Judith Skudelny (FDP)
Abgeordnete Bundestag

Grunddaten
Judith Skudelny
© FDP-Bundestagsfraktion
Geburtstag
02.10.1975
Berufliche Qualifikation
Rechtsanwältin
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Leinfelden-Echterdingen
Wahlkreis
Nürtingen
Ergebnis
11,7%
Landeslistenplatz
12, Baden-Württemberg
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(...) Könnten Sie mir das Ablehnungsschreiben Ihrer Gemeinde zukommen lassen? Auf dieser Basis könnte ich mich dort als Abgeordnete erkundigen, warum eine - aus meiner Sicht für die kindliche Entwicklung unbedingt notwendige - Kindergartenbetreuung nicht möglich sein soll. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
Fragen an Judith Skudelny
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Frage zum Thema Finanzen
08.01.2010
Von:
-

In wie weit können Sie auf Ihre Fraktion einwirken, dass diese unsägliche Steuerreformdiskussion endlich beendet und statt dessen ernsthaft an der Reduktion der Staatsverschuldung gearbeitet?
Antwort von Judith Skudelny
1Empfehlung
21.04.2010
Judith Skudelny
Sehr geehrter Herr ,

meine Kollegen in der FDP-Bundestagsfraktion und ich haben im Wahlprogramm beides – Haushaltskonsolidierung und Steuerreform – als Ziel gesetzt. Die Rahmenbedingungen hierfür sind im Licht der Wirtschaftskrise sehr ungünstig. Was den Haushalt für das Jahr 2010 angeht, kommt zusätzlich die Erschwernis hinzu, dass dieser von der vorigen Bundesregierung unter Finanzminister Peer Steinbrück entworfen wurde. Der Spielraum für Änderungen in den festgesetzten Budgets und Verpflichtungen war äußerst gering und mit harten Verhandlungen zu verbinden.

Die Staatsausgaben zu reduzieren ist dennoch zentrale Herausforderung der liberalen Regierungspolitik für die 17. Wahlperiode des Deutschen Bundestages. Das Liberale Sparbuch bleibt hierfür das maßgebliche Papier. Dass wir dies nicht nur als Ziel für die ferne Zukunft sehen, haben die bereits abgelaufenen Haushaltsberatungen gezeigt. Hier habe ich in meinem Themenbereich "Umweltpolitik" (Einzelplan 16 des Bundeshaushalts) Vorschläge für Einsparungen in einem Gesamtvolumen von rund 432 Mio. Euro eingebracht. Hiervon konnten von unseren Haushaltspolitikern Einsparungen in einem Gesamtvolumen von rund 20 Millionen Euro durchgesetzt werden.

In diesem Sinne möchte ich auch weiterhin meinen Beitrag im Deutschen Bundestag für solide Haushaltspolitik leisten. Meine Kollegen in der FDP-Bundestagsfraktion sehen dies ebenso.

Mit freundlichen Grüßen

Judith Skudelny
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Frage zum Thema Soziales
09.02.2010
Von:

Sehr geehrte Frau Skudelny,

Ende Oktober 2009 erklärte Herr Minister Niebel lautstark
"Deutschland wolle Armut bekämpfen - China sei ein Wirtschaftsriese und benötige die Hilfe nicht mehr".
Nun muss ich lesen, dass die Hilfe von 75 Mio. Euro auf 100 Mio. Euro aufgestockt wurde. Dies liegt im krassen Gegensatz zu seinen Aussagen.
In Deutschland werden Harz IV Empfängern die Bezüge gekürzt, da das Kindergeld erhöht wird, aber China, das alles nur Erdenkliche kopiert, wird mit zusätzlichen 25 Mio Euro belohnt.
Ich sehe hier eine absolute Misswirtschaft mit Steuergeldern.
Natürlich sollen angefangene Projekte zu Ende gebracht werden, aber dazu weitere Millionen Euro in ein Land geben, das die Menschenrechte mit Füssen tritt scheint mir sehr Fragwürdig. Hier gibt es sicher auch andere Möglichkeiten, Angefangenes zu beenden.
Diese Geld wird dringend in Deutschland gebracht - Reduzierung der Staatsverschuldung- Kinderarmut um nur einige Punkte zu nennen.

Auf Ihre Antwort bin ich sehr gespannt.

