Kai Klose (GRÜNE)
Abgeordneter Landtag Hessen

Grunddaten
Geburtstag
23.12.1973
Berufliche Qualifikation
Gymnasiallehrer
Ausgeübte Tätigkeit
MdL, Politischer Landesgeschäftsführer
Wohnort
-
Wahlkreis
Rheingau-Taunus II
Ergebnis
10,5%
Landeslistenplatz
16, über Liste eingezogen
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(...) 1. Die Flughöhen werden genauso wie die Routen von der Flugsicherung festgelegt, ohne dass die Betroffenen darauf Einfluss nehmen könnten. Selbst eine Überschreitung der Lärmgrenzwerte nach dem Fluglärmschutzgesetz hätte nach der Rechtslage keine Verlegung der Flugroute oder des Flugverfahrens zur Folge, sondern ggf. den Anspruch auf Finanzierung von passiven Schallschutz. (...)
Parlamentarische Arbeit
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Frage zum Thema Arbeit
30.08.2011
Von:

Sehr geehrter herr Klose,
Ich muss für ein PoWi Referat herausfinden, wie viel Geld ein Abgeordneter erhält. Es würde mich freuen, wenn sie mir so schnell wie möglich eine Rückmeldung geben könnte.
Gruß
Antwort von Kai Klose
1Empfehlung
31.08.2011
Kai Klose
Sehr geehrter Herr ,

die Bezüge der Hessischen Abgeordneten sind im Hessischen Abgeordnetengesetz (HessAbgG) vom 18.Oktober 1989 geregelt, dessen aktuellste Fassung sie hier www.hessischer-landtag.de einsehen können.

Die in §5 Absatz 1 HessAbgG festgelegte Grundentschädigung wurde entsprechend der Regelungen in §5 Absatz 3 zum 1.Juli 2011 um 2,8% angehoben und so an die allgemeine Einkommensentwicklung angepasst. Die Grundbezüge für die 118 Hessischen Abgeordneten liegen daher derzeit monatlich bei € 7.141 (brutto).
Hinzu kommen noch die unter §6, Absatz 1 geregelten "Zusätzlichen Entschädigungen" wie die steuerfreie monatliche Kostenpauschale von € 552, mit der die Aufwendungen für Büromaterial, Fachliteratur, Zeitungen, Porto und Telefon abgedeckt werden müssen.

Wie in §5 Absatz 2 HessAbgG festgesetzt, erhalten der Parlamentspräsident bzw. die -präsidentin, seine vier StellvertreterInnen sowie die fünf Fraktionsvorsitzenden höhere Bezüge als die übrigen ParlamentarierInnen. So betragen die steuerpflichtigen Auszahlungsbeträge der nicht versorgungsfähigen Amtszulagen für den Präsidenten bzw. die Präsidentin des Landtags und die Fraktionsvorsitzenden zusätzlich € 3.561, für die Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten € 1.780.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen damit weiterhelfen.

Mit freundlichen Grüßen,

Kai Klose, MdL
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Frage zum Thema Kultur
10.09.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Klose,
Ich hätte eine Nachfrage zu ihrer Antwort auf Kreymeier.
Ersteinmal stimmt es nicht das die ÖR weniger Geld ausgeben. Die ÖR geben seit 50 Jahren immer mehr Geld aus. Auf haben sie bereits für die nächste Gebührenperioden (2012-2016) einen Mehrbedarf bei der KEF angemeldet. Also wollen sie bis 2016 MEHR Geld ausgeben nicht weniger.

Meine Frage betrifft aber den Entstehungsprozess des Gesetztes. Finden sie es demokratisch das dieses Gesetzt unter Ausschluss der Öffentlichkeit ausgearbeitet wurde und dann nur noch von den Parlamenten abgenickt werden kann? Der Bürger kann sich weder direkt noch über seine Abgeordneten beteiligen.
Warum unterstützt die Gründe Partei mit ihrer Zustimmung dieses vorgehen? Sie könnten doch einfach sagen wir stimmen nur einem Gesetzt zu das vorher öffentlich diskutiert wurde und bei dem die Möglichkeit besteht das die Bürger sich (wenigstens) über ihre Abgeordneten beteiligen können. Warum kann der Vertragsentwurf bevor er unterschrieben wird nicht öffentlich diskutiert werden.
Ich frage Sie was sollten öffentliche Diskussionen und Expertenanhörungen von dem Parlament wenn das Gesetzt schon verbindlich feststeht?
Ich frage mich als Bürger warum ich dann überhaupt meine Abgeordneten wählen sollte, wenn das Gesetzt nur im Hinterzimmer von einigen Staatssekretären ausgearbeitet wird.

