Jürgen Herrmann (CDU)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Jürgen Herrmann
Jahrgang
1962
Berufliche Qualifikation
Polizeibeamter, Diplom-Verwaltungswirt
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Höxter - Lippe II
Landeslistenplatz
keinen, Nordrhein-Westfalen
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(...) Fest steht, die Bundeswehr kann auf die Wehrpflicht nicht verzichten, ohne einen qualitativen und quantitativen Schaden zu nehmen. Dies ist auch aufgrund der heutigen Sicherheitslage nicht hinzunehmen. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
16.10.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Herrmann,

wie stehen Sie zum Umgang der Bundeswehr mit dem totalen Kriegsdienstverweigerer Jan-Patrick Ehlert in der Barnim-Kaserne? Die Bundeswehr hält ihn in Isolationshaft und hat eine totale Kontaktsperre verhängt. Die ihm zu Recht zustehenden Telefongespräche können nicht mehr von ihm geführt werden, der Gefangene darf keinerlei Bücher besitzen und auch seine Post, die wir ihm zur Untertstützung sendeten, verschwinden bei der Bundeswehr spurlos. Das sind immense Verstöße gegen elementare Rechte, die Gefangenen selbst nach demokratischen Rechtsnormen zustehen.

Wie stehen sie zu diesen antidemokratischen Rechtsbrüchen der Bundeswehr gegen Jan-Patrick Ehlert?


Mit freundlichen Grüßen,



Quellen: totalverweigerung.blogsport.de
Antwort von Jürgen Herrmann
8Empfehlungen
21.10.2008
Jürgen Herrmann
Sehr geehrter Herr ,

laut unserer Verfassung gibt es in Deutschland die Wehrpflicht.

Im Gegensatz zu vielen anderen Ländern besteht der deutsche Staat jedoch nicht darauf, dass in jedem Fall in den Streitkräften gedient wird, sondern eröffnet die Möglichkeit eines zivilen Dienstes für diejenigen, die sich ob ihrer religiösen, ethischen oder weltanschaulichen Grundüberzeugung nicht zu einem "Dienst an der Waffe" in der Lage sehen. Beide Arten des Dienstes sowie die Art und Weise der Ableistung sind mehrfach höchstrichterlich überprüft und ohne Ausnahme für rechtens und rechtsstaatlich erkannt worden.

Kommt man seiner Dienstverpflichtung nicht nach, so stellt dies einen Verstoß gegen die gültige Rechtslage dar. Dieser wird strafrechtlich geahndet. Meiner Kenntnis nach, ist auch in dem von Ihnen geschilderten Fall dem Rekruten mehrfach die Folgen seines Handelns sowie seine (rechtlichen) Möglichkeiten aufgezeigt worden. Beschwerden bzw. eine Überprüfung über das - in diesen Fällen normale - Vorgehen der Behörden sind über dies auf dem Klageweg möglich. Des Weiteren sei noch angemerkt, dass die von Ihnen angefügte Informationsquelle mir kaum geeignet erscheint, eine objektive und sachliche Informationsgewinnung insbesondere zum Vorgehen der betroffenen Behörden zu ermöglichen.

Mit freundlichen Grüßen

Jürgen Herrmann, MdB
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
19.02.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Herrmann,

