Kai Klose (GRÜNE)
Abgeordneter Landtag Hessen

Grunddaten
Geburtstag
23.12.1973
Berufliche Qualifikation
Gymnasiallehrer
Ausgeübte Tätigkeit
MdL, Politischer Landesgeschäftsführer
Wohnort
-
Wahlkreis
Rheingau-Taunus II
Ergebnis
10,5%
Landeslistenplatz
16, über Liste eingezogen
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(...) 1. Die Flughöhen werden genauso wie die Routen von der Flugsicherung festgelegt, ohne dass die Betroffenen darauf Einfluss nehmen könnten. Selbst eine Überschreitung der Lärmgrenzwerte nach dem Fluglärmschutzgesetz hätte nach der Rechtslage keine Verlegung der Flugroute oder des Flugverfahrens zur Folge, sondern ggf. den Anspruch auf Finanzierung von passiven Schallschutz. (...)
Parlamentarische Arbeit
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Frage zum Thema Wirtschaft
13.04.2011
Von:
- Dr.

Sehr geehrter Abgeordneter,
sowohl die Wahlen in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Hessen und Wählerbefragungen lassen erkennen, daß die Bürger eine Abkehr von Atomstrom und eine Energiewende wünschen. Hierzu gehört natürlich ein Energiemix aus Wind, Wasser, Kohle, Öl und Gas und es muß sicher gestellt werden, daß alle Bürger und alle Regionen einen Beitrag leisten. Es kann also nicht weiter nach der Devise verfahren werden, daß z.B. Windkraft nur an der Küste sinnvoll ist. Wie stellen Sie bzw. Ihre Partei sich die Energeiwende für Hessen vor.
Antwort von Kai Klose
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15.04.2011
Kai Klose
Sehr geehrter Herr Dr.

herzlichen Dank für Ihre Frage, die ich wie folgt beantworten möchte: In der Tat hat die nach unserer Ansicht nötige Energiewende durch die furchtbaren Katastrophen in Japan und die eingetretene Kernschmelze in den Fukushima-Reaktoren neue, zusätzliche Aktualität erhalten. Wir GRÜNE setzen uns bereits seit unserer Gründung für den Austieg aus der Hochrisikotechnologie Atomkraft ein und treiben den Umstieg auf Erneuerbare Energien, z.B. mit dem in rot-GRÜNER Regierungszeit zwischen 1998 und 2005 beschlossenen Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), kraftvoll voran. Dem schnellstmöglichen Ausstieg aus der Atomkraft muss der mittelfristige Ausstieg auch aus den fossilen Energieträgern folgen. Wie es gelingen kann, Hessens Stromversorgung bis 2030 zu 100% durch erneuerbare Energien sicherzustellen, haben wir in unserem Konzept "Zukunftsenergie 2030" dargelegt, das Sie hier ( gruenlink.de ) nachlesen können. Da Sie die Windkraft explizit ansprechen: Sie ist die mit Abstand effizienteste der Erneuerbaren Energien. Ohne mehr und leistungsfähigere Windkraftanlagen, auch im Binnenland, sind selbst die bisher wenig ambitionierten Ziele der Hessischen Landesregierung nicht erreichbar.

Mit freundlichen Grüßen

Kai Klose
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Frage zum Thema Wirtschaft
18.04.2011
Von:
- Dr.

Sehr geehrter Herr Klose,

zunächst einmal vielen Dank für Ihre Antwort und die Feststellung, daß Sie der erste und bisher einzigste Kandidat sind, der geantwortet hat. Die anderen Kollegen aus dem Wahlkreis haben sich noch nicht geäußert. Ihre Antwort ist mir leider zu allgemein und damit nicht aussagekräftig. Deshalb nochmals die Nachfrage, ob konkret bezogen auf Ihren Wahlkreis Windkraft einzusetzen ist und welche Plätze dafür geeignet sind.

