Karl-Georg Wellmann (CDU)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Karl-Georg Wellmann
© Bundestagsfraktion CDU/CSU
Geburtstag
18.11.1952
Berufliche Qualifikation
Rechtsanwalt und Notar
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Berlin
Wahlkreis
Berlin-Steglitz - Zehlendorf
Ergebnis
38,8%
Landeslistenplatz
2, Berlin
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Woran wollen Sie mein Abstimmungsverhalten erkennen? Über Panzer für Saudi Arabien wurde überhaupt nicht abgestimmt.
Wenn Sie an einer sachlichen Diskussion interessiert sind, können Sie mich gerne anrufen. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Verkehr und Infrastruktur
14.11.2012
Von:

Sehr geehrter Herr MdB Wellmann,

Sie sind ja ein energischer Befürworter des Flughafens BER.
Der BER-Skandal wird allerdings immer toller:

  • Die Aufsichtsräte der Flughafengesellschaft FBB GmbH, Wowereit, Platzeck und Ramsauer, informieren die Abgeordneten (Bundestag, Berliner Abgeordnetenhaus) nicht über eine mögliche weitere Verschiebung der BER-Eröffnung, obwohl dies zusätzliche Kosten, d.h. Steuergelder erforderlich machen würde (BERLINER ABENDSCHAU v. 13.11.2012)
Offensichtlich soll die Nachzahlung von 310, bzw. 444 Millionen an die FBB GmbH nicht gefährdet werden.

  • Ein Sprecher der Piratenpartei erklärte, dass den Abgeordneten bisher kein Wirtschaftplan der FBB GmbH für den neuen Flughafen BER vorliegt, d.h. sie können die Wirtschaftlichkeit des Flughafens BER überhaupt nicht beurteilen.
Interessant, denn schon am September 2012 schrieb die BERLINER ZEITUNG dazu: "…zumal es ohnehin als sicher gilt, dass die Flughafengesellschaft FBB in den nächsten 10 JAHREN keine Darlehen wird tilgen können."

  • Offensichtlich verlassen sich die Abgeordneten überwiegend auf Informationen der FBB GmbH. Bei der Flughafengesellschaft FBB haben sich aber bisher fast alle Informationen hinterher als falsch – mache sagen auch Lügen – herausgestellt: Flugrouten, Kosten, Arbeitsplätze, Eröffnungstermine, Lärmschutz, usw.

Fazit: Abgeordnete und Öffentlichkeit werden bewusst nicht ausreichend informiert, d.h. in die Irre geführt. Die FBB informiert – zum eigenen Vorteil – überwiegend falsch. Dennoch planen CDU & SPD ohne Kenntnis über die Wirtschaftlichkeit weitere Millionenzahlungen an die FBB GmbH (Mit Sicherheit würden die Abgeordneten ihre privaten Gelder nicht in ein solches Unternehmen investieren).

Frage: Wie kann die CDU dafür eintreten, der FBB GmbH weiter Gelder zu geben, ohne Wissen über die Wirtschaftlichkeit?
Warum wurde durch Ihre Partei oder Sie bisher kein unabhängiges Gutachten zur Wirtschaftlichkeit des BER gefordert?
Was denken Sie? Wie stimmen Sie ab?
Antwort von Karl-Georg Wellmann
bisher keineEmpfehlungen
19.11.2012
Karl-Georg Wellmann
Sehr geehrter Herr ,

ich bin ein Befürworter des Flughafens BER. Fakt ist, dass der Flughafen seit Jahren im Bau ist und erhebliche Steuermittel bereits in den Bau des Flughafens und die verkehrliche Erschließung geflossen sind. Ich versichere Ihnen, dass keiner in der CDU/CSU Fraktion glücklich ist über die Entwicklungen am BER in den letzten Monaten. Es hat seitens der Flughafengesellschaft erhebliche Versäumnisse gegeben im Bezug auf Controlling, Termintreue, Bauüberwachung und Planung, die den Bund und die Länder Berlin und Brandenburg viel Geld gekostet haben. Dennoch sehe auch ich leider keine andere Möglichkeit als den Flughafen fertig zu bauen um ihn in Betrieb nehmen zu können.

Mit freundlichen Grüßen

Karl-Georg Wellmann, MdB
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Frage zum Thema Soziales
19.11.2012
Von:

bitte beantworten Sie mir folgende Frage

wie stehen Sie zu der Sanktionen im SGB II und wie verträgt sich das Ihrer Meinung nach mit dem Grundgesetz?

