Jürgen Herrmann (CDU)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Jürgen Herrmann
Jahrgang
1962
Berufliche Qualifikation
Polizeibeamter, Diplom-Verwaltungswirt
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Höxter - Lippe II
Landeslistenplatz
keinen, Nordrhein-Westfalen
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(...) Dass sich einige Abgeordnete mit dieser Gehaltsstufe verbessern, andere jedoch große Abstriche machen, je nachdem, welchen Beruf sie vorher ausgeübt haben, lässt sich nicht vermeiden. Meines Erachtens ist die Höhe im Vergleich zum Arbeitsaufwand und zur Verantwortung, die die Volksvertreter tragen, gerechtfertigt. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Bildung und Forschung
15.09.2007
Von:

Unsere Kinder sind 11 u 13 Jahre und auch wir möchten uns weiterbilden. Wir sind vom 23. bis 27. September in Berlin.
Meine Frage: Wie können wir in den Bundestag gelangen und an einer öffentlichen Sitzung teilnehmen. In der Glaskuppel darüber waren wir schon.

Viele Grüße
H
Antwort von Jürgen Herrmann
bisher keineEmpfehlungen
17.09.2007
Jürgen Herrmann
Sehr geehrter Herr ,

Herr Herrmann hat mich gebeten, Ihnen für Ihre email zu danken und Ihnen mit Ihrem Anliegen weiterzuhelfen. Leider haben Sie sich für Ihren Berlinbesuch eine sitzungsfreie Woche ausgesucht, in der das Parlament nicht tagt und somit auch keine Plenarsitzungen stattfinden werden. Zur politischen Weiterbildung empfehlen wir Ihnen stattdessen den Besuch des Deutschen Doms am Gendarmenmarkt. Dort können Sie Di bis So von 10.00 - 18.00 h die Ausstellung "Wege-Irrwege-Umwege" zur Geschichte des Parlamentarismus besuchen, die sehr informativ gestaltet und auch für Jugendliche geeignet ist. Sollten Sie einmal planen, in einer Parlamentswoche nach Berlin zu kommen, dann lassen Sie das uns bitte ca. drei Wochen vorher wissen. Wir arrangieren dann gern den Besuch einer Parlamentsdebatte für Sie und Ihre Familie.

Mit Gruß nach Warburg
i.A.
Ines Koch
Deutscher Bundestag
Büro Jürgen Herrmann, MdB
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
20.09.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Herrmann,

mit Interesse habe ich heute die Sendung PHOENIX Runde verfolgt. Dabei hat sich mir die folgende Frage aufgedrängt:

Würden Sie den Abschuss eines Passagierflugzeuges auch dann Befürworten, wenn in der betreffenden Maschine einer ihrer Söhne oder vielleicht auch ihre Frau sitzt?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Jürgen Herrmann
1Empfehlung
25.09.2007
Jürgen Herrmann
Sehr geehrter Herr ,

danke für Ihre Frage bezüglich der aktuellen Sicherheitsdebatte. Ich habe mich stets bemüht darzustellen, und das übrigens auch bei der Phoenix Sendung, dass die derzeitige Diskussion über einen Flugzeugabschuss zu kurz greift.

Die Frage wie wir auf terroristische Angriffe reagieren wollen, bzw. reagieren können muss doch wesentlich breiter geführt werden. Die Zuständigkeiten beschränken sich beispielsweise nicht nur auf Bundeswehr und Bundespolizei, sondern darüber hinaus auch auf die verschiedenen Polizeien der Länder. Bei Angriffen auf bzw. von See aus, die auch in der Vergangenheit bereits wiederholt vorkamen, kommt zusätzlich noch der Küstenschutz hinzu.

Die Frage ist doch letztendlich, ob wir mit militärischen Fähigkeiten, die die Polizei eben nicht hat, im inneren einen terroristischen Angriff abwehren können, obwohl es sich nicht um den grundgesetzlich geforderten Angriff von "außen" handelt.

