Kai Gehring (GRÜNE)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
Dieses Profil dient zu Archivzwecken, eine Befragung ist nicht mehr möglich. Besuchen Sie das aktuelle Profil.

Grunddaten
Kai Gehring
© Rottmann
Jahrgang
1977
Berufliche Qualifikation
Diplom Sozialwissenschaftler
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Essen III
Landeslistenplatz
8, Nordrhein-Westfalen
weitere Profile
Die Mitglieder des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung befassen sich mit dem Thema Hochschule und somit auch mit dem Thema Studiengebühren. Gern nenne ich Ihnen einige der Ansprechpartner, die hierfür in Frage kommen. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
Fragen an Kai Gehring
Auswahl der Fragen und Antworten
Nachricht an folgende Adresse schicken, sobald eine Antwort eintrifft:


An diese Adresse den abgeordnetenwatch.de-Newsletter bestellen
Bitte loggen Sie sich hier ein.
Frage zum Thema Kinder und Jugend
25.05.2009
Von:

Hallo...

Mir liegt eine ganz besondere Frage auf dem Herzen.
Ich bin Vater einer 3 j Tochter, und wir leben mit Ihrer Mama zusammen von Hartz 4

Durch welchen Umstand bekommt meine Tochter 47 EU hartz4? aber 164 Eur Kindergeld?
Wo leben wir eigendlich, dass ein Kind zu 75 % vom Kindergeld leben muss?
Da ja bekannterweise bei "Hartz 4 lern" das Kindergeld angerechnet wird, sieht es logischerweise so aus.

d.h Kindergeld kann erhöht werden nach belieben, meine Tochter bekommt davon NICHTS !! KEINERLEI erhöhung, da es ständig an den Hartz4 satz angerechnet wird.

DAS ist nicht der Sozialstaat von dem ich selber als Kind in der Schule gehört habe.
Erklären sie mir bitte diesen UNGERECHTEN Umstand.

mfg
Antwort von Kai Gehring
2Empfehlungen
16.07.2009
Kai Gehring
Sehr geehrter Herr ,

das Kindergeld wird auf die Leistungen nach dem SGB II angerechnet. Das Kindergeld ist eine Leistung, welche die Unterhaltslasten der Eltern mindern soll. Es dient also dem Unterhalt der Kinder - genauso wie die Leistungen nach dem SGB II.

Das wird von uns nicht in Frage gestellt. Damit Kinder wirklich teilhaben können, muss aber die materielle Basis wirklich stimmen. Notwendig sind deshalb endlich Regelsätze für Kinder und Jugendliche, die ihren tatsächlichen entwicklungsbedingten Bedarf decken. Das ist heute leider nicht der Fall und darin sehen wir eine große Ungerechtigkeit.

In dieser Legislaturperiode haben wir mehrere parlamentarische Initiativen ergriffen, um die Regelsätze von Kinder und Jugendlichen zu erhöhen, die aber leider allesamt von der Großen Koalition und der FDP abgelehnt wurden.

Perspektivisch streben wir als Grüne ein Modell einer umfassenden Kindergrundsicherung an, welches die Kinder in den Mittelpunkt rückt und ihre Bedarfe tatsächlich deckt.

Herzliche Grüße
:> Kai Gehring
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Internationales
15.06.2009
Von:
-