Vielen Dank im Voraus
- Brinkmann
Antwort von Kai Klose
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19.04.2011
Kai Klose
Sehr geehrter Herr Dr.

gerne beantworte ich auch Ihre Nachfrage: Ja, nach meiner festen Überzeugung muss auch die Windkraft im Binnenland ausgebaut werden, um die Unabhängigkeit von Atomstrom und Strom aus fossilen Energieträgern zu überwinden. Auch im Rheingau-Taunus-Kreis existieren Standorte, die dafür aufgrund ihrer Windhöffigkeit geeignet sind. Wir GRÜNE haben vorgeschlagen, das Landesplanungsgesetz so zu ändern, dass nicht mehr eine Zahl von Standorten für die drei Regierungsbezirke Kassel, Gießen und Darmstadt festgelegt wird, sondern eine zu erreichende Stromproduktionsmenge pro Regierungsbezirk. Dieser Vorschlag wurde leider abgelehnt. Gleichzeitig musste der Windkraftplan von der Erstellung des Raumordnungsplans Südhessen abgetrennt werden, da CDU und FDP in der Regionalversammlung deutlich zu wenig Flächen vorgesehen hatten ("Verhinderungsplanung"). Auch die Gemeinden im Rheingau-Taunus-Kreis werden m.E. jenseits der Möglichkeiten des Repowerings bereits bestehender Standorte einen größeren Beitrag leisten und weitere Flächen ausweisen müssen.
Wir wissen selbstverständlich auch um die Konflikte, mit denen die Errichtung von Windkraftanlagen auch in unserem Kreis verbunden sind. Deshalb wollen wir möglichst frühzeitige Dialogprozesse, um eine faire Abwägung zwischen den berechtigten Interessen Betroffener und der gesellschaftlichen Notwendigkeit zum Ausbau der erneuerbaren Energien, insbesondere der Windkraft, zu gewährleisten.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich Aussagen zu einzelnen potenziell geeigneten Standorten derzeit nicht treffen kann. Dies sind nicht zuletzt auch Entscheidungen im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung und obliegen den Städten und Gemeinden im Rahmen ihrer Flächennutzungsplanung.

Mit freundlichen Grüßen
Kai Klose
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Frage zum Thema Umwelt
24.04.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Klose,

seit dem 10.3.2011 werden große Teile von Wiesbaden regelrecht durch Fluglärm überzogen.
Warum werden die Betroffenen nicht beteiligt?
Warum werden die Betroffenen noch nicht einmal informiert?
Glauben Sie ernsthaft, dass Lärm und Zerstörung der Lebensgrundlage 1,5 Arbeitsplätze der Fraport rechtfertigen?
Warum werden die Vorschläge der Bundesvereinigung gegen Fluglärm missachtet?
Warum wird nicht wie in anderen europäischen Städten auch, mehr auf Lärmvermeidung geachtet?
Gerne erwarte ich Ihre Antworten.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Kai Klose
1Empfehlung
29.04.2011
Kai Klose
Sehr geehrter Herr ,

herzlichen Dank für Ihre Frage. Da uns als Landtagsfraktion von Bündnis 90/DIE GRÜNEN Hessen im Zusammenhang mit dem seit 10. März 2011 deutlich angewachsenen Fluglärm nicht wenige Anfragen und Beschwerden erreichen, will ich nachfolgend auf die wichtigsten Fragen eingehen:

Seit dem 10 März 2011 sind die sog. Gegenanflugstrecken gegenüber ihrer bisherigen Führung verlagert worden, die nördliche um knapp 3 km nach Norden, die südliche etwas weniger in Richtung Süden (vgl. beigefügte Karte: früher blau, jetzt rot). Dazu muss man noch wissen, dass die dargestellten Flugrouten jeweils einen knapp 2 km (1 NM) breiten Korridor beschreiben, wodurch faktisch auch ein relativ breiter Lärmteppich erzeugt wird.
Die Gegenanflugstecken sind grundsätzlich für beide Betriebsrichtungen gültig, wobei sie unterschiedlich stark belegt sind. So wird beispielsweise die Gegenanflugstecke über dem Stadtgebiet von Wiesbaden stärker bei Betriebsrichtung 07 genutzt, also regelmäßig bei stabilen Hochdruckwetterlagen, wie sie z.B. während der vergangenen Osterfeiertage vorherrschte. Deshalb war die - neuerlich angewachsene - Fluglärmbelastung über die Feiertage auch sehr deutlich zu erfahren.

Für die Festlegung der Flugrouten und somit auch der Gegenanflugstrecken ist die Deutsche Flugsicherung (DFS) fachlich zuständig, deren Planungen sodann von Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung, einer nachgeordneten Behörde des Bundesverkehrsministeriums und des Luftfahrtbundesamtes genehmigt werden. Das gesamte Verfahren läuft nach der gültigen Rechtslage ohne jede Beteiligung der Öffentlichkeit ab, sodass die Betroffenen es meist erst dann erfahren, wenn neue Flugrouten eingeführt werden. Problematisch ist in diesem Zusammenhang zusätzlich, dass die Aufgaben der DFS nach § 27 c LuftVG zwar in der Abwicklung eines sicheren, geordneten und flüssigen Luftverkehrs definiert sind, hierbei aber der Lärmschutz nicht genannt ist.

