Josip Juratovic (SPD)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Josip Juratovic
Jahrgang
1959
Berufliche Qualifikation
Kfz-Mechaniker, Betriebsrat bei Audi AG Neckarsulm
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Heilbronn
Landeslistenplatz
15, Baden-Württemberg
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(...) Meiner Meinung nach ist eine Beschränkung auch für Softairwaffen auf 0,08 Joule vertretbar. Einer drohenden Kriminalisierung der deutschen Kinderzimmer kann man entgehen, indem Eltern die Kriegsspielzeuge ihrer Kinder aus den deutschen Kinderzimmern entfernen und ggf. vernichten. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Anbauverbot von Genmais
07.09.2009
Von:

Hallo Herr Juratovic,

ich machte eben den Kanditatencheck bei Spiegel.de. Auf die Frage "Gentechnik lehne ich Grundsätzlich ab" haben Sie mit "ja" geantwortet mit der Begründung, dass Sie dies Ablehnen bis langfristige Forschungsergebnise vorliegen. Mein Gedächtnis hat mich nicht getäuscht und ich habe nochmal bei abgeordnetenwatch.de nach Ihrer Stimme beim Antrag "Anbauverbot von Genmais" nachgeschaut, sie haben gegen den Antrag gestimmt und daher nach meinem verständnis nichts gegen den Anbau von Genmais unternommen. Dies widerspricht sich für mich mit der getätigten Aussage bei dem Kanditatencheck. Um mir meine Meinung besser zu bilden bzw. etwas zu den Hintergründe zu erfahren würden mich die ausschlaggebenden Argumente für die beiden für mich widersprüchlichen Handlungen interresieren.

Vielen Dank.
Antwort von Josip Juratovic
1Empfehlung
15.09.2009
Josip Juratovic
Sehr geehrter Herr ,

ich freue mich, dass Sie den Kandidatencheck ausprobiert haben. Ich habe mir viel Zeit genommen, um ausführliche Kommentierungen zu meinen Antworten zu geben.

Ich lehne Gentechnik grundsätzlich ab. Mit meiner Bundestagskollegin Elvira Drobinski-Weiß, die federführend für Gentechnik in unserer Fraktion verantwortlich ist, setze ich mich dafür ein, dass gentechnisch veränderte Lebensmittel nicht auf den Markt kommen. Die langfristigen Auswirkungen auf Mensch und Natur sind noch lange nicht erforscht.

Sie haben richtig recherchiert, dass ich beim Antrag "Anbau von gentechnisch verändertem Mais" nicht zugestimmt habe. Dieser Antrag wurde von der Fraktion Bündnis90/Die Grünen in den Bundestag eingebracht. Auch wenn der Antrag inhaltlich meine Zustimmung erfährt, habe ich mich bei meiner Ablehnung im Bundestag an den Koalitionsvertrag gehalten. Darin haben SPD, CDU und CSU im Jahr 2005 festgelegt: "Im Bundestag und in allen von ihm beschickten Gremien stimmen die Koalitionsfraktionen einheitlich ab. [...] Wechselnde Mehrheiten sind ausgeschlossen." Verbunden habe ich meine Zustimmung mit einer Persönlichen Erklärung nach § 31 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages. Leider zeigt Abgeordnetenwatch nur das Abstimmungsverhalten der einzelnen Abgeordneten auf, nicht aber die Persönlichen Erklärungen. Abgeordnetenwatch täuscht in diesem Fall eine Transparenz vor, die bei genauem Hinsehen nicht vorhanden ist. Deswegen habe ich Ihnen meine Persönliche Erklärung am Ende meiner Antwort beigefügt.