meine Fragestellung ist im Grunde ziemlich simpel: Wenn ich mir Ihre Abstimmungsliste so ansehe muss ich mich fragen, inwiefern sie mich oder die meisten meiner Bekannten vertreten.
Bezogen auf das BKA-Gesetz und die Vorratsdatenspeicherung , frage ich mich immer wieder, wie man solchen Gesetzen guten Gewissens zustimmen kann, obwohl man weiß, dass es ähnliche oder teilweise gleiche Berechtigungen bereits zu Stasi-Zeiten gab. Wie man dort sehen kann, führten diese sehr schnell zum Missbrauch.
Desweiteren bezweifle ich, dass man mit diesen neuartigen Methoden Terroranschläge verhindern kann, die man nicht auch ohne diese Gesetze hätte verhindern können.
Somit werden Millionen Menschen um ihre Unschuldsvermutung beraubt, von welcher im Grundgesetz jedoch ausgegangen wird (Grundlage Rechtsstaat?).
Nochmal zu meiner Frage: Wie kann man diesem als Repräsentant zustimmen? Ein realer Schutz vor Terroristen ist keineswegs gegeben. Wir sind es eigentlich, die dem Terrorismus seine gewaltige Macht geben, indem wir in unserem Heimatland die Paranoia schüren. Ohne den 11. September und die ganzen Antiterror-Paranoia-Aktionen wäre der Terrorismus keineswegs so gefürchtet, wie er es heute ist. Dies lässt mich zu dem Schluss kommen, dass diese ganze Terrorismusschiene nur gefahren wird, damit man diese hart kritisierten Gesetze durchbringen kann, ohne dass sich das Volk zu sehr dagegen auflehnt. Wie sehen Sie das?
Auch die Auslandseinsätze der Bundeswehr, völlig hinfällig auf welchem weit entfernten Teil der Erde, lassen mich zweifeln. Wie können Sie zustimmen, obwohl bekannt ist, dass die Bundeswehr weder über das nötige Gerät noch über das nötige Mandat verfügt um einen Einsatz zufriedenstellend und für die Soldaten möglichst ungefährlich auszuführen?( www.focus.de )
Würden Sie sich für direkte Demokratie einsetzen?
Ich hoffe bald von Ihnen zu hören

MfG
Antwort von Jürgen Herrmann
3Empfehlungen
25.02.2009
Jürgen Herrmann
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Fragen. Ich betrachte die Dinge ein wenig anders:

Sie behaupten: "ohne den 11. September und die ganzen Antiterror-Paranoia-Aktionen wäre der Terrorismus keineswegs so gefürchtet, wie er es heute ist." Sofern man unter Paranoia mit dem "Duden" Wahn oder Wahnvorstellung versteht, so finde ich diesen Begriff im Zusammenhang mit den Angriffen auf das World-Trade-Center, durch die Terroristen immerhin fast 3.000 Menschen ermordeten, unpassend. Der internationale Terrorismus, dem übrigens auch in Europa zahllose Menschen in den letzten Jahren zum Opfer fielen, denken Sie an die Anschläge in London oder Madrid, ist doch keine Paranoia, sondern es sind geplante Aktionen einer kleinen Gruppe von Verbrechern, mit dem Ziel, durch den Tod von Menschen Angst und Schrecken zu verbreiten und auf diese Weise politischen Einfluss auszuüben. Hiergegen muss eine demokratisch legitimierte Staatsmacht vorgehen.

Genauso wenig finde ich Ihr Argument überzeugend, dass "diese ganze Terrorismusschiene nur gefahren wird, damit man diese hart kritisierten Gesetze durchbringen kann." Das klingt ja fast so, als würde unser Staat oder seine Regierung den Terrorismus für eigene Zwecke fördern wollen. Fest steht, dass es die Aufgabe der Regierung sein muss, Gefahren für unser Gemeinwesen anzuwehren. Dies ist im Bezug auf den Terrorismus teilweise nur mit Gesetzesverschärfungen möglich. Hierüber lässt sich im Einzelfall streiten und dies geschieht ja auch durchaus leidenschaftlich und kontrovers, wie es sich für eine pluralistische Gesellschaft gehört. Gemeinsames Ziel aber ist doch, eben diese freiheitliche Gesellschaft mit ihren demokratischen Strukturen nicht irgendwelchen Verbrechern zu überlassen.

In Bezug auf die Bundeswehr ist es falsch, dass die deutschen Streitkräfte ohne Mandat international operieren. Dieses haben sie in jedem einzelnen Fall mit einer breiten parteiübergreifenden Mehrheit durch den Deutschen Bundestag erhalten, vielfach auch auf Grundlage internationaler Mandate, z. B. der Vereinten Nationen oder der Europäischen Union. Darüber hinaus sind unsere Soldaten mit der notwendigen Ausbildung und Ausrüstung ausgestattet, um in den jeweiligen Einätzen erfolgreich und mit einer möglichst geringen Gefährdung für Leib und Leben handeln zu können.