Aber irgendwo ist es vorbei mit der Gelassenheit, und bei Ralph Boes ist das jetzt der Fall. "Diese Politiker, die sich nicht an das Grundgesetz halten, die gehören alle ausgetauscht. Dafür braucht es keine Mehrheit, sondern einen Menschen, der seine Stimme erhebt und sich mit seinem Leben dafür einsetzt." Ralph Boes hält sich für diesen Menschen.

Ralph Boes hungert jetzt schon seit 18 (!) Tagen, um die menschenunwürdige Hartz-IV-Gesetzgebung ins öffentliche Bewusstsein zu rücken..

Ich möchte gern Ihre persönliche Meinung und nicht die der Partei erfahren.
Antwort von Karl-Georg Wellmann
1Empfehlung
22.11.2012
Karl-Georg Wellmann
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage vom 19.11.2012. Rechtsgrundlage für die Sanktionierung von Personen, die Leistungen nach dem SGB II beziehen bildet § 31 in Verbindung mit § 31a SGB II bzw. § 32 SGB II.
Personen, die Leistungen nach dem SGB II erhalten, müssen alle Möglichkeiten ausschöpfen, um ihre Hilfebedürftigkeit zu beenden oder zu verringern. Wenn dem Leistungsberechtigten Arbeit zumutbar ist, muss er sich aktiv darum bemühen, seine Arbeitslosigkeit zu beenden und aktiv an allen Maßnahmen mitwirken, die dieses Ziel unterstützen. Kommen die Leistungsberechtigten diesen Verpflichtungen ohne wichtigen Grund nicht nach, treten Sanktionen ein, die eine Kürzung bis hin zum völligen Wegfall des Arbeitslosengeldes II vorsehen können.
Leistungen nach dem SGB II werden im Gegensatz zum ALG I direkt aus Steuermitteln finanziert. Der Staat ist zum sparsamen Umgang mit den vom Bürger gezahlten Steuern verpflichtet.
Nach Auskunft der Bundesagentur für Arbeit liegt die Missbrauchsquote bundesweit lediglich bei 3,2 Prozent, demnach halten sich fast 97 Prozent der 4,35 Millionen erwerbsfähigen Hartz-IV-Bezieher an die Gesetze. Sanktionen greifen erst, wenn eine zumutbare Arbeit nicht angenommen wird. In diesem Fall können die Jobcenter den Regelsatz für drei Monate um 30 Prozent kürzen.

Mit freundlichen Grüßen
Karl-Georg Wellmann, MdB
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Frage zum Thema Wirtschaft
27.11.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Wellmann,

was würden Sie davon halten, wenn Sie Unternehmer wären und von einem anderen Unternehmer folgenden Brief bekämen: "Vielen Dank, dass Sie mir über all die Jahre fleißig Kunden geschickt haben! Leider ist es mir nie möglich gewesen, diesen Kunden irgendetwas zu verkaufen. Daher möchte ich Sie bitten, mir ab jetzt für jeden Kunden, den Sie mir schicken, Geld zu zahlen. Dann kann ich endlich von den Kundenkontakten, die Sie schaffen, profitieren -- garantiert! Da ich vermute, dass Sie meiner Bitte nicht offen gegenüberstehen, habe ich mich mit anderen Unternehmern meiner Branche zusammen getan. Gemeinsam haben wir erfolgreich Lobbyarbeit betrieben, und in Kürze wird mit hoher Wahrscheinlichkeit im Bundestag ein Gesetz verabschiedet, was meine oben formulierte Bitte in einen Rechtsanspruch ummünzt. Ich hoffe, Sie können meine Beweggründe verstehen, und verbleibe (etc. pp.)."

Wenn Sie einen solchen Brief als Frechheit und Unverschämtheit empfinden würden, bitte ich Sie, gegen das geplante Leistungsschutzrecht zu stimmen. Wenn Sie Gründe haben, für dieses Gesetz zu stimmen, bitte ich Sie, mir diese zu erläutern.