Aus GRÜNER Sicht ist es deshalb besonders wichtig, dass durch Änderung des Luftverkehrsgesetzes für die Flugroutenfestlegung endlich ein Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschrieben wird, so dass Einsprüche von Betroffenen vorgebracht werden können und von der Behörde auch zu würdigen sind. Durch eine weitere Änderung wollen wir erreichen, dass zu den originären gesetzlichen Aufgaben der Flugsicherung auch der Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm gehört, damit dieser Aspekt bei der Planung von Routen von Beginn an gleichrangig mit den Sicherheitsaspekten Beachtung findet.

Die jetzt erfahrenen Folgen der Flugroutenverschiebung sind bedauerlicherweise erst der Anfang wachsender Belastungen der Rhein-Main Region durch den Fluglärm. Diese Maßnahme diente nämlich der Vorbereitung der Inbetriebnahme der neuen Landebahn Nordwest, die für den Oktober 2011 vorgesehen ist. Damit wird bekanntlich das Ziel verfolgt, mehr Flugbetrieb am Flughafen Frankfurt zu ermöglichen, was zwangsläufig dazu führt, dass die Routen immer dichter belegt werden und in Folge davon die Fluglärmbelastung noch weiter zunimmt.

Diese Folge des Ausbaus hatten wir GRÜNE bereits von Anfang der Debatte um den Flughafenausbau an deutlich beschrieben und auch in diversen Wahlkämpfen thematisiert. Da die BefürworterInnen des Ausbaus diese Wahlen stets gewonnen haben, müssen wir konstatieren, dass bei der Bevölkerung das Fluglärmproblem überwiegend nicht als wahlentscheidend bewertet wurde - selbst nicht an Orten, die bereits damals hoch belastet waren. Insoweit hatte Ministerpräsident a. D. Roland Koch (CDU) ja leider recht, wenn er darauf verwies, dass die Entscheidung für den Flughafenausbau mehrheitlich von den Wählerinnen und Wählern unterstützt wurde.

Die hessische CDU/FDP-Regierung hat übrigens anschließend alle Menschen im Rhein-Main Gebiet betrogen, indem sie das Nachtflugverbot als Ausgleichsmaßnahme für den weiteren Flughafenausbau versprochen hatte und nun aktuell genau dagegen vor Gericht zu Felde zieht. Der Kampf um die Durchsetzung eines Nachtflugverbots, also einer nächtlichen Betriebsruhe am Flughafen und damit wenigstens einiger Stunden Nachtruhe zum Schlafen wird von uns GRÜNEN weiter geführt und keineswegs als aussichtslos betrachtet. So wenden wir uns auch strikt gegen die Versuche der CDU/FDP-Koalition im Bund, ein Nachtflugverbot gesetzlich zu verbieten, wie es deren Koalitionsvertrag vom Herbst 2009 vorsieht.

Ich kann Ihnen versichern, dass wir GRÜNE uns weiterhin für den Schutz der Menschen im gesamten Rhein-Main-Gebiet vor Fluglärmbelastungen einsetzen werden. Ich hoffe und erwarte, dass die absehbare Beteiligung der GRÜNEN an der neuen Landesregierung in Mainz auch in dieser Frage zu stärkerem Engagement (u. a. im Bundesrat) auf der linken Rheinseite führt.



Kai Klose
wirtschaftspolitischer Sprecher
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
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Frage zum Thema Umwelt
29.04.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Klose,

vielen Dank für Ihre umfassende und fundierte Antwort.
Ich habe aber dazu noch ein paar "Nachfragen":

1. Was halten Sie davon, wenn beispielsweise Wiesbaden bzw. dicht besiedelte Gebiete höher überflogen und damit weniger belastet werden?

2. Was halten Sie von den Gedanken, auch Ihrer Grünen-Parteifreunde in Wiesbaden, beispielsweise über den dünnbesiedelten Taunskamm zu fliegen, anstatt über die Innenstadt zu dröhnen?

