Karl-Josef Laumann (CDU)
Abgeordneter Nordrhein-Westfalen 2010-2012
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Grunddaten
Karl-Josef Laumann
© Landtag NRW
Geburtstag
11.07.1957
Berufliche Qualifikation
Maschinenschlosser
Ausgeübte Tätigkeit
MdL, Fraktionsvorsitzender
Wohnort
Hörstel
Wahlkreis
Steinfurt II , über Wahlkreis eingezogen
Ergebnis
50,4%
Landeslistenplatz
4
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(...) Zu Ihrer Frage: Mein Ziel ist es, möglichst viele Abstimmungen zu gewinnen und eine klare Alternative zur Politik der Minderheitenregierung zu bieten. Das ist die Aufgabe der Opposition in einer parlamentarischen Demokratie. (...)
Parlamentarische Arbeit
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Frage zum Thema Finanzen
13.01.2012
Von:
-

Sehr geehrte Frau Kraft, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete,

nach dem Versorgungsänderungsgesetz 2001 sind die Versorgungsbezüge der Beamten in acht aufeinander folgenden Schritten abzusenken. Vollzogen wurden diese Schritte seit dem 01.04.2003 jeweils mit den Anpassungen der Versorgungsbezüge. Bei den ersten sieben Anpassungen erfolgte die Absenkung durch eine Minderung der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge.

Mit der achten Anpassung der Versorgungsbezüge zum 01.01.2012 entfällt die bisherige Minderung der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge. Stattdessen ist der persönlicher Ruhegehaltssatz mit dem Faktor 0,95667 zu vervielfältigen.

Durch diese Maßnahmen wurden die Ruhegehälter der Beamten um mehr als 3%
abgesenkt.
Fast alle Beamten haben diese Maßnahme - wenn auch zähneknirschend - hingenommen, weil sie ihren Beitrag zur Konsolidierung der Landesfinanzen leisten wollten.

Umso erstaunlicher, ja unverschämter ist nun Ihr Bestreben, Ihre Diäten nun schon wieder (still und heimlich, was bisher ??? allerdings schief gegangen ist) um monatlich !!! 500,00 € !!!! zu erhöhen. Frage: Glauben Sie nicht, dass auch die Abgeordneten, die sicherlich nicht unterversorgt sind, in Zeiten leerer Kassen und bei einer Überschuldung des Landes NRW aus Solidarität mit den Mitbürgern für die nächsten Jahre auf solcherlei Maßnahmen verzichten sollten?.

Oder ist es so, dass Sie die bei den Beamten eingesparten Versorgungsbezüge "kostenneutral" Ihren Diäten/Pensionen zuschlagen möchten? Eine tolle Fürsorge für Menschen - die im Gegensatz zu Ihnen - mehr als 30 - 40 Jahre benötigt haben, um eine entsprechende Altersversorgung aufzubauen.

Auf Ihre Antworten bin ich sehr gespannt.

Mit nachdenklichen Grüßen
-
Antwort von Karl-Josef Laumann
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24.02.2012
Karl-Josef Laumann
Sehr geehrter Herr ,

die Debatte über die Entwicklung der Altersversorgung von Landtagsabgeordneten hat in den vergangenen Wochen großes Medieninteresse gefunden und großes Interesse in der Bevölkerung.

Auch Sie haben mir Ihren Unmut über die Erhöhung des Beitrags zum Versorgungswerk der Abgeordneten mitgeteilt. Für Ihr Schreiben danke ich Ihnen. Ich respektiere Ihre Meinung.
Ich habe auch Verständnis für die emotionale Betroffenheit, in der viele Menschen ihren Unmut äußern.

Wir Abgeordnete müssen selbst über die Fragen unserer eigenen Altersversorgung entscheiden. Das hat uns das Bundesverfassungsgericht verpflichtend aufgetragen.
Das ist nicht einfach, und wir machen uns die Entscheidung nicht leicht. Auch diesmal hat es gründliche Debatten über das Für und Wider gegeben. Im Ergebnis hat die große Mehrheit der Landtagsabgeordneten die nun beschlossene Stärkung des Versorgungswerkes für richtig und angemessen gehalten. Auch ich bin, wie ich ausdrücklich betonen möchte, dieser Ansicht.

Eine gute Übersicht über die Argumente, die für diese Entscheidung vorgebracht wurden, aber auch über die Gegenargumente, vermitteln die Reden, die dazu am 8. Februar im Landtag gehalten wurden. Ich erlaube mir, Ihnen diese Reden im Anhang zu übermitteln.