Sehr geehrter Herr Gehring,

wie setzt sich Ihre Partei oder Sie persönlich innerhalb des Bundestages oder auch innerhalb des EU-Rates für die Einhaltung des Völkerrechts seitens der USA gegenüber Kuba und insbesondere im Fall der »Cuban Five« ein, die bekanntlich wegen ihrer Unterwanderung von exilkubanischen terroristischen Organisationen in Südflorida zur Verhinderung weiterer Anschläge auf ihr Heimatland (Cuba beklagte 1999 vor der UNO bereits 3.478 Tote und 2.099 Schwerverletzte aufgrund dessen) in Miami-Dade, der Hochburg der Terroristen, mit Strafen von 15 Jahren bis zu 2x lebenslänglich + 15 Jahren Gefängnis bestraft wurden und bis heute kein faires Verfahren erhielten?
Die Frage ist akut, denn um den 15. Juni oder spätestens Ende Juni wird sich herausstellen, ob der U.S. Supreme Court den Fall -- nach über 10 Jahren unrechtmäßiger U.S.-Gefangenschaft der Fünf – annimmt. Weitere Informationen finden Sie vor allem auf www.freethefive.org (in Englisch und Spanisch) und unter www.miami5.de auf Deutsch.

Mit freundlichem Gruß
-
Antwort von Kai Gehring
3Empfehlungen
19.06.2009
Kai Gehring
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage zu unseren Aktivitäten und Initiativen zu Kuba.
Wir haben insbesondere im Bundestagsausschuss für Menschenrechte das Thema Kuba in dieser Legislaturperiode wiederholt behandelt. Dabei achten wir Grünen besonders darauf, sowohl die Lage in Kuba selbst als auch die Behandlung und Position anderer Staaten gegenüber Kuba in Augenschein zu nehmen. Wir haben uns als erste Fraktion in dieser Legislaturperiode mit einem Antrag für mehr Presse- und Meinungsfreiheit in Kuba eingesetzt, dabei aber auch mit klaren Worten die Position der USA kritisiert. Sie finden unseren Antrag "Presse- und Meinungsfreiheit in Kuba einfordern" unter der Drucksachennummer 16/934 des Deutschen Bundestages. Den von Ihnen geschilderten Fall werden wir genau verfolgen. Für faire Verfahren setzen wir uns weltweit ein, gegenüber den USA zuletzt im Zusammenhang mit den noch immer in Guantánamo Bay einsitzenden Häftlingen.

Mit freundlichen Grüßen
Kai Gehring
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Integration
10.09.2009
Von:

Lieber Herr Gehring,

zum 1. Juli 2009 wurde verpflichtend als Abschluss für Integrationskurse der neue "Deutsch-Test für Zuwanderer" (DTZ) eingeführt. Dieser Test zieht erhebliche Änderungen u.a. bei der Auswertung der Tests nach sich und mir ist nicht klar, inwieweit die Situation derjenigen, die in diesem Sektor arbeiten, im Bundestag "angekommen" ist.

Da ich seit vielen Jahren in dem Bereich tätig bin, habe ich immer wieder folgende Beobachtungen gemacht: Träger, die Integrationskurse vorbildlich durchführen (überschaubare Kursgröße, individuelle Beratung und Einstufung), machen aufgrund des höheren Zeitwaufwands de facto ein Minus. Träger, die alle in einen Kurs packen und den Lehrkräften ein lächerliches Honorar zahlen, können hingegen Gewinn machen.

Das Nachsehen haben die freien Lehrkräfte und die Teilnehmenden, denn - das ist Realität - schlechte Prüfungsergebnisse korrespondieren mit bestimmten Trägern und die Teilnehmenden haben dann ihr Bugdet "verschleudert".

Die Lehrkräfte müssen seit Beginn der Integrationskurse immer mehr Qalifikationen nachweisen, und das bei lächerlichen Honoraren. Dass netto 4-5 Euro pro Stunde herauskommen, ist leider keine Seltenheit, und wenn man dafür einen Universitätsabschluss nachweisen muss, fragt man sich ernsthaft, ob auch diejenigen, die diese Rahmenbedingungen geschaffen haben, für das Geld arbeiten würden - und zwar mit allen Risiken, die man als Freiberufler ohnehin trägt (kein bezahlter Urlaub, Kurs fällt aus, man wird krank etc.).

Diese Situation wird sich meiner Einschätzung nach durch die Einführung des DTZ verschärfen, denn für die Auswertung des Tests stehen nur ein sehr enger Zeitrahmen und ein noch begrenzteres finanzielles Budget zur Verfügung.

