Sehr geehrter Herr

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vielen Dank für Ihre Frage. Entschuldigen Sie bitte zunächst die ungewöhnlich lange Dauer der Beantwortung, mir war eine ausführliche Beantwortung der von Ihnen aufgebrachten Problemstellungen wichtig.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN halten grundsätzlich einen Systemwechsel bei der Rundfunkgebühr für richtig und notwendig. Die jetzige geräteabhängige Rundfunkgebühr ist veraltet und hat ein wachsendes Akzeptanzproblem: Momentan gibt es immer wieder Unklarheiten darüber, ob und wann ein zweiter Fernseher, ein Radio im Auto oder ein PC im Arbeitszimmer angemeldet werden muss oder was mit neuartigen empfangsfähigen Geräten wie Smartphones ist. Daher hatten wir bereits vor einigen Jahren ein eigenes Konzept zur Finanzierung der Öffentlich-Rechtlichen vorgelegt: die grüne Mediengebühr. Die jetzige Regelung eines Haushaltsbeitrags kommt unserem Konzept sehr nahe.
Kern der Reform ist der Wechsel von einer Rundfunkgebühr pro Gerät zu einer einem Rundfunkbeitrag pro Wohnung. Ab 2013 muss dann jeder Haushalt die volle Gebühr zahlen, weil der zukünftige Rundfunkbeitrag sich eben nicht mehr am Gerät orientiert, sondern am bereitgestellten Programmangebot. Wir finden das ungerecht, denn ganz ehrlich: Welcher Mensch schaut weder Fernsehen noch hört er Radio? Insofern nutzen fast alle Menschen zumindest einen Teil des Angebots der öffentlich-rechtlichen Sender, sei es im Fernsehen, im Radio oder im Internet.
Bei dieser Reform waren uns drei Aspekte besonders wichtig: Privathaushalte werden nicht stärker belastet als heute, der Gebührenwechsel wird aufkommensneutral und der Datenschutz muss gewährleistet sein. Die ersten beiden Aspekte wurden unserer Meinung nach vollständig erfüllt. Beim Datenschutz hätte es aus unserer Sicht noch Verbesserungsmöglichkeiten gegeben.
Da wir der Überzeugung sind, dass Privathaushalte zukünftig nicht höhere Gebühren zahlen sollen als heute ist uns wichtig, dass auch Unternehmen weiterhin ihren Beitrag leisten. Unternehmen zahlen bislang eine Rundfunkgebühr nach Gerät. Für jeden Fernseher und jedes Radio in einem Unternehmen wird bislang der volle Gebührensatz fällig, lediglich bei Computern gibt es eine Zweitgerätebefreiung. Mit dem neuen Modell bezahlen Unternehmen nun gestaffelt nach Mitarbeiterzahl.
Schon heute ist aber davon auszugehen, dass die Wirtschaft nicht nur sechs Prozent zur gesamten Rundfunkfinanzierung beiträgt, sondern mehr als acht Prozent, also insgesamt ca. 650 Mio. Euro. Somit wird sich der Anteil der Unternehmen im neuen Modell auch nicht steigern, eher im Gegenteil. Es wird erwartet, dass 2013 der Finanzierungsanteil der Wirtschaft auf ca. 7,5 Prozent sinken wird. Damit würde sich der Anteil der Unternehmen 2016 von heute rund 650 Millionen Euro auf ca. 500 Millionen Euro verringern.
Es wurde übrigens bei einer Reihe von Stichproben festgestellt, dass manche Betriebe ihrer gesetzlichen Pflicht bislang nur unvollständig nachkommen und eine Vielzahl gebührenpflichtiger Geräte deshalb nicht angemeldet ist. Diesen Zustand kann man schwerlich als Vergleichsmaßstab für die neue Beitragspflicht heranziehen.
