Jürgen Klute (DIE LINKE)
Kandidat Europawahl 2009
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Grunddaten
Jürgen Klute
Jahrgang
1953
Berufliche Qualifikation
Theologe
Ausgeübte Tätigkeit
Referent an der Evangelischen Stadtakademie Bochum
Wohnort
-
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Bundeslistenplatz
6
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(...) Da in Irland eine deutliche Mehrheit der Bevölkerung nein gesagt hat, kann das für mich nur bedeuten, dass dieses Nein den Lissabon-Vertrag zu Fall bringt. Eine Wiederholung eines Referendums ist m.E. ein Regelbruch und eine Missachtung einer Mehrheitsentscheidung. Das viele Bürgerinnen und Bürger nicht an den EU-Wahlen teilnehmen wollen, dürfte auch hier einen Grund haben. (...)
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Frage zum Thema Bürgerrechte, Datenschutz und politische Teilhabe
03.05.2009
Von:

Lieber Jürgen Klute,

als linke, sozialer Aktivist weißt Du ja, dass es Rechtsextremen immer öfter gelingt, linke Inhalte für sich nutzbar zu machen. Daher einige zusammenhängende Fragen: wie stehst Du zum NPD-Verbot? Siehst Du wie ich, Art. 22 der Grundrechte-Charta (Die Union achtet die Vielfalt der Kulturen, Religionen und Sprachen.) als eine Aufforderung zur Toleranz und gegen den Neonazismus auch bei uns zu Hause? Wie stehst Du dazu, dass unsere Kritik des Lissabon-Vertrages uns oft in die Nähe extrem rechter Personen (Gauweiler) oder gar Vereinigungen (Büso) rückt? Ähnlich die Antispekulantenkampagne. Wie können wir dem in Zukunft vorbeugen?
Mit freundlichen Grüßen
aus Berlin
Antwort von Jürgen Klute
11Empfehlungen
03.05.2009
Liebe ,

ein Verbot der NPD kann und darf die politische Auseinandersetzung mit der NPD und dem Neofaschismus nicht ersetzen. Deshalb bin ich mit Parteiverboten etwas zurückhalten. Außerdem muss man schon aufpassen, dass man nicht ein Eigentor schießt: Schnell wird in der BRD rechts mit links politisch gleichgesetzt. Mittlerweile spreche ich mich aber doch für ein Verbot aus, da damit die Finanzierung der NPD aus Steuergeldern unterbunden wird und damit auch der Handlungsspielraum der NPD stark eingegrenzt wird. Auch im Blick auf das Verteilen von Propagandamaterial insbesondere an Schulen ermöglicht ein Verbot der NPD bessere Interventionsmöglichkeiten. Dennoch wird ein Verbot nicht die Auseinandersetzung mit rechtem Gedankengut und auch den Ursachen für die Verbreitung rechten Gedankenguts überflüssig machen.

Deinem Verständnis des Artikel 22 der Grundrechte-Charta kann ich mich gut anschließen.

Dass unsere Kritik am Vertrag von Lissabon dazu missbraucht wird, um uns in eine rechte Ecke zu stellen, passiert gelegentlich. Das ist aber völliger Unsinn. Und das wird ganz schnell deutlich, wenn wir als LINKE unsere Kritik nicht abstrakt, sonder konkret formulieren. Unsere Kritik an Frontex und der Zuwanderer- und Asylpolitik der EU findet gewiss keine Unterstützung von rechter Seite. Und auch unsere Kritik an der Militarisierung der EU nicht. Wir bemängeln die Defizite an Arbeitnehmerrechten (und zwar unabhängig von der Herkunft von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen) und Mitbestimmungsrechten. Und unsere Forderungen nach einer Regulierung der Finanzmärkte sind verknüpft mit Demokratisierungsforderungen, wie sie von rechter Seite nicht vorgetragen werden. Der Unterschied zur rechten Kritik ist m.E. sehr deutlich und wir können den Unterschied dadurch deutlich machen, in dem wir unsere Kritik konkretisieren.