Mit freundlichen Grüßen,

Antwort von Karl-Georg Wellmann
bisher keineEmpfehlungen
29.11.2012
Karl-Georg Wellmann
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 27.11.2012 zum Gesetzentwurf der Bundesregierung, der die Einführung eines Leistungsschutzrechts für Presseverlage vorsieht. Der Gesetzentwurf wurde am 14.11.2012 in den Bundestag eingebracht.
Eine freie Presse braucht eine marktwirtschaftliche Finanzierung. Deswegen ist es wichtig, dass Presseverlage ihre Produkte im Internet verkaufen können. Die Veröffentlichung eines journalistischen Beitrags in einem bestimmten Verlagserzeugnis ist mit einer eigenen schöpferischen Leistung des Presseverlegers verbunden. Dem Leser bietet sie Orientierung und erleichtert ihm den Qualitätsvergleich.
Wie der Begründung des Gesetzentwurfs zu entnehmen ist, ist nicht das Presseerzeugnis selbst Schutzgegenstand, sondern die zur Festlegung des Presseerzeugnisses erforderliche wirtschaftliche, organisatorische und technische Leistung des Presseverlegers. Die unternehmerische Leistung umfasst jeden Teil des Presseerzeugnisses; die erforderlichen Mittel müssen für einen kleinen Teil genauso bereitgestellt werden, wie für die gesamte Festlegung einer Ausgabe. Das Leistungsschutzrecht ähnelt insofern eher dem Markenrecht als dem Urheberrecht.
Das Urheberrecht kennt im Übrigen bereits eine Vielzahl an Leistungsschutzrechten, die sich als Grundlage kreativen Schaffens bewährt haben. Das geplante Leistungsschutzrecht für Presseverlage lehnt sich an die bestehenden Rechte an und fügt sich damit in die Systematik des Urheberrechts ein.
Zwar können Verlage über robots.txt ihre Produkte für Suchmaschinen auslisten, allerdings sehe ich etwa auch den Verkäufer einer Sache bei Diebstählen nicht in der Pflicht, seine Sachen nicht mehr anzubieten. Es ist vielmehr aus meiner Sicht Aufgabe des Rechtsstaates, ihn vor Rechtsverletzungen zu schützen. Außerdem geht es bei diesem Gesetz nicht nur um Suchmaschinen wie z.B. google, sondern auch um Newsaggregatoren, die ohne Zustimmung des Verlegers mit Metacrawlern auch Paywalls unterlaufen und dessen Produkte aufbereiten und wirtschaftlich weiternutzen.
Auf Blogger, Unternehmen der sonstigen gewerblichen Wirtschaft, Verbände, Rechtsanwaltskanzleien oder private bzw. ehrenamtliche Nutzer findet das Gesetz keine Anwendung. Die vorgeschlagene Regelung bedeutet damit keine Änderung der Nutzungsmöglichkeiten anderer Nutzer und für Verbraucher. Der Gesetzentwurf stellt ausdrücklich nur auf gewerbliche Nutzer wie Suchmaschinen und Newsaggregatoren ab. Auch die übrigen Schranken des Urheberrechts finden gemäß § 87g Absatz 4 UrhG volle Anwendung.

Mit freundlichen Grüßen
Karl-Georg Wellmann, MdB
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Frage zum Thema Finanzen
28.11.2012
Von:
von

Sehr geehrter Herr Wellmann,

am 14.09.2011 schrieben Sie hier "Ich persönlich glaube nicht, dass Griechenland inner- halb des Euro-Raumes wieder auf die Füße kommen kann. Ich sehe nur die Möglichkeit eines Ausscheidens und der Rückkehr zu einer eigenen Währung. Nur so kann man sich über eine Abwertung Luft verschaffen".

Seitdem statement sind 14 Monate vergangen. Sie werden mir wahrscheinlich nicht widersprechen, wenn ich behaupte, daß sich die Lage in Griechenland trotz der seit- dem geleisteten Hilfen in keiner Weise verbessert hat.

Bislang wurde den als Bürgen herangezogenen Wählern versichert, es handle sich bei den von der aktuellen Regierung abgegebenen Bürgschaften eben nur um Bürgschaf- ten. Eine finanzielle Belastung der deutschen Steuerzahler dürfe und werde es nicht geben.

Die Vereinbarungen des Bundesfinanzministers aus dieser Woche sehen jetzt kurz- bis mittelfristige Verluste von € 4,2 Milliarden für die deutsche Staatskasse vor. Weitere Ver- luste können sicher nicht kategorisch ausgeschlossen werden.