Darüber hinaus möchte ich Sie darauf hinweisen, dass die ursprünglich geplante Staffelung der Beiträge von Unternehmen in den letzten Monaten erheblich zugunsten kleiner Unternehmen verändert wurde. Daraus resultiert u.a., dass Firmen mit bis zu 49 Beschäftigten nur noch zwei Rundfunkbeiträge zahlen werden. Unserer Ansicht nach ist die neue Regelung deshalb durchaus mittelstandsgerecht gestaltet.
Für jede beitragspflichtige Betriebsstätte bleibt nun außerdem ein Kraftfahrzeug beitragsfrei. Erst ab dem zweiten Fahrzeug ist ein Drittel des Rundfunkbeitrags zu entrichten. In den Protokollerklärungen der Länder zum Staatsvertrag wird aber explizit darauf hingewiesen, dass die Beitragspflicht für Kraftfahrzeuge überprüft werden soll, sobald die finanziellen Auswirkungen des Modellwechsels feststehen. Darauf werden wir auch hinwirken.
Im Endspurt der Verhandlungen wurden Nachbesserungen beim Datenschutz insbesondere auf GRÜNEN Druck in das Gesetz aufgenommen. Da wir zum damaligen Zeitpunkt der Verhandlungen jedoch keinen grünen Ministerpräsidenten stellten, war unser Einfluss über einige wenige Regierungsbeteiligungen leider begrenzt. Bislang durfte die GEZ Adressen von Bürgerinnen und Bürgern bei privaten Adresshändlern einkaufen. Das ist nun nicht mehr erlaubt (§ 14 Abs. 10). Außerdem müssen die nötigen Daten für den Systemwechsel an einem Stichtag von den Meldeämtern an die GEZ gegeben werden und dürfen dort nicht mehr dauerhaft gespeichert werden (§14 Abs. 9) und Zweitwohnungen müssen nicht mehr gemeldet werden. Auch wenn es beim Datenschutz immer noch Defizite gibt, sind diese Änderungen ein großer Schritt in die richtige Richtung. Der Vertrag sollte zukünftiger aber noch datensparsamer ausgestaltet werden.
Entgegen mancher Befürchtungen wird die Bürokratie durch das neue Modell nur kurzzeitig bei der Einführung zunehmen. Da die Einführung zu vielen Umstellungen führt - wie immer, wenn Verfahrensabläufe geändert werden - wird die GEZ befristet neue Mitarbeiter einstellen, die dann aber wieder abgebaut werden. Dies hat die GEZ bereits zugesichert. Langfristig werden durch das neue Verfahren die Abläufe stark vereinfacht, so dass die GEZ mittelfristig ihren Personalbestand um rund zehn Prozent senken wird.
Wir GRÜNE haben uns auch aus einem anderen Grund gegen die Abschaffung der GEZ ausgesprochen: Eine Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks über Steuern oder das Einwohnermeldeamt würde die Staatsferne des Rundfunks gefährden. Für uns ist wichtig, dass mittels der GEZ ein unabhängiges Gebühreneinzugssystem und damit auch ein politisch unabhängiger Rundfunk erhalten bleibt.
Die Frage der reduzierten Gebührenbefreiung für Behinderte ist eine wichtige, die wir auch ausführlich innerhalb der Fraktion diskutiert haben. Ausgangspunkt unserer Überlegungen war, dass ein Mensch mit Behinderung nicht automatisch abhängig ist von den sozialen Sicherungssystemen des Staates, sondern auch selbst für sich sorgen kann. Deshalb meinen wir, dass es vielen Menschen mit Behinderungen durchaus möglich sein kann, auch einen Teil zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks beizutragen. Ihre besondere Stellung behalten sie jedoch weiterhin dadurch, dass sie nur ein Drittel des regulären Beitrags zahlen müssen. Wohlgemerkt bleibt die Möglichkeit der kompletten Befreiung vom Beitrag aus sozialen Gründen natürlich weiterhin bestehen. Dieser Punkt war uns besonders wichtig.