Die Frage des Abschusses eines gekaperten Passagierflugzeuges mit an Bord befindlichen Geiseln ist dabei nur ein sehr kleiner Ausschnitt. Ich finde es schade, dass sich die eigentliche und in meinen Augen sehr wichtige Diskussion zunehmend dahinter verliert.

Aber ich will mich vor einer konkreten Beantwortung Ihrer Frage – die ich mir übrigens selbst auch schon häufiger gestellt habe - nicht drücken. Ich denke, dass der Schutz der Bevölkerung Vorrang genießt und für dieses Ziel alles erdenklich Mögliche im Rahmen der geltenden Rechtsordnung unternommen werden muss und zwar unabhängig von Ämtern oder Mandaten.

Ihre Frage hat dabei auch noch eine zweite Seite, nämlich wie man theoretisch reagieren würde, wenn die eigenen Angehörigen in einem Stadion sitzen, welches Ziel eines solchen terroristischen Angriffs sein würde. Beides sind bisher – zumindest in Deutschland – bloße Gedankenspiele. Hoffen wir, dass wir niemals in eine solche Situation kommen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Jürgen Herrmann, MdB
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Frage zum Thema Sicherheit
23.09.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Herrmann,

kurz zu meiner Person: Mein Name ist , ich bin 20 jahre alt und beginne in Kürze mein Studium der Politikwissenschaft.

Meine Frage bezieht sich auf die Wehrpflicht im Allgemeinen. Ich habe vom 1.7.06 bis zum 31.3.07 meinen Wehrdienst abgeleistet, was ich auch nicht bereue. In letzter Zeit kamen in den Medien viele Berichte über Wehrungerechtigkeit bzw willkürliche Musterungen auf. Inwiefern diese Berichte die allgemeine Situation beschreiben vermag ich nicht zu beurteilen, aber ich möchte mal ein Beispiel schildern, welches mir selbst bzw jemanden aus meinem Abiturjahrgang passiert ist: Selbiger hatte einen Abiturdurchschnitt von 1,0 und nahm u.a. sehr erfolgreich an NRW-Leichtathletikmeisterschaften teil. Er wurde wegen vermeintlicher Dummheit ausgemustert. Ähnliche, weniger "dramatische" Fälle kenne ich ebenfalls.

Ich sehe den Wehrdienst (genau wie den Zivildienst) als eine sehr wichtige Institution für die Gesellschaft sowie für den persönlichen Reifeprozess eines Jeden, allerdings habe ich im Grunde ein Jahr "verloren", in dem ich schon hätte studieren können, wenn ich bei der Musterung ein bisschen getrickst hätte. Das man als "Idiot" bezeichnet wird, wenn man seinen Wehr - oder Zivildienst antritt ist ein anderes, gesellschaftliches, Problem. Ehemalige Kameraden denken ebenso. Ich verstehe, dass es schwierig ist, alle Wehrpflichtigen "unterzubringen", da momentan die geburtenstarken 80er Jahrgänge gemustert werden, während der Transformationsprozess weiterläuft.

Was kann man tun, um die Wehrgerechtigkeit einigermaßen wiederherzustellen? Ist dies überhaupt möglich?
Man kann das Ganze auch von der anderen Seite betrachten: Wenn körperlich und geistig hochqualifizierte Wehrpflichtige nicht genommen werden, kann es zu einem Nachwuchsproblem bei qualifizierten Offizier- und Unteroffizieranwerbern kommen, dies sollte die Bundeswehr meiner Meinung nach beachten.

Mit freundlichen Grüßen,
Antwort von Jürgen Herrmann
2Empfehlungen
25.09.2007
Jürgen Herrmann
Sehr geehrter Herr ,

danke für Ihre Anfrage und auch dafür, dass Sie eben nicht getrickst haben, sondern Ihren Wehrdienst abgeleistet haben. Genauso wie Sie sehe ich im Wehr- und Zivildienst eine wichtige Institution für unser Land. Dies gilt es nach meiner persönlichen, aber auch nach Meinung der CDU/CSU zu erhalten.

Erst letzte Woche habe ich dazu im Plenum des Deutschen Bundestages gesprochen und ausgeführt, dass der Wehrdienst eine zentrale Säule für unsere Bundeswehr ist.