Es wird von Seiten der Politik hohe Qualität in diesem Sektor gefordert, daher meine Frage: Wann werden die Bedingungen, die in diesem Sektor herrschen, verbessert?

Ich bedanke mich im Voraus für die Antwort!

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Kai Gehring
bisher keineEmpfehlungen
19.10.2009
Kai Gehring
Sehr geehrte Frau ,

bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir Ihnen erst heute antworten. Aber wir wollten uns um eine Antwort bemühen, die der Tragweite Ihres Anliegens Rechnung trägt.

Mit dem Zuwanderungsgesetz wurde die Integrationspolitik in Deutschland auf eine völlig neue gesetzliche Grundlage gestellt: Während bis dahin kaum 10% der jährlichen NeuzuwandererInnen ein Sprachkurs angeboten wurde, erhalten nunmehr alle, die nach Deutschland einwandern, einen Rechtsanspruch für Integrationskurse. Dieser integrationspolitische Neuanfang wurde maßgeblich durch die Hartnäckigkeit von uns Grünen erreicht. Wir fühlen uns daher dem Gelingen der Integrationskurse im besonderen Maße verpflichtet.

Die Situation der Lehrkräfte der Integrationskurse ist nun aber – ähnlich wie die Lage von WeiterbildungsdozentInnen generell – prekär: Ausweislich des Erfahrungsberichts der Bundesregierung zu Durchführung und Finanzierung der Integrationskurse (BT-Drs. 16/6043) sind nur 28% der Lehrkräfte fest angestellt - die restlichen 72% werden lediglich als Honorarkräfte beschäftigt. De facto handelt es sich bei Letzteren um sog. Scheinselbständige:
• sie haben keine Sicherheit über ihre Stundenzahl (und damit über ihre Einkommenshöhe)
• sie erhalten keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall bzw. in Zeiten ohne Kurse (z. B. Ferien) und
• sie müssen die hohe Sozialversicherungsbeiträge - aufgrund ihres (Schein)Selbstständigenstatus - allein tragen.

Der o. g. Bericht der Bundesregierung weist zudem auf gravierende Probleme bei der Vergütung der Lehrkräfte der Integrationskurse hin: DozentInnen bei gemeinnützigen, kirchlichen und kommunalen Trägern erhalten durchschnittlich 17,20€ Bruttohonorar bzw. 18,30€ Bruttolohn - DozentInnen an privaten Schulen hingegen erhalten im Schnitt lediglich 15,50€ (was auch bedeutet, dass ein signifikanter Teil von ihnen deutlich weniger als 15€ bekommen - wir haben von Vergütungen sogar unter 12€ gehört!). Damit liegen die Honorare deutlich unter denen des sog. Sprachverbandes. Bis 2004 - also vor der Einführung des Zuwanderungsgesetzes - wurden nämlich für dessen Sprachkurse noch 23,10€ bezahlt. Die sog. Rambøll-Studie zur Evaluation der Integrationskurse kam Ende 2006 zu der Erkenntnis, dass die Kursträger "vor allem die Lehrkrafthonoraren als die ‚am einfachsten zu verstellenden Stellschraube’ nutzten", um ihre Kosten zu senken. (S. 223)

Die Leiterin des GEW-Organisationsbereichs Berufliche Bildung und Weiterbildung, Dr. Stephanie Odenwald, vertritt die "langfristige Forderung", bei den Honorarlehrkräften der Integrationskurse eine "Statusänderung" zu erreichen: "Weg von der Scheinselbstständigkeit, hin zu einem abgesicherten Arbeitsverhältnis mit entsprechendem Verdienst. Solange sie [aber] als Honorarlehrkräfte arbeiten" fordert die GEW eine Vergütung von 30,00€, um eine "Gleichstellung zu Lehrkräften im staatlichen Dienst" zu erreichen. Kurzfristig seien Mindesthonorare in Höhe von 23,10-25,00€ notwendig, so die GEW.