Mit freundlichen Grüßen,
Antwort von Judith Skudelny
2Empfehlungen
21.04.2010
Judith Skudelny
Sehr geehrter Herr ,

für Ihre Anfrage zur Aufstockung der Entwicklungshilfe für die Volksrepublik China danke ich sehr. Ich möchte hierzu auf folgende Sachverhalte hinweisen. Die Aussage, die Volksrepublik China benötige keine Entwicklungshilfe mehr, ist für den Bereich der wirtschaftlichen Entwicklung völlig korrekt. Im Jahr 2010 soll es meines Wissens auch keine neuen Zusagen für die Förderung der wirtschaftlichen Zusammenarbeit geben.

Dass die Gelder für die Entwicklungszusammenarbeit dennoch erhöht wurden, lässt sich wie folgt erklären: Der Haushalt für das Jahr 2010 wurde zum größten Teil noch von der alten Bundesregierung entworfen. Dies gilt auch für Entwicklungshilfehaushalt. Die vormalige Ministerin für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Heidemarie Wieczorek Zeul hat an dieser Stelle Vereinbarungen mit China getroffen. Die neue Bundesregierung sieht sich dem international erwarteten Grundsatz verpflichtet, dass getroffene Vereinbarungen eingehalten werden müssen. D.h. die von vormaligen Bundesregierungen eingegangenen Verpflichtungen können nicht einfach mit Verweis auf einen Regierungswechsel kassiert werden. Dies würde die internationale Glaubwürdigkeit Deutschlands beschädigen. Aus diesem Grund mussten für dieses Jahr entsprechende Mittel bereitgestellt werden.

Auch ich vertrete die Ansicht, dass mehr Mittel für die Haushaltskonsolidierung und die Neuordnung des Sozialstaats aufgewandt werden sollten. Dennoch kann ich die Erhöhung der Mittel für die Volksrepublik China nachvollziehen, auch wenn ich sie nicht begrüße. Wichtig ist nun, dass die Mittel für wirtschaftliche Zusammenarbeit reduziert werden und keine neuen Verpflichtungen eingegangen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Judith Skudelny MdB
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Frage zum Thema Internationales
04.03.2010
Von:

Sehr geehrte Frau Skudelny,

gestern habe ich erfahren, dass die FDP plant die Fördergelder für das FSJ im Ausland und den ADiA bzw. das zugehörige "weltwärts"-Programm stark zu kürzen.
Abgesehen von dem mir nicht erschließendem Sinn ist es sehr ärgerlich, dass für dieses Jahr zugesagte Fördergelder gekürzt werden und so deshalb schon zugesagte Freiwilligendienste nicht durchgeführt werden können.
Für uns Jugendliche ist es sehr kurzfristig, wenn wir im März erfahren, dass wir doch nicht wie geplant im Juli ausreisen können und uns deshalb eine andere Zivildienststelle suchen müssen (welche jetzt schon teils belegt sind).

Deshalb meine Frage, gibt es einen guten Grund, weshalb das weltwärts-Programm um ca. 25% gekürzt werden soll, obwohl das Geld dort sehr gut "angelegt" ist, da viele davon profitieren?

Vielen Dank im Vorraus für ihre Antwort
Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Judith Skudelny
1Empfehlung
06.05.2010
Judith Skudelny
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Freiwilligendienste.

Die FDP hält die Freiwilligendienste für besonders förderungswürdig und setzt sich seit langem für ihre Stärkung ein. Die verschiedenen Freiwilligendienste tragen dazu bei, die Bildungsfähigkeit von Jugendlichen zu verbessern und geben jungen Menschen die Möglichkeit zur persönlichen und beruflichen Orientierung. Daher stellen die Freiwilligendienste nicht nur einen Weg zur Selbstverwirklichung und Mitgestaltung der Engagierten dar, sondern mehren auch das soziale Kapital unserer Gesellschaft.

Sie sprechen in Ihrer Anfrage zwei verschiedene Aspekte an. Einerseits berührt Ihre Anfrage eine Veränderung in der Förderstruktur, die mit dem Wegfall der Sonderförderung für ein FSJ/FÖJ als Ersatzdienst für den Zivildienst nach §14 c Abs. 4 Zivildienstgesetz (ZDG) einhergeht. Andererseits sprechen Sie die künftige Förderung des entwicklungspolitischen Freiwilligendienstes "weltwärts" an, der davon unabhängig ist.

