Sehr geehrter Herr

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vor einigen Tagen – am 3. Juli 2007 – hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Die sechs Bundeswehr - Tornados dürfen weiterhin in Afghanistan eingesetzt werden. Die Aufklärungsflüge verstoßen nicht gegen das Grundgesetz. Und es steht höchstrichterlich fest, dass Auslandseinsätze unter NATO-Führung vom NATO-Vertrag gedeckt sind, wenn sie "sachlich und zeitlich mit einem Angriff in Verbindung stehen".
Die Tornado-Flugzeuge sollen in Afghanistan Aufklärungsarbeit leisten. Die Fähigkeit zur Luftnahunterstützung ist nicht vorgesehen, und die Flugzeuge sind nur zu Selbstschutzzwecken bewaffnet. Die Aufklärungsergebnisse der Tornados dürfen laut ISAF-Operationsplan der Nato nur dann an die Anti-Terror-Mission Enduring Freedom (OEF) weitergegeben werden, "wenn dies zur erforderlichen Durchführung der ISAF-Operation oder für die Sicherheit von ISAF-Kräften erforderlich ist". (ISAF ist die Internationale Sicherheitsunterstützungsgruppe für Afghanistan.)
Das Bundesverfassungsgericht bescheinigt der Nato eine klare rechtliche wie tatsächliche Trennung der ISAF-Mission von OEF. Während die OEF vornehmlich der unmittelbaren Terrorismusbekämpfung gilt, dient die ISAF der Aufrechterhaltung der Sicherheit in Afghanistan, um eine Grundlage für den zivilen staatlichen Aufbau zu schaffen und dadurch das Wiedererstarken von Taliban und El Kaida zu verhindern. Die Richter waren der Ansicht, dass OEF-Kommandeure keinesfalls unkontrolliert auf die Bilder der deutschen ISAF-Aufklärungstornados zugreifen könnten.
Die Aufklärungskapazitäten der „Recce-Tornados sind unverzichtbar für eine verbesserte Aufklärung im Rahmen des ISAF-Mandats. Die Bekämpfung der Gewalt und die Stabilisierung der Lage in Afghanistan erfordern einen umfassenden Ansatz. Militärische Mittel sind dabei ein unerlässliches Element, damit vor allem die polizeilichen, entwicklungspolitischen, zivilgesellschaftlichen und wirtschaftlichen Maßnahmen greifen können und Afghanistan wieder eine friedliche und nachhaltige Entwicklung haben kann. Ich habe daher am 8. März 2007 für die Entsendung der „Recce-Tornados“ im Rahmen des ISAF-Mandates nach Afghanistan gestimmt
Ich bin mir mit meinen SPD-Fraktionskollegen einig, dass das Grundkonzept des deutschen Afghanistan-Engagements, die zivil-militärische Zusammenarbeit, richtig ist. Inzwischen wird dieses Konzept auch von unseren Verbündeten akzeptiert. Das Ziel unserer Bemühungen besteht darin, dass die Afghanen künftig selbst wieder die Verantwortung für die Entwicklung ihres Landes übernehmen. Der militärische Einsatz hat hierbei eine klares, dem zivilen Wiederaufbau subsidiäres Mandat.
Langfristig friedens-entscheidend ist, was wir zivil „am Boden“ tun. Wir brauchen Geduld, Zeit von mindestens einer Generation. Deutschland hat mit seiner Entwicklungszusammenarbeit hierzu Beiträge geleistet, die hoch angesehen sind: Schulen wurden gebaut, Stromleitungen erneuert, Wasserkraftwerke rehabilitiert, Arbeitsplätze in der Privatwirtschaft geschaffen und der Aufbau der Zivilgesellschaft unterstützt.
Wir haben auch unsere zivilen Mittel für 2007 auf 100 Mio. € erhöht - ein deutliches Zeichen, dass Deutschland auch weiterhin zu Afghanistan steht und den festen Willen hat, den eingeschlagenen Weg gemeinsam mit den Afghaninnen und Afghanen zu einem erfolgreichen Abschluss zu führen.
Mit freundlichen Grüßen
Karin Kortmann