Im übrigen wird gerade von CDU-Seite gelegentlich sehr deutlich formuliert, dass die EU einer Militarisierung bedarf, um bei knapper werdenden Ressourcen den Zugriff auf dieselben sicherzustellen und das es Frontext bräuchte, um sich gegen die zukünftigen durch Klimakatastrophen und Ressourcenknappheit erzeugten Flüchtlingsströme nach Europa abzuwehren. Die Militarisierung ist so gesehen die andere Seite der Medaille der so genannten Lissabon-Strategie, dass die EU bis 2010 der leistungsfähige wissensbasierte Wirtschaftsraum der Welt werden soll (also Konkurrenz statt Solidarität). Das wird sehr moderat formuliert, ist aber dennoch nichts anderes als ein Neoimperialismus. Insofern wehrt sich unsere Kritik am Vertrag von Lissabon ja gerade gegen ein rechts-konservatives Politikmodell.

Mit besten Grüßen
Jürgen Klute
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Frage zum Thema Wirtschaft
17.05.2009
Von:
-

was hat ihre partei für ein programm zur bekämpfung von korruption?
Antwort von Jürgen Klute
2Empfehlungen
01.06.2009
Sehr geehrter Herr Göpel,

selbstverständlich lehnt DIE LINKE. jede Art von Korruption ab. Den besten Schutz vor Korruption bietet aus Sicht der LINKEN ein Höchstmaß an Transparenz und Demokratie sowie die konsequente Anwendung der geltenden Gesetze, wenn ein Fall von Korruption offen geworden ist. Da die Grenzen zwischen Lobbyismus und Korruption fließend sind, und rund 20.000 Lobbyisten in Brüssel tätig sind, fordert DIE LINKE., dass deren finanziellen Zuwendungen, nach dem Vorbild der USA, alle sechs Monate veröffentlicht werden.

Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Kute
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Frage zum Thema Bürgerrechte, Datenschutz und politische Teilhabe
27.05.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Klutel,

angesichts einiger aktueller Entwicklungen (Irland, Dr. Sylvia-Yvonne Kaufmann) habe ich zwei Fragen(komplexe) an Sie und die EU-Kandidaten der LINKEN:

(1)
Wie positionieren Sie sich angesichtes des widersprüchlichen Verhältnisses von Mehrheit und Richtigkeit (über das sich wohl zu philosophieren lohnt) zu Volksentscheiden in der EU?.
(Negativ(st)es Beispiel: Auch die NSDAP hat - unter unterstützter und strategischer Schaffung der dafür notwendigen Voraussetzungen - einmal eine Mehrheit im Deutschen Reich gehabt …)
Halten Sie es für richtig, in Irland einen zweiten Volksentscheid zum Lissabon-Vertrag durchzuführen (und nach einem zweiten evtl. einen dritten ...)?

(2)
Einstimmigkeitsentscheidungen kamen in der Verblichenen (DDR) u.a. deshalb zustande, weil - oft auch indirekt - gefragt wurde:
Stimmst Du damit ODER damit ODER damit ODER … überein?
Wenn ja (wenn Du also auch nur einem der Punkte zustimmst), dann kannst Du auch insgesamt zustimmen. (Ausdruck dafür ist u.a. die berühmt-berüchtigte Frage: Bist Du für den Frieden? Heute spricht man dann wohl von einem "Schritt in die richtige Richtung" und verdrängt das Krötenschlucken.)
Richtigerweise hätte es wohl heißen müssen:
Bist Du damit UND damit UND damit UND … einverstanden, dann stimme zu. Wobei die einzelnen Punkte, im Gegensatz zur ODER-Frage, nicht gleichgewichtet sind und die "weniger wichtigen" - im Sinne notwendiger Kompromisse - zur Diskussion stehen können.
Angesichts der Pauschalschelte von Frau Dr. K. nach dieser längeren Vorrede die Fragen:
Welches wird Ihr Maßstab sein, Entwürfen zuzustimmen oder sie abzulehnen?
Gibt es für Sie nicht verhandelbare K.O.-Kriterien ("Essentials"); welche Kröten werden Sie keinesfalls schlucken?
Welches Ihrer Essentials hat Frau Dr. K. mit Ihrer Befürwortung des Lissabon-Vertrages verletzt?
Was halten Sie in diesem Zusammenhang von "Fraktionszwang" bzw. "Fraktionsdisziplin"?