Trotz Widerstands der Unionsparteien war die Gentechnik ein wichtiges Thema dieser Legislaturperiode und wird es auch in den kommenden Jahren bleiben. Im Gentechnikrecht ist der Schutz von Mensch und Umwelt weiterhin unser oberstes Ziel. Bei der Novelle des Gentechnikgesetzes haben wir daher durchgesetzt, dass Haftungsregelungen unverändert bestehen und öffentlich einsehbare Standortregister erhalten bleiben. Durch die neue "Ohne Gentechnik"-Kennzeichnung können Verbraucherinnen und Verbraucher endlich mitentscheiden, ob sich gentechnisch veränderte Lebensmittel auf dem Markt durchsetzen oder nicht.

Mehr Informationen finden Sie unter www.spdfraktion.de
und www.spdfraktion.de .

Mit freundlichen Grüßen

Josip Juratovic



Erklärung nach § 31 GO

Im April 2009 hat die zuständige Bundesministerin Ilse Aigner den Anbau des einzigen zu kommerziellen Zwecken zugelassenen GVO-Konstruktes, des Bt-Mais MON 810 verboten. Wir unterstützen dieses Verbot. Im März 2009 hatte Bundesminister Gabriel gegen die Untersagung des in Österreich und Ungarn bereits seit längerem bestehenden Verbots des Anbaus von MON 810 gestimmt. Wir unterstützen dieses Vorgehen.

Auch Frankreich, Polen, Griechenland und Luxemburg, wo der Anbau von MON 810 ebenfalls untersagt ist, dürfen von der EU nicht gezwungen werden, den Anbau wieder zuzulassen. Einen Eilantrag der Firma Monsanto gegen das Verbot, Genmais der Linie MON 810 anzubauen, hat das Verwaltungsgericht Braunschweig am 5. Mai 2009 abgelehnt. In der Begründung heißt es, dass neuere Untersuchungen darauf hindeuten könnten, dass der im Genmais produzierte Giftstoff nicht nur gegen den Schädling wirke, der damit bekämpft werden solle, sondern auch gegen weitere Insekten. Außerdem sei nach aktuellen Studien davon auszugehen, dass sich die Genmaispollen deutlich weiter verbreiten können, als dies bisher angenommen wurde.

Das Verbot des kommerziellen Anbaus von MON 810 ist die Konsequenz aus dem im Koalitionsvertrag vereinbarten Schutz von Mensch und Umwelt als oberstem Ziel gemäß dem Vorsorgegrundsatz. Weitere Konsequenzen müssen auf EU-Ebene die Ablehnung der Neuzulassung von MON 810 und der Zulassungen der gentechnisch veränderten Maissorten Bt 11 und Bt 1507 sein, denn ähnlich wie bei MON 810 können auch bei diesen Konstrukten negative Effekte auf Insekten und andere Organismen nicht ausgeschlossen werden.

Nach meiner Überzeugung muss dem Vorsorgegrundsatz im EU-Zulassungsverfahren stärker Rechnung getragen werden. Unsere Fraktion hatte deshalb mehrere Entwürfe für Anträge erarbeitet, mit denen die Bundesregierung beauftragt werden sollte, sich auf EU-Ebene für eine Überarbeitung der Gentechnikregelungen einzusetzen. Darin haben wir unter anderem ein transparentes und demokratisches Zulassungsverfahren gefordert, das sicherstellt, dass neben der unbedingten Einhaltung des Vorsorgeprinzips weitere Aspekte des gesellschaftlichen Interessenausgleichs, zum Beispiel Folgekosten, einbezogen werden.

Auch die Absicherung der gentechnikfreien Regionen ist uns ein wichtiges Anliegen. Wir wollten zum einen die Bundesregierung beauftragen, sich auf EU-Ebene für eine verbindliche Regelung für gentechnikfreie Regionen einzusetzen; zum anderen haben wir einen Weg aufgezeigt, wie auch auf nationaler Ebene mit einer fruchtartspezifischen Lösung bereits jetzt mehr Verbindlichkeit für gentechnikfreie Regionen geschaffen werden könnte.

