Jürgen Herrmann (CDU)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Jürgen Herrmann
Jahrgang
1962
Berufliche Qualifikation
Polizeibeamter, Diplom-Verwaltungswirt
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Höxter - Lippe II
Landeslistenplatz
keinen, Nordrhein-Westfalen
weitere Profile
(...) Danke für Ihre Anfrage zu den Berufsaussichten einer Diplom-Verwaltungswirtin. Mit diesem Abschluß können Sie sich im Öffentlichen Dienst bewerben und haben vielfältige Einsatzmöglichkeiten. Zum Teil, das hängt von den jeweiligen Bestimmungen in den einzelnen Bundesländern ab, gibt es gute Aufstiegsmöglichkeiten in den gehobenen, nicht technischen Dienst. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten

Veröffentlichungspflichtige Angaben

Keine veröffentlichungspflichtigen Angaben.

Erläuterungen
  • Grundlage für die Angabe der oben aufgeführten Nebentätigkeiten und Einkünften bilden die "Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestags"
  • Einkünfte sind nur anzugeben, wenn diese im Monat den Betrag von 1000€ oder im Jahr den Betrag von 10.000€ für eine einzelne Tätigkeit übersteigen
  • Die Höhe der Einkünfte werden lediglich in Stufen angegeben: Stufe 1: 1000 - 3500€, Stufe 2: 3500 - 7000€ und Stufe 3: über 7000€
  • Quelle der Daten: www.bundestag.de
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
30.06.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Herrmann,

am Freitag soll im Bundestag über einen Gesetzesentwurf entschieden werden, der das Wahlrecht zum Deutschen Bundestag verfassungskonform machen würde. Ihre Fraktion lehnt eine Änderung noch vor der Bundestagswahl mit dem Argument ab, das Bundesverfassungsgericht habe eine Frist bis 2011 zugelassen.

Dies kann jedoch wohl kaum als Argument gegen eine verfassungskonforme Wahl schon in diesem Jahr gelten. Vielmehr entsteht hier der Eindruck, es bestünde gar der Wunsch, noch möglichst lange verfassungswidrig wählen zu lassen, um sich daraus ergebende Vorteile für Ihre Fraktion nutzen zu können.

Können Sie also weitere Argumente gegen eine Änderung des Wahlrechts nennen und den Vorwurf der Ausnutzung der Frist aus wahltaktischen Gründen widerlegen?
Antwort von Jürgen Herrmann
1Empfehlung
15.07.2009
Jürgen Herrmann
Sehr geehrter Herr ,

ob das derzeit geltende Wahlrecht "Vorteile" für die ein oder andere Partei bei den anstehenden Wahlen mit sich bringen mag, kann dahinstehen. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil klar Stellung bezogen und diese auch entsprechend begründet:
"Bei der Bestimmung der Frist, die dem Gesetzgeber zur Behebung des verfassungswidrigen Zustandes einzuräumen ist, ist einerseits zu bedenken, dass ein neuer Bundestag möglichst auf verfassungsrechtlich einwandfreier Grundlage gewählt wird. Andererseits fordert der dem Gesetzgeber von Verfassungs wegen zustehende Gestaltungsspielraum ausreichend Zeit, um die verschiedenen Regelungsalternativen und deren Auswirkungen auf das Wahlrecht angemessen zu berücksichtigen und zu gewichten. Dies erfordert genügend Raum für Anhörungen und Abstimmungen auch mit den Parteien und deren Landesverbänden. Das Gesetzgebungsverfahren muss zudem so rechtzeitig abgeschlossen sein, dass sich die Parteien bei der Aufstellung ihrer Kandidaten auf die neue Rechtslage einstellen können.
Im Hinblick auf die hohe Komplexität des Regelungsauftrags und unter Berücksichtigung der gesetzlichen Fristen zur Vorbereitung einer Bundestagswahl (vgl. §§ 18, 19 BWG) erscheint es danach unangemessen, dem Gesetzgeber aufzugeben, das Wahlrecht rechtzeitig vor Ablauf der gegenwärtigen Wahlperiode zu ändern. Das reguläre Gesetzgebungsverfahren müsste in diesem Fall spätestens im April 2009 abgeschlossen sein, damit das neue Recht bei den Vorbereitungen zur Wahl zum 17. Deutschen Bundestag berücksichtigt werden könnte. Ein derart kurzer Zeitraum birgt die Gefahr, dass die Alternativen nicht in der notwendigen Weise bedacht und erörtert werden können. Dem Gesetzgeber wäre damit auch die Möglichkeit genommen, das für den Wähler kaum noch nachzuvollziehende Regelungsgeflecht der Berechnung der Sitzzuteilung im Deutschen Bundestag auf eine neue, normenklare und verständliche Grundlage zu stellen. Demgegenüber kann ausnahmsweise hingenommen werden, dass die Sitze im kommenden Bundestag - wie in den vergangenen Jahrzehnten - noch nach § 7 Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit § 6 Abs. 4 und 5 BWG zugeteilt werden. Der Gesetzgeber hat den verfassungswidrigen Zustand aber spätestens bis zum 30. Juni 2011 zu beheben." (wörtl. zitiert aus: BVerfGE 121,266; Urteil vom 3. Juli 2008 "Negatives Stimmengewicht") An diese Vorgaben haben sich die Bundesregierung und der Deutsche Bundestag gehalten.

Mit freundlichen Grüßen nach Detmold

Jürgen Herrmann, MdB
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
26.07.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Herrmann,

was sagen Sie denn dazu, dass unsere werte Frau Ministerin Ulla Schmidt mit Dienstwagen in Urlaub gefahren ist und sich diesen dann noch hat klauen lassen.