Vielen Dank im voraus für eine Antwort (bis 06.06.2009) und
beste Grüße

Antwort von Jürgen Klute
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01.06.2009
Sehr geehrter Herr ,

zunächst zu Ihrer Frage zur Wiederholung des Referendums in Irland: Die Regel heißt, alle Mitgliedsländer der EU müssen dem Lissabon-Vertrag zustimmen, damit er in Kraft treten kann. In Irland ist das an ein Referendum geboten. Da in Irland eine deutliche Mehrheit der Bevölkerung nein gesagt hat, kann das für mich nur bedeuten, dass dieses Nein den Lissabon-Vertrag zu Fall bringt. Eine Wiederholung eines Referendums ist m.E. ein Regelbruch und eine Missachtung einer Mehrheitsentscheidung. Das viele Bürgerinnen und Bürger nicht an den EU-Wahlen teilnehmen wollen, dürfte auch hier einen Grund haben.

Das Spannungsverhältnis von Mehrheit und Richtigkeit ist m.E. nicht aufzulösen. Dass Mehrheitsentscheidungen nicht zwingend richtig/wahr sein müssen, ist aber kein Argument gegen Mehrheitsentscheidungen. Denn diktatorische oder Minderheitenentscheidungen unterliegen dem gleichen prinzipiellen Irrtumsrisiko. Zum anderen gibt es auch im Blick auf Richtigkeit/Wahrheit erkenntnistheoretische Probleme: An welchem Kriterium wollen sie entscheiden, was richtig/wahr bzw. falsch/unwahr ist?

Handhabbar scheint mir dieses Problem auf der Prozessebene. Eine breite Aufklärung und Debatte vor Volksentscheidungen scheint mir das beste Verfahren zu sein, um mit diesem Problem umzugehen. Und gerade daran hat es insbesondere in der BRD im Blick auf den Lissabon-Vertrag gemangelt. Dem Nein in Irland ist eine öffentliche Debatte vorausgegangen (im übrigen auch dem Nein in Frankreich und den Niederlanden zum EU-Verfassungsvertrag). Dass aber nach intensiven öffentlichen Debatten immer ein Nein zu den genannten Vertragswerken das Ergebnis war, sollte den politischen Entscheidungsträgern zu denken geben.


Nun zu ihrer zweiten Frage. Politische Entscheidungen spiegeln zum einen reale Machtverhältnisse wider und sind sind zum anderen aufgrund der zu vermittelnden Interessensgegensätze im Normalfall Kompromisse.

Im Blick auf den Lissabon-Vertrag sind es folgende Essentials, die erfüllt sein müssten:

Die Militarisierung der EU muss gestoppt werden und an ihrer Stelle eine Abrüstungs- und Friedensagentur (= zivile Konfliktbearbeitung) treten.

Eine soziale Fortschrittsklausel muss die Vorrangstellung von sozialen und Arbeitnehmerrechten vor der Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit sicherstellen.

Die Demokratiedefizite (Initiativrecht des EP, Entscheidungskompetenzen in allen Politikfeldern, Wahl der Kommissare durch das EP) müssen beseitigt sein.

Ein EU-Vertrag, der den Anspruch hat, eine Art EU-Verfassung zu sein, muss für alle Bürger und Bürgerinnen lesbar und verständlich sein.

DIE LINKE fordert deshalb, einen neuen Grundlagenvertrag, der unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger erarbeitet wird und anschließend in allen Mitgliedsländern durch ein Referendum angenommen werden muss. Das mag Zeit kosten, wird aber zu einer hohen Akzeptanz führen und Bürgerinnen und Bürger ermutigen, sich aktiv an der Politik der EU zu beteiligen.