Mit freundlichem Gruß
Karl-Josef Laumann MdL
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Frage zum Thema Gesundheit
20.01.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Abgeordneter Laumann,

in letzter Zeit wird in der Presse viel über das Thema, "E-Zigarette" geschrieben. Ein wichtiger Beitrag hierzu kam von Frau Ministerin Steffens, die in einer Erklärung vom 16.12.2011, ihre Einschätzung zur aktuellen Situation wiedergab.
Nicht zuletzt auf Grund der unklaren Wortwahl in dieser Erklärung, konnte man jetzt überall lesen, das "E-Zigaretten" in NRW verboten seien.
Dies kann ich nicht nachvollziehen, da mir bis jetzt kein Gesetz bzw. keine Verordnung bekannt ist, die dieses ausdrücklich verbietet.
Wie Frau Ministerin erklärte, ist der Handel und Verkauf verboten und illegal, sofern die Produkte gegen das Arzneimittelrecht oder die Medizingeräteverordnungen verstossen.
Da aber derzeit sowohl die Hardware (Akku, Verdampfer etc.) als auch die "Liquids" nicht den genannten Gesetzen unterliegen, kann ein freier Handel wohl nicht unterbunden werden.
Derzeit sind elektrische Zigaretten als Genussmittel eingestuft, welche nicht den Anspruch haben, der Tabakrauchentwöhnung zu dienen. Obwohl die gesundheitlichen Auswirkungen bisher noch unzureichend erforscht sind, ist unbestritten, das das "Dampfen" erheblich weniger schädlich ist, als der Konsum von Zigaretten aus Tabak.

Somit bitte ich Sie, mir mitzuteilen, welche Gesetze oder Verordnungen des Landes NRW, einen Handel oder Gebrauch der E-Zigaretten verbieten. Das Arzneimittelgesetz kann es wohl nicht sein, da bereits das EU-Parlament festgestellt hat, das es sich nicht um ein Produkt handelt, welches dem Arzneimittelrecht der EU unterliegt. Oder will man in NRW gegen EU Recht vorgehen?

Ich danke Ihnen.

Mit freundlichen Grüßen

, Ladbergen
Antwort von Karl-Josef Laumann
7Empfehlungen
24.01.2012
Karl-Josef Laumann
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage vom 20. Januar 2012.

Es ist richtig, dass das Thema E-Zigarette den Landtag und speziell den Ausschuss Arbeit, Gesundheit, Soziales und Integration zur Zeit intensiv beschäftigt.

Frau Ministerin Steffens hat am 18.1.2012 im Ausschuss einen Bericht vorgelegt (Vorlage 15/1136), aus dem keine eindeutige rechtliche Einordnung erkennbar ist. Sie nennt als rechtliche Grundlagen das Arzneimittelgesetz, das Medizinproduktegesetz und das Nichtraucherschutzgesetz NRW.

Die E-Zigarette ist derzeit aber offensichtlich nicht eindeutig unter die genannten Vorschriften zu subsummieren. Trotzdem hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf mit Beschluss vom 16. Januar 2012 der Ministerin nicht untersagt, vor E-Zigaretten zu warnen (VwG Düsseldorf Aktenzeichen 16 L 2043/11).

Der Facharbeitskreis der CDU-Fraktion wird die Entwicklung in den nächsten Wochen beobachten und in Abstimmung mit dem Bundesgesundheitsministerium und dem Gemeinsamen Bundesausschuss eine verbindliche Einordnung der E-Zigarette erarbeiten.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Karl-Josef Laumann
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Frage zum Thema Gesundheit
25.01.2012
Von:

Guten Tag Herr Laumann,

eine Anmerkung zum letzen Absatz Ihrer Antwort vom 24.01.2012

Soweit mir bekannt, ist es nicht Aufgabe des Landes oder der BRD die E-Zigarette einzuordnen. Ob diese ein Funktionsarzneimittel ist bzw. ob das Liquid mit Nikotin als Arzneimittel eingestuft wird, obliegt doch EU-Recht und somit hat der EuGH darüber zu entscheiden.

Zu der Rechtsfrage:
Die Einordnung eines Produkts als Arzneimittel setzt voraus, dass die ihm zugeschriebenen Wirkungen durch belastbare wissenschaftliche Erkenntnisse belegt sind..(BVerwG 3 C 21.06, 3 C 22.06, 3 C 23.06 vom 25.07 2007)
"Die Einordnung als Funktionsarzneimittel im Sinne des Art. 1 Nr. 2 Buchst. b der Richtlinie 2001/ 83/ EG erfordert ungeachtet der Zweifelsregelung des Art. 2 Abs. 2 der Richtlinie den wissenschaftlichen Nachweis, dass die physiologischen Funktionen durch eine pharmakologische, immunologische oder metabolische Wirkung des Produkts wiederhergestellt, korrigiert oder beeinflusst werden..." (BVerwG 3 C 5. 09, 26.05. 2009).
Der Generalanwalt beim EuGH hat bei C-316/0, C-316/0, C-299/03, C-316/03, C-317/03, C-318/03 festgestellt:
"(35) Es muss ausreichende Sicherheit dafür bestehen, dass Produkte, die angeblich eine Wirkung als Arzneimittel haben, diese Wirkung auch tatsächlich aufweisen. (37) Stuft ein Mitgliedsstaat etwas als Arzneimittel ein, muss es "seine Entscheidung auf objektive wissenschaftliche Daten stützen, die sie rechtfertigen können. (80) Gleichzeitig sollte zumindest eine nachweisbare "therapeutische Wirkung" vorhanden sein."

