Jürgen Koppelin (FDP)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Jürgen Koppelin
Jahrgang
1945
Berufliche Qualifikation
Bankkaufmann, Rundfunkredakteur
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Steinburg - Dithmarschen Süd
Landeslistenplatz
1, über Liste eingezogen, Schleswig-Holstein
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Liberale sind für Reformen bei den Kammern, nicht für deren Abschaffung. Reformbedarf besteht etwa bei den Doppelmitgliedschaften oder dort, wo die Kammern mit ihrem Dienstleistungsangebot Privaten Konkurrenz machen. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
12.12.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Koppelin,

haben Sie Kenntnis über die folgende Änderung des Personenstandsgesetzes, die zum 1. Januar 2009 erfolgen soll – und wie stehen Sie dazu?

Bisher wird sichergestellt, dass NUR der Staat Ehen schließen kann; sichergestellt auch durch Strafandrohung. Das sollte auch so bleiben! Die Gründe dafür hat Robert Leicht überzeugend in dem Artikel "Kirchenrecht und Scharia" in der ZEIT vom 11.12.2008 auf S. 5 dargestellt. Inhalt der Änderung des Personenstandsgesetzes ist es, dass diese Strafandrohung entfällt.

Anscheinend gibt es eine Bundesratsinitiative der Länder Bayern und Baden-Württemberg mit dem Ziel, den bisherigen Rechtszustand zu erhalten. Ich bitte Sie, sich dafür einzusetzen, dass diese Initiative erfolgreich wird. Es wäre gut, wenn sich Schleswig-Holstein hier offensiv verhält und die Initiative unterstützt.
Es geht hier tatsächlich um ein grundlegendes Prinzip unseres säkularen und rechtsstaatlichen Gemeinwesens, das nicht aufgegeben werden darf!

Bitte nutzen Sie Ihre Einflussmöglichkeiten in der Fraktion, interfraktionell und auch außerparlamentarisch, damit diese Änderung des Personenstandsgesetzes nicht in Kraft tritt.

Mit freundlichem Gruß
Antwort von Jürgen Koppelin
4Empfehlungen
16.12.2008
Jürgen Koppelin
Sehr geehrter Herr ,

den Artikel in der Wochenzeitung "Die Zeit", auf den Sie sich beziehen, habe ich ebenfalls mit großem Interesse gelesen.

Ich bin der Ansicht, dass die Eheschließung vorrangig eine Sache des Staates ist. Es müssen Klarheit und eindeutige Verhältnisse hinsichtlich der Rechte und Pflichten, die sich aus einer Eheschließung auch und gerade in zivilrechtlicher Hinsicht ergeben, bestehen. Der grundgesetzliche Schutz der Ehe kann nur für die Zivilehe gelten, nicht für die kirchliche. Ansonsten werden wir Gefahr laufen, dass bei einer nur religiös geschlossenen Ehe falsche Erwartungshaltungen bei den Eheleuten geweckt werden: Scheidungsfolgen, Unterhaltsansprüche, Auskunfts- und Zeugnisverweigerungsrecht gelten für nur religiös geschlossene Ehen nicht. Der schwächere Ehepartner wird hier das Nachsehen haben.

Wie die gesamte FDP-Bundestagsfraktion, so habe auch ich dem Gesetz zur Reform des Personenstandsrechts nicht zugestimmt.

Eine Initiative Schleswig-Holsteins im Bundesrat würde ich ebenfalls sehr begrüßen. Einige Länder, in denen die FDP mitregiert, wie Baden-Württemberg und Bayern, sind ja bereits aktiv geworden. Da wir in Schleswig-Holstein nicht an der Regierung beteiligt sind, können wir keine direkte Bundesratsinitiative starten. Hier sind CDU und SPD in der Verantwortung.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Jürgen Koppelin
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Frage zum Thema Integration
02.02.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Koppelin,

ich bin in einer Region geboren und aufgewachsen, die bis vor kurzem noch als Mitteldeutschland bezeichnet wurde.
Meine politischen Wertevorstellungen wurden allerdings entscheidend davon geprägt, dass ich in den 50- er und 60- er Jahren buchstäblich vor dem Radio sitzend die großen Bundestagsdebatten gehört habe. Ihre Parteifreunde Heuss, Dehler, Mende, Scheel, Weyer und Genscher sind mir noch gut in Erinnerung.
Nach langen Auseinandesetzungen mit dem DDR- Regime bin ich Ende der 80- er Jahre in die Bundesrepublik gekommen und habe meine Vorstellungen und Erwartungen hier zunächst voll bestätigt gefunden.
Nach den seit Jahrzehnten hier geltenden sozialpolitischen Grundsätzen soll der Lebensstandard bei langjährig Versicherten auch nach dem Ausscheiden aus dem Berufsleben gesichert werden. Für DDR- Flüchtlinge galt deshalb das Fremdrentengesetz (FRG).
Es gewährte den Betroffenen unabhängig von Beitragzahlungen in Rentenkassen eine durchschnittliche Rentenanwartschaft.
Diese Regelung war politisch gewollt und sozial ausgewogen.