Besonders wenn es um den ÖR geht, der schließlich alle Bürger direkt betrifft, (und auch ein Bürgerfernsehen sein soll und eben kein Staatsfernsehen) sollte es doch eine große Bürgerbeteiligung geben.

Vielen Dank für ihre Antwort
Antwort von Kai Klose
bisher keineEmpfehlungen
17.11.2011
Kai Klose
Sehr geehrter Herr ,

natürlich sind die Grünen auch nicht damit zufrieden, dass die Rundfunkänderungsstaatsvertrage von den Staatskanzleien, d.h. von den Ministerpräsidenten der Länder, ausgehandelt werden - i.d.R. ohne jegliche Beteiligung des Parlaments.

Wir würden uns ebenfalls wünschen, dass die Länderparlamente die Möglichkeit hätten, die Entwürfe zu diskutieren und Änderungsvorschläge einzubringen. Da wir aber bislang leider nur über einen GRÜNEN Ministerpräsidenten verfügen, sind unsere Einflussmöglichkeiten in dieser Frage (noch) sehr gering.

Ob eine deutschlandweite Bürgerbeteiligung zu jedem Rundfunkänderungsstaatsvertrag wirklich sinnvoll ist, wage ich jedoch zu bezweifeln. Zum einen handelt es sich um teilweise sehr technische Fragestellungen, die den meisten Bürgerinnen und Bürgern kaum vertraut sein dürften. Zum anderen würde das den Ausarbeitungsprozess stark verzögern. Das sollte nicht in unserem Interesse sein, da dieser Staatsvertrag schließlich so schnell wie möglich den aktuellen Entwicklungen angepasst werden soll.

Insofern bevorzugen wir die Möglichkeit, die Parlamente stärker in die Erarbeitung einzubinden. Denn insbesondere beim letzten Änderungsvertrag zum Jugendmedienschutz sieht man, was das Resultat sein kann, wenn der Ausarbeitungsprozess nur hinter verschlossenen Türen stattfindet. Dann kann der öffentliche Protest so groß werden, dass der Vertragsentwurf letztlich gekippt wird - übrigens ein bislang einmaliger Vorgang in der Geschichte des Rundfunkstaatsvertrags. Wir sind überzeugt, dass die Akzeptanz der Verträge und damit des öffentlichen Rundfunks größer sein könnte, wenn die Parlamente mehr Mitsprache hätten. Dementsprechend würde auch die Wahrscheinlichkeit, dass die Verträge in jedem Fall ratifiziert werden und also zügig in Kraft treten können, erhöht. Wir hoffen, dass die Ablehnung des 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrags zum Jugendmedienschutz ein Warnschuss für die Staatskanzleien war und dass das nächste Verfahren zu diesem wichtigen Thema transparenter verlaufen wird. Dafür werden wir uns auch weiterhin einsetzen.

Mit freundlichen Grüßen
Kai Klose
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
12.11.2011
Von:

betr.: Twitter-Streit im Main-Kinzig-Kreis

Sehr geehrter Herr Klose,

ich bin langjähriger Wähler der Grünen, kein Mitglied.
Ich kann auch nicht die internen Streitigkeiten im Main-Kinzig-Kreis beurteilen.
Aber eines kann ich beurteilen: eine Abwahl an der Fraktionssatzung vorbei:
DAS GEHT NICHT -
nicht für die Grünen, nicht für eine andere Partei.
Wer auch immer an dieser Entscheidung beteiligt war, die keinen juristischen Bestand
haben wird, vor jedem Gericht zerpflückt werden wird, kann nicht behaupten,
demokratische Prinzipien zu achten.
Innerparteiliche Demokratie so grob zu verletzen durch illegales Verhalten:
Soll meine nächste Stimme dann nach mehr als 30 Jahren an die Piratenpartei gehen?