3. Was halten Sie davon, auch das Flugbenzin so zu besteuern, dass wenigstens annähernd die jährlichen Belastungen (Gesundheitsschäden, Immobilienwertverlust etc.) von 5 Milliarden € gedeckt sind?

4. Sind Sie nicht auch der Meinung, dass wenn die jetzigen Auswirkungen und Belastungen auf "dem Tisch" gekommen wären, der Bau der Landebahn überhaupt möglich gewesen wäre?

5. Wäre die neue Landebahn mit den Erfahrungen mit Stuttgart 21 überhaupt noch realisierbar?

6. Zu Recht stellen Sie fest, dass die Landebahn da ist, die Versprechungen die diese überhaupt erst ermöglichten, sind oder werden zu Grabe getragen. Kurz: Wir wurden belogen und jetzt will man uns auch noch betrügen. Frankurt 21, warum nicht?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Kai Klose
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03.05.2011
Kai Klose
Sehr geehrter Herr ,
zu Ihren Nachfragen versuche ich gerne nachfolgend noch einige Antworten:

1. Die Flughöhen werden genauso wie die Routen von der Flugsicherung festgelegt, ohne dass die Betroffenen darauf Einfluss nehmen könnten. Selbst eine Überschreitung der Lärmgrenzwerte nach dem Fluglärmschutzgesetz hätte nach der Rechtslage keine Verlegung der Flugroute oder des Flugverfahrens zur Folge, sondern ggf. den Anspruch auf Finanzierung von passiven Schallschutz.

2. D gilt das unter 1 ausgeführte sinngemäß. Solange es nicht gelingt, zu den Festlegungen der Flugsicherung ein Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung zu etablieren, wird der Einfluss der Politik leider gering bleiben – die Politik (in Berlin) müsste die gesetzlichen Grundlagen entsprechend verändern. Dafür findet sich im derzeitigen Deutschen Bundestag leider keine Mehrheit.

3. Die Aufhebung der Aussetzung der Besteuerung des Flugbenzins (Kerosin) war bereits 1997 Gegenstand eines einstimmigen Beschlusses des Bundestages – allerdings mit der Maßgabe, die müsse EU-weit erfolgen. Letzteres ist bislang stets an den (Touristik-)Ländern Griechenland, Portugal und Spanien gescheitert (Inselverkehr) und deshalb unterblieben.

4. Gerade wir GRÜNE haben zusammen mit anderen, z.B. Umweltverbänden, immer wieder vor den Folgen des Ausbaus gemahnt und auf die Konsequenzen aufmerksam gemacht. Leider fanden wir auch innerhalb der WählerInnenschaft keine hinreichende Unterstützung für unsere Position.

5. Eine Antwort auf diese Frage wäre rein spekulativ, daher enthalte ich mich ihrer. Zur Zeit liegt die Sache dem Bundesverwaltungsgericht vor.

6. Unser politisches Engagement geht auf allen Ebenen in Richtung eines besseren Schutzes der Bürgerinnen und Bürger vor Fluglärm: Nachtflugverbot, Lärmminderung als Forderung der Routenplanung etc. Hierfür sind für jede Unterstützung dankbar – am besten über starke örtliche Bürgerinitiativen.

Mit freundlichen Grüßen

Kai Klose
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Frage zum Thema Kultur
17.07.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Klose,

in der zweiten August-Hälfte wird sich der Hessische Landtag in zweiter Lesung mit der Reform der Rundfunkgebühren im Jahr 2013 beschäftigen. Damit die Reform 2013 in Kraft treten kann, muss jedes der 16 deutschen Länderparlamente zustimmen.

Meine Frage daher lautet: Werden auch Sie FÜR die Reform stimmen?

Geben Sie mir Gelegenheit, Ihnen ein paar Punkte zu nennen, die gegen diese Reform sprechen:

* Der ursprüngliche Plan von Paul Kirchhof, den Einzug der Gebühren künftig über Steuern oder das Einwohnermeldeamt zu regeln (ähnlich wie bei der Kirchensteuer) ist nicht umgesetzt worden. Die GEZ darf sich mehr denn je intime Daten vom Einwohnermeldeamt holen und wird damit die umfangreichste Datenbank Deutschlands über Haushalte und Firmen.

* Zwar sollen private Haushalte nicht mehr von der GEZ belästigt werden, wohl aber kleine und mittelständische Betriebe. Zudem müssen viele Betriebe (wie etwa Autohändler, in deren Verkaufsmodellen Radios vorhanden sind) mit erheblichen Mehrkosten rechnen.