Mit freundlichen Grüßen

Jürgen Herrmann, MdB
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Frage zum Thema Umwelt
14.03.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Hermann,

die britischen Streitkräfte planen auf dem Truppenübungsplatz den umfangreichen Bau von Übungsdörfern und Konvoirouten. Eines dieser Übungsdörfer und eine Übungshöhle befinden sich in starker Nähe zur Wohnbebauung der Gemeinde Augustdorf. Ein nächstes Übunsdorf ist ca. 1-1,5 Kilometer von der Wohnbebauung Augustdorfs weg.

Der Truppenübungsplatz Senne ist bereits heute sehr lärmintensiv (momentan werden wieder Übungen in den Abendstunden und am Wochenende gefahren). Die Durchgangsstrassen sind bereits heuite oft gesperrt und eine weitere, längere Sperrung der Strassen ist abzusehen weil diese Strassen ebenfalls zu den Konvoirouten gehören.

Mich interessiert Ihre Meinung zu diesem Bauvorhaben der Briten, was 2012 fertig gestellt werden soll - wenn vorraussichtlich keine Briten mehr im Irak oder Afghanistan sind.

Insbesondere interessiert mich die Frage wie sie zu dem Verfahren stehen, bei dem die Gemeinde Augustdorf keinerlei Mitspracherechte hat da es sich hier um Bauwerke der Landesverteidigung handeln soll. Werden Sie als gewählter Vertreter der Augustdorfer Bürger im Bundestag den Augustdorfern beim Widerstand gegen die Einrichtungen helfen?

Mir ist es in diesem Zusammenhang schleierhaft warum britische Übungseinrichtungen dazu dienen das Deutschland verteidigt wird. Unter Einrichtungen die der Landesverteidigung dienen verste ich Radarstationen, Geschützstellungenen etc.
Antwort von Jürgen Herrmann
2Empfehlungen
17.03.2009
Jürgen Herrmann
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich im Folgenden gerne beantworte.

Ich bin der Auffassung, dass wenn wir unsere Soldaten, und damit meine ich nicht nur die Soldaten unserer Bundeswehr, sondern auch die Angehörigen anderer, verbündeter Streitkräfte in Auslandseinsätze schicken, so müssen wir auch dafür Sorge tragen, dass sie dafür die entsprechende Ausbildung bekommen. Dies dient nicht nur der Auftragserfüllung, sondern vornehmlich auch dem persönlichen Schutz des einzelnen Soldaten. Dies hat übrigens der Rat der Gemeinde Augustdorf als eigenes Bekenntnis in einer Resolution verabschiedet.

Eine solide und realitätsnahe Ausbildung setzt nun mal auch das Üben bestimmter Szenarien voraus. Dies wiederum bedarf entsprechender Übungseinrichtungen, die die britischen Streitkräfte mit ihren Übungsdörfern schaffen, bzw. ausbauen wollen. Entgegen Ihrer Information gab es in den vergangenen Wochen und Monaten intensive Gespräche über den konkreten Standort und die Ausführung der Bauarbeiten zwischen Vertretern der britischen Streitkräfte und der Gemeinde Augustdorf, bei denen ich zum Teil auch vermittelnd Unterstützung leisten konnte.

Über die Notwendigkeit der dargestellten Maßnahmen besteht weitgehend Einigkeit.

Problematisch wird die Nutzung eines solchen Übungsdorfes allerdings auf dem Gelände "Augusta" gesehen, das sich in der Nähe einer Wohnbebauung befindet. Dies habe ich in meinen Gesprächen auch deutlich gemacht. Ich hoffe, dass sich in diesem Punkt die britische Seite noch ein wenig auf unsere Position zu bewegt.

Mit freundlichen Grüßen

Jürgen Herrmann, MdB
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
05.04.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Herrmann,

vielen Dank, dass Sie sich die Zeit nehmen auf die zahlreichen Anfragen hier
einzugehen.

Nach "Winnenden" scheint es sowohl im Bereich der Länderinnenminister als auch auf Bundesebene eine Diskussion zu geben, inwiefern das Waffengesetz weiter
"verschärft" werden könnte. Dies kommt vor allem aus dem Umfeld der SPD
und noch linkerer Parteien.