Jeder Arbeitnehmer hat sich im Urlaub so zu verhalten, dass er sich erholt. Wenn die Dame vorgibt, im Urlaub Termine zu haben, dann verhält sie sich nicht richtig - zumal dies für mich nur vorgeschoben ist.
Antwort von Jürgen Herrmann
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04.08.2009
Jürgen Herrmann
Sehr geehrter Herr ,

den von Ihnen geschilderten Fall kenne auch ich nur aus der Presse. Mir fehlen schlicht gesicherte Informationen für eine abschließende Bewertung. Dass eine Ministerin Urlaub machen darf ist klar. Wenn in diesem Urlaub dienstliche Termine erledigt werden, darf man wohl auch einen Dienstwagen mitnehmen. Allerdings scheint mir der ganze Fall - und auch die nachträgliche bisherige Aufarbeitung durch Frau Schmidt – doch eher kurios. Falls es sich um einige wenige Termine gehandelt hat, wäre bestimmt auch ein Botschaftsfahrzeug oder ein Leihwagen in Frage gekommen. Aber ich möchte hier nicht spekulieren. Rechtlich wird dieser Vorfall durch den Bundesrechnungshof geprüft werden. Danach wird man klarer sehen, Konsequenzen ziehen und/oder auch ggf. die rechtlichen Voraussetzungen überdenken. Ich glaube, man kann aber bereits jetzt schon feststellen, dass hier in weiten Teilen das notwendige Fingerspitzengefühl gefehlt hat. Dies scheint auch bei der neuerlichen Posse mit einem Bild für das Bundesministerium von Frau Schmidt der Fall zu sein.

Mit freundlichen Grüßen

Jürgen Herrmann, MdB
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Frage zum Thema Internationales
12.08.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Herrmann,

Als Christ stehe ich in meiner Werteorientierung der CDU in vielerlei Hinsicht nahe, aber ich verstehe nicht, wie der Afghanistan-Einsatz der Bundeswehr und anderer NATO-Länder auf christlicher Grundlage gerechtfertigt werden kann. Als Christen dürfen wir keine Angriffskriege führen (wie etwa den Irak-Krieg), sondern nur "gerechte Kriege" -- aber in wie kann man den Afghanistan-Krieg als gerecht im Sinne der christlichen Lehre ansehen?

Der Konflikt ist ja im wesentlichen ein Bürgerkrieg zwischen modernistischen und jihadistischen Kräften in Afghanistan, der seit den 1970er Jahren andauert. Ist es "gerecht", wenn sich ausländische Staaten in diesen inneren Konflikt einmischen und für eine der beiden Seiten kämpfen? Haben wir nicht 1989 zu Recht schärfstens protestiert, als die Sowjetarmee einmarschiert ist (obwohl sie damals auch auf Seiten der modernistischen Kräfte kämpfte)?

Die jetzige Phase des Krieges begann mit dem Angriff der NATO-Länder auf Afghanistan im Herbst 2001, obwohl kein Afghane einem NATO-Land ein Haar gekrümmt hatte, und die angebliche Unterstützung der damaligen Regierung für die Al-Qaida-Terroristen nie nachgewiesen wurde. War das "gerecht"?

Bürgerkriege können manchmal durch Hilfe von außen beigelegt werden (so haben etwa christlich motivierte Vermittler wie Sant Egidio oder Jimmy Carter bei der Belegung von Konflikten in Nepal, Mosambik und anderswo geholfen). Aber ist es mit christlichen Werten vereinbar, mit Gewalt in einen Bürgerkrieg einzugreifen?

Für eine Erläuterung wäre ich Ihnen sehr dankbar.
Ihr
Prof. Dr.
Antwort von Jürgen Herrmann
bisher keineEmpfehlungen
18.08.2009
Jürgen Herrmann
Sehr geehrter Herr Professor ,

als Christ ist es nach meiner festen Überzeugung unsere Aufgabe, Konflikte nach Möglichkeit gewaltfrei zu lösen. Gewalt kann immer nur das letzte Mittel sein – und nur, um Gewalt gegen andere zu beenden. In der Vergangenheit wurde Hilfe bei der Beendigung etwa von Bürgerkriegen durch – wie Sie sagen "christlich motivierte" Vermittler geleistet. Anderenorts, wie zum Beispiel auf dem Balkan, aber auch mittels Waffengewalt, damals um das systematische Morden zu beenden und eine humanitäre Katastrophe zu verhindern.
In Afghanistan führen wir keinen Angriffskrieg und auch keinen Krieg gegen die afghanische Bevölkerung. Die Bundeswehr unterstützt zusammen mit ihren internationalen Partnern die afghanische Regierung beim Wiederaufbau des Landes nach einem Bürgerkrieg. Ziel ist die Stabilisierung Afghanistans und der schrittweise Aufbau eigener, afghanischer Sicherheitskräfte sowie einer zivilen Verwaltung. Zwar darf man bei dieser Aufbauarbeit in einem muslimisch geprägten Land wohl keine christlichen Werte und Werteordnungen als Maßstäbe ansetzen. Dennoch berührt es mich als Christ stark, wenn man sich die Bilder von Steinigungen, Auspeitschungen oder anderen Gräueltaten ansieht, die in der Ära der Taliban ebenso zum Alltag gehörten, wie die systematische Ausgrenzung von Frauen. Das wir diese in allen Religionen der Welt zu missbilligenden Zustände beenden konnten, halte ich für einen wesentlichen – und leider viel zu wenig beachteten - Erfolg unserer Präsenz in Afghanistan.

Mit freundlichen Grüßen

Jürgen Herrmann, MdB
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