Zu Ihrer Frage zum Fraktionszwang: Jeder/jede gewählte Abgeordnete ist zwar zunächst ihrem Gewissen verantwortlich. Das ist m.E. auch sinnvoll und richtig. Andererseits steht jede/jeder Abgeordnete auf der Liste einer Partei, die für bestimmte Inhalte steht. Wenn ich mich auf eine solche Liste wählen lasse, dann habe ich damit ja auch zum Ausdruck gebracht, dass ich mit den Zielen und Programmen dieser Partei übereinstimme und dafür eintreten will, im Rahmen einer Fraktion zu deren Umsetzung beizutragen. Außerdem finden (zumindest in den kleineren) Fraktionen ein ständiger Diskussionsprozess statt, in den sich jeder/jede Abgeordnete mit ihren persönlichen Sichtweisen (also auch mit der eigenen Gewissenslage) einbringen kann. Das, was Sie Fraktionszwang nennen, ist also eher das Ergebnis eines Diskussionsprozesses, den ich nicht als Zwang interpretieren würde, sondern als Ergebnis eines demokratischen Meinungsbildungsprozesses.
Ergänzung vom 01.06.2009
Sehr geehrter Herr ,

zunächst zu Ihrer Frage zur Wiederholung des Referendums in Irland: Die Regel heißt, alle Mitgliedsländer der EU müssen dem Lissabon- Vertrag zustimmen, damit er in Kraft treten kann. In Irland ist das an ein Referendum geboten. Da in Irland eine deutliche Mehrheit der Bevölkerung nein gesagt hat, kann das für mich nur bedeuten, dass dieses Nein den Lissabon-Vertrag zu Fall bringt. Eine Wiederholung eines Referendums ist m.E. ein Regelbruch und eine Missachtung einer Mehrheitsentscheidung. Dass viele Bürgerinnen und Bürger nicht an den EU-Wahlen teilnehmen wollen, dürfte auch hier einen Grund haben.

Das Spannungsverhältnis von Mehrheit und Richtigkeit ist m.E. nicht aufzulösen. Dass Mehrheitsentscheidungen nicht zwingend richtig/wahr sein müssen, ist aber kein Argument gegen Mehrheitsentscheidungen. Denn diktatorische oder Minderheitenentscheidungen unterliegen dem gleichen prinzipiellen Irrtumsrisiko. Zum anderen gibt es auch im Blick auf Richtigkeit/Wahrheit erkenntnistheoretische Probleme: An welchem Kriterium wollen sie entscheiden, was richtig/wahr bzw. falsch/ unwahr ist?

Handhabbar scheint mir dieses Problem auf der Prozessebene. Eine breite Aufklärung und Debatte vor Volksentscheidungen scheint mir das beste Verfahren zu sein, um mit diesem Problem umzugehen. Und gerade daran hat es insbesondere in der BRD im Blick auf den Lissabon-Vertrag gemangelt. Dem Nein in Irland ist eine öffentliche Debatte vorausgegangen (im übrigen auch dem Nein in Frankreich und den Niederlanden zum EU-Verfassungsvertrag). Dass aber nach intensiven öffentlichen Debatten immer ein Nein zu den genannten Vertragswerken das Ergebnis war, sollte den politischen Entscheidungsträgern zu denken geben.

Nun zu ihrer zweiten Frage. Politische Entscheidungen spiegeln zum einen reale Machtverhältnisse wider und sind zum anderen aufgrund der zu vermittelnden Interessensgegensätze im Normalfall Kompromisse.

Im Blick auf den Lissabon-Vertrag sind es folgende Essentials, die erfüllt sein müssten:

Die Militarisierung der EU muss gestoppt werden und an ihrer Stelle eine Abrüstungs- und Friedensagentur (= zivile Konfliktbearbeitung) treten.

Eine soziale Fortschrittsklausel muss die Vorrangstellung von sozialen und Arbeitnehmerrechten vor der Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit sicherstellen.