Was tun? Die Großen Koalition hat bereits zu Beginn dieser Wahlperiode die Haushaltsmittel für die Integrationskurse (ohne Not!) um 60 Mio. € gekürzt. Bündnis 90 / Die Grünen hatten in mehreren Entschließungsantrag zu den jeweiligen Haushaltsgesetzen die Rücknahme dieser Kürzungen bzw. - wie von "Rambøll Management" vorgeschlagen - die Erhöhung der entsprechenden Haushaltsmittel in Höhe von 63 Mio. € gefordert (vgl. BT-Drs. 16/1884, 16/7323, 16/7306). Denn durch diese Kürzungen wurde Geld "aus dem System" genommen. Das fehlt uns jetzt und muss nun völlig neu aus anderen Bereichen des Einzelplans des BMI bzw. aus denen der anderen Ressorts zusammengesucht werden – ein Riesenfehler von Schwarz-Rot!

Wir Grünen vertreten vor diesem Hintergrund folgende Position:
• Wir unterstützen die Forderung der GEW, Honorarkräften einen Weg aus der Scheinselbstständigkeit, hin zu einem abgesicherten Arbeitsverhältnis zu ermöglichen. Das ist schon allein deshalb wichtig, um den Honorarkräften in Zukunft den Zugang zu Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und zu bezahltem Urlaub zu eröffnen. Allerdings kann dies – angesichts der enormen Kosten – nur ein langfristiges Ziel sein.
• Wir teilen aber auch die pragmatische Haltung der GEW, jenseits der o. g. langfristigen Zielvorgabe, sich auch für kurzfristige Lösungen zugunsten der prekär beschäftigten Scheinselbständigen einzusetzen.
• Wir fordern daher – zusammen mit der GEW – Mindesthonorare in Höhe von 23,10-25,00€. Sinnvoll wäre aus unserer Sicht auch, wenn die Tarifpartner im Branchentarifvertrag Weiterbildung (vom 16. März 2007) den persönlichen Geltungsbereich des Tarifvertrages auf Honorarkräfte ausweiten und entsprechende Mindestentgelte für die Honorarkräfte festlegen würden. Das hätte nicht nur Signalwirkung für das BAMF, sondern würde auch unmittelbar Wirkung für die Lehrkräfte der Integrationskurse entfalten, die ja unter anderem SGB II-EmpfängerInnen in ihren Kursen unterrichten.
• Und schließlich halten wir zusätzliche, flankierende Maßnahmen für notwendig. Denn, bei diesen DozentInnen handelt es sich de facto ja um Geringverdiener. In unserem sog. Progressiv-Modell haben wir Grünen schon Anfang 2006 vorgeschlagen, die Sozialversicherungskosten für alle zu verringern, die mit ihrer Arbeit nur ein geringes Einkommen erzielen. Für alle - also auch Selbständige -, die lediglich bis zu 2.000 € im Monat verdienen, sollen die Beitragssätze künftig nur langsam ansteigen. So bleibt diesen abhängig Beschäftigten - aber auch Selbstständigen - mit geringem Einkünften - ein größeres Nettoeinkommen (s. BT-Drs. 16/446 und 16/7751, S. 2).

Inzwischen ist die parlamentarische Tätigkeit des 16. Deutschen Bundestages – wie gesagt - praktisch zum Erliegen gekommen. Die Fraktion von Bündnis 90 / Die Grünen wird aber unmittelbar zu Beginn der kommenden Wahlperiode (z. B. im Rahmen der Beratungen über den Bundeshaushalt 2010) im o. g. Sinne tätig werden.
Wir meinen aber, dass wir hierbei nicht nur gute Argumente auf, sondern auch engagierte Lehrkräfte - wie Sie – an unserer Seite haben.