Gemäß Fachleuten gehen von legalen Waffenbesitzern jedoch kaum
Gefahren für die öffentliche Sicherheit aus, so z.B. W. Dicke von der GdP: "Nur 0,03 Prozent der Straftaten würden mit legalen Waffen begangen." ( www.ffh.de ) oder "Legale Waffen spielten bei Verbrechen so gut wie keine Rolle, hatte der Bremer Rechtspsychologe Dietmar Heubrock 2008 bei einer Anhörung vor dem Innenausschuss des Deutschen Bundestages erklärt." ( www.badische-zeitung.de )

Trotz 7-10 Millionen registrierten Legalwaffen kann man meines Erachtens auch nicht behaupten, dass wir in Anarchie und Auseinandersetzungen mit
Schusswaffen versinken. Das Übel erscheinen mir eher illegale zu sein.

Würden Sie mir zustimmen können, dass eine mengenmäßige Beschränkung
von registrierten, adäquat verschlossenen Schusswaffen unsinnig ist (als Tatwaffe genügt ja bereits eine) bzw. eine noch weiter verlängerte Wartezeit auf das eigene Präzisionssportgerät dem Schießsport abträglich ist?

Halten Sie für Fangschüsse des Jägers sowohl den Besitz von Kurzwaffen als auch die sofort zugriffsbereite Muntion zur Erlegung verunfallten Wildes ebenso wie ich für sinnvoll und im Sinne der Waidgerechtigkeit und des Naturschutzes geboten?

Können Sie sich somit meiner Einschätzung anschließen, dass diese Tat
absolut nicht möglich gewesen wäre, wenn bereits nach geltendem Recht
bei der Aufbewahrung der Waffe vorgegangen wäre und dass daher jegliche o.g.
weitere Verschärfungen keinen zusätzlichen Sicherheitsgewinn bringen?
Antwort von Jürgen Herrmann
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06.04.2009
Jürgen Herrmann
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage zum Thema Waffenrecht.

Um es vorweg zu sagen: Ich teile Ihre Ansicht weitestgehend, dass wir -- auch unter dem Eindruck der schlimmen Vorfällen in Winnenden -- jetzt nicht in einen blinden Aktionismus verfallen sollten. Das Waffenrecht wurde in der Vergangenheit bereits deutlich verschärft. Wenn alle Vorschriften, insbesondere zur Lagerung von Waffen eingehalten worden wären, hätte das Drama vielleicht auch einen anderen Verlauf genommen. Fakt ist, dass sich die überwältigende Mehrheit der legalen Waffenbesitzern an die Sicherheitsvorschriften hält, weil sie um die Gefahr und die damit verbundene Verantwortung weiß. Daher halte ich auch eine mengenmäßige Beschränkung für fragwürdig, zumal völlig unklar ist, wie hoch die Anzahl der erlaubten Waffen pro Person denn liegen sollte. Wie Sie richtig sagen, reicht ja bereits eine Waffe aus, um fürchterliches Unheil anzurichten.

Kritisch sehe ich ferner den Vorschlag, Waffen zentral an einem Ort aufzubewahren. Hierdurch würden wahre Waffenlager entstehen, die durch den durchschnittlichen Sport- oder Jagdverein nicht mehr zu sichern wären. Auch die getrennte Aufbewahrung von Munition und Waffen ist -- zumindest für Jäger - mehr als fragwürdig. Wie Sie ebenfalls schreiben, erfüllen Jäger durch ihren Einsatz bei verunfalltem Wild, übrigens Tag und Nacht, eine wichtige gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die man ihnen nicht noch zusätzlich erschweren sollte.

Meiner Ansicht nach müssen daher einerseits die geltenden gesetzlichen Vorschriften konsequent umgesetzt werden. Andererseits muss noch stärker an das Pflichtbewusstsein der legalen Waffenbesitzer appelliert werden, sich beim Umgang und der Aufbewahrung der Waffen der ständigen hohen Verantwortung bewusst zu sein.

Mit freundlichen Grüßen

Jürgen Herrmann, MdB
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
22.04.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Herrmann,

als Informatik-Student verfolge ich mit großen Bedenken die intensiven Bemühungen insbesondere Ursula von der Leyens, mit Hilfe von Internetsperren durch das BKA gegen Kinderpornographie vorzugehen.

