrückt. Es fällt übrigens fast bei allen Kandidaten auf, daß sie sich gern hinter ihren Parteien, Programmen, Kompetenzteams, Parteiführung usw. verstecken (da ist Nitzsche eine Ausnahme). Es fehlt die persönliche eigene Meinung.

Auch wenn ich von der Bewerberin der SED/PDS/Linke so eine Antwort zu meiner Frage erwartet habe. Aber sie war zumindest persönlich abgefasst.

Ich stehe Ihrer Partei eher wohlwollend gegenüber, deshalb bitte ich Sie nochmals um eine persönliche Stellungnahme zu der gestellten Frage.

Einige Zusatzfragen:

Würden Sie die EU-Verfassung ratifizieren? Begründen Sie ihre Entscheidung anhand der vorliegenden EU-Verfassung.

Wie stehen Sie zum Bundeswehreinsatz im afghanischen Drogenland Kunduz? Sind Sie auch der Meinung wie SPD Funktionäre, daß Deutschland am Hindukusch und in Hindelang verteidigt wird (so kürzlich Verteidigungsstaatsekretär Walter Kolbow, SPD, vor Reservisten).

mfg
Antwort von Katharina Landgraf
1Empfehlung
06.09.2005
Sehr geehrter Herr ,

ich habe nicht das Gefühl, dass ich mich hinter einem Parteiprogramm versteckt habe. Ich bin der festen Überzeugung, dass es unter Beachtung einer demokratischen Auslegung möglich sein muss, Begriffe wie bspw. Vaterland zu verwenden. Ich bin der Auffassung, dass es notwendig ist, den gewählten Slogan in seinem Gesamtzusammenhang, d.h. der Einzelauslegung der Begriffe, zu sehen. Es ist unwahrscheinlich schwer, wenn nicht gar unmöglich, ein Regierungsprogramm auf einige wenige Schwerpunkte zu reduzieren. Am Ende ist eine recht persönliche Entscheidung des Kandidaten uns seines Teams, welche Formulierungen gewählt werden und ich glaube, dass es durchaus zumutbar ist, sich mittels der zur Verfügung stehenden Informationsquellen, über die Hintergründe bzw. die grundlegenden Inhalte zu informieren. Der von mir gewählte Slogan "Die Antwort!" wird bspw. auf meiner Internetseite unter www.katharina-landgraf.de ausführlich erläutert.

Zu Ihrer zweiten Frage möchte ich Ihnen folgende Antwort geben. Ich denke, es ist ein großes Ziel eine gemeinsame EU-Verfassung zu ratifizieren, doch ich bin mir der Schwierigkeiten auf dem Weg dahin durchaus bewusst. Die Interessenlagen innerhalb Europas sind sehr heterogen und es ist die Aufgabe der EU-Politik mittels einer Verfassung eine gemeinsame, feste Grundlage für die Zukunft zu schaffen. Mit einem Schnellschuss, ohne den Rückhalt in der Bevölkerung, ist auf lange Sicht niemandem geholfen.

Ich biete Ihnen aufgrund meiner momentanen Zeitknappheit an, dass wir uns zwei bis drei Wochen nach der Wahl zu einem gemeinsamen Termin treffen, um die von Ihnen angesprochenen Problemkreise ausführlicher zu erörtern.

Herzliche Grüße
Ihre Katharina Landgraf
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Frage zum Thema Energie
06.09.2005
Von:
Eik

Sehr geehrte Frau Landgraf,

auf der Homepage der CDU fand sich letzte Woche ein "Schwarzbuch" zur Energiepolitik. Darin werden teilweise falsche Angaben zur Entwicklung und den Kosten der Erneubaren Energien gemacht. Es wird angekündigt, nach einem möglichen Wahlsieg Ihrer Partei die "exorbitanten Subventionen" abbauen zu wollen. Die Erneuerbaren Energien werden jedoch nicht subventioniert.
Gerade mit Blick auf die zur Zeit hohen Öl- und Benzinpreise ist es doch wichtig, den Ausbau der Regenerativen Energien weiter zu fördern, um Deutschland zukünftig unabhängig von teuren Energieimporten zu machen. Das gelingt nicht mit der Kernenergie allein.
Die Erneuerbaren Energien schaffen im Gegensatz zu den Aussagen im "Schwarzbuch" Ihrer Partei dringend benötigte Arbeitsplätze, allein über 60000 in der Windenergie. Als Beschäftigten in dieser Branche interessieren mich Ihre Meinung und Ihre Pläne zur Zukunft der Erneuerbaren Energien und speziell der Windenergie.

Mit freundlichen Grüßen,

Eik Steinbach
Antwort von Katharina Landgraf
bisher keineEmpfehlungen
07.09.2005
Sehr geehrter Herr Steinbach,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Sie haben grundsätzlich recht mit Ihrer Feststellung, dass neben den bestehenden Förderprogrammen keine direkten staatlichen Subventionen für erneuerbare Energien bezahlt werden. Ich halte es in diesem Zusammenhang jedoch für notwendig darauf hinzuweisen, dass der Begriff der Subventionierung oder besser gesagt der Abschaffung von Subventionen im Bereich der Windenergie in einem anderen Zusammenhang zu sehen ist. Im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist eindeutig geregelt, dass für Strom aus Windenergie ein deutlich höherer Preis zu zahlen ist, als für anders erzeugte Energie (Mindestpreisregelung). Die Netzbetreiber sind verpflichtet diesen Strom zum westgelegten Preis abzunehmen und zu vergüten. Diese Kosten werden natürlich direkt an alle Verbraucher weitergegeben. Über diese Preisfestschreibung wird die Windenergie somit subventioniert. Dies ist u.a. die Ursache für die hohen Engergiepreise in Deutschland. Wir wollen wieder wettbewerbsfähige Energiepreise für Wirtschaft und Verbraucher erreichen. Wir setzen dabei auf Innovationen und einen marktwirtschaftlichen Ordnungsrahmen,denn dieser führt stets zu effizienteren Lösungen als dirigistische Planwirtschaft.