Wie Sie wissen, ist durch die Einbeziehung der Flüchtlinge in das RÜG, das für sie nicht geschaffen wurde, eine tiefe Gerechtigkeitslücke entstanden, die zudem verfassungsrechlich höchst bedenklich ist.
Für westberliner Eisenbahner wurde der § 256a,3a SGB VI geschaffen, um das FRG für diese gelten lassen zu können. Alle Sonderversorgungssysteme der ehem. DDR, die aus deren politischen Gründe geschaffen wurden, sind heute Bundesrecht, ohne dass dafür jemals Beiträge gezahlt wurden.
Mit der Nachentrichtung von Beiträgen gem. Ihrer BT- Vorlage 16/11236 wären die ehemaligen DDR- Flüchtlinge die einzige Personengruppe, die für DDR- Beschäftigungszeiten Beiträge in das bundesdeutsche Rentensystem zahlen würden.
Halten Sie das angesichts der Biografie der Betroffenen für angemessen und im Sinne dessen, was auch und gerade in Ihrer Partei seit Gründung als politischer Wertekanon galt?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Jürgen Koppelin
13Empfehlungen
16.02.2009
Jürgen Koppelin
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage zum Antrag der FDP.
Ich trage den von Ihnen angesprochenen Antrag der FDP-Fraktion mit dem Titel: "Faires Nachversicherungsangebot zur Vereinheitlichung des Rentenrechts in Ost und West" mit.
Es wird, wie bei jeder Gesetzgebung, nicht immer jeder Einzelfall abgebildet werden können, jedoch hat die FDP mit diesem Antrag ein ausgewogenes Konzept dargestellt und im Antrag auch schlüssig begründet.

Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Koppelin
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Frage zum Thema Finanzen
04.02.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Koppelin,

ich beziehe mich auf Ihre Antwort vom 07.10.08 zu meiner Frage 06.10.08 zum IKB-Untersuchungsausschuss.
Gibt es diesbezüglich Neuigkeiten oder soll die Angelegenheit im Sande verlaufen?

Mit freundlichem Gruß
Antwort von Jürgen Koppelin
1Empfehlung
16.02.2009
Jürgen Koppelin
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage in Bezug auf die IKB. Durch dem Verkauf der IKB an einen privaten Investor ist die Forderung nach einem Untersuchungsausschuss obsolet. Sicherlich bleiben Fragen offen, die jedoch durch einen Untersuchungsausschuss nicht beantwortet werden können. Jedoch steht noch ein Gutachten des Bundesrechnungshofes aus, welches die Hintergründe, der nicht erteilten Entlastung des Vorstandes beleuchtet. Dieses wird von der FDP weiter im Auge behalten und kritisch begleitet werden.

Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Koppelin
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
15.02.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Koppelin,

aufgeschreckt durch einen REPORT Mainz Bericht (9.02.09) - Änderung der Spendenregel für Abgeordnete - bin ich sehr an Ihrer Einstellung zu diesem Thema interessiert.
Besonders die Aussagen des Kollegen Jörg van Essen von der FDP zeigen mir wieder deutlich, wie weit sich einige Abgeordnete vom Volk entfernt haben!
Wofür, wenn nicht für z.B. das Parken, soll denn die Pauschale von 3900 Euro sein?
Vorgesehen in diesem Gesetzentwurf sind aber ja noch wesentlich weitreichendere Vorschläge.

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen

S.

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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
18.02.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Koppelin,

am 17.2.09 endete die Zeichnungsfrist für die Petition: bedingungsloses Grundeinkommen. Fast 53.000 Burger zeichneten die Petition, die von massiven technischen Problemen des Servers begleitet war.
Als Vertreter meines Wahlkreises frage ich Sie:

Stimmen Sie einer öffentlichen Anhörung dieser Petition zu?
Antwort von Jürgen Koppelin
2Empfehlungen
05.03.2009
Jürgen Koppelin
Sehr geehrter Herr ,

die Zeichnungsfrist der öffentlichen Petition zum bedingungslosen Grundeinkommen endete am 17. Februar 2009. Grundsätzlich gilt, dass wenn eine Petition innerhalb von 3 Wochen nach Eingang (bei öffentlichen Petitionen rechnet die Frist ab der Veröffentlichung im Internet) von 50.000 oder mehr Personen unterstützt wird, über sie im Regelfall im Petitionsausschuss öffentlich beraten wird. Der Petent wird zu dieser Beratung eingeladen und erhält Rederecht.

Dieses sog. "Quorum" ist bei der Petition zum bedingungslosen Grundeinkommen (wohl über 53.000 Zeichnungen) erfüllt worden. Sie ist nun im normalen Petitionsverfahren, wo darüber entschieden wird, ob hier ein sog. "Regelfall" vorliegt und daher eine öffentliche Beratung stattfinden wird. Eine Entscheidung darüber hat noch nicht stattgefunden. Die Entscheidung wird durch die sog. "Berichterstatter" im Petitionsverfahren (je einer von der Regierung und einer von der Opposition) getroffen. Wann daher eine öffentliche Beratung der Petition stattfindet steht noch nicht fest und hängt von den Beratungen der Berichterstatter ab. Ein genaues Datum für die Entscheidung der Berichterstatter steht ebenfalls noch nicht fest.

Die FDP steht dem Vorhaben sehr kritisch gegenüber, wird sich aber eine endgültige Meinung erst nach der öffentlichen Beratung bilden.

Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Koppelin
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