Die Streitkräfte benötigen für ihre Aufgabe – übrigens auch nach der momentanen Transformation – Wehrpflichtige und Reservisten. Sie verankern die Streitkräfte in der Mitte der Gesellschaft, sie verhindern die aus dem Ausland bekannten Probleme einer reinen Berufsarmee. Vor allem dienen Wehrpflichtige in Deutschland und entlasten so die Soldaten in den Auslandseinsätzen. Aber auch zur Rekrutierung ist die Wehrpflicht unerlässlich. Im Jahr 2006 wurden etwas über 71.000 junge Männer eingezogen. Davon haben sich über 9.100 entschieden, als Zeit- oder Berufssoldat eine Karriere bei den Streitkräften zu beginnen.

Leider passieren solche Fehler bei den Musterungen, wie Sie sie beschrieben haben. Ich hoffe, dass es sich dabei um Ausnahmen handelt. Schlimm genug!

Der Bundesminister der Verteidigung hat auch wegen der Wehrgerechtigkeit beschlossen, zukünftig mehr als 6.500 Wehrpflichtige zusätzlich einzuberufen. Vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung dürfte dies für mehr Gerechtigkeit sorgen. Dennoch muss der Dienst für unser Land nach meinem Dafürhalten attraktiver werden. Es kann nicht sein, dass, wie Sie richtig sagen, der ehrliche der Dumme ist, nämlich derjenige, der sich für den Wehr- oder Ersatzdienst entscheidet. Hierbei kann weniger die Politik, als vielmehr die ganze Gesellschaft etwas ändern. Ich wünsche Ihnen für Ihr anstehendes Studium viel Erfolg und verbleibe mit freundlichen Grüßen nach Steinheim

Jürgen Herrmann, MdB
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Frage zum Thema Sicherheit
26.09.2007
Von:
van

Sehr geehrter Herr Herrmann,

mit großem Interesse habe ich Ihre Antwort auf die Frage von Herrn Thiele gelesen. Sie schrieben:

"Leider passieren solche Fehler bei den Musterungen, wie Sie sie beschrieben haben. Ich hoffe, dass es sich dabei um Ausnahmen handelt. Schlimm genug!"

Wie Ihnen sicher bekannt ist, wird inzwischen fast jeder zweite ausgemustert, z.B. auch der Sohn meines Nachbarn, obwohl er sogar gerne zur Bundeswehr wollte. Hier von Fehlern zu reden, halte ich für zynisch. Es ist offensichtlich, dass hier systematisch ausgemustert wird, um die Anzahl der Tauglichen dem Bedarf der Bundeswehr an Wehrpflichtigen anzupassen. Es ist daher auch völlig unangebracht den jungen Männern irgendwelche Tricksereien zu unterstellen.

In unserer Verfassung hat nur die allgemeine Wehrpflicht, nicht aber die tatsächlich praktizierte Auswahlwehrpflicht einen Platz. Ich würde daher gerne von Ihnen wissen, wie es möglich ist, dass ein derartiger Verstoß gegen alle Regeln der Gerechtigkeit im allgemeinen und dem Gebot der Gleichbehandlung im besonderen überhaupt möglich ist, ohne dass es zu strafrechtlichen Konsequenzen kommt. Grundgesetzlich garantierte Rechte dürfen nicht einfach zeitweise ausgesetzt werden und schon gar nicht in einem Ausmaß wie dies hier der Fall ist.

Könnte es sein, dass Sie und Ihre Parteifreunde die Beibehaltung der Wehrpflicht höher Einstufen als das Recht auf Gleichbehandlung?

