Karl-Georg Wellmann (CDU)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Karl-Georg Wellmann
Geburtstag
18.11.1952
Berufliche Qualifikation
Rechtsanwalt und Notar
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Berlin
Wahlkreis
Berlin-Steglitz - Zehlendorf
Ergebnis
38,8%
Landeslistenplatz
2, Berlin
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(...) Das Parlament lebt von der Auseinandersetzung. Bundestagspräsident Norbert Lammert hat richtig gehandelt, als er in der Plenardebatte zum Griechenlandpaket abweichende Stimmen zu Wort kommen ließ. An vielen Stellen werden Überlegungen angestellt, wie man Bürger stärker an politischen Entscheidungen beteiligen kann. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
11.04.2013
Von:

Sehr geehrter Herr Wellmann,
aufgrund der Ermächtigung in § 829 IV 1 ZPO hat das Bundesjustizministerium der Justiz mit Zustimmung des Bundesrates mit Wirkung seit 01.03.2013 ein Formular für den Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses eingeführt, 23.08.2012, BGBl. 1822.
Dieses Formular wirft in der Praxis erhebliche Probleme auf. So weigern sich verschiedene Gerichte, zuletzt das Amtsgericht Regensburg einen entsprechenden Beschluss zu erlassen, weil Farbe, Stärke der Linien, Größe der Buchstaben etc. ausgedruckt nicht so aussehen wie das amtliche Formular auf dem Bildschirm.
Ich bitte Sie um Beantwortung folgender Fragen:
a) Warum muss das Formular 9 Seiten haben, wofür vor der Einführung 3 Seiten genügten ? Anmerkung: Das Formular muss insgesamt 4-fach eingereicht werden.
b) Warum muss das Formular farbig sein, obwohl die Justiz für das Einscannen des Formulars noch nicht ausgestattet ist? Die grüne Farbe des Formulars soll für das Einscannen notwendig gewesen sein, so eine Begründung.
c) Ist diese Aufblähung mit einer ressourcenschonenden Politik vereinbar?
d) Warum wird ein pdf-Formular zur Verfügung gestellt, dass sich nicht mit herkömmlicher Software, sondern nur mit teurer Spezialsoftware mit Daten aus einer SQL-Datenbank befüllen lässt?
e) Warum ist das Formular nicht vollständig? Es beinhaltet nicht alle rechtlichen Möglichkeiten einer Pfändung, z.B. diverse Anordnung nach § 836 III 5 ZPO.
f) Setzen Sie sich dafür ein, dass dieses Formular wieder aufgehoben wird?
g) Werden Sie sich dafür einsetzen, dass kein weiteres Formular, wie z.B. für den Auftrag an den Gerichtsvollzieher, eingeführt wird?
g) Setzen Sie sich dafür ein, dass die echte elektronische Kommunikation Einzug in die Justiz hält?

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Frage zum Thema Verkehr und Infrastruktur
19.04.2013
Von:
Dr.

Sehr geehrter Herr MdB Wellmann,

alles nur eine Luftnummer?

Auf einer Bürgerversammlung gegen Fluglärm am 14.05.2012 in Zehlendorf verkündeten Sie stolz, dass der damalige Air Berlin-Chef Mehdorn Ihnen bei einem Treffen zugesagt hatte, dass sich Air Berlin bei den Flügen über Berlin für eine mögliche Fluglärmvermeidung einsetzen wird.
Aus der Morgenpost v. 18.4.2013 erfahre ich, "Piloten nehmen oft den kürzesten Weg über die Stadt". Es werden weder Flugrouten, noch Flughöhen eingehalten – in Einzelfällen wurde sogar schon in 600 m geflogen!

Die Flugsicherung DFS und die Flughafengesellschaft FBB erfinden Ausreden, um die Verstöße der Airlines aktiv zu vertuschen oder zu decken, "Gewitterwolken", Windböen", usw. (Das ist nichts neues, kennen wir z.B. aus Frankfurt). Dabei machen die Piloten nur das, was die Airlines erwarten, nämlich so fliegen, dass möglichst wenig Kerosin verbraucht wird, ob die Bürger unter dem Fluglärm leiden, ist egal (Air Berlin führt sogar eine Statistik, welche Piloten am meisten Kerosin verbrauchen).
Aber letztlich haben die Politiker mit der Zustimmung zu den Flugrouten ja klar festgelegt, das der Profit der Airlines vor Bürgerwohl geht, denn warum wird Berlin nicht umflogen – eben nur, weil es etwas mehr Kerosin kostet und so die Profite der Airlines schmälern würde.

