Sehr geehrter Herr

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zunächst zu Ihrer Frage zur Wiederholung des Referendums in Irland: Die Regel heißt, alle Mitgliedsländer der EU müssen dem Lissabon-Vertrag zustimmen, damit er in Kraft treten kann. In Irland ist das an ein Referendum geboten. Da in Irland eine deutliche Mehrheit der Bevölkerung nein gesagt hat, kann das für mich nur bedeuten, dass dieses Nein den Lissabon-Vertrag zu Fall bringt. Eine Wiederholung eines Referendums ist m.E. ein Regelbruch und eine Missachtung einer Mehrheitsentscheidung. Das viele Bürgerinnen und Bürger nicht an den EU-Wahlen teilnehmen wollen, dürfte auch hier einen Grund haben.
Das Spannungsverhältnis von Mehrheit und Richtigkeit ist m.E. nicht aufzulösen. Dass Mehrheitsentscheidungen nicht zwingend richtig/wahr sein müssen, ist aber kein Argument gegen Mehrheitsentscheidungen. Denn diktatorische oder Minderheitenentscheidungen unterliegen dem gleichen prinzipiellen Irrtumsrisiko. Zum anderen gibt es auch im Blick auf Richtigkeit/Wahrheit erkenntnistheoretische Probleme: An welchem Kriterium wollen sie entscheiden, was richtig/wahr bzw. falsch/unwahr ist?
Handhabbar scheint mir dieses Problem auf der Prozessebene. Eine breite Aufklärung und Debatte vor Volksentscheidungen scheint mir das beste Verfahren zu sein, um mit diesem Problem umzugehen. Und gerade daran hat es insbesondere in der BRD im Blick auf den Lissabon-Vertrag gemangelt. Dem Nein in Irland ist eine öffentliche Debatte vorausgegangen (im übrigen auch dem Nein in Frankreich und den Niederlanden zum EU-Verfassungsvertrag). Dass aber nach intensiven öffentlichen Debatten immer ein Nein zu den genannten Vertragswerken das Ergebnis war, sollte den politischen Entscheidungsträgern zu denken geben.
Nun zu ihrer zweiten Frage. Politische Entscheidungen spiegeln zum einen reale Machtverhältnisse wider und sind sind zum anderen aufgrund der zu vermittelnden Interessensgegensätze im Normalfall Kompromisse.
Im Blick auf den Lissabon-Vertrag sind es folgende Essentials, die erfüllt sein müssten:
Die Militarisierung der EU muss gestoppt werden und an ihrer Stelle eine Abrüstungs- und Friedensagentur (= zivile Konfliktbearbeitung) treten.
Eine soziale Fortschrittsklausel muss die Vorrangstellung von sozialen und Arbeitnehmerrechten vor der Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit sicherstellen.
Die Demokratiedefizite (Initiativrecht des EP, Entscheidungskompetenzen in allen Politikfeldern, Wahl der Kommissare durch das EP) müssen beseitigt sein.
Ein EU-Vertrag, der den Anspruch hat, eine Art EU-Verfassung zu sein, muss für alle Bürger und Bürgerinnen lesbar und verständlich sein.
DIE LINKE fordert deshalb, einen neuen Grundlagenvertrag, der unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger erarbeitet wird und anschließend in allen Mitgliedsländern durch ein Referendum angenommen werden muss. Das mag Zeit kosten, wird aber zu einer hohen Akzeptanz führen und Bürgerinnen und Bürger ermutigen, sich aktiv an der Politik der EU zu beteiligen.
Zu Ihrer Frage zum Fraktionszwang: Jeder/jede gewählte Abgeordnete ist zwar zunächst ihrem Gewissen verantwortlich. Das ist m.E. auch sinnvoll und richtig. Andererseits steht jede/jeder Abgeordnete auf der Liste einer Partei, die für bestimmte Inhalte steht. Wenn ich mich auf eine solche Liste wählen lasse, dann habe ich damit ja auch zum Ausdruck gebracht, dass ich mit den Zielen und Programmen dieser Partei übereinstimme und dafür eintreten will, im Rahmen einer Fraktion zu deren Umsetzung beizutragen. Außerdem finden (zumindest in den kleineren) Fraktionen ein ständiger Diskussionsprozess statt, in den sich jeder/jede Abgeordnete mit ihren persönlichen Sichtweisen (also auch mit der eigenen Gewissenslage) einbringen kann. Das, was Sie Fraktionszwang nennen, ist also eher das Ergebnis eines Diskussionsprozesses, den ich nicht als Zwang interpretieren würde, sondern als Ergebnis eines demokratischen Meinungsbildungsprozesses.
Ergänzung vom 01.06.2009
Sehr geehrter Herr

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zunächst zu Ihrer Frage zur Wiederholung des Referendums in Irland: Die Regel heißt, alle Mitgliedsländer der EU müssen dem Lissabon- Vertrag zustimmen, damit er in Kraft treten kann. In Irland ist das an ein Referendum geboten. Da in Irland eine deutliche Mehrheit der Bevölkerung nein gesagt hat, kann das für mich nur bedeuten, dass dieses Nein den Lissabon-Vertrag zu Fall bringt. Eine Wiederholung eines Referendums ist m.E. ein Regelbruch und eine Missachtung einer Mehrheitsentscheidung. Dass viele Bürgerinnen und Bürger nicht an den EU-Wahlen teilnehmen wollen, dürfte auch hier einen Grund haben.
Das Spannungsverhältnis von Mehrheit und Richtigkeit ist m.E. nicht aufzulösen. Dass Mehrheitsentscheidungen nicht zwingend richtig/wahr sein müssen, ist aber kein Argument gegen Mehrheitsentscheidungen. Denn diktatorische oder Minderheitenentscheidungen unterliegen dem gleichen prinzipiellen Irrtumsrisiko. Zum anderen gibt es auch im Blick auf Richtigkeit/Wahrheit erkenntnistheoretische Probleme: An welchem Kriterium wollen sie entscheiden, was richtig/wahr bzw. falsch/ unwahr ist?
Handhabbar scheint mir dieses Problem auf der Prozessebene. Eine breite Aufklärung und Debatte vor Volksentscheidungen scheint mir das beste Verfahren zu sein, um mit diesem Problem umzugehen. Und gerade daran hat es insbesondere in der BRD im Blick auf den Lissabon-Vertrag gemangelt. Dem Nein in Irland ist eine öffentliche Debatte vorausgegangen (im übrigen auch dem Nein in Frankreich und den Niederlanden zum EU-Verfassungsvertrag). Dass aber nach intensiven öffentlichen Debatten immer ein Nein zu den genannten Vertragswerken das Ergebnis war, sollte den politischen Entscheidungsträgern zu denken geben.
Nun zu ihrer zweiten Frage. Politische Entscheidungen spiegeln zum einen reale Machtverhältnisse wider und sind zum anderen aufgrund der zu vermittelnden Interessensgegensätze im Normalfall Kompromisse.
Im Blick auf den Lissabon-Vertrag sind es folgende Essentials, die erfüllt sein müssten:
Die Militarisierung der EU muss gestoppt werden und an ihrer Stelle eine Abrüstungs- und Friedensagentur (= zivile Konfliktbearbeitung) treten.
Eine soziale Fortschrittsklausel muss die Vorrangstellung von sozialen und Arbeitnehmerrechten vor der Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit sicherstellen.
Die Demokratiedefizite (Initiativrecht des EP, Entscheidungskompetenzen in allen Politikfeldern, Wahl der Kommissare durch das EP) müssen beseitigt sein.
Ein EU-Vertrag, der den Anspruch hat, eine Art EU-Verfassung zu sein, muss für alle Bürger und Bürgerinnen lesbar und verständlich sein.
DIE LINKE fordert deshalb, einen neuen Grundlagenvertrag, der unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger erarbeitet wird und anschließend in allen Mitgliedsländern durch ein Referendum angenommen werden muss. Das mag Zeit kosten, wird aber zu einer hohen Akzeptanz führen und Bürgerinnen und Bürger ermutigen, sich aktiv an der Politik der EU zu beteiligen.
Zu Ihrer Frage zum Fraktionszwang: Jeder/jede gewählte Abgeordnete ist zwar zunächst ihrem Gewissen verantwortlich. Das ist m.E. auch sinnvoll und richtig. Andererseits steht jede/jeder Abgeordnete auf der Liste einer Partei, die für bestimmte Inhalte steht. Wenn ich mich auf eine solche Liste wählen lasse, dann habe ich damit ja auch zum Ausdruck gebracht, dass ich mit den Zielen und Programmen dieser Partei übereinstimme und dafür eintreten will, im Rahmen einer Fraktion zu deren Umsetzung beizutragen. Außerdem finden (zumindest in den kleineren) Fraktionen ein ständiger Diskussionsprozess statt, in den sich jeder/jede Abgeordnete mit ihren persönlichen Sichtweisen (also auch mit der eigenen Gewissenslage) einbringen kann. Das, was Sie Fraktionszwang nennen, ist also eher das Ergebnis eines Diskussionsprozesses, den ich nicht als Zwang interpretieren würde, sondern als Ergebnis eines demokratischen Meinungsbildungsprozesses.