Unsere Entwürfe konnten nicht eingebracht werden, weil der Koalitionspartner die Unterstützung verweigert hat. Auch die CSU-Kollegen waren nicht bereit, unsere Initiativen zu unterstützen - obwohl die CSU in Bayern diese Forderungen öffentlich vertritt.

Wir stimmen der vorliegenden Beschlussempfehlung zu, die die Ablehnung des Antrags der Grünen vorsieht, denn in wesentlichen Punkten ist der Antrag erledigt. Es ist uns aber ein Anliegen hier zu erklären, dass es uns nicht ausreicht, wenn in diesem Jahr kein kommerzieller Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen in Deutschland mehr stattfindet. Wir sehen uns dem Vorsorgeprinzip verpflichtet und werden uns für seine konsequente Durchsetzung auch auf EU-Ebene einsetzen. Und dies nicht nur in diesem (Wahl-)Jahr und mit Worten sondern auch weiterhin und mit Taten.
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Frage zum Thema Internetsperren
07.10.2009
Von:

Hallo Herr Juratovic,

als ehemaliges SPD-Mitglied musste ich mit Bedauern feststellen, dass die SPD dem Zugangserschwerungsgesetz fast vollständig zugestimmt hat.

Ungeachtet der (falls überhaupt noch vorhandenen) politischen Position der SPD muss ich dennoch folgende Fragen an Sie richten:

  • In welchem Ausmaß hat der Fraktionszwang zu Ihrem Abstimmungsverhalten geführt?

  • Stehen Sie tatsächlich hinter einem Gesetz, welches Bürgerrechte einschränkt, Zensur als Vorstufe legalisiert und als absolut wirkungslos zu betrachten ist?

  • Wurde in den Debattten zum Gesetzesentwurf erwähnt, dass derartige Sperren ohne jede große Grundkenntnis in wenigen Sekunden umgangen werden kann?

  • Sind Sie sich darüber bewußt, dass dieses Gesetz nichts anderes aussagt als "der Staat schaut weg und zwingt alle Bürger dazu, ebenfalls wegzuschauen"?

  • Wird den Opfern von Gewalttaten hierdurch ein wirksamer Schutz geboten?

  • Wie würde Ihr Abstimmungsverhalten aussehen, wenn dieser Entwurf erst jetzt unter einer schwarz-gelben Regierung vorgebracht werden würde?

Viele Grüße aus dem Wahlkreis
Antwort von Josip Juratovic
1Empfehlung
26.10.2009
Josip Juratovic
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Zugangserschwerungsgesetz. Dieses Gesetz hat viel Aufmerksamkeit in der Öffentlichkeit bekommen. Darüber freue ich mich, und wünsche mir eine solche öffentliche Auseinandersetzung bei noch viel mehr Gesetzen.
Bei der Debatte um das Zugangserschwerungsgesetz sind jedoch auch einige Fakten durcheinander geraten. Gerne gebe ich Ihnen darüber Auskunft, warum ich für dieses Gesetz gestimmt habe.

Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Was in der wirklichen Welt verboten ist, sollte auch im Internet verboten sein. Wer Kinderpornografie bekämpfen möchte, muss dies auch im Internet tun. Dies ist der Grundsatz des Zugangserschwerungsgesetzes.

Ich habe dem Gesetz nur zugestimmt, da die SPD durchgesetzt hat, dass die so genannten Internetsperren im neuen Zugangserschwerungsgesetz verankert sind und nicht durch eine Gesetzesänderung in das Telemediengesetz aufgenommen werden. Dadurch wird klargestellt, dass nur eine Sperrung von Internetseiten mit Kinderpornografie ermöglicht wird, nicht jedoch von anderen Inhalten. Dieses Gesetz tritt automatisch am 31. Dezember 2012 außer Kraft, sodass eine Evaluation durchgeführt werden kann und auf dieser Basis erneut entschieden werden kann.