Aber noch eine weitere Überlegung lag der neuen Regelung zugrunde: In den letzten Jahren und Jahrzehnten haben sich die Möglichkeiten für Menschen mit Behinderungen, an Veranstaltungen teilzunehmen und Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wahrzunehmen, deutlich verbessert. Auf der einen Seite gibt es für Menschen mit Behinderungen heutzutage mehr und bessere Möglichkeiten, beispielsweise durch mehr Barrierefreiheit, zu Veranstaltungen zu kommen und mit Hilfe von Audiodeskription auch an ihnen teilnehmen zu können. Auf der anderen Seite stellt der öffentlich-rechtliche Rundfunk heutzutage neben den klassischen Medien Fernsehen und Radio auch im Internet viele Angebote zur Verfügung, die z.T. auch Menschen mit Behinderungen nutzen können.
Die wachsende Barrierefreiheit - sowohl im öffentlichen Raum als auch in Fernsehen, Radio und im Internet - soll sich weiter fortsetzen und zwar schneller als bislang. Dies wollen wir erreichen, indem die zusätzlichen Mittel durch die Beiträge von Menschen mit Behinderungen ausschließlich für den zusätzlichen Ausbau barrierefreier Angebote eingesetzt werden. Wir werden uns für eine ausschließliche Verwendung der zusätzlichen Mittel für mehr Barrierefreiheit beim Programm des Hessischen Rundfunks einsetzen.
Über die Frage der Inhalte der öffentlich-rechtlichen Programme und deren Entwicklung in den letzten Jahren kann man lange diskutieren - genauso lange wie man über Geschmack streiten kann. Wir begleiten manche Veränderungen kritisch und fordern bei den entsprechenden Stellen mehr Qualität in Funk und Fernsehen ein. Allerdings ist es für die Öffentlich-Rechtlichen auch ein schwieriger Spagat zwischen Qualität und Quote. Während die privaten Sender nur auf Quote bedacht sind und die Qualität dabei häufig zu kurz kommt, stehen die öffentlich-rechtlichen vor dem Problem, dass viele Qualitätssendungen nur eine sehr geringe Quote haben. Dabei sollen doch auch die Öffentlich-Rechtlichen ein Programm für alle Bevölkerungsgruppen machen.
Trotzdem sind wir GRÜNE davon überzeugt, dass wir den ÖRR brauchen und ihn eben nicht privatisieren sollten. Denn nur ein unabhängig und nicht staatlich oder privat finanzierter Rundfunk kann politisch unabhängig agieren und eine mediale Grundversorgung an Informationen im weitesten Sinne ermöglichen. Dies zeigen unserer Meinung nach ARD und ZDF - im Gegensatz zu den abschreckenden italienischen Verhältnissen z.B. - eindrucksvoll.
Im Übrigen rechnen die öffentlich-rechtlichen Anstalten schon jetzt mit sinkenden Gesamteinnahmen von ca. 7,6 Milliarden Euro heute auf ca. 6,9 Milliarden Euro im Jahr 2016. Der öffentliche Rundfunk bekommt zukünftig also nicht mehr Geld, sondern wird sich - wie bereits in den letzten Jahren - an die sinkenden Einnahmen anpassen müssen.
Abschließend möchte ich noch hinzufügen, dass Rundfunkpolitik in der Hoheit der Länder liegt. Bei der Rundfunkpolitik, also auch der Gestaltung der Rundfunkstaatsverträge und der Rundfunkgebühren können wir als Mitglieder der Landesparlamente zwar über den Antrag abstimmen, haben aber keinerlei Möglichkeit der Mitgestaltung oder Veränderung. Daher ist es wirkungsvoller, Ihr Anliegen dem Hessischen Ministerpräsidenten zu schildern
volker.bouffier@stk.hessen.de .
Ich hoffe, dass ich Ihnen auf Ihre Fragen antworten konnte und Sie nun besser verstehen, warum die Grünen dem Rundfunkänderungsstaatsvertrag zur Einführung des Rundfunkbeitrags zustimmen.
Besten Dank und freundliche Grüße
Kai Klose