Katharina Landgraf (CDU)
Abgeordnete Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Katharina Landgraf
Jahrgang
1954
Berufliche Qualifikation
Diplom Ingenieurin
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Leipziger Land - Muldentalkreis
Landeslistenplatz
9, Sachsen
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(...) Als große Abnehmer verhandeln sie über ein Milliardenvolumen und sind daher in der Lage, im Interesse ihrer Versicherten gute Bedingungen herauszuholen. Mit der Gesundheitsreform sind weitere Instrumente eingeführt worden, die die Umsetzung von Rabattverträgen erleichtern. So sind die Apotheken seit dem 1. April 2007 verpflichtet, ein verordnetes Arzneimittel durch ein wirkstoffgleiches Präparat auszutauschen, für das die Krankenkasse einen Rabattvertrag abgeschlossen hat. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Familie
28.02.2007
Von:

Liebe Frau Landgraf,

Sie schreiben die geplante Unterhaltsrechtsreform verfolgt unter anderem zur Förderung des Kindeswohls und die Besserstellung sogenannte "Zweitfrauen"?
Mag in einer Hinsicht treffend erscheinen, jedoch in einem Fall, wo die 1 Frau wieder verheiratet ist oder in einer eheähnlichen Beziehung über Jahre hinweg lebt (und man wohl ohne Probleme von einer finanziell gesicherten Basis der Familie ausgehen kann), stellt sich moralisch etwas anders dar, wenn der Zahlvater selbst wieder verheiratet ist und Kinder aus dieser Ehe hervorgehen.
Wenn dann noch die Verweigerung des Kontakts zwischen Kindesvater und Kind durch die erste Frau und ihren neuen Mann dazukommt, kann man wohl ohne Sorge davon ausgehen, das die neue Familie (d.h. der Stiefvater) das Kind als sein eigenes akzeptiert und beide "Eltern" kein Interesse an einem weiteren Vater haben.
Oder kann man ernsthaft sagen, es geht dem Kind aus erster Ehe schlechter, nur weil es sich nicht am allgemeinen Konsumkommerz mit Volldampf beteiligen kann? Weil es nicht das Geld von ZWEI Vätern verprassen kann (und sich so besser stellt als die armen Kinder, die nur einen Vater haben, der evtl auch noch Zahlvater ist)? Sollte man da nicht eine gerechte Lösung finden, dem es erlaubt auch die wirtschaftlichen Verhältnisse der Kindesmutter aus erster Ehe zu berücksichtigen? Warum muss ein Zahlvater, (auch wenn er der biologische Vater ist sein Kind aber nur vom Kontoauszug kennt) ständig tiefer in die Taschen greifen, wenn es dem Kind doch finanziell an nichts mangeld? Wo bleibt da das Wohl des Kindes aus seiner zweiten Ehe, daß nun mal auf NUR EINEN Vater angewiesen ist? Zudem darf nun meine 2 Frau nichts mehr von mir finanzielle Unterstützung erwarten!?
Zwischen gesetzl. Umgangsregelungen und der tatsächlichen Umsetzung in der Realität liegen riesen große Welten.
Was hab ein Zahlvater denn dann noch für Rechte, wo bleibt das Kindswohl aus der am Existensminimum lebender Zweitfamilie?
MfG

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Frage zum Thema Familie
07.03.2007
Von:

Sehr geehrte Frau Landgraf,

als Mitglied des Familienausschusses ihrer Partei möchte ich Sie fragen, wie sie zum Ausbau der Kinderbetreuung stehen.

Angesichts der Äußerung ihres Fraktionschefs stelle ich die Kompetenz ihrer Partei in dieser Sache aufs äußerste in Frage.

Welches Konzept verfolgen Sie? Hat ihre Partei dieses Thema quasi besetzt, um es dem Koalitionspartner abspenstig zu machen? Wie sollen junge Familien, wie wir eine sind, diesen Schlingerkurs in dieser für uns existentiellen Frage verstehen?

Es kann doch beileibe keine ernsthafte Frage sein, ob in Deutschland ein Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen für Kinder unter 3 Jahren besteht, selbst hier in Markklleberg scheint es nicht möglich, unseren Sohn in eine Krippe zu geben. So wird einer von uns beiden zu Hause bleiben müssen und wir als Familie ohne das zum Januar eingeführte Elterngeld (unser Sohn ist "zu früh" geboren) fallen ins soziale Abseits-ein zweites Kind, so sehr wir es uns auch wünschen, wird für uns eine finanzielle "Last", die wir kaum tragen können.