Die Demokratiedefizite (Initiativrecht des EP, Entscheidungskompetenzen in allen Politikfeldern, Wahl der Kommissare durch das EP) müssen beseitigt sein.

Ein EU-Vertrag, der den Anspruch hat, eine Art EU-Verfassung zu sein, muss für alle Bürger und Bürgerinnen lesbar und verständlich sein.

DIE LINKE fordert deshalb, einen neuen Grundlagenvertrag, der unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger erarbeitet wird und anschließend in allen Mitgliedsländern durch ein Referendum angenommen werden muss. Das mag Zeit kosten, wird aber zu einer hohen Akzeptanz führen und Bürgerinnen und Bürger ermutigen, sich aktiv an der Politik der EU zu beteiligen.

Zu Ihrer Frage zum Fraktionszwang: Jeder/jede gewählte Abgeordnete ist zwar zunächst ihrem Gewissen verantwortlich. Das ist m.E. auch sinnvoll und richtig. Andererseits steht jede/jeder Abgeordnete auf der Liste einer Partei, die für bestimmte Inhalte steht. Wenn ich mich auf eine solche Liste wählen lasse, dann habe ich damit ja auch zum Ausdruck gebracht, dass ich mit den Zielen und Programmen dieser Partei übereinstimme und dafür eintreten will, im Rahmen einer Fraktion zu deren Umsetzung beizutragen. Außerdem finden (zumindest in den kleineren) Fraktionen ein ständiger Diskussionsprozess statt, in den sich jeder/jede Abgeordnete mit ihren persönlichen Sichtweisen (also auch mit der eigenen Gewissenslage) einbringen kann. Das, was Sie Fraktionszwang nennen, ist also eher das Ergebnis eines Diskussionsprozesses, den ich nicht als Zwang interpretieren würde, sondern als Ergebnis eines demokratischen Meinungsbildungsprozesses.
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Frage zum Thema Bürgerrechte, Datenschutz und politische Teilhabe
29.05.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Klute,

eine der anspruchsvolleren Aufgaben in Europa ist sicher das Zusammenleben der unterschiedlichen Kulturen.
In diesem Zusammenhang möchte ich Sie fragen, wie Sie und Ihre Partei sich im Bezug zur muslimischen Minderheit positionieren.
Bitte nehmen Sie auch zum Thema Kopftuch Stellung. Sollte es europaweit einheitliche Regelungen geben? Wenn ja, welche?

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Jürgen Klute
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01.06.2009
Sehr geehrte Frau ,

zunächst einmal möchte ich daran erinnern, dass Europa eine vielfältige kulturelle Tradition hat und nicht nur eine christliche. Die spanische Halbinsel ist über rund 700 Jahre von der maurisch- islamischen Kultur geprägt worden und Osteuropa ist über mehrere Jahrhunderte durch die osmanische Kultur. Die christliche Kultur hat vor allem West- und Mitteleuropa seit etwas mehr als 1.000 Jahre geprägt. Und auch die jüdische Kultur hat ihre deutlichen Spuren in Europa. Nicht zu vergessen der Sozialismus, der in der Auseinandersetzung mit der Entstehung der kapitalistischen Industriegesellschaften entstanden ist.

Diese kulturelle Vielfältigkeit Europas gilt es wahrzunehmen und zu respektieren. Aus dem Zusammenspiel dieser Kulturen haben sich die individuellen und sozialen Menschenrechte und die Ausformulierung von Grundrechten und Verfassungen in Europa entwickelt.

Auf diesem Hintergrund kann es nicht um Kopftücher gehen, sondern nur um die Frage, ob - mit oder ohne Kopftuch (und entsprechendes gilt dann auch für alle anderen Religionen und Weltanschauungen) - die Menschenrechte und die Grundrechte akzeptiert und gelebt werden. Dies setzt allerdings voraus, dass jede und jeder auch in den Genuss dieser Rechte kommt. Dies muss m.E. EU-weit gelten, nicht aber Kleidervorschriften.
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Ihre Frage an Jürgen Klute
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