Zudem hat die SPD durchgesetzt, dass beim Datenschutzbeauftragten des Bundes ein unabhängiges Gremium bestellt wird, dessen Mitglieder mehrheitlich die Befähigung zum Richteramt haben müssen. Das Gremium kontrolliert die BKA-Liste mit den gesperrten Seiten regelmäßig und kann sie jederzeit einsehen und korrigieren. Es wird verankert, dass gegen die Aufnahme in die Sperrliste der Verwaltungsrechtsweg gegeben ist.

Das Zugangserschwerungsgesetz dient ausschließlich der Prävention. Verkehrs- und Nutzungsdaten, die aufgrund der Zugangserschwerung bei der Umleitung auf die Stopp-Meldung anfallen, dürfen nicht für Zwecke der Strafverfolgung verwendet werden. Damit wird auch ausgeschlossen, dass sich durch Spam-Mails fehlgeleitete Nutzer einem Ermittlungsverfahren ausgesetzt sehen. Zudem ist keine Speicherung personenbezogener Daten bei den Internetprovidern vorgesehen.

Grundsätzlich sind wir für eine Löschung kinderpornografischer Inhalte im Internet. Die Aufnahme in die Sperrliste des BKA erfolgt nur, soweit zulässige Maßnahmen, die auf eine Löschung abzielen, keinen Erfolg haben.

Die Sperrung kann und wird die Nachfrage dämpfen. Auch wenn man mit einer solchen Zugangssperre nicht jegliche Verbreitung im Internet ausschließen, sondern nur erschweren kann, ist es wichtig, die Hemmschwelle und damit die Sensibilität im Umgang mit solch kriminellen Inhalten deutlich zu erhöhen.

Sie sehen: Das Zugangserschwerungsgesetz ist kein Einstieg in die Zensur. Vielmehr wird derjenige belangt, der das Internet als Raum für Straftaten nutzt - ebenso, wie er auch in der ,realen Welt´ belangt werden würde. Datenschutz und Rechtsschutz sind gewährleistet. Und die Verbreitung von Kinderpornografie im Internet wird deutlich erschwert.

Im Koalitionsvertrag 2005 hatten wir festgeschrieben, dass CDU/CSU und SPD stets gemeinsam abstimmen. Das ist sinnvoll, denn das gewährleistet eine starke und handlungsfähige Regierung. Das bedeutet aber auch, dass wir uns bei jedem Gesetz auf einen Kompromiss einigen mussten. Es liegt in der Natur des Kompromisses, dass er sich von der jeweiligen Parteiposition unterscheidet. Ich finde jedoch, dass wir beim Zugangserschwerungsgesetz einen guten Kompromiss erzielt und als SPD unsere jeweiligen Forderungen durchgesetzt haben. Deswegen stehe ich zu meiner Entscheidung.

Die Frage, wie ich über diesen Entwurf unter Schwarz-Gelb abgestimmt hätte, stellt sich gar nicht. Schwarz-Gelb hat als Geschenk für die FDP in den Koalitionsverhandlungen beschlossen, die Internetsperren auszusetzen. Mit der Begründung, dass stattdessen kinderpornografische Inhalte gelöscht werden sollen. Das ist ein äußerst einfacher Bluff, denn das Prinzip "Löschen vor Sperren" ist aufgrund von SPD-Bemühungen bereits Inhalt des Gesetzes. Die Seiten, die auf die Sperrliste kommen sollten, liegen auf ausländischen Servern und können aufgrund deutscher Gesetzgebung gar nicht gelöscht werden. Daran kann auch Schwarz-Gelb nichts ändern. Um die Bekämpfung von Kinderpornografie effizient zu gestalten führen wir sie auf mehreren Ebenen und mit einer Vielzahl von Maßnahmen. Ohne die Internetsperren fehlt eine dieser Maßnahmen.

Mit freundlichen Grüßen
Josip Juratovic
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