Sehr geehrter Herr

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vielen Dank für Ihre Frage zur Zukunft der ARGE/Jobcenter. Meine Fraktion ist mit Bundesarbeitsminister Scholz überein gekommen, die vertragliche Absicherung der derzeit bestehenden Arbeitsgemeinschaften bis Ende 2010 zu gewährleisten, d.h.: Bis 31.12.2010 gibt es eine gültige Rechtsgrundlage für die derzeit bestehenden ARGEn. Die Arbeit dort kann wie bisher fortgeführt werden. Für die Beschäftigten heißt das, niemand muss abwandern, weil er Angst um seinen Arbeitsplatz hat.
Ich verstehe aber Ihre Enttäuschung darüber, dass die Politik es nicht geschafft hat, nach 14-monatiger Diskussion eine einigungsfähige Nachfolgeregelung für die Arbeitsgemeinschaften (ARGEn) vorzulegen. Umso wichtiger ist es, Konsequenzen aus den zurückliegenden Diskussionen zu ziehen und eine sachgerechte Lösung zu finden. Folgende Kernelemente sind aus Sicht der CDU/CSU Bundestagsfraktion bei einer Neuregelung der Jobcenter zu berücksichtigen:
1. Das Gesetzgebungsverfahren muss offen und transparent sein und es muss mit allen Beteiligten (Länder, Kommunen, Arbeitnehmervertreter, BA) gesprochen werden, um eine sachgerechte Lösung für die Zeit ab 2011 zu finden. Die künftige Lösung muss den Grundsätzen der Föderalismusreform I, dem Demokratieprinzip, dem Selbstverwaltungsrecht der Kommunen und dem Urteil des BVerfG entsprechen.
2. Das wesentliche Ziel der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe war und ist das Fördern und Fordern (aktive und passive Leistungen) und der Zugang aller Hilfebedürftigen zu den Arbeitsmarktinstrumenten und der Arbeitsvermittlung der Bundesagentur für Arbeit (BA). Dieser Zusammenhang und die klare arbeitsmarktpolitische Ausrichtung des SGB II muss gewahrt bleiben. Die BA ist auch zukünftig für eine wirksame und einheitliche Arbeitsmarktpolitik für die Empfänger von Arbeitslosengeld I und II verantwortlich. Hier unterscheiden wir uns klar von der SPD, die die BA aus der Arbeitsmarktpolitik für Alg II Empfänger hinausdrängen und ein eigenes Bundessozialamt gründen wollte.
3. Bei der Neuregelung müssen weiterhin kommunale Lösungen möglich bleiben und kommunale Belange in einem rechtssicheren Rahmen berücksichtigt werden. Die Städte und Kreise verfügen über die notwendigen sozialen Kompetenzen, um Personen mit komplizierten Vermittlungshemmnissen wieder fit für den Arbeitsmarkt zu machen und in Beschäftigung zu bringen. Den Kommunen, die sich dieser Aufgabe stellen wollen, muss auch die Möglichkeit einer eigenständigen Trägerschaft gewährt werden.
4. Der einheitliche Bescheid über die passiven (Geld-) Leistungen war und ist kein wesentliches Ziel des SGB II. Das beweisen die 20 Kommunen, die heute schon mit den Arbeitsagenturen gut und konstruktiv auf freiwilliger Basis zusammenarbeiten. Auch in diesem Fall kann z.B. eine gemeinsame Antragstellung organisiert werden, vor Gericht können Klagen gegen zwei Bescheide zu einem Verfahren verbunden werden. Für den Betroffenen entstehen keine erheblichen Nachteile. Statt der "Hilfe aus einer Hand" soll es daher künftig die "Hilfe unter einem Dach" geben. Der Bund, das heißt die BA, wird ein Angebot auf Kooperation und Koordination machen. Die Kommunen entscheiden freiwillig, ob sie das Angebot wahrnehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Karl-Georg Wellmann, MdB