Durch die Sonderförderung des Bundes für anerkannte Kriegsdienstverweigerer, die anstelle des Zivildienstes ein FSJ/FÖJ ableisten, haben sich Plätze im Jugendfreiwilligendienst herausgebildet, die ausschließlich Männern vorbehalten sind. Die bestehende Regelung führt also zu einer erheblichen Schieflage zwischen den Geschlechtern bei begehrten FSJ-Plätzen. Benachteiligt sind nach der aktuellen Förderstruktur auch nicht dienstpflichtige Männer. Denn die Bewerber, die anstatt des Zivildienstes einen Freiwilligendienst leisten, erhalten eine höhere Förderquote und werden bei der Platzvergabe oftmals bevorzugt. Aus diesem Grund befürwortet die FDP die Streichung der Sonderförderung nach §14 c Abs. 4 ZDG im laufenden Haushaltsjahr 2010. Im Übrigen erhalten alle anderen Formen des Ersatzdienstes, ob dies nun THW, Freiwillige Feuerwehr, der Andere Dienst im Ausland oder weltwärts ist, keine Bundesförderung aus dem Zivildiensthaushalt.

Um das Platzangebot der Träger im Zuge der Umstrukturierung der Förderung zu sichern, hat das Ministerium für Familie, Senioren und Jugend (BMFSFJ) bereits Sonderfinanzierungsregelungen mit den Trägerverbänden der verschiedenen Dienste vereinbart. Die FDP wird sich dafür einsetzen, dass die Mittel aus § 14 c Abs. 4 ZDG im Zuge einer Übertragung in die Förderung der Freiwilligendienste in voller Höhe erhalten bleiben und für den Ausbau des Platzangebotes bei FSJ und FÖJ eingesetzt werden. Darüber hinaus sind die Fördermittel in den diesjährigen Haushaltsberatungen des Deutschen Bundestages für die Freiwilligendienste nicht gekürzt, sondern – ganz im Gegenteil - um eine Million Euro erhöht worden.

Auch beim entwicklungspolitischen Freiwilligendienst "weltwärts" ist es im aktuellen Haushaltsjahr faktisch nicht zu einer Mittelkürzung, sondern zu einer Mittelerhöhung gekommen. Im Jahr 2009 waren für "weltwärts" 30 Mio. Euro im Etat des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) angesetzt. Davon wurden laut Haushaltsplan rund 27 Mio. Euro abgerufen. In diesem Haushaltsjahr wurden in den Haushaltsberatungen 29 Mio. Euro für "weltwärts" vorgesehen. Die Kürzung der hier Mittel für" weltwärts" übersteigt aber immer noch die zuletzt tatsächlich für das Programm benötigten Gelder. Eine Streichung der Plätze des Freiwilligendienstes wegen gekürzter Haushaltsmittel kann also nicht mit der Kürzung der Mittel für "weltwärts" erklärt werden. Diese müssten mit den bestehenden Mitteln nämlich nach wie vor bereitgestellt werden können. Vor dem Hintergrund der Wirtschafts- und Finanzkrise und der daraus resultierenden engen Spielräume bei der Haushaltsplanung, setzt die Regierungskoalition damit ein deutliches Zeichen für den entwicklungspolitischen Freiwilligendienst.

Die schwarz-gelbe Koalition hat im Koalitionsvertrag vereinbart, die Freiwilligendienste qualitativ durch eine Erhöhung der Förderquote und quantitativ durch einen Ausbau des Platzangebotes zu stärken. Wir befinden uns derzeit in politischen Diskussionen, wie dieses Ziel am besten erreicht werden kann. Ich hoffe, dass ich Ihre Befürchtungen mit Blick auf die künftige Förderung der Jugendfreiwilligendienste ausräumen konnte.

Mit freundlichen Grüßen

Judith Skudelny MdB
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
21.04.2010
Von:

Sehr geehrter Frau Skudelny,
ich habe den Eindruck das in Deutschland eine zunehmenden Verflechtung von
Geld und Politik entsteht.
Währe der Bundestag nicht verpflichtet eine unverzügliche Umsetzung des
UN- Abkommens gegen Korruption (UNCAC) nachzukommen, in dem er seinen
langjährigen mehrheitlichen Widerstand gegen eine juristisch handhabbare
und wirkungsvolle Verschärfung von § 108e StGB (Abgeordnetenbestechung)
aufgibt?

Was ist Ihre Meinung dazu?