Das Versprechen des Berliner Senats, der Flughafengesellschaft FBB, dass der Südwesten Berlins nur in einer Höhe von 2.000 m überflogen werden wird – die übliche Täuschung und Beschwichtigung!

So steht der Bürger ohnmächtig einem System gegenüber, welches durch den Einfluss und Geld (sprich Parteispenden, Sponsoring, Freiflüge, usw.) der Luftverkehrslobby dirigiert wird, d.h. Wirtschaftsinteressen der Airlines zuerst. Wundert es Sie da nicht, dass immer weniger Bürger wählen gehen – mit 40% sind die Nichtwähler die größte Partei -, dass die Bürger immer staatsverdrossener werden? Der "Wutbürger"?

Fühlen Sie von Hr. Mehdorn ernstgenommen? Alles nur eine Luftnummer?
Antwort von Karl-Georg Wellmann
bisher keineEmpfehlungen
23.04.2013
Karl-Georg Wellmann
Sehr geehrter Herr Dr. Kießling,

Sie scheinen ja sehr voreingenommen hinsichtlich unserer Arbeit zu sein, vermuten "Täuschung und Beschwichtigung" und führen dies auf Parteispenden, Sponsoring, Freiflüge, usw. zurück. Ich selbst erhalte weder Parteispenden noch Freiflüge aus dieser Branche und vertrete deshalb, wie es zu meinen Aufgaben gehört, ausschließlich die Interessen der Bürger meines Wahlkreises Steglitz-Zehlendorf. Ich arbeite dabei sehr eng mit den Bürgerinitiativen zusammen und es konnte auch schon einiges erreicht werden. Wir sind längst nicht am Ende aller Bemühungen, sondern versuchen weiter, so viel unzumutbaren Flugverkehr wie möglich über dicht besiedeltem Stadtgebiet zu vermeiden. Darüber habe ich in wenigen Tagen ein Gespräch mit dem neuen Chef der DFS und organisiere des weiteren ein gemeinsames Gespräch beim Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium gemeinsam mit Bürgerinitiativen. Ich habe in Vorbereitung dieser Gespräche den Eindruck, dass die Beteiligten offen sind für konstruktive Lösungen. Und da die Öffnung des Flughafens BER auch nicht unmittelbar bevorsteht, ist noch genügend Zeit für entsprechende Diskussionen.

Wenn Sie Lust haben, stehe ich Ihnen für ein persönliches Gespräch gerne zur Verfügung und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Karl-Georg Wellmann
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Frage zum Thema Verkehr und Infrastruktur
26.04.2013
Von:
Dr.

Sehr geehrter Herr MdB Wellmann,

zu Ihrer Antwort v. 23.4.2013. Leider haben Sie meine Frage zum Morgenpostartikel und der Flugroutenabweichungen nicht beantwortet.

Ich bin nicht "voreingenommen" und "vermute Betrug u. Täuschung", nein, sondern beschreibe Tatsachen, wie der o.g. Zeitungsartikel und die Erfahrung vom Flughafen Frankfurt zeigen, nämlich dass die Lobby der Luftverkehrswirtschaft uns Bürger permanent täuscht und belügt, um ihre Interessen durchzusetzen – leider mit Hilfe vieler Politiker.

So wusste seit 1998 der Diepgen-, und ab 2001 der auch der Wowereit-Senat, dass Berlin von Schönefeld aus überflogen werden soll und haben uns Bürger 11 Jahre lang (!), bis 2009, wissentlich u. aktiv vorgetäuscht, dass Berlin fluglärmfrei wird ( www.mobil.morgenpost.de ).

Warum sagt der SPD & CDU-Senat uns nicht, das BER nach Fertigstellung 200 Millionen Verlust machen wird. Jährlich! ( www.cdu-fraktion-brandenburg.de ). Wir Steuerzahler zahlen ja.

Warum wird Berlin nicht einfach umflogen? Nur damit die Airline Kerosin sparen und Profit machen? Airline-Profit vor Bürgerwohl!