Unbestritten ist, dass der Missbrauch an Kindern furchtbare Grausamkeit ist, gegen die angegangen werden muss. Die geplanten Internet-Sperren jedoch halte ich aus mehreren Gründen für einen völlig falschen Weg dafür:
  • Das geplante Verfahren wird von allen Sachkundigen als nur minimal wirksam beurteilt. Mit einfachsten Instruktionen wäre es ein Leichtes, innerhalb einer Minute die Sperren dauerhaft zu umgehen. Zudem verbirgt sich hinter kinderpornographischen Inhalten im Internet allen Erkenntnissen nach kaum eine Industrie (wie oft behauptet), sondern vielmehr geschlossene Personenkreise, die eingeschlägiges Material unentgeltlich untereinander tauschen. Solche Strukturen lassen sich technisch von einem derartigen Filter in keinster Weise erfassen!
  • Es besteht überhaupt keine Möglichkeit nachzuvollziehen, welche Inhalte nun tatsächlich auf der "schwarzen Liste" des BKAs landen. Es soll keinerlei Überprüfung einer Sperrung etwa durch unabhängige Richter stattfinden. Ich sehe hier den Grundsatz der Gewaltenteilung verletzt und fürchte die Entstehung eines Instruments, das sich zur Zensur unliebsamer Internet-Inhalte missbrauchen ließe.
  • Über 90% der Server, auf denen kinderpornographisches Material dem Internet zugänglich gemacht wird, werden in unseren westlichen Ländern vermutet. Wieso trennt man diese Inhalt nicht einfach vom Internet oder löscht sie von den Servern, anstatt sie derart halbherzig zu verstecken?
  • Erfahrungen z.B. aus Skandinavien zeigen die Wirkungslosigkeit derartiger Sperren gegen Kindesmissbrauch. Sollte hier nicht eher auf eine bessere Strafverfolgung sowie Präventionsmaßnahmen gesetzt werden, sodass der Missbrauch gar nicht erst erfolgt?

Wie stehen Sie zum geplanten Gesetzesentwurf?

Mit freundlichen Grüßen,
Antwort von Jürgen Herrmann
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27.04.2009
Jürgen Herrmann
Sehr geehrter Herr ,

danke für Ihre Anfrage, deren Einschätzung der Lage ich überwiegend ähnlich sehe. Natürlich wird man das Problem der Kinderpornografie aufgrund dieser (freiwilligen) Vereinbarungen nicht beseitigen können. Dazu ist das Internet viel zu groß und weitverzweigt. Auch scheint das angedachte Verfahren nicht so einfach umzusetzen zu sein, zumindest wenn man den Pressemitteilungen der Beteiligten wie der z. B. der Deutschen Telekom Glauben schenken darf. Allerdings ist das Problem viel zu ernst, als dass man sich nur zurücklehnen und mit den Schultern zucken kann. Sie schreiben zu Recht im letzten Absatz, dass eine bessere Strafverfolgung und Prävention der bessere Weg seien. Hier bietet der Ansatz der Bundesregierung einige Aspekte, die man nicht vorschnell beiseite schieben sollte:

Zum einen glaube ich, dass manch einer sich durch die neuen Maßnahmen durchaus von den einschlägigen Seiten abschrecken lassen wird. Denn nun bewegt er sich eindeutig auf verbotenem Terrain, was auch erstmals deutlich gekennzeichnet sein wird. Der ein oder andere – natürlich nicht der (Hoch-)Kriminelle – wird auch Probleme haben, die Sperre zu durchbrechen oder zu umgehen. Den entscheidenden Vorteil sehe ich aber bei der späteren Verfolgung der Täter und der Nachweisbarkeit der Strafbarkeit ihres Handelns. Bisher konnten sich viele mit der Entschuldigung herausreden, dass sie auf diese Seiten nur zufällig gestoßen seien. In Zukunft ist diese Ausrede nicht mehr möglich und es besteht ein klarer Vorsatz ab dem Zeitpunkt, ab dem die Warnung übertreten wurde. Dies bedeutet in meinen Augen schon einen gewissen Fortschritt. Wir sind dennoch auch weiterhin aufgerufen, diese Verbrechen intensiv zu verfolgen und zu bekämpfen, wobei ich mir natürlich darüber im Klaren bin, dass dies letztlich nur gemeinsam und auf internationaler Ebene wirklich effektiv geschehen kann.

Mit freundlichen Grüßen

Jürgen Herrmann, MdB
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