Mit freundlichen Grüßen aus Wolfschlugen

Antwort von Judith Skudelny
1Empfehlung
27.08.2010
Judith Skudelny
Sehr geehrter Herr ,

gerne möchte ich zu Ihren Fragen Stellung nehmen:

Die Verschärfung der Normen zur Abgeordnetenbestechung und die Umsetzung des UN-Abkommens gegen Korruption (UNCAC) zu fordern, ist nachvollziehbar. Stehen doch in Deutschland immer wieder Politiker unter Verdacht, sich ihre Leistungen mit Spenden vergüten zu lassen. Ginge es um eine rein moralische Einschätzung, so stünde der sofortigen Ratifikation des UN-Abkommens gegen Korruption nichts im Weg. In diesem Zusammenhang muss man jedoch auch darauf achten, wie man solche Abkommen am besten in deutsches Recht übersetzt. Die meisten Punkte der Konvention sind unstrittig und durch die geltenden deutschen Antikorruptionsregeln bereits gut abgedeckt. Ein Problem besteht aber noch. Die Frage, wie wir die Bestechlichkeit von Abgeordneten handhaben. Der Paragraf 108e des Strafgesetzbuches, der die Bestechung von Abgeordneten regelt, lässt sich nur sehr schwer an die Bestimmungen der Konvention anpassen. Dies bezieht sich auf den in der Konvention festgehaltenen, sehr abstrakten und mit der deutschen Rechtskultur nur schwer vereinbaren Begriff der "Verwerflichkeit".

Das es im Gegensatz zur moralischen Definition keine juristisch eindeutige Definition von "verwerflich" gibt, wäre hier richterlicher Willkür Tür und Tor geöffnet. Allein die Anschuldigung, bestimmte Interessengruppen durch die eigene Politik zu bedienen, könnte einem Abgeordneten zum Verhängnis werden. Eine parlamentarische Demokratie lebt jedoch von Meinungsvielfalt und widerstreitenden Interessen, hinter denen sich auch entsprechende Gruppierungen sammeln. Ich halte daher die Regelung für zu weitgehend.

Dennoch halte ich es für nötig, dass Politiker ihr Handeln den Bürgerinnen und Bürgern besser vermitteln müssen. Nur Transparenz bei Politikern schafft Vertrauen beim Bürger. Ich bemühe mich darum, möglichst viele meiner Entscheidungen den Bürgerinnen und Bürgern zu erläutern. Meine Bezüge und Beteiligungen habe ich auf der Internetseite des Deutschen Bundestages offengelegt. Ich bin darüber hinaus auch der Meinung, dass man hier die Offenlegungspflichten für Politiker auf Aktienbeteiligungen ausweiten sollte und genaue Geldbeträge bei den einzelnen Bezügen nennen müsste.

Mit freundlichen Grüßen

Judith Skudelny
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Frage zum Thema Kinder und Jugend
14.07.2010
Von:

Sehr geehrte Frau Skudelny,

Ich wende mich nun an abgeordnetenwatch, weil ich einfach nicht mehr weiter weiß.
Meine Tochter ist am 2. Juni 3 Jahre alt geworden, und hat nacj meinem Wissen einen anspruch auf einen Kindergartenplatz in unserem Ort!
Nun wollten wir sie anmelden, wurden jedoch schriftlich abgewiesen weil leider alle verfügbaren Plätze bereits vergeben sind, aber das wir gute Chancen für September 2011 hätten.

Wir sind ein recht kleiner Ort, und nun wundert es mich , das in dem Kindergarten viele Kinder unter 3 Jahren sind, aber für meine 3 Jährige Tochter kein Platz vorhanden ist!?

Stimmt es denn nicht, das ein Kind ab 3 Jahren einen anspruch auf einen Platz im Kindergarten , im eigenem Ort hat?

Ein Platz in einem Nachbarsort ist für mich leider ausgeschlossen, da ich keinen Führerschein besitze, und noch ein 8 Monate altes Baby zuhause habe.

Bitte antworten sie uns ... es würde meiner Tochter sehr gut tun , da sie so nur Kontakt mit älteren kindern hat.

Mit freundlich Grüßen

C.
Antwort von Judith Skudelny
1Empfehlung
09.08.2010
Judith Skudelny
Sehr geehrte Frau ,

grundsätzlich besteht ein Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für Kinder ab drei Jahren. Ich kann Ihnen nicht genau sagen, warum Ihr Platz abgelehnt worden ist und wie in Ihrem Fall weiter verfahren werden kann. Könnten Sie mir das Ablehnungsschreiben Ihrer Gemeinde zukommen lassen? Auf dieser Basis könnte ich mich dort als Abgeordnete erkundigen, warum eine - aus meiner Sicht für die kindliche Entwicklung unbedingt notwendige - Kindergartenbetreuung nicht möglich sein soll.

Mit freundlichen Grüßen

Judith Skudelny MdB
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