Mit freundlichen Grüßen
Kai Gehring
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
14.09.2009
Von:

Was halten sie vom Kinderwahlrecht ab Geburt? Und ich meine hier nicht die Möglichkeit, dass Eltern stellvertretend für ihre Kinder das Wahlrecht wahrnehmen, was ich nur für die zweitbeste Möglichkeit halte, sondern dass alle Kinder ab Geburt das Wahlrecht haben. Allerdings müssen die Kinder einmalig dem Wahlleiter erklären, dass sie nun ihr Walrecht wahrnehmen wollen. Das bedeutet natürlich, dass es schon Kinder geben wird, die mit 10 Jahren zur Wah gehen, und natürlich auch Kinder, die erst mit 16 wählen werden, je nach individueller Entwicklung des Kindes. Alle bekommen natürlich auch ohne Erklärung automatisch ihr Wahlrecht mit 18.
Antwort von Kai Gehring
bisher keineEmpfehlungen
16.09.2009
Kai Gehring
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage zum Thema Kinderwahlrecht von Geburt.

Jüngster Anlass einer Bundestagsdebatte zur Einführung eines scheinbaren Kinderwahlrechtes war der Gruppenantrag "Für ein Wahlrecht von Geburt an". Verfassungsrechtliche, demokratietheoretische und pragmatische Einwände lassen meine Fraktion zu dem Schluss kommen, dass es sich hierbei um keine geeignete Lösung handelt: Das Stimmrecht von Kindern würde auf die Eltern übertragen. Dieser Vorschlag, den Sie als "zweitbeste Möglichkeit" bezeichnen, untergräbt das Prinzip der Höchstpersönlichkeit der Wahl. Es kann nicht garantiert werden, dass die durch die Eltern treuhänderisch wahrgenommenen Stimmen dem Kindeswunsch entsprechen. Auch wenn Kinder ihre Interessen und eine Wahlabsicht reflektieren und äußern können, bliebe es ihren Eltern überlassen, diesem Wunsch zu entsprechen oder nach eigenen Erwägungen zu wählen. Es verstößt gegen die Gleichheit der Wahl, dass Eltern faktisch über mehrere Stimmen verfügen würden. Praktische Schwierigkeiten ergeben sich u.a. hinsichtlich der Frage, welcher Elternteil in Vertretung abstimmen soll bzw. ob und wie die Stimme aufgeteilt werden könnte.

Die Idee, junge Menschen früher wählen zu lassen ist mir deutlich sympathischer als das von mir vehement abgelehnte Stellvertreterwahlrecht. Ihr Vorschlag, das Wahlrecht bei Unter-18-Jährigen "auf Antrag" beim Wahlleiter zu gewähren und den Älteren "natürlich auch ohne Erklärung automatisch ihr Wahlrecht mit 18" zu geben, ist allerdings rechtlich sehr fragwürdig. Er widerspricht dem Grundsatz der Gleichheit der Wahl, der sich auch in Verfahrensfragen ausdrückt. Ungeklärt bleibt gerade bei jungen Kindern darüber hinaus die tatsächliche Sicherstellung der freien Entscheidung zur Beantragung.

Wir Grüne wollen die Beteiligungsmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen auf allen politischen Ebenen stärken und ausbauen. Durch altersadäquate Beteiligungsmöglichkeiten sollen Kinder und Jugendliche frühzeitig demokratische und tolerante Verhaltensweisen lernen. Wir haben in mehreren Anträgen und Gesetzentwürfen (Bundestagsdrucksachen 16/3543, 16/6647, 16/12345) deutlich gemacht, wie wir die Partizipation von Kindern und Jugendlichen ganzheitlich fördern möchten. Ein wichtiger Aspekt ist dabei die Absenkung des aktiven Wahlalters auf 16 Jahre. Wir machen damit als einzige Fraktion einen verfassungsgerechten und umsetzbaren Vorschlag, um jungen Menschen eine Stimme zu geben.

Mit freundlichen Grüßen

Kai Gehring
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Ihre Frage an Kai Gehring
Die Fragefunktion wurde inzwischen geschlossen.