* Künftig sind auch Schwerstbehinderte im Visier der GEZ, denn nur "Taubblinde" sollen befreit werden können.

* Hartz-IV-Empfänger sollen künftig zahlen, bekommen das Geld dann über das Wohngeld erstattet. Dies bedeutet ein Mehr an Bürokratie und kostet damit Kommunen und Steuerzahlern Geld.

* ARD und ZDF nehmen ab 2013 deutlich mehr Geld ein, denn die Bandbreite der zahlenden Personen wird viel größer, während die Gebühr weiter bei 17,98 Euro liegt. Was mit den Mehreinnahmen passieren soll, wird nicht vorgegeben.

* ARD und ZDF dürfen weiter Werbung und Sponsoring schalten. Damit ist die Chance vertan, den Öffentlich-Rechtlichen ein Stück Quoten- und Kommerzdruck zu nehmen.

* Inhaltliche Vorgaben bekommen ARD und ZDF überhaupt nicht, obwohl viele Bürgerinnen und Bürger die zunehmende Trivialisierung im Programm der Öffentlich-Rechtlichen kritisieren und daher erst recht eine solche Zwangsgebühr nicht einsehen.

Vielen Dank für Ihre Antwort.
Antwort von Kai Klose
bisher keineEmpfehlungen
09.09.2011
Kai Klose
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage. Entschuldigen Sie bitte zunächst die ungewöhnlich lange Dauer der Beantwortung, mir war eine ausführliche Beantwortung der von Ihnen aufgebrachten Problemstellungen wichtig.


BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN halten grundsätzlich einen Systemwechsel bei der Rundfunkgebühr für richtig und notwendig. Die jetzige geräteabhängige Rundfunkgebühr ist veraltet und hat ein wachsendes Akzeptanzproblem: Momentan gibt es immer wieder Unklarheiten darüber, ob und wann ein zweiter Fernseher, ein Radio im Auto oder ein PC im Arbeitszimmer angemeldet werden muss oder was mit neuartigen empfangsfähigen Geräten wie Smartphones ist. Daher hatten wir bereits vor einigen Jahren ein eigenes Konzept zur Finanzierung der Öffentlich-Rechtlichen vorgelegt: die grüne Mediengebühr. Die jetzige Regelung eines Haushaltsbeitrags kommt unserem Konzept sehr nahe.
Kern der Reform ist der Wechsel von einer Rundfunkgebühr pro Gerät zu einer einem Rundfunkbeitrag pro Wohnung. Ab 2013 muss dann jeder Haushalt die volle Gebühr zahlen, weil der zukünftige Rundfunkbeitrag sich eben nicht mehr am Gerät orientiert, sondern am bereitgestellten Programmangebot. Wir finden das ungerecht, denn ganz ehrlich: Welcher Mensch schaut weder Fernsehen noch hört er Radio? Insofern nutzen fast alle Menschen zumindest einen Teil des Angebots der öffentlich-rechtlichen Sender, sei es im Fernsehen, im Radio oder im Internet.
Bei dieser Reform waren uns drei Aspekte besonders wichtig: Privathaushalte werden nicht stärker belastet als heute, der Gebührenwechsel wird aufkommensneutral und der Datenschutz muss gewährleistet sein. Die ersten beiden Aspekte wurden unserer Meinung nach vollständig erfüllt. Beim Datenschutz hätte es aus unserer Sicht noch Verbesserungsmöglichkeiten gegeben.