Warum wird uns von 40.000 neuen Jobs am BER erzählt, obwohl diese Zahl aus einem – kein Witz -, vom BER selbst bestellten und bezahlten Gutachten stammt? Wenig glaubwürdig. Denn andere kommen zu weit weniger neuen Jobs:
(siehe www.maerkischeallgemeine.de ). Wenn dann ein paar tausend neu entstehen ist dies bei 2 Millionen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätzen in Berlin-Brandenburg sehr wenig, gemessen an der gewaltigen Investition.

Bisher hat sich praktisch jede Information von FBB und Senat hinterher als falsch herausgestellt, zum Nachteil von uns Bürgern. Gibt Ihnen das nicht zu denken?

Warum keine ehrlichen Informationen? Was führt Politiker, uns Bürger so zu täuschen, um BER mit aller Gewalt durchzudrücken?

Grüße,

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Frage zum Thema Wirtschaft
04.05.2013
Von:
Kai

Sehr geehrter Herr Wellmann,

vermutlich haben auch Sie die Diskussion der letzten Tage um die Pläne der Telekom mitbekommen, nicht nur ihre Angebote, die mit der Bezeichnung "Flatrate" beworben werden, mit einer Drosselung ab Erreichen eines Inklusivvolumens zu versehen, die eher einen Stopp darstellt.
Ihre eigene Angebote (Entertain) und die Inhalte von Kooperationspartnern sollen jedoch von der Drosselung ausgeschlossen werden.

Mit diesem Vorstoß verletzt die Telekom als größter Anbieter das Prinzip der "Netzneutralität", das besagt, dass Netzbetreiber alle Daten nach bestem Gewissen gleichermaßen behandeln müssen. Während Kunden, die das Telekom-eigene Angebot "Entertain" zum Videoschauen nutzen, dies ohne Probleme tun können, müssen Kunden von Konkurrenzangeboten befürchten, dass ihnen nach kurzer Zeit die Geschwindigkeit gedrosselt wird.
Betroffen werden von dieser Ungleichbehandlung - neben den Kunden, die eine zugesagte Leistung nur noch mit Einschränkungen nutzen können - vor allem kleine und mittelständische Unternehmen mit neuen Geschäftsmodellen im Internet.

Meine Fragen an Sie:
  • Sind Sie der Meinung, dass ein Angebot, das nach Erreichen eines bestimmten Datenübertragungsvolumens auf einen winzigen Bruchteil der Geschwindigkeit gedrosselt wird, nicht als "Flatrate" beworben werden darf? Wenn nein, warum nicht?
  • Halten Sie das Verhalten der Telekom, mit Hilfe ihrer Infrastrukturmacht Angebote der Konkurrenz zu benachteiligen, für förderlich im Sinne eines freien Marktes? Wenn nein, warum nicht?
  • Was gedenken Sie als Abgeordneter zu unternehmen, damit die Telekom ihre Infrastruktur nicht ausnutzt, um Wettbewerber zu diskriminieren?

Mit freundlichen Grüßen,
Kai
Antwort von Karl-Georg Wellmann
bisher keineEmpfehlungen
10.05.2013
Karl-Georg Wellmann
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 04.05.2013. Die Pläne der Deutschen Telekom zur Einführung einer Volumenobergrenze bei ihren Breitbandinternetangeboten wird am 13.05.2013 Thema im Beirat der Bundesnetzagentur sein. Auch die Bundesnetzagentur prüft den Vorgang zurzeit. Die Flatrate ist eine geschütztes Produkt, bei dem keinerlei Irreführung des Kunden gewünscht ist. Es ist durchaus fraglich, ob ein Produkt, bei dem nach dem Erreichen einer bestimmten Datenmenge die Geschwindigkeit reduziert wird, als "Flatrate" bezeichnet werden darf.
Das Verhalten der Deutschen Telekom hat jedoch nichts mit ihrer Infrastrukturmacht zu tun, da der Kunde jederzeit zu einem anderen Anbieter mit anderen Tarifmodellen wechseln kann. Die von Ihnen angesprochene Netzneutralität ist in § 41a des Telekommunikationsgesetzes (TKG) geregelt. Ob seitens des Gesetzgebers tatsächlich ein Eingreifen im Sinne des §41 a TKG erforderlich sein wird, kann zurzeit noch nicht gesagt werden.

Mit freundlichen Grüßen
Karl-Georg Wellmann, MdB
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