Ich habe übrigens auch gedient, sogar 15 Monate. Zu meiner Zeit bin ich schon vielen jungen Männern begegnet, die nicht dienen mußten und entsprechend riesige Vorteile genossen. Dass die heutigen jungen Männern, die gedient haben, sich als die Dummen der Nation vorkommen müssen, ist nachvollziehbar und schlichtweg eine Tatsache. Schuld daran ist aber nicht die Gesellschaft. Schuld daran sind Politiker wie Sie, die diese Musterungs- und Einberufungspraxis dulden.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. A. van
Antwort von Jürgen Herrmann
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01.10.2007
Jürgen Herrmann
Sehr geehrter Herr Dr. van ,

zynisch wäre es, wenn ich per Ferndiagnose an dieser Stelle versuchen würde, die Krankheiten Ihrer Nachbarn zu analysieren. Dies liegt mir fern. Aber im ernst: wir kennen uns bisher glaube ich nicht (leider haben Sie es versäumt, Ihre Adresse mitzuteilen) und ich weiß deshalb auch nicht, wieso Sie mich persönlich so angreifen. Die Verfassungsmäßigkeit der allgemeinen Wehrpflicht auch gegenüber dem Grundsatz der Gleichbehandlung, hat das Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung bejaht. Es hat ausgeführt, dass "das Grundgesetz es als grundsätzlich zumutbar erachtet, dass der Wehrpflichtige seinen Bürgerdienst erfüllt, und stellt die damit notwendigerweise verbundenen Nachteile gegenüber dem staatlichen Wehrinteresse zurück. Die Nachteile des Wehrdienstleistenden haben daher vor der Verfassung nicht das gleiche Gewicht wie vergleichbare Belastungen außerhalb dieses Pflichtenverhältnisses." (Beschluss BVerfG vom 17. Mai 2004 – 2 BvR 821/04 –)

Damit diese Nachteile aber für den Einzelnen so gering wie möglich ausfallen, hat der Gesetzgeber in den letzten Jahrzehnten zahlreiche Ausnahmeregelungen für bestimmte Personengruppen erlassen. Dabei ist es richtig, dass die Tauglichkeitskriterien sowie die Ausnahmetatbestände in den vergangenen Jahren angepasst wurden. Ausnahmen an sich gab es aber schon immer, denken Sie beispielsweise an Polizisten, Feuerwehrleute, die Mehrgeschwisterregelung oder Geistliche. Die Musterungskriterien treffen aber alle Wehrpflichtigen gleichermaßen, d.h. es gilt § 3 Abs. 1 Satz 1 WPflG, in dem Wehrdienst und Zivildienst unter dem Oberbegriff der Wehrpflicht zusammengefasst werden. Eine systematische Ausmusterung aufgrund einer Bedarfsorientierung allein für die Bundeswehr gibt es gerade deshalb nicht, weil von der Wehrpflicht eben nicht nur diejenigen erfasst werden, die den Dienst in den Streitkräften leisten, sondern auch die Zivildienstleistenden. Die Vereinbarkeit des § 3 Abs. 1 Satz 1 WPflG mit dem Grundgesetz hat das Bundesverfassungsgericht ebenfalls bereits festgestellt (vgl. BVerfGE 80, 354).

Herr Dr. van , ich unterstelle niemandem Tricksereien - übrigens auch bei mir selbst nicht. Ich habe auch keinen Wehrdienst abgeleistet, da ich bereits mit 17 Jahren in den Polizeidienst des Landes Nordrhein-Westfalen eingetreten bin. Ansonsten hätte ich aber ohne "Wenn und Aber" meinen Wehrdienst geleistet.

Fest steht, die Bundeswehr kann auf die Wehrpflicht nicht verzichten, ohne einen qualitativen und quantitativen Schaden zu nehmen. Dies ist auch aufgrund der heutigen Sicherheitslage nicht hinzunehmen. Ich habe höchsten Respekt vor denjenigen – Wehrdienstleistende und Zivildienstleistende –, die aufgrund klarer grundgesetzlicher Regelungen, ihren Dienst für unser Land und uns alle tun.