Wir setzen weiter auf erneuerbare Energien, wollen aber die angesprochene "Ungleichbehandlung" der Energieträger verändern. Unser Ziel bleibt: Die regenerativen Energien sollen mindestens einen Anteil von 12,5 % am deutschen Stromverbrauch erreichen.

Mit freundlichen Grüßen
Katharina Landgraf
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Frage zum Thema Arbeit
07.09.2005
Von:

Soziale Gerechtigkeit

Sehr geehrte Frau Landgraf,
ich gönne jedem abhängig Beschäftigten seine Abfindung.
Besonders dann, wenn der Verlust seines Arbeitsplatzes noch zusätzlich durch einen Sozialplan
gestützt wird.
Heute haben wir Hartz IV bzw. ALG II.
Vor einer Bewilligung von ALG II werden viele Vermögenswerte, ob Eigene, in Lebensgemeinschaft
oder aus gemeinsamer Veranlagung angerechnet.
Nun gibt es aber eine Reihe von Versorgungsunternehmen (z. B. envia-m), die Mitarbeiter(Innen) abgebaut haben. Dies musste vielleicht auch so sein ?!
Diese Mitarbeiter(Innen) haben eine vorzügliche Abfindung erhalten und werden mit ca. 80% des letzten Nettoverdienstes bis zum Renteneintritt versorgt.
Einzige Voraussetzung dafür ist, dass diese(r) Mitarbeiter(Innen) vorangestellt die zustehende
Arbeitslosigkeit in Anspruch nehmen müssen!!!
Privatrechtliche Unternehmen können sich wohl nicht eine solche Großzügigkeit leisten.
Nach meiner Auffassung ist damit eine soziale Gerechtigkeit nicht mehr erklärbar
Meine Feststellung:
1. Der Staat bezahlt erst eine Arbeitslosigkeit
2. Danach übernimmt der AG die weitere Versorgung der AN.
3. Der AG legt seine Kosten dann wieder auf den Verbraucher um.
4. Dies widerspricht wenigstens moralisch den Regeln einer Gleichstellung.
(könnte sogar verfassungsrechtlich widersprüchlich sein)

Meine Fragen:
1. Mit welchem Recht können Versorgungsunternehmen solche "Sozialpläne" abschließen!?
2. Wie werden von den Versorgungsunternehmen diese "Sozialpläne" finanziert?
3. Müsste nicht schon der Gesetzgeber bzw. das Arbeitsamt seinen "Finger" drauf haben?
4. Sind solche Großzügen "Sozialpläne" rechtlich anfechtbar?


Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Katharina Landgraf
bisher keineEmpfehlungen
12.09.2005
Sehr geehrter Herr ,

die Höhe der Abfindung beim Ausscheiden aus einem Unternehmen errechnet sich in den meisten Fällen aus der Höhe des Einkommens und der Dauer der Betriebszugehörigkeit. In einfachen Worten bedeutet dies, dass die Abfindung umso höher ist, je länger man im Unternehmen beschäftigt war und je mehr man dort verdient hat. Abfindungen können sowohl beim freiwilligen Ausscheiden aus einem Unternehmen als auch bei einer Kündigung gezahlt werden. Die Abfindung wird bis auf einen Freibetrag in jedem Falle auf das Arbeitslosengeld angerechnet. Dies ist vom Gesetzgeber so geregelt.
Da Sie in Ihrer Anfrage im speziellen auf ein Versorgungsunternehmen eingehen, möchte ich versuchen auch darauf zu antworten. Ich kann dies nur im Rahmen der mir zur Verfügung stehenden Informationen leisten, da ich mit den Details dieses speziellen Falles nicht vertraut bin und auch kein Aufsichtratsmandat o.ä. in einem Versorgungsunternehmen ausübe. Die Entwicklungen auf dem Energiemarkt haben durch verschieden Fusionen dazu geführt, dass einige Unternehmen besonders in internen Bereichen über zuviel Personal verfügen. Um die Kostenstrukturen und damit die Verbraucherpreise nicht dauerhaft zu belasten, müssen diese Personalüberhänge abgebaut werden. Dies soll durch Abfindungen sozial abgefedert werden. Ein Großteil der Mitarbeiter ist bereits sehr lange im Unternehmen beschäftigt, da die Jahre der Betriebszugehörigkeit zu Zeiten der DDR voll angerechnet wurden. Durch diese langen Betriebszugehörigkeiten sind entsprechend hohe Abfindungen zu zahlen, welche allerdings auf das spätere Arbeitslosengeld angerechnet werden. Diese Regelung schließt damit aus, dass zusätzlich zum Arbeitslosengeld eine volle Abfindung gezahlt wird. Abfindungen sind Leistungen, welche über Jahre hinweg durch den Mitarbeiter "verdient" wurden. Die allermeisten Unternehmen werden mit der Zahlung von Abfindungen ihrer sozialen Verantwortung gerecht und steigern gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit ihres Unternehmens durch bessere Kostenstrukturen. Ich kann sehr gut verstehen, wenn die unternehmerischen Entscheidungen im Einzelfall nur recht schwierig zu verstehen sind - eine Verallgemeinerung lässt sich daraus jedoch nicht ableiten.

Mit freundlichen Grüßen
Katharina Landgraf
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