Antwort von Kai Klose
bisher keineEmpfehlungen
17.11.2011
Kai Klose
Sehr geehrter Herr ,
ein Fraktionsausschluss, wie er in der Kreistagsfraktion der GRÜNEN Main-Kinzig beantragt wurde, kann selbstverständlich nur auf der Grundlage des entsprechenden normativen Rahmens, nicht zuletzt der Geschäftsordnung der entsprechenden Fraktion, stattfinden. Es handelt sich um eine Angelegenheit in eigener Verantwortung einer Fraktion, die vom Parteiengesetz und der Parteischiedsgerichtsbarkeit nicht berührt wird. Das wäre nur bei einem Parteiausschlussverfahren der Fall.

Ich hoffe, Ihre Fragen damit beantworten zu können und verbleibe

Mit freundlichen Grüßen

Kai Klose
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Frage zum Thema Gesundheit
03.12.2011
Von:

Wissenschaftler haben in Workshops beim Robert Koch-Institut festgestellt, dass es hohen Forschungsbedarf zur durch Zeckenstiche übertragenen Lyme-Borreliose (LB) gibt. Diese bakterielle Infektionskrankheit verläuft häufig chronisch und kann zur Erwerbsunfähigkeit führen. Bislang gibt es keinen Impfstoff, um sich zu schützen, keine zuverlässige, standardisierte Diagnostik und keine sicher heilende Therapie.
Die Wissenschaftler schreiben im Bundesgesundheitsblatt (2008, Springer Medizin Verlag, 1329-1339), dass diese public-health relevante Infektion bislang nicht die nötige Beachtung gefunden habe und plädieren für eine bundesweite Meldepflicht. Auch gemäß der Richtlinie 2003/99/EG des Europäischen Parlaments zur Überwachung von Zoonosen und Zoonose-Erregern, Amtsblatt Nr. L 325 vom 12/12/2003 S. 0031-0040, Punkt 9, Punkt 12, Punkt 15, zur Erfassung von Daten über Fälle von Zoonosen beim Menschen und gemäß Anhang I, ist Deutschland aufgrund seiner epidemiologischen Situation gehalten, Borreliose zu überwachen. Einhellig kamen die Wissenschaftler zu dem Ergebnis, dass die LB in den nächsten Jahren zunehmend an Bedeutung gewinnen wird und sich die Kosten für das Gesundheitssystem deutlich erhöhen werden.
Gegen die bundesweite Meldepflicht wird seitens BMG argumentiert, dass eine
Infektion mit Borrelia burgdorferi nicht von Mensch zu Mensch übertragen wird. Diese Argumentation ist höchst fragwürdig, da beispielsweise weder das FSME-Virus (Krankheit:
Frühsommer-Enzephalitis), noch Coxiella burneti, der Erreger des Q-Fiebers, von Mensch zu Mensch übertragen wird. Dennoch sind beide, ebenfalls u. a. von Zecken übertragenen Infektionen in allen Bundesländern meldepflichtig.
Meine Frage: Was werden Sie unternehmen, um die Lyme-Borreliose in Hessen im Rahmen einer Änderung der LVO (IfSG) meldepflichtig zu machen?
Antwort von Kai Klose
bisher keineEmpfehlungen
07.12.2011
Kai Klose
Sehr geehrte Frau ,
Ihre Frage zur Meldepflichtigkeit der Lyme-Borreliose beantworte ich Ihnen gerne.

Richtig ist, dass Experten eine Zunahme des Zeckenbefalls und somit der Erkrankungsgefahr für die Bevölkerung befürchten. Deshalb sind Informationen für die Präventionsarbeit sehr wichtig. Mindestens ebenso wichtig ist aber, dass die Ärzte in der Lage sind, eine Borrelioseerkrankung richtig zu diagnostizieren, denn im frühen Stadium ist eine Behandlungsmöglichkeit gegeben.

Die Einführung einer Meldepflicht in Hessen würde nicht automatisch zu einer besseren Behandlung führen. Sie kann aber dazu beitragen, dass Erkenntnisse über die Häufigkeit und das örtliche Vorkommen gewonnen werden und so zu einer gezielten Information und Aufklärung der Bevölkerung führen, denn da es keine Impfung gibt, sind Information und Aufklärung von zentraler Bedeutung.
Wir sind deshalb dabei zu prüfen, ob die Einführung einer Meldepflicht für Hessen eine sinnvolle Maßnahme ist.

Mit freundlichen Grüßen

Kai Klose, MdL
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Frage zum Thema Gesundheit
07.12.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Klose,

herzlichen Dank für Ihre Antwort, die mich hoffen lässt. Bitte informieren Sie mich doch darüber, wie die Angelegenheit weiter geht.

Herzlichen Dank,

B.

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