Da wir der Überzeugung sind, dass Privathaushalte zukünftig nicht höhere Gebühren zahlen sollen als heute ist uns wichtig, dass auch Unternehmen weiterhin ihren Beitrag leisten. Unternehmen zahlen bislang eine Rundfunkgebühr nach Gerät. Für jeden Fernseher und jedes Radio in einem Unternehmen wird bislang der volle Gebührensatz fällig, lediglich bei Computern gibt es eine Zweitgerätebefreiung. Mit dem neuen Modell bezahlen Unternehmen nun gestaffelt nach Mitarbeiterzahl.
Schon heute ist aber davon auszugehen, dass die Wirtschaft nicht nur sechs Prozent zur gesamten Rundfunkfinanzierung beiträgt, sondern mehr als acht Prozent, also insgesamt ca. 650 Mio. Euro. Somit wird sich der Anteil der Unternehmen im neuen Modell auch nicht steigern, eher im Gegenteil. Es wird erwartet, dass 2013 der Finanzierungsanteil der Wirtschaft auf ca. 7,5 Prozent sinken wird. Damit würde sich der Anteil der Unternehmen 2016 von heute rund 650 Millionen Euro auf ca. 500 Millionen Euro verringern.
Es wurde übrigens bei einer Reihe von Stichproben festgestellt, dass manche Betriebe ihrer gesetzlichen Pflicht bislang nur unvollständig nachkommen und eine Vielzahl gebührenpflichtiger Geräte deshalb nicht angemeldet ist. Diesen Zustand kann man schwerlich als Vergleichsmaßstab für die neue Beitragspflicht heranziehen.
Darüber hinaus möchte ich Sie darauf hinweisen, dass die ursprünglich geplante Staffelung der Beiträge von Unternehmen in den letzten Monaten erheblich zugunsten kleiner Unternehmen verändert wurde. Daraus resultiert u.a., dass Firmen mit bis zu 49 Beschäftigten nur noch zwei Rundfunkbeiträge zahlen werden. Unserer Ansicht nach ist die neue Regelung deshalb durchaus mittelstandsgerecht gestaltet.
Für jede beitragspflichtige Betriebsstätte bleibt nun außerdem ein Kraftfahrzeug beitragsfrei. Erst ab dem zweiten Fahrzeug ist ein Drittel des Rundfunkbeitrags zu entrichten. In den Protokollerklärungen der Länder zum Staatsvertrag wird aber explizit darauf hingewiesen, dass die Beitragspflicht für Kraftfahrzeuge überprüft werden soll, sobald die finanziellen Auswirkungen des Modellwechsels feststehen. Darauf werden wir auch hinwirken.

Im Endspurt der Verhandlungen wurden Nachbesserungen beim Datenschutz insbesondere auf GRÜNEN Druck in das Gesetz aufgenommen. Da wir zum damaligen Zeitpunkt der Verhandlungen jedoch keinen grünen Ministerpräsidenten stellten, war unser Einfluss über einige wenige Regierungsbeteiligungen leider begrenzt. Bislang durfte die GEZ Adressen von Bürgerinnen und Bürgern bei privaten Adresshändlern einkaufen. Das ist nun nicht mehr erlaubt (§ 14 Abs. 10). Außerdem müssen die nötigen Daten für den Systemwechsel an einem Stichtag von den Meldeämtern an die GEZ gegeben werden und dürfen dort nicht mehr dauerhaft gespeichert werden (§14 Abs. 9) und Zweitwohnungen müssen nicht mehr gemeldet werden. Auch wenn es beim Datenschutz immer noch Defizite gibt, sind diese Änderungen ein großer Schritt in die richtige Richtung. Der Vertrag sollte zukünftiger aber noch datensparsamer ausgestaltet werden.
Entgegen mancher Befürchtungen wird die Bürokratie durch das neue Modell nur kurzzeitig bei der Einführung zunehmen. Da die Einführung zu vielen Umstellungen führt - wie immer, wenn Verfahrensabläufe geändert werden - wird die GEZ befristet neue Mitarbeiter einstellen, die dann aber wieder abgebaut werden. Dies hat die GEZ bereits zugesichert. Langfristig werden durch das neue Verfahren die Abläufe stark vereinfacht, so dass die GEZ mittelfristig ihren Personalbestand um rund zehn Prozent senken wird.
Wir GRÜNE haben uns auch aus einem anderen Grund gegen die Abschaffung der GEZ ausgesprochen: Eine Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks über Steuern oder das Einwohnermeldeamt würde die Staatsferne des Rundfunks gefährden. Für uns ist wichtig, dass mittels der GEZ ein unabhängiges Gebühreneinzugssystem und damit auch ein politisch unabhängiger Rundfunk erhalten bleibt.