Sie und Ihre Abgeordneten-Kollegen stehen in den kommenden Tagen vor der Aufgabe, den Auftrag und die Interessen ihrer Wähler bei den Abstimmungen zu vertreten. In die- sem Zusammenhang meine Fragen an Sie:

1.) Sehen Sie das deutsche Budgetrecht - es untersagt Bürgschaften für Kredite abzuge- ben, deren Rückzahlung unsicher ist - bisher als unverletzt an?
2.) Wie schätzen Sie die Möglichkeit eines Schuldenschnitts für Griechenland - rechtlich und zeitlich - nach der nächsten Bundestagswahl ein?
3.) Würden Sie sich dem statement Ihres Parteifreundes Wolfgang Bosbach "Wenn recht- liche Argumente gegen einen Schuldenschnitt sprechen, dann darf es auch nach der Bundestagswahl keinen Schuldenschnitt geben, denn nach der Wahl ändert sich auch nicht die rechtliche Lage." inhaltlich anschließen?

Ich danke Ihnen bereits an dieser Stelle für Ihre Antworten und verbleibe

mit freundlichem Gruß
von
Antwort von Karl-Georg Wellmann
bisher keineEmpfehlungen
28.11.2012
Karl-Georg Wellmann
Sehr geehrter Herr von ,

ich habe meine Meinung hinsichtlich Griechenlands nicht geändert. Besser ist es auch nicht geworden.

Zu der budgetrechtlichen Frage sagt uns das BMF, dass die Verfahrensweise rechtlich zulässig ist.

Die jetzige Vorgehensweise läuft faktisch auf einen Schuldenschnitt hinaus und mein persönliches Gefühl ist es, dass es ihn geben wird. Und was mein Kollege Bosbach sagt, finde ich richtig.

Mit freundlichen Grüßen

Karl-Georg Wellmann,
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Frage zum Thema Verkehr und Infrastruktur
29.11.2012
Von:

Sehr geehrter Herr MdA Wellmann,

zu Ihrer Antwort vom 19.1.12.

In der Vergangenheit wurden ja die Warnungen vieler Experten von Senat, FBB und den meisten Abgeordneten - auch Ihnen - zum Flugahfen BER ignoriert (z.B. s. SPIEGEL 47, "Projekt Größenwahn", MdB Dankert). Auch heute gibt es viele Experten, z.B. Hr. Faulenbach da Costa (s. a. o. Bericht BERLINER ZETUNG), die dem BER jahrelange Defizite vorhersagen, die dann, nach Milliarden Baukosten, auch wir Steuerzahler begleichen müssen. Leider werden diese Warner wieder ignoriert.

Sie wollen immer nur weiter zahlen, ohne zu wissen, ob Sie nicht einen Pleiteflughafen wie Leipzig finanzieren. Um einen realistischen Ausblick in die wirtschaftliche Zukunft des BER zu bekommen, sind Senat und FBB nicht als verlässliche Quellen geeignet, insbesondere vor dem Hintergrund der massiven Falschinformationen der Vergangenheit. Es ist erschreckend, dass Sie und andere Abgeordnete der Flughafengesellschaft 1,2 Mrd. bewilligen und sich dabei wieder auf deren (Falsch-)Informationen verlassen, für mich unbegreiflich! 2 Wochen nach den 1,2 Milliarden Nachzahlungen sollen wieder 250 Mio. gezahlt werden, plus Ausbau des Terminals, plus Nordbahn, usw. Kein Abgeordneter würde sein privates Geld in ein solches Unternehmen stecken.

Warum gibt es keinen Wirtschaftsplan über die zukünftige wirtschaftliche Entwicklung des BER von einer UNABHÄNGIGEN Fachkanzlei, die über das notwendige ökonomische und luftfahrtspezifische Know-How verfügt? Auch wenn die Abgeordneten sich redlich bemühen, es fehlt ihnen schlicht der fachliche Hintergrund zu dieser komplexen Materie. Hinweis: Gutachten von Bezahl-Profs mit Gefälligkeitsgutachten, wie in der Vergangenheit von FBB und Senat bestellt, sind ebenfalls nicht hilfreich.

Frage: Wann wird endlich ein BER-Wirtschaftsplan vorgelegt? Stimmen die Angaben der Warner, dass der BER defizitär wird? Ich frage mich, warum sich alle vor einer klaren Beantwortung drücken.

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