Wenn diese Äußerung (immerhin ihres Fraktionsvorsitzenden!) wirklich ernst gemeint ist, spreche ich ihrer Partei den Realitätssinn und das Wissen über die Lebenssituation der Bürger ab. Und das abgesehen von dem fast schon dogmatischen Streit über Hausfrau bzw. -mann oder arbeitende Mutter oder Vater.

Ich möchte Sie bitten, mir Ihre Haltung zum Ausbau der Kinderbetreuung ohne politische Allgemeinsätze wie "wir prüfen" und ähnliches darzulegen, immerhin sind Sie Vertreterin der Wähler dieses Wahlkreises und nicht primär Ihrer Partei.

In Erwartung Ihrer Antwort,
Mit freundlichem Gruß
Antwort von Katharina Landgraf
bisher keineEmpfehlungen
09.03.2007
Katharina Landgraf
Sehr geehrter Herr ,

wie Sie auch den Standpunkten auf meiner Internetseite www.katharina-landgraf.de entnehmen können, unterstütze ich voll und ganz die Aktivitäten der Bundesfamilienministerin, das Betreuungsangebot für unter Dreijährige wirksam auszubauen. Ich persönlich wünschte mir ein noch höheres Tempo bei der Realisierung ihrer Ziele. Die jungen Leute und Familien erwarten zu Recht die volle Solidarität der Gesellschaft in ihrem harten Job der Kindererziehung und Kinderbetreuung. Bitte informieren Sie mein Büro in Markkleeberg (Tel. 0341/3542120)wie Sie telefonisch oder per mail erreichbar sind, um Ihnen weitergehende Informationen übermitteln zu können.

Mit freundlichen Grüßen

Katharina Landgraf, MdB
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
13.03.2007
Von:

hallo frau landgraf,

gewalt und fussball, in sachsen nimmt das ausmasse an, die erschreckend sind.
hat da nicht die cdu bei jugendlichen versagt???
gewalt hat immer ursachen, gewalt kommt nicht einfach so!!!

die jugendarbeitslosigkeit in den neuen bundesländern und die arbeitslosigkeit allgemein nimmt nicht ab.
HABEN SIE DA ALS CDU - REGIERUNG VERSAGT???
MFG
Antwort von Katharina Landgraf
1Empfehlung
14.03.2007
Katharina Landgraf
Sehr geehrte Frau Rdomiselsky,

das Phänomen "Fußball und Gewalt", das uns in Sachsen sicherlich genauso beschäftigt wie andernorts in Deutschland, hat verschiedenste Ursachen. Diese sind aber aus meiner Sicht nicht im falschen Agieren oder Versagen von politischen Parteien zu suchen. Sicherlich kennen Sie selbst die Szenarien, die sich im Umfeld großer Sportereignisse abspielen und wie die Verantwortlichen aller Seiten damit umgehen. Das beste Mittel, wirksam extreme Situationen und Gewalt im Umfeld von Sport-Events zu vermeiden, ist eine umfassende Fanarbeit der Vereine. Im Freistaat Sachsen fördert die Staatsregierung vorbeugende Projekte mit Fußballfans. Diese Projekte entsprechen dem "Nationalen Konzept für Sport und Sicherheit". Für das Modellprojekt in Dresden beispielsweise wurden im Jahr 2006 insgesamt 30.000 Euro zur Verfügung gestellt. Die selbe Summe ist für dieses Jahr eingeplant. Zum Thema Jugendarbeitslosigkeit und Entwicklung der allgemeinen Arbeitslosigkeit würden wir Ihnen, sehr geehrte Frau Rdomiselsky, gern ein längeres Statement und Statistiken zur Verfügung stellen. Bitte lassen Sie uns wissen, wie Sie per Mail oder per Briefpost erreichbar sind.

Mit freundlichen Grüßen
gez. Katharina Landgraf
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Frage zum Thema Familie
22.03.2007
Von:

Sehr geehrte Frau Landgraf,

in Ihrer Tätigkeit als Mitglied des Familienausschusses ihrer Partei habe ich eine Frage:

Wieso wehrt sich ihre Partei so vehemend gegen das neue Unterhaltsgesetz? Die Argumentationen Ihrer Parteigenossen, die das neue Gesetz ablehnen, sind feudal und nicht mehr zeitgemäß!
Ich zum Beispiel möchte noch mal eine Familie gründen, kann es aber einfach nicht, da es keinen finanziellen Spielraum dafür gibt. Meine Exfrau arbeitet, d.h. sie kann ihren Lebensunterhalt selbst verdienen! Unsere gemeinsame Tochter geht schon seit dem 1. Lebensjahr in die Kindergrippe! Ausschlaggebend war hier, dass meine Exfrau damals unbedingt wieder arbeiten wollte, außerdem ist die Unterbringung tagsüber in einer Kita für Kinder sowieso viel besser für die Entwicklung. Das einige ihrer Westgenossen hinter dem Mond leben, von wegen bis zum 8.. Lebensjahr zu Hause bleiben und solche Geschichten, dient doch nur einem Zweck: Verschönerung von Arbeitslosenzahlen und Statistiken.

Das Sie für die "Zweitfamlien" argumentieren, rechne ich Ihnen hoch an, aber können Sie da nicht noch mehr Einfluss auf ihre Kollegen nehmen, die hier immernoch am alten Strumpf festhalten wollen? Mir scheint, dass dieses Festhalten hier nur für eins gut ist - der anderen Partei eins auszuwischen. Was wir, das Volk eigentlich wollen und brauchen, interessiert in Berlin wohl schon lange keinen mehr!

MfG

Antwort von Katharina Landgraf
1Empfehlung
27.03.2007
Katharina Landgraf
Sehr geehrter Herr ,

wie Sie auch selbst schon erwähnt haben, bin ich nicht gegen das neue Unterhaltsrecht und gehöre damit zu den gar nicht wenigen Kolleginnen und Kollegen, die den Zweitfamilien eine Chance geben möchten. Am Wichtigsten ist mir jedoch, dass nun endlich alle Kinder in den 1. Rang aufsteigen und damit besser abgesichert sind. Damit haben wir viel erreicht! Über den Rang der Ex(ehe)frauen kann man lange streiten, aber jeder hat seine eigene Meinung. Meine ist Ihnen ja bekannt!

Mit freundlichen Grüßen

Katharina Landgraf, MdB
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Frage zum Thema Familie
13.04.2007
Von:

Sehr geehrte Frau Landgraf

Ich habe die neuen Unterhaltsregelungen gelesen und bin der Meinung, daß auch diese Regelung keinesfalls das Gründen von Zweitfamilien unterstützt.

Im Grundgesetz ist der besondere Schutz von Ehe und Familie verankert, folglich wird das Ehegattensplitting der neuen Familie zugestanden und gehört einzig und Allein in diese Familie. Der Unterhaltsleistende bekommt nach der Trennung die StklI und durch die erneute Heirat die StklIII,während ich die StklII verlor.Es liegt doch ganz klar auf der Hand,wieso das so ist. Dafür hat ja die erste Ehefrau,wenn unverheiratet,die StklII und bekommt das Kindergeld.Wenn sie wieder verheiratet ist,profitiert sie ebenfalls vom Ehegattensplitting und mit ihr auch die Kinder. Aber auch die Zweitfamilie muß leben können. Ebenso ist es mit den Kinderfreibeträgen. Den hälftigen KFB erhält der Unterhaltspflichtige, solange er Unterhalt zahlt. Im anderem Fall kann die erziehende Person diese Hälfte beanspruchen. Wenn in der neuen Familie z.B. Kinder des Partners leben, wird auch auf deren KFB´s keine Rücksicht genommen. Warum also werden Zweitfamilien auf diese hinterhältige Weise bestohlen?

Eine faire Regelung wäre:

1.Der Abzug des Ehegattensplittings vor der Verteilung des unterhaltsrelevanten Einkommens.

2.die prozentuale Aufteilung nach vorhandenen KFB´s des Unterhaltpflichtigen. Vorallem auch, weil gemeinsame Kinder der neuen Familie mit 1KFB, Stiefkinder mit 0,5KFB und die unterhaltsberechtigten Kinder auch nur mit 0,5KFB steuerlich berücksichtigt werden.

Es ist nicht Sinn der Sache, die Kinder der 1.Ehe besser zu stellen. Ich als Zweitehefrau fühle mich zu Unterhaltszwecken regelrecht missbraucht. Denn ohne mich gäbe es das Ehegattensplitting nicht. Mir kommt es so vor, als würde nur darauf gewartet, daß Unterhaltspflichtige wieder heiraten, damit man diese Ehe zu Unterhaltszwecken ausbeuten kann.

MfG Y.

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