Deutschland wurde bereits mehrfach wegen falscher Medikamenteneinschätzung vom EuGH wegen Vertragsverletzung Artikel 28 und 30 EG verurteilt, zum Beispiel am 29.04 2004 (C-387/99) und am 15.11.2007 (C-319/05). Gleich lautende Vorabentscheidungen traf der EuGH auf Ersuchen des Bundesverwaltungsgerichts u. a. am 15.01.2009 (C-140/07) und am 30.04.2009 (C-27/0).

Gern hätte ich mehr geschrieben, doch ist die Zeichenzahl begrenzt.

Freundlicher Gruß

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Frage zum Thema Gesundheit
30.01.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Laumann

Mich würde mal Ihre Meinung zur einschätzung der European Medicals Agenca im Bezug auf die eZigarette Interessieren.
Die European Medicals Agency hat in Ihrer Richtlinie
CHMP/EWP/369963/05 vom Dezember 2008 ausdrücklich festgestellt das
bestimmte dinge keine Arzneimittel sind,

Potential Reduced Exposure Products like cigarettes with low polycyclic aromates or nitrosaminecontents, and smokeless tobacco products are beyond the scope of this guidance document, as these products are not therapeutic drugs and fall under different legislations.

Heist für mich das eZigaretten ausdrücklich keine Arzneimittel sind, da diese Richtlinie bereits seit Juli 2009 für die Eu rechtlich bindend ist sollte sie doch eigentlich auch für das Bundesland NRW gelten.

Für mich stellt sich nun aber die Frage ist ein ausdrücklicher ausschluss aus dem Arzneimittelgesetz rechtlich ebenso bindend für die Eu Mitgliedsstaaten wie die weiteren Bestandteile der Richtlinie?

Welche Fachstelle der EU wäre in diesem Fall zuständig um eine entsprechende klärung auf schnellem Weg zu erreichen?

Mit freundlichen Grüssen
Antwort von Karl-Josef Laumann
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28.02.2012
Karl-Josef Laumann
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie herzlichen Dank für die Email vom 30. Januar 2012, an Herrn Laumann MdL, die an mich als Sprecher des zuständigen Arbeitskreises zur Beantwortung weitergeleitet wurde.

Die rechtliche Einordnung der E-Zigarette ist zur Zeit nicht eindeutig.

Die unsichere Rechtslage hat die CDU-Fraktion bereits Anfang Januar 2012 dazu veranlasst, einen Bericht des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit, Soziales und Integration zu beantragen.

Dieser Bericht wurde in der Sitzung des Ausschusses am 18. Januar 2012 unter Zugrundelegung der schriftlichen Stellungnahme (Vorlage 15/1136) erteilt. Eine eindeutige rechtliche Einordnung ergab sich nicht. Frau Ministerin Steffens legte dar, dass sie laut Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 16. Januar 2012 vor E-Zigaretten warnen dürfe.

Nachdem nun Durchsuchungen seitens des Zolls bei einem Händler von E-Zigaretten in Düsseldorf bekannt geworden sind, hat die CDU-Fraktion in der öffentlichen Sitzung des Gesundheitsausschusses einen weiteren Bericht zur rechtlichen Einordnung der Untersagungsverfügung und anhängiger Gerichtsverfahren beantragt, der in der Sitzung am 29. Februar 2012 behandelt wird. Wir hoffen, dass dieser Bericht endlich Klarheit über den Umgang mit E-Zigaretten schafft.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass keine Überprüfung im Hinblick auf eine Bindung an EU-Recht stattfindet, solange keine rechtlich eindeutige Positionierung in Nordrhein-Westfalen stattgefunden hat.

Mit freundlichen Grüßen
Peter Preuß
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Frage zum Thema Diätenerhöhung
09.02.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Laumann

Sie halten der jetzigen Landesregierung vor, den Finanzielen Haushalt in NRW für zu viel überschuldet. Sie wollen sogar Gerichtliche Maßnahmen einleiten wegen der finanziellen Schulden.
Und jetzt kommen Sie und ihre Kolleginnen und Kollegen im Landtag und erhöhen sich die Diäten um 500,€ im Monat. Jetzt frage ich Sie mal wie Sie das einen normalen Bürger bzw den Rentnern dieses erklären wollen. Ihr im Landtag bekommt ca 10.000€ im Monat und davon könnt ihr nicht mal eure Altersversorgung finanzieren? ?? Wenn ich als Rentner das bekommen würdeca 10.000€ und würd bei der Rentenversicherung anfragen wegen 500€ mehr die würden mich für Verrückt erklären oder in eine klappse schicken. Ich bekomme nur 750€ davon mus ich meinen ganzen finanziellen Haushalt regeln. Das ist das schönste auf der Welt, das Tod und Teufel nimmt kein Geld, sonst müsste gar ein armer Gesell für einen reichen in die Höll.
Und da,( in der Höll) sehr geehrter Herr Laumann da brauch man auch keine Diätenerhöhung

Es grüsst

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