Die Frage der reduzierten Gebührenbefreiung für Behinderte ist eine wichtige, die wir auch ausführlich innerhalb der Fraktion diskutiert haben. Ausgangspunkt unserer Überlegungen war, dass ein Mensch mit Behinderung nicht automatisch abhängig ist von den sozialen Sicherungssystemen des Staates, sondern auch selbst für sich sorgen kann. Deshalb meinen wir, dass es vielen Menschen mit Behinderungen durchaus möglich sein kann, auch einen Teil zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks beizutragen. Ihre besondere Stellung behalten sie jedoch weiterhin dadurch, dass sie nur ein Drittel des regulären Beitrags zahlen müssen. Wohlgemerkt bleibt die Möglichkeit der kompletten Befreiung vom Beitrag aus sozialen Gründen natürlich weiterhin bestehen. Dieser Punkt war uns besonders wichtig.
Aber noch eine weitere Überlegung lag der neuen Regelung zugrunde: In den letzten Jahren und Jahrzehnten haben sich die Möglichkeiten für Menschen mit Behinderungen, an Veranstaltungen teilzunehmen und Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wahrzunehmen, deutlich verbessert. Auf der einen Seite gibt es für Menschen mit Behinderungen heutzutage mehr und bessere Möglichkeiten, beispielsweise durch mehr Barrierefreiheit, zu Veranstaltungen zu kommen und mit Hilfe von Audiodeskription auch an ihnen teilnehmen zu können. Auf der anderen Seite stellt der öffentlich-rechtliche Rundfunk heutzutage neben den klassischen Medien Fernsehen und Radio auch im Internet viele Angebote zur Verfügung, die z.T. auch Menschen mit Behinderungen nutzen können.
Die wachsende Barrierefreiheit - sowohl im öffentlichen Raum als auch in Fernsehen, Radio und im Internet - soll sich weiter fortsetzen und zwar schneller als bislang. Dies wollen wir erreichen, indem die zusätzlichen Mittel durch die Beiträge von Menschen mit Behinderungen ausschließlich für den zusätzlichen Ausbau barrierefreier Angebote eingesetzt werden. Wir werden uns für eine ausschließliche Verwendung der zusätzlichen Mittel für mehr Barrierefreiheit beim Programm des Hessischen Rundfunks einsetzen.

Über die Frage der Inhalte der öffentlich-rechtlichen Programme und deren Entwicklung in den letzten Jahren kann man lange diskutieren - genauso lange wie man über Geschmack streiten kann. Wir begleiten manche Veränderungen kritisch und fordern bei den entsprechenden Stellen mehr Qualität in Funk und Fernsehen ein. Allerdings ist es für die Öffentlich-Rechtlichen auch ein schwieriger Spagat zwischen Qualität und Quote. Während die privaten Sender nur auf Quote bedacht sind und die Qualität dabei häufig zu kurz kommt, stehen die öffentlich-rechtlichen vor dem Problem, dass viele Qualitätssendungen nur eine sehr geringe Quote haben. Dabei sollen doch auch die Öffentlich-Rechtlichen ein Programm für alle Bevölkerungsgruppen machen.
Trotzdem sind wir GRÜNE davon überzeugt, dass wir den ÖRR brauchen und ihn eben nicht privatisieren sollten. Denn nur ein unabhängig und nicht staatlich oder privat finanzierter Rundfunk kann politisch unabhängig agieren und eine mediale Grundversorgung an Informationen im weitesten Sinne ermöglichen. Dies zeigen unserer Meinung nach ARD und ZDF - im Gegensatz zu den abschreckenden italienischen Verhältnissen z.B. - eindrucksvoll.

Im Übrigen rechnen die öffentlich-rechtlichen Anstalten schon jetzt mit sinkenden Gesamteinnahmen von ca. 7,6 Milliarden Euro heute auf ca. 6,9 Milliarden Euro im Jahr 2016. Der öffentliche Rundfunk bekommt zukünftig also nicht mehr Geld, sondern wird sich - wie bereits in den letzten Jahren - an die sinkenden Einnahmen anpassen müssen.

Abschließend möchte ich noch hinzufügen, dass Rundfunkpolitik in der Hoheit der Länder liegt. Bei der Rundfunkpolitik, also auch der Gestaltung der Rundfunkstaatsverträge und der Rundfunkgebühren können wir als Mitglieder der Landesparlamente zwar über den Antrag abstimmen, haben aber keinerlei Möglichkeit der Mitgestaltung oder Veränderung. Daher ist es wirkungsvoller, Ihr Anliegen dem Hessischen Ministerpräsidenten zu schildern volker.bouffier@stk.hessen.de .

Ich hoffe, dass ich Ihnen auf Ihre Fragen antworten konnte und Sie nun besser verstehen, warum die Grünen dem Rundfunkänderungsstaatsvertrag zur Einführung des Rundfunkbeitrags zustimmen.

Besten Dank und freundliche Grüße

Kai Klose
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