Mit freundlichen Grüßen

Jürgen Herrmann, MdB
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Frage zum Thema Sicherheit
06.10.2007
Von:
Dr. van

Sehr geehrter Herr Herrmann,
leider habe ich nach wie vor den Eindruck, dass Ihnen der Unterschied zwischen Dienen und Nichtdienen nicht ganz klar ist. Dienen bedeutet einen Zeitverlust von mindestens 9 Monaten, die Verrichtung einer Zwangstätigkeit und den Verlust von zigtausend Euro an entgangenem Einkommen. Bei den Wehrpflichtigen kommt zudem hinzu, dass, zumindest nach der Studie "Gewalt gegen Männer", 2/3 von ihnen ihre Dienstzeit in keiner guten Erinnerung haben. Wenn von zwei jungen Männern bei gleichem Gesundheitszustand und auch ansonsten gleichen Verhältnissen der eine dienen muss und der andere nicht, dann ist dass im Einzelfall bedauerlich, aber wenn dies heute eher die Regel als die Ausnahme ist, dann ist das ein Skandal und für die Betroffenen unzumutbar.
Vor diesem Hintergrund möchte ich daher gerne von Ihnen erfahren, wie Sie eine inzwischen auf 46,2 % gestiegene Untauglichkeitsquote rechtfertigen, wie es möglich ist, dass von einem Jahrgang weniger als die Hälfte überhaupt einen Dienst verrichten muss und warum mehr Zivil- als Wehrdienstplätze genehmigt werden?
Sie schreiben, dass die Bundeswehr nicht auf die Wehrpflicht verzichten kann, ohne einen qualitativen und quantitativen Schaden zu nehmen.
Diesbezüglich wüsste ich gerne von Ihnen, welchen Schaden die Bundeswehr denn schon genommen hat, dadurch, dass nur noch weniger als 20 % eines Jahrganges gebraucht werden und damit von einem Spiegelbild der Gesellschaft längst keine Rede mehr seien kann?
Weiter wüsste ich gerne, um wie viel besser (z.B an IQ Punkten) unsere Soldaten denn gegenüber z.B. den französischen Soldaten sind?
Zum Schluss muss ich natürlich auch fragen, warum Sie glauben, dass dies überhaupt ein ausreichender Grund sein könnte, die Wehrpflicht beizubehalten?
Viele Grüße
A. van
Antwort von Jürgen Herrmann
2Empfehlungen
11.10.2007
Jürgen Herrmann
Sehr geehrter Herr van ,

die Tauglichkeitskriterien werden nach höchstrichterlicher Rechtsprechung vom Bundesminister der Verteidigung festgelegt. Der Umstand, dass Einzelne von der allgemeinen Wehrpflicht stärker betroffen sind, als andere, ist ebenfalls höchstrichterlich anerkannt und im Übrigen gleichzeitig Spiegel der wiederum gewollten vielfältigen sozialen Ausnahmeregelungen.

Weiterhin ist die Wahrung der Funktionsfähigkeit der Streitkräfte primäre Aufgabe einer Regierung. In Deutschland hat die allgemeine Wehrpflicht traditionell die Aufgabe, diesem Ziel und damit der Sicherheit unsers Landes zu dienen. Dies tut sie in vielfältiger Art und Weise. Wenn Sie sich die Schwierigkeiten anderer Länder ansehen, die nach Abschaffung der Wehrpflicht eingetreten sind, wird man vorsichtiger, bewährte Strukturen zu beseitigen, ohne neue und vor allem tragfähige aufgebaut zu haben. Die von Ihnen als Scherz gestellte Frage nach den IQ-Werten von Soldaten ist im europäischen Ausland bereits tatsächlich evaluiert worden. Das Ergebnis war übrigens verheerend. Andere Länder Europas, die die Wehrpflicht abgeschafft haben, versuchen ihren Bedarf dadurch zu decken, dass sie in Entwicklungsländern anwerben und dafür eine Einbürgerung versprechen. In dem von Ihnen erwähnten Frankreich wurde während des letzten Präsidentschaftswahlkampfs bereits die Wiedereinführung der Wehrpflicht gefordert.

Herr van , mir und meiner Partei ist durchaus bewusst, dass die allgemeine Wehrpflicht einen tiefgreifenden Eingriff in das Leben junger Menschen darstellt. Den Eingriff gilt es so gering wie möglich zu halten. Eine Alternative zur Wehrpflicht sehe ich aber bisher auch bei Abwägung aller Argumente nicht.

Mit freundlichen Grüßen

